Das Kantonale Kulturfördergesetz KKFG Umsetzung in der Region Bern-Mittelland. Informationen und Austausch 26. April 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Kantonale Kulturfördergesetz KKFG Umsetzung in der Region Bern-Mittelland. Informationen und Austausch 26. April 2013"

Transkript

1 Das Kantonale Kulturfördergesetz KKFG Umsetzung in der Region Bern-Mittelland Informationen und Austausch 26. April 2013

2 Programm 1. Begrüssung, Programm (D. Folletête) 2. Informationen über den Stand des Projekts (Lukas Vogel, Projektleiter KKFG Amt für Kultur des Kantons Bern) 3. Liste der Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung (Th. Hanke) 4. Pause 5. Finanzielle Auswirkungen (D. Bichsel) 6. Diskussion (Moderation: D. Folletête) 7. «Stehlunch»

3 Das KKFG Basiert auf der Kulturstrategie von 2009 Wurde am 12. Juni 2012 durch den Grossen Rat genehmigt Bringt ein neues Finanzierungsmodell, welches die Zentrumsgemeinden entlasten soll Stärkt die bestehenden Fördermassnahmen und führt diese gezielt weiter

4 Umsetzung KKFG in der Region Bern-Mittelland Lukas Vogel Projektleiter KKFG, Amt für Kultur des Kantons Bern

5 Was ändert sich mit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KKFG)? (Thema heute ist nur Bereich Kulturinstitutionen, nicht Projekt- oder Personenförderung) Gemeinsame Finanzierung von regionalen Kulturinstitutionen Perimeter der mitfinanzierenden Gemeinden Regionalbibliothek

6 Wie werden die Kulturinstitutionen kategorisiert? Gesetz unterscheidet Kulturinstitutionen von nationaler regionaler und lokaler Bedeutung Nationale Bedeutung: Kanton finanziert ohne zwingende Beteiligung der Gemeinden Regionale Bedeutung: Gemeinden müssen sich beteiligen Lokale Bedeutung: Finanzierung durch Standortgemeinde

7 Was heisst «regional bedeutende Kulturinstitutionen»? Gemeinden und Kanton beteiligen sich an der Finanzierung Ziel ist die Entlastung der Standortgemeinde (Nicht nur Zentrumsstädte FILAG)

8 Wer ist zur Mitfinanzierung verpflichtet? Sämtliche Gemeinden im Perimeter der Regionalkonferenz D.h. für Bern-Mittelland: Auflösung der Teilkonferenz Kulturförderung Integration in bestehende RK

9 Was bewirkt der veränderte Perimeter in Bern-Mittelland? Wegfall von (z.b.) Lyss, Schüpfen, Seedorf Neu z.b. Guggisberg, Ferenbalm Bisher Einwohner/innen, neu

10 Was ist eine Regionalbibliothek? Definiert in der Bibliotheksstrategie des Kantons (demnächst in Konsultation) Entschädigt werden Leistungen für gesamte Region Drei notwendige Elemente: Erweiterter Bestand Beratung für die Gemeinde- und Schulbibliotheken Vernetzung

11 Welche Regionalbibliothek in Bern- Mittelland? Etliche grössere Bibliotheken Nur eine Regionalbibliothek (mit Auftrag) Zentralstelle der Kornhausbibliothek

12 Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung Thomas Hanke Präsident Kommission Kultur RKBM

13 Kriterien Die Kriterien zur Auswahl der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung wurden aus dem KKFG abgeleitet: Relevanz Ausstrahlung Professioneller Standard Kulturvermittlung

14 Was bedeutet die Einstufung als regional bedeutend? KEIN Qualitätsurteil Gemeinsame Subventionierung durch Standortgemeinde (max. 50 %), Kanton (40 %) und Gemeinden der RKBM (min. 10 %) Leistungsverträge mit Kulturinstitutionen

15 Wie wurden die Listen der regional bedeutenden Institutionen erarbeitet? Erhebung durch die RK 2011 Verhandlungen auf Verwaltungsebene (Kanton, Stadt, RK) Spitzengespräch, Entscheid Kommission Kultur Januar 2013 Konsultations- und Genehmigungsverfahren ab Mai 2013 Verabschiedung durch Regierungsrat Anfang 2014

16 Wer wurde bisher unterstützt? Für die Jahre unterhalten der Kanton, die Stadt Bern und die Regionalkonferenz Bern-Mittelland, Teilkonferenz Kultur Subventionsverträge mit: Konzert Theater Bern Kunstmuseum Bern Bernisches Historisches Museum Zentrum Paul Klee

17 Wer wird künftig unterstützt? Das Zentrum Paul Klee sowie das Kunstmuseum Bern werden ab dem 1. Januar 2014 vom Kanton subventioniert. Die Liste der künftig als von regionaler Bedeutung geltenden Kulturinstitutionen geht von der Prämisse aus, dass die Gesamtbelastung der Gemeinden in der RK Bern-Mittelland einschliesslich der erhöhten FILAG-Beiträge nicht wesentlich höher ausfallen darf, als dies heute der Fall ist (vorbehältlich Beitrag an die Kornhausbibliothek, Zentralstelle Bern). Es wurden zwei verschiedene Modelle ("Variante rot" und "Variante blau) ausgearbeitet, die auf unterschiedliche Art dieser Prämisse gerecht zu werden versuchen.

18 Liste der Institutionen von regionaler Bedeutung Neun Institutionen sind in beide Varianten eingeschlossen. Es sind dies: Camerata (Bern) Bernisches Historisches Museum (Bern) Konzert Theater Bern (Bern) Kornhausbibliothek (Bern) DAS Theater an der Effingerstrasse (Bern) BeJazz (Köniz) Kulturfabrikbigla (Biglen) Kulturhof Schloss (Köniz) Reberhaus (Bolligen)

19 Variante «rot» Die "Variante rot" setzt im Wesentlichen die Kulturstrategie des Regierungsrates von 2009 um. Sie enthält zusätzlich die folgenden Institutionen: Theaterfestival «auawirleben» (Bern) Dampfzentrale (Bern) Kunsthalle (Bern) Schlachthaustheater (Bern) Die Variante rot setzt den Anteil der Regionsgemeinden (ohne Standortgemeinde) an der gemeinsamen Finanzierung durch die öffentliche Hand auf 11 Prozent fest, die Standortgemeinden tragen jeweils 49 Prozent bei.

20 Variante «blau» Die "Variante blau" stützt sich auf die Besucherumfrage der Stadt Bern und bevorzugt Institutionen mit einem höheren Prozentsatz von Besuchenden aus den Gemeinden der Region. Sie enthält zusätzlich die folgenden Institutionen: Berner Kammerorchester (Bern) Buskers (Bern) La Cappella (Bern) Kornhausforum (Bern) Die Variante blau setzt den Anteil der Regionsgemeinden (ohne Standortgemeinde) an der gemeinsamen Finanzierung durch die öffentliche Hand auf 12 Prozent fest, die Standortgemeinden tragen jeweils 48 Prozent bei.

21 Finanzielle Auswirkungen Daniel Bichsel Gemeindepräsident Zollikofen

22 Zentrumslasten Kultur seit Teil davon Betrifft die Städte Bern, Biel und Thun Nicht anderweitig abgegoltene Leistungen für die Bevölkerung ausserhalb der Stadt Mehrkosten aus Kantonsbudget

23 Verschiebung von Aufgaben Ausgleich über Globalbilanz Verschiebung von Subventionszahlungen zwischen Kanton und Gemeinden werden in die Globalbilanz gegeben Das heisst, sie werden auf alle rund 1 Mio. Einwohner im Kanton Bern verteilt Beispiel: Der Kanton übernimmt von einigen Gemeinden deren bisherige Subventionen von CHF 6 Mio. für die Museen >Alle Gemeinden leisten deshalb pro Einwohner CHF 6 mehr in den Ausgleich

24 Konkrete Auswirkungen Die Mehrbelastung, die für den Kanton durch die Übernahme der Subventionen ZPK und KMB entsteht, ist eine Verschiebung von Aufgaben von den Gemeinden zum Kanton. Sie wird deshalb zu Gunsten des Kantons in den Lastenausgleich eingerechnet. Umgekehrt entsteht eine Aufgabenverschiebung zu Lasten der Stadt Bern da sie für die Subvention von Kulturinstitutionen von lokaler Bedeutung die bisherigen Beiträge des Kantons übernehmen muss sie werden zu Gunsten der Gemeinden in den FILAG-Lastenausgleich gerechnet.

25 Gegenüberstellung finanziell

26 Gegenüberstellung finanziell Variante «rot» 11 % Variante «blau» 12 % Beiträge (bisher bekannte Bedarfe) FILAG-Mehrbelastung Total Beide Varianten gelangen zur Konsultation. Sie können angenommen oder abgelehnt, nicht jedoch abgeändert und dann angenommen werden (bspw. durch Herausstreichen einzelner Institutionen oder durch Genehmigung der Variante blau mit 11 % Beteiligung der Gemeinden).

27 Gesetzliche Grundlagen Verpflichtung für die Gemeinden der Regionalkonferenz Bern- Mittelland einen Anteil von höchstens 50 % respektive im Falle der Regionalbibliothek 70 % (Standortgemeinde) und von mindestens 10 % (übrige Gemeinden) an die Subventionierung der im Anhang zur Kulturförderungsverordnung aufgelisteten Kulturinstitutionen ihrer Region beizutragen. Die konkrete Höhe des Beitrags jeder einzelnen Gemeinde wird im Leistungsvertrag mit der Kulturinstitution festgeschrieben. Diese sollen auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt werden, nachdem sie von der entsprechenden Kulturinstitution sowie den zuständigen Organen der Standortgemeinden, der Regionalversammlung und abschliessend vom Regierungsrat genehmigt worden sind.

28 Häufig gestellte Fragen Was passiert, wenn die Leistungsverträge durch einen der Partner nicht genehmigt werden (RV, Standortgemeinde, Institution)? Dann kommen sie nicht zustande. Umgekehrt sind die RK, die Standortgemeinde und der Kanton vom Gesetz her verpflichtet, mit den Institutionen, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind, Verträge abzuschliessen. D.h. diese Institutionen haben ein Recht auf Betriebsbeiträge dieser Partner. Einzig die Höhe dieser Beiträge ist verhandelbar.

29 Häufig gestellte Fragen Wie geht der Kanton mit Stellungnahmen um, die beide Varianten verwerfen? Das ist ein politischer Entscheid des Regierungsrates. Das Gesetz sagt klar, dass sich sämtliche Gemeinden einer Region an der Mitfinanzierung beteiligen müssen. Warum ist die Variante «blau» mit 12 % Beiträgen der Gemeinden in Franken billiger als die Variante «rot» mit 11 Beitragsprozenten? Die Variante "blau" enthält Institutionen mit insgesamt deutlich weniger Betriebsbeiträgen als die Variante "rot".

30 Termine Konsultationsunterlagen: verschickt am 22. April 2013 Stellungnahmen bis 15. Juli 2013 Überarbeitung und Finalisierung bis 1.September 2013 Genehmigung durch den Regierungsrat per 1. Januar 2014 Erarbeitung Leistungsverträge bis 1. Mai 2014 Konsultation Leistungsverträge: Frühsommer 2014 Genehmigung Leistungsverträge durch RV: Dezember 2014 Genehmigung Leistungsverträge Stadt und Kanton Bern: Mai 2015

Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) (Änderung)

Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) (Änderung) Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) (Änderung) Erziehungsdirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Ausgangslage... 1 3. Grundzüge der Neuregelung... 1 3.1 Bisherige Regelung... 1

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

Nachgefragt Kulturbesuch in Stadt und Region Bern 2016

Nachgefragt Kulturbesuch in Stadt und Region Bern 2016 Nachgefragt Kulturbesuch in Stadt und Region Bern 206 Bericht über die Herkunft der Besucherinnen und Besucher in den von der Stadt Bern bzw. von Stadt, Kanton und Region Bern finanzierten Kulturinstitutionen

Mehr

Das Stadttheater Bern in der Kulturlandschaft des Kantons Bern. Medienkonferenz zur Sanierung Stadttheater Bern, 2. November 2012

Das Stadttheater Bern in der Kulturlandschaft des Kantons Bern. Medienkonferenz zur Sanierung Stadttheater Bern, 2. November 2012 Das Stadttheater Bern in der Kulturlandschaft des Kantons Bern Medienkonferenz zur Sanierung Stadttheater Bern, 2. November 2012 Referat von Regierungsrat Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor des Kantons

Mehr

Verordnung über die Regionalkonferenz Kulturförderung Emmental

Verordnung über die Regionalkonferenz Kulturförderung Emmental Verordnung über die Regionalkonferenz Kulturförderung Emmental Erziehungsdirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Ausgangslage... 1 2.1 Regionalkonferenzen... 1 2.2 Regionalkonferenz Emmental...

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen . Kantonales Kulturförderungsgesetz (KKFG) vom.06.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 8 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine

Mehr

Nachgefragt Kulturbesuch in Stadt und Region Bern 2016

Nachgefragt Kulturbesuch in Stadt und Region Bern 2016 Nachgefragt Kulturbesuch in Stadt und Region Bern 2016 Bericht über die Herkunft der Besucherinnen und Besucher in den von der Stadt Bern bzw. von Stadt, Kanton und Region Bern finanzierten Kulturinstitutionen

Mehr

2014.PRD Worum es geht/ausgangslage

2014.PRD Worum es geht/ausgangslage 2014.PRD.000130 Leistungsverträge mit Kulturinstitutionen für die Periode 2016-2019; Verpflichtungskredite und Abstimmungsbotschaft/Kooperationsprojekte Schlachthaus Theater und Dampfzentrale; Verpflichtungskredit

Mehr

Vernehmlassungsantwort zur Vorlage Städtische Kulturförderung: Schwerpunkte und Mittelverwendung der Präsidialdirektion 2016 2019

Vernehmlassungsantwort zur Vorlage Städtische Kulturförderung: Schwerpunkte und Mittelverwendung der Präsidialdirektion 2016 2019 CVP Stadt Bern Vernehmlassungsantwort zur Vorlage Städtische Kulturförderung: Schwerpunkte und Mittelverwendung der Präsidialdirektion 2016 2019 1. Vorbemerkung Die CVP Stadt Bern begrüsst es, dass der

Mehr

Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung

Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Verein seeland.biel/bienne (s.b/b) Conférence des maires du Jura bernois et du district bilingue de Bienne (CMJB) Leistungsverträge mit den Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Vertragsperiode

Mehr

Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) (Änderung)

Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) (Änderung) Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) (Änderung) Erziehungsdirektion Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung... 1 2. Ausgangslage... 1 3. Erläuterungen zu den Ziffern... 1 4. Verhältnis zu den Richtlinien

Mehr

KULTURKANTON BERN KULTURSTRATEGIE FÜR DEN KANTON BERN. Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kultur

KULTURKANTON BERN KULTURSTRATEGIE FÜR DEN KANTON BERN. Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kultur KULTURKANTON BERN KULTURSTRATEGIE FÜR DEN KANTON BERN Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kultur Aufgaben und Rahmen der bernischen Kulturpolitik 1. AUFGABEN UND RAHMEN DER BERNISCHEN KULTURPOLITIK

Mehr

NACHGEFRAGT Kulturbesuch in Bern Besucherherkunftserhebung

NACHGEFRAGT Kulturbesuch in Bern Besucherherkunftserhebung NACHGEFRAGT Kulturbesuch in Bern Besucherherkunftserhebung Ergebnisbericht Eva Pauline Bossow September 2012 Im Auftrag der Präsidialdirektion Stadt Bern, Abteilung Kulturelles 1 Untersuchungsbeschreibung

Mehr

Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zur Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes

Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zur Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes Erziehungsdirektion des Kantons Bern Amt für Kultur Sulgeneckstrasse 70 3005 Bern Bern, 30. Mai 2011 Vernehmlassungsantwort der SVP Kanton Bern zur Totalrevision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes

Mehr

2 Beiträge der selektiven Produktionsförderung

2 Beiträge der selektiven Produktionsförderung Nr. 598 Verordnung zum Kulturförderungsgesetz (Kulturförderungsverordnung) vom. April 07 (Stand. Mai 07) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf 6 des Kulturförderungsgesetzes vom. September

Mehr

Sanierung Stadttheater Bern; Gemeindebeitrag

Sanierung Stadttheater Bern; Gemeindebeitrag Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 19. März 2013 Geschäft Nr. 4 Sanierung Stadttheater Bern; Gemeindebeitrag 1. Das Wichtigste im Überblick 30 Jahre nach der letzten Sanierung muss das Stadttheater

Mehr

Nationale Selbsthilfe - Tagung. Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù

Nationale Selbsthilfe - Tagung. Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù Nationale Selbsthilfe - Tagung Workshop 2 Politische Verankerung der Selbsthilfe Anna Sax und Andi Daurù Im Grundsatz eher bescheidener Rückhalt in den entsprechenden Gesetzen. Teilweise sehr weit gefasst

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung Pflegefinanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern

Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung Pflegefinanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern Mediengespräch vom 31. August 2009 Neuordnung finanzierung KVG Umsetzung im Kanton Bern Die Änderungen der Neuordnung finanzierung 1. Beiträge der Krankenversicherer an leistungen werden durch den Bundesrat

Mehr

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015)

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015) Nr. 40 Kulturförderungsgesetz vom. September 994 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 4. Februar 994, beschliesst: Grundsätze Der

Mehr

Medienkonferenz vom 20. Mai 2010 Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012)

Medienkonferenz vom 20. Mai 2010 Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012) Medienkonferenz vom 20. Mai 2010 Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012) 1 FILAG im Überblick Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Finanzausgleich Massnahmen für

Mehr

Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten

Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten 2.4.7.1. Richtlinien zum Verfahren bei Finanzierungsgesuchen für Projekte und Kulturinstitutionen zu Handen der Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten (KBK) vom 20. November 2009 Das Plenum der Konferenz

Mehr

Nachgefragt Kulturbesuch in Bern 2012

Nachgefragt Kulturbesuch in Bern 2012 Stadt Bern Präsidialdirektion Nachgefragt Kulturbesuch in Bern 2012 Bericht über die Herkunft der Besucherinnen und Besucher in den von der Stadt Bern über einen Leistungsvertrag subventionierten Kulturinstitutionen

Mehr

Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 20. März 2007 Geschäft Nr. 4

Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 20. März 2007 Geschäft Nr. 4 Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 20. März 2007 Geschäft Nr. 4 Erneuerung der Subventionsverträge gemäss Kulturförderungsgesetz (KFG) mit den bedeutendsten kulturellen Institutionen in der

Mehr

Parlamentssitzung 6. November 2017 Traktandum 6

Parlamentssitzung 6. November 2017 Traktandum 6 Parlamentssitzung 6. November 2017 Traktandum 6 1713 Richtlinienmotion (Grüne Köniz, Junge Grüne Köniz) "Ein neues Kulturkonzept für Köniz" Beantwortung; Direktion Präsidiales und Finanzen Vorstosstext

Mehr

Wirkungen und Perspektiven der Regionalkonferenz Kultur (RKK)

Wirkungen und Perspektiven der Regionalkonferenz Kultur (RKK) Wirkungen und Perspektiven der Regionalkonferenz Kultur (RKK) Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR CC Regionalökonomie Melanie Lienhard Wissenschaftliche Mitarbeiterin T direkt +41 41 228 42

Mehr

Für die interkantonalen Kommissionen für kulturelle Fragen gelten die interkantonalen

Für die interkantonalen Kommissionen für kulturelle Fragen gelten die interkantonalen 4.4. Kantonale Kulturförderungsverordnung (KKFV) vom..0 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 8 des Kantonalen Kulturförderungsgesetzes vom. Juni 0 (KKFG) ), auf Antrag

Mehr

Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l instruction publique du canton de Berne

Erziehungsdirektion des Kantons Bern. Direction de l instruction publique du canton de Berne Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kultur Office de la culture S t r a t e g i e d e r E r z i e h u n g s d i r e k t i o n d e s K a n

Mehr

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich

Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (Änderung) Finanzdirektion 2 Vortrag der Finanzdirektion an den Regierungsrat zur Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAV) (Änderung) 1. Ausgangslage

Mehr

In mehreren Bereichen hat es jedoch seit 2005 Gesetzes- und Praxisänderungen gegeben. Auch sind die aufgeführten Beispiele veraltet.

In mehreren Bereichen hat es jedoch seit 2005 Gesetzes- und Praxisänderungen gegeben. Auch sind die aufgeführten Beispiele veraltet. Ratgeber für Gemeindefusionen Wichtige Änderungen! Der vorliegende Ratgeber Gemeindefusionen wurde im Oktober 2005 auf der Grundlage der damals geltenden Gesetzesbestimmungen und der im Fusionsbereich

Mehr

gestützt auf Art. 90 und Art. 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung 2), nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 17.

gestützt auf Art. 90 und Art. 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung 2), nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 17. Gesetz über die Förderung der Kultur (Kulturförderungsgesetz, KFG) Vom 5. Februar 07 (Stand. Januar 08) Der Grosse Rat des Kantons Graubünden ), gestützt auf Art. 90 und Art. Abs. der Kantonsverfassung

Mehr

Umsetzung im Kanton Bern

Umsetzung im Kanton Bern Die Neuordnung der Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Bern Health Insurance Days Interlaken, 2. Juni 2010 Markus Loosli Vorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA) Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Mehr

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 30. März , beschliesst:

nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 30. März , beschliesst: 76 Gesetzessammlung. Lieferung Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom. September 00* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht

Mehr

Regionale und lokale Kulturinstitutionen Leistungsverträge

Regionale und lokale Kulturinstitutionen Leistungsverträge Direktion Bildung, Kultur und Sport Regionale und lokale Kulturinstitutionen Leistungsverträge 2020-2023 Medienkonferenz 26.02.2019 Inhalt Einführung durch den Gemeinderat Cédric Némitz Bilanz der Vertragsperiode

Mehr

Leistungsvertrag. zwischen. der Gemeinde Lyss, handelnd durch den Gemeinderat. dem Kanton Bern, handelnd durch den Regierungsrat

Leistungsvertrag. zwischen. der Gemeinde Lyss, handelnd durch den Gemeinderat. dem Kanton Bern, handelnd durch den Regierungsrat Leistungsvertrag zwischen der Gemeinde Lyss, handelnd durch den Gemeinderat dem Kanton Bern, handelnd durch den Regierungsrat den übrigen Gemeinden der Region 1, vertreten durch den Gemeindeverband Kulturförderung

Mehr

Dynamische Stadt, bremsendes Land? Berns Realität ist komplexer

Dynamische Stadt, bremsendes Land? Berns Realität ist komplexer Dr. Michael Hermann Geographisches Institut Forum für Universität und Gesellschaft, 29. Mai 2013 Dynamische Stadt, bremsendes Land? Berns Realität ist komplexer Teil 1 Der Kanton Bern ein politisches Porträt

Mehr

Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF) (Änderung)

Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF) (Änderung) 5.. Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (Organisationsverordnung GEF, OrV GEF) (Änderung) Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Gesundheits-

Mehr

Kulturapéro der Stadt Chur im Bündner Kunstmuseum vom 4. November 2016

Kulturapéro der Stadt Chur im Bündner Kunstmuseum vom 4. November 2016 Kulturapéro der Stadt Chur im Bündner Kunstmuseum vom 4. November 2016 Grusswort von Martin Jäger, Regierungsrat Liebe Frau Stadträtin, geschätzte Doris Sehr geehrte Damen und Herren der städtischen Kulturkommission

Mehr

KULTUR STADT BERN AUSGABE 2 STANDORTBESTIMMUNG. Weil die Kulturszene im Auf- und Umbruch begriffen

KULTUR STADT BERN AUSGABE 2 STANDORTBESTIMMUNG. Weil die Kulturszene im Auf- und Umbruch begriffen Kultur Stadt Bern KULTUR STADT BERN AKTUELLE AUSGABE LEITSÄTZE ZUR KULTUR Welche Akzente setzt die Abteilung Kulturelles der Stadt Bern für die Periode 2016-2019? Die neuen, programmatischen Leitsätze

Mehr

Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat

Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat GR Nr. 2012/362 Zürich, 3. Oktober 2012 Weisung des Stadtrats an den Gemeinderat Änderung der Subventionsverträge mit der Schauspielhaus Zürich AG, der Tonhalle- Gesellschaft, dem Verein Theaterrat Gessnerallee

Mehr

5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge

5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge Antrag des Regierungsrates vom 25. Mai 2016 5278 Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom............; Beiträge des Staates an die Unterbringung in ausserkantonalen Heimen)

Mehr

LEISTUNGSVERTRAG mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Leistungsvertrag. zwischen

LEISTUNGSVERTRAG mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Leistungsvertrag. zwischen LEISTUNGSVERTRAG mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Leistungsvertrag zwischen den Einwohnergemeinden Interlaken, Matten und Unterseen, vertreten durch die Einwohnergemeinde Interlaken, handelnd

Mehr

Verband Öffentliche Sicherheit Untere Emme. Finanzplan

Verband Öffentliche Sicherheit Untere Emme. Finanzplan Verband Öffentliche Sicherheit Untere Emme Finanzplan 2016-2021 Seite 2 von 3 Vorbericht Finanzplan 2016 2021 1 Grundlagen Als Grundlage zur Erarbeitung des vorliegenden Finanzplanes dienten die Jahresrechnung

Mehr

Aufgaben- und Finanzreform 18. Medienorientierung

Aufgaben- und Finanzreform 18. Medienorientierung Aufgaben- und Finanzreform 18 Medienorientierung 31. Oktober 2018 Massnahmen der AFR18 Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor 31. Oktober 2018 Drei plus zwei Vorlagen > B 143 Wirkungsbericht 2017 Finanzausgleich

Mehr

STAF (SV17) Finanzieller Ausgleich mit und unter den Gemeinden

STAF (SV17) Finanzieller Ausgleich mit und unter den Gemeinden Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch STAF (SV17) Finanzieller Ausgleich mit und unter den Gemeinden RRB Nr. 2018/2031 vom 18.12.2018 Stand nach Kantonsratsbeschluss vom 07.03.2019 25.03.2019

Mehr

Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern

Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern Integrationsgesetz (IntG) des Kantons Bern Medienkonferenz vom 24. Mai 2012 Regierungsrat Philippe Perrenoud Gesundheits- und Fürsorgedirektor Regula Unteregger Vorsteherin Sozialamt 1 Wirkung und Nutzen

Mehr

Agglomerationsstrategie des Kantons Bern

Agglomerationsstrategie des Kantons Bern Agglomerationsstrategie des Kantons Bern Referat von Christoph Miesch, Vorsteher des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) Tagung vom 25. Januar

Mehr

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3.

Dazu fördert der Kanton Institutionen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung mit den Instrumenten von Artikel 3. 90.6 Innovationsförderungsgesetz (IFG) vom 7.0.06 (Stand 0.0.06) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 50 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeines

Mehr

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973)

Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport. (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) Gesetz über die Förderung von Turnen und Sport Vom 6. Mai 1973 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1973) 1. Geltungsbereich Art. 1 1 Dieses Gesetz regelt die Aufgaben von

Mehr

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 10. Juli 2002 02.235 Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen

Mehr

Regionale Kulturförderung Gemeindevertrag

Regionale Kulturförderung Gemeindevertrag Gemeinderat BERICHT UND ANTRAG AN DEN EINWOHNERRAT KRIENS 22. August 2007 Nr. 210/07 Regionale Kulturförderung Gemeindevertrag Seite 2 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Mit vorliegendem

Mehr

Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen

Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen 1.1.2017 Feuerwehrinspektorat Kanton Bern Seite 2 Beiträge an Feuerwehrorganisationen 1. Ausgangslage Im Anhang zum Reglement Beiträge an Feuerwehrorganisationen

Mehr

Kulturförderungsgesetz

Kulturförderungsgesetz Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 75. Kulturförderungsgesetz vom 5. August 07 (Stand. Januar 08) Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 0. Dezember 06 Kenntnis

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2010 1811. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2011) 1. Gemäss 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung

Mehr

Jubiläums- Mitgliederversammlung 16. Mai Herzlich willkommen!

Jubiläums- Mitgliederversammlung 16. Mai Herzlich willkommen! Jubiläums- Mitgliederversammlung 16. Mai 2013 Herzlich willkommen! Ablauf Statutarische Geschäfte Programm bis 18.20 Uhr Apéro 18.30 Uhr 1. Lesung von Heinz Däpp (Konvex 2) 19.00 Uhr Nachtessen (Konvex

Mehr

Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) (Änderung)

Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) (Änderung) 1 152.01 Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG) (Änderung) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4a des Gemeindegesetzes vom 16.

Mehr

Protokoll Gründungsversammlung Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun Montag, 2. November 2015, bis Uhr, Rathaus, Stadtratssaal

Protokoll Gründungsversammlung Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun Montag, 2. November 2015, bis Uhr, Rathaus, Stadtratssaal Protokoll Gründungsversammlung Gemeindeverband Kulturförderung Region Thun Montag, 2. November 2015, 16.00 bis 17.00 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal Anwesend Tagespräsident: - Marc Fritschi, Regierungsstatthalter

Mehr

Amt für Gesundheit Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht

Amt für Gesundheit Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht Amt für Gesundheit Konzept zur Prävention und Bekämpfung der Spielsucht Verwendung der Spielsuchtabgabe im Kanton Thurgau Inhalt 1 Gesetzliche Bestimmungen 1.1 National 1.2 Kantonal 3 3 3 2 Ausgangslage

Mehr

Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug»

Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» G2440 Beilage 5 Kanton Zug 423.311 Satzungen der Stiftung «Museum in der Burg Zug» Vom 11. März 1976 (Stand 26. Februar 2005) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. 4 des Kantonsratsbeschlusses

Mehr

LEISTUNGSVEREINBARUNG

LEISTUNGSVEREINBARUNG LEISTUNGSVEREINBARUNG zwischen den Einwohnergemeinden Interlaken Matten bei Interlaken Unterseen je handelnd durch den Gemeinderat und dem Verein Bödeli-Bibliothek handelnd durch die Bibliothekskommission

Mehr

für die Universität Basel

für die Universität Basel Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 2021 für die Universität Basel 2 Agenda Kurz- und mittelfristige Perspektive - Leistungsperiode 2018-21 - Kulturvertrag - Finanzielle Auswirkungen BL/BS - Eigentümerstrategie

Mehr

Leistungsauftrag und Globalbeitrag für die Universität Basel

Leistungsauftrag und Globalbeitrag für die Universität Basel Leistungsauftrag und Globalbeitrag 2018 2021 für die Universität Basel 2 Agenda Kurz- und mittelfristige Perspektive - Leistungsperiode 2018-21 - Kulturvertrag - Finanzielle Auswirkungen BL/BS - Eigentümerstrategie

Mehr

Reglement Altersplanung der Regionalkonferenz Emmental (Reglement AP)

Reglement Altersplanung der Regionalkonferenz Emmental (Reglement AP) Reglement Altersplanung der Regionalkonferenz Emmental (Reglement AP) Die Regionalversammlung der Regionalkonferenz Emmental (RKE) gestützt auf Artikel 14 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 (GG, BSG

Mehr

LEISTUNGSVERTRAG mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Leistungsvertrag. zwischen

LEISTUNGSVERTRAG mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung. Leistungsvertrag. zwischen LEISTUNGSVERTRAG mit Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung Leistungsvertrag zwischen den Einwohnergemeinden Interlaken, Matten und Unterseen, vertreten durch die Einwohnergemeinde Interlaken, handelnd

Mehr

Offizieller Eröffnungsanlass Ausstellung Klee trifft Picasso / 5 Jahre ZPK

Offizieller Eröffnungsanlass Ausstellung Klee trifft Picasso / 5 Jahre ZPK Offizieller Eröffnungsanlass Ausstellung Klee trifft Picasso / 5 Jahre ZPK 4. Juni 2010 Auditorium, Zentrum Paul Klee Geschätzte Angehörige der Familien Klee und Müller, sehr geehrter Herr Botschafter,

Mehr

Zusammenarbeit zwischen den. Musikschulen und der Volksschule

Zusammenarbeit zwischen den. Musikschulen und der Volksschule Seite 1 Medienkonferenz zum Musikschulgesetz (MSG) vom 8. März 2010 Zusammenarbeit zwischen den Musikschulen und der Volksschule ausbauen Referat des Erziehungsdirektors Bernhard Pulver Es gilt das gesprochene

Mehr

Projekt Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland, 2. Generation (RGSK BM II)

Projekt Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland, 2. Generation (RGSK BM II) Traktandum Nr. 8 Gremium Datum Regionalversammlung 26. Juni 2014 Titel Kommissionen Verkehr und Raumplanung: Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland / Agglomerationsprogramm;

Mehr

Zusammenarbeit zwischen den. Musikschulen und der Volksschule

Zusammenarbeit zwischen den. Musikschulen und der Volksschule Zusammenarbeit zwischen den Musikschulen und der Volksschule ausbauen Medienkonferenz zum Musikschulgesetz (MSG) vom 8. März 2010 Referat des Erziehungsdirektors Bernhard Pulver Es gilt das gesprochene

Mehr

Eine Handlungsgrundlage zur Erhaltung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene?

Eine Handlungsgrundlage zur Erhaltung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene? Erhebung zum Fotoerbe der Schweiz Eine Handlungsgrundlage zur Erhaltung auf nationaler, kantonaler, regionaler und lokaler Ebene? Präsentation der Studienergebnisse sowie Erkenntnisse und Herausforderungen

Mehr

GEMEINDERAT Bericht und Antrag

GEMEINDERAT Bericht und Antrag GEMEINDERAT Bericht und Antrag Nr. 1350 vom 30. August 2007 an Einwohnerrat von Horw betreffend Gemeindevertrag Regionale Kulturförderung Sehr geehrte Frau Einwohnerratspräsidentin Sehr geehrte Damen und

Mehr

Entlastungspaket 2018 Voranschlag 2018 Aufgaben-/Finanzplan 2019/2021

Entlastungspaket 2018 Voranschlag 2018 Aufgaben-/Finanzplan 2019/2021 2017.PARL.40-69 Entlastungspaket 2018 Voranschlag 2018 Aufgaben-/Finanzplan 2019/2021 Medienkonferenz der Finanzkommission vom Mittwoch, 8. November 2017, 9 Uhr Es informieren: - Grossrat Daniel Bichsel

Mehr

FAMILIE UND GESELLSCHAFT

FAMILIE UND GESELLSCHAFT FAMILIE UND GESELLSCHAFT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2.Freiwilliger Wirkungsbereich 1 1. Rechtsquellen Gesundheitsgesetz (GesG) vom 21. Februar 2008, SGS 901 Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung

Mehr

Neue Regelungen ab Schuljahr 2018/19 für Halbklassenunterricht und Religion Kultur Ethik

Neue Regelungen ab Schuljahr 2018/19 für Halbklassenunterricht und Religion Kultur Ethik Kanton Zürich Bildungsdirektion Lehrpersonal Kontakt:, Lehrpersonal, Walchestrasse 21, 8090 Zürich Telefon 043 259 22 66, lehrpersonal@vsa.zh.ch (wei) 14. Dezember 2017 1/5 Neue Regelungen ab Schuljahr

Mehr

Ausführungen zur Erhöhung des Rentenalters auf 65 und zur Lastenverteilung

Ausführungen zur Erhöhung des Rentenalters auf 65 und zur Lastenverteilung Ausführungen zur Erhöhung des Rentenalters auf 65 und zur Lastenverteilung 1. Die Erhöhung des Leistungszielalters der PVK auf 65 Jahre bei 40 Versicherung s- jahren Das flexible Rentenalter ist bei der

Mehr

Am 29. November 2018 findet die Regionalversammlung der Regionalkonferenz Oberland Ost statt.

Am 29. November 2018 findet die Regionalversammlung der Regionalkonferenz Oberland Ost statt. Erläuterungen zu den Geschäften der Regionalversammlung der Regionalkonferenz Oberland Ost vom Donnerstag 29. November 2018, 15.00 Uhr im Saal im Alten Schulhaus Saxeten Am 29. November 2018 findet die

Mehr

ABStadt. Luzern. Statuten für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern. Systematische Rechtssammlung

ABStadt. Luzern. Statuten für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern. Systematische Rechtssammlung Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.2.1.1.2 Ausgabe vom 1. Juli 2008 Statuten für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern vom 18. März 2008 Gestützt auf 7a Absatz 6 des kantonalen

Mehr

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Erziehungsdirektion, beschliesst:

Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Erziehungsdirektion, beschliesst: 433.. Mai 04 Mittelschulverordnung (MiSV) (Änderung) Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Erziehungsdirektion, beschliesst: I. Die Mittelschulverordnung vom 7. November 007 (MiSV) wird wie

Mehr

Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen

Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen Beilage 1 Gemeindevertrag Gemeindevertrag zwischen den Gemeinden Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal und Wettingen für die Koordination und Subventionierung der Kindertagesstätten für Vorschul- und Kindergartenkinder

Mehr

Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten. Luzian Odermatt, 24. Februar 2011

Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten. Luzian Odermatt, 24. Februar 2011 Dringlichkeit von Bundesgesetzen und Rückwirkendes Inkrafttreten Luzian Odermatt, 24. Februar 2011 Art. 165 BV: Gesetzgebung bei Dringlichkeit 1 Ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten keinen Aufschub duldet,

Mehr

GATS; Unterscheidungskriterien zwischen öffentlichen

GATS; Unterscheidungskriterien zwischen öffentlichen GATS; Unterscheidungskriterien zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungen im Bildungsbereich: zustimmende Kenntnisnahme vom 29. Oktober 2004 Das Generalsekretariat berichtet: 1. Zum Abschluss

Mehr

Zielsetzung. Die Kosten der sozialen Wohlfahrt sind als gemeinsames gesellschaftliches Projekt für alle Gemeinden tragbar zu gestalten.

Zielsetzung. Die Kosten der sozialen Wohlfahrt sind als gemeinsames gesellschaftliches Projekt für alle Gemeinden tragbar zu gestalten. Zielsetzung Die Kosten der sozialen Wohlfahrt sind als gemeinsames gesellschaftliches Projekt für alle Gemeinden tragbar zu gestalten. Arbeitsgruppe Sozialkostenausgleich im GPV Mark Eberli, Stadtpräsident

Mehr

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt. An die Vernehmlassungsadressaten gemäss. (elektronischer Versand) Basel, 17.

Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt. An die Vernehmlassungsadressaten gemäss. (elektronischer Versand) Basel, 17. Elisabeth Ackermann Regierungspräsidentin Rathaus, Marktplatz 9 Postfach CH - 4001 An die Vernehmlassungsadressaten gemäss Verteiler (elektronischer Versand) Basel, 17. Dezember 2018 Vernehmlassung zum

Mehr

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision

Verordnung über die Entschädigungen der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt Totalrevision sverordnung Behörden Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt A N T R A G 1. Die Gemeindeversammlung genehmigt: Die Verordnung über die en der Behörden, Kommissionen

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung

Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; von Beiträgen an die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Botschaft des Gemeinderats an den Einwohnerrat vom 15. Mai 2018 Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung; Umsetzung Kinderbetreuungsgesetz; Erlass des Reglements für die Ausrichtung von Beiträgen

Mehr

Grossratsbeschluss. Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368

Grossratsbeschluss. Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368 Der Grosse Rat des Kantons Bern Le Grand Conseil du canton de Berne Grossratsbeschluss Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368 Wiederkehrende Beiträge für die Instandhaltung und

Mehr

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission

Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Gemeinsamer Antrag des Regierungsrates und der Oberaufsichtskommission Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der interkantonalen Vereinbarung über die Einführung des Französischunterrichts ab

Mehr

Sehr geehrte Freundinnen und Freunde des Zentrums Paul Klee. Sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler, chers artistes, dear artists

Sehr geehrte Freundinnen und Freunde des Zentrums Paul Klee. Sehr geehrte Künstlerinnen und Künstler, chers artistes, dear artists Erziehungsdirektion des Kantons Bern Direction de l instruction publique du canton de Berne Amt für Kultur Office de la culture Zentrum Paul Klee Ausstellungseröffnung About Trees Datum: Freitag, 16. Oktober

Mehr

und den Bericht einer Kommission,

und den Bericht einer Kommission, Erziehungsgesetz vom 28. Oktober 953 * Der Grosse Rat des Kantons Luzern, gestützt auf 3 der Staatsverfassung, auf den Vorschlag des Regierungsrates 2 und den Bericht einer Kommission, beschliesst: Erster

Mehr

Statuten der Schweizerischen Informatikkonferenz

Statuten der Schweizerischen Informatikkonferenz der Schweizerischen Informatikkonferenz Am 29. November 2018 in Bern genehmigt und nach Zustimmung des Bundes und der FDK per 1. März 2019 in Kraft gesetzt. Artikel 1 Zweck Die Mitglieder vereinbaren zur

Mehr

Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. betreffend. Kulturinstitutionen / Leistungsverträge für die Periode 2016-2019 / Botschaft

Bericht. des Gemeinderates an den Stadtrat. betreffend. Kulturinstitutionen / Leistungsverträge für die Periode 2016-2019 / Botschaft 20140256 Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat betreffend Kulturinstitutionen / Leistungsverträge für die Periode 2016-2019 / Botschaft 2/2 Sehr geehrter Herr Stadtratspräsident Sehr geehrte Damen

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

630.1 Finanzausgleichsgesetz

630.1 Finanzausgleichsgesetz 60. Finanzausgleichsgesetz vom 4. März 07 (Stand. Mai 07) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 und Artikel 60 der Kantonsverfassung vom 9. Mai 968 ), beschliesst:. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Medienkonferenz. Solide finanzielle Basis für die Pensionskassen

Medienkonferenz. Solide finanzielle Basis für die Pensionskassen Projekt Futura Medienkonferenz Solide finanzielle Basis für die Pensionskassen Eröffnung der Vernehmlassung zum kantonalen Pensionskassengesetz 5. Juli 2012, Staatskanzlei C401 Erziehungsdirektion des

Mehr

Urnenabstimmung 3. März 2013

Urnenabstimmung 3. März 2013 GEMEINDERAT Urnenabstimmung 3. März 2013 Geschäft Gemeindeordnung Teilrevision Vormundschafts- und Schulwesen Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil Seite 1 von 6 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission

Mehr

09. Interpellation Tobias Egger (SP) Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform. Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Nidau

09. Interpellation Tobias Egger (SP) Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform. Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 16.03.2017 Ressort Finanzen 09. Interpellation Tobias Egger (SP) Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Stadt Nidau Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Verordnung über die Zusammenarbeit der kommunalen Dienste mit den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und die Abgeltung der den Gemeinden anfallenden Aufwendungen (ZAV) (Änderungen) Justiz-, Gemeinde-

Mehr