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1 Niedersächsische Landesschulbehörde Regionalabteilung Lüneburg - Dezernat 4 Regionalabteilung Braunschweig - Dezernat 4 Regionalabteilung Hannover - Dezernat 4 Regionalabteilung Osnabrück - Dezernat 4 Bearbeitet von Frau Bergmann birgit.bergmann@mk.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover, den Überprüfung der Kompetenz Sprechen anstelle einer Klausur hier: Kerncurriculum Englisch für das Gymnasium gymnasiale Oberstufe die Gesamtschule gymnasiale Oberstufe das Fachgymnasium das Abendgymnasium das Kolleg Bezug: Erlass des MK Leistungsfeststellung in der Qualifikationsphase Englisch auf grundlegendem und erhöhtem Anforderungsniveau vom Auf Vorschlag der Fachkonferenz Englisch und entsprechender Beschlussfassung der Gesamtkonferenz nach 34 Abs. 2 Nr. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes kann die Schule über die Schulleiterin oder den Schulleiter einen Antrag auf dem Dienstweg an das Niedersächsische Kultusministerium stellen, gemäß Abschnitt 5, Seite 31, des o. a. Kerncurriculums die Überprüfung der Teilkompetenz Sprechen an die Stelle einer Klausur im Englischunterricht der Qualifikationsphase treten zu lassen. Die Überprüfung soll erstmals für die Schülerinnen und Schüler gelten können, die zum in das erste Schulhalbjahr der Qualifikationsphase eintreten oder zurücktreten. I. Begründung Kommunikationsfähigkeit, mehrsprachige Handlungskompetenz, interkulturelle Kompetenz und Methodenkompetenz sind Schlüsselqualifikationen, die unverzichtbare Voraussetzungen für einen Erfolg in Studium, Alltag und Beruf darstellen. Für die modernen Fremdsprachen bedeutet dies, dass im Unterricht eine ausgewogene Entwicklung aller kommunikativen Teilkompetenzen stattfinden muss. Dem wurde mit der Einführung der auf Grundlage des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss entstandenen Kerncurricula für das Fach Englisch für die Schuljahrgänge 5-10 und die gymnasiale Oberstufe Rechnung getragen. In Klausuren und in der schriftlichen Abiturprüfung liegt bisher der Schwerpunkt auf der Überprüfung der Teilkompetenz Schreiben. Das Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe sieht
2 -2- jedoch auch eine angemessene Überprüfung der Teilkompetenz Sprechen vor. Deshalb kann an die Stelle einer Klausur die Überprüfung dieser Teilkompetenz gesetzt werden. II. Verfahren Die Überprüfung findet für eine Schülerin oder einen Schüler nur einmal während des Unterrichtsbesuchs in der Qualifikationsphase statt; im Sinne von 13 Abs 2 und 3 VO-GO gilt dies nicht für den Fall des Zurücktretens. Sofern Englisch als Prüfungsfach gewählt wurde, findet die Überprüfung in einem Schulhalbjahr statt, in dem zwei Klausuren geschrieben werden. Das Ergebnis der Überprüfung tritt an die Stelle der Klausur. Sofern Englisch nicht als Prüfungsfach gewählt und nur eine Klausur im Halbjahr zu schreiben ist, tritt das Ergebnis der Überprüfung an die Stelle der Klausur. Die Überprüfung bezieht sich auf den Unterricht des entsprechenden Halbjahres. Die Fachkonferenz entscheidet, in welchem Halbjahr sie stattfindet. Eine Vorbereitungszeit entfällt, Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Um möglichst authentische Gesprächssituationen zu ermöglichen, wird die Überprüfung mit zwei, in Ausnahmefällen mit drei Schülerinnen und Schülern der entsprechenden Kursgruppe durchgeführt. Da es in authentischen Kommunikationssituationen meistens nicht möglich ist, sich die Gesprächspartner auszusuchen, werden die Paare bzw. Gruppen durch Losentscheid gebildet. Dies trägt auch dazu bei, dass die Voraussetzungen für die zu Überprüfenden gleich sind. Die Überprüfung wird von zwei Fachlehrkräften durchgeführt und bewertet: Die prüfende Lehrkraft führt die Überprüfung durch und hält ihren Gesamteindruck der gezeigten kommunikativen Leistungen mithilfe einer ganzheitlichen Skala fest (Anlagen 1 und 3). Die mitbewertende und protokollierende Lehrkraft konzentriert sich auf die gezeigten Leistungen und hält ihre Einschätzung auf dem Bewertungsbogen fest (Anlagen 2 und 3); sie darf sich nicht in das Überprüfungsgespräch einschalten. Der Ablauf der Überprüfung ist wie folgt zu gestalten: 1. Die Überprüfung besteht aus jeweils drei Teilen: a. Interview b. monologisches Sprechen (long-turn individuals) c. dialogisches Sprechen (Diskussion, Rollenspiel, Simulation) 2. Die Überprüfung dauert mit zwei Schülerinnen und Schülern höchstens 20 Minuten, mit drei Schülerinnen und Schülern höchstens 30 Minuten. 3. Die prüfende Lehrkraft führt in die Aufgabenstellung ein und stellt sicher, dass sie verstanden wurde. 4. Bewertet wird, in welchem Maße die Schülerinnen und Schüler sich mit der Aufgabenstellung gedanklich und sprachlich auseinandersetzen sowie auf die Gesprächspartner eingehen können.
3 -3-5. Für jede Schülerin und jeden Schüler ist das individuelle Ergebnis der Überprüfung auf dem beiliegenden Bewertungsbogen vorzunehmen und zu dokumentieren (Anlage 3). 6. Die prüfenden und die protokollierenden Lehrkräfte geben ihre Bewertungen nach dem auf dem Bewertungsbogen festgelegten Bewertungsstufen ab und legen das Überprüfungsergebnis gemeinsam fest. III. Gegenstand und Bewertung Gegenstand der Überprüfung der Teilkompetenz Sprechen sind unterschiedliche Sprachhandlungen, deren Bewältigung sehr komplexe Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler stellt. In realen Lebenssituationen sowohl im akademischen, im beruflichen wie im alltäglichen Kontext müssen sie sich spontan auf unterschiedliche Anlässe und Gesprächspartner einstellen. Deshalb entfällt eine Vorbereitungszeit für die Überprüfung und stehen Hilfsmittel nicht zur Verfügung (s.o.). Implizit wird damit auch überprüft, ob bzw. inwieweit die Schülerinnen und Schüler über verbale, para- und non-verbale Strategien des Zeitgewinns in Kommunikation und Interaktion verfügen. Daher steht für den Nachweis der Teilkompetenz Sprechen die reproduktive Präsentation von Sachkenntnissen nicht im Vordergrund; dies ist bereits bei der Erstellung der Aufgaben zu bedenken. Die Bewertung erfolgt mittels der dem Erlass beigefügten Bewertungsraster und des Bewertungsbogens (Anlagen 1 bis 3). Grundlage der Bewertung seitens der prüfenden Lehrkraft ist das Bewertungsraster nach Anlage 1. Das Bewertungsraster enthält zu drei von insgesamt fünf möglichen Punkten Deskriptoren, die die Reaktionen der Schülerinnen und Schüler, ihre Kommunikationsweise, die Sinnhaftigkeit der Beiträge und die Interaktionsweise mit anderen Schülerinnen und Schülern beschreiben. Die Punkte 2 und 4 enthalten keine Deskriptoren und werden verwendet, wenn die Leistung nicht eindeutig einer vollen Punktzahl zuzuordnen ist. Grundlage der Bewertung seitens der protokollierenden Lehrkraft ist das Bewertungsraster nach Anlage 2. Der Bewertungsbogen nach Anlage 3 enthält vier Kategorien: Kommunikatives Handeln Sprachliche Flexibilität und Kohärenz/Kohäsion Wortschatz Aussprache, Betonung und Satzmelodie Die protokollierende Lehrkraft nimmt ihre Bewertung im Abschnitt A, die prüfende Lehrkraft im Abschnitt B vor. Beide Punktbewertungen werden addiert (max. 30 Punkte), und das Ergebnis wird gemeinsam festgestellt.
4 -4- Ich bitte Sie, die Fachgymnasien in geeigneter Form über die Gestaltung, Durchführung und Bewertung sowie die zeitliche Einführung zum zu unterrichten. Im Auftrage Bade
5 -5- Anlage 1 Bewertungsraster für Prüfer/in: Gesamteindruck kommuniziert problemlos und natürlich hält problemlos die Kommunikation aufrecht reagiert zügig und bewältigt die gestellten Aufgaben problemlos liefert viele relevante, aufgabenbezogene Beiträge führt problemlos Gespräche, mit gewissen Einschränkungen hält im Allgemeinen die Kommunikation aufrecht reagiert angemessen auf die meisten Aufgabenstellungen und bewältigt die meisten Aufgaben liefert meist relevante, aufgabenbezogene Beiträge hat durchgehend Probleme ein Gespräch zu führen Aussagen tragen kaum zur Kommunikation bei hat große Probleme bei der Bewältigung der gestellten Aufgaben leistet kaum relevante, aufgabenbezogene Beiträge Bewertung nicht möglich
6 -6- Anlage 2 Bewertungsraster für Protokollant/in KOMMUNIKATIVES HANDELN SPRACHLICHE FLEXIBILITÄT UND KOHÄRENZ/KOHÄSION WORTSCHATZ AUSSPRACHE, BETONUNG, SATZMELODIE Der Wortschatz des/der 5 spricht fließend und macht nur natürliche Sprechpausen benötigt keine zusätzlichen Einhilfen liefert relevante Beiträge verwendet durchgehend interaktive Strategien zur Aufrechterhaltung der Kommunikation verwendet ein großes Spektrum von Satzstrukturen verwendet richtige Strukturen formuliert kohärente Beiträge ist umfangreich wird durchgängig angemessen verwendet wird problemlos verstanden verwendet richtige Aussprache und eine angemessene Satzmelodie verdeutlicht die Sprechabsicht durch eine variable Satzmelodie 4 3 verzögert das Sprechen bei der Suche nach Redemitteln benötigt gelegentlich zusätzliche Einhilfen liefert im Allgemeinen relevante Beiträge verwendet einige Strategien zur Aufrechterhaltung der Kommunikation verwendet insgesamt angemessene Satzstrukturen verwendet überwiegend richtige Strukturen formuliert meistens kohärente Beiträge ist hinreichend umfangreich ist im Allgemeinen angemessenen mit gelegentlich unangemessener Wortwahl wird mit geringen Anstrengungen verstanden hat eine hinreichend richtige Aussprache, Betonung und Satzmelodie verdeutlicht die Sprechabsicht nicht immer durch eine angemessene Satzmelodie 2 1 spricht häufig mit z.t. längeren Verzögerungen benötigt erhebliche Einhilfen liefert wenige relevante Beiträge wendet kaum Strategien zur Aufrechterhaltung der Kommunikation an verwendet ein sehr begrenztes Spektrum von Satzstrukturen zeigt gravierende Unsicherheiten bei der Verwendung sprachlicher Strukturen formuliert kaum kohärente Beiträge ist sehr begrenzt wird überwiegend unangemessen verwendet wird nur mit Mühe verstanden verwendet Aussprache, Betonung und Satzmelodie so, dass der Inhalt schwer zu verstehen ist macht kaum Gebrauch von Satzmelodie, um Sprechabsichten zu verdeutlichen 0
7 -7- Anlage 3 Bewertungsbogen für die Überprüfung der Kompetenz Sprechen Kandidat/in: Prüfer/in: Datum, Uhrzeit: Kurs: Protokollant/in: A. Protokollant/in 1. Kommunikatives Handeln Bemerkungen: 2. Sprachliche Flexibilität und Kohärenz/Kohäsion 3. Wortschatz 4. Aussprache, Betonung, Satzmelodie B. Prüfer/in 5. Gesamteindruck A / 20 Punkten B. 5.. P. x 2 =. / 10 Punkten Summe A + B: / 30 Punkten NOTE: Unterschrift Protokollant/in Unterschrift Prüfer/in
Note Punkte
Anlage 1 (zu Nr. 6.9.2) Als Grundlage für die Beurteilung der Leistungen der Prüflinge verwendet die Prüferin oder der Prüfer den Beurteilungsbogen Gesamteindruck. Dieser Bogen enthält zu drei der fünf
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