Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Wahlprüfsteine 2013

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1 1 1. Präambel Gesundheitspolitik für die Menschen. Die medizinische Leistung ist Dienst am Menschen durch Menschen. Daher muss die Maßgabe des Handelns aller Beteiligten der Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient sein. Dieses gilt es, zu stärken und zu fördern. Es ist die Basis unserer guten, fachärztlichen Medizin. Wir brauchen wieder mehr Vertrauen in die Verantwortung der Ärzte. Die forcierte Misstrauensunkultur gegenüber dem Beruf des Arztes muss ein Ende haben. Freiheit und Freiberuflichkeit kennzeichnen die Erfolge fachärztlicher Medizin in den letzten Jahrzehnten. Wir brauchen Entscheidungsfreiheit, was für den Patienten die angemessene Medizin ist. Deshalb lehnen die Fachärzte Budgetierung, übermäßige Planung und Zentralisierung medizinischer Versorgung ab. Auch wehren wir uns gegen eine ressourcenverzehrende Bürokratie, die den Fachärzten und seinem Personal Zeit für die Patienten raubt. Die Arzt-Patientennähe bedarf auch der räumlichen Entsprechung: Wohnortnah, soweit möglich, soll sie sein. Deshalb ist die Facharztmedizin auch in der niedergelassenen Praxis und die Durchsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär wichtig. geantwort haben: Bundestagsfraktion; Ministerin Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Jens Spahn, MdB und - Gesundheitspolitischer Sprecher; Norbert Brackmann, MdB geantwortet hat: Bundestagsfraktion 2 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie stehen Sie zu der Forderung nach festen Preisen und wie stehen Sie zur Budgetierung (Änderung der 85 ff SGB V; insbesondere ersatzlose Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurde bereits Unser oberstes Ziel ist es, die ab 2012 das vertragsärztliche Vergütungssystem Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit reformiert. Die vertragsärztliche Vergütung wird insgesamt attraktiv zu gestalten, damit auch in flexibilisiert und regionalisiert. Der Gesetzgeber hat Zukunft eine gute und wohnortnahe ärztliche eine Reihe von Verbesserungen im Vergütungsrecht Versorgung gewährleistet werden kann. Hierfür der Vertragsärzte vorgenommen, damit über mehr brauchen wir insbesondere gute

2 SGB V; insbesondere ersatzlose Abschaffung der Regelleistungsvolumina, 87 b SGB V)? Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) der Vertragsärzte vorgenommen, damit über mehr Leistungsgerechtigkeit innerhalb des Abrechnungssystems und weniger Bürokratie auch die Arbeitszufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte wieder steigt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten in einem bundesweiten Rahmen die alleinige Verantwortung für die Honorarverteilung, die nach haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichen getrennt wird. Bei der Verteilung der Gesamtvergütung ist ein Honorarverteilungsmaßstab anzuwenden, der wird von der Kassenärztlichen Vereinigung im Benehmen mit den Krankenkassen festgesetzt. Die Regelleistungsvolumina wurden abgeschafft. Diesen Weg wollen wir weiter gehen und uns für eine angemessenen und sachgerechte Vergütung der Ärzte einsetzen. brauchen wir insbesondere gute Arbeitsbedingungen, den Abbau von unnötiger bürokratischer Regulierung und einfache, transparente und leistungsgerechte Vergütungen. 3 SpiFa-Wahlprüfstein: Jeder Paragraph und vor allem jeder neue Gesetzesabschnitt muss den fachärztlichen Aspekt explizit aufgreifen Wie stehen Sie dazu, die niedergelassene Facharztmedizin im Sozialgesetzbuch V (in den 73 ff. SGB z.b in einem eigenen Absatz in Paragraphen 73 SGB V) fest zu verankern? Wir sind für eine gute ambulante fachärztliche Die fachärztliche Versorgung durch Versorgung. Eine Aufnahme fachärztlicher Aspekte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hat für die in entsprechende Gesetzestexte wird erfolgen, wenn einen hohen Stellenwert. Die dies vor dem Hintergrund des Regelungsziels niedergelassene Facharztmedizin ist bereits notwendig ist. heute in den Vorschriften im Sozialgesetzbuch V zur vertragsärztlichen Versorgung ausdrücklich verankert. 4 SpiFa-Wahlprüfstein: Sind Sie bereit, die duale Finanzierung im Gesundheitssystem (wieder) abzuschaffen? Sind Sie bereit, den Finanzierungsrahmen unter dem Die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung wird eine der Herausforderungen der nächsten Legislaturperiode sein. Unser Ziel ist es dabei, die duale Finanzierung von Investitionen durch die Länder und der Betriebskosten durch die Krankenkassen besser aufeinander abzustimmen. Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Die setzt sich für die künftige Finanzierung von Investitionskosten und Betriebskosten aus einer Hand ein. Aufgrund der

3 Aspekt ambulant vor stationär" neu zu formulieren? Wie stehen Sie zu einer Neugestaltung der Krankenhausfinanzierung und der damit verbundenen Abschaffung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG)? Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Krankenkassen besser aufeinander abzustimmen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" hat sich aus unserer Sicht bewährt. Eine Abschaffung des KHG macht aus unserer Sicht keinen Sinn, da dieses Gesetz die Basis der Krankenhausversorgung ist. Wir wollen das KHG weiterentwickeln, damit die Versorgung in Zukunft bedarfsgerechter erfolgen kann. Betriebskosten aus einer Hand ein. Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kann eine solche Änderung jedoch nicht einfach einseitig vorgenommen werden. Eine wirklich tiefgreifende Reform braucht Zeit und die Bereitschaft der Beteiligten, konstruktiv an nachhaltigen Lösungsvorschlägen mitzuwirken. 5 SpiFa-Wahlprüfstein: Was gedenken Sie konkret zu tun, um einer patientenschädlichen Industrialisierung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken? Würden Sie das Überleben des von den Versicherten und Patienten gewollten Arztes um die Ecke" nach Kräften schützen und stützen? Das deutsche Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt. Ein zentraler Punkt ist die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Patientinnen und Patienten. Wir wollen, dass dies auch in Zukunft so bleibt und gerade die Menschen in ländlichen Regionen in Notfällen nicht zig Kilometer weit fahren müssen, um Hilfe zu bekommen. Mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz haben wir bereits Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung getroffen. Selbstverständlich ist dabei für uns, dass der Patient im Mittelpunkt steht, von daher werden wir uns bei der Weiterentwicklung der Versorgung auch weiterhin gegen patientenschädliche Industrialisierung einsetzen. Eine flächendeckende Versorgung mit freiberuflich tätigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, zwischen denen die Patientinnen und Patienten frei wählen können, ist aus liberaler Sicht eine Grundvoraussetzung für ein funktionierendes, qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem. Wir werden daher ohne Wenn und Aber an der Freiberuflichkeit der Heilberufe festhalten und uns weiterhin für die Wiederherstellung und den Erhalt von Wahl- und Therapiefreiheit einsetzen. Dazu gehören im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Abschaffung der Budgetmedizin und die Einführung des Kostenerstattungsprinzips. Einer Einheitskasse mit Einheitsversorgung für den Einheitspatienten erteilen wir eine klare Absage.

4 6 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie sollte nach Einschätzung Ihrer Partei die GKV im Vergleich zur PKV weiter entwickelt werden. Welchen Beitrag wird Ihre Fraktion dazu leisten? (...) Wir bekennen uns zum Wettbewerb der Kassen als ordnendes Instrument für eine hochwertige wie effiziente Versorgung. Dazu zählt aus unserer Sicht auch die Möglichkeit der Kassen, sich bei Satzungsleistungen, Wahl- und Zusatztarifen sowie differenzierten Versorgungsangeboten zu unterscheiden. Den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg wollen wir fortsetzen. Eine staatliche Einheitsversicherung für alle lehnen wir entschieden ab. Die private Krankenversicherung und die ihr zugrunde liegende Idee der Bildung von individuellen Kapitalrücklagen, um die steigenden Kosten im Alter abzudämpfen, ist in unserem freiheitlichen Gesundheitssystem ein wichtiges Element der Nachhaltigkeit. Das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung hat in Deutschland zu guten Ergebnissen geführt. Die lehnt die Einführung einer Bürgerversicherung auf Basis der GKV-Strukturen entschieden ab. Für ein starkes duales Krankenversicherungssystem ist es aber auch wichtig, beide Krankenversicherungssysteme zukunftsfest zu machen. Eine nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitswesens kann in einer älter werdenden Gesellschaft nur durch die Abkoppelung der Beiträge von den Arbeitskosten gelingen. Deswegen setzen wir bei der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine stärkere Beitragserhebung über einkommensunabhängige Prämienanteile und gleichzeitigem Sozialausgleich aus Steuermitteln als Schutz vor Überforderung. 7 SpiFa-Wahlprüfstein: Befürworten Sie einen zügigen Fortgang der GOA- Verhandlungen, die auch unsere Forderungen nach einer eigenen Gebührenordnung untermauern? CDU und CSU stehen für eine Kultur des Vertrauens Eine Novellierung der GOÄ ist überfällig. Die und des Verantwortungsbewusstseins im begrüßt daher einen zügigen Fortgang Gesundheitswesen. Im konstruktiven Dialog mit konstruktiver Verhandlungen zwischen allen Beteiligten werden wir die notwendigen Ärzteschaft und privaten Krankenversicherern, Anpassungen bei der Novellierung der damit bald gemeinsame Ergebnisse vorliegen, Gebührenordnungen vornehmen. auf denen die Politik dann aufbauen kann.

5 8 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie steht Ihre Partei zur weiteren Förderung von Vernetzung im ärztlichen Bereich? Ist Ihre Partei bereit, dass Netze im Sozialgesetzbuch V (SGB V) über die bisherigen Möglichkeiten der 73 ff bzw. 140a ff SGB V hinaus als zugelassene Leistungserbringer aufgenommen werden und insbesondere auch Medizinische Versorgungszentren gründen können (Gründereigenschaft nach 95 Absatz la SGB V)? (...) Vernetzungen und Kooperationen auf Ärzteseite können finanziell gefördert werden, wenn sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. (...) Wir haben die MVZ-Gründungsberechtigung auf Vertragsärzte und Krankenhäuser sowie gemeinnützige Trägerorganisationen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, beschränkt. Die Leitung der medizinischen Versorgung des MVZ muss zukünftig in ärztlicher Hand liegen. Dabei muss die ärztliche Leiterin bzw. der ärztliche Leiter in dem MVZ selbst tätig sein und darf in medizinischen Fragen keinen Weisungen unterliegen. Zum Schutz der Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit erhalten Ärztinnen und Ärzte, die sich in überversorgten und damit gesperrten Planungsbereichen auf einen frei werdenden Vertragsarztsitz niederlassen wollen, unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorrang gegenüber medizinischen Versorgungszentren. (...) So können durch die Zusammenarbeit von Vertragsärzten in Praxisnetzen mit dem Ziel einer interdisziplinären, kooperativen und wohnortnahen Betreuung und Versorgung der Patienten die ambulanten Versorgungsstrukturen weiter verbessert und optimiert werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Möglichkeit haben, solche Kooperationen, insbesondere ausgerichtet an definierten Versorgungszielen, auch finanziell zu fördern. Dies haben die Koalitionsfraktionen mit dem GKV- Versorgungsstrukturgesetz ausdrücklich gesetzlich geregelt. Die beobachtet die Umsetzung der mit dem Versorgungsstrukturgesetz geschaffenen neuen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Versorgung sehr genau und wird auf Grundlage der Erfahrungen über die weiteren notwendigen Schritte entscheiden. 9 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie steht Ihre Partei zur Frage der Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen? (...) Wir wollen die Attraktivität der Gesundheitsberufe steigern. (...) Abgrenzungen zwischen Institutionen und Professionen wollen wir angesichts von Mehrfacherkrankungen und regionaler Ungleichheit auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Zukunftsfähigkeit überprüfen und die Tätigkeiten zugunsten von mehr Kooperation, Delegation und zu neuen Berufsbildern weiterentwickeln. Dabei ist uns die Therapiefreiheit des Arztes ein hohes Gut, das wir schützen und erhalten werden. Einige Behandlungstätigkeiten, die bislang ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren, können im Rahmen von Modellprojekten probeweise auf ausgebildete Die setzt sich dafür ein, dass die Aufgaben zwischen den Beteiligten klar geregelt und verteilt sind und ärztliche und nichtärztliche Berufe insgesamt aufgewertet und attraktiver werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden wir zukünftig auch intensiver als bisher darüber nachdenken müssen, welche Aufgaben die Ärztinnen und Ärzte selbst übernehmen müssen und welche Aufgaben von anderen Berufsgruppen und unter welchen Bedingungen wahrgenommen werden können. Dieser Prozess kann nur gemeinsam mit der Ärzteschaft gelingen.

6 Modellprojekten probeweise auf ausgebildete Kranken- und Altenpflegekräfte übertragen werden. An der Erarbeitung dieser Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses haben die Ärzte konstruktiv mitgewirkt. Den in der Richtlinie zur Übertragung vorgesehenen Tätigkeiten muss eine ärztliche Verordnung vorausgehen. Die Diagnose selbst sowie die Therapie bleiben damit weiterhin in ärztlicher Hand. 10 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie werden Sie sicherstellen, dass Krankenkassen ihrer ursprünglichen Aufgabe und Verantwortung in der Selbstverwaltung nachkommen und beidem gerecht werden? Das System der Selbstverwaltung in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Wir setzen auf eine Kultur des Vertrauens und des Verantwortungsbewusstseins im Gesundheitswesen. Wir wollen, dass die Beteiligten in einem selbstverwalteten Gesundheitswesen als Partner handeln und lehnen eine Staatsmedizin ab. Dies gilt auch für die Krankenkassen. Die Selbstverwaltung ist eine tragende Säule unseres Gesundheitswesens. Alle Partner der Selbstverwaltung müssen sich ihrer Aufgabe bewusst sein und ihrer Verantwortung gerecht werden. Die wird nicht müde, eine verantwortungsbewusste Aufgabenwahrnehmung bei den Selbstverwaltungspartnern im Interesse der Patientinnen und Patienten soweit erforderlich auch immer wieder anzumahnen. 11 SpiFa-Wahiprüfstein: Wie will Ihre Partei die Zusammenarbeit Aufgrund des medizinischen Fortschritts ist es inzwischen möglich, viele bisher stationär erbrachte Die beste Form der Zusammenarbeit sind sinnvolle Kooperationsmodelle, mit denen auch zwischen dem ambulanten und Behandlungen ambulant durchzuführen. Die strenge regionalen Besonderheiten und Erfordernissen stationären Sektor verbessern? sektorale Aufteilung der GKV-Versorgung zwischen vertragsärztlicher Versorgung und Krankenhausversorgung wird dieser Entwicklung nicht mehr hinreichend gerecht und wurde daher Rechnung getragen werden kann. Kooperationsmodelle bieten die Möglichkeit, eine über die Gesundheitssektoren hinweg optimierte medizinische Versorgung zu erreichen und damit

7 nicht mehr hinreichend gerecht und wurde daher bereits mit dem Versorgungsstrukturgesetz durch die Einführung eines sektorenverbindenden Versorgungsbereichs - der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung - überwunden. Um ein reibungsloseres Ineinandergreifen von stationärer und ambulanter Versorgung zu gewährleisten, wird dazu schrittweise für besonders schwere oder seltene Erkrankungen ein sektorenverbindender Versorgungsbereich der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung eingeführt. (...) medizinische Versorgung zu erreichen und damit Qualität und Wirtschaftlichkeit zu steigern. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz haben wir den Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren fortgesetzt. In einem neuen ambulanten spezialfachärztlichen Versorgungsbereich sollen Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte auf hohem Versorgungsniveau ambulante spezialfachärztliche Leistungen zu gleichen Qualitäts- und Vergütungsbedingungen erbringen können. 12 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie stellt sich Ihre Partei die zukünftige Finanzierung (stationär ambulant) der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten vor? Wie werden Sie sicherstellen, dass die notwendige Weiterbildung im Bereich der Niedergelassenen darin einbezogen wird? Wir wollen die Motivation und Leistungsbereitschaft Das hohe Niveau unserer medizinischen in den Gesundheitsberufen stärken und attraktive Versorgung in Deutschland auch im Bedingungen sichern. Wir werden in Deutschland internationalen Vergleich ist unter anderem auf die Forschung und Entwicklung insbesondere in den den hohen Anteil hochqualifizierter und Bereichen Gesundheit, Altern und Medizintechnik, hervorragend weitergebildeter Ärzte die im Zukunftsprojekt "Gesundheitsforschung" zurückzuführen. Der Qualität der ärztlichen zusammengefasst sind, stärken. Wir werden den Weiterbildung kommt daher besondere europäischen Forschungsraum aktiv gestalten und Bedeutung zu. Soweit medizinische Leistungen die Internationalisierung unserer Hochschulen weiter aus dem stationären in den ambulanten Bereich vorantreiben. Für die ärztliche Weiterbildung sind verlagert werden und dadurch bestimmte die Ärztekammern zuständig. Sie entscheiden über Weiterbildungsinhalte und Kompetenzen besser Inhalte und Umfang der ärztlichen Weiterbildung. in der ambulanten Versorgung erlernt werden Die Kosten für die Weiterbildung sind sowohl in der können, muss auch darüber nachgedacht bisherigen ambulanten als auch in der stationären werden, wie eine Stärkung der fachärztlichen Vergütung enthalten. Damit besteht eine analoge Weiterbildung im ambulanten Bereich gelingen Finanzierung zwischen stationärem und ambulantem kann. Dies schließt eine angemessene Bereich bereits. Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung mit ein. Die Facharztweiterbildung ist jedoch Sache der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Einführung einer ambulanten Pflichtweiterbildung ist mit liberalen Grundsätzen nicht vereinbar.

8 13 SpiFa-Wahlprüfstein: Wie wollen Sie das legitime Anliegen der Ärztinnen und Ärzte für verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine daraus resultierende Planungssicherheit umsetzen? Die Union hat es für Ärztinnen und Ärzte attraktiver gemacht, sich an der ambulanten Versorgung in unterversorgten Gebieten zu beteiligen. Hierzu haben wir die strikte Budgetierung abgeschafft und das vertragsärztliche Honorarsystem zu einer verlässlichen und leistungsgerechten ambulanten Vergütung weiterentwickelt. CDU und CSU haben die vertragsärztliche Vergütung flexibilisiert und regionalisiert. (...) Der Grad der Pauschalierung der EBM-Vergütungen wird zurückgeführt, damit förderungswürdige Einzelleistungen und Leistungskomplexe berücksichtigt werden können. Um die Inanspruchnahme und den Behandlungsbedarf entsprechend der Morbidität sachgerechter abbilden zu können und Fehlanreize zu vermeiden, sollen die EBM-Pauschalen zudem nach neuen und bereits in der Praxis behandelten Patienten sowie nach dem Schweregrad der Erkrankung differenziert werden. Die Regelung zur Ausgabenbegrenzung extrabudgetärer (vertragsärztlicher) Leistungen wird aufgehoben. Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Voraussetzung hierfür ist auch ein Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet. Wir haben daher die Honorarreform von 2009 überprüft und die in der Koalition machbaren Kurskorrekturen vorgenommen. Ziel war es insbesondere, die Vertragskompetenz in den Regionen durch Zurücknahme zentraler Vorgaben zu stärken. Die Selbstverwaltung ist nun gefordert, Leistungsgerechtigkeit und Gleichbehandlung für die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den Regionen und im überregionalen Vergleich zu gewährleisten. Wir haben mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz dafür gesorgt, dass den Vertragsparteien die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen. 14 SpiFa-Wahlprüfstein: Sind Sie Alle Gesetzgebungsvorhaben werden im Rahmen bereit, Gesetzesvorhaben vorab auf des Gesetzgebungsverfahrens auf den die damit verbundene bürokratischen Aufwand hin überprüft. Sollte ein Mehrbelastung der Ärzte mit bürokatischer Mehraufwand unausweichlich sein, Bürokratie überprüfen zu lassen? wird er auf das kleinstmögliche Minimum hin Sind Sie bereit, den Ärzten den beschränkt. Wenn es sich mit dem Regelungsziel bürokratischen Mehraufwand zu vereinbaren lässt, kann teilweise auch die Zahlung vergüten? einer gesonderte Vergütung geprüft werden. Die Bürokratie muss im Gesundheitswesen auf allen Ebenen abgebaut werden. Dies sehen wir als Grundvoraussetzung, damit auch der Arztberuf wieder mehr an Attraktivität gewinnen kann. Mit der Abschaffung der Praxisgebühr haben wir einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung getan. (...) Eine Praxis wandte damit drei Arbeitswochen nur für die Bewältigung der Bürokratie durch die Praxisgebühr auf. Der Einzug der Gebühr verursachte in den Arztpraxen

9 Einzug der Gebühr verursachte in den Arztpraxen insgesamt jährlich Kosten von 360 Millionen Euro. Wertvolle Zeit und Geld, die die Ärzte jetzt endlich wieder für die Versorgung der Patienten nutzen können. Auch in Zukunft müssen Gesetzesvorhaben im Hinblick auf neue bürokratische Belastungen überprüft und gegebenenfalls kritisch hinterfragt werden.

10 SPD Bündnis90/Die Grünen Die Linke 1 geantwortet hat: Swen Schulz, MdB geantwortet hat: Biggi Bender, MdB und Gesundheitspolitsche Sprecherin geantwortet hat: Die Linke Bundestagsfraktion 2 Den Wunsch der Ärzteschaft nach kalkulierbaren Ärztinnen und Ärzte haben über ihr (...) Die Forderung der Ärztinnen und Ärzte nach und planungssicheren Honoraren kann ich völlig Verordnungsverhalten einen starken Einfluss auf die festen Vergütungen würde aber dazu führen, dass verstehen und nachvollziehen. Die SPD hat diesen Leistungsnachfrage im Gesundheitswesen. Deshalb die Ausgaben für die ambulante Versorgung in die Wunsch in der Vergangenheit bereits unterstützt sind Instrumente zur Ausgabenbegrenzung Höhe schnellen. Ärztinnen und Ärzte folgen und die letzte Honorarreform eng mit den unverzichtbar. Diese können beim Preis oder bei der Vergütungsanreizen und würden ihre Leistungen Vorschlägen der Kassenärztlichen Menge ansetzen. Die Realisierung Ihrer Forderung entsprechend ausweiten. Die derzeitigen

11 Vorschlägen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmt. Unter den vielen Zielen, die damals erreicht wurden, war auch die Orientierung der Honorarentwicklung an der Entwicklung der Morbidität. Damit wurde die Budgetierung in der bis dahin von der Ärzteschaft kritisierten Form abgeschafft und das Risiko für steigende Honorarausgaben ging an die Kassen über. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Menge ansetzen. Die Realisierung Ihrer Forderung liefe darauf hinaus, auf beides zu verzichten. Das halten wir mit Blick auf die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und die Belastungsfähigkeit der Beitragszahlerinnen und zahler für nicht möglich. Mit der in der Regel jährlichen Anpassung des Orientierungswertes und der jährlichen Anpassung des Behandlungsbedarfs gibt es genügend Spielräume, Preis-, Effizienz- und Morbiditätssteigerungen einzubeziehen. entsprechend ausweiten. Die derzeitigen pauschalen Vergütungen sind zumindest ein Versuch, unnötigen Leistungsausweitungen entgegenzuwirken. Die bisherigen Maßnahmen haben allein die Leistungsmenge im Blick und sind dadurch nicht ausreichend. Wir brauchen dringend ein System, in dem nicht nur die Menge, sondern gute Qualität bezahlt wird und unterschiedliche Anforderungen, vor allem in ländlichen Räumen und großen Städten, berücksichtigt werden. (...) Dazu gehört, die steigenden Kosten gerecht auf alle Schultern zu verteilen. Wir fordern deshalb, die Beiträge von allen Einkommensarten zu erheben und auch die Privatversicherten zur Finanzierung des Gesamtsystems heranzuziehen. Dazu dient unser Konzept der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung. 3 In 73 Abs. 1 Satz 1 SGB V heißt es: "Die Auch in Zukunft wird die Facharztversorgung in (...) Statt einer gesetzlichen Regelung über das SGB vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die Deutschland wesentlich über freiberuflich tätige V ist eine wirksame Bedarfsplanung nötig. Die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung." Es Ärztinnen und Ärzte erfolgen. Allerdings werden sich derzeitigen Anreize sorgen dafür, dass ist außerdem geregelt, wer an der fachärztlichen die Anforderungen an die Ärztinnen und Ärzte Medizinstudentinnen und -studenten lieber Versorgung teilnimmt und das es Verträge im verändern, Integration, Kooperation und Fachärztin oder Facharzt werden und sich dort Rahmen der besonderen ambulanten Versorgung Koordination werden zu den Schlüsselbegriffen (...). niederlassen, wo am meisten Geld zu verdienen ist nach 73c geben kann. Aus Sicht der SPD ist die Angesichts dieses notwendigen und in Teilbereichen und eine entsprechende Infrastruktur zu finden ist. fachärztliche Versorgung damit umfassend auch schon stattfindenden Wandels haben wir (...) Ärztinnen und Ärzte auf dem Land müssen oft bestimmt. Zweifel, dass ein entsprechender Abschnitt, der doppelt so viele Einwohnerinnen und Einwohner zudem eine in sich heterogene Berufsgruppe versorgen wie in der Stadt. In den wohlhabenden beträfe, sinnvoll wäre. Sie könnte zu einer weiteren Gegenden gibt es Ärztinnen und Ärzte Tür an Tür, Versäulung der Versorgung beitragen. während sie in sozialen Brennpunkten gesucht werden müssen. 4 (...) Die geteilte Finanzierungsverantwortung Die Ablösung der dualen durch eine monistische Den Vorschlag einer monistischen zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung für Krankenhausfinanzierung würde dazu führen, dass Krankenhausfinanzierung halten wir für falsch, weil die Behandlungskosten auf der einen und den Bundesländern für die Investitionskosten auf der anderen Seite erschwert die angemessene wirtschaftliche Absicherung vieler Krankenhäuser die Steuerung der Krankenhausversorgung wesentlich durch die Krankenkassen erfolgt. Dagegen hätten nicht nur die Länder erhebliche Bedenken. Wir schlagen deshalb ein System der er viel größere Probleme schaffen würde. (...) Die mangelhafte Finanzierung liegt nicht an dem Willen der Länder, sondern an deren fehlenden Mitteln, die sie zum Sparen zwingen. DIE LINKE will dieses

12 wirtschaftliche Absicherung vieler Krankenhäuser zunehmend. (...) Viele Krankenhäuser (...) sehen sich deshalb gezwungen, zur Finanzierung notwendiger Investitionen auch auf Einnahmen aus Behandlungsleistungen zurückzugreifen. Dieses Problem wird kurzfristig nicht zu lösen sein. Es ist deshalb zunächst die Aufgabe, das bestehende Finanzierungssystem dort zukunftsfester zu machen, wo das sinnvoll und möglich ist. Eine generelle Abschaffung des KHG steht dabei nicht zur Debatte. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Bedenken. Wir schlagen deshalb ein System der Teilmonistik vor, in dem die Länder und die Krankenkassen gemeinsam für die Investitionsfinanzierung der Krankenkassen zuständig sind. Dadurch würden die Länder auch weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen haben. Die Wettbewerbsverzerrungen, die durch die (teilweise) Investitionsfinanzierung durch die öffentliche Hand gegenüber dem ambulanten Sektor entstehen, wären durch Korrekturen im Vergütungssystem auszugleichen. sie zum Sparen zwingen. DIE LINKE will dieses Problem mit ihrer Steuerpolitik zugunsten der Länder und Kommunen lösen. Von der Qualität dieser Planung und ihrer intelligenten Verzahnung mit dem ambulanten Bereich hängen maßgeblich Strukturen und damit auch Finanzbedarfe ab. Von den Krankenhäusern muss der Druck genommen werden, Aufgaben auszugliedern und prekäre Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Private Kliniken sind in nicht-kommerzielle Trägerschaften zu überführen, der frei-gemeinnützige Bereich ist zu stärken. 5 Die SPD-Bundestagsfraktion misst alle Vorschläge Das ärztliche Berufsrecht, und damit die (...) Einer weiteren Vermarktlichung treten wir und Ideen vor allem andren daran, welchen Nutzen grundsätzliche Pflicht, ausschließlich und nach den entgegen. Gesundheit ist keine Ware. Statt sie für die Patientinnen und Patienten haben. Es besten fachlichen Kenntnissen sowie unabhängig Wettbewerb und Privatisierung müssen Solidarität darf bei der Diskussion über den Abbau von von äußeren Interessen zu therapieren, gilt für jeden und Parität Leitgedanken der sozialen Unterversorgung im ländlichen Raum oder den in der Bundesrepublik tätigen Arzt. Bisher sehen wir Sicherungssysteme und vor allem des Abbau von Überversorgung in Ballungsregionen keine Belege dafür, dass diese Pflicht zum Beispiel Gesundheitswesens insgesamt sein. (...) Dadurch, nicht um Besitzstände von Kassenärztlichen durch die Beteiligung privater Träger an dass in unserer Bürgerinnen- und Vereinigungen, niedergelassenen Ärzten oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) verletzt Bürgerversicherung alle Menschen mit allen Krankenhäusern gehen. Wichtigster Prüfstein für würde. Verschiedentlich wird einzelnen, häufig im Einkommen solidarisch an der Finanzierung beteiligt alle vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Frage, ob Besitz von Krankenhaus-Ketten befindlichen MVZs werden, kann der Beitragssatz um 5 Prozent auf sie geeignet sind, die Menschen vor Ort umfassend vorgeworfen, dass diese sich als Einweiser für 10,5 Prozent sinken und langfristig dort bleiben. und mit einer guten Qualität medizinisch und bestimmte Krankenhäuser betätigen. Sollte dies Hierbei ist Abschaffung aller Zuzahlungen, Zusatzpflegerisch zu versorgen. Überkommene zutreffen würden wir dies für falsch und auch aus und Sonderbeiträge bereits eingerechnet. Dies Sektorabgrenzungen, ungeeignete Sicht der Krankenhausträger für kurzsichtig halten. erlaubt Spielräume für Beitragssenkungen, aber Planungsgrundlagen, historisch gewachsene Denn auch private Krankenhäuser sind auf eine gute auch, um die medizinische Versorgung barrierefrei Zuständigkeiten, Honoraranteile oder Zusammenarbeit mit allen ambulant tätigen und für alle gut erreichbar zu organisieren, Aufgabenzuweisungen müssen dem Primat der Ärztinnen und Ärzten angewiesen. Sollte es Krankenhäusern genügend Mittel für die Patientenversorgung untergeordnet und trotzdem zu solchen Fällen kommen, sollten medizinische Versorgung zur Verfügung zu stellen gegebenenfalls geändert werden, damit notwendige Aufsichtsbehörden und Kassenärztliche und Beschäftigte und Dienstleister angemessen zu Veränderungen im Sinne aller Patientinnen und Vereinigungen einschreiten. entlohnen. Patienten durchgesetzt werden können.

13 6 Die SPD wird gegen eine zunehmende Zwei- Klassen-Medizin vorgehen: (...) Deshalb fordert die SPD die Bürgerversicherung. (...) Auch die privaten Versicherungsunternehmen können die Bürgerversicherung anbieten. (...) Die Arbeitgeber müssen wieder zur Hälfte an den Kosten des Gesundheitssystems beteiligt werden. Die Arbeitnehmerbeiträge sinken. Aber nur diejenigen Arbeitgeber müssen zahlen, die besonders hohe Löhne und Boni zahlen, wie zum Beispiel Banken und Versicherungen. Eine aufwendige Erhebung von Beiträgen auf Mieten und Vermögen soll es nicht geben, sondern eine Beteiligung durch einen Steuerzuschuss aus der Kapitalbesteuerung. Ein unbürokratisches System. Wir halten die Zweiteilung in GKV und PKV für falsch. Sie führt dazu, dass die Art und das Ausmaß der Behandlung eines Patienten von der Art seines Krankenversicherungsschutzes abhängig sind. Sie setzt Fehlanreize für Ärztinnen und Ärzte sich in Regionen mit vielen Privatversicherten niederzulassen und nicht dort, wo sie wirklich gebraucht werden. Und sie führt dazu, dass sich ausgerechnet die wirtschaftlich leistungsfähigsten Bevölkerungsgruppen nicht am Solidarausgleich beteiligen. Wir treten deshalb für eine Bürgerversicherung ein. Dabei ist das heute insgesamt zur Verfügung stehende Honorarvolumen für die Ärztinnen und Ärzte und auch andere Gesundheitsberufe zu garantieren. (...) Unser Konzept einer solidarischen Bürgerinnen - und Bürgerversicherung sieht die Abschaffung der PKV als Vollversicherung vor und will sie auf Zusatzversicherungen beschränken. Grundsätzlich werden alle Einkommen aus unselbständiger und selbständiger Arbeit sowie alle sonstigen Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge bei der Bemessung des Beitrags zugrunde gelegt. Durch den niedrigeren Beitragssatz von knapp über 10 Prozent wären bis zu einem Einkommen von Euro im Monat noch deutliche Einsparungen spürbar. Die unteren und mittleren Einkommen würden entlastet. (...) Das bedeutet auch, dass die Honorare der Ärztinnen und Ärzte nicht automatisch sinken werden. Durch die höheren Einnahmen ist außerdem die Grundlage für eine umfassende Honorarreform gegeben. 7 (...) Eine einheitliche Honorarordnung wird dabei Im Rahmen der von uns angestrebten Eine solide Finanzierung durch die solidarische helfen, die medizinisch unbegründete, verstärkte Bürgerversicherung würde ein einheitliches Bürgerinnen- und Bürgerversicherung schafft die Ansiedlung von Haus- und Fachärzten in Regionen Vergütungssystem gelten. Der Vergleich mit Voraussetzung für eine gute Versorgung und mit einem hohen Anteil an Privatversicherten anderen freien Berufen ist nur eingeschränkt Vergütung. Eine umfassende Reform der abzubauen. Gerade in strukturschwachen Regionen möglich. Denn im Gegensatz zu diesen werden die Gebührenordnungen bedeutet nicht nur eine mit hoher Morbidität wird sie für eine gerechte Ärztinnen und Ärzte zum weitaus größten Teil über Aufwertung, auch bestehende Disparitäten können Honorierung sorgen. (...) Gesetzlich Versicherte Pflichtbeiträge vergütet. Damit verbunden ist ein ausgeglichen werden. Die Honorarverteilung müssen damit keine Diskriminierung wie längere Einkommensniveau, das deutlich oberhalb und ein zwischen den Ärztegruppen sowie zwischen Stadt Wartezeiten oder Nachteile bei der medizinischen Insolvenzrisiko, das deutlich unterhalb dem anderer und Land oder in sozialen Brennpunkten kann neu Behandlung mehr hinnehmen. Die einheitliche freier Berufe liegt. gestaltet und austariert werden. Honorarordnung soll insgesamt nicht zu weniger Mitteln für die ambulante Versorgung führen. Dafür werden die Honorare entsprechend angehoben.

14 8 Die SPD unterstützt den Gedanken der Vernetzung, nicht nur im ärztlichen Bereich. Auch über die Sektorgrenzen hinweg brauchen wir dringend eine bessere Vernetzung und mehr Kooperation. Die SPD wird alle Vorschläge wohlwollend prüfen, die im Sinne einer besseren Patientenversorgung sind. (...) Integrierte Gesundheitsverbünde und -netze, die eine regionale Vollversorgung anbieten und mindestens zehn Prozent der Versicherten einer Region versorgen, sollen den Status von Leistungserbringern erhalten. Dadurch können sie eigenständig mit Kassen Verträge abschließen und sind auch steuerlich besser gestellt (Mehrwertsteuer). Zudem setzen wir uns dafür ein, dass auch kommunale Körperschaften, Patientenverbände und regionale genossenschaftliche Zusammenschlüsse zu Trägern von Versorgungsnetzen werden können und die Genehmigungsvorbehalte der Aufsichtsbehörden zurückgeführt werden. Dazu gehört etwa die Verpflichtung der Krankenkassen, die Wirtschaftlichkeit eines Vertrages vorab zu belegen. Weiter setzen wir uns für einen Innovationsfonds ein, um die mit einem Versorgungsnetz häufig verbundenen Anlaufkosten zu finanzieren. Wir brauchen fachärztliche und hausärztliche ambulante Versorgung. Statt allein auf Einzelpraxen zu setzen, sollte es aus Sicht der Partei DIE LINKE mehr "poliklinische" Strukturen geben. Krankenhäuser und Zusammenschlüsse niedergelassener Ärztinnen und Ärzte können in Medizinischen Versorgungszentren (MVZs) ihre Leistungen anbieten. Dabei ist das Vordringen von Kapitalgesellschaften zu verhindern. MVZ- Neugründungen sollten in vorrangig in unterversorgten Bereichen erfolgen. Die freie Arztwahl wie auch die Therapiefreiheit müssen erhalten bleiben. Selektivverträge nach 73b SGB V sehen wir kritisch. (...) Ein Nachweis, dass solche Verträge zu einer besseren Versorgungsqualität führen, steht bislang aus. Dennoch enthalten die bisherigen Verträge zum Teil Elemente, die wir stärken wollen, etwa Vorgaben zur ärztlichen Fortbildung oder zur Rolle von Leitlinien. In evaluierten Modellprojekten sollte erforscht werden, welche Maßnahmen tatsächlich die Versorgungsqualität erhöhen oder die Wirtschaftlichkeit verbessern. (...) 9 Die SPD unterstützt die flächendeckende Um auch unter veränderten und zusätzlichen (...) Um eine Aufwertung der Gesundheits- und Etablierung der Delegation ärztlicher Leistungen auf Anforderungen eine effiziente und gleichzeitig Pflegeberufe zu erreichen, ist grundsätzlich eine speziell geschultes nichtärztliches medizinisches qualitätsvolle Gesundheitsversorgung zu Neuordnung anzustreben. Dabei muss die Frage Fachpersonal. Hierzu gehört die Möglichkeit der gewährleisten, wird diese zunehmend erörtert werden, welche ärztlichen Tätigkeiten geförderten Anstellung von derartigen berufsgruppenübergreifend und im Team stattfinden dauerhaft auf andere Gesundheitsberufe übertragen Praxismitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die in der müssen. Dabei halten wir auch eine veränderte werden sollen. (...) Die erforderlichen Qualifikationen Praxiserprobung nachweislich zu einer deutlichen Arbeitsteilung innerhalb der Heilberufe insbesondere müssen Gegenstand der Aus-, Fort- und Entlassung der Medizinerinnen und Mediziner zwischen Ärzteschaft und Pflege für erforderlich. Weiterbildung werden. A) Die Übernahme ärztlicher beigetragen hat. (...) Ein flächendeckender Einsatz Diese sollte auch beinhalten, dass einige Tätigkeiten Tätigkeiten ist entsprechend ihrem Umfang in der derartigen Fachpersonals ist unverzüglich mittels G- insbesondere bei der Begleitung chronisch kranker Personalbemessung für Pflege- und medizinischtechnisches BA-Richtlinie zu gewährleisten. (...) soll die Aus- Assistenzpersonal zu berücksichtigen, Patientinnen und Patienten, die bisher Ärztinnen und bzw. Weiterbildung öffentlich gefördert werden. Ärzten vorbehalten sind, eigenverantwortlich auch so dass es nicht zu einer weiteren Damit durch die Entlastung der ärztlichen Tätigkeit durch Pflegefachkräfte erbracht werden können Arbeitsverdichtung kommt und eine genaue auch zusätzliche Patientinnen und Patienten (was rechtliche Klarstellungen erfordert), wie das in Abgrenzung der Aufgabenbeschreibung

15 auch zusätzliche Patientinnen und Patienten versorgt werden können, sollen in unterversorgten Regionen die Regelleistungsvolumina zur Förderung der Delegation ärztlicher Leistungen entfallen, so dass auch delegierte Leistungen bei festgestellter Unterversorgung immer zum vollen Preis bezahlt werden. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) (was rechtliche Klarstellungen erfordert), wie das in einigen anderen Ländern Europas längst der Fall ist. Abgrenzung der Aufgabenbeschreibung gewährleistet ist. B) Der Träger der Einrichtung sorgt für eine haftungsrechtliche Absicherung durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die auch mittlere und grobe Verhaltensweisen abdeckt. Eine dauerhafte Übertragung (Substitution) erfordert entsprechende Regelungen im Berufsrecht wie z.b. die Erlaubnis zu Ausübung der Heilkunde. 10 Krankenkassen sind Körperschaften öffentlichen Wir treten für mehr Qualitätsmessung und DIE LINKE befürwortet eine eigenständige, Rechts, die einer entsprechenden sozialrechtlichen Qualitätstransparenz auch auf Seiten der transparente und demokratische Selbstverwaltung. Aufsicht unterliegen. Es ist Aufgabe der jeweiligen Krankenkassen ein. Die heutigen Wir betrachten es grundsätzlich skeptisch, wenn Aufsichtsbehörde, sicherzustellen, dass Krankenkassenvergleiche heben vor allem auf die sich die Politik in medizinische Fachfragen Krankenkassen ihren gesetzlichen Aufgaben Servicequalität und das Angebot eventueller einmischt. Stattdessen sollte sie einen normativen nachkommen. Satzungsleistungen ab. Solche Vergleiche halten wir Rahmen für eine hochwertige, barrierefreie, für unzureichend. Krankenkassen sollten auch daran diskriminierungsfreie und gerechte gemessen werden, welchen Beitrag sie zur Gesundheitsversorgung schaffen. (...) Auch die Verbesserung der Gesundheit ihrer Versicherten Übertragung öffentlicher Aufgaben an die leisten. Dazu werden einige konzeptionelle und Körperschaften der Selbstverwaltung bewährt sich methodische Vorarbeiten erforderlich sein. In einem grundsätzlich, obwohl wir durchaus etliche Defizite ersten Schritt könnte das Verhalten der bei der Transparenz, der demokratischen Krankenkassen bei antragsgebundenen Leistungen Legitimierung und zum Teil der Umsetzung der transparent gemacht werden. Gemeinwohlverpflichtung sehen. (...) 11 (...) Entscheidend ist, das Patientinnen und (...) Zahlreiche medizinische Leistungen werden (...) Niedergelassene Ärzte, Medizinische Patienten unabhängig davon, wo sie leben, wie alt schon heute nicht mehr im Krankenhaus, sondern in Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser, sie sind oder wie schwer der Grad ihrer Erkrankung ist, in zumutbarer Weise die für sie notwendigen medizinischen und pflegerischen Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen können. Das Versorgungssystem muss sich den der Praxis erbracht. Dies bedeutet, dass die Fachärzte in Weiterbildung keine Behandlungsroutine entwickeln können, wenn Weiterbildung nur im Krankenhaus stattfindet. Deshalb muss die Weiterbildung in der Praxis des ambulante und stationäre Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie diagnostische Zentren müssen sich regional vernetzen und konsequent am Bedarf der Bevölkerung ausrichten. Alle Gesundheitseinrichtungen müssen barrierefrei sein.

16 können. Das Versorgungssystem muss sich den Patientinnen und Patienten anpassen, nicht umgekehrt. Der geteilte Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung auf der einen und die stationäre Versorgung auf der anderen Seite baut Hürden auf, die mittelfristig überwunden werden müssen. Vor allem die Länder müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Auf Bundesebene sind die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Deshalb muss die Weiterbildung in der Praxis des Facharztes gefördert werden. Ziel ist eine kooperativ Weiterbildung des angehenden Facharztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Facharztpraxis. Die Frage der Finanzierung von Weiterbildung muss in diesem Rahmen gelöst werden. So wäre es zum Beispiel denkbar, dass sich die Finanzierung der Weiterbildung am Weiterzubildenden orientiert und dieser sein Budget zu den verschiedenen Weiterbildungsstätten mitnimmt. (...) Gesundheitseinrichtungen müssen barrierefrei sein. (...) MVZ müssen den poliklinischen Gedanken aufgreifen. (...) DIE LINKE fordert, die Mengenentwicklung generell, auch im ambulanten Bereich im Sinne der besten Versorgungsqualität zu steuern. (...) Ärztinnen und Ärzte delegieren Patientinnen und Patienten an andere Gesundheitsberufe und auch die Arzt-Patienten- Beziehung ist durch ein Machtgefälle geprägt. Zudem splittet sich die Versorgung in unterschiedliche Sektoren auf, die nur schlecht miteinander kooperieren und kommunizieren. (...) DIE LINKE sieht jeden Gesundheitsberuf als spezifische Profession an und wünscht sich Kooperation und Kommunikation auf Augenhöhe. 12 Obwohl die derzeitige Situation nicht durch einen Für den Krankenhausbereich haben wir dazu bereits Die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, aber auch generellen Menge an Ärztinnen und Ärzten sondern einen Vorschlag gemacht. In einem Beschluss der die Vergütungsstrukturen und Arbeitsbedingungen vielmehr durch zum Teil erhebliche Ungleichheiten grünen Bundestagsfraktion von diesem Jahr wird begünstigen momentan eher einen Zuwachs im bei der regionalen Verteilung geprägt ist, müssen wir vorgeschlagen, einen von Krankenkassen und fachärztlichen Bereich. Wir sehen diese Entwicklung schon jetzt auf erkennbare und wachsende Krankenhäusern gemeinsamen getragenen Fonds kritisch. Nicht nur aufgrund der Verteilung, sondern Probleme bei der Gewinnung des ärztlichen einzurichten, aus dem arztbezogene gerade auch aufgrund der Altersstruktur von Nachwuchses reagieren. Wir wollen die Förderung Weiterbildungszuschläge finanziert werden. Ob und Hausärztinnen und Hausärzten im ländlichen Raum der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wie sich ein solches Finanzierungsmodell an den ist ein Gegensteuern notwendig. Hierzu ist es ausbauen und dazu Ansätze der individuellen ambulanten Bereich anpassen ließe, wäre zu wichtig, bereits im Studium die Anbindung bzw. den Förderung und Verbundweiterbildung verstärken und prüfen. Einblick in die ärztliche Berufswelt zu verstärken. unterstützen. Die Allgemeinmedizin an den Universitäten muss gezielt gestärkt werden. Hausärztinnen und Hausärzte sollten bei der Honorarverteilung in den Kassenärztlichen Vereinigungen besser berücksichtigt werden, in dem die sprechende Medizin, die insbesondere in der haus- und fachärztlichen Versorgung wichtig für die Qualität ist, gegenüber der Gerätemedizin höher bewertet wird.

17 13 Finanzielle Anreize zur Steuerung der ärztlichen Niederlassung in unterversorgten Gebieten zeigen nur begrenzte Wirksamkeit. (...) Die künftigen Ärzte sind offensichtlich immer weniger bereit, das hergebrachte Modell der freiberuflichen ärztlichen Niederlassung mit einer hohen Arbeitsbelastung und einem enormen finanziellen Risiko in Kauf zu nehmen. Gleiches gilt für die Akzeptanz der stark hierarchisch geprägten Strukturen in Krankenhäusern. (...) Um die Attraktivität des Arztberufs zu steigern und deutlich mehr Absolventen der medizinischen Fakultäten den Übergang in die ärztliche Versorgung zu ermöglichen, bedarf es eines umfassenden Lösungsansatzes. Dafür müssen organisatorische, berufsständische und finanzielle Rahmenbedingungen daraufhin geprüft werden, ob sie den Herausforderungen an eine moderne Versorgungslandschaft gewachsen sind. Zum einen durch eine wissenschaftlich fundierte, sektorenübergreifende Bedarfsplanung (siehe Frage 3) und zum andern, indem, wir die Finanzierung auf eine solide und zukunftsfeste Grundlage stellen (siehe Frage 5). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vertragsärztliche Tätigkeit sind weiter zu flexibilisieren. Um Ärztinnen und Ärzte ihren persönlichen Ansprüchen angepasste Arbeitsformen anbieten zu können, sind Betriebsformen in der ambulanten Versorgung auszubauen, in denen sie ihrem Beruf als angestellte Ärztinnen und Ärzte und/oder zusammen mit den Angehörigen anderer Gesundheitsberufe nachgehen können. Gesundheitsverbünde der regionalen Vollversorgung, die einen relevanten Teil der Versicherten einer Region versorgen, sollten den Status von Leistungserbringern erhalten. Damit könnten sie auch außerhalb des Sonderbereichs der Integrierten Versorgung Verträge mit den Krankenkassen abschließen und sich direkt um Ärztesitze bewerben 14 Diese Aufgabe nimmt der Nationale In einem über Pflichtbeiträge finanzierten System, in Ärztinnen und Ärzte sind in den letzten Jahren mit Normenkontrollrat NKR bereits wahr. Der NKR hat dem es ein erhebliches Informationsgefälle einer Vielzahl von bürokratischen Aufgaben betraut die Aufgabe, die Bundesregierung bei der zwischen den Patienten und den Anbietern worden, die die für die Patientinnen und Patienten Umsetzung ihrer Maßnahmen zum Bürokratieabbau medizinischer Leistungen gibt, lassen sich zur Verfügung stehende Zeit schmälern. Nicht und zur besseren Rechtssetzung zu unterstützen. Regulierungen zur Qualitätstransparenz oder auch zuletzt war die Praxisgebühr, gegen die sich die (...) Er erstellt jährlich Tätigkeitsberichte für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen nicht vollständig LINKE als einzige Partei von Anfang an gestellt hat, Bundeskanzlerin, in denen er unter anderem vermeiden.(...) Allerdings geben wir ihnen Recht, ein bürokratisches Monster. (...) Bürokratieabbau als Empfehlungen zum Bürokratieabbau abgibt, und er dass die Regelungsdichte überhand genommen hat. Allheilmittel oder zur Ablenkung von den wirklichen nimmt Stellung zu den jährlichen Berichten der Diese ist aus unserer Sicht wesentlich den falschen Problemen, wie es die Bundesregierung gerade mit Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Anreizstrukturen innerhalb des Gesundheitssystems der Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der

18 Bundesregierung zum Bürokratieabbau. Schwerpunkt bildet dabei die Frage, inwieweit die Ziele der Bundesregierung bei Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung erreicht worden sind. Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) Anreizstrukturen innerhalb des Gesundheitssystems geschuldet. Diese sind zu wenig am Gesundheitsnutzen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Stattdessen werden allzu häufig bloße Mengenausweitungen provoziert. Die führen wiederum zu neuen Regulierung usw. (...) der Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege vormacht, ist mit uns nicht zu machen. Wir schauen genau hin und thematisieren die wirklichen Probleme.

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