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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Sozial-Landesrat Josef Ackerl am 16. Jänner 2009 zum Thema "Neues in der Altenpflege 2009"

2 Altenpflege und -betreuung in Oberösterreich Seit 1993 ist die Pflegevorsorge in Österreich bundeseinheitlich geregelt, und zwar in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen dem Bund und den neun Bundesländern ("15a-Vereinbarung", nach Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG)), einem Bundespflegegeldgesetz und neun Landespflegegeldgesetzen folgte die Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung, deren wesentliche Eckpfeiler die allgemeinen Bestimmungen über die Aufgaben der Heime, wobei sich die in den Heimen zu erbringenden Grundleistungen für die Bewohnerinnen und Bewohner an durchschnittlichen Privathaushalten orientiert, und die Festlegung eines Mindestpersonalschlüssels, der sich an der Pflegegeldeinstufung der Bewohnerinnen und Bewohner orientiert, sind. Diese Verordnung und die Novellierung des oberösterreichischen Sozialhilfegesetzes 1998 bewirkte einen massiven Qualitätsschub sowohl in den baulich-infrastrukturellen Standards als auch in der Pflege und Betreuung. Das Jahr 2009 bringt nun wesentliche Veränderungen in diesem Bereich, basierend auf Änderungen im - Bundespflegegeldgesetz (und in weiterer Folge im Landespflegegeldgesetz) - der oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimverordnung - und der oberösterreichischen Sozialhilfeverordnung. Darüber hinaus werden die bisherigen Anstrengungen im Bereich der Qualitätsoffensive in der Altenpflege und betreuung, Stichwort: Sanierung oder Neubau von Alten- und Pflegeheimplätzen, Betreubares Wohnen, fortgesetzt. Pflegegeld Grundsätzlich gilt eine Person als pflegebedürftig, wenn sie Bundes- oder Landespflegegeld bezieht. Das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird in der Regel durch die sieben Pflegegeldstufen definiert: von der Stufe 1 mit einem Pflegeaufwand über 50 Stunden monatlich über die Stufen 2 (über 75 Stunden), 3 (über 120 Stunden) und 4 (über 160 Stunden) bis zu den Stufen 5 (über 180 Stunden und dauernde Bereitschaft), 6 (über 180 Stunden und unkoordinierte Betreuung) und 7 (über 180 Stunden und Bewegungsunfähigkeit). Bislang entsprachen die Einstufungen vor allem für Menschen mit demenziellen Erkrankungen leider nicht dem tatsächlichen Pflegebedarf, Veränderungen waren hier dringend notwendig. In Oberösterreich gab es 2008 (Jänner-Zahlen 2009 noch nicht verfügbar) insgesamt Personen, die Pflegegeld vom Bund ( Personen) oder vom Land (8.783 Personen) bezogen haben.

3 Grafik 1: Pflegegeldbezieher/-innen in OÖ gesamt (Bundes- und Landespflegegeld) nach Pflegegeldstufen 9% 3% 2% 21% Stufe 1 14% Stufe 2 17% 34% Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Für diese Pflegegeldbezieher/innen gibt es die erste gute Nachricht in diesem Jahr, da der zuständige Sozialminister die lang geforderten Verbesserungen beim Bundespflegegeld endlich - durchsetzen konnte. Mit wurde das Pflegegeld deutlich erhöht, zusätzlich gibt es Verbesserungen bei der Einstufung von schwer psychisch beeinträchtigten, insbesondere demenziell erkrankten Personen, sowie bei schwerst beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen. Neue Pflegegeldbeträge (zwölf Mal jährlich) ab 1. Jänner 2009 Stufe 1: statt bisher 148,30 Euro jetzt 154,20 Euro (plus vier Prozent) Stufe 2: statt bisher 273,40 Euro jetzt 284,30 Euro (plus vier Prozent) Stufe 3: statt bisher 421,80 Euro jetzt 442,90 Euro (plus fünf Prozent) Stufe 4: statt bisher 632,70 Euro jetzt 664,30 Euro (plus fünf Prozent) Stufe 5: statt bisher 859,30 Euro jetzt 902,30 Euro (plus fünf Prozent) Stufe 6: statt bisher 1.171,70 Euro jetzt 1.242,00 Euro (plus sechs Prozent) Stufe 7: statt bisher 1.562,10 Euro jetzt 1.655,80 Euro (plus sechs Prozent) "Bei dieser Erhöhung handelt es sich um die größte seit der Einführung des Pflegegeldes vor mittlerweile mehr als 15 Jahren!" betont Landesrat Ackerl. "Davor wurde das Pflegegeld zeit seines Bestehens nur dreimal geringfügig erhöht, was zu erheblichen Belastungen für die Betroffenen, vor allem aber auch für die Statutarstädte und Sozialhilfeverbände, also die Gemeinden, - in ihrer Rolle als "erste Financiers" der

4 Angebote im Bereich der Altenpflege und -betreuung geführt hat!" Alleine im stationären Bereich, also in den Alten- und Pflegeheimen, haben sich die notwendigen Zuzahlungen der Sozialhilfeverbände und Statutarstädte seit 1994 von rund 17 Millionen auf rund 105 Millionen (Bilanz 2007, Bilanz 2008 liegt noch nicht vor) mehr als versechsfacht. "Daher appelliere ich an den Bund, es bei dieser heuer wirksamen Verbesserung nicht zu belassen, sondern endlich dafür Sorge zu tragen, dass das Pflegegeld künftig jährlich entsprechend valorisiert wird!" so Ackerl. Zusätzlich wurde im neuen Bundespflegegeldgesetz auch die Einstufung von schwer psychisch beeinträchtigten, insbesondere demenziell erkrankten Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr sowie von schwerst beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen durch Erschwerniszuschläge verbessert. "Diese Erschwerniszuschläge sollen helfen, die Einstufungen nach den Pflegegeldstufen an den tatsächlichen Pflegebedarf anzugleichen!" so Ackerl. "Auch das ist eine langjährige Forderung des oberösterreichischen Sozialressorts!" Dabei beträgt der Erschwerniszuschlag für schwerst beeinträchtigte Kinder und Jugendliche - bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres monatlich 50 Stunden und - ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr monatlich 75 Stunden Für schwer psychisch beeinträchtigte, insbesondere demenziell erkrankte Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr beträgt der Erschwerniszuschlag monatlich 25 Stunden. Das oberösterreichische Landespflegegeldgesetz wird diese Verbesserungen natürlich nachvollziehen, ein entsprechender Entwurf wird in den nächsten vierzehn Tagen zur Begutachtung gelangen, wobei nach dem Beschluss das höhere Pflegegeld rückwirkend ab zur Auszahlung gelangen soll. Die Mehrkosten der Umsetzung dieser Verbesserungen im Landespflegegeldgesetz werden 2009 etwa 7,4 Millionen Euro betragen. Darin noch nicht enthalten sind die Mehrkosten, die sich durch einen höheren Personalbedarf in den Alten- und Pflegeheimen ergeben, der sich aus der neuen Pflegegeldeinstufung des Bundes mit dem Erschwerniszuschlag für demenziell Erkrankte ergibt. "Unseren Berechnungen zufolge werden wir durch die geänderten Einstufungen einen um rund 300 Personaleinheiten höheren Pflegepersonalbedarf in allen 118 oberösterreichischen Alten- und Pflegeheimen haben!" so Ackerl. Das entspricht einem rund sieben Prozent höheren Personalbedarf als bisher (4.646,20 PE statt 4.339,62 PE).

5 Oberösterreichische Alten- und Pflegeheimverordnung Die neue oberösterreichische Alten- und Pflegeheimverordnung wurde in der Regierungssitzung vom 22. Dezember 2008 beschlossen und ist mit in Kraft getreten. Zwei wesentliche Änderungen sind mit dieser Verordnung verbunden: - Erstens wird die Alten- und Pflegeheimverordnung an die berufsrechtlichen Änderungen durch das Oö. Sozialberufegesetz angepasst, das heißt, dass das bisherige Berufsbild der Altenfachbetreuung abgelöst und durch das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (kurz: FSB "A") ersetzt und mit dem Berufsbild der Diplom-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (kurz: DSB "A") ergänzt wird. - Zweitens wurde dem oftmals aus der Praxis geäußerten Bedürfnis, auch die Berufsgruppe der Heimhelferinnen und Heimhelfer für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner heranziehen zu können, Rechnung getragen. Mit der neuen Verordnung können nun auch Heimhelferinnen und Heimhelfer im Ausmaß zwischen 10 und maximal 15 Prozent der Personaleinheiten (bei Hausgemeinschaften, bei denen das Element der hauswirtschaftlichen Versorgung in der Gruppe stärker betont ist, der bisherigen Praxis folgend bis 30 Prozent) herangezogen werden. Ziel dieser Bestimmung ist es, dass insbesondere hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die in der Praxis vielfach von den Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer/-innen mit erledigt werden, von Personen wahrgenommen werden, die im Mindestpersonalschlüssel Berücksichtigung finden, was zu einer Entlastung der Fach- bzw. Diplom-Sozialbetreuer/-innen führen soll. Diese Änderung, also die Miteinbeziehung der Heimhilfen, deren Berufsbild ursprünglich vorrangig für den Bereich der Mobilen Dienste vorgesehen war, in den Mindestpersonalschlüssel der stationären Einrichtungen ist auch vertretbar, weil dieses Berufsbild durch das Ausbildungsmodul "Unterstützung bei der Basisversorgung" aufgewertet wurde. Beim Mindestpersonalschlüssel handelt es sich im Übrigen hinsichtlich der Quantität um eine Mindestvorgabe und hinsichtlich der Qualität um einen Richtwert, wobei dieser Richtwert hinsichtlich des diplomierten Personals nicht unterschritten und hinsichtlich der Heimhilfen nicht überschritten werden darf. Einem weiteren Wunsch aus der Praxis, nämlich die Anpassung des Mindestpflegepersonalschlüssels an den erhöhten Betreuungsaufwand von Menschen mit Demenz, wurde hingegen durch die bereits angesprochene Erschwerniszulage beim Pflegegeld umgesetzt.

6 Oberösterreichische Sozialhilfeverordnung Ebenfalls mit in Kraft getreten ist die neue oberösterreichische Sozialhilfeverordnung. Damit wurde der Vermögensfreibetrag bei Inanspruchnahme sozialer Hilfe in stationären Einrichtungen (Alten- und Pflegeheimen) von Euro auf Euro erhöht. Diese Erhöhung des Freibetrages wird die Städte und Gemeinden bis zu maximal 6,58 Millionen Euro pro Jahr kosten können. "Es wäre allerdings höchst an der Zeit, mit dieser ungerechten Form eines individuellen Vermögensbeitrages gänzlich aufzuhören und den Vermögensregress abzuschaffen, allerdings ohne die Städte und Gemeinden weiter zu belasten!" so Ackerl. "Möglich wäre dies durch das gerechtere Instrument einer generellen Vermögenssteuer mit entsprechend hohen Freibeträgen, daher plädiere ich an den Bund, die diesbezüglichen, unter Sozialminister Buchinger begonnenen Gespräche wieder aufzunehmen und zu Ende zu führen!" Die Städte und Gemeinden leisten auch so schon, trotz klammer Kassen, einen ausreichenden Beitrag zur Pflegevorsorge und zur Armutsbekämpfung, schließlich tragen sie ja auch die Kosten der so genannten "offenen Sozialhilfe". Auch in dieser, der "offenen" Sozialhilfe werden die Städte und Gemeinden mit höheren Kosten konfrontiert sein, da mit der neuen Sozialhilfeverordnung auch höhere Richtsätze zur Bemessung von monatlichen Geldleistungen zur Sicherung eines ausreichenden Lebensunterhaltes festgelegt wurden, unter anderem, um eine erste Heranführung an die geplante Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu erreichen. Für diesen Bereich werden die Mehrkosten in diesem Jahr mit rund 1,13 Millionen Euro angesetzt. Die neuen Sozialhilferichtsätze betragen - für Alleinstehende 569,50 Euro (statt bisher 552 Euro) - bei Personen, die in Haushalts- oder Wohngemeinschaften leben, für den (unterhaltspflichtigen) Hauptunterstützten 514,70 Euro (statt bisher 500,80 Euro), für jede/n unterhaltsberechtigte/n Mitunterstützte/n, deren/dessen Einkommen unter den entsprechenden Richtsätzen liegt, 333,90 Euro (statt bisher Euro), wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bzw. 160,40 Euro (statt bisher 155,10 Euro), wenn Anspruch auf Familienbeihilfe (Minderjährige) besteht, sowie 424,30 Euro (statt bisher 410,70 Euro) für sonstige Personen. Die Richtsätze für Dauerunterstützte wurden ebenfalls entsprechend angehoben. Im Sinne der Annäherung an die geplante Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird der Unterkunftsaufwand in Relation zu Geldleistungen stärker angehoben (von 110 Euro monatlich auf 115 Euro monatlich, also um 4,5 Prozent, im Gegensatz zum Richtsatz

7 für Geldleistungen beispielsweise für Alleinstehende: plus 3,17 Prozent). Die Beihilfe zur Anschaffung erforderlichen Heizmaterials wurde analog dem Heizkostenzuschuss des Landes auf den SozialhilfebezieherInnen aufgrund dieser Beihilfe keinen Anspruch haben auf 350 Euro (statt bisher 220 Euro) erhöht. Qualitätsoffensive Derzeit gibt es in Oberösterreich 118 anerkannte Alten- und Pflegeheimen mit rund Normplätzen. Von diesen wurden seit 1994 rund Plätze neu errichtet, umgebaut oder saniert wird planmäßig die Erneuerung von Normplätzen (und 65 Kurzzeitpflegeplätzen) abgeschlossen werden, während bei Norm- und 49 Kurzzeitpflegeplätzen die Erneuerung in Angriff genommen wird. Seit 1998 wurden in Oberösterreich Betreubare Wohnungen in Betrieb genommen soll die Errichtung weiterer 363 Betreubarer Wohnungen abgeschlossen werden, während die Errichtung von 399 Betreubarer Wohnungen begonnen wird. Fazit: 2009 bringt zahlreiche Verbesserungen für die älteren und einkommensschwachen Menschen in Oberösterreich: ein höheres Pflegegeld und eine verbesserte Einstufung, die dem tatsächlichen Pflegebedarf besser gerecht wird, einen höheren Vermögensfreibetrag beim Bezug eines Alten- und Pflegeheimes und mehr Geld für jene, die auf Geldleistungen aus der Sozialhilfe angewiesen sind. Darüber hinaus werden die Offensiven in der qualitativen baulichen Verbesserung der Alten- und Pflegeheime und beim Ausbau der Betreubaren Wohnungen intensiv fortgesetzt. Mit der Möglichkeit der Hereinnahme der Heimhilfen in den Mindestpersonalschlüssel der Alten- und Pflegeheime soll eine Entlastung des Fach- und Diplompersonals durch die Konzentration auf ihre Kernaufgaben erreicht werden. "Für 2009 haben wir in all diesen Bereichen viel erreicht, trotzdem werden wir uns nicht auf dem Erreichten ausruhen!" versichert Sozial-Landesrat Ackerl abschließend. "Ich hoffe, dass dies auch für den Bund gilt und dieser dort weitermacht, wo in den letzten Jahren viel versprechende Anfänge gemacht wurden!" Insbesondere spricht Ackerl die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die Abschaffung des individuellen Vermögensregresses mit Hilfe der Einführung einer Vermögenssteuer mit großzügigen Freibeträgen und die laufende Valorisierung des Pflegegeldes an.

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