Bauen im Bestand Gefahren durch Stäube und Fasern Nationaler Asbestdialog und Staubminimierung am Bau
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- Sofia Kohl
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1 24. Thüringer Arbeitsschutztag 22. März 2018 Erfurt Bauen im Bestand Gefahren durch Stäube und Fasern Nationaler Asbestdialog und Staubminimierung am Bau Dipl.-Ing. Ulf-J. Schappmann, SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU Staub ein krankmachendes Problem Staub macht krank! Belastung der Lunge Enthält gefährliche Stoffe Transporteur von anderen gefährlichen Stoffen Stäube sind an ca. 80 % aller tödlichen Berufskrankheiten beteiligt! Dabei ist das Trockenschneiden ohne wirksame Absaugung schon seit Jahren verboten! Quelle: SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU
2 Todesfälle infolge Berufskrankheit 2016 (Quelle: Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2016) Stäube und Fasern verursachen ca. 81 % aller berufsbedingten Todesfälle! SIMEBU 2018 Quelle: BMAS SuGA Stäube und Fasern auf Baustellen Staub Mineralischer Staub mit unterschiedlichen Quarzanteilen Holzstaub Gipsstaub Mischstaub in unterschiedlicher Zusammensetzung schadstoffbelasteter Mischstaub (HSM, PAK, Blei, Biolasten ) Fasern Asbest künstliche Mineralfasern (Steinwolle, Glasfaser, ) natürliche Fasern (Wolle, Zellstoff, ) Kunststofffasern Nano-Materialien??? SIMEBU
3 Gefährlichkeit von Staub und Fasern Stäube und Fasern sind gefährlich durch Einatmen (E- und A-Staub) Haut- und Augenreizung Transport von Schadstoffen Definition von Staub = Partikel mit bestimmter Größe E-Staub D ca. 10 µm (PM10) A-Staub D ca. 2,5 µm (PM2,5) Fasern, lungengängig (nach WHO): L > 5 µm, D < 3 µm und L : D = 3 : 1 SIMEBU Atembare Stäube und Fasern Staub was wird wie tief eingeatmet? E-Staub Einatembarer Staub, alles was eingeatmet werden kann A-Staub gelangt bis in die Alveolen (Lungenbläschen) Quelle: Gunreben, BG Bau SIMEBU
4 Arten von Stäuben Mineralischer Staub mit unterschiedlichen Quarzgehalten Faserstäube (Asbest, KMF, Glasfaser, Keramikfaser, Naturfaser) Holzstaub (Eiche, Buche, Tropenholz, Kiefer, Fichte ) Metallstäube (Edelstahl, Eisen, Kupfer, Zink, Metalloxide ) Organische Stäube (Stroh, Getreide, Mehl, ) Schadstoffbelasteter Staub (PAK, PCP, Blei, HSM...) Verbrennungsemissionen (Ruß, Oxide, Dioxine, ) Mischstäube mit unterschiedlicher Zusammensetzung SIMEBU Staubintensive Arbeitsbereiche Umbau- und Abbrucharbeiten Abschlagen von alten Putzen Stemm-, Schleif-, Schneidarbeiten Putzarbeiten Verdichtungsarbeiten Baustoffrecyclinganlagen Strahlarbeiten Tunnelbau Gleisbau (Metallstaub) Reinigungsarbeiten (Kehren) Entleeren von Sackware usw. Quelle: Gunreben, BG Bau SIMEBU
5 Grenzwerte in Deutschland Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) seit Frühjahr 2014 TRGS 504, Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub E Staub 10 mg/m 3 Einatembarer Grobstaub A Staub 1,25 mg/m³ (Früher 3 mg/m 3 ) Aveolengängiger Feinstaub Bisher nicht mit Grenzwerten erfasst sind: Ultrafeine Stäube (UFP) SIMEBU Übergangsregelung A-Staub (Übergangszeitraum bis Ende 2018): Voraussetzungen: eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, einschließlich aktueller Ergebnisse aus Expositionsermittlungen, das technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen umgesetzt sind, ein Schutzmaßnahmenkonzept (GB + Maßnahmenplan) vorliegt, mit der Zielsetzung den AGW 1,25 mg/m³ innerhalb des Übergangszeitraums einhalten zu können, dieses muss auf Aufforderung den zuständigen Behörden vorgelegt werden, die Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung über die Gefahren informiert wurden, den Beschäftigten während des Übergangszeitraumes vom Arbeitgeber Atemschutz zur Verfügung gestellt wird... SIMEBU
6 Gefährdung durch quarzhaltige Stäube Mineralischer Staub gilt als quarzhaltig, sobald ein Quarzfeinstaubanteil nachgewiesen werden kann (TRGS 559) Quarzfeinstaub (kristallines SiO2): seit 2002: Einstufung der Tätigkeiten als krebserzeugend 1972 bis 2005: Luftgrenzwert: 0,15 mg/m³ seit Mitte 2015: Beurteilungsmaßstab 0,05 mg/m³ = 50 µg/m³ für A-Staub Der AGS hat einen Beurteilungsmaßstab (das ist KEIN AGW, sondern ein gesundheitsbasierter Grenzwert) zu Quarzfeinstaub beschlossen. Der Beurteilungsmaßstab ist bei der Gefährdungsbeurteilung und zur Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten. Nur wie kann das gemessen werden? SIMEBU Messung von Expositionshöhen Messungen müssen immer den Anforderungen genügen! Beachte das Prinzip: Wer nicht richtig misst, misst Mist! Hinweise zur messtechnischen Ermittlung von Expositionen enthält die Anlage 3 zur TRGS 402 Vorsicht beim Einsatz von Partikel-Mess-Geräten, diese genügen meist nicht den Anforderungen! Messungen sollten nur akkreditierte Messtellen durchführen Messstellenliste unter SIMEBU
7 Partikelmesstechnik???? Kosten ca. 340,00 Aus der Bedienanleitung SIMEBU Staubmengen bei ausgewählten Arbeiten A-Staub Quarzfeinanteil Sackware in Estrichboy füllen 4,2 mg/m³ 0,5 mg/m³ Bohren in Beton 7,0 mg/m³ 2,2 mg/m³ Trocken Kehren 8,4 mg/m³ 0,4 mg/m³ Putz abschlagen 12,1 mg/m³ 0,8 mg/m³ Trennschleifen von Dachziegeln 13,3 mg/m³ 2,8 mg/m³ Asphaltfräsen ohne Absaugung 16,2 mg/m³ 2,6 mg/m³ Pflaster trocken schneiden 19,2 mg/m³ 5,5 mg/m³ Quelle: BG Bau Hr. Gunreben SIMEBU
8 Fundstellen für Grenz- und Richtwerte Staubart Einstufung Regelwerk Bleihaltige Stäube fruchtschädigend TRGS 505 Asbeststaub krebserzeugend TRGS 517 & 519 Mineralwolle-Dämmstoffe krebsverdächtig TRGS 521 Schweißrauche z.t. krebsverdächtig TRGS 528 Dieselmotoremissionen krebserzeugend TRGS 554 Hartholzstaub krebserzeugend TRGS 553 andere Holzstäube krebsverdächtig TRGS 553 Keramikfaser krebserzeugend TRGS 558 Mineralischer Staub (Quarz) krebserzeugend TRGS 559 Gipsstaub AGW TRGS 900 SIMEBU Maßnahmen zu Reduzierung der Staubbelastung Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Staubbelastungen durchzuführen. Es gilt das S-T-O-P-Prinzip der GefstoffV Maßnahmehierachie für die Gefährdungsbeurteilung: 1. Ermitteln von staubbelasteten Arbeitsplätzen und Tätigkeiten 2. Untersuchung der Möglichkeit der Staubvermeidung 3. Feststellen der Höhe der Exposition, z. B. durch Messungen (soweit möglich) 4. Bewerten der Expositionshöhe 5. Festlegen erforderlicher Schutzmaßnahmen 6. Wirksamkeitsüberprüfung SIMEBU
9 Möglichkeiten der Staub-Vermeidung Einsatz staubarmer Materialien z. B. Granulate statt Pulver Einsatz von staubarmen Verpackungseinheiten z. B. Siloware mit Direktverarbeitung statt Sackware Einsatz von Be- und Verarbeitungsverfahren mit geringer Stauberzeugung z. B. Kantenfräsen statt Kantenschleifen Einsatz von geschlossenen Verfahrensabläufen durch Bearbeitung in gekapselten Anlagen SIMEBU Technische Schutzmaßnahmen zur Staubminimierung Niederschlagung von Staubemissionen durch Einsatz von Nassbearbeitungsverfahren oder Beneblungsanlagen Einsatz von Raumlufttechnik mit gezielter Ent- und Belüftung Absaugung der Stäube direkt an der Bearbeitungsstelle ACHTUNG: hohe Anforderungen an die eingesetzten Entstauber und Absaugungen Keine Rückführung der abgesaugten Luft in den Arbeitsbereich oder nur über geprüfte Filtertechnik Bauliche Gestaltung der Arbeitsbereiche zur Vermeidung von Staub-Verschleppung (Einsatz von Abschottungen + Schleusen), Vermeidung von Staubablagerungen (auch Ex-Schutz) SIMEBU
10 Organisatorische Schutzmaßnahmen Regelmäßige Nass-Reinigung der staubbelasteten Arbeitsbereiche Unterweisung und Information (Betriebsanweisung) der Beschäftigten zum sicheren Verhalten Zugangsbegrenzung zu staubbelasteten Arbeitsbereichen Reinigung der Arbeitskleidung durch Arbeitgeber Getrennte Aufbewahrung Arbeits- und Privatkleidung (Schwarz- Weiß-Prinzip) Bereitstellung von Wasch-, Dusch- und Pausenbereichen Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge SIMEBU Reinigen von staubbelasteten Arbeitsbereichen Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass die Freisetzung und Aufwirbelung von Staub so gering wie möglich ist, z.b. mit Feucht- oder Nassverfahren nach dem Stand der Technik oder saugend unter Verwendung geeigneter Staubsauger oder Entstauber. Geeignete Maßnahmen zum staubarmen Reinigen sind: 1. Verwendung fest installierter Staubsauganlagen, Staub beseitigender Maschinen oder Geräte, 2. feuchtes Wischen oder Nassreinigen, 3. Kehren mit ausreichender Vermischung des Kehrgutes mit Bindemittel (wie entspanntes Wasser, Calcium- Magnesium-Acetat oder Magnesiumchlorid, Kehrspäne) oder 4. Kehren befestigter Verkehrswege mit Kehrsaugmaschinen und Filterung der Prozessluft. SIMEBU
11 Personenbezogen Schutzmaßnahmen Bereitstellung von geeignetem Atemschutz: (Art und Filterstufe gemäß Expositionshöhe) geringe Exposition: filtrierende Halbmasken Typ FFP2, FFP3 mittlere Exposition: Halbmasken mit Filtertyp P2, P3 hohe Exposition: Vollmasken mit Gebläseunterstützung mit Filter TH2P / TH3P oder Isoliergeräte Schutzkleidung: Einweganzüge Typ 5 (partikeldicht) Augenschutz: dichtsitzende Korbschutzbrillen Schutzhandschuhe ACHTUNG: Die Benutzung von PSA darf keine DAUER-Maßnahme sein! SIMEBU Die besondere Problematik Asbest Asbest ist ein besondere Fall durch extrem lange Latenzzeit (10 bis 60 Jahre nach Kontakt) keine unmittelbar reizauslösende Wirkung sehr umfassende Expositionsgefahr mögliche Betroffenheit unbeteiligter Dritter (Mieter, Kinder usw.) keine einfache Erkennbarkeit des Vorhandenseins extrem schädigende Wirkung auf den Körper (4 anerkannte BK + 2 Kombi-BK) keine Heilungsmöglichkeiten bei Erkrankungen Immer noch extrem hohe Todesfallzahlen (2016: Tote in D) Quelle: SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU
12 Mögliche Fundorte von asbesthaltigen Materialien Betroffen sind vorwiegend Gebäude und Anlagen im Zeitraum 1950 bis 1993, aber auch Altbauten zwischen Hochbau: Fassaden, Dächer, Trennwände, Decken (Ost und West) Putze, Spachtel, Fliesenkleber, Estriche (überwiegend West) Pflanzschalen, Blumenkästen (überwiegend West) Tiefbau Rohrleitungen (Trinkwasser, Abwasser, Melioration) Techn. Anlagen Bremsen an Maschinen (z.b. Aufzüge) HLKS-Anlagen (Dichtungen, Dämmungen) E-Anlagen SIMEBU Das Asbest-Häuschen Quelle: Ergebnispräsentation Nationaler Asbestdialog 2018 SIMEBU
13 Bekannte und unbekannte Fundstellen Bekannte Fundstellen Dächer, Fassaden Asbestzement-Platten und -Wellen Brandschutz Brandschutzplatten, Schnüre, Textilen Maschinen Brems- und Kupplungsbelage, Dichtungen Rohrleitungen Asbestzement Kitte, Spachtel Morinol, Guru-Kitt, Anti-Dröhn Bodenbeläge Floor-Flex, Cushion-Belag Bisher unbekannte Fundstellen Estriche Putze, Kleber Farben hier Beimischung von Asbestfasern in unbekannten Mengen und Zusammensetzungen Kunstobjekte SIMEBU Asbest Beispiele Fundstellen Hochbau Deckenstreifen als Feuerschutzabschluss Brandschutzplatte BAUFATHERM Deckenstreifen als Anschluss Decke / Wand Fundort im monolithischen Wohnungsbau Quelle: SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU
14 Ein Sonderfund - Asbestpapier als Beschichtungsmaterial für GFK-Dachplatten Quelle: IB ABK SIMEBU Asbest Beispiele Fundstellen Hochbau Vinyl-Asbest- Platten und Fliesen (vorzugsweise in Alt-BL) Vinyl-Asbest-Platten mit der Handelsbezeichnung Dunloplan Pastell-Polyflex Quelle: T. Ebert Floor-Flex: Asbest (ca. 20 Gew.-%) fest in PVC-Matrix eingebunden Cushion-Vinyl: Asbest (ca Gew.-%) als Träger-Pappe SIMEBU
15 Asbest Beispiele Fundstellen Technische Geräte Bügeleisen Asbest- Pappscheibe unter Griffhalterung Quelle: SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU Asbest Beispiele Fundstellen Technische Geräte Wellenlager einer Waschmaschine (WM 66) Hochtemperaturdichtungen (wahrscheinlich KAUTASIT) Quelle: SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU
16 Asbest Beispiele Fundstelle Haushaltsgeräte Asbeststücke als Abstandshalter im Isoliergefäß Präsent-Panne: Post verschenkte Asbest-Kaffeekannen an Briefträger dpa Quelle: SIMEBU Thüringen GmbH SIMEBU Asbest Beispiele Brandstelle mit AZ - Dachplatten Quelle: thüringen SIMEBU
17 Wie erkenne ich, ob ein Produkt / Bauteil / Baustoff Asbest enthält? Klare Antwort: Ohne Beprobung gar nicht! Was ist also zu tun? 1. Vor Arbeiten an möglicherweise asbesthaltigen Teilen ist eine sachkundige Erkundung mit Probennahme durchzuführen! 2. Die Proben sind durch eine sachkundige Person zu untersuchen Voruntersuchung unter dem Lichtmikroskop Nachweisuntersuchung mit REM/EDX (qualitativ und quantitiv) 3. Auf der Grundlage der Untersuchung ist ein Sanierungskonzept zu erstellen Ziel: Austragen des Gefahrstoffs Asbest SIMEBU Lichtmikroskopie Mögliche Asbestfaserstruktur, wahrscheinlich Chrysotil- Asbest SIMEBU
18 REM/EDX Chrysotil-Asbest in Zementmatrix Quelle: Labor Dr. Schäffner) SIMEBU Aufgaben von Auftraggebern bei Fund asbesthaltiger Materialien Welche Aufgaben hat ein Auftraggeber (Bauherr) beim Fund asbesthaltiger Materialien? 1. Einstellen aller Arbeiten im Bereich der Fundstelle 2. Durchführung einer umfassenden Erkundung, um mögliche weitere Fundstellen zu erkennen 3. Beauftragung eines Unternehmens mit nachgewiesener Sachkunde nach TRGs 519 mit der Durchführung der Arbeiten 4. Kontrolle der sachgerechten Arbeitsdurchführung und Entsorgung SIMEBU
19 Weitere Problem mit den Gefahrstoff Asbest Es werden immer neue alte Einsatzbereiche für diesen Stoff gefunden. Die Erkennbarkeit der Gefahr wird zunehmend schwieriger. Das Material nähert sich der Grenznutzungsdauer, insbesondere beim Asbestzement im Außenbereich. Der Rückbau und die Entsorgung wird immer kostenintensiver. Das Wissen um die Gefährlichkeit nimmt ab! SIMEBU Kennzeichnung nach GHS gemäß EG-VO 1272/2008 (CLP) für freien Asbest Einstufung: Karzinogenität, Kategorie 1A; H350 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 1; H372 Signalwort: "Gefahr" Gefahrenhinweise - H-Sätze: H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H372: Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). SIMEBU
20 Kennzeichnung nach Anlage 7 zu Anhang XVII Nr. 6 Spalte 2 Ziff. 3 EG-VO 1907/2006 (REACH) für verarbeiteten Asbest Einstufung: krebserzeugend, Kategorie 1, R 45, 48/23 Symbol: R-Satz: 45 Kann Krebs erzeugen. 48/23 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. S-Satz: 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. SIMEBU Anhang I GefStoffV Nr. 2.4 Erg. Vorschriften für Asbest Gefährdungsbeurteilung, ob und welche Asbestexposition besteht Anzeige an Behörde: mind. 7 Tage vor Beginn der Arbeiten Schutzmaßnahmen bei Asbestexposition Arbeitsplan Unterweisung der Beschäftigten Besondere Regelungen für ASI-Arbeiten von schwach gebundenem Asbest nur Fachbetriebe mit Zulassung Voraussetzung: geeignete personelle und sicherheitstechnische Ausstattung SIMEBU
21 Anhang II GefstoffV: Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse - Nr. 1 Asbest Ausgenommen vom H & V - Verbot Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen und die notwendigerweise durchgeführt werden müssen, um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten. (Abs. 1 Nr. 3) Verboten bleiben Alle Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen, sofern nicht durch die Ausnahmen in Abs. 1 Nr. 1-3 erlaubt, Überdeckungs-, Überbauungs- und Aufständerungsarbeiten an Asbestzementdächern und wandverkleidungen Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern und wandverkleidungen Die weitere Verwendung von bei Arbeiten anfallenden asbesthaltigen Gegenständen und Materialien zu anderen Zwecken als der Abfallbeseitigung Die Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung von natürlich vorkommenden mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen, die Asbest mit einem Massengehalt von mehr als 0,1 Prozent enthalten SIMEBU Beispiel für beabsichtige Weitergabe von Asbest SIMEBU
22 Technische Regeln zur Gefahrstoffverordnung Technische Regeln beschreiben den Stand der Technik sind Auslegungs- und Anwendungshilfen konkretisiert die allgemeinen Anforderungen der GefStoffV, Anhang I Nr.2.4 zum Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest bei ASI-Arbeiten TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten TRGS 517 Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen SIMEBU Besondere Schutzmaßnahmen bei Asbest Schutzmaßnahmen in TRGS 519 festgelegt Technischer Maßnahmen ausschöpfen PSA zur Verfügung stellen und benutzen Abgesaugte Luft nur über Filter in Freie führen Zeitliche Minimierung der Exposition für Beschäftigte Überwachungspflicht durch Arbeitgeber Sachkundige aufsichtführende Person ständig vor Ort! Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch Mitarbeiter Keine Gesundheitsgefährdung!!! SIMEBU
23 TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten. Ausgabe 2014 Anpassung an das Expositions-Risiko-Konzept der TRGS 910 Quelle: A. Bonner, BG Bau SIMEBU Der Nationale Asbest-Dialog Das Problem Asbest ist ein gesamtgesellschaftliches und kann nur durch das Zusammenwirken von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft gelöst werden Deshalb wurde im Jahr 2017 der Nationale Asbest-Dialog durch das BMAS gestartet Ziel: Schaffung einer Grundlage für neue politische Zielsetzungen und deren rechtliche Umsetzung Es fanden 3 Dialog-Veranstaltungen mit Teilnehmern aus allen beteiligten Kreisen statt Das Ergebnis ist ein Maßnahmepaket für die Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Umgang mit Asbest, veröffentlicht: SIMEBU
24 Geplante Maßnahmen (Auswahl) Einrichtung von zentralen und übergreifenden Informationsplattformen für Asbest Handlungshilfen für Eigentümer, Bauherren und Planer, Informationen für Nutzer, Erfassung Asbest-Altbestand, Verbesserung der Erkundung, Überarbeitung der rechtlichen Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest mit dem Ziel Anpassung Gefahrstoffverordnung und TRGS 519, Abstimmung mit dem Baurecht (Asbest-RL) und Abfallrecht, Einheitliche Regelungen zu Grenzwerten der Asbestfreiheit, Zulässigkeit von Tätigkeiten, Erforderliche Aus-, Weiter und Fortbildungen für im Bereich Tätige, Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden (Kooperation AS US Abfall) SIMEBU
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