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- Volker Holtzer
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1 Achtung, Ausdruck auf Aktualität prüfen! AA-T-AG Arbeiten mit Flüssiggas Geprüft vom Koordinator Graf, Jürgen, TSQ am :04 Geprüft vom Ersteller Boddenberg, Dieter, TSQ am :04 Freigabe durch Technisch verantwortliche Führungskraft am :04 Inkraftsetzung durch Hauptabteilungsleiter Boden, Ekkehard, T am :04 Die aktuelle und verbindliche Fassung dieses Dokumentes ist im RE-Wiki einsehbar Link: AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 1 von 9
2 Stammdaten Zweck Geltungsbereich Begriffe/Abkürzungen Zuständigkeiten Arbeiten mit Flüssiggas Ortsveränderliche Flüssiggasanlagen Versorgungsanlage Verbrauchsanlage Kennzeichnung von Flüssiggasanlagen Flüssiggasvorratsbehälter/Flüssiggasflaschen Entnahme von Flüssiggas aus Flüssiggasflaschen Druckregler Sicherheitseinrichtungen Gasschläuche/ -leitungen Flüssiggasanlagen Betrieb von Flüssiggasanlagen Transport von Flüssiggasflaschen Hinweise und Verweise Dokumentation Mitgeltende Unterlagen AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 2 von 9
3 Stammdaten Titel Fremdfirmenrelevant Gas Wasser Fernwärme Strom Koordinator Revisionsstatus Arbeiten mit Flüssiggas Ja x x x x Jürgen Graf Freigegeben Gültigkeitsbeginn geplante nächste Revision Zweck Die vorliegende Anweisung regelt die Anwendung und Ausrüstung für alle ortsveränderlichen Flüssiggas-Verbrauchseinrichtungen und Flüssiggas-Gebrauchseinrichtungen bei Bau- und Montagearbeiten der RheinEnergie AG. Diese Anweisung dient damit zur: Information der Mitarbeiter über betriebliche Gefahren, Erhöhung der Sicherheit, Vermeidung von Arbeitsunfällen und Vermeidung von Schäden an Material, Hilfsmitteln und Umwelt. 2 Geltungsbereich Die vorliegende Anweisung gilt für alle Mitarbeiter der Hauptabteilung Technischer Netzservice (T) und anderer Hauptabteilungen der RheinEnergie AG, die im Auftrag der Hauptabteilung Technischer Netzservice für die hier beschriebenen Prozesse und Aufgaben tätig werden. Sie gilt in diesem Sinne ebenso für Fremdfirmen. Diese Anweisung bezieht sich auf die Sparten Gas, Wasser, Fernwärme und Strom. 3 Begriffe/Abkürzungen AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 3 von 9
4 Flüssiggas Flüssiggasanlagen RDS-Regler Flüssiggasflaschen Flüssiggas-Verbrauchseinrichtungen Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein hochentzündliches, farbloses, geruchloses Gas. Zur besseren Wahrnehmung wird Flüssiggas mit einem Geruchsstoff versehen (Odorierung). Gesamtheit aller Bauteile, die zum Heizen und/oder für Bau- und Montagearbeiten, in denen Flüssiggas als Brennstoff eingesetzt werden (z.b. Gasbevorratung, Schläuche/Leitungen, Endgeräte, Druckregler) Gasdruckregelgerät mit Anschlussverschraubung und Schlauchbruch-/Leckgassicherung mit definiertem Nenndurchfluss Baumustergeprüfte, zugelassene Behälter zum Transport und zur Lagerung von Flüssiggas Endgerät einer Flüssiggasanlage 4 Zuständigkeiten Gruppenleiter Überwachung der Einhaltung der Unterweisungen aller Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich Ihm obliegt die Auswahlverantwortung geeigneter Mitarbeiter sowie die der "Befähigten Person" Verantwortlich für die Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen Referent/Meister Vorschlag zur Auswahl der geeigneten Mitarbeiter für den Umgang mit Flüssiggas Unterweisung der mit dem Umgang mit Flüssiggas beauftragten Mitarbeiter Nutzer/Anwender Befähigte Person Verantwortlich für die Funktionsprüfung unmittelbar vor jeder Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage Eine gem. der TRBS 1203 vom Gruppenleiter benannte Person, die die Prüffristen für die Versorgungs- und Gebrauchsanlagen überwacht bzw. die vorgeschriebenen Prüfungen durchführt/sicherstellt 5 Arbeiten mit Flüssiggas 5.1 Ortsveränderliche Flüssiggasanlagen Alle ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die für Bau- und Montagearbeiten eingesetzt werden, haben folgenden Grundaufbau; von diesem darf nicht abgewichen werden. AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 4 von 9
5 5.1.1 Versorgungsanlage Flüssiggasbehälter/Flüssiggasflasche (Linksgewinde) Schutzkappe zum Schutz des Flaschenabsperrventils (nicht bei der Handwerkerflasche 425 g oder der Multigaskartusche 300) Flaschenabsperrventil mit Verschlussmutter an der Ventilöffnung Gasdruckregelgerät mit Anschlussverschraubung und Schlauchbruch-/Leckgassicherung (RDS-Regler) Verbrauchsanlage Schlauchleitung/Anschlussverschraubungen Absperrventil vor Gasverbrauchsgerät Gasverbrauchsgerät 5.2 Kennzeichnung von Flüssiggasanlagen Alle Flüssiggasanlagen müssen dauerhaft und deutlich gekennzeichnet sein. Aus der Kennzeichnung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: Hersteller/Lieferant Typenbezeichnung Bau-/Herstellungsjahr Zulässige Gasart Anschluss-/Gebrauchsdruck als Überdruck in bar/mbar Anschlusswert in kg/h oder g/h Flüssiggas-Verbrauchseinrichtungen müssen mit einer DIN- oder DIN/DVGW- Registriernummer versehen sein. 5.3 Flüssiggasvorratsbehälter/Flüssiggasflaschen Flüssiggas darf nur aus baumustergeprüften, zugelassenen Behältern (Flüssiggasflaschen) verwendet werden. Die Flüssiggasflaschen müssen mit dem nächsten Prüfdatum wiederkehrende Prüfung gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Flüssiggasflaschen verwendet werden, die ein gültiges Prüfdatum haben. Multigas-Kartusche Handwerkerflasche Gasflasche 5 kg, 11 kg und 33 kg AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 5 von 9
6 Beispiel für die Kennzeichnung einer 11 kg Flüssiggasflasche: Prüfdruck 30 bar Inhalt 27,2 l Butan 12,1 kg Tara 12,1 kg Propan 13,3 kg Herstellungsjahr 03 Flüssiggas wird in genormten Flüssiggasflaschen als Kleinst-/Klein-/Großflaschen sowie als Multigaskartusche eingesetzt. Kartusche Kleinstflasche Multigas- ("Handwerkerflasche") Kleinflaschen Kleinflaschen Kleinflaschen Großflasche Füllung 0,332 0,425 3,00 5,00 11,00 33,00 Gas Volumen 0,6 1,00 7,10 11,75 27,20 79,00 Außendurchmesser Gesamtlänge Jede Flüssiggasflasche, ausgenommen hiervon sind Kleinstflaschen, muss - unabhängig von Ihrem Füllzustand - für die Zeit, in der keine Gasentnahme erfolgt, mit einer Schutzkappe und einer Ventilverschlussmutter versehen werden. AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 6 von 9
7 Das gilt für Lagerung und Transport. Die Schutzkappe darf nur entfernt werden, wenn an die Flüssiggasflasche eine Gasverbraucheinrichtung zur Entnahme von Flüssiggas angeschlossen wird. Flüssiggasflaschen mit angeschlossener Gasverbraucheinrichtung wie z.b. Schläuche/Brenner dürfen nicht transportiert werden. 5.4 Entnahme von Flüssiggas aus Flüssiggasflaschen Die Flüssiggasflaschen müssen zur Entnahme von Flüssiggas senkrecht stehen. (Ausnahme: gasbetrieben Stapler) Flüssiggasflaschen dürfen nicht erwärmt werden, auch dann nicht, wenn durch hohe Entnahmemengen die Nachverdampfung in der Flasche verzögert wird. 5.5 Druckregler Zwischen Versorgungs- und Verbrauchsanlagen muss immer ein Druckregler (im Sprachgebrauch auch Druckminderer genannt) hinter der Hauptabsperreinrichtung bzw. dem Flaschenventil vorhanden sein. Die schwankenden Versorgungsdrücke müssen vom Druckregler ausgeglichen werden. Für die Verbrauchseinrichtungen ist für eine optimale Verbrennung ein konstanter Druck unabdingbar. Andernfalls ist eine unvollständige Verbrennung mit unzulässig hohen CO-Anteilen und möglichen Vergiftungsfolgen der Fall. Klein- und Großflaschen verfügen über die gleiche Art der Anschlussdichtung, Kleinstflaschen unterscheiden sich hiervon. Veränderungen jeder Art, sowohl an den Flaschen wie auch den Druckregler sind verboten. Im Unternehmen RheinEnergie AG werden Gasdruckregelgeräte ausschließlich als Sicherheitsgasdruck-Regler mit integrierter Dichtheitsprüfung und integrierter Schlauchbruchsicherung (*RDS) verwendet. 5.6 Sicherheitseinrichtungen Alle ortsveränderlichen Flüssiggas-Verbrauchseinrichtung dürfen an Flüssiggasflaschen nur mit einer Schlauchbruch-/ Leckgassicherung, die unmittelbar am Entnahmeventil der Flüssiggasflasche angeschlossen ist, betrieben werden. Mit Ausnahme der Kleinstflasche mit einer Schlauchlänge unter 40 cm ist der Betrieb von Flüssiggasanlagen ohne Schlauchbruch-/ Leckgassicherung verboten. 5.7 Gasschläuche/ -leitungen Der Gebrauch von ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen ist nur mit Gasschläuchen zugelassen. Feste Leitungen sind für ortsveränderliche Flüssiggasanlagen verboten. Flüssiggasschläuche müssen der DIN 4815 Teil 1 entsprechen. Sie müssen orange gefärbt sein und einen nicht entfernbaren Aufdruck tragen. Aus diesem muss die Druckklasse, für die sie geeignet sind, Herstelldatum, Registriernummer und Kurzzeichen für Flüssiggas, erkennbar sein. AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 7 von 9
8 5.8 Flüssiggasanlagen Bei der RheinEnergie AG sind folgende ortsveränderliche Flüssiggas-Verbrauchseinrichtungen für Bau- und Montagearbeiten zugelassen: Flammgeräte (zur Trocknung und Bearbeitung von Flächen, zum Schrumpfen von Schläuchen und Kappen) Schmelzgeräte ("Massekocher" zur Erwärmung von bituminösen Massen Vergussmassen/Baustoffen etc.) Heizgeräte, die Strahlungswärme erzeugen (zur Beheizung von Räumen/Bauwagen) Für Löt-/ Schrumpfbrenner gilt: Mit Ausnahme der Multigas-Kartusche verfügen alle Flaschen über einen Brennerhandgriff. Dieser muß eine automatische Flammenkleinstellung haben, d.h. beim Ablegen muss sich die Leistungsflamme selbständig reduzieren Brennerhandgriffe müssen eine Aufstell-/ Aufhängevorrichtung haben. Brennerhandgriffe dürfen nur mit den vorgesehenen Brennereinsätzen bestückt werden. Alle Flüssiggasanlagen müssen unmittelbar eine jederzeit zugängliche Absperreinrichtung haben. Jede Flüssiggasanlage muss durch eine Absperreinrichtung für sich einzeln absperrbar sein. Absperreinrichtungen dürfen nicht unbrauchbar oder funktionsuntüchtig gemacht werden. Sie müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. 5.9 Betrieb von Flüssiggasanlagen Flüssiggasanlagen dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden. Die Vorgesetzten haben die Unterweisung durchzuführen oder die Unterweisung zu veranlassen. Sie sind für die Dokumentation der Unterweisung verantwortlich. Bei Betrieb der Flüssiggasanlagen sind die Bedienungsanleitungen der Hersteller zu befolgen. Flüssiggasanlagen sind so zu betreiben, dass keine unbeabsichtigte Entzündung oder Gefährdung der Umgebung oder von Personen erfolgt. Flüssiggasanlagen - Brenner/ Schläuche/ Regelgeräte - dürfen erst dann von Flüssiggasflaschen getrennt werden wenn alle Absperrventile vollständig geschlossen sind. Undichte Flüssiggasanlagen dürfen nicht betrieben werden. Undichte Flüssiggasbehälter sind unverzüglich ins Freie zu schaffen. Bei Undichtheiten oder unregelmäßigem Funktionieren von Flüssiggasanlagen ist unverzüglich das Absperrventil der Flüssiggasflasche zu schließen. Defekte Anlagen/Flaschen sind unverzüglich und eindeutig als solche zu kennzeichnen; hierüber muss eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten erfolgen. Bei Arbeitspausen und Arbeitsende sind die Absperrventile der Flüssiggasflasche zu schließen. AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 8 von 9
9 Flüssiggasflaschen dürfen nicht an Arbeitstellen unter Erdgleiche abgestellt werden, die Flüssiggasanlagen dürfen unter Erdgleiche (Gruben/ Gräben/ Schächten/ Kanälen etc.) nur betrieben werden, wenn durch besondere Schutzmaßnahmen sichergestellt ist, dass unverbranntes Gas nicht ausströmen kann und eine ausreichende Lüftung der betreffenden Räume die Bildung explosionsgefährlicher Gase sicher vermeidet und ausreichend Luftsauerstoff nachströmen kann Transport von Flüssiggasflaschen Fahrzeuge, in denen Flüssiggas transportiert wird, müssen über eine entsprechende Zwangsbelüftung und Zwangsentlüftung verfügen. Beim Transport von Flüssiggasflaschen ist entsprechend der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen/Eisenbahnen(Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn - GGVSEB) zu verfahren. 6 Hinweise und Verweise Es sind alle geltenden Gesetze, Regelwerke und Verordnungen einzuhalten. Insbesondere sind dies BG V D34 BGV D 29 BGI 6 45 Verwendungvon Flüssiggas Fahrzeuge Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben 7 Dokumentation Was? Wer? Wo archiviert (Original)? Wie lange? Unterweisungsprotokolle Gruppenleiter Archiv des Bereichs 6 Jahre Benennungsschreiben "Befähigte Person" Gruppenleiter Archiv des Bereichs 6 Jahre nach Widerruf 8 Mitgeltende Unterlagen [BA-T-GS Fluessiggas_Propan.pdf Betriebsanweisung Propan/Flüssiggas AA-T-AG Ausdruck vom: :21 Seite 9 von 9
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