Das Kantonale Kulturfördergesetz KKFG Umsetzung in der Region Bern-Mittelland. Informationen und Austausch 26. April 2013
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- Christa Meinhardt
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1 Das Kantonale Kulturfördergesetz KKFG Umsetzung in der Region Bern-Mittelland Informationen und Austausch 26. April 2013
2 Programm 1. Begrüssung, Programm (D. Folletête) 2. Informationen über den Stand des Projekts (Lukas Vogel, Projektleiter KKFG Amt für Kultur des Kantons Bern) 3. Liste der Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung (Th. Hanke) 4. Pause 5. Finanzielle Auswirkungen (D. Bichsel) 6. Diskussion (Moderation: D. Folletête) 7. «Stehlunch»
3 Das KKFG Basiert auf der Kulturstrategie von 2009 Wurde am 12. Juni 2012 durch den Grossen Rat genehmigt Bringt ein neues Finanzierungsmodell, welches die Zentrumsgemeinden entlasten soll Stärkt die bestehenden Fördermassnahmen und führt diese gezielt weiter
4 Umsetzung KKFG in der Region Bern-Mittelland Lukas Vogel Projektleiter KKFG, Amt für Kultur des Kantons Bern
5 Was ändert sich mit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KKFG)? (Thema heute ist nur Bereich Kulturinstitutionen, nicht Projekt- oder Personenförderung) Gemeinsame Finanzierung von regionalen Kulturinstitutionen Perimeter der mitfinanzierenden Gemeinden Regionalbibliothek
6 Wie werden die Kulturinstitutionen kategorisiert? Gesetz unterscheidet Kulturinstitutionen von nationaler regionaler und lokaler Bedeutung Nationale Bedeutung: Kanton finanziert ohne zwingende Beteiligung der Gemeinden Regionale Bedeutung: Gemeinden müssen sich beteiligen Lokale Bedeutung: Finanzierung durch Standortgemeinde
7 Was heisst «regional bedeutende Kulturinstitutionen»? Gemeinden und Kanton beteiligen sich an der Finanzierung Ziel ist die Entlastung der Standortgemeinde (Nicht nur Zentrumsstädte FILAG)
8 Wer ist zur Mitfinanzierung verpflichtet? Sämtliche Gemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz D.h. für Bern-Mittelland: Auflösung der Teilkonferenz Kulturförderung Integration in bestehende RK
9 Was bewirkt der veränderte Perimeter in Bern-Mittelland? Wegfall von (z.b.) Lyss, Schüpfen, Seedorf Neu z.b. Guggisberg, Ferenbalm Bisher Einwohner/innen, neu
10 Was ist eine Regionalbibliothek? Definiert in der Bibliotheksstrategie des Kantons (demnächst in Konsultation) Entschädigt werden Leistungen für gesamte Region Drei notwendige Elemente: Erweiterter Bestand Beratung für die Gemeinde- und Schulbibliotheken Vernetzung
11 Welche Regionalbibliothek in Bern- Mittelland? Etliche grössere Bibliotheken Nur eine Regionalbibliothek (mit Auftrag) Zentralstelle der Kornhausbibliothek
12 Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung Thomas Hanke Präsident Kommission Kultur RKBM
13 Kriterien Die Kriterien zur Auswahl der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung wurden aus dem KKFG abgeleitet: Relevanz Ausstrahlung Professioneller Standard Kulturvermittlung
14 Was bedeutet die Einstufung als regional bedeutend? KEIN Qualitätsurteil Gemeinsame Subventionierung durch Standortgemeinde (max. 50 %), Kanton (40 %) und Gemeinden der RKBM (min. 10 %) Leistungsverträge mit Kulturinstitutionen
15 Wie wurden die Listen der regional bedeutenden Institutionen erarbeitet? Erhebung durch die RK 2011 Verhandlungen auf Verwaltungsebene (Kanton, Stadt, RK) Spitzengespräch, Entscheid Kommission Kultur Januar 2013 Konsultations- und Genehmigungsverfahren ab Mai 2013 Verabschiedung durch Regierungsrat Anfang 2014
16 Wer wurde bisher unterstützt? Für die Jahre unterhalten der Kanton, die Stadt Bern und die Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Teilkonferenz Kultur Subventionsverträge mit: Konzert Theater Bern Kunstmuseum Bern Bernisches Historisches Museum Zentrum Paul Klee
17 Wer wird künftig unterstützt? Das Zentrum Paul Klee sowie das Kunstmuseum Bern werden ab dem 1. Januar 2014 vom Kanton subventioniert. Die Liste der künftig als von regionaler Bedeutung geltenden Kulturinstitutionen geht von der Prämisse aus, dass die Gesamtbelastung der Gemeinden in der RK Bern-Mittelland einschliesslich der erhöhten FILAG-Beiträge nicht wesentlich höher ausfallen darf, als dies heute der Fall ist (vorbehältlich Beitrag an die Kornhausbibliothek, Zentralstelle Bern). Es wurden zwei verschiedene Modelle ("Variante rot" und "Variante blau) ausgearbeitet, die auf unterschiedliche Art dieser Prämisse gerecht zu werden versuchen.
18 Liste der Institutionen von regionaler Bedeutung Neun Institutionen sind in beide Varianten eingeschlossen. Es sind dies: Camerata (Bern) Bernisches Historisches Museum (Bern) Konzert Theater Bern (Bern) Kornhausbibliothek (Bern) DAS Theater an der Effingerstrasse (Bern) BeJazz (Köniz) Kulturfabrikbigla (Biglen) Kulturhof Schloss (Köniz) Reberhaus (Bolligen)
19 Variante «rot» Die "Variante rot" setzt im Wesentlichen die Kulturstrategie des Regierungsrates von 2009 um. Sie enthält zusätzlich die folgenden Institutionen: Theaterfestival «auawirleben» (Bern) Dampfzentrale (Bern) Kunsthalle (Bern) Schlachthaustheater (Bern) Die Variante rot setzt den Anteil der Regionsgemeinden (ohne Standortgemeinde) an der gemeinsamen Finanzierung durch die öffentliche Hand auf 11 Prozent fest, die Standortgemeinden tragen jeweils 49 Prozent bei.
20 Variante «blau» Die "Variante blau" stützt sich auf die Besucherumfrage der Stadt Bern und bevorzugt Institutionen mit einem höheren Prozentsatz von Besuchenden aus den Gemeinden der Region. Sie enthält zusätzlich die folgenden Institutionen: Berner Kammerorchester (Bern) Buskers (Bern) La Cappella (Bern) Kornhausforum (Bern) Die Variante blau setzt den Anteil der Regionsgemeinden (ohne Standortgemeinde) an der gemeinsamen Finanzierung durch die öffentliche Hand auf 12 Prozent fest, die Standortgemeinden tragen jeweils 48 Prozent bei.
21 Finanzielle Auswirkungen Daniel Bichsel Gemeindepräsident Zollikofen
22 Zentrumslasten Kultur seit Teil davon Betrifft die Städte Bern, Biel und Thun Nicht anderweitig abgegoltene Leistungen für die Bevölkerung ausserhalb der Stadt Mehrkosten aus Kantonsbudget
23 Verschiebung von Aufgaben Ausgleich über Globalbilanz Verschiebung von Subventionszahlungen zwischen Kanton und Gemeinden werden in die Globalbilanz gegeben Das heisst, sie werden auf alle rund 1 Mio. Einwohner im Kanton Bern verteilt Beispiel: Der Kanton übernimmt von einigen Gemeinden deren bisherige Subventionen von CHF 6 Mio. für die Museen >Alle Gemeinden leisten deshalb pro Einwohner CHF 6 mehr in den Ausgleich
24 Konkrete Auswirkungen Die Mehrbelastung, die für den Kanton durch die Übernahme der Subventionen ZPK und KMB entsteht, ist eine Verschiebung von Aufgaben von den Gemeinden zum Kanton. Sie wird deshalb zu Gunsten des Kantons in den Lastenausgleich eingerechnet. Umgekehrt entsteht eine Aufgabenverschiebung zu Lasten der Stadt Bern da sie für die Subvention von Kulturinstitutionen von lokaler Bedeutung die bisherigen Beiträge des Kantons übernehmen muss sie werden zu Gunsten der Gemeinden in den FILAG-Lastenausgleich gerechnet.
25 Gegenüberstellung finanziell
26 Gegenüberstellung finanziell Variante «rot» 11 % Variante «blau» 12 % Beiträge (bisher bekannte Bedarfe) FILAG-Mehrbelastung Total Beide Varianten gelangen zur Konsultation. Sie können angenommen oder abgelehnt, nicht jedoch abgeändert und dann angenommen werden (bspw. durch Herausstreichen einzelner Institutionen oder durch Genehmigung der Variante blau mit 11 % Beteiligung der Gemeinden).
27 Gesetzliche Grundlagen Verpflichtung für die Gemeinden der Regionalkonferenz Bern- Mittelland einen Anteil von höchstens 50 % respektive im Falle der Regionalbibliothek 70 % (Standortgemeinde) und von mindestens 10 % (übrige Gemeinden) an die Subventionierung der im Anhang zur Kulturförderungsverordnung aufgelisteten Kulturinstitutionen ihrer Region beizutragen. Die konkrete Höhe des Beitrags jeder einzelnen Gemeinde wird im Leistungsvertrag mit der Kulturinstitution festgeschrieben. Diese sollen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der entsprechenden Kulturinstitution sowie den zuständigen Organen der Standortgemeinden, der Regionalversammlung und abschliessend vom Regierungsrat genehmigt worden sind.
28 Häufig gestellte Fragen Was passiert, wenn die Leistungsverträge durch einen der Partner nicht genehmigt werden (RV, Standortgemeinde, Institution)? Dann kommen sie nicht zustande. Umgekehrt sind die RK, die Standortgemeinde und der Kanton vom Gesetz her verpflichtet, mit den Institutionen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, Verträge abzuschliessen. D.h. diese Institutionen haben ein Recht auf Betriebsbeiträge dieser Partner. Einzig die Höhe dieser Beiträge ist verhandelbar.
29 Häufig gestellte Fragen Wie geht der Kanton mit Stellungnahmen um, die beide Varianten verwerfen? Das ist ein politischer Entscheid des Regierungsrates. Das Gesetz sagt klar, dass sich sämtliche Gemeinden einer Region an der Mitfinanzierung beteiligen müssen. Warum ist die Variante «blau» mit 12 % Beiträgen der Gemeinden in Franken billiger als die Variante «rot» mit 11 Beitragsprozenten? Die Variante "blau" enthält Institutionen mit insgesamt deutlich weniger Betriebsbeiträgen als die Variante "rot".
30 Termine Konsultationsunterlagen: verschickt am 22. April 2013 Stellungnahmen bis 15. Juli 2013 Überarbeitung und Finalisierung bis 1.September 2013 Genehmigung durch den Regierungsrat per 1. Januar 2014 Erarbeitung Leistungsverträge bis 1. Mai 2014 Konsultation Leistungsverträge: Frühsommer 2014 Genehmigung Leistungsverträge durch RV: Dezember 2014 Genehmigung Leistungsverträge Stadt und Kanton Bern: Mai 2015
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