Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV)
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- Heiko Hofmann
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1 Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) Telefon Telefax +41 (31) (31)
2 Der Kanton erachtet die OKJA als wichtiges Angebot zur gesteuert. Telefon Telefax Warum kantonale Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit? Integration Armutsbekämpfung Familienpolitik Aus diesem Grund wird die OKJA kantonal +41 (31) (31)
3 Die Entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern Fürsorgegesetz Mitfinanzierung von Angeboten der OKJA über den Lastenausgleich Sozialhilfe Vor allem Angebote in den Städten Mitfinanzierung durch Kirchen 2001 Sozialhilfegesetz (SHG) Kanton und Gemeinden erhalten Auftrag, Angebote zur sozialen Integration bereit zu stellen. Kanton soll steuern. Telefon +41 (31) vor dem Steuerungskonzept Rund 60 Gemeinden stellen ein kantonales Angebot in OKJA bereit 3
4 Die Entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Bern (2) 2006 Steuerungskonzept 28 Sitzgemeinden mit 154 Anschlussgemeinden Inhaltliche Vorgaben: Wirkungsziele Qualitätsanforderungen Regionalisierung Abgeltung des Kantons 2007 Bern Telefon +41 (31) Sitzgemeinden mit 167 Anschlussgemeinden 41 Sitzgemeinden mit 190 Anschlussgemeinden 4
5 Angebote der OKJA im Jahr 2011 Telefon Telefax +41 (31) (31) Stand:
6 OKJA im Kanton Bern im Jahr Ermächtigungen für 246 Gemeinden (64%) 84.7% der Bevölkerung bzw. 51.9% (162`577) der 0- bis 19-Jährigen haben Zugang zu einem Angebot Lastenausgleichsberechtigt sind 16 Millionen Telefon von `000.- (31) Leistungsverträge zu einem Gesamtbetrag 6
7 Weshalb diese ASIV-Revision? Motion Haldimann/ Käser (M109/05) Telefon Telefax Kantonale Steuerung der Kinder- und Jugendarbeit: Unzweckmässig und unvereinbar mit dem Sozialhilfegesetz Regelungsbedarf im FEB-Bereich Motionen zum Tarifsystem, Überprüfung des Systems bezüglich Normkosten, Qualität und Tarif SHG Revision 2012 Selbstbehalt von 20% für FEB & OKJA +41 (31) (31)
8 Was ist offene Kinder- und Jugendarbeit Die OKJA bezweckt, die Kinder und Jugendlichen zu stützen, zu fördern und ihnen einen angemessenen Platz in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Sie Gesundheits- umfasst und Fürsorgedirektion niederschwellige Freizeitangebote und Begegnungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche von 6-20 Jahren im ausserschulischen und ausserberuflichen Freizeit- und Telefon +41 (31) Bildungsbereich. 8
9 Was wird in der Verordnung geregelt? Wirkungsziele (neu) Integration Sozialisation Mitwirkung Gesundheitsförderung und Prävention Stärkung der Jugendkultur kinder- und jugendgerechte Rahmenbedingungen 3011 Bern Animation/ Begleitung Telefon Information/ +41 (31) Beratung 10 Leistungsbereiche (bisher) Entwicklung/ Fachberatung 9
10 Grösse des Einzugsgebietes Perimeter von mindesten 2`000 Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten zwanzigsten Altersjahr Fachpersonal Mindestens eine Fachperson in der operativen Leitung mit einer abgeschlossenen Ausbildung in Soziokultureller Animation, Sozialarbeit oder Sozialpädagogik Telefon +41 (31) Leitbild Zusammenarbeit In den Bereichen Schulsozialarbeit, Bildung, Gesundheitsförderung und berufliche Integration 10
11 Finanzierungsmodell Grundsatz 80% der anrechenbaren Beiträge sind lastenausgleichsberechtigt 20% der anrechenbaren Beiträge sind von den Gemeinden als Selbstbehalt zu tragen Anrechenbare Beiträge Nettoaufwand, d.h. Personal- und Sachaufwand abzüglich Ertrag Telefon +41 (31) Höchstbetrag der anrechenbaren Beiträge Grundbetrag von 75 Franken x Anzahl Kinder/ Jugendliche Zusatzbetrag gemäss Soziallastenindex Zusatzbetrag für deutlich höhere Soziallasten 11
12 Was kommt mit der ASIV auf Sie als Gemeinde bzw. Träger zu? Einreichen des Gesuchs bis 31. Juli 2012 für die Ermächtigungsperiode Leitbild OKJA Budget bzw. Finanzierungsplan Überprüfen der minimalen Grösse von 2`000 Kinder und Jugendlichen. Ausrichten der Angebote nach den Vorgaben der ASIV. Wirkungsziele Rathausgasse Leistungsbereiche 1 Telefon +41 (31) Anstellen mindestens einer Fachperson in der operativen Leitung. 12
13 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Fragen?!? Telefon Telefax +41 (31) (31)
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