Grundlagen Spielplatzbau. Grundlagen
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- Adolph Kranz
- vor 6 Jahren
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3 Grundlagen Allgemeines Kinder müssen zur Förderung ihrer sozialen, geistigen und körperlichen Entwicklung spielen können. Spielplätze stellen hierbei einen geeigneten und beliebten Spielraum für Kinder dar. Im Spielangebot sind die jeweiligen Bedürfnisse und Fähigkeiten der unterschiedlichen Benutzergruppen (Kinder verschiedener Altersgruppen, Jungen und Mädchen, Menschen mit Behinderung etc.) zu berücksichtigen, um einen möglichst hohen Spielwert zu schaffen. Schon zum Zeitpunkt der Planung soll daher eine Beteiligung der Nutzer, z. B. in Form von Umfragen und Befragungen, stattfinden. Gerade im ist es wichtig, bestehende Normen und Richtlinien einzuhalten, um die Unfall- und Verletzungsgefahr für spielende Kinder und Jugendliche auf ein Minimum zu reduzieren. Schwerwiegende Verletzungen, die zu Behinderung oder sogar zum Tod führen, sollen vermieden werden. Allerdings ist es für die kindliche Entwicklung ebenso wichtig zu lernen, mit Risiken umzugehen, sich Herausforderungen zu stellen und diese zu meistern. Das angebotene Risiko muss für Kinder jedoch stets erkenn- und kalkulierbar sein. Dabei wird vorausgesetzt, dass Spielgeräte und Spielflächen gemäß ihrer Bestimmung oder auf eine Art genutzt werden, die vernünftigerweise erwartet werden kann. In der DIN werden allgemeine Grundsätze und Anforderungen für die Gestaltung von Spielplätzen und Freiräu- 571
4 men zum Spielen formuliert. Auch die darin enthaltenen Aspekte für Spielplatzsicherheit sind eher allgemein gehalten. Sicherheitsanforderungen für Spielplatzgeräte, Spielplatzböden und baulichen Anlagen, welche zum Spielen vorgesehen sind, werden in der DIN EN 1176 behandelt. Hierin sind wichtige Öffnungs- und Sicherheitsmaße definiert. Planungshinweise und sicherheitstechnische Anforderungen für die Spielplatzgestaltung in Kindertageseinrichtungen und Schulen finden sich in den Regelwerken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Für Spielflächen in Kindertageseinrichtungen, insbesondere im Bereich von Kinderkrippen, gibt es einige zusätzliche Anforderungen, die in der Publikation BG/GUV-SR 2 aufgeführt sind, zu beachten. Auch das Thema Giftpflanzen wird im Informationsblatt GUV-SI 8018 näher behandelt. Seit 2012 wird verstärkt auf die barrierefreie Nutzung von Spielplätzen hingewiesen. Anforderungen finden sich in der DIN , DIN und der DIN Bei der Anwendung der DIN ist zu beachten, dass sich diese nicht auf pädagogisch betreute Spielplätze bezieht, hier jedoch sinngemäß angewandt werden kann. Sicherheitsanforderung der DIN EN 1176 gelten zudem nicht für Abenteuerspielplätze. Planungsziele Für die Schaffung von sicher gestalteten Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen mit hohem Spielwert werden in der DIN Planungsziele vorgegeben. 572
5 Neben den im Folgenden näher beschriebenen Zielen sollte bei der Planung auf eine umweltverträgliche Gestaltung geachtet werden. Dazu gehört auch die Erhaltung und Einbeziehung vorhandener Vegetation, Boden- und Geländestrukturen, evtl. auch die Nutzung von vorhandenen Gewässern, sofern diese für Spielplätze geeignet sind. Erreichbarkeit Einen zentralen Aspekt der Spielplatzplanung stellt die Erreichbarkeit dar. Spielplätze sollten möglichst wohnungsnah liegen und müssen für Kinder selbstständig erreichbar sein. Je nach Alter der vorgesehenen Benutzergruppe wird ein maximaler Fußweg zwischen Wohnort und Spielplatz als Entfernung [m] oder Zeiteinheit [min] definiert: Kinder bis 6 Jahre: bis 200 m/6 min Kinder zwischen 6 bis 12 Jahren: bis 400 m/10 min Kinder über 12 Jahre und Jugendliche: bis m/15 min Barrieren, wie z. B. Autobahnen, Gleisstrecken, Gewässer etc., sind, sofern keine Querungshilfen angeboten werden, bei der Bewertung der Erreichbarkeit in Betracht zu ziehen. Bei Kindern zwischen 6 und 12 Jahren kommen Hauptverkehrsstraßen, bei Kindern bis 6 Jahren sogar sämtliche öffentliche Straßen hinzu. Eine Verknüpfung von Spielplatz- und Verkehrsplanung, z. B. zur Einrichtung von verkehrsberuhigen Zonen oder Zonen mit Geschwindigkeitsbegrenzung, ist daher oftmals erforderlich. Eine Kreuzung von Straßen ist nur in verkehrsarmen Bereichen zulässig. 573
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