Teilrevision Bau- und Zonenordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teilrevision Bau- und Zonenordnung"

Transkript

1 Teilrevision Bau- und Zonenordnung 6. März 2018 Art. 62, Abstellplätze für Fahrzeuge Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV inkl. Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Festsetzungsakten

2 1. Ausgangslage und Handlungsbedarf Auslöser dieser Teilrevision der Bau- und Zonenordnung ist, dass vermehrt Anfragen und Gesuche für Parkierungsdienste - sogenanntes Off-Airportparking - in der Flughafenregion Zürich gestellt werden. Aufgrund von laufenden Rechtsmittelverfahren in Bezug auf abgewiesene Off-Airport-Parkplätze herrscht zurzeit Handlungsbedarf. Es wird dabei insbesondere auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, VB vom 23. März 2017, verwiesen (veröffentlicht in der Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts Zürich), in welchem in Ziffer 4.4 ausgeführt wird, dass die Stadt Kloten den Ausführungen im kantonalen Richtplan zum Off-Airportparking (vgl. Ziffer lit. b und c) in der Nutzungsplanung Nachachtung zu verschaffen habe. Dieser Entscheid wurde vom Bundesgericht mit Entscheid vom 15. Januar 2018 bestätigt. Der Flughafen Zürich verfügt über umfangreiche Parkierungsanlagen für die Selbstnutzung durch die Fluggäste. Zurzeit sind rund Parkplätze in Betrieb, weitere rund 3'000 Abstellplätze wurden vom Bund bewilligt, sind jedoch noch rechtshängig. Zusätzlich wird von Drittfirmen ein sogenanntes Valet- oder Off- Airportparking betrieben, bei dem verschiedene Anbieter die Fahrzeuge der Fluggäste am Flughafen abholen und an gesonderten Standorten parkieren. Am letzten Reisetag wird das Fahrzeug wieder an den Flughafen gebracht und die Rückgabe erfolgt wiederum auf dem Gelände des Flughafens Zürich. Ein Teil dieser Parkplätze befindet sich im Flughafenperimeter selber, weitere Parkierungsanlagen sind in den umliegenden Gemeinden verteilt, wobei für die meisten dieser Parkplätze nie eine Nutzungsänderung bewilligt worden ist. Teilweise werden die Fahrzeuge von den Fluggästen auch direkt an den Standort gebracht und dann mittels Shuttlebussen an den Flughafen geführt und wieder abgeholt. Bei den Anbietern ist noch zwischen denjenigen zu unterscheiden, welche seitens der Flughafen Zürich AG konzessioniert sind, Fahrzeuge an eigens dafür vorgesehenen Publikumsschaltern im Parkhaus entgegen zu nehmen und solche, welche über keine solche Konzession verfügen (umgangssprachlich Wilde Off-Airportparking-Anbieter ). Diese Unterscheidung hat aber auf Parkierungsanlagen ausserhalb des Flughafenperimeters keinen Einfluss, da die Konzession lediglich das Verhältnis zwischen der Flughafen Zürich AG und des betreffenden Anbieters betrifft. Wie diverse andere Gemeinden rund um den Flughafen ist auch die Flughafengemeinde Kloten selbst von den Auswirkungen des Off-Airportparkings stark betroffen. So werden in Spitzenzeiten sogar öffentliche Parkplätze (wie z.b. der Parkplatz bei der Panzerpiste ), private Parkgaragen oder Privatstrassen benutzt. Viele Flächen (z.b. Kiesplätze) werden zudem ohne Bewilligung umgewidmet. In der Flughafenregion ist insgesamt von mehreren tausend Parkplätzen auszugehen, wobei die genaue Anzahl nicht bekannt ist. 2. Ziel Ziel dieser Teilrevision ist es, Rechtsicherheit herzustellen und eine Rechtslücke zu schliessen. Mit der Revision soll die gemäss kantonalem Richtplan und Verwaltungs- bzw. Bundesgerichtsentscheid notwendige kommunale Bestimmung erlassen werden. Wichtig ist dabei der Umstand, dass es nicht zum Vornherein darum geht, Off-Airportparking zu verbieten. Die aktuellen Entwicklungen führen aber zu einer unkontrollierten Ausbreitung des Off-Airportparkings. Mit der Vorlage sollen die Spielregeln nun geklärt werden. Die Anpassung verhindert zudem eine schleichende Umwandlung von Gewerbeflächen und deren Verdrängung durch wertschöpfungsstärkere Nutzungen.

3 3. Revisionsvorlage und Kontext Der Kantonale Richtplan ist seit dem 29. April 2015 in Rechtskraft. In Ziff des Richtplanes steht unter Parkierung und verkehrsintensive Einrichtungen/Massnahmen/Gemeinden: Die Gemeinden überprüfen die Bau- und Zonenordnung, den Erschliessungsplan, die Sondernutzungspläne sowie die Parkierungsverordnung und passen sie nötigenfalls den Zielsetzungen gemäss Pt , den regionalen Richtplänen und den Erkenntnissen aus den regionalen Gesamtverkehrskonzepten an. Im Baubewilligungsverfahren für Anlagen des ruhenden Verkehrs ist auf einen haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden zu achten. Im Bewilligungsverfahren für verkehrsintensive Einrichtungen sind zudem die Anforderungen gemäss Pt a [Ziele] zu berücksichtigen. Die Gemeinden bewilligen Parkierungsanlagen für Parkplätze ausserhalb des Flughafenperimeters für Passagiere des Flughafens Zürich nur an den in den regionalen Richtplänen festgelegten Standorten. Gemäss Kantonalem Richtplan haben sich die Gemeinden bei der Erstellung von Parkierungsanlagen an den Zielsetzungen des Richtplans zu orientieren. Wenn ausserhalb des Flughafenperimeters eine Parkierungsmöglichkeit für Passagiere des Flughafens Zürich erstellt werden soll, können diese nur mit der Auflage bewilligt werden, dass der Transport der Flugpassagiere zum und vom Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Die Betreiber sind zur Berichterstattung über das mit den Anlagen verbundene Verkehrsaufkommen zuhanden der Standortgemeinde, der Flughafenbetreiberin und des Gesamtverkehrscontrollings des Kantons Zürich verpflichtet. Zum heutigen Zeitpunkt sind im Regionalen Richtplan keine solchen Standorte verzeichnet. Die Delegiertenversammlung (DV) der Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG) hat am 29. März 2017 die Gesamtrevision des Regionalen Richtplans Glattal zuhanden der Festsetzung durch den Regierungsrat des Kantons Zürich verabschiedet. In diesem ist unter den Zielvorgaben zur Parkierung folgendes festgesetzt worden: Ausserhalb des SIL-Perimeters ist kein Valetparking (Parkierung für Dritte gegen Entgelt) zulässig ohne regionalen Richtplaneintrag. Im Richtplan der Planungsregion Glattal sind aktuell keine solchen Einträge vorhanden. In der kommunalen Bauordnung sollen aufgrund des Verwaltungsgerichts- bzw. Bundesgerichtsurteils zu dieser Thematik Vorschriften in der kommunalen Bauordnung gemacht werden. Im Verwaltungsgerichtsurteil wird darauf hingewiesen, dass Richtpläne nicht rechtsetzend, sondern behördenverbindlich sind. Daher bedarf es einer Regelung in der Bau- und Zonenordnung, die die Lücke zwischen dem Eintrag im regionalen Richtplan und der fehlenden Aussage in der (eigentümerverbindlichen) Nutzungsordnung schliesst. Das Bundesgericht hat mit Entscheid 1C_290/2017 vom 15. Januar 2018 bestätigt, dass die bestehenden Bestimmungen zu selbständigen Parkierungsanlagen wie Valet Parking in der Bau- und Zonenordnung und der Parkplatzverordnung nicht ausreichen. Die Bau- und Zonenordnung wird deshalb unter Art. 62 mit folgendem Text ergänzt: Die Vorschriften betreffend Abstellplätze für Motorfahrzeuge, die in der baulichen Nutzung des Grundstücks begründet sind, sowie Abstellplätze für Fahrräder sind im Parkplatzreglement abschliessend geregelt. Kommerziell betriebene Parkierungsanlagen für Motorfahrzeuge (Parkierung für Dritte gegen Entgelt), die nicht in der baulichen Nutzung des Grundstücks begründet sind, sind nur zulässig, wenn sie im Richtplan eingetragen sind. Die Vorschrift regelt: Parkplätze im Zusammenhang mit baulichen Nutzung des Grundstücks: Die Pflicht zur Erstellung von Abstellplätzen im Zusammenhang mit der baulichen Nutzung des Grundstücks ist unter 243 Abs. 1 PBG und folgende geregelt. Die Vorschrift besagt, dass mit der baulichen Nutzung des Grundstücks ausreichend Abstellplätze bereitgestellt werden sollen und dass diese auf dem Baugrundstück oder in nützlicher Entfernung davon liegen müssen. Das Parkplatzreglement der Stadt Kloten regelt die Erstellungspflicht und maximale Beschränkung für Abstellplätze im Zusammenhang mit einer baulichen Nutzungen. Bei der Betreibung von Off-Airportparking-Flächen ist eine bauliche Nutzung jedoch gerade nicht vorhanden.

4 Kommerzielle Parkplätze ohne Zusammenhang einer baulichen Nutzung des Grundstücks: Kommerzielle Parkplätze werden als entgeltliche Parkierungsanlagen für einen unbestimmten Kreis an Personen genutzt und betrieben. Ihre Nutzung ist durch ein Interesse an einer Gewinnerzielung motiviert. Eine begründete bauliche Nutzung des Baugrundstücks fehlt. Unter diese Kategorie fallen das Off-Airportparking und gegebenenfalls weitere Parkhäuser / Parkierungsanlagen beispielsweise für Park and Ride oder Freizeit- und Erholungsnutzungen. Der Terminus "begründete bauliche Nutzung des Baugrundstücks" stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass mit der neuen Bestimmung die Berechnung der Maximalzahl an Abstellplätzen gemäss Art. 62 BZO nicht beschnitten wird, d.h. dass nicht über die Hintertür die Parkplatzordnung ausgehebelt wird. Die Vorschrift regelt nicht: Autohandel: Hierbei handelt es sich um Verkaufsflächen, die nicht der Parkierung im eigentlichen Sinne dienen. Die dort ausgestellten Fahrzeuge sind nicht immatrikuliert und werden zum Zweck des Verkaufs abgestellt. Autogarage: Die Autogarage dient dem Reparieren von Fahrzeugen. Bei dieser Nutzung handelt es sich um Gewerbe- und nicht um Parkierungsflächen. Autovermietung: Die Dienstleistung einer Autovermietung ist nicht das Parkieren von Motorfahrzeugen, sondern die Abgabe und Bewirtschaftung von Mietobjekten. Parkierung im öffentlichen Grund (weisse und blaue Parkplätze) Weisse und blaue Parkplätze sind strassenpolizeirechtlich geregelt. Öffentlich bewirtschaftete Parkierungsangebote (Benützungsgebühren oder Lenkungsabgaben) decken einzig den Aufwand ab, welcher dem Gemeinwesen durch die Bereitstellung der Einrichtung erwachsen ist (Kostendeckungsprinzip). Es wird keine Gewinnerzielung verfolgt. Somit handelt es sich daher nicht um ein kommerzielles und gewinnerzielendes Angebot. 4. Mitwirkung und Vorprüfung; Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen Die Revisionsvorlage wurde vom 1. September 2017 bis 31. Oktober 2017 öffentlich aufgelegt und den überund nebengeordneten Planungsträger (u.a. Kanton, Region, Nachbargemeinden) zur Stellungnahme zugestellt. Einwendungen Die Flughafen Zürich AG (FZAG) hat mit Schreiben vom 5. September 2017 zur Vorlage wie folgt Stellung genommen: Die FZAG unterstütze die Absicht, das Off-Airportparking rechtlich weitergehend zu regeln. Damit könne ein "Schatten"-Angebot an Flughafenparkplätzen verhindert werden, dessen Umweltauswirkungen ungeklärt sei. Da es sich bei der Vorlage lediglich um eine Verweisnorm handle, erscheine es jedoch fraglich, ob das im Verwaltungsgerichtsentscheid erwähnte Grundproblem, dass eine direkte Anwendbarkeit des kantonalen Richtplans ausser Betracht falle, gelöst werde. Es erscheine auch angezeigt, dass die Frage des Off-Airportparkings auch auf regionaler Stufe angegangen werde und im regionalen Richtplan aus einer übergeordneten, ganzheitlichen Sicht die nötigen Vorgaben gemacht würden.

5 Weiterhin offen bleibe auch der Umgang mit der in den letzten Jahren erfolgten schleichenden Umnutzung. Eine konsequente Aufarbeitung sei wünschenswert. Das Schreiben der FZAG enthält zwar keine konkreten Anträge, es wird aber dennoch auf die einzelnen Punkte eingegangen: Die Bedenken zur rechtlichen Robustheit wurden nochmals übergeprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass die Bedenken nicht geteilt werden. Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts beziehen sich insbesondere auf ein vollständiges Verbot von Off-Airportparking (vgl. Ziff. 4.2 des Verwaltungsgerichtsentscheides), was weder in der Richtplanung, noch in der hier zu beurteilenden Vorlage angestrebt wird. Das Verwaltungsgericht ging davon aus, dass Off-Airportparking-Anlagen als eigenständige Betriebe (ohne eigene Grundnutzung) beurteilt werden können, die nicht den Regelungen des Parkplatzreglementes unterstellt sind, welches an einer Grundnutzung anknüpft. Da für Parkplätze ohne zugehörige Grundnutzung eine Regelung fehlt, soll die Abwägung, ob solche Anlagen raumplanerisch und umweltrechtlich zulässig sind, im übergeordneten (regionalen) Richtplanverfahren erfolgen. Aus diesem Grund reicht die nutzungsplanerische Verknüpfung des Tatbestandes "keine Grundnutzung" mit dem Richtplaneintrag aus, um Rechtssicherheit zu erlangen. Auch das Amt für Raumentwicklung hat die (noch etwas umformulierte) Bestimmung in ihrem Vorprüfungsbericht für gut befunden. Mit dem neuen Art. 62 BZO wird der behördenverbindliche Richtplaneintrag in die eigentümerverbindliche Nutzungsplanung übertragen, wie dies in den Gerichtsentscheiden verlangt wurde. Der regionale Richtplan wurde am 29. März 2017 von der Delegiertenversammlung abgenommen und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Im Rahmen dieser Vorlage kann darauf keinen Einfluss genommen werden. Es ist der FZAG aber zuzustimmen, dass es wünschenswert wäre, wenn Kriterien für Off-Airportparking-Standorte im Richtplan enthalten wären. Es ist dem Stadtrat bewusst, dass die schleichende Umnutzung ein grosses Problem darstellt. Die Stadt Kloten geht deshalb bereits seit Jahren vehement gegen solche illegale Anlagen vor. Mit dem angepassten Art. 62 BZO kann nun die bisher fehlende rechtliche Grundlage geschaffen werden, um solche Anlagen beurteilen zu können. Insofern wird die Einwendung der FZAG nicht berücksichtigt. Kantonale Vorprüfung Mit Stellungnahme vom 25. Oktober 2017 hat die Baudirektion die Revisionsvorlage geprüft. Die Anregungen, die ursprüngliche Terminologie der Bestimmung "Abstellplätze mit/ohne dazugehörige Grundnutzung zu präzisieren resp. Zu ersetzen, wurde übernommen und in begründete/unbegründete bauliche Nutzung des Baugrundstücks geändert. Stellungnahme über- und nebengeordneter Planungsträger Die Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG) begrüsst gemäss Schreiben vom 28. September 2017 die Revisionsvorlage und hat bringt keine Vorbehalte an. Ebenso stellen die Gemeinden Dietlikon, Lufingen, Nürensdorf, Rümlang und Winkel keine Anträge. --

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2011 KR-Nr. 236/2011 1337. Anfrage (Wildwuchs beim Valet Parking rund um den Flughafen Zürich) Kantonsrat Ruedi Lais,

Mehr

Gemeinde Aesch. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV. Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Gattikon, 20. September DCH-cs

Gemeinde Aesch. Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV. Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Gattikon, 20. September DCH-cs Gemeinde Aesch Teilrevision der Nutzungsplanung (2013) Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Gattikon, 20. September 2013 21 866 DCH-cs Planungsbüro Daniel Christoffel Architekten und Raumplaner FSU

Mehr

Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung

Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieses Reglement ordnet das Abstellen von mehrspurigen Motorfahrzeugen, Motorrädern mit Seitenwagen und weiteren Fahrzeugen mit ähnlichen

Mehr

gemeindeversammlung dienstag, 19. märz :30 uhr katholisches kirchgemeindehaus, franziskuszentrum äussere auenstrasse, bassersdorf

gemeindeversammlung dienstag, 19. märz :30 uhr katholisches kirchgemeindehaus, franziskuszentrum äussere auenstrasse, bassersdorf gemeinde bassersdorf gemeindeversammlung dienstag, 19. märz 2013 19:30 uhr katholisches kirchgemeindehaus, franziskuszentrum äussere auenstrasse, bassersdorf gemeindeversammlung dienstag, 19. märz 2013

Mehr

Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich

Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich SIA Veranstaltung Frauenfeld 4.Nov. 2011 Raumentwicklung und Hochhäuser im Kanton Zürich Wilhelm Natrup, Kantonsplaner/Chef Amt für Raumentwicklung art 26520547 Neues Wahrzeichen für Dietikon Architekturwettbewerb

Mehr

BRGE IV Nrn und 0063/2016 vom 12. Mai 2016 in BEZ 2016 Nr. 42

BRGE IV Nrn und 0063/2016 vom 12. Mai 2016 in BEZ 2016 Nr. 42 BRGE IV Nrn. 0062 und 0063/2016 vom 12. Mai 2016 in BEZ 2016 Nr. 42 Die Baubehörde verweigerte die nachträgliche baurechtliche Bewilligung für die Nutzung eines Grundstücks mit einer Fläche von rund 27000

Mehr

gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art des Strassengesetzes beschliesst: I.

gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art des Strassengesetzes beschliesst: I. PARKPLATZREGLEMENT vom 30. November 1998 Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art. 65 2 des Strassengesetzes beschliesst: I. ALLGEMEINES

Mehr

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013

Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Departement für Bau und Umwelt Titelfolie Auswirkungen für die Gemeinden im Vollzugärz 2013 Umsetzung revidiertes Raumplanungsgesetz: Behandlung laufender Zonenplanrevisionen VTG-Informationsveranstaltung:

Mehr

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland

Kanton Zürich. Teilrevision Regionaler Richtplan Region Zürcher Oberland !! Region Zürcher Oberland RZO Planungskommission c/o Marti Partner Architekten und Planer AG Zweierstrasse 25 8004 Zürich Tel 044 422 51 51 rzo@martipartner.ch www.zürioberland-region.ch Kanton Zürich

Mehr

1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012

1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012 Kanton Aargau Gemeinde Ehrendingen «Gemeinsam im Dialog» ZUKUNFTSWERKSTATT 1. Z U K U N F T S W E R K S T A T T 24. November 2012 1 Grundsätzliches 2 Positionierungen 3 Ehrendingen heute, Stärken und Schwächen

Mehr

Stadt Frauenfeld. Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben

Stadt Frauenfeld. Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben Stadt Frauenfeld Reglement über Fahrzeug- Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben (Abstellplatzreglement) Stand 19. August 2009 STADT FRAUENFELD Reglement über

Mehr

Gesetzgebung und der Rechtsanwendung

Gesetzgebung und der Rechtsanwendung Kanton Zürich Spielräume der Kantone in der Gesetzgebung und der Rechtsanwendung VUR-Jahrestagung, 16. Juni 2016 Dr. iur. Jeannette Kehrli, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Auftrag zur Festlegung

Mehr

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt

Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Wann ist ein Bauvorhaben genügend erschlossen? lic. iur. Nik. Brändli, Rechtsanwalt Einleitung Nutzungsplanung und Erschliessungsplanung gehören seit jeher eng zusammen. Mit der Revision des Baugesetzes

Mehr

Politische Gemeinde Vilters-Wangs

Politische Gemeinde Vilters-Wangs Politische Gemeinde Vilters-Wangs Parkplatz-Verordnung der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs Seite - 2/6 - Stichwortverzeichnis Stichwort Art. Seite Geltungsbereich 1 1 Erstellungspflicht 2 1 Erstellungsort

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. März 2010 KR-Nr. 403/2009 339. Anfrage (Massiver Ausbau der Parkplätze am Flughafen) Kantonsrat Marcel Burlet, Regensdorf,

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung

Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung Teilrevision Bau- und Zonenordnung Aufhebung Gewässerabstandslinie und Zonenplanänderung In Verbindung mit dem privaten Gestaltungsplan Stadthausareal Erläuternder Bericht nach Art. 47 Raumplanungsverordnung

Mehr

Agenda. From Airport to Airport City. 5. Fazit. 3. Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich

Agenda. From Airport to Airport City. 5. Fazit. 3. Rahmenbedingungen für den Flughafen Zürich From Airport to Airport City Zielsetzungen des Kantons Zürich für die landseitige Verkehrsentwicklung des Flughafen Fachtagung der Überparteilichen Arbeitsgruppe Zürich Nord AGZN Markus Traber, Chef, Kt.

Mehr

4788 a Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel «Flughafen Zürich») (vom...)

4788 a Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel «Flughafen Zürich») (vom...) 2 3 Antrag der Kommission für Planung und Bau* vom 26. November 2013 4788 a Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel 4.7.1 «Flughafen Zürich») (vom............)

Mehr

Umzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB

Umzonung Kat. Nr von der W3/2.40 in die OeB Teilrevision Zonenplan Schulhaus Goldbach Umzonung Kat. Nr. 11423 von der W3/2.40 in die OeB Bericht nach Art. 47 RPV Beschluss Gemeinderat vom 28. November 2012 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 25.

Mehr

Einwohnergemeinde. Parkplatzreglement. vom 03. April 2001

Einwohnergemeinde. Parkplatzreglement. vom 03. April 2001 Einwohnergemeinde Parkplatzreglement vom 03. April 2001 Stand 23. Januar 2012 vom 3. April 2001 Die Einwohnergemeinde Sarnen 1 erlässt, gestützt auf Art. 94 Ziff. 8 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen vom 21. Oktober 2015 VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZEN (vom 21. Oktober 2015) Die Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

Parkierungs- und Parkkartenreglement

Parkierungs- und Parkkartenreglement Kanton Zürich Gemeinde Egg Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungs- und Parkkartenreglement Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel.

Mehr

Parkierungsreglement. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang

Parkierungsreglement. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang Parkierungsreglement Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang Parkierungsreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 3 2. Parkierungssysteme

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 13. März 2002, Antrag des Regierungsrates vom 13. ärz 2002 3953 A. Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Siedlungs- und Landschaftsplan sowie Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen)

Mehr

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE THAL. Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

POLITISCHE GEMEINDE THAL. Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund POLITISCHE GEMEINDE THAL Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom Gemeinderat genehmigt am 26. Januar 2004 - 2 - Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art.

Mehr

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren

Gemeinde Stein STRASSENREGLEMENT. Januar 2018 / Mitwirkungsverfahren STRASSENREGLEMENT Januar 08 / Mitwirkungsverfahren INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht 5 Anforderungen 6 Projekt- und Kreditbewilligung

Mehr

1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3

1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3 Baudirektion INFO der Baudirektion Nr. 1/Dezember 2013 Inhalt 1. Berichterstattung nach Art. 47 RPV: Neue Praxis im Kanton Zug 2 2. Vorprüfung Bebauungspläne / Zonenplanungen: Vorbehalte 3 3. Bauanfragen

Mehr

Bundesverwaltungsrecht Verkehrsrecht 2

Bundesverwaltungsrecht Verkehrsrecht 2 Bundesverwaltungsrecht Verkehrsrecht 2 Luftfahrt (Infrastruktur) 1. Dezember 2017 1 Vorbereitung Skript, 15 BGE 137 II 58 ff. BGer 2C_488/2012 BVGE 2010/4 BVGE 2008/41 2 Komplexe Regulierungsstrukturen

Mehr

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze

Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft. Gewässerraum. Das Wichtigste in Kürze Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Gewässerraum Das Wichtigste in Kürze 1 Was ist der Gewässerraum? Der Raum entlang der Gewässer ist begehrt und wird vielerorts immer

Mehr

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland

Teilrevision Planungs- und Baugesetz. Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Teilrevision Planungs- und Baugesetz Ausgleich von Planungsvorteilen, Förderung der Verfügbarkeit von Bauland Kurt Zibung, Regierungsrat Thomas Huwyler, Vorsteher ARE Stefan Beeler, Rechtsdienst ARE Rothenthurm,

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Kantonale Strassenverkehrsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Kantonale Strassenverkehrsverordnung) 74.0 Verordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Kantonale Strassenverkehrsverordnung) vom 7. Juli 99 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 06 Abs. und des Bundesgesetzes

Mehr

Raum- und Verkehrsplanung im Kanton Zürich Ein Vorbild aus Umweltsicht?

Raum- und Verkehrsplanung im Kanton Zürich Ein Vorbild aus Umweltsicht? Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie Raum- und Verkehrsplanung im Kanton Zürich Ein Vorbild aus Umweltsicht? Verkehrsökologisches Kolloquium TU Dresden Thomas Stoiber, 3. Mai 2017

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) Gemeinde Aadorf Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Art. 1 Inhalt 1 Art.

Mehr

Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995

Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995 Reglement über Verwaltungsgebühren und Ersatzabgaben im Raumplanungs- und Bauwesen vom 24. April 1995 Inhaltsverzeichnis KAPITEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Gegenstand Seite 2 Art. 2 Kreis der Abgabepflichtigen

Mehr

ROLLENDE PLANUNG BEI AREALENTWICKLUNGEN

ROLLENDE PLANUNG BEI AREALENTWICKLUNGEN ROLLENDE PLANUNG BEI AREALENTWICKLUNGEN Never for ever, CUREM horizonte, 17. September 2014, Zürich Lukas Bühlmann, Schweiz. Vereinigung für Landesplanung, VLP-ASPAN Hohe raumplanerische Komplexität Föderalistisches

Mehr

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO)

Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden. an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) KR.Nr. Übertragung der Zuständigkeit für Submissionsbeschwerden von der Schätzungskommission an das Verwaltungsgericht; Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) Botschaft und Entwurf des

Mehr

Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen Kanton Zürich Baudirektion Amt für Raumentwicklung Geoinformation Referenz-Nr.: AREI-A6QMNK / ARE 16-017 31. März 016 1/15 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Mehr

Ortsplanung Wettswil a.a. Ergänzung Bau- und Zonenordnung Erlass von Bestimmungen über Mobilfunk-Antennenanlagen

Ortsplanung Wettswil a.a. Ergänzung Bau- und Zonenordnung Erlass von Bestimmungen über Mobilfunk-Antennenanlagen Ortsplanung Wettswil a.a. Ergänzung Bau- und Zonenordnung Erlass von Bestimmungen über Mobilfunk-Antennenanlagen Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Entwurf für die öffentliche Auflage vom 15. März

Mehr

Teil C Parkplatz-Verordnung

Teil C Parkplatz-Verordnung Kanton Zürich Stadt Opfikon Revision Ortsplanung 2003 Juli 2003 Teil C Parkplatz-Verordnung Vom Gemeinderat festgesetzt am 7. Juli 2003 Verfügung Baudirektion des Kantons Zürich vom 18. Februar 2004 ARV

Mehr

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand )

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand ) 76.6. Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom 5.0.995 (Stand 0.0.005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche

Mehr

über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen

über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen 78.3 Beschluss vom 6. August 988 über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr; gestützt

Mehr

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand )

Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom (Stand ) 46.5 Gesetz über die Pärke von nationaler Bedeutung und das Weltnaturerbe (PWG) vom 0.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung der Artikel e ff. des Bundesgesetzes vom. Juli 966

Mehr

Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben für den ÖREB-Kataster Woraus besteht der ÖREB-Kataster? Die Herausforderungen

Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben für den ÖREB-Kataster Woraus besteht der ÖREB-Kataster? Die Herausforderungen Ziele des ÖREB-Katasters Workshop ÖREB-Kataster und Nutzungsplanung der KPK 03. Juli 2013 in Bern Bernhard Künzler Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern Agenda Was sind ÖREB? Ziele und Vorgaben

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Planen und Bauen am Zürichseeufer

Planen und Bauen am Zürichseeufer Kanton Zürich Planen und Bauen am Zürichseeufer Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Pfannenstil vom 30. September 2015 Balthasar Thalmann Ausgangslage - Beweggründe Leitbild Zürichsee 2050

Mehr

Welche Bauten und Anlagen sind heute bewilligungsfähig?

Welche Bauten und Anlagen sind heute bewilligungsfähig? Herausforderungen: den unterschiedlichen Ansprüchen an landwirtschaftliche Bauten gerecht werden Welche Bauten und Anlagen sind heute bewilligungsfähig? Dr. Jürg Niklaus Weiterbildungskurs für Baufachleute

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Teilrevision Nutzungsplanung Russikon Öffentliche Auflage / kantonale Vorprüfung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30

Mehr

Antrag und Weisung an den Grossen Gemeinderat GGR-Geschäft 33/2015 Stadtratsbeschluss vom 18. November 2015

Antrag und Weisung an den Grossen Gemeinderat GGR-Geschäft 33/2015 Stadtratsbeschluss vom 18. November 2015 Antrag und Weisung an den Grossen Gemeinderat GGR-Geschäft 33/2015 Stadtratsbeschluss vom 18. November 2015 Antrag Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, er möge folgenden Beschluss fassen: (Referent:

Mehr

Parkplatzreglement. Kanton Schwyz. Gemeinde Morschach

Parkplatzreglement. Kanton Schwyz. Gemeinde Morschach Gemeinde Morschach Parkplatzreglement Kanton Schwyz Gemeinde Morschach Inhaltsverzeichnis PARKPLATZREGLEMENT I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 4 ART. Zweck 4 ART. Anwendungsbereich 4 ART. 3 Parkierungsberechtigung

Mehr

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitszone Rütene

B e r i c h t und A n t r a g. des Stadtrates an den Einwohnerrat. betreffend. Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitszone Rütene EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Teilrevision der Nutzungsplanung Arbeitszone Rütene 1. Ausgangslage 1.1 Situation Die Realisierung der Südwestumfahrung

Mehr

Stadt Brugg. Parkierungsreglement. Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen

Stadt Brugg. Parkierungsreglement. Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen Stadt Brugg Parkierungsreglement Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen (Parkierungsreglement) 1 Allgemeines 1 Allgemeines, Inhalt Dieses Reglement regelt

Mehr

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon

10. Sep An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich. im Kanton Zürich Telefon Kanton Zürich Baudirektion Direktion der Justiz und des Innern Amt für Raumentwicklung Kontakt: Josua Raster An die kommunalen Planungsbehörden 8090 Zürich Stv. AULeiter Rechtsdienst Stampfenbachstrasse

Mehr

Kanton Zürich, Baudirektion, Kantonaler Richtplan, Teilrevision Stellungnahme ZPG im Rahmen der Anhörung

Kanton Zürich, Baudirektion, Kantonaler Richtplan, Teilrevision Stellungnahme ZPG im Rahmen der Anhörung Zürcher Planungsgruppe Glattal Sekretariat: Neuhofstrasse 34, Postfach, 8600 Dübendorf 1 Tel. 044 802 77 77, Fax 044 802 77 88 E-Mail sekretariat@zpg.ch, www.zpg.ch Baudirektion Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) I. Rechtsgrundlage 1 Bewilligungspflichtige Nutzung Gemäss 103 BauG ist jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung einer

Mehr

Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG

Überbauungsordnung UeO Nr. 10 Wellenacher-Rychegarte Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Einwohnergemeinde Unterseen Überbauungsordnung UeO Nr. 10 "Wellenacher-Rychegarte" Änderung im ordentlichen Verfahren gemäss Art. 58 ff BauG Erläuterungsbericht 02. Juli 2013 AUFLAGE Die Änderung der UeO

Mehr

Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft

Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 8. März 2016 B 30 Umwandlung der Korporation Wellnau in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung Zusammenfassung

Mehr

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) gültig ab 0. Oktober 999 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. Grundsatz Art. Zuständigkeit

Mehr

Arbeitszonenbewirtschaftung

Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Zürich Direktion der Justiz Statistisches Amt Arbeitszonenbewirtschaftung Entscheidungsgrundlagen für Raumplanungsprozesse Magnus Gocke, Themenverantwortlicher Raum- und Immobilien Auftrag des Bundes

Mehr

PARKIERUNGSREGLEMENT

PARKIERUNGSREGLEMENT GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO PARKIERUNGSREGLEMENT Reglement über die Benützung von öffentlichem Grund CW-11/2016 Seite 1 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Die Einwohnergemeinde Holderbank

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Stadt. Reglement über Bau und Unterhalt von Strassen

Stadt. Reglement über Bau und Unterhalt von Strassen Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 6.3... Ausgabe vom. August 04 Reglement über Bau und Unterhalt von Strassen vom 8. September 000 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt auf 9 des Strassengesetzes

Mehr

Änderung baurechtliche Grundordnung

Änderung baurechtliche Grundordnung Änderung baurechtliche Grundordnung - Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) Weitere Unterlagen: - Mitwirkung 23. September 2016 Verfasser Überbauungsordnung:

Mehr

Parkplatzverordnung 2000

Parkplatzverordnung 2000 Kanton Zürich 2000 Beschluss der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2000 Namens der Gemeindeversammlung Die Präsidentin: Annemarie Jung Der Gemeindeschreiber: Gerhard Kalt Vom Regierungsrat mit RRB Nr.

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung)

Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juli 1979 (Raumplanungsverordnung) 700. Verordnung zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom. Juli 979 (Raumplanungsverordnung) vom 4. Dezember 98 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 6 Abs. des Bundesgesetzes vom.

Mehr

Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD)

Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Teilrevision der bernischen Baugesetzgebung (Änderung BauG und BewD) Medienkonferenz vom 18. September 2015 Regierungsrat Christoph Neuhaus, Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Agenda Ausgangslage und

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 3. Oktober 2016

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 3. Oktober 2016 Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 3. Oktober 2016 334 P1. POLIZEI, JUSTIZ P1.06 Verkehrspolizei P1.06.4 Parkplätze, Parkierung Parkierungskonzept Gemeindegebiet Niederglatt.

Mehr

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016

Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ortsplanung Illnau-Effretikon: Informationsveranstaltung vom 4. Oktober 2016 Ziele des heutigen Abends Information über Entwurf des kommunalen Richtplans Start der öffentlichen Auflage, im Rahmen derer

Mehr

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz»

Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» 701.510 Vorschriften zum öffentlichen Gestaltungsplan «Sechseläutenplatz-Theaterplatz» Gemeinderatsbeschluss vom 8. Januar 2003 Art. 1 Geltungsbereich 1 Auf dem Sechseläutenplatz und dem Theaterplatz,

Mehr

Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)

Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1) Ressort Sachbearbeitung Präsidialressort Dr. Benno Schnüriger Liliane Gross Ort/Datum Zürich, 6. Juli 2015 Bericht 1. Ausgangslage Mit

Mehr

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht

Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht Erläuternder Bericht des Sicherheits- und Justizdepartements zu einem Nachtrag zur Verordnung zum Ausländerrecht 10. Februar 2015 Zusammenfassung... 2 I. Ausgangslage... 2 1. Änderung auf Bundesebene...

Mehr

GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ

GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ 23. Mai 2016 grün = inhaltliche Änderungen gegenüber Fassung vom 15. Februar 2016 (Version erste Mitwirkungauflage) GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ (kommunales Zweitwohnungsgesetz) I.

Mehr

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland

Richtlinien für die Abgabe von Pachtland Richtlinien für die Abgabe von Pachtland gültig ab: 01. Juli 2014 Revidiert: Mai / Juni 2014 Vom Gemeinderat erlassen am: 04. Juni 2014 Erste Inkraftsetzung per: 01. November 2011 gestützt auf das Einführungsgesetz

Mehr

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse

Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse Kanton Aargau Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan Verbindungsspange Buchs-Nord / Änderung Neubuchsstrasse gemäss 17 BauG Planungsbericht N W O S Orthofoto (AGIS 2014) Februar 2015 Mitwirkung / öffentliche

Mehr

50.12 (November 2014)

50.12 (November 2014) 50. (November 04) VERORDNUNG über die Schaffung von Abstellflächen (Abstellflächenverordnung) (vom 9. Juni 997; Stand. November 04) Die Einwohnergemeindeversammlung von Altdorf, gestützt auf Art. 7b und

Mehr

Teilrevision Verkehrsplan

Teilrevision Verkehrsplan Kommunale Richtplanung Teilrevision Verkehrsplan Erschliessung Deponie Chalberhau Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel. +41 (0)44 315 13

Mehr

Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern

Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung Kanton Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung beco Berner Wirtschaft Dezember 2016 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern Merkblatt Arbeitszonenbewirtschaftung

Mehr

Baubewilligungsverfahren

Baubewilligungsverfahren Baubewilligungsverfahren Was bedarf einer Baubewilligung? Errichten und Ändern von Bauten und Anlagen Neu-, Um-, An-, Auf- + Nebenbauten jeder Art provisorische Bauten Parkplätze Reklamen Zweckänderungen

Mehr

Zur zeitlich unbeschränkten Benützung bewirtschafteter Parkplätze können gebührenpflichtige Parkkarten abgegeben werden.

Zur zeitlich unbeschränkten Benützung bewirtschafteter Parkplätze können gebührenpflichtige Parkkarten abgegeben werden. Parkplatz- und Gebührenreglement Lachen.45 (vom. März 05) A Allgemeines Art. Zweck Zur gezielten Nutzung der Parkplätze, welche sich im Eigentum der Gemeinde Lachen befinden oder von der öffentlichen Hand

Mehr

I. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck

I. Allgemeines. II. Ergänzungsleistungen und Beihilfen. Vom 22. Januar 2016 (Stand 1. Januar 2016) 1. Zweck Ergänzungsleistungen, Beihilfen: Vertrag mit Riehen BeE 8.680 Vertrag zwischen der Einwohnergemeinde Riehen und der Einwohnergemeinde Bettingen betreffend Leistungserbringungen im Bereich Ergänzungsleistungen

Mehr

über die interkantonalen Verträge (VertragsG)

über die interkantonalen Verträge (VertragsG) . Gesetz vom. September 009 über die interkantonalen Verträge (VertragsG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesverfassung vom 8. April 999, namentlich die Artikel 48, 7, 86 Abs. und

Mehr

Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlung 4. Versammlung Amtsperiode 2014-2018 Datum: Mittwoch, Zeit: Ort: Vorsitz: Protokoll: Anwesend: Delegierte Geschäftsleitung Fachberater Entschuldigt/ Abwesend: 18.30 20.25 Uhr Pfarreizentrum Leepünt, Pianoraum,

Mehr

Die rechtlichen Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen Fachtagung «Hörbehinderten- gerechtes Bauen» Die rechtlichen Grundlagen Referen8n: Rechtsanwäl8n Nadja Herz Normenordnung CH Bundesverfassung BehiG SIA Norm 500 Weitere Normen Kantonales Recht Kantonales

Mehr

GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ

GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ GESETZ ÜBER ZWEITWOHNUNGEN DER GEMEINDE ST. MORITZ (kommunales Zweitwohnungsgesetz (KZWG)) Von der Urnenabstimmung beschlossen am: 27. November 2016 Sigi Asprion Gemeindepräsident Gabi Bogner Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin

Mehr

Parkierungs- reglement

Parkierungs- reglement STADT AARAU Parkierungsreglement vom 7. Mai 2007 - 1 - Der Einwohnerrat der Stadt Aarau erlässt, gestützt auf 102 und 103 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) vom 19. Januar 1993, 55 Abs.

Mehr

Teilrevision Gemeindeordnung

Teilrevision Gemeindeordnung Urs Waldispühl, Gemeindepräsident Orientierungsversammlung Weshalb bereits eine Teilrevision? (Erlassen am 22. Januar 2007, Inkraftsetzung 1. Januar 2008) Übergeordnete Gesetzesanpassungen Anpassung an

Mehr

Fassung vom 14. August 2006

Fassung vom 14. August 2006 Fassung vom 14. August 2006 Der Einwohnerrat der Stadt Aarau erlässt, gestützt auf 102 und 103 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG) vom 19. Januar 1993, 55 Abs. 4 der Bau- und

Mehr

Revision Waldabstandslinien

Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf / Revision Waldabstandslinien Gemeinde Fehraltorf Revision Waldabstandslinien Stand: Antrag an Gemeindeversammlung Effretikon, 30. April 2014 Zelgli Halden Impressum Auftraggeber Auftragnehmer

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Stadt Aarau 7.8- Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Vom 7. Mai 007 (Stand 3. Oktober 07) Der Einwohnerrat der Stadt

Mehr

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Zürich Gemeinde Grüningen Teilrevision Nutzungsplanung Erläuternder Bericht gemäss Art. 47 RPV Umzonungen Niderwis und Aussergass Stand: Öffentliche Auflage und Vorprüfung Suter von Känel Wild AG

Mehr

Kanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht

Kanton St.Gallen Baudepartement PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht PBG im Überblick; Unterschiede zum alten Recht Natur- und Heimatschutz Inhalt 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Baudenkmäler und archäologische Denkmäler 2.1 Zweistufige Unterschutzstellung 2.2 Unterschutzstellung

Mehr

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV)

Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) 7.0 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) Vom 7. Februar 0 (Stand. Juni 06) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) sowie Art. 5, 6, 7, 8 und 9 des kantonalen Geoinformationsgesetzes ) von

Mehr

Stadt Stein am Rhein. StR VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN VON MOTORFAHRZEUGEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER STADT STEIN AM RHEIN

Stadt Stein am Rhein. StR VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN VON MOTORFAHRZEUGEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER STADT STEIN AM RHEIN Stadt Stein am Rhein StR 725.110 VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN VON MOTORFAHRZEUGEN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND DER STADT STEIN AM RHEIN vom 30.08.1996 Inhaltsverzeichnis Grundsatz 3 beschränkter Parkierungszeit

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 0 75.00 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (EG FWG) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art.

Mehr

Für das Parkieren auf privatem Grund gelten die Vorschriften des Baureglementes.

Für das Parkieren auf privatem Grund gelten die Vorschriften des Baureglementes. Parkierungs- reglement. Dezember 99 SRV 8. Der Einwohnerrat der Gemeinde Herisau, gestützt auf Art. Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr ) vom 9..958, Art. Abs. sowie Art. 7 des Gesetzes

Mehr

Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren

Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren Urdorf, August 2014/BLP Merkblatt zum baurechtlichen Verfahren Guten Tag Sie möchten ein Baugesuch einreichen oder haben dies kürzlich bereits gemacht. Mit dem vorliegenden Merkblatt überlassen wir Ihnen

Mehr

Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV

Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Kanton Zürich Gemeinde Egg Privater Gestaltungsplan Sandgrueb Erläuternder Kurzbericht gemäss Art. 47 RPV Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch

Mehr