Satzung der Martha - und - Franz - Reibel - Stiftung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung der Martha - und - Franz - Reibel - Stiftung"

Transkript

1 Satzung der Martha - und - Franz - Reibel - Stiftung Präambel Vorgeschichte: Durch eine alten- und behindertengerechte Wohnanlage möchte der Gemeinderat der Stadt Renchen eine in Renchen bestehende Lücke zwischen der häuslichen Versorgung der alten und behinderten Menschen durch die Familie und der Unterbringung in einem Altenheim schließen. Den älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aufgrund ihrer Wohn- und Familienverhältnisse nicht mehr in ihrer bisherigen Wohnung verbleiben können, sollen betreute Altenwohnungen zur Verfügung gestellt werden. So soll diesem Personenkreis eine Möglichkeit geboten werden, den Lebensabend in seiner bisherigen Gemeinde zu verbringen, ohne in ein Altenheim eintreten zu müssen. Der Gemeinderat sieht dies als eine unabweisbare kommunale Aufgabe an. Namensgebung: In der Sitzung vom hat der Gemeinderat der Stadt Renchen beschlossen, die Stiftung nach den beiden Erblassern Martha und Franz Reibel zu benennen. Franz Reibel, von Beruf selbständiger Kaufmann, wurde am in Renchen als Sohn des Franz Joseph Anton Reibel und der Barbara, geb. Brandstetter, geboren. Am ehelichte er Martha Rosa Reibel, geb. Dummel, Hausfrau, geb. am in Renchen als Tochter des Leopold Hugo Dummel und der Rosa, geb. Zorn. Aus der Ehe gingen keine Kinder hervor. Stadt Renchen durch Vermächtnis bedacht: In dem gemeinschaftlichen Testament vom der Eheleute Franz und Martha Reibel wurde die Stadt Renchen mit mehreren Grundstücken (teilweise bebaut) und Barvermögen bedacht. Für das Grundstück in Renchen, Goethestr. 15, sowie dem Barvermögen bekam die Stadt die Auflage, dieses der Bebauung mit einer gemeinnützigen sozialen Einrichtung zuzuführen. Franz Reibel ist am verstorben, Martha Reibel am

2 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen "Martha - und - Franz - Reibel - Stiftung ". (2) Sie ist eine rechtsfähige örtliche Stiftung gemäß 31 Stiftungsgesetz (StiftG) in Verbindung mit 97 und 101 Gemeindeordnung (GemO). (3) Die Stiftung hat ihren Sitz in Renchen, Ortenaukreis. 2 Stiftungszweck Ausschließlicher Zweck der Stiftung ist die Förderung von alten und behinderten Menschen. Der Stiftungszweck wird wie folgt verwirklicht: 1. Vertretung der Belange der älteren Mitbürger und Mitbürgerinnen in der Öffentlichkeit, Schaffung einer Altenbegegnungsstätte, Förderung der Kontakte zwischen Jung und Alt. 2. Die Stiftung wird bei dem Projekt Altenbetreuung (Betreutes Wohnen) die Gemeinschaftseinrichtungen (zwei Gemeinschaftsräume, Küche, Büro, Therapieraum und Toiletten im Erdgeschoss sowie einem Pflegebad im Untergeschoss incl. deren Einrichtung) zur Verfügung stellen. 3. Die Förderung der Konzeption des Betreuten Wohnens in Renchen, insbesondere die Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht, die Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen und die Hilfe, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglicht. 3 Gemeinnützigkeit (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (2) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Aufgaben verwendet werden. (3) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Es darf keine Person durch Ausgaben oder Zuwendungen, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4 Vermögen (1) Das Stiftungsvermögen besteht aus: den 6 Eigentumswohnungen Nr. 2, 7, 10, 14, 19 und 21 in der Wohnanlage Goethestr. 15 (s. Anlage Nr. 1) der Gemeinschaftseinrichtung incl. Einrichtungsgegenständen in der Wohnanlage Goethestr. 15 (s. Anlage Nr. 2) den Kapitalanlagen in einer Höhe von DM (Stand Stiftungsgründung) (2) Die Stadt Renchen hat Gemeindevermögen, welches sie im Zusammenhang mit dem Vermächtnis der Eheleute Reibel erlangt hat, in das Stiftungsvermögen eingebracht. Dieses ist dem Stiftungszweck entsprechend einzusetzen und in seinem wertmäßigen Bestand zu erhalten. Es kann durch Zustiftungen erweitert werden. (3) Die Stiftung steht Spenden und Zuschüssen offen. Der Stiftungszweck darf durch Spenden und Zuschüsse weder unmittelbar noch mittelbar verändert werden. Die Unabhängigkeit der Stiftung ist zu wahren

3 5 Verwaltung des Stiftungsvermögens (1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (2) Die Stiftung ist zur jährlichen Rechnungslegung verpflichtet. Der Jahresabschluss ist dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorzulegen. (3) Die Stiftung ist gehalten, kostendeckend zu arbeiten. (4) Verwendet werden sollen nur die jährlichen Erträgnisse der Stiftung. (5) Im übrigen richten sich die Vorschriften für die Stifungsverwaltung entsprechend 101 GemO. 6 Organe Organe der Martha - und - Franz - Reibel Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorsitzende des Stiftungsrates. Stiftungsrat ist der Gemeinderat der Stadt Renchen. Vorsitzender des Stiftungsrats ist der jeweilige Bürgermeister der Stadt Renchen. 7 Zuständigkeiten, Vertretung (1) Der Stiftungsrat entscheidet über sämtliche Angelegenheiten, soweit nicht der Vorsitzende des Stiftungsrates dafür zuständig ist. (2) Der Vorsitzende des Stiftungsrates ist für die Angelegenheiten der Stiftung in gleichem Umfang zuständig wie der Bürgermeister aufgrund der Gemeindeordnung Baden- Württemberg und der Hauptsatzung der Stadt Renchen für kommunale Angelegenheiten. (3) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden des Stiftungsrates vertreten. 8 Sitzungen und Beschlüsse (1) Der Stiftungsrat wird vom Vorsitzenden einberufen, so oft dies zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung erforderlich scheint, mindestens jedoch einmal im Jahr. (2) Im übrigen gelten für die Ladung und den Geschäftsgang des Stiftungsrates die 34 bis 38 der GemO entsprechend. 9 Entschädigung der Organmitglieder (1) Die Tätigkeit der Mitglieder des Stiftungsrates ist ehrenamtlich. Für die Teilnahme an den Sitzungen dieser Organe wird den Mitgliedern eine Aufwandsentschädigung gewährt. (2) Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird vom Stiftungsrat festgelegt. 10 Aufsicht Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechtes. 11 Aufhebung, Änderung der Stiftung (1) Die Änderung der Satzung, die Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen und die - 3 -

4 Auflösung der Stiftung können nur mit 2/3 der Stimmen aller Mitglieder des Stiftungsrates beschlossen werden. Diese Beschlüsse werden erst mit der Genehmigung der Stiftungsbehörde rechtswirksam. (2) Eine Änderung des Stiftungszwecks ist nur zulässig, wenn seine fernere Erfüllung nicht mehr möglich ist oder wenn dies aus Gründen des öffentlichen Wohls geboten erscheint. 12 Anfallberechtigung (1) Im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt deren Vermögen an die Stadt Renchen. (2) Das Vermögen ist nach dem Anfall durch die Stadt Renchen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und soziale Zwecke im Sinne des Stiftungszweckes zu verwenden. 13 Inkrafttreten (1) Der Gemeinderat hat diese Satzung am beschlossen. (2) Die Satzung tritt nach der Genehmigung durch die Stiftungsbehörde am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Renchen, Ausgefertigt: Bernd Siefermann Bürgermeister - 4 -

5 Genehmigung der Satzung Die vorstehende Satzung wurde vom Landratsamt Ortenaukreis mit Verfügung vom (Anlage 3) genehmigt

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Stiftungssatzunq. Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung

Stiftungssatzunq. Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung Stiftungssatzunq 1 Name. Rechtsform. Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen " Jürgen Dahm Stiftung ". (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Mannheim.

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe

Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Verein Ein langer Weg e. V.

Verein Ein langer Weg e. V. Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.

Mehr

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen

Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen Satzung der Interessengemeinschaft Medienmeile Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Interessengemeinschaft führt den Namen Medienmeile Bremen. (2) Sitz der Interessengemeinschaft ist Bremen (3) Geschäftsjahr

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.

Satzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. Satzung des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholisches Studentenwerk Saarbrücken e.v.". Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Sitz des

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Seite 1. Satzung der. Präambel

Seite 1. Satzung der. Präambel Seite 1 Satzung der Präambel Die Diakonie der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Marquartstein will hilfs- und unterstützungsbedürftigen, jungen und alten Menschen, Familien, Kranken und Schwachen

Mehr

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v.

Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. Satzung (Stand 20.11.2007) Förderverein der mobilen Pflegestationen, Senioren- und Familienhilfe Butzbach Träger der Butzbacher Tafel e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Satzung der Japanischen Schule Köln

Satzung der Japanischen Schule Köln Satzung der Japanischen Schule Köln Stand: Aug. 2004 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "Japanische Schule Köln e.v." Der Sitz des Vereins ist Köln. Das Geschäftsjahr beginnt am

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Satzung. für die Stiftung der Sparkasse Oder-Spree

Satzung. für die Stiftung der Sparkasse Oder-Spree Satzung für die Stiftung der Sparkasse Oder-Spree Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform, Sitz Stiftung der Sparkasse Oder-Spree Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

PRÄAMBEL. Die Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur geht zurück auf das seit dem 14. Jahrhundert als Stiftung bekannte Heilig Geist Hospital.

PRÄAMBEL. Die Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur geht zurück auf das seit dem 14. Jahrhundert als Stiftung bekannte Heilig Geist Hospital. S A T Z U N G der Stiftung des Hospitalfonds der Stadt Montabaur vom 09.12.1994, zuletzt geändert durch Satzung zur Änderung der Stiftungssatzung der Stiftung "Hospitalfonds der Stadt Montabaur" mit Sitz

Mehr

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen Satzung des Förderverein für die Fachschaft Informatik/Wirtschaftsinformatik der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg e.v. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Satzung. " Peiner Betreuungsverein e.v." Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung.  Peiner Betreuungsverein e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung " Peiner Betreuungsverein e.v." 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet Peiner Betreuungsverein e.v. (2) Er hat seinen Sitz und seine Geschäftsstelle in Peine und ist im Vereinsregister

Mehr

Schwering & Hasse Stiftung, Lügde

Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Satzung Die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG mit Sitz in Lügde als Stifter errichtet hiermit eine nichtrechtsfähige, treuhänderische Stiftung und gibt dieser

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Freundeskreis Weißrussland e.v.

Freundeskreis Weißrussland e.v. Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und

Mehr

Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa

Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa Neufassung der Satzung der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa Frau Pauline Schwarzkopf errichtete im Andenken an Ihren Ehemann, Dr. Heinz Schwarzkopf, Mitinhaber der Firma Hans Schwarzkopf GmbH, im Jahre

Mehr

Satzung der Stiftung Stuttgarter Brünnele

Satzung der Stiftung Stuttgarter Brünnele Präambel Gründungsstifter sind Herbert 0. Rau + Peter H. Haller. Es ist den Gründern ein Anliegen, die Situation der Stuttgarter Brunnen nachhaltig zu verbessern und zu sichern. Ziel der Stiftung ist es,

Mehr

I. NAME, RECHTSFORM, SITZ DER STIFTUNG

I. NAME, RECHTSFORM, SITZ DER STIFTUNG Stiftungssatzung 1 I. NAME, RECHTSFORM, SITZ DER STIFTUNG 1. Die Stiftung ( Stiftung ) führt den Namen Brost-Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts im Sinne des 2 StiftG NRW

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz Evangelische Schulstiftung 152 Kirchengesetz über die Errichtung einer Stiftung Schulstiftung der Evangelischen Kirche in Berlin- Brandenburg (Evangelische Schulstiftung) 1 vom 17. November 2001 (KABl.

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I.

Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974. I. Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NW - SpielbG NW) Vom 19. März 1974 ( 1) I. Abschnitt Spielbanken Im Land Nordrhein-Westfalen können Spielbanken

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW)

S A T Z U N G. Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) S A T Z U N G Verein zur Förderung von Forschung und Lehre am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU München (VFKW) Mit der am 14.12.2007 beschlossenen Änderung. S A T Z U

Mehr

Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland

Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland Satzung für die Schulstiftung der Evangelischen Kirche im Rheinland Präambel Nach Art. 1 Abs 4 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (KO) hat diese den Auftrag zur christlichen Erziehung

Mehr

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009

S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 S A T Z U N G Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v., Hamburg in der Fassung vom 12. November 2009 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Schulverein Wilhelm-Gymnasium e.v.. Der Sitz ist in Hamburg. 2

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Satzung der Stiftung Lichtblick"

Satzung der Stiftung Lichtblick Satzung der Stiftung Lichtblick" 1 - Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die Stiftung trägt den Namen Lichtblick" und hat ihren Sitz in Dresden. 2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim

Satzung. des Vereins. Freunde und Förderer des. katholischen Kindergartens. St. Josef Hockenheim Satzung des Vereins Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens St. Josef Hockenheim - 1-1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer des katholischen Kindergartens

Mehr

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner

Mehr

Satzung der Humanismus Stiftung Berlin

Satzung der Humanismus Stiftung Berlin Satzung der Humanismus Stiftung Berlin (in der Fassung vom 13.04.2015) Präambel Der Stifter Humanistischer Verband Deutschlands, Landesverband Berlin e.v. möchte den Gedanken des weltlichen Humanismus

Mehr

der Ernst von Siemens Kunststiftung

der Ernst von Siemens Kunststiftung S A T Z U N G der Ernst von Siemens Kunststiftung in der Fassung vom 21. Mai 2004 1 Name, Sitz und Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Ernst von Siemens Kunststiftung. Sie ist eine rechtsfähige öffentliche

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER

VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER 1. Der Verein mit Sitz in Königstein im Taunus führt den Namen: Herzen für eine Neue Welt e.v. 2. Das Geschäftsjahr ist

Mehr

Satzung der "Chor-Stiftung ChorVerband NRW"

Satzung der Chor-Stiftung ChorVerband NRW Satzung der "Chor-Stiftung ChorVerband NRW" Präambel Der Anlass zur Gründung der Stiftung ist es, den Fortbestand und die Fortentwicklung des Chorgesangs sowie die Arbeit und Existenz der Chöre im ChorVerband

Mehr

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)

Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in

Mehr

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim

Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Satzung des Eigenbetriebes Hochwald-Krankenhaus Städtisches Krankenhaus Bad Nauheim Aufgrund 5, 51, 121 Abs. 8 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142),

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

SATZUNG der Stiftung JesuitAlumni Deutschland. Präambel

SATZUNG der Stiftung JesuitAlumni Deutschland. Präambel SATZUNG der Stiftung JesuitAlumni Deutschland Präambel Die Stiftung JesuitAlumni Deutschland ist eine Gründung der Stellaner Vereinigung Deutschland e.v. (StVD) Im Sinne der StVD unterstützt sie Projekte

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

Verbraucherschutzstiftung in NRW

Verbraucherschutzstiftung in NRW Verbraucherschutzstiftung in NRW 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsform (1) Die Stiftung führt den Namen Verbraucherschutzstiftung in NRW. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins

I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister

Mehr

Satzung der unselbständigen Stiftung. Stiftung Heilige Familie Stuttgart-Rohr/Dürrlewang

Satzung der unselbständigen Stiftung. Stiftung Heilige Familie Stuttgart-Rohr/Dürrlewang Satzung der unselbständigen Stiftung Stiftung Heilige Familie Stuttgart-Rohr/Dürrlewang 1 Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Heilige Familie Stuttgart-Rohr/Dürrlewang" (2) Sie ist

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

Rudolf-Hermanns-Stiftung

Rudolf-Hermanns-Stiftung Rudolf-Hermanns-Stiftung NEUFASSUNG ZUM 01. 01. 2014 DER STIFTUNGSVERFASSUNG NACH ÄNDERUNG SATZUNG DER RUDOLF HERMANNS STIFTUNG 1 Name, Sitz, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Rudolf Hermanns

Mehr

Esche Schümann Commichau Stiftung

Esche Schümann Commichau Stiftung Esche Schümann Commichau Stiftung Satzung ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU STIFTUNG Am Sandtorkai 44 20457 Hamburg Tel +49 (0)40 36805-0 Fax +49 (0)40 36805-333 www.esche.de/ueber-uns/stiftung Satzung der Esche

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

Satzung der Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn

Satzung der Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn Satzung der Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn 1 Name und Sitz Die Stiftung führt den Namen Stiftung Sport der Sparkasse in Bonn und hat ihren Sitz in Bonn. 2 Gemeinnützige Zwecke (1) Die Stiftung verfolgt

Mehr

SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6

SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6 SATZUNG FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE E.V. Satzung vom 30.03.2012 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen ``FÖRDERVEREIN BUNDESDEUTSCHER HILFSDIENSTE mit

Mehr

Vereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008)

Vereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008) Vereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Konsens e.v., Verein zur Förderung der Mediation in Niedersachsen" und soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v.

Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. Satzung für den Verein Deutsche Gesellschaft für Mechatronik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Deutsche Gesellschaft für Mechatronik". Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer

BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Selbständige fromme Stiftungen 5.4.4-34. Errichtung der Stiftung Religion und Berufsbildung Religionspädagogik an berufsbildenden Schulen

Selbständige fromme Stiftungen 5.4.4-34. Errichtung der Stiftung Religion und Berufsbildung Religionspädagogik an berufsbildenden Schulen BO Nr. A 65 16.01.2004 Errichtung der Stiftung Religion und Berufsbildung Religionspädagogik an berufsbildenden Schulen Der Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Dr. Gebhard Fürst, hat am 27.10.2002

Mehr

Stiftungsstatut. der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not

Stiftungsstatut. der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not Stiftungsstatut der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not Präambel Die unselbständige»gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not«ist darauf ausgerichtet, Vermögenswerte

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012

Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 31.07.2012 gegründete Verein führt den Namen Energie Forum Aachen und hat seinen Sitz in Aachen. Er wird in das

Mehr

Stiftung. Jugend und Kindertheater. Olten. Statuten

Stiftung. Jugend und Kindertheater. Olten. Statuten Stiftung Jugend undkindertheater Olten Statuten 23.12.2008 Name,Dauer,Aufsicht UnterdemNamenStiftungJugend undkindertheateroltenbestehtaufunbestimmtezeiteine StiftunggemässArt.80ffdesSchweizerischenZivilgesetzbuchesundgemässdervorliegenden

Mehr

Stiftung Bildung und Gesellschaft Die Stiftung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Satzung in der Fassung vom 14.06.

Stiftung Bildung und Gesellschaft Die Stiftung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Satzung in der Fassung vom 14.06. Satzung in der Fassung vom 14.06.2013 Seite 1 1 - Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Bildung und Gesellschaft. (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des

Mehr

SATZUNG ZUR ERRICHTUNG DER FRITZ-UND-HILDEGARD-RUOFF-STIFTUNG. vom 16.12.2003 mit Änderung vom 20.10.2004

SATZUNG ZUR ERRICHTUNG DER FRITZ-UND-HILDEGARD-RUOFF-STIFTUNG. vom 16.12.2003 mit Änderung vom 20.10.2004 SATZUNG ZUR ERRICHTUNG DER FRITZ-UND-HILDEGARD-RUOFF-STIFTUNG vom 16.12.2003 mit Änderung vom 20.10.2004 Präambel Als Witwe des 1986 verstorbenen Nürtinger Künstlers Prof. Fritz Ruoff beabsichtige ich,

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

S A T Z U N G. DES DEUTSCHEN SOZIALRECHTSVERBANDES E.V. in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Oktober 1991 und 8.

S A T Z U N G. DES DEUTSCHEN SOZIALRECHTSVERBANDES E.V. in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Oktober 1991 und 8. S A T Z U N G DES DEUTSCHEN SOZIALRECHTSVERBANDES E.V. in der Fassung der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Oktober 1991 und 8. Oktober 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein hat den Namen

Mehr

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-

Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz

Mehr

Stiftungssatzung Leben mit HIV und AIDS (LHA - Stiftung) Stiftungssatzung. Präambel

Stiftungssatzung Leben mit HIV und AIDS (LHA - Stiftung) Stiftungssatzung. Präambel Stiftungssatzung Präambel Die Stiftung wurde von Herrn Bergner und Herrn Stoermer 1996 gegründet, um in der Zusammenarbeit mit dem Wohnprojekt zik ggmbh die Lebensbedingungen für Menschen mit HIV und AIDS

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung. der Raiffeisen-Stiftung in Berlin. Präambel

Satzung. der Raiffeisen-Stiftung in Berlin. Präambel Satzung der Raiffeisen-Stiftung in Berlin Präambel Mit der Stiftung soll die Aus- und Weiterbildung insbesondere im ländlichen Genossenschaftswesen, d. h. betreffend die in der Landwirtschaft tätigen Raiffeisengenossenschaften,

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung der Evangelischen Zukunftsstiftung Frankfurt am Main Regionalversammlungsbeschluss vom 5.9.2007

Satzung der Evangelischen Zukunftsstiftung Frankfurt am Main Regionalversammlungsbeschluss vom 5.9.2007 Eine Stiftung des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main Kurt-Schumacher Straße 23 60311 Frankfurt am Main Stiftungsbüro: Jutta Krieger 069 2165-1244 info@zukunftsstiftung-ffm.de www.zukunftsstiftung-ffm.de

Mehr