Medienkonferenz vom 20. Mai 2010 Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012)
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1 Medienkonferenz vom 20. Mai 2010 Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Projekt FILAG 2012) 1
2 FILAG im Überblick Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Finanzausgleich Massnahmen für besonders belastete Gemeinden Verbundaufgaben Gemeindestrukturen Gemeindereformen 1. Säule 2. Säule 3. Säule 4. Säule 2
3 Inhalt 1. Begrüssung (Regierungsrat Urs Gasche) 2. Finanzausgleich (Gerhard Engel) 3. Finanzierung Sozialhilfe (André Gattlen) 4. Finanzierung Volksschule (Dr. Heinz Röthlisberger) 5. Weitere Themen (Gerhard Engel) 6. Politische Würdigung (Regierungsrat Urs Gasche) 3
4 FILAG im Überblick Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Finanzausgleich 1. Säule 4
5 FILAG Finanzausgleich Disparitätenabbau und Mindestausstattung werden beibehalten Harmonisierungsfaktor wird den aktuellen Verhältnissen angepasst. Mindestausstattung ist nicht mehr an die Steueranlage gebunden. Mindestausstattung kann aufgrund der finanziellen Verhältnisse gekürzt oder gestrichen werden. Ausgleichssummen werden aufgrund der Gesamtwirkungen der Reformen festgelegt. 5
6 FILAG im Überblick Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Massnahmen für besonders belastete Gemeinden 2. Säule 6
7 FILAG Zentrumsgemeinden Definition und Methodik der Abgeltung werden beibehalten Pauschalabgeltung beschränkt sich auf Bern, Biel und Thun Zentrumslasten im Kulturbereich werden in die Pauschalabgeltung einbezogen Abzug der Zentrumslasten bei der Berechnung des Finanzausgleichs beschränkt sich neu nur noch auf die «Rest- Zentrumslasten» Die Zentrumslastenabgeltungen werden vollständig vom Kanton finanziert 7
8 FILAG 2012: Ländliche Gemeinden Instrument zum Ausgleich besonderer Lasten wird beibehalten und zu einem geografischtopografischen Lastenausgleich ausgebaut. Verknüpfung zur Gesamtsteuerbelastung wird aufgehoben. Zuschüsse können aufgrund der finanziellen Situation gekürzt oder gestrichen werden. 8
9 FILAG im Überblick Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Verbundaufgaben 3. Säule 9
10 FILAG Sozialhilfe André Gattlen Stv. Vorsteher des Kant. Sozialamtes 10
11 Sozialhilfe: Anforderungen an ein neues Modell Lösung mit richtigen finanziellen Anreizen Sozialhilfe Sozialpolitisch vertretbare Lösung Mehrheitsfähige Lösung 11
12 Sozialhilfe: Breite Modellpalette in der Vernehmlassung Nr. Modell 1 Optimierung 1.1 Bonus-Malus-System 1.2 Selbstbehalt mit Soziallastenzuschuss 2 Abschaffung des Lastenausgleichs mit Soziallastenzuschuss 3 Neue Aufgabenteilung und Selbstbehalt mit Soziallastenzuschuss 4 Selbstbehalt mit Soziallastenzuschuss
13 Vernehmlassung FILAG: Positives Fazit Grundsätzlich positive Würdigung der Modelle. Die gewünschte Auslegeordnung hat eine noch bessere Beurteilung ermöglicht. Breite Unterstützung für die beiden Modelle 1.1 und 3 (insbesondere auch von über 90% der Gemeinden). Konsequenz : Reduktion der Vorlage auf Modell 1.1 Bonus-Malus-System und Modell 3 neue Aufgabenteilung und Selbstbehalt Grundsätzliche Beibehaltung der Solidarität, Förderung der Transparenz und Schaffung von finanziellen Anreizen.
14 Individuelle Sozialhilfe: Bonus-Malus-System Förderung der Transparenz bei der wirtschaftlichen Hilfe Definitive Einführung der Sozialinspektion ab 2012 Bonus-Malus-System: Honorierung respektive Sanktionierung der Kosteneffizienz der Sozialdienste unter Berücksichtigung der konkreten Bevölkerungsstruktur der Sozialdienste
15 Institutionelle Sozialhilfe: Neue Aufgabenteilung und Selbstbehalt mit Soziallastenzuschuss Neue Aufgabenteilung: Angebote für Kinder und Jugendliche: Finanzierung über Lastenausgleich Angebote für Erwachsene (Behinderte und Altersbereich): Finanzierung durch Kanton 20% Selbstbehalt für Gemeinden (und Ausgleich über Soziallastenzuschuss) in den Bereichen: Familienergänzende Kinderbetreuung Jugendarbeit Gemeinschaftszentren
16 FILAG Finanzierung Lehrergehälter Dr. Heinz Röthlisberger Projektleiter Erziehungsdirektion 16
17 Was wird im FILAG-Gesetz vorgeschlagen? Kombination aus Lastenverteilung und reinem Schülerbeitragsmodell Zwei Bereiche: Solidarische und eigenverantwortliche Finanzierung Wohnsitzprinzip für eigenverantwortliche Finanzierung Abschaffung der Lastenverteilung unter den Gemeinden Berechnung des Gemeindeanteils nach den beanspruchten Personalressourcen (Lektionen und Stellenprozente) Abrechungsperiode Schuljahr
18 Was wird im FILAG-Gesetz vorgeschlagen? Solidarische Finanzierung Eigenverantwortliche Finanzierung 50% 20% 30% Kostenübernahme Kanton Schülerbeiträge Selbstbehalt der Gemeinde Kanton 70% Gemeinden 30%
19 Welche Konsequenzen hat das neue Finanzierungsmodell? Die Kostentransparenz steigt auf allen Stufen (Kanton, Gemeinde, Schule) Die Art und Weise, wie die Gemeinden ihre Schulen organisieren, führt auf direktem Weg zu Mehr- oder Minderausgaben der Gemeinde. Einzelne Gemeinden werden dadurch finanziell stärker belastet, andere entlastet. Die Bedeutung der Schule in der Gemeindepolitik steigt. Die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen zur Organisation und Steuerung der Schule müssen überprüft und angepasst werden, falls dies notwendig ist Der Handlungsspielraum für die Gemeinden und Schulen soll in der Organisation der Schulen grösser werden, aber nicht im Lehrplan und bei der Anstellung der Lehrpersonen.
20 FILAG im Überblick Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) Gemeindestrukturen Gemeindereformen 4. Säule 20
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