1. Grundschutz 2. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen

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1 I. Einleitung Feuerschutzkonzept 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Zielsetzung 3. Entwicklung und Fortführung des Konzeptes 4. Integration des Konzeptes in die Planungen zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze sowie von Großeinsatzlagen und Katastrophen II. Aufgaben der Städte und Gemeinden in der Städteregion 1. Grundschutz 2. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen III. Aufgaben der StädteRegion Aachen 1. Überörtliche Maßnahmen 2. Möglichkeiten der gegenseitigen Hilfestellung durch die euregionalen Nachbarn 3. Bevorratung 4. Einsatztaktik und Strukturen von Einheiten IV. Inkrafttreten Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung V. Anlagen: 01. CBRN Konzept 02. Aufstellung der Einsatzfahrzeuge für den Grundschutz 03. Aufstellung besonderer Einsatzmittel 04. Bereitstellungs- /Sammelraum und Lotsenstellen 05. Gliederungsbilder der Feuerwehrzüge 06. Gliederungsbilder der CBRN-Züge 07. Führungsorganisation in der StädteRegion Aachen 08. Vorbereitende Maßnahmen für Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinationsbedarf Teilbereich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 09. Mobile Führungsunterstützung 10. Abteilung Köln Bereitschaft Zusammenarbeit der Feuerwehren mit der städteregionalen Leitstelle (Dienstanweisung) 12. Zusammenarbeit mit den euregionalen Nachbarn

2 I. Einleitung 1. Gesetzliche Grundlagen Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in der derzeit geltenden Fassung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren. Die Kreise unterhalten Einrichtungen für den Feuerschutz und die Hilfeleistung soweit ein überörtlicher Bedarf besteht. Der überörtliche Bedarf für besondere Einrichtungen der StädteRegion richtet sich grundsätzlich nach der Verwaltungskraft der Gemeinden. Die Städteregion soll danach nur die Einrichtung unterhalten, für deren Bewältigung die Gemeinden in der Städteregion entweder unwirtschaftliche Einrichtung unterhalten müssen oder bei deren gemeinsamer Wahrnehmung in der Städteregion ein nicht unerheblicher Rationalisierungseffekt erzielt werden kann (vgl. 3, 4 BHKG). 2. Zielsetzung Das Land Nordrhein-Westfalen hat vor 15 Jahren die Förderung des Brandschutzes von der bisherigen Projektförderung auf eine Pauschalierung umgestellt. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach einem Einwohner-/Flächenschlüssel, der aufgrund der Förderungen der vergangenen Jahre errechnet wurde. Diese Änderung führt u.a. dazu, dass Kommunen, die bisher Spezialfahrzeuge beschafft haben, die über die Grenzen der Kommune hinaus eingesetzt wurden, diese künftig nicht mehr alleine aus eigenen Haushaltsmitteln beschafft werden, da hierfür keine spezielle Landesförderung mehr gewährt wird. Als Beispiel seien die Fahrzeuge für die Erkennung und Beseitigung von Gefahren durch gefährliche Stoffe und Güter genannt. Mit dem vorliegenden Konzept wird das Ziel verfolgt, trotz geänderter finanzieller Rahmenbedingungen einen leistungsfähigen Feuerschutz in der StädteRegion Aachen aufrecht zu erhalten. Dabei gilt es zu überprüfen, welche Aufgaben den städteregionalen Städten und Gemeinden obliegen und welche Aufgaben sinnvollerweise, auch aus wirtschaftlichen Gründen, durch die StädteRegion Aachen sicherzustellen sind. Hinweis: Das vorliegende Feuerschutzkonzept bezieht sich auf das Gebiet des ehemaligen Kreises Aachen ohne die Stadt Aachen. 3. Entwicklung und Fortführung des Konzeptes Zur Erstellung des Feuerschutzkonzeptes der StädteRegion Aachen wurden zwei Arbeitskreise gebildet: Der Arbeitskreis Feuerschutz bestehend aus dem Kreisbrandmeister seinen Stellvertretern, Mitarbeitern des A 32, den Leitern der Feuerwehren der Kommunen der StädteRegion Aachen sowie den Leitern der städteregionalen Leitstelle. Dieser Arbeitskreis hat auf einer Sitzung am den vorliegenden ergänzenden Entwurf beraten und so verabschiedet. Die Fokusgruppe Brand- und Katastrophenschutz (BuKs) der euregionalen Nachbarn, die sich aus Fachleuten im Bereich Brand- und Katastrophenschutz aus der Euregio (Stadt Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Kreis Düren, Provinz Limburg (NL), 5. Fortschreibung Juni

3 Provinz Lüttich (B), der Deutschsprachigen Gemeinschaft (B), Provinz Limburg (B) und der StädteRegion Aachen) zusammensetzt. Dieser Arbeitskreis widmete sich zunächst der Aufgabe, das Basiskonzept zu erstellen und gewährleistet derzeit die ständige Aktualisierung und Fortentwicklung. Die Fokusgruppe BuKs prüft Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Dabei ist diese Arbeit von dem Gedanken getragen, Strukturen zu vereinheitlichen, Nachweise über vorhandene Ausstattung zu erstellen und auszutauschen und die gegenseitige Anforderung insbesondere von Spezialgerät und -fahrzeugen zu regeln. Dieser Arbeitskreis wurde bis 2013 im EMRIC+ - Projekt weitergeführt. In den durch Interreg finanzierten Projekten EMRIC und EMRIC+ hat diese Zusammenarbeit einen Schub erfahren, die Absprachen wurden zu vollständigen Zusammenarbeitskonzepten weiterentwickelt. Die Kontinuität der Zusammenarbeit wurde von den verantwortlichen Dienstleistungen in den drei Ländern durch einen festen Zusammenarbeitsverband gesichert, der heute den Namen EMRIC trägt. In dieser Vereinbarung werden die operationellen Kooperationsmodelle für die feuerwehrdienstliche Versorgung sowie die technische Hilfeleistung auf operationeller Ebene beschrieben (siehe Anlage 12). Diese Vereinbarung wird jedes Jahr aktualisiert. 4. Integration der Vereinbarung in die Planungen zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze sowie von Großeinsatzlagen und Katastrophen Die grenzüberschreitende medizinische Hilfeleistung wird im Eumed-Dokument beschrieben, das die Dienste in der Euregio Maas-Rhein bereits genehmigt und umgesetzt haben. Diese Planung sieht einen integrierten Plan für die feuerwehrdienstliche, technische und medizinische Versorgung vor und stellt damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer grenzüberschreitenden, multidisziplinären Hilfeleistung dar. (*Eumed steht für die Anforderung grenzüberschreitender medizinischer Hilfeleistung.) 5. Fortschreibung Juni

4 II. Aufgaben der Städte und Gemeinden in der StädteRegion Aachen Nach Überprüfung der kommunalen Gegebenheiten ist der Umfang des Feuerschutzes von den Städten und Gemeinden in der StädteRegion Aachen festzuschreiben. 1. Grundschutz in eigener Zuständigkeit sicherzustellen Wie einleitend bereits ausgeführt, ist der Grundschutz durch jede einzelne Kommune zu definieren und sicherzustellen. Damit die Maßnahmen, für die die StädteRegion Aachen zuständig ist, lückenlos auf die Vorhaltungen der Kommunen passen, wurden in diesen Einzelbereichen Mindestanforderungen definiert. Werden diese Mindeststandards unterschritten, liegen die möglichen Auswirkungen in der Verantwortung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. (Aufstellung Einsatzfahrzeuge Grundschutz s. Anlage 2) Atemschutz: Fahrzeuggeräteausstattung zuzüglich Reservegeräte nach Maßgabe des jeweiligen kommunalen Brandschutzbedarfsplanes. CBRN-Einsatz: Die Bewältigung von Schadensereignissen der Stufe 1 nach dem CBRN-Konzept der StädteRegion Aachen (vgl. Anlage 1) muss ohne Inanspruchnahme überörtlicher Hilfe mit eigener Personal- und Materialausstattung sichergestellt werden. Hinweis: Auf internationaler, aber auch zunehmend im nationalen Sprachgebrauch wird der Begriff ABC (Atomare, Biologische, Chemische)- Gefahren durch die Bezeichnung CBRN (Chemische-Biologische- Radiologische- Nukleare)-Gefahren ersetzt. In dieser Fassung des Feuerschutzkonzepts wird nur noch der Begriff CBRN für chemische, biologische, radiologische verwendet. Führungsmittel: Vorhaltung von mindestens einem Fahrzeug - je nach örtlicher Gegebenheit zweier Fahrzeuge - zur Einsatzleitung mit folgender Mindestausstattung: - zwei 4m-Band-Funkgeräte BOS, - Ausstattung Digitalfunk - zwei 2m-Band-Funkgeräte, - ein GSM-Mobiltelefon (Handy), - Kartenmaterial und Feuerwehreinsatzpläne der jeweiligen Kommune, - Kennzeichnung des Fahrzeuges von außen mit dem abnehmbaren Schild Einsatzleitung, - ausreichende Innenbeleuchtung im Funk- und Arbeitsraum, - Standheizung, - Büromaterial und Führungsmittel (Vordrucke usw.), - Einsatztagebuch, - Funktionswesten sollten vorgehalten werden - gelb Einsatzleitung - weiß Abschnittsführer 5. Fortschreibung Juni

5 2. Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit benachbarten Kommunen Neben der Vorhaltung im Bereich des Grundschutzes, die unabdingbar von jeder Stadt und Gemeinde gewährleistet sein muss, gibt es Aufgaben, die je nach örtlicher Situation gemeinsam mit Nachbarn wahrgenommen werden könnten. Einige Beispiele: Einrichtungen (z.b. Funkwerkstatt, Kfz-/Materialunterhaltung, Prüfungen nach UVV, Atemschutzwerkstätten, Schlauchpflege), Spezialgerät, Einsatztaktik, Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Brandschutzaufklärung/Prävention. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit wird durch den 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom verdeutlicht, und könnte durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen interkommunal geregelt werden. Einrichtungen, die von den städteregionalen Städten und Gemeinden sowie der StädteRegion selbst vorgehalten werden (Alt Kreis Aachen). statt Kommune Atemschutzwerkstathaus Elektrowerkwerkstatt Werkstatt Übungs- Funk- und Schlauch- KFZ Schreinerei gem. FwDV 7 StädteRegion X X X X Aachen Alsdorf X X X Eschweiler X X X X X Herzogenrath X X X X Stolberg X X X X X Würselen X X X X 5. Fortschreibung Juni

6 III. Aufgaben der StädteRegion Aachen 1. Überörtliche Maßnahmen Aufbauend auf den Grundschutz, den die städteregionalen Städte und Gemeinden sicherzustellen haben, gewährleistet die StädteRegion Aachen die notwendigen überörtlichen Maßnahmen und Vorhaltungen. Dabei wird unterschieden zwischen den Bereichen, die zwingend durch die StädteRegion Aachen selbst umgesetzt werden müssen und denen, die durch Absprachen mit den euregionalen Nachbarn sichergestellt werden können. 1.1 CBRN Chemische Biologische Radiologische Nukleare - Gefahren Die Feuerwehrdienstvorschrift 500 (FwDV 500) aus dem Jahr 2003 regelt den ABC-Einsatz. Der früher in diesem Zusammenhang verwendete Begriff GSG (Gefährliche Stoffe und Güter) wurde durch diese Vorschrift abgelöst. In der StädteRegion Aachen gibt es bereits seit Jahren ein ABC-Konzept, das jetzt folgerichtig als CBRN-Konzept bezeichnet wird (vgl. Anlage 1). Neben den Fahrzeugen des Bundes, die für die Erkundung und die Dekontamination von Personen vorgesehen sind, sind zwei Gerätewagen Messtechnik (GW-Mess) sowie zwei Gerätewagen Gefahrgut/Umweltschutz 12t (GW-G/U) für den überörtlichen Einsatz erforderlich. Aufgrund der geografischen Lage des Gebietes der Städteregion (Nord-Süd-Ausdehnung) werden diese Einsatzmittel schwerpunktmäßig jeweils einmal für den Nord- und den Südbereich vorgehalten. Die Gerätewagen Messtechnik sind in Eschweiler und Simmerath stationiert. Die Gerätewagen Gefahrgut/Umweltschutz sind in Herzogenrath und Stolberg stationiert. Zur geplanten Struktur der CBRN - Einheiten und der Einsatztaktik s Einrichtungen Die StädteRegion Aachen unterhält als überörtliche Einrichtungen eine Schlauchpflege, eine Atemschutzwerkstatt mit Atemschutzübungsstrecke, ein Übungshaus sowie eine Funkwerkstatt. Da die Feuerwachen mit hauptamtlichen Kräften selber über solche Einrichtungen (außer einem Übungshaus) verfügen, ist die Vorhaltung der Werkstätten hauptsächlich auf die Bedürfnisse der Kommunen im Süden der Städteregion Roetgen, Simmerath und Monschau abgestimmt. Die Einrichtungen der Städteregion müssen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen. Die Atemschutzübungsanlage und das Übungshaus werden von allen Feuerwehren der StädteRegion Aachen zum Erlangen und zum Erhalt der Atemschutztauglichkeit genutzt. 5. Fortschreibung Juni

7 1.3 Atemschutz Bei größeren bzw. länger anhaltenden Einsätzen reicht die Vorhaltung an Atemschutzgeräten der Kommunen im Bereich des Grundschutzes nicht aus. Es ist sicherzustellen, dass zeitnah zusätzliche Geräte zur Verfügung stehen. Es wird als wirtschaftlich sinnvoll angesehen, wenn diese zusätzlichen Einsatzmittel zentral vorgehalten und in einem Zeitrahmen von ca. 30 bis 40 Minuten der Einsatzstelle zugeführt werden. Um dies sicherzustellen, wird auf Ebene der Städteregion ein Atemschutzgerätewagen (GW-A) vorgehalten. Der Standort des Fahrzeuges wurde so gewählt, dass die möglichen Einsatzstellen im vorgesehenen Zeitrahmen erreicht werden können. Aus diesem Grunde, und wegen der notwendigen Pflege- und Wartungsarbeiten, ist dieses Fahrzeug bei der hauptamtlich besetzten Feuerwache Würselen stationiert. 1.4 Führungseinrichtung/Führungsmittel Leitstelle Die Kreise unterhalten eine ständig besetzte Leitstelle für den Feuerschutz, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist. Sie ist so auszustatten, dass auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigt werden können. Im Bedarfsfall können über sie Einsätze gelenkt werden. Der Leitstelle sind alle Einsätze der Feuerwehren zu melden (vgl. 4, 28 BHKG). In der StädteRegion Aachen werden die Feuerwehren der städteregionalen Städte und Gemeinden außer Eschweiler und Stolberg über die städteregionale Leitstelle in Aachen alarmiert. Nach Gründung der StädteRegion Aachen, am 21.Oktober 2009, wurde die Berufsfeuerwehr der Stadt Aachen beauftragt, diese städteregionale Leitstelle zu betreiben. Die entsprechenden Alarm- und Ausrückeordnungen wurden von den Leitern der Feuerwehren erarbeitet und sollen von den Verantwortlichen in der Leitstelle in den Einsatzleitrechner eingepflegt werden. Etwaige Aktualisierungen bzw. Anpassungen sind davon nicht ausgenommen. Für größere Einsatzlagen stehen in der Leitstelle zusätzliche Arbeitsplätze zur Verfügung. Die Feuerwehren in der StädteRegion Aachen können bei Bedarf durch abgesetzte Leitstellenplätze als zusätzliche Meldeköpfe die Einsatzabwicklung unterstützen. Hier werden z. B. bei Unwetterlagen nicht zeitkritische Einsätze in den jeweiligen Kommunen disponiert. Die Leitstelle übermittelt diese Einsätze über einen abgesetzten Bedienplatz an die örtliche Feuerwehr. Da diese Einrichtung auch Vorteile für die Aufgabenwahrnehmung im Feuerschutz (kommunale Verantwortung) bieten, tragen die städteregionalen Städte und Gemeinden die laufenden 5. Fortschreibung Juni

8 Kosten. Im Falle einer Großeinsatzlage oder Katastrophe fungiert die Leitstelle als Fernmeldebetriebsstelle Krisenstab und Einsatzleitung Die Kreise leiten und koordinieren den Einsatz bei Großeinsatzlagen und Katastrophen. Dafür hat die StädteRegion Aachen einen Krisenstab und eine Einsatzleitung unter der Gesamtverantwortung des Städteregionsrates eingerichtet. Die StädteRegion Aachen hat bereits vor Jahren begonnen, Führungskräfte für diese Aufgaben zu qualifizieren und führt regelmäßig Übungen der Einsatzleitung durch. Der in Simmerath vorhandene Führungsraum für die Einsatzleitung wurde an die Erfordernisse eines modernen Stabsraums laufend angepasst. Die räumliche und technische Infrastruktur für den Krisenstab ist im Haus der Städteregion in Aachen realisiert Stab außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Darüber hinaus werden bei allen Städte und Gemeinden Führungsmittel zur Einrichtung einer ortsfesten Einsatzleitung bzw. eines Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) vorgehalten Einsatzleitwagen (ELW) Die Definition zur Vorhaltung für die Städte und Gemeinden in der Städteregion besagt, jede Kommune müsse mindestens einen ELW 1 oder ein vergleichbares Fahrzeug gem. Definition Grundschutz einsatzbereit vorhalten. Diese Fahrzeuge werden bei größeren Einsätzen als Führungsfahrzeuge für die Einsatzabschnitte benötigt. Für die sachgemäße Unterbringung von Führungseinrichtungen hält die StädteRegion Aachen zwei Fahrzeuge der Größe ELW 2 vor. Diese Fahrzeuge können bei einem rettungsdienstlichen Großeinsatz mit einer Vielzahl Verletzter auch für eine Abschnittsleitung eingesetzt werden. Bewährt hat sich auch der Einsatz eines ELW 2 bei einem größeren Aufgebot von Presse- und Medienvertretern. Bei einem CBRN-Einsatz in der Städteregion soll ein ELW 2 des jeweiligen Nachbarkreises für die Messleitung zur Verfügung stehen, ist das Einsatzgebiet außerhalb des Gebietes der Städteregion stellt diese für diese Aufgabe auch einen ELW 2 zur Verfügung. Wird eine Einsatzleitung oder Einsatzabschnittsleitung ortsfest untergebracht (z. B. in einem Schulungsraum) steht der Funk- und Kommunikationsraum des ELW 2 als Fernmeldebetriebsstelle der Einsatzleitung bzw. Einsatzabschnittsleitung zur Verfügung. 5. Fortschreibung Juni

9 1.5 Aus- und Fortbildung Die personelle Besetzung mit Führungskräften, Führungsassistenten sowie des erforderlichen Fernmeldepersonals ist sicherzustellen. Die Gemeinden führen die Grundausbildung der Angehörigen öffentlicher Feuerwehren durch und bilden diese fort. Die weitergehende Aus- und Fortbildung obliegt den Kreisen (vgl. 32 Abs. 1 BHKG). Derzeit wird diese weitergehende Aus- und Fortbildung durch die StädteRegion Aachen in Form von Funktionsausbildungen (Sprechfunker, Maschinisten, CBRN-Einsatz, Truppführer) geleistet. Die Atemschutz- sowie die einsatztaktische Ausbildung werden in der Atemschutzstrecke und im Übungshaus in Simmerath durchgeführt. Die Heißausbildung findet in der Übungsanlage der Berufsfeuerwehr der Stadt Aachen statt. Geplant ist zukünftig, diese Ausbildungen zusätzlich in anderen geeigneten Übungsanlagen durchzuführen. Darüber hinaus betreibt die StädteRegion Aachen die Aus- und Fortbildung des Personals der Einsatzleitungen und führt entsprechende Übungen durch. Führungskräften (Gruppenführern, Zugführern und Wehrführern) bietet die StädteRegion Aachen Fortbildungsveranstaltungen in Form von Tagesseminaren an. Das Ausbildungsangebot wird von allen Feuerwehren in der StädteRegion Aachen als Ergänzung zur eigenen Ausbildung angenommen (z. B. in 2016: 35 Lehrgangstage mit 890 Teilnehmern). Die Ausbildungen finden im Katastrophen- und Hilfeleistungszentrum der StädteRegion Aachen in Simmerath, in den Feuerwachen Herzogenrath, Eschweiler, Stolberg und Würselen sowie in der Rettungswache Bardenberg statt. Die Anforderung an Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung und zur richtigen Bearbeitung bei CBRN-Lagen (chemische, biologische, radiologische und nukleare) erfordert für die Zukunft eine Verstärkung der praxisorientierten Aus- und Fortbildung gemäß den geltenden Dienstvorschriften. Für die CBRN-Messtechniker wird einmal im Jahr eine ganztägige Fortbildungsveranstaltung angeboten. Zusätzlich wird für alle CBRN-Einsatzkräfte eine Fortbildungsveranstaltung CBRN-Gerätetechnik angeboten. Beide Seminare dienen dazu die Kenntnisse und Fähigkeiten in einsatznahen Übungen zu festigen und in der Praxis zu erweitern. Dabei kann auf die Unterstützung des Forschungszentrums Jülich zurückgegriffen werden. Weiterhin müssen den gestiegenen Anforderungen an eine Erwachsenen gerechte Gestaltung der Ausbildungen Rechnung getragen werden, um eine weitere Qualitätssteigerung in diesem Bereich zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere die Ausstattungen der Ausbildungsräume und Vorhaltung von unterrichtsorientierten Hilfsmitteln. 5. Fortschreibung Juni

10 Außerdem wird jährlich eine Seminarreihe mit dem Titel Zwischen den Einsätzen zum Erlangen und Erhalt der Sozialkompetenz für Führungskräfte der Feuerwehren und Hilfsorganisationen angeboten. 1.6 Bevorratung Zur Vermeidung einer größeren Reservevorhaltung in den einzelnen Kommunen hält die StädteRegion Aachen besondere Einsatzmittel vor. Im Einzelnen sind das Schaummittel, Ölsperren, Bindemittel, Schlauchmaterial sowie eine Ausstattungen zur Löschwasserrückhaltung. Die Deutsche Bahn AG hat für die speziellen Einsatzanforderungen bei Bahnunfällen Geräterüstsätze bahnspezifische Ausrüstung zur Verfügung gestellt. Diese sind im einzelnen eine Rettungsplattform, fünf Schleifkorbtragen sowie zwei klappbare Rollpaletten. Diese Ausstattung wird bei den Feuerwehren Eschweiler und Herzogenrath vorgehalten. (Art, Anzahl und Standorte s. Anlage 3) 1.7 Einsatztaktik Führungsorganisation Die Führung bei Einsätzen der Feuerwehr ist im BHKG sowie in der Feuerwehr Dienstvorschrift 100 geregelt. Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und erfolgreichen Führungstätigkeit sind Führungsmittel erforderlich (z. B. Funkgeräte, Einsatzleitwagen). Zur Vermeidung von Unklarheiten über die Führungsorganisation bei größeren Einsätzen, ist jeweils ein Organigramm für Einsätze im Norden bzw. Süden der Städteregion vorgegeben. (s. Anlage 7) Überörtlicher Bereitstellungs-/Sammelraum und kommunale Lotsenstellen Die StädteRegion Aachen hat Vorkehrungen getroffen zur Einrichtung eines überörtlichen Bereitstellungs-/Sammelraumes. In einem Bereitstellungsraum gehen Einsatzkräfte und Einheiten von außerhalb der StädteRegion Aachen in Bereitstellung, bevor sie im Gebiet der Städteregion zum Einsatz kommen. Ein Sammelraum dient dazu Einsatzkräfte und Einheiten aus der StädteRegion Aachen, die außerhalb des Gebietes der Städteregion Aachen angefordert werden, zu sammeln und nach taktischen Gesichtspunkten zu ordnen. 5. Fortschreibung Juni

11 Hierfür werden die Parkplätze am Kraftwerk RWE-Power in Eschweiler-Weisweiler genutzt. Die Vorbereitungen beziehen sich auf die Raumorganisation, die Registrierung von Einsatzkräften und Einheiten, Schaffung einer Infrastruktur zur Aufgabenerfüllung auch bei mehrtägigem Betrieb und Vereinbarungen mit dem Eigentümer. Die Führung des Sammelraumes wird durch die Feuerwehr Eschweiler, Löschgruppe Neu-Lohn, organisiert. Bei der Einrichtung eines Bereitstellungsraumes wird zusätzlich der Ortsverband Eschweiler des THW alarmiert. Die Leiter der Feuerwehren der städteregionalen Kommunen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich örtliche Lotsenstellen festgelegt. Diese Lotsenstellen werden von überörtlichen Einsatzkräften angefahren, um von dort aus weitere Anweisungen und Einsatzziele zu erhalten. Die Ausstattung des Bereitstellungs-und Sammelraum sowie der kommunalen Lotsenstellen sind in der Anlage 4 aufgeführt. Die personelle Besetzung wird durch die in der Anlage 10 genannten Löschgruppen organisiert oder wenn diese selbst in Einsätze auf kommunaler Ebene gebunden sind, werden die Nachbarkommunen alarmiert Löschzüge Bei überörtlichen Einsätzen sind unter Wahrung des Grundschutzes in der eigenen Kommune Löschzüge zusammenzustellen. Die Kriterien für die Bildung dieser Züge mit unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten wurden festgelegt. Die Personalstärke und - struktur ergeben sich aus der Anlage 5. Die folgende Übersicht zeigt, welche Züge in den Kommunen aufgestellt und überörtlich eingesetzt werden können: Stadt/Gemeinde LZ LZ-R LZ-W LZ-TH LZ-GSG Bemerkungen Alsdorf Baesweiler X X X X 0 Eschweiler X X X X 0 Herzogenrath X X X X X Monschau X 0 X X 0 Roetgen X Simmerath X X X 0 0 Stolberg X X X 0 X Würselen Fortschreibung Juni

12 1.7.4 CBRN-Einheiten Die Zusammenführung der GSG- und ABC-Komponenten haben zur Bildung von CBRN Einheiten geführt. Die CBRN-Einheiten sollen messen, erkunden, Personendekontaminationen durchführen, sowie bestehende CBRN-Gefahren begrenzen und bekämpfen. Eine Vorgabe zur Gliederung dieser Einheiten besteht nicht. Die Aufteilung in die fünf nachfolgend beschriebenen Teileinheiten wurde von den CBRN-Fachleuten der Region für sinnvoll und zweckmäßig erachtet. - Zugtrupp - Mess-/Erkundungsgruppe - Dekontaminationsgruppe für Personen - Dekontaminationsgruppe für Verletzte - CBRN-Einsatzgruppe (Schadenbegrenzung- und -bekämpfung) Die Teileinheiten der CBRN-Einheiten sind jeweils im Norden und Süden der Städteregion disloziert und können auch einzeln eingesetzt werden. (Gliederung vgl. Anlage 6) Die V-Dekon-Einheit ist für das gesamte Gebiet der Städteregion zuständig. Aufgrund der Nord- Südausdehnung der StädteRegion Aachen ist die Vorhaltung von mindestens zwei CBRN-Einheiten erforderlich. Zum Thema nachbarschaftliche Unterstützung sind entsprechende Konzepte auf Bezirksebene erarbeitet worden. Die Ausstattung der CBRN-Einheiten wird zum Teil durch den Bund im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung für den Zivilschutz zur Verfügung gestellt (z. B. ein ABC-Erkunderkraftwagen, LKW für die Personendekontamination). Das übrige Material zur Bekämpfung von CBRN-Gefahren wird durch das Land NRW, die Städteregion Aachen sowie die Städte und Gemeinden vorgehalten. Vom Land NRW werden zusätzliche Erkunderfahrzeuge beschafft, wovon je eines den Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt wird Dekontamination Zur Dekontamination von Personen (hier: Einsatzkräften) werden Gerätschaften, Fahrzeuge und Einsatzpersonal vorgehalten. In der StädteRegion Aachen stehen zwei P-Dekon-Fahrzeuge (Bund) zur Verfügung, die Ausbildung in diesem Bereich erfolgt anhand von einheitlichen Konzepten im Reg-Bez Köln bzw. nach Landeskonzepten (s. Punkt 2.3). 5. Fortschreibung Juni

13 1.7.6 Dekontamination V (Verletzter) Falls bei einer Schadenslage verletzte und kontaminierte Personen zu erwarten sind, so sind umfangreiche Sicherungsmaßnahmen technischer und medizinischer Art erforderlich. Dazu steht u.a. ein Abrollbehälter des Landes NRW (AB-V-Dekon) in der Städteregion Aachen zur Verfügung. Einzelheiten sind in dem Konzept V-Dekon und dem CBRN-Konzept geregelt. 2. Möglichkeiten der gegenseitigen Hilfestellung durch die euregionalen Nachbarn Die StädteRegion Aachen hat zur Erörterung der möglichen Unterstützung durch die euregionalen Nachbarn mit den Vertretern des Brandschutzes einen Arbeitskreis gebildet. (vgl. Punkt 1.3) Dabei wurden die folgenden Aufgabenbereiche herausgestellt: 2.1 CBRN Bei größeren oder lang anhaltenden Einsätzen können die Kapazitäten der StädteRegion Aachen ausgeschöpft sein, so dass eine nachbarschaftliche Unterstützung erforderlich wird. Es soll ein Austausch der notwendigen Daten (Fahrzeuge, Gerät, Standorte, Einsatzstichworte) erfolgen. Für die Bereiche Messleitung und Messtaktik wurde ein Konzept auf Bezirksebene erarbeitet. (s. Punkt 7 CBRN-Konzept) 2.2 Atemschutz Die Nachbarn halten bereits z. T. überörtlich einen Reservebestand an Atemschutzgeräten vor, die den jeweiligen städteregionsangehörigen Städten und Gemeinden im Bedarfsfall zeitnah zugeführt werden können. Diese zentrale Vorhaltung wurde in der StädteRegion Aachen durch die Beschaffung eines Atemschutzgerätewagens realisiert. Bei großen Einsätzen, bei denen das Potential an Atemschutzgeräten im jeweiligen Bereich nicht ausreicht, kann städteregionsübergreifend auf die jeweilige Reserve zurückgegriffen werden. 2.3 Konzepte zur regionalen und euregionalen Unterstützung Zur regionalen und euregionalen Zusammenarbeit bestehen inzwischen Konzepte für den Regierungsbezirks Köln und den euregionalen Nachbarn. Die StädteRegion Aachen war bei der Konzeptentwicklung beteiligt und stellt im Einsatzfall entsprechende Einheiten. 2.4 Mobile Führungsunterstützung Die Aufstellung von fliegenden Stäben so genannter Mobiler Führungsunterstützung (MoFüst) ist eine Forderung nach den Erfahrungen der Terroran- 5. Fortschreibung Juni

14 schläge am 11. September 2001 und des Elbehochwassers im Jahre Die Innenministerkonferenz hat entsprechende Initiativen gefordert. Im Jahre 2003 haben sich im Regierungsbezirk Köln die vier kreisfreien Städte und die acht Kreise unter Beteiligung der Bezirksregierung in zwei Veranstaltungen, die von der AKNZ in Ahrweiler moderiert wurde, auf die grundsätzliche Struktur, den Einsatz, die Ausstattung und die Ausbildung einer MoFüst verständigt und haben somit ein mittlerweile bundesweit anerkanntes Grundlagenkonzept erstellt. Führungspersonal aus der StädteRegion Aachen ist in das System eingebunden und auch schon mehrfach zum Einsatz gekommen. Weitere Einsätze (wie z.b. Juni-Hochwasser 2013 an der Elbe) erforderten eine umfassende Evaluierung des Istzustands und eine weitere Fortschreibung des Landeskonzeptes zur >> Mobilen Führungsunterstützung<< (MoFüst). Die Verabschiedung des Konzeptes wird im Laufe des Jahres 2017 erwartet. Der aktuelle Entwurf ist der Anlage 9 zu entnehmen. 2.5 Abteilungen und Bereitschaften Zur Unterstützung bei einer Großeinsatzlage oder Katastrophe betroffenen Gebietskörperschaft wurde ein Konzept zur geplanten überörtlichen Hilfe größeren Umfangs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr des RP Köln erstellt. Das Konzept beschreibt die Zusammenarbeit zwischen dem THW, den privaten Hilfsorganisationen und den Feuerwehren und legt die dazu erforderlichen Strukturen fest. Ziel ist die Schaffung und Festlegung einheitlicher Gliederungen für Einheiten oberhalb der Größe der taktischen Einheit eines Zuges. Die neuentwickelte taktische Einheit trägt den Namen Abteilung Bezirk Köln. Die Einheiten aus der StädteRegion Aachen und dem Kreis Heinsberg sowie der kreisfreien Stadt Aachen bilden die Bereitschaft 1 in der Abteilung Bezirk Köln. (Einbindung von Personal und Einsatzmittel aus der StädteRegion Aachen - s. Anlage 10). 2.6 Euregionale Unterstützung (EMRIC) Im Bereich der EUREGIO MAAS-RHEIN, mit ihren drei Ländern und jeweils eigenen Regierungen und Gesetzgebungen wurden im Zeitraum 2005 bis 2013, im Rahmen eines Interreg-Projektes EMRIC und EMRIC+, gemeinsame Konzepte erarbeitet, die eine gegenseitige Unterstützung im Brandschutz, sowie in der technischen Hilfeleistung garantieren. (vgl. Punkt 3 und s. Anlage 12) Die grenzüberschreitende Hilfeleistung wird in drei Alarmstufen und in einem zeitlichen Rahmen durchgeführt, welche der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind: 5. Fortschreibung Juni

15 Veiligheidsregio Zuid-Limburg meldkamer Limburg (NL (Maastricht)) EMRIC 1 EMRIC 2 EMRIC 3 1 tot 3 TS Commandovoertuig Commandovoertuig en/of Verplaatsingscdt Verplaatsingscdt specialistisch 4 TS 8 TS materieel + specialistisch materiaal + specialistisch op aanvraag materiaal op aanvraag Coördinatie Coördinatie Stadt Aachen 1 bis 3 Kommandofahrzeug Kommandofahrzeug LST Aachen (D) Löschfahrzeuge 4 LF 8 LF StädteRegion Aachen LST Aachen (D) oder Spezialfahrzeuge /Spezialgeräte + Ergänzungseinheit Waldbrand / Brand- Explosion / Technische + Ergänzungseinheit Waldbrand / Brand- Explosion / Kreis Heinsberg LST Kreis Heinsberg (D) Hilfe Einsatzleitung Technische Hilfe Einsatzleitung Kreis Düren LST Kreis Düren (D) Kreis Euskirchen LST Kreis Euskirchen (D) CS 112 Liège (B) 1 3 autopompe (s) et/ou materiel spécialiste 112 centrale Limburg 1 tot 3 TS (B (Hasselt)) en/of specialistisch materieel Commandement 4 autopompes + matériel spécialiste Commandovoertuig 4 TS + specialistisch materiaal op aanvraag Commandement 8 autopompes + matériel spécialiste Commandovoertuig 8 TS + specialistisch materiaal op aanvraag Deutschland België / Belgique Nederland Löschfahrzeuge/ Camions-citerne incendie/ Blusvoertuigen Löschfahrzeug (HLF) Autopomp/Autopompe Tankautospuit (TS) Tanklöschfahrzeug (HLF) Tankwagen/ Camion citerne Tankautospuit (TS) Schaumlöschfahrzeug Schuimautopomp/ Cellule mousse Schuimblusvoertuig Waldbrandlöschfahrzeug Bosbrandwagen/ Camion feux de forêts 4x4 Bosbrandvoertuig Pulverlöschfahrzeug Poederbluswagen/ Camion poudre Poederbluswagen Hilfeleistungsfahrzeuge/ Véhicules désincarcération/ Hulpverleningsvoertuigen Rüstwagen (RW) Bevrijdingswagen/ véhicule désincarcération Hulpverleningsvoertuig (HV) Rettungsfahrzeuge /Véhicules sauvetage/ Redvoertuigen Drehleiter (DLK) Autoladder/ Autoéchelle Autoladder (AL) 5. Fortschreibung Juni

16 Hubrettungsgerät Autoelevator/ Autoélevateur Hoogwerker (HW) Kommandofahrzeuge/ Véhicules commandement/ Verbindings- en commandovoertuigen Einsatzleitwagen (ELW) Kommandowagen Dekontaminations-fahrzeug (Dekon) ABC-Erkunderkraftwagen (ABC-ErkKW) Gerätewagen (GW) Gefahrgut Gerätewagen (GW) Messtechnik/Messfahrzeug (MFZ) Commandowagen/ Véhicule commandement Communicatiewagen/ Véhicule communication Telekom OvD-voertuig Gefahrgut/ Matières dangereuses/ gevaarlijke stoffen Ontsmettingsvoertuig / Véhicule decontamination Milieuwagen Voertuig gevaarlijke stoffen/ Cellule Chimique Meetwagen/ Véhicule Mesure Verbindings- Commandowagen (VC) Ontsmettingsvoertuig RNBC inzetwagen Voertuig gevaarlijke stoffen Meetwagen Lastkraftwagen/ Véhicules des transport matériel et personnel/ Materiaal- personeelvoertuigen Schlauchwagen (SW) Materiaal- en slangenwagen/ Transport et matériel Personeel-materieel voertuig (PM) Lastkraftwagen (LKW) Containerwagen/ Porte container Haakarm voertuig (HA) Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) (Turbo)tauchpumpe Anhänger Pulver PG Véhicule break/ Camionnette légère transport Personnel Andere Materialien/ Autres materieles/ Overig materieel Dompelpomp/ Pompe électrique immergée Poederblusaanhanger/ remorque poudre Anhänger Schaumgenerator Schuimblusaanhanger/ remorque mousse Boot Boot/Barque Boot Dienstauto (DA)/ Dienstbus (DB) Dompelpomp Poederblusaanhanger (PBA) Schuimblusaanhanger (SBA) Alle Beteiligten haben sich zur Hilfeleistung verpflichtet und festgelegt welche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. (s. Anlage 12) 2.7 Führungsmittel Leitstelle Es soll geprüft werden, ob bei physischer Zerstörung einer Leitstelle (z. B. durch Brand) die Aufgaben von einer Nachbarleitstelle übernommen werden können. 5. Fortschreibung Juni

17 2.8.2 Kommunikation Im Kontakt mit den belgischen und niederländischen Nachbarn befindet sich die Funkkommunikation technisch noch in der Aufbauphase. Bei der Weiterentwicklung der Technologie, z. B. in Richtung Digitalfunk müssen diese Probleme unbedingt gelöst werden Einsatzleitwagen Die notwendigen Kenntnisse über Fahrzeuge, Ausstattung und Standorte sollten unter den euregionalen Nachbarn ausgetauscht werden. 2.8 Aus- und Fortbildung CBRN-Ausbildung Die Fokusgruppe BuKS (s. Seite 3) hatte für die Ausbildung im Bereich CBRN zwei Arbeitsgruppen gebildet. Diese haben Ausbildungsrichtlinien für die Bereiche CBRN-Erkundung und Personendekontamination (P-Dekon) an die Vorgaben angepaßt, die bei den DEKON-Einheiten im Regierungsbezirk Köln genutzt werden. Anhand dieser Leitlinien erfolgte in den letzten Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Inzwischen wurde diese Ausbildungsleitlinien im Regierungsbezirk Köln erneut weiterentwickelt und eingeführt. Im gesamten Bezirk Köln erfolgt die Ausbildung in diesen CBRN-Teilbereichen einheitlich. 3. Bevorratung Zur besseren Übersicht der vorhandenen Spezialressourcen und Spezialkräften hat eine entsprechende Datenerfassung stattgefunden. Diese wurde in Nordrhein- Westfalen, für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, durch das IT- gesteuerte Informationssystem, IG NRW, zur Gefahrenabwehr, erarbeitet. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, landesweit die Ressourcen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz verwalten zu können. 4. Einsatztaktik Strukturen von Einheiten 4.1 CBRN-Einsatz (Messen und Erkunden) Zur Durchführung umfangreicher Messaufträge ist die enge Zusammenarbeit mehrerer Messeinheiten verschiedener Kreise, der StädteRegion Aachen, sowie der Stadt Aachen zwingend erforderlich. Die konzeptionelle Basis für die Zusammenarbeit bei CBRN Einsätzen ist zurzeit das Konzept ÜMESSEN des 5. Fortschreibung Juni

18 Regierungsbezirkes Köln. Dieses Konzept ist durch das Landeskonzept Messzug NRW ersetzt. Zur Umsetzung des Konzeptes Messzug NRW wird vom Land NRW der ABC Erkunder NRW beschafft, dieses Fahrzeug ist ein signifikanter Bestandteil des Konzeptes. Die Auswertung der Messergebnisse erfordert eine entsprechend qualifiziert besetzte Messleitung. Die notwendige Ausstattung und entsprechend ausgebildete Fach- und Führungskräfte sind vorzuhalten. IV. Inkrafttreten: Das Basiskonzept für den Feuerschutz in der StädteRegion Aachen wurde zum wirksam, die erste Ergänzung wurde vom Kreistag am verabschiedet. Es folgten weitere Ergänzungen 2008, 2009, 2012 und die vorliegende 5. Ergänzung tritt am in Kraft. 5. Fortschreibung Juni

19 Anlage 1 Feuerschutzkonzept CBRN-Konzept Grundlagen zur Gefahrenabwehr nach Unfällen und sonstigen Schadenslagen mit Chemischen, Biologischen, Radiologischen und Nuklearen Stoffen (CBRN- Gefahrenabwehr). Stand Juni 2017 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

20 Inhaltsübersicht: 1. Einleitung 2. Aus- und Fortbildung 3. Einteilung der Schadensmeldung nach Schadensstufen 4. Einheiten zur Gefahrenabwehr bei Unfall mit CBRN-Gefahren 4.1 Ersteinsatzeinheiten 4.2 Verstärkungseinheiten 5. Schwerpunktaufgaben in der CBRN - Gefahrenabwehr 5.1 Fachberater Bereitschaft 5.2 Schwerpunktstandort Messtechnik und CBRN Erkundung 5.3 Schwerpunktstandorte Gerätetechnik 5.4 ABC-Zug NRW (ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 1) 5.5 Schwerpunktstandort Dekontamination 5.6 Alarmierung überörtliche P-Dekon 10 NRW 5.7 Einsatz des AB-V-Dekon 5.8 Schwerpunktstandort Atemschutz und CSA-Ausstattung 5.9 Geräte-Dekontaminationsplatz NRW (G-Dekon NRW) 6. Alarmierung 7. Umsetzung Ü-Messen in der StädteRegion Aachen 8. Schlussbemerkung Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

21 1. Einleitung Bei der Bekämpfung von Gefahren, die durch die Herstellung, bei der Lagerung, dem Transport und der Nutzung gefährlicher Stoffe entstehen können, haben die Feuerwehren Sofortmaßnahmen durchzuführen. Sofortmaßnahmen in diesem Zusammenhang sind: - Unaufschiebbare Erstmaßnahmen - Erstmaßnahmen zur Stoffidentifikation - Fach- und ereignisspezifische Ergänzungsmaßnahmen. Unaufschiebbare Erstmaßnahmen: - Rettung von Menschen - Erstes Festlegen und Absperren des Gefahrenbereiches - Behelfsmäßiges Eindämmen und Auffangen von austretendem Gefahrgut - Brandbekämpfung soweit sinnvoll und geboten - Entfernen von Objekten, von denen eine Vergrößerung der Gefahr ausgeht - Erfassung und erste Beurteilung von Informationen über den / die Schadstoffe Diese unaufschiebbaren Erstmaßnahmen werden in der StädteRegion Aachen in der Regel von den örtlichen Feuerwehren durchgeführt. Diese verfügen grundsätzlich über entsprechend ausgebildetes Personal und halten die erforderlichen Ausrüstungen vor: Erstmaßnahmen zur Stoffidentifikation: C- Gefahrstoffe besitzen sehr unterschiedliche gefährliche Eigenschaften, diese Eigenschaften kann man häufig auch bei einem einzigen Stoff in Kombination antreffen. Von C-Gefahrstoffen gehen unterschiedliche Gefahren aus. - Gefahren durch Inkorporation, insbesondere Inhalation - Gefahren durch Kontamination - Gefahren durch gefährliche Einwirkung von außen. Neben diesen Gefahren können von chemischen Stoffen noch die folgenden Gefahren ausgehen: - Gefahren durch Entzündung - Gefahren durch Brandausbreitung, Brandförderung - Gefahren durch Explosionen - Umweltgefahren. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

22 Aus diesem Grund schreibt die FwDV 500 im Abschnitt 4 zwingend die folgende Vorgehensmaßnahme vor: - Zunächst wird eine Stoffidentifikation durchgeführt durch Spüren, Messen und Nachweisen - Fachberatung, weitergehendes Erfassen und Beurteilen von Schadstoffinformationen Die Stoffidentifikation übernehmen in der StädteRegion Aachen die Schwerpunktstandorte Messtechnik und Erkundung in Eschweiler, Herzogenrath, Monschau und Simmerath. Hier werden entsprechendes Personal und geeignete Ausrüstungen vorgehalten. Ergänzungsmaßnahmen - Festlegen des Gefahrenbereiches - Absperren, Abdichten, Eindämmen, Aufnehmen und Umfüllen - Niederschlagen und Neutralisieren - Dekontaminieren von Personen (Einsatzkräfte und andere Betroffene) - Dekontaminieren von Verletzten Zur Durchführung der fach- und ereignisspezifischen Ergänzungsmaßnahmen wird die örtliche Feuerwehr durch weitere Einsatzkräfte und Einsatzmittel anderer Feuerwehren in der StädteRegion Aachen unterstützt und ergänzt. Bei der Dekontamination von Verletzten sind Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen und Notärzte mit spezieller Ausbildung eingebunden. In diesem Konzept sind die wichtigsten Ausrüstungen und Einsatzmittel aufgelistet, die bei den örtlichen Feuerwehren und den Hilfsorganisationen vorgehalten werden. Weiterhin wird festgelegt, welche Verstärkungseinheit den Einsatz der örtlich zuständigen Feuerwehr unterstützt. Weitere Maßnahmen, insbesondere zur Folgenbeseitigung, haben in der Regel Fachbehörden zu veranlassen. Hierzu gehören u. a. das Sicherstellen sowie das Entsorgen der Gefahrstoffe und des kontaminierten Materials, das Ausheben und Beseitigung des beaufschlagten Erdreichs und weitere Überwachungsmaßnahmen. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

23 2. Ausbildung- und Fortbildung: Zur Vorbereitung der Einsatzkräfte auf den möglichen Einsatzfall werden im Rahmen der weitergehenden Aus- und Fortbildung StädteRegion Aachen entsprechende Lehrgänge nach den Vorgaben der FwDV 2 und FwDV 500 angeboten. Ausbildung, die die StädteRegion Aachen durchführt: Lehrgang CBRN-Einsatz o Modul Grundlagen o Praxismodul atomare Gefahren o Praxismodul chemische Gefahren Lehrgang Gerätewagen Messtechnik Fortbildungsveranstaltungen für: o Führungskräfte im CBRN-Bereich o Personal im CBRN-Bereich o Messtechniker für den CBRN-Einsatz o Gerätetechniker für den CBRN-Einsatz Ausbildung auf Bezirksebene mit Unterstützung der StädteRegion Aachen: Lehrgang CBRN Erkundung Lehrgang CBRN Dekontamination Personal Lehrgang Messleitung Ziel der gemeinsamen Ausbildung ist, das Zusammenwirken der Einheiten im Einsatzfall sicherzustellen und zu vereinheitlichen. Im Rahmen der vorgenannten Lehrgänge werden Grundkenntnisse vermittelt. Weitere Ausbildung und der Übung mit den Geräten in den Bereichen Messen, Spüren und Nachweisen von Gefahrstoffen erfolgt im Rahmen von Sonderausbildungen der Messzüge bzw. der Standortausbildung im Bereich Erkundung. Die Aus- und Fortbildung für die medizinischen Einsatzkräfte sowie die Einsatzkräfte der Hilfsorganisationen orientiert sich am Aufgabenprofil für diese Tätigkeitsbereiche. Entsprechende Ausbildungsgänge werden laufend konzeptionell fortgeschrieben. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

24 3. Einteilung der Schadensmeldung in Schadensstufen Um frühzeitig beurteilen zu können, ob ein gemeldetes Schadensereignis mit örtlichen Einsatzkräften zu bewältigen ist oder ob das Hinzuziehen anderer Einsatzkräfte erforderlich wird, sind eingehende Schadensmeldungen in Schadensstufen einzuteilen. Da nicht alle erdenklichen Schadensfälle erfasst und hier beschrieben werden können, bieten die nachfolgend beschriebenen Lagen nur Hilfestellungen bei der Beurteilung einer Schadensmeldung. Schadensstufe Schadensereignis / Schadensmeldung CBRN 1 Transportunfall mit Gefahrgutfahrzeug - geringe Mengen Gefahrgut werden frei - Gewässerverunreinigung in geringem Umfang - Kraftstoff- und Ölauslauf aus PKW und LKW - Stückgut oder Kanister mit Gefahrgut sind beschädigt und laufen aus - Ölauslauf aus Baumaschinen (Hydraulik) Unfall im Betrieb, der mit Gefahrgut arbeitet - Gefahrgut wird in kleiner Menge kontrolliert frei - Auslauf von Gefahrgut in Auffangvorrichtungen Austritt von Heizöl aus Heizöltank - Bahnunfall 2 mit Gefahrgut CBRN 2 Transport mit Gefahrgutfahrzeug - Gefahrgut wird in großer Menge kontrolliert frei - Behälter oder Kanister mit Gefahrgut laufen aus, Gefahrgut wird in großer Menge freigesetzt - Gewässergefährdung Unfall in Betrieb, der mit Gefahrgut arbeitet - Gefahrgut wird in großer Menge kontrolliert frei - Gefahrgut wird in kleiner Menge unkontrolliert frei - Auslauf von großen Mengen Gefahrgut in Auffangvorrichtungen Unfall auf Bahngelände - Bahnunfall 3 mit Gefahrgut CBRN 3 Transportunfall mit Gefahrgutfahrzeug - Gefahrgut wird in großer Menge unkontrolliert frei - erhebliche Gefahr für Trinkwassergewinnung Unfall im Betrieb, der mit Gefahrgut arbeitet - Gefahrgut wird in großer Menge unkontrolliert frei Unfall auf Bahngelände - Bahnunfall 4 mit Gefahrgut CBRN Strahler CBRN Dekontamination Transportunfall - alle Unfälle, bei denen radioaktives Material vorkommt oder nur vermutet wird Unfall in Betrieben - alle Unfälle, bei denen radioaktives Material vorkommt oder nur vermutet wird Unfall auf Bahngelände - alle Unfälle, bei denen radioaktives Material vorkommt oder nur vermutet wird Gefahrenlagen die den Einsatz von CBRN-Dekontaminationstechnik erfordern Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

25 CBRN Messtechnik Gefahrenlagen die den Einsatz von CBRN-Messtechnik erfordern Feuer CBRN Brände bei denen Gefahrgut brennt oder große Mengen gefährlicher Stoffe freigesetzt werden Feuer Strahler Brände in Bereichen von Strahlern Einsätze mit dem Hintergrund von Anschlägen Bei Ereignissen, bei denen der Einsatz von Kampfstoffen oder von CBRN- Gefahrstoffen ähnlicher Eigenschaften vermutet wird, ist grundsätzlich gemäß FwDV 500 wie bei der Gefahrengruppe III zu verfahren. Bei solchen Einsatzlagen hat eine enge Abstimmung mit den Führungskräften der Polizei zu erfolgen. 4. Einheiten zur Gefahrenabwehr bei Unfall mit CBRN-Gefahren Die Weitläufigkeit der StädteRegion Aachen (Nord - Süd - Ausdehnung) und die verschiedenen Gefahrenschwerpunkte in der StädteRegion Aachen fordern die Aufstellung von mehreren Löschzügen Gefahrgut. Jede Stadt und Gemeinde im Gebiet der StädteRegion Aachen stellt für den Ersteinsatz sowie zur selbständigen Bewältigung von Schadenslagen nach Stufe 1 eine Gefahrguteinheit in Stärke eines weiteren Zuges: 4.1 Einheiten für Ersteinsatzmaßnahmen Nach den Festlegungen im Konzept Feuerschutz in der StädteRegion Aachen sind Ersteinsatzmaßen im Rahmen des Grundschutzes sicherzustellen. Festlegungen der Einheiten, die den Grundschutz im CBRN-Bereich sicherstellen werden in den örtlichen Alarm- und Ausrückeordnungen getroffen. 4.2 Einheiten für Ergänzungsmaßnahmen Zur Unterstützung bei Ersteinsatzmaßnahmen bzw. bei Schadensfällen der Schadensstufen II, III und Strahler werden zusätzliche Kräfte aus Schwerpunktstandorten Gefahrguteinsatz herangeführt. Schwerpunktstandorte CBRN- Gefahrenabwehr bestehen in: - Fachberater Bereitschaft - CBRN - Messtechnik und CBRN - Erkundung Eschweiler, Herzogenrath, Monschau und Simmerath - Gerätetechnik Herzogenrath und Stolberg Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

26 - Dekontaminationstechnik Herzogenrath und Monschau - Dekontamination von Verletzten Würselen (AB V-Dekon) und aus anderen Standorten - Atemschutz und CSA Ausstattung Gerätewagen Atemschutz der StädteRegion in Würselen Weitere Einsatzmittel stehen bei der WF der RWE Power Eschweiler, der WF des Forschungszentrums Jülich oder anderen benachbarten Gebietskörperschaften bereit. Diese zusätzlichen Einsatzmittel sind der Leitstelle der StädteRegion Aachen bekannt und können hierüber angefordert werden. Regelungen über Zusammensetzung und Erreichbarkeit der Verstärkungseinheiten aus den Gefahrgutschwerpunkten werden im Abschnitt 5 getroffen. 5. Schwerpunktstandorte CBRN Gefahrenabwehr An den im Abschnitt 4 beschriebenen Schwerpunktstandorten für den CBRN - Gefahrenabwehr werden zusätzliche Einsatzkräfte und Gerätschaften bereitgehalten, die den Ersteinsatz unterstützen und bei Schadensfällen oberhalb der Schadensstufe 1, die erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen durchzuführen sollen. Diese Verstärkungseinheiten bestehen in der Regel aus dem jeweiligen Gerätewagentrupp und einem Löschzug, die für diese Einsatzfälle entsprechend ausgebildet ist. 5.1 Fachberater Bereitschaft Zur Unterstützung der Einsatzleitung vor Ort ist für die CBRN-Fachberater ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Im 14-tägigen Rhythmus wird dort der Dienst getauscht. Der Fachberater Bereitschaft steht ein Einsatzfahrzeug mit BOS-Funk und Sondersignaleinrichtung zur Verfügung. Die Unterstützung kann durch eine telefonische Beratung oder durch Präsenz an der Einsatzstelle erfolgen. Fahrzeug Bezeichnung Alarmierung (Beratung) Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN (AC-FB 7000) Fachberater-Bereitschaft über Leitstelle 5.2 Schwerpunktstandort Messtechnik und CBRN Erkundung Zur Unterstützung der Einsatzleitung bestehen bei den Feuerwehren der Stadt Eschweiler und der Gemeinde Simmerath je eine Messeinheit. Bei den Feuerwehren in den Städten Herzogenrath und Monschau sind die ABC-ErkKW (Bund/Land) stationiert. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

27 Gerätewagen Einheit Alarmierung Flo-SR-AC-GW-Mess-1 Nach AAO Eschweiler GW-Mess Nord MTF Leitstelle bzw. Feuer- und Rettungswache Eschweiler GW-Mess Süd Flo-SR-AC-GW-Mess-2 MTF Nach AAO Simmerath Leitstelle der StädteRegion in Simmerath ABC-ErkKW (Bund) Flo-Hzr4-ABC-Erkunder-1 MTF Nach AAO Herzogenrath Leitstelle der StädteRegion in Simmerath ABC-ErkKW (Land) LF 10/6 Flo-Mns1-ABC-Erkunder-1 Nach AAO Monschau Leitstelle der StädteRegion in Simmerath 5.3 Schwerpunktstandorte Gerätetechnik Bei den Feuerwehren Herzogenrath und Stolberg bestehen Einheiten, die mit zusätzlichem Personal und entsprechenden Geräten Unterstützungsaufgaben wahrnehmen können. In Herzogenrath ist der GW-G III der Städteregion stationiert. Gerätewagen Einheit Alarmierung Standort Herzogenrath GW G III Löschgruppenfahrzeug Leitstelle StädteRegion Aachen Flo-SR-AC-GW-G-1 Standort Stolberg Nach AAO Herzogenrath nach AAO Herzogenrath GW-G III Löschgruppenfahrzeug Feuer- und Rettungswache Flo-SR-AC-GW-G-2 Nach AAO Stolberg Stolberg 5.4 ABC-Zug NRW (ABC-Schutz-Konzept NRW Teil 1) Der >>ABC-Zug NRW<< (ABC-Z NRW) kann im ABC-Einsatz gemäß Feuerwehr- Dienstvorschrift (FwDV) 500 >>Einheiten im ABC-Einsatz<< selbstständig für die Durchführung von begrenzten Aufträgen eingesetzt werden. Der >>ABC- Zug NRW<< (ABC-Z NRW) gliedert sich grundsätzlich in die Bereiche Führung Gefahrenabwehr und Unterstützung / Logistik Gemäß Landeskonzept werden folgende Einheiten alarmiert: Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

28 Fahrzeug Einheit Alarmierung MTF Herzogenrath Florian Herzogenrath 3 MTF 1 GW G III Florian StädteRegion GW G 1 HLF Würselen Florian Würselen 4 HLF20 1 HLF Baesweiler Florian Baesweiler 1 HLF20 1 Herzogenrath Herzogenrath Würselen Baesweiler über LST Städteregion über LST Städteregion über LST Städteregion über LST Städteregion 5.5 Schwerpunktstandort Dekontamination Bei den Feuerwehren Herzogenrath sowie Monschau bestehen Einheiten, die mit zusätzlichem Personal und entsprechenden Geräten Unterstützungsaufgaben im Bereich Dekontamination wahrnehmen können. Hier sind Vorgaben von Landeskonzepten Personal-Dekontaminationsplatz NRW und Geräte-Dekontaminationsplatz NRW (zuletzt veröffentlicht am ) zu erfüllen. Dort wird unterschieden zwischen P-Dekon 10 NRW und P-Dekon 30 NRW P-Dekon 10 NRW ist die Anforderung überörtlicher Hilfe zur Personal- Dekontamination von mindestens 10 Einsatzkräften pro Stunde; P-Dekon 30 NRW entsprechend für 30 Einsatzkräfte. 5.6 Alarmierung überörtliche P-Dekon 10 NRW Stichwort Maßnahmen Bemerkungen P-Dekon 10 NRW P-Dekon Süd einschließlich LF Kat S Standort Monschau- Imgenbroich Die Aufgabenzuordnung ist im ABC-Schutz Konzept NRW Teil 2 beschrieben. 5.7 Einsatz des AB V-Dekon: Einsatzstufe 1 (entspricht P-Dekon 30 NRW ): Bei allen Einsätzen zur Dekontamination von Einsatzkräften in entsprechender Schutzkleidung (CSA) wird der AB V-Dekon ergänzend zur örtlich zuständigen Dekontaminationseinheit alarmiert. Er rückt mit dem für Transport, Aufbau und Inbetriebnahme notwendigen Personal aus. Stichwort Dekontamination Nord Dekontamination Süd Massnahmen Dekon-P Nord, GW-Mess Nord, ABC-Erkw, AB V-Dekon (gem. Vorgabe DRK) Dekon-P Süd, GW-Mess Süd, ABC Erkw, AB V-Dekon (gem. Vorgabe DRK) Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

29 Einsatzstufe 2: Bei allen Einsätzen zur Dekontamination von Verletzten wird die gesamte Einsatzeinheit alarmiert. V-Dekon Nord V-Dekon Süd Dekon-P Nord, GW-Mess Nord, ABC ErkKW Nord, AB V-Dekon mit 4. EE, 3 Ärzte (Habers, Jansen, Baltus) Dekon-P Süd, GW-Mess Süd, ABC-ErkKW Süd, AB V-Dekon mit 4. EE, 3 Ärzte (Habers, Jansen, Baltus) Medizinische Unterstützung im CBRN-Schutz: Zur Unterstützung des zuständigen Einsatzleiters in Fragen des medizinischen CBRN-Schutzes und zur Behandlung von verletzten Personen stehen derzeit drei Ärzte zur Verfügung, die über die Leitstelle der StädteRegion Aachen per Mobil- Telefon und SMS alarmiert werden können. Dr. J. Habers Dr. J. Jansen Dr. Th. Baltus V-Dekon 25 - Überörtliche Anforderung der AB V-Dekon Gemäß dem Konzept des Innenministeriums NRW (zuletzt umgesetzt am ) kann der Verletzten Dekontaminationsplatz auch überörtlich angefordert werden. In diesem Fall werden folgende Einheiten alarmiert: V-Dekon 25 Dekon-LKW P Süd, GW-Mess Süd, ABC-ErkKW Süd, AB-V-Dekon mit 4. EE, 3 Ärzte (Habers, Jansen, Baltus) Überörtliche Anforderung Fahrzeuge gem. Nachstehender Übersicht V-Dekon 25 (gem. Landeskonzept) Fahrzeug lt. Konzept wird gestellt von Alarmierung * siehe Anlage 7 ELW 1 Feuerwehr Monschau über LST NEF 4. EE über LST LF KatS Feuerwehr Monschau über LST AB-V-Dekon 4. EE über LST GW-L 4. EE über LST TLF Feuerwehr Simmerath über LST (LG Eicherscheid) MTF 4. EE über LST GW-Mess (Süd) Feuerwehr Simmerath über LST (LG Steckenborn) ABC-ErkKW (Süd) Feuerwehr Monschau über LST (LZ Konzen-Imgenbroich) Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

30 V-Dekon 50 - Überörtliche Anforderung der AB V-Dekon Gemäß dem Konzept des Innenministeriums NRW (zuletzt umgesetzt am ) kann der Verletzten Dekontaminationsplatz auch überörtlich angefordert werden. In diesem Fall werden folgende Einheiten alarmiert: V-Dekon 50 Dekon-LKW P Süd, GW-Mess Süd, ABC-ErkKW Süd, AB-V-Dekon mit 4. EE, 3 Ärzte (Habers, Jansen, Baltus) Überörtliche Anforderung Fahrzeuge gem. Nachstehender Übersicht V-Dekon 50 (gem. Landeskonzept) Fahrzeug lt. Konzept wird gestellt von Alarmierung * siehe Anlage 7 ELW 1 Feuerwehr Monschau über LST NEF 4. EE über LST LF KatS Feuerwehr Monschau über LST AB-V-Dekon 4. EE über LST GW-L 4. EE über LST TLF Feuerwehr Simmerath über LST (LG Eicherscheid) MTF Feuerwehr Herzogenrath über LST MTF 4. EE über LST LF 20 Feuerwehr Herzogenrath über LST Dekon-LKW P (Süd) Feuerwehr Monschau über LST HLF20 Feuerwehr Würselen über LST (LZ Brochweiden) GW-Mess (Süd) Feuerwehr Simmerath über LST (LG Steckenborn) ABC-ErkKW (Süd) Feuerwehr Monschau über LST (LZ Konzen-Imgenbroich) Alarmierung AB-V-Dekon Ergänzend zu den Ausführungen im Feuerschutzkonzept und vor dem Hintergrund der digitalen Alarmierung wird der AB V-Dekon (Standort Würselen- Bardenberg) zusätzlich zu den Feuerwehr-Einheiten wie folgt alarmiert: Alarmierung mit DEKON-P Nord/Süd: = V-DEKON: Führungsgruppe = V-DEKON: WLF (+ AB-V-DEKON) SMS-Alarm Führungsgruppe V-DEKON Alarmierung P-DEKON 30 NRW: = V-DEKON: Führungsgruppe = V-DEKON: WLF (+ AB-V-DEKON) SMS-Alarm Führungsgruppe V-DEKON Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

31 Alarmierung V-DEKON: = V-DEKON: Führungsgruppe = V-DEKON: Ärzte = V-DEKON: Vollalarm = V-DEKON: WLF (+ AB-V-DEKON) SMS-Alarm Führungsgruppe V-DEKON Alarmierung V-DEKON Platz 25/50 NRW: = V-DEKON: Führungsgruppe = V-DEKON: Ärzte = V-DEKON: Vollalarm = V-DEKON: WLF (+ AB-V-DEKON) SMS-Alarm Führungsgruppe V-DEKON Alarmierung nur WLF ohne Container (z.b bei Anforderung als Transportkapazität durch FW): = WLF (ohne Container) = V-DEKON: Führungsgruppe SMS-Alarm Führungsgruppe V-DEKON 5.8 Schwerpunktstandort Atemschutz und CSA - Ausstattung Die StädteRegion Aachen unterhält zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren einen Gerätewagen Atemschutz. Das Fahrzeug ist bei der Feuerwehr Würselen stationiert und verfügt über zusätzliche Pressluftatmer und Chemie- Schutzanzüge unter anderem zur Unterstützung bei der CBRN - Gefahrenabwehr Gerätewagen Einheit Alarmierung Gerätewagen Atemschutz Flo-SR-AC-GW-A-1 Feuerwache/Feuerwehr Würselen Leitstelle der StädteRegion Aachen Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

32 5.9 Geräte-Dekontaminationsplatz NRW (G-Dekon NRW) Die eingeführten Landeskonzepte sollen außerdem unter angemessener Berücksichtigung heutiger Dekontaminationssysteme eine zeitnahe Dekontamination von Geräten und Fahrzeugen sichern. Geräte Dekontamination (G-Dekon) und Personal-Dekontamination (P-Dekon) sind in der Regel parallel durchzuführen (s. P-Dekon NRW). Planerisch sind für einen Geräte Dekontaminationsplatz erforderlich: - 1 Löschgruppenfahrzeug (LF-KatS) - 1 Gerätewagen Logistik (GW-L1) oder Abrollbehälter-Mulde (AB Mulde) oder Abrollbehälter zur Geräte Dekontamination (AB G-Dekon) mit der Gerätebeladung für den Geräte Dekontaminationsplatz. Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) der Einsatzkräfte im Schwarzbereich des G-Dekon Platzes gehört ein Gebläsefilteranzug oder umluftabhängiger Atemschutz (geeignetes Filtergerät) und ein Einwegschutzanzug einschließlich geeigneter Schutzhandschuhe und Schutzstiefel für die Arbeit in Nassbereichen. Gemäß dem G-Dekon Konzept sollte jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt über Einsatzmittel für mindestens zwei Geräte-Dekontaminationsplätze verfügen. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

33 6. Alarmierung Zur Sicherzustellung, dass bei Unglücksfällen bei CBRN - Gefahrenlagen eine hinreichende Zahl von Einsatzkräften und Einsatzmitteln nach der vorliegenden Konzeption in Alarmzustand versetzt werden, ist bei Eingang von Schadensmeldungen nach folgendem Alarmierungsschema vorzugehen: Ereignis in Monschau, Roetgen, Simmerath und Stolberg CBRN 1 örtliche AAO in eigener Zuständigkeit (Grundschutz) CBRN 2 Örtliche Einsatzmittel GW-G Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft optional Dekon-P Süd und GW-Mess Süd ABC-ErkKW Süd CBRN 3 GW-G Nord und Süd GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd Dekon-P Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft Strahler GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft Messen und GW-Mess Süd Erkunden ABC-ErkKW Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft Dekonta- Dekon-P Süd, GW-Mess Süd mination ABC-ErkKW Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft WLF mit AB V-Dekon Feuer CBRN GW-G Süd GW-G Nord und Süd GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft Feuer Strahler GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft Ereignis in Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath und Würselen örtliche AAO in eigener Zuständigkeit (Grundschutz) Örtliche Einsatzmittel GW-G Nord CBRN-Fachberaterbereitschaft optional Dekon-P Nord und GW-Mess Nord ABC-ErkKW Nord GW-G Nord und Süd GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd Dekon-P Nord CBRN-Fachberaterbereitschaft GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft GW- Mess Nord ABC-ErkKW Nord CBRN-Fachberaterbereitschaft Dekon-P Nord, GW-Mess Nord ABC-ErkKW Nord CBRN-Fachberaterbereitschaft WLF mit AB V-Dekon GW-G Nord GW-G Nord und Süd GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft GW-Mess Nord und Süd ABC-ErkKW Nord und Süd CBRN-Fachberaterbereitschaft Eine ausführliche Beschreibung der Alarmierungen liegt der Leitstelle als Anlage zur Dienstanweisung vor. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

34 7. Umsetzung ÜMessen in der StädteRegion Aachen Auszug Konzeption ÜMessen Unter dem Begriff ÜMESSEN 1 werden alle Maßnahmen im Zusammenhang mit einer umfangreichen Einsatzlage innerhalb einer Gebietskörperschaft, bei denen Personal und/oder Geräte (für Messaufgaben) aus anderen Gebietskörperschaften eingesetzt werden, zusammengefasst. Dies entspricht dem NRW- Landeskonzept Messzug NRW. Das kann z.b. sein: Gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit in der Abschnittsleitung Messen zur Abwicklung von z.b. Messaufgaben über Grenzen der Gebietskörperschaften hinaus (Lagebearbeitung). Entsendung von Personal und/oder Material zur Bearbeitung von Messaufgaben in einer anderen Gebietskörperschaft. Eine Gemeinde bzw. Gebietskörperschaft kann bei entsprechender Einsatzlage überörtliche Kräfte zur Bearbeitung der Messlage anfordern. Die Anforderungen unter dem Begriff ÜMESSEN sind im Rahmen der nachbarschaftlichen Soforthilfe gemäß 39 BHKG geregelt. Diese Anforderung erfolgt zielgerichtet über die Leitstelle der betroffenen Gebietskörperschaft an eine andere Leitstelle, deren Bereich nicht von einer möglichen Ausbreitung des Schadensereignisses betroffen ist oder betroffen werden kann. Die Anforderung enthält folgende Angaben: Welche Einsatzmittel werden angefordert? Wo melden sich die Einsatzmittel? (Leitstelle, Einsatzleitung, Messleitung) Wie melden sich die Einsatzmittel? (Funk, Telefon) ggf. Bereitstellungsraum Auszug Konzept Messzug NRW Das vorliegende Konzept ist zweistufig aufgebaut: Für Messeinsätze zur überörtlichen Hilfe wurde für die Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte in der Stufe 1 ( ÜMessen 1 ) der»messzug NRW«konzipiert. Die darüber hinausgehende überörtliche Hilfe in der Stufe 2 ( ÜMessen 2 ) ist aus den Ressourcen in jedem Regierungsbezirk durch die jeweilige Bezirksregierung planerisch sicherzustellen. Dieses Konzept beinhaltet nicht die überörtliche Hilfe durch einzelne Messfahrzeuge auf konkrete Anforderung (Anmerkung: hier greifen die Konzepte ÜMessen P; ÜMessen G, ÜMessen L, die im Reg.Bez. Köln abgestimmt sind, siehe Ergänzungen zu dieser Anlage). Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

35 »Messzug NRW«Der»Messzug NRW«ist eine selbstständige taktische Einheit zur Bewältigung von Messaufgaben bei Freisetzung von ABC Gefahrstoffen. Er wird auf der Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte aus einer Führungseinheit (Führungstrupp oder staffel) und mehreren Messeinheiten zusammengestellt. Gliederung von ÜMESSEN Je nach Lage bzw. Anforderung werden 5 Abstufungen bzw. Einsatzstichworte festgelegt. ÜMESSEN P: (Personal) 1. Entsenden von Fachpersonal (Zugführer mit ABC II, Fachberater, etc.) zur Unterstützung eines vor Ort bereits eingerichteten Einsatzabschnitts MESSEN. Das Personal muss spezielle Fähigkeiten besitzen, die in einer anderen Gebietskörperschaft nicht oder nicht in ausreichendem Umfang vorhanden ist. Dieses Personal muss in der Lage sein, gemeinsam mit bereits vor Ort befindlichen Einsatzkräften und Einsatzmitteln, einen Einsatzabschnitt Messen zu betreiben, um z.b. Gefahren durch freiwerdende Schadstoffe und ionisierende Strahlung zu beurteilen und Messaufträge und Maßnahmen größeren Umfangs zu koordinieren und abzuwickeln. 2. Personal unter ÜMESSEN P ist grundsätzlich von einer betroffenen Gebietskörperschaft anzufordern, wenn eine Schadstoffwolke sich in deren Bereich hin ausbreitet. In diesem Fall ist das entsandte Personal die Verbindung zwischen zwei oder mehreren Messleitungen, um den fachgerechten Informationsfluss schnellstmöglich sicherzustellen. ÜMESSEN G: (Gerät) Entsenden von Fahrzeugen und Geräten zur Durchführung von taktischen Maßnahmen bei Mess und Erkundungsaufgaben. Die entsandten Einsatzmittel müssen in der Lage sein, umfangreiche Messungen mit einem PID und IMS, Prüfröhrchen oder Messchips und Dosisleistungsmessgerät (mit NBR Sonde) durchzuführen. Diese Messungen müssen sowohl stationär als auch abgesetzt durchzuführen sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, Maßnahmen zur Strahlenschutzüberwachung, Kontaminationsnachweis, Wischproben sowie Probennahmen von Boden, Wasser, und Luft durchzuführen und alle Maßnahmen und Ergebnisse fachgerecht zu dokumentieren. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

36 Der taktische Führer der Fahrzeuge muss ein Gruppenführer mit Zusatzqualifikation Messen und Erkunden sein. Das Personal der Messeinheit muss über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen und atemschutztauglich sein. Die Einheit besteht im Regelfall aus einem ABC Erkundungskraftwagen und einem GW-Mess, sofern der ABC Erkundungskraftwagen nicht zusätzlich über die Fähigkeiten eines GW-Mess verfügt. ÜMESSEN L: (Messleitung) Entsenden eines Führungsmittels (mind. ELW 2) mit entsprechendem Bedienpersonal (Funk, Technik) sowie Personal zum Aufbau einer vollständigen Einsatzabschnittsleitung Messen (Messleitung). Dabei ist es möglich, dass die Kräfte zur Besetzung der Messleitung aus verschiedenen Gebietskörperschaften zusammengestellt werden. Dazu sind im Einzelfall Absprachen notwendig. ÜMESSEN 1: (Entsenden eines Messzug NRW ) Entsenden eines ELW 1, zwei Messfahrzeugen (ABC ErkKW) und drei weiteren Messtrupps mit geeigneten Fahrzeugen (z.b. MTF). Da bislang kaum eine Gebietskörperschaft bereits über 2 ABC ErkKw verfügt, kann ein GW-Messtechnik als zweites Messfahrzeug angeführt werden. Zu berücksichtigen bleibt, dass die drei Messtrupps mit Material/Messgeräten des GW Messtechnik bestückt / ausgerüstet werden müssen. So besteht auch nach Auslieferung eines zweiten ABC ErkKw die Notwendigkeit, einen GW Messtechnik zur Ausstattung der Messtrupps mit zu alarmieren. Allerdings kann hier der GW Messtechnik bereits einen Messtrupp stellen, so dass nur noch zwei weitere Messtrupps (MTF) erforderlich sind. ÜMESSEN 2: (Entsenden einer Führungsstaffel und Messfahrzeugen) Entsenden eines ELW 2 mit Führungsstaffel und fünf Messfahrzeugen (ABC ErkKW). Hier sei anzumerken, dass keine Gebietskörperschaft in der Lage ist, bzw. sein wird alleine Einheiten gemäß ÜMessen 2 zu entsenden. 1. Komponente 2. Komponente Alarmierungsleitstelle: n.n. n.n. Messleitung:. Kreis Düren / Städteregion Aachen ELW ist abzusprechen Kreis Euskirchen / BF Bonn ELW ist abzusprechen Messfahrzeug 1: BF Köln BF Bonn Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

37 Messfahrzeug 2: Oberbergischer Kreis BF Leverkusen Messfahrzeug 3: Rhein-Erft-Kreis Städteregion Aachen Messfahrzeug 4: Kreis Heinsberg Kreis Düren Messfahrzeug 5: Rhein-Sieg-Kreis Kreis Euskirchen ÜMessen 2 auf Bezirksebene Alarmierung Die Alarmierung sollte grundsätzlich zentral durch die Leitstelle der StädteRegion Aachen erfolgen. Die alarmierten Einheiten sammeln sich nach Ausrücken vom Standort an zentraler Stelle (je nach Schadensort/ Einsatzstelle) und rücken geschlossen zum Einsatzgebiet ab. Den Sammelraum legt der diensthabende A-Dienst der Städteregion fest. Einsatzmittelketten ÜMessen P Taktischer Führer Messen Personal mit ZF-, ABC-II und Messleitausbildung über LST Städteregion CBRN- Fachberaterbereitschaft Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN über LST Städteregion ÜMessen G, für Anforderungen aus den Kreisen HS, Stadt AC, Niederlande, andere Kreise nach Absprache mit A-Dienst CBRN-Fachberaterbereitschaft Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN über LST Städteregion GW-Mess (Nord) ABC-ErkKW (Nord) (Bund) Flo-SR-AC-GW-Mess-1 MTF FW Eschweiler Flo-Hzr4-ABC-Erkunder-1 Flo-Hzr4-MTF-1 über LST Städteregion bzw. FW Eschweiler über LST Städteregion ÜMessen G, für Anforderungen aus den Kreisen EU, Belgien, andere Kreise nach Absprache mit A-Dienst CBRN-Fachberaterbereitschaft Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN über LST Städteregion GW-Mess (Süd) ABC-ErkKW (Süd) (Land) Flo-SR-AC-GW-Mess-2 Flo-Sim4-MTF-1 Flo-Mns1-ABC-Erkunder-1 Flo-Mns1-LF10-1 über LST Städteregion über LST Städteregion Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

38 ÜMessen L Taktischer Führer Messen Personal mit ZF-, ABC-II und Messleitausbildung über LST Städteregion CBRN-Fachberaterbereitschaft Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN über LST Städteregion GF Messleitung Personal mit GF-, ABC-I und Messleitausbildung über LST Städteregion ELW 2 Flo-SR-AC-ELW2-2 über LST Städteregion bzw. FW Stolberg MTF / KdoW / etc. Flo-SR-AC-xxx - über A 32 /LST- ÜMessen 1 (wie Messzug NRW ) GW-Mess (Nord) ABC-ErkKW (Süd) (Land) Flo-SR-AC-GW-Mess-1 MTF FW Eschweiler Flo-Mns1-ABC-Erkunder-1 ggf. Flo-Mns1-LF10-1 über LST Städteregion bzw. FW Eschweiler über LST Städteregion CBRN-Fachberaterbereitschaft Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN über LST Städteregion ÜMessen 2 1. Komponente ELW 2 (Nord) Flo-SR-AC-ELW2-1 über LST Städteregion mit Fernmelde-Personal CBRN-Fachberaterbereitschaft Flo-SR-AC-Fachber.-CBRN über LST Städteregion Taktischer Führer Messen GF Messleitung Personal mit ZF-, ABC-II und Messleitausbildung Personal mit GF-, ABC-I und Messleitausbildung über LST Städteregion über LST Städteregion 2. Komponente ABC-ErkKW (Süd) (Land) Flo-Mns1-ABC-Erkunder-1 ggf. Flo-Mns1-LF10-1 über LST Städteregion Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

39 8. Schlussbemerkung Bei der Bekämpfung von Gefahren, die durch Unglücksfälle bei der Herstellung, Verarbeitung und beim Transport von gefährlichen Stoffen und Gütern entstehen, sind häufig komplexe und sehr umfangreiche Maßnahmen durch Einsatzkräfte von Feuerwehr, Hilfsorganisationen und Ärzten erforderlich. Einsatzvorbereitende Maßnahmen haben daher eine sehr große Bedeutung. Neben einer guten Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte, einer an möglichen Schadenslagen orientierten Ausrüstung müssen Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung im Vorfeld abgestimmt sein. Das vorgelegte Konzept ist Bestandteil der einsatzvorbereitenden Maßnahmen. Damit die in diesem Konzept getroffenen Festlegungen greifen und im Einzelfall Anwendung finden können, ist die Einarbeitung der Maßnahmen zur gegenseitigen Hilfeleistung in die Alarm- und Ausrückeordnungen der Feuerwehren in der StädteRegion Aachen zwingend erforderlich. Arbeitsgruppen auf der Bezirksebene Köln beschäftigen sich mit der Weiterentwicklung von Konzepten zur CBRN-Gefahrenabwehr. CBRN-Gefahrenabwehr erfordert eine Zusammenarbeit über die Grenzen der jeweiligen Gebietskörperschaften hinaus, da CBRN-Lagen großräumige Lagen sein können. Die StädteRegion Aachen unterstützt die Bemühungen der Bezirksregierung Köln zur gemeinsamen Gefahrenabwehrplanung. Das vorliegende Konzept der Städteregion und die hierin getroffenen Maßnahmen werden ständig überprüft und angepasst. Es wurde im Arbeitskreis Feuerschutz der StädteRegion Aachen beraten und verabschiedet. Einwände seitens der Leiter der Feuerwehren wurden nicht erhoben, bzw. wurden berücksichtigt/abgestimmt, somit ist Zustimmung erfolgt. Das Konzept tritt zum in Kraft. Die Leitstelle stellt die Alarmierung nach diesem Konzept zur Dienstanweisung Alarmierung zur Einsatzbearbeitung nach CBRN-Konzept StädteRegion Aachen und Bezirk Köln sicher. Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

40 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

41 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

42 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

43 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

44 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

45 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

46 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

47 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

48 Anlage1 CBRN-Konzept Stand Juni

49 Feuerschutzkonzept Anlage 2 Aufstellung der Einsatzfahrzeuge für den Grundschutz Abkürzungsverzeichnis:

50 Abkürzung AB KdoW ELW MTF HLF TLF DLK LF KatS RW LKW GW GW-G (U) TS RTW WLF ErkKW GW-L GW-Mess Dekon-P KEF PA 250 JF VRW SW TSF GW-A KTW Tr MZB PKW G TLF AH Bedeutung Abrollbehälter für Wechselladerfahrzeug Kommandowagen Einsatzleitwagen Mannschaftstransportfahrzeug Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Tanklöschfahrzeug Drehleiter mit (Rettungs-) Korb Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz Rüstwagen Lastkraftwagen Gerätewagen Gerätewagen Gefahrgut (Umwelt) Tragkraftspritze Rettungswagen Wechselladerfahrzeug Erkunderkraftwagen Gerätewagen - Logistik Gerätewagen - Messtechnik Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug Person Kleineinsatzfahrzeug Pulverlöschanhänger 250 kg Jugendfeuerwehr Vorausrüstwagen Schlauchwagen Tragkraftspritzenfahrzeug Gerätewagen Atemschutz Krankentransportwagen Trupp Mehrzweckboot Personenkraftwagen Großtanklöschfahrzeug Anhänger Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

51 Einsatzfahrzeuge der Städte und Gemeinden in der StädteRegion Aachen Stadt Alsdorf Art Anzahl KdoW 2 ELW 1 1 MTF 3 HLF 20 2 TLF DLK 1 LF 1 LF 10 1 LF 20 2 LF KatS 1 LF 16/TS 1 RW 1 1 RW 2 1 LKW 1 GW-G 3,5 1 Anhänger mit Schlauchboot 1 RTW 1 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

52 Stadt Baesweiler Art Anzahl DLK 23 1 ELW 1 1 GW-G 1 KdoW 1 HLF 20 1 LF 20 2 LF 1 HLF 10 5 LF 10 2 MTF 2 MTF-Jugendfeuerwehr 1 RW 1 2 Schlauchanhänger Meter B-Schlauch 1 Schaumwasserwerfer- Anhänger 1 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

53 Stadt Eschweiler Art Anzahl KdoW 2 MTF 3 TLF 16/25 3 TLF 24/50 1 DLK 23/12 1 LF 8 1 LF 8/6 bzw. LF 10/6 7 LF 16/12 2 LF 16/TS 1 RW 1 1 LKW 1 GW 1 KTW 2 RTW 3 GW Mess (StädteRegion Aachen) 1 HLF 20 2 WLF 18 2 WLF 26 Kran 1 AB-SW 2000 / Bahn 1 AB EL 1 AB Mulde 1 AB Sand 2 AB Betreuung* 1 AB Rüst / ABC 1 ELW 1 1 * AB-Betreuung: Dient zur Versorgung von Einsatzkräften mit Kalt- und Warmgetränken sowie kleinen Portionen Warmverpflegung. Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

54 Stadt Herzogenrath Art Anzahl KdoW 3 ELW 1 1 MTF 5 TLF 16/25 1 DLK 23/12 2 LF 8/6 2 LF 10/6 1 LF 16/12 2 LF 16/TS 0 HLF 20/16 1 LF 20/16 1 RW 1 1 GW G 1 KEF 1 Dekon P 1 ABC ErkKW 1 GW Logistik 1 WL26 1 Abrollbehälter Wasser/Schaum 1 PA Mehrzweckanhänger 1 Anhänger mit Boot 1 Schlauchanhänger 1 Ölschadenanhänger 1 JF Mobil 1 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

55 Stadt Monschau Art Anzahl KdoW 1 ELW 1 TLF 16/25 1 DL 23/12 GL CC n. B. (Drehleiter mit Gelenkarm in 1 niedriger Bauweise) LF 8 1 LF 8/6 3 LF 16 1 LF 20/16 1 HLF 20/16 1 LF 16/TS 1 RW 1 1 VRW 1 SW Tr 1 Dekon P 1 ABC ErkKW 1 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

56 Gemeinde Roetgen Art Anzahl ELW 1 1 MTF 1 HLF 20/16 2 DLK 18/12 1 HLF 20/16 1 RW 1 GW Logistik 2 1 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

57 Gemeinde Simmerath Art Anzahl ELW 1 MTF 5 TLF 16/25 2 TLF 20/40 1 DLK 23/12 1 LF 8 2 LF 10/6 6 LF 16 1 LF 16/TS 1 HLF 10/10 1 GW G 1 MZB 1 TSF/W 1 SW Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

58 Stadt Stolberg Art Anzahl KdoW 3 PKW 1 ELW 1 1 ELW 2 1 MTF 4 TLF 16/25 3 G - TLF DLK 23/12 1 KEF 1 LF 10 5 LF 20 4 HLF 5 WLF 18 1 LF 16/TS 1 RW 1 1 LKW 1 GW G 1 AB Sandsack 2 AB Mulde (leer) 2 AB Schlauch (2000m) 1 AB Mulde-Kran 1 AB Hochwasser (Pumpen) 1 RTW 3 AH Schaum / Wasserwerfer 2 AH P250 2 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

59 Stadt Würselen Art Anzahl ELW 1 MTF 3 KEF 1 TLF 8/25 1 DLK 23/12 1 LF 8/6 2 LF 16/12 1 LF 16/TS 1 LF 20/20 1 HLF 20/20 3 SW P 250 Anhänger 1 Schlauchanhänger 1 Mehrzweckanhänger 1 Anlage 2 Aufstellung der Fahrzeuge für den Grundschutz - Stand Juni

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61 Feuerschutzkonzept Anlage 3 Aufstellung besonderer Einsatzmittel in der StädteRegion Aachen Anlage 3 Aufstellung besonderer Einsatzmittel Stand Juni

62 Übersicht der besonderen Einsatzmittel (zentrale Vorhaltung durch die StädteRegion Aachen) 2 Gitterboxen Ölbindemittel Penta 99 Type III R,B, F H, P FW Eschweiler FW Herzogenrath FW Stolberg FW Würselen 39 Sack à 30 ltr. 39 Sack à 30 ltr. 39 Sack à 30 ltr. 39 Sack à 30 ltr. A 32 Simmerath 32 Sack a`30 ltr 2 Gitterboxen Mehrbereichsschaummittel Sthamex K für 1 %-tige Zumischung Elektro-Umfüllpumpe für Schaummittel inkl. 10 m PVC- Schlauch Schwerlastregal inklusiv Zubehör 1 Faß à 200 ltr. 20 Kanister à 20 ltr. 1 Faß à 200 ltr. 20 Kanister à 20 ltr. 1 Faß à 200 ltr. 20 Kanister à 20 ltr. 1 Faß à 200 ltr. 20 Kanister à 20 ltr. X X X X X X X X Gitterboxen Gitterbox Synthetisches, alkoholbeständiges Schaummittel Für 3 bis 6 %- Zumischung Rollen Ölbindetücher Mikrosorb 17 Kanister à 20 ltr. 24 Kanister à 20 ltr. 16 Kanister à 20 ltr. 6 Rollen Mikrosorp Ölsperren 30 Sperren à 3mtr. Anlage 3 Aufstellung besonderer Einsatzmittel Stand Juni

63 Löschwasserrückhaltesysteme FW Eschweiler FW Herzogenrath 2 Einheit Doppelkammerschlauch mit Zubehör 1 Einheit Doppelkammerschlauch für Türabdichtungen 8 mtr. Löschwasserrückhaltesysteme 3 Einheit Doppelkammerschlauch für Türabdichtungen 4 mtr. AB Sonderlöschmittel - geplant - Abrollbehälter mit ca l Löschwasser, Schaummittel und Löschpulver, zur Ergänzung der kommunalen (Lösch-) Wasserversorgung Anlage 3 Aufstellung besonderer Einsatzmittel Stand Juni FW Stolberg 1 Einheit Doppelkammerschlauch mit Zubehör 1 Einheit Doppelkammerschlauch für Türabdichtungen 8 mtr. 3 Einheit Doppelkammerschlauch für Türabdichtungen 4 mtr. FW Würselen A 32 Simmerath

64 Bildgebundenes System für Luftaufnahmen - geplant - FW Eschweiler FW Herzogenrath FW Stolberg FW Würselen A 32 Simmerath Komplexe Einsatzlagen mit größerer räumlicher Ausdehnung erfordern eine umfassende Erkundung. Luftaufnahmen können die Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung, Erkundung und Interpretierung auch von CBRN-Lagen unterstützen. Dabei hat sich die Nutzung von leistungsfähigen Systemen bewährt und würde zeitnah, bestückt mit einer Kamera oder Messtechnik ergänzend zum Einsatz kommen. Dieses bildgebundene System würde auf dem CBRN-Fahrzeug oder auf dem Einsatzfahrzeug des A- Dienstes verladen werden. Die einschlägigen Vorgaben zur Nutzung dieser Systeme für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind zu beachten. Rettungsplattform der Fa. Günzburger Steigtechnik Schleifkorbtragen der Fa. Rescue-tec Klappbare Rollpaletten der Fa. Theis FW Eschweiler 1 FW Herzogenrath Anlage 3 Aufstellung besonderer Einsatzmittel Stand Juni

65 Feuerschutzkonzept Anlage 4 Bereitstellungs- / Sammelraumraum und Lotsenstellen in der StädteRegion Aachen Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

66 Bereitstellungs- / Sammelraumraum und Lotsenstellen in der StädteRegion Aachen zu alarmierende LG Bezeichnung Ort Koordinaten (Ersatzgruppe) Kr.AC-B 1 Bereitstellungsraum A4 / L 241 Weisweiler, Parkplatz RWE-Power FW Eschweiler/ LG Neu-Lohn / WF RWE (nach AAO Eschweiler) und THW Eschweiler über THW Geschäftstelle Aachen KBM Hollands (A-Dienst), bei Rettungsdienstlagen: Dr. Habers, A. Alzer UTM 32 LB 1160 / 3480 Kr.AC S Sammelraum A4 / L 241 Weisweiler, Parkplatz RWE-Power FW Eschweiler/ LG Neu-Lohn / WF RWE (nach AAO Eschweiler) und THW Eschweiler über THW Geschäftstelle Aachen KBM Hollands (A-Dienst), bei Rettungsdienstlagen: Dr. Habers, A. Alzer UTM 32 LB 1160 / 3480 Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

67 Bereitstellungs- / Sammelraumraum und Lotsenstellen in der StädteRegion Aachen B 57 / B 56 Kr.AC-LS2 Baesweiler, LG Puffendorf Puffendorferkreuzung UTM 32 LB 0430 / 4650 A44 / L 240 AS Kr.AC-LS3 FW Alsdorf / LG Hoengen Alsdorf UTM 32 LB 0450 / 3870 A4 / L 241 AS Kr.AC-LS 4 FW 3 / LG Weisweiler Weisweiler UTM 32 LB 1160 / 3480 Kr.AC-LS 5 Kr.AC-LS 6 B 264 Eschweiler- Weisweiler, Langerweher Str., FW 3 / LG Weisweiler Ortseingang B 399 Simmerath- Lammersdorf, LG Lammersdorf (LG Rollesbroich) Forsthaus Jägerhaus UTM 32 LB 1340 / 3330 UTM 32 LB 0900 / 1670 L 246 Simmerath- Kr.AC-LS 7 LG Strauch (LG Steckenborn) Strauch, Gerstenhof UTM 32 LB 1360 / 1460 B 266 Simmerath- Kr.AC-LS 8 LG Einruhr (LG Erkensruhr) Einruhr / Obersee UTM 32 LB 1440 / 0650 B 258 Monschau- Kr.AC-LS 9 LG Höfen Höfen, Bratherhof UTM 32 LB 0044 / 0820 Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

68 Bereitstellungs- / Sammelraumraum und Lotsenstellen in der StädteRegion Aachen B 399 / N 669 Monschau- Kr.AC-LS 10 Kalterherberg LG Kalterherberg Grenzübergang, Malmedyerstr. L 214 / N 67d Monschau- Kr.AC-LS 11 Mützenich LG Mützenich Grenzübergang, Eupener Str. UTM 32 LA 0230 / 9940 UTM 32 LB 0080 / 0520 B 258 Aachen, Relais Kr.AC-LS 12 LG Roetgen Königsberg UTM 32 LB 0080 / 1830 B 221 / L 232 Kr.AC-LS 13 Herzogenrath- Merkstein Logistikgruppe FF Herzogenrath (Geilenkirchener Str.) Legende: Kr.AC-B > Bereitstellungsraum Kr.AC-S >Sammelraum Kr.AC-LS > Lotsenstellen UTM 32 KB 9870 / 4280 Wehrleiter der Städte und Gemeinden werden zeitgleich mit alarmiert. Die Alarmierung erfolgt über die Leitstelle der StädteRegion Aachen. Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

69 Kr AC-LS 13 Kr AC-LS 2 Kr AC-LS 3 Kr AC-B 1 Kr AC-LS 4 Kr AC-LS 5 Kr AC-LS 12 Kr AC-LS 6 Kr AC-LS 7 Kr AC-LS 11 Kr AC-LS 8 Kr AC-LS 9 Kr AC-LS 10 Legende: Kr AC-LS > Lotsenstelle Kr AC-B > Bereitstellungsraum Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

70 Ausstattung des Bereitstellungs-/Sammelraumes im Gebiet der Städteregion Aachen. Anzahl Artikelbezeichnung 5 Aluboxen (Zarges) 2 Faltsignalkegel, Retroreflex gelb, 90 cm hoch, mit dreiseitigem Achtung Zeichen mit Flauschfläche für Klettschilder, kompakt verpackt in einer Transporttasche mit Griffe. 12 Auswechselbare Klettschilder für Faltkegel neutral ohne Aufschrift. 2 Warnleuchten, Lampenfarbe in Gelb, Blink- und Dauerlicht 360 Grad adaptierbar auf Faltsignalkegel und Wechselrahmen inklusiv entsprechender Batterie. 15 Verkehrleitkegel 40 Warnwesten gemäß DIN EN 471 im Beutel, mit der Aufschrift Bereitstellungsraum in schwarz und 7 cm hoch. Die Größe der Westen soll XXL jedoch mindestens XL betragen Stadtpläne aus der Drei-Länder-Region der StädteRegion Aachen 1 Laptop mit Tasche Diverse Schreibmaterialien in einem Alu-Koffer 6 Pakete Ölkreide a. 10 Stück 2 Rollenabsperrband rot/weiss 500 Meter und 400 Kabelbinder 12 Zonenschilder zur Aufstellung der Fahrzeuge auf dem Gelände, Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

71 Anzahl Artikelbezeichnung 5 Schilder Bereitstellungsraum StädteRegion Aachen 5 Schilder mit der Aufschrift WC 3 Handfunksprechgeräte mit Ledertaschen und 6 NC Akkus sowie 3 Schnelladestationen Mappe mit 7 Übersichtsplänen und jeweils 10 Plankarten für die Kommunen Alsdorf, Baesweiler und Eschweiler Mappe mit 7 Übersichtsplänen und jeweils 10 Plankarten für die Kommunen Herzogenrath, Monschau und Roetgen Mappe mit 6 Übersichtsplänen und jeweils 10 Plankarten für die Kommunen Simmerath, Stolberg und Würselen Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

72 Ausstattung der Lotsenstellen der Kommunen im Gebiet Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

73 der Städteregion Aachen. Anzahl Artikelbezeichnung 1 Alubox (Zarges) 1 Faltsignalkegel, Retroreflex gelb, 90 cm hoch, mit dreiseitigem Achtung Zeichen mit Flauschfläche für Klettschilder, kompakt verpackt in einer Transporttasche mit Griffe und Blitzleuchte. 3 Auswechselbare Klettschilder für Faltkegel neutral ohne Aufschrift. 5 Verkehrsleitkegel mittlerer Größe 1 Neuauflage 34 Stadtpläne aus der Drei-Länder-Region der StädteRegion Aachen 5 Satz Vordrucke Funkskizzen der Einsatz- und Abschnittsleitung der StädteRegion Aachen 1 Liste der örtlichen Bereitstellungsräume der StädteRegion Aachen (Altkreis Aachen) Diverse Büroausstattung mit Klemmbrett Schreibmaterialien Mappe mit 7 Übersichtsplänen und jeweils 10 Plankarten für die Kommunen Alsdorf, Baesweiler und Eschweiler Mappe mit 7 Übersichtsplänen und jeweils 10 Plankarten für die Kommunen Herzogenrath, Monschau und Roetgen Mappe mit 6 Übersichtsplänen und jeweils 10 Plankarten für die Kommunen Simmerath, Stolberg und Würselen Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

74 Anlage 4 BR und Lotsenstellen Stand Juni 2017

75 Feuerschutzkonzept Anlage 5 Gliederungsbilder Feuerwehrzüge zur überörtlichen Hilfe in der StädteRegion Aachen Anlage 5 Gliederungsbilder Löschzüge zur überörtlichen Hilfe - Stand Juni 2017

76 Löschzug überörtliche Hilfe in der StädteRegion Aachen Standardlöschzug Zugtrupp 4 ELW 1 ZF stellv.zf Helfer (bzw. MTF mit Kommunikationstechnik) 1. Gruppe HLF 20 o. LF 16 / 12 GF Helfer (LF 10) , Gruppe 09 LF KatS GF Helfer 22 Anlage 5 Gliederungsbilder Löschzüge zur überörtlichen Hilfe - Stand Juni 2017

77 Löschzug überörtliche Hilfe in der StädteRegion Aachen Erweiterter Löschzug Technische Hilfeleistung Zugtrupp 04 ELW 1 ZF stellv.zf Helfer (bzw. MTF mit notwendiger Kommunikationstechnik) Gruppe 09 HLF 20 o. LF 16 / 12 GF Helfer (LF 10) , Gruppe 09 LF KatS GF Helfer RW Trupp RW 1 oder RW 2 TF Helfer Anlage 5 Gliederungsbilder Löschzüge zur überörtlichen Hilfe - Stand Juni 2017

78 Löschzug überörtliche Hilfe in der StädteRegion Aachen Erweiterter Löschzug Rettung Zugtrupp 04 ELW 1 ZF stellv.zf Helfer (bzw. MTF mit notwendiger Kommunikationstechnik) Gruppe 09 HLF 20 o. LF 16 / 12 GF Helfer (LF 10) , Gruppe 09 LF KatS GF Helfer DL Trupp DLK TF Helfer 25 Anlage 5 Gliederungsbilder Löschzüge zur überörtlichen Hilfe - Stand Juni 2017

79 Löschzug überörtliche Hilfe in der StädteRegion Aachen Erweiterter Löschzug Wasserförderung Zugtrupp 04 ELW 1 (bzw. MTF mit notwendiger Kommunikationstechnik) ZF stellv.zf Helfer Gruppe 09 HLF 20 o. LF 16 / 12 GF Helfer (LF 10) , Gruppe 09 LF KatS GF Helfer SW Trupp SW 2000 TF Helfer Anlage 5 Gliederungsbilder Löschzüge zur überörtlichen Hilfe - Stand Juni 2017

80 Löschzug überörtliche Hilfe in der StädteRegion Erweiterter Löschzug CBRN Zugtrupp 04 ELW 1 (bzw. MTF mit notwendiger Kommunikationstechnik) ZF stellv. ZF Helfer 1. Gruppe GSG-Gruppe HLF 20 o. LF 16 / 12 GF Helfer (LF 10) 2, Gruppe nach örtlicher AAO GF Helfer zur logistischen Unterstützung GSG Trupp GwG/U 12 t TF Helfer RW Trupp RW 1 oder RW 2 TF Helfer 28 Anlage 5 Gliederungsbilder Löschzüge zur überörtlichen Hilfe - Stand Juni 2017

81 Feuerschutzkonzept Anlage 6 Gliederungsbilder der CBRN - Züge in der StädteRegion Aachen Anlage 6 - Gliederungsbilder der CBRN - Züge Juni

82 CBRN Zug in der StädteRegion Aachen NORD Zugtrupp ZTrKW ZF stellv.zf Helfer Feuerwehr Herzogenrath Meß/Erkundungsgruppe ABC-ErkKW GF Helfer GW Mess stellv.gf Helfer 8 Feuerwehr Herzogenrath Feuerwehr Eschweiler P Dekontaminationsgruppe 15 Dekon-LKW P GF Helfer LF KatS GF Helfer Feuerwehr Herzogenrath Feuerwehr Eschweiler GSG CBRN-Einsatzgruppe (Begrenzung und Bekämpfung) 12 GW-G/U 12 to GF Helfer LF KatS stellv. GF Helfer Feuerwehr Herzogenrath Feuerwehr Herzogenrath 39 Anlage 6 - Gliederungsbilder der CBRN - Züge Juni

83 CBRN Zug in der StädteRegion Aachen SÜD Zugtrupp ZTrKW ZF stellv.zf Helfer Meßtrupp ABC-ErkKW GF Helfer GW-Mess Süd stellv. GF Helfer Feuerwehr Monschau Feuerwehr Simmerath P Dekontaminationsgruppe Dekon-LKW P GF Helfer LF KatS GF Helfer Feuerwehr Monschau Feuerwehr Monschau GSG CBRN-Einsatzgruppe (Begrenzung und Bekämpfung) GW-G 12 to GF Helfer LF KatS stellv. GF Helfer Feuerwehr Stolberg Feuerwehr Stolberg Anlage 6 - Gliederungsbilder der CBRN - Züge Juni

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85 Feuerschutzkonzept Anlage 7 Führungsorganisation in der StädteRegion Aachen Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

86 Einsatzführungsdienst in der StädteRegion Aachen Der Einsatzerfolg bei Einsätzen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist entscheidend abhängig von einer funktionierenden Führungsorganisation. Die Leiter der Feuerwehren in der StädteRegion Aachen haben mit dem Kreisbrandmeister eine einheitliche Führungsstruktur vereinbart. Grundlage sind die entsprechenden Vorschriften des BHKG. 1. Rechtsgrundlagen: Im BHKG NRW vom 17. Dezember 2015 sind nachfolgende Regelungen getroffen: 33 des BHKG >>Einsatzleitung<< Die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz erforderlichen Abwehrmaßnahmen werden von der durch die Gemeinde bestellten Einsatzleiterin oder Einsatzleiter geleitet. Bis zur Übernahme der Einsatzleitung durch die bestellte Einsatzleiterin oder den bestellten Einsatzleiter, leitet die oder der zuerst am Einsatzort eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführerin oder Einheitsführer den Einsatz. Bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen ist 37 dieses Gesetzes zu beachten. 37 des BHKG >>Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen << (1) Die Einsatzleitung veranlasst alle operativ-taktischen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden durch Führung und Leitung der Einsatzkräfte und Einheiten. (2) Die Kreise und kreisfreien Städte bestellen vorbereitend Einsatzleiterinnen oder Einsatzleiter sowie Vertreterinnen und Vertreter. Diese leiten im Rahmen ihres Auftrages und der ihnen erteilten Weisungen alle Einsatzmaßnahmen und können allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen. Das Gleiche gilt für die Hilfe leistenden Kräfte des Bundes oder anderer Länder für die Dauer der Hilfeleistung. Bis zur Übernahme der Einsatzleitung durch die bestellte Einsatzleiterin oder den bestellten Einsatzleiter werden ihre oder seine Aufgaben von der oder dem zuerst am Einsatzort eintreffenden oder dort bisher tätigen Einheitsführerin oder Einheitsführer wahrgenommen. Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

87 12 des BHKG >>Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister<< Die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister unterstützt die Landrätin oder den Landrat bei der Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren und bei der Durchführung der dem Kreis übertragenen Aufgaben. Bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren kann die Kreisbrandmeisterin oder der Kreisbrandmeister die Leitung des Einsatzes übernehmen. 2. Führungsorganisation in der StädteRegion Aachen für Einsätze nach BHKG Für die StädteRegion Aachen wurden bei der Sitzung des Arbeitskreises Feuerschutz am einvernehmlich folgende Festlegungen getroffen: Führungsebene 1 Leitung des Ersteinsatzes Erster Einheitsführer Führungsebene 2 Leitung des Ersteinsatzes ab der Zugebene Führungsebene 3 Leitung des Einsatzes Zugführer Bestellter Einsatzleiter der Gemeinde Führungsebene 4 Leitung des Einsatzes Kreisbrandmeister (kann übernehmen, siehe 12.1 BHKG) Führungsebene 5 Leitung des Einsatzes Bestellter Einsatzleiter bei Großeinsatzlagen Nachfolgende Führungspositionen sind für die Führungsstufen 2 bis 4 festgelegt: C- Dienst Zugführer B-Dienst Von der Gemeinde bestellter Einsatzleiter bzw. sein Vertreter A-Dienst Kommune kann auch kommunal besetzt sein z.b. durch Leitung der Feuerwehr Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

88 A-Dienst, StädteRegion Alarm bzw. Information des diensthabenden A-Dienstes für die StädteRegion Jede Kommune / Feuerwehr regelt durchgehend die Besetzung der C - Dienst und B - Dienst Funktionen durch Bereitschaftspläne bzw. Absprachen und legt in der AAO die Alarmierung in Abhängigkeit vom Einsatzstichwort fest. In der nachfolgenden Tabelle sind Qualifikation und Alarmierungsindikation festgeschrieben: Bezeichnung Qualifikation Einsatzstichwort /Alarmstufen C-Dienst Zugführer gem. örtlicher AAO B- Dienst Verbandführer gem. örtlicher AAO A-Dienst Kommune Verbandführer gem. örtlicher AAO A-Dienst StädteRegion Aachen Verbandführer Beispiele: - Überörtliche Einsätze - Menschleben in Gefahr - Sonderlagen CBRN, Strahlerunfälle, Bahnunfälle - Flächenlagen Die Festlegungen zur Alarmierung des A-Dienstes (KBM Alarm) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Sie erfolgt rechnergesteuert entsprechend der Einsatzstichworte. Der A Dienst wird durch Auslösen des DME und entsprechendem SMS Alarm ausgeführt. Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

89 3. Alarmierung des A Dienstes Einsatzstichworte (derzeitige Fassung) bei denen der A Dienst-Alarm (KBM Alarm) erfolgt: Einsatzstichwort Schadensereignis Brand mit Gefahrgut (CBRN) Brände bei denen Gefahrgut brennt oder große Mengen gefährlicher Stoffe freigesetzt werden A - Dienst Brand mit Strahler Brände im Bereich von Strahlern A Dienst Großbrand Brand in einem großen Gewerbebetrieb, Industriebetrieb, Lagerhalle, in besonders gefährdeten Betrieben ohne Gefährdung für Menschen A Dienst Brand mit Mensch in Not Alle Brände bei denen Menschen vermisst, eingeschlossen oder bedroht sind A Dienst Waldbrand 3 Sim Waldbrand in unübersichtlichem, nicht zugänglichem Gebiet mit der Gefahr der Ausbreitung, bzw. angrenzender Bebauung A Dienst Feuer Bahn 2 Brand (Entstehungsbrand) im Bereich der Bahnanlagen Bahnverkehr möglicherweise beeinträchtigt A Dienst Feuer Bahn 3 Fortgeschrittener Brand im Bereich von Bahnanlagen, ggf. in Verbindung mit Freisetzung von Gefahrgut, Bahnverkehr ist beeinträchtigt A Dienst Hilfeleistungen CBRN 2 (siehe Konzept StädteRegion Aachen) CBRN 3 (siehe Konzept StädteRegion Aachen) Gefahrgut wird in großer Menge kontrolliert frei, Behälter mit Gefahrgut laufen in großer Menge aus, Gefahrgut aus Bahntransport wird frei Gefahrgut wird in großer Menge unkontrolliert frei, Gefahrgut aus Bahntransport wird in großer Menge frei A Dienst A Dienst Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

90 CBRN Strahler (siehe Konzept StädteRegion Aachen) Transportunfall mit Strahler, Unfälle in der Umgebung von Strahlern in Betrieben, Unfälle bei Bahntransporten mit Strahlern A Dienst Technische Hilfe 2 Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person (Personenschaden, Zugunglück mit eingeklemmter Person) A - Dienst Technische Hilfe 3 Verkehrsunfall mit mehreren eingeklemmten Personen, Verkehrsunfall mit Bus und eingeklemmten Personen A Dienst CBRN Messtechnik Gefahrenlage, bei der die Messtechnik-Komponente des ABC-Zuges eingesetzt wird (auch Überörtlich) A Dienst Hilfe Bahn 2 Hilfe Bahn 3 Techn. Hilfeleistung im Bereich von Bahnanlagen. Offensichtlich keine Gefahrgüterausgetreten oder drohen auszutreten, keine Gefährdung für die Bevölkerung. Umfangreiche Maßnahmen zur Rettung von Menschen und Tieren im Bereich von Bahnanlagen, Gefahrgüter sind ausgetreten oder drohen auszutreten, mit einer Gefährdung für die Bevölkerung. A Dienst A Dienst Dekontamination Gefahrenlage, bei der die Messtechnik und die P-Dekon Komponente eingesetzt wird (auch überörtlich) A Dienst RD 1 Die Kräfte des Rettungsdienstes benötigen Unterstützung durch die Feuerwehr (Tragekolonne, Beleuchtung u.a.) bei 5 14 Verletzten A Dienst RD 2 Die Kräfte des Rettungsdienstes benötigen Unterstützung durch die Feuerwehr (Tragekolonne, Beleuchtung u.a) bei Verletzten A Dienst RD 3 ÜMessen 1 oder 2 Die Kräfte des Rettungsdienstes benötigen Unterstützung durch die Feuerwehr (Tragekolonne, Beleuchtung u.a) bei mehr als 24 Verletzen einheitliches Stichwort für die Region- Köln, auch bei Anforderung aus Nachbarkreisen Gefahrenlage, bei der die Messtechnik-Komponente des ABC-Zuges eingesetzt wird (Überörtlich) A Dienst A Dienst Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

91 Naturereignisse Hochwasser 2 Wassereinbruch nach starken Regenfällen in einer Vielzahl von Gebäuden, A Dienst Sturm 2 Schwere Sturmschäden nach Sturm im gesamten Stadtgebiet mit umfangreichen Straßensperrungen A Dienst Anlage 7 Einsatzführungsdienst - Stand Juni

92 Einsatzleitung Zur Verfügung stehende 2-m-Kanäle: Feuerwehr: ( ) 56 RD / KatS: (32) 34 HiOrg: Zusammenarbeit: 31 W/U Einsatzleiter: Standort: EL SIMMERATH Florian SR AC 00 ELW... StädteRegion Aachen Funkskizze Einsatzleitung Zugewiesener Kommunikationsweg: Zur Verfügung stehende 4-m-Kanäle: 4-m-Kanal: Abschnittsleitung Feuerwehr/ RD: 468U/G 2-m-Führungskanal: 31 KatS: 501 U/G Abschnittsführer: Zusätzliche durch die Einsatzleitung freigegebene Kanäle: Kanal: Standort: Rufname: Tel.: Fax: Einheit: Einheit: Einheit: Einheit Einheit: E.-Führer: E.-Führer: E.-Führer: E.-Führer: E.-Führer: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: Rufname: Rufname: Rufname: Rufname: Rufname: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Personal / Fahrzeuge: Personal / Fahrzeuge: Personal / Fahrzeuge: Personal / Fahrzeuge: Personal / Fahrzeuge:

93 Leitstelle: FW / RD SR Aachen Leitstelle Aachen Zur Verfügung stehende 2-m-Kanäle: Tel.: Feuerwehr: ( ) 56 Fax: RD / KatS: (32) 34 Sat.-Com: n n HiOrg: Sat.-Fax: n n Zusammenarbeit: 31 W/U StädteRegion Aachen Funkskizze Einsatzleitung Bereich Nord Einsatzleitung Zur Verfügung stehende 4-m-Kanäle: Einsatzleiter: Feuerwehr/ RD: 468 U/G KatS: 501 U/G Zusätzliche nach Freigabe durch die Leitstelle. Kanal wird durch die ZPD festgelegt. Standort: Florian SR AC 00 ELW 2-1 Tel.: Fax: m-Kanal: 2-m-Führungskanal: 31 Kanal: Sat.-Com: Sat.-Fax: Abschnitt: RD ELW 1 Nord Abschnitt: Abschnitt: Abschnitt: Abschnitt: A.-Leiter: A.-Leiter: A.-Leiter: A.-Leiter: A.-Leiter: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: Rufname: Rett SR AC ELW 1-1 Rufname: Rufname: Rufname: Rufname: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: Fax: Fax: Fax: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten:

94 Zur Verfügung stehende 2-m-Kanäle: Feuerwehr: ( ) 56 RD / KatS: (32) 34 HiOrg: Leitstelle: FW / RD SR Aachen Sat.-Com: n n Sat.-Fax: n n Leitstelle Aachen Tel.: Fax: StädteRegion Aachen Funkskizze Einsatzleitung Bereich Süd Zusammenarbeit: 31 W/U Einsatzleitung Zur Verfügung stehende 4-m-Kanäle: Einsatzleiter: Feuerwehr/ RD: 468 U/G KatS: 501 U/G Zusätzliche nach Freigabe durch die Leitstelle. Kanal wird durch die ZPD festgelegt. Standort: Florian SR AC 00 ELW 2-2 Tel.: Fax: m-Kanal: 2-m-Führungskanal: 31 Kanal: Sat.-Com: Sat.-Fax: Abschnitt: RD ELW 1 Süd Abschnitt: Abschnitt: Abschnitt: Abschnitt: A.-Leiter: A.-Leiter: A.-Leiter: A.-Leiter: A.-Leiter: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: 2-m-Kanal: Rufname: Rett SR AC ELW 1-2 Rufname: Rufname: Rufname: Rufname: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: Fax: Fax: Fax: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten: Unterstellte Einheiten:

95 Feuerschutzkonzept Anlage 8 Vorbereitende Maßnahmen für Gefahren- und Schadenslagen mit erhöhtem Koordinationsbedarf in der StädteRegion Aachen Teilbereich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

96 Teilbereich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Anlass Mit Verfügung vom (Az.: /02), die diesem Konzeptpapier zugrunde liegt und als Anlage beigefügt ist, bittet die Bezirksregierung Köln eine Absprache zur anlassbezogenen Öffentlichkeitsarbeit vorzunehmen (Punkt 4). Die entsprechende Durchführung eines Abstimmungsgespräches (Punkt 1), siehe auch Auftrag, fand am 15. April 2002 im Rathaus der Stadt Würselen unter Federführung der Kreisverwaltung Aachen statt. Wie auch in der v. g. Verfügung der Bezirksregierung Köln festgestellt wird, erkennen die Ordnungsamtsleiter in der StädteRegion Aachen die Notwendigkeit, eine anlassbezogene Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren. Hierbei ist man in der StädteRegion Aachen zu der Meinung gelangt und zur Überzeugung gekommen, dass diese anlassbezogene Öffentlichkeitsarbeit standardisiert werden muss und damit in allen Kommunen der StädteRegion Aachen gleich gehandhabt werden sollte. Die Bezirksregierung Köln stellt insbesondere fest, dass unterschiedliche Vorkommnisse in den letzten Jahren (z.b. Zugunglücke, Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Gefahrguttransportern, Großbrände) die Notwendigkeit einer behörden- und/oder organisationsübergreifenden Zusammenarbeit insbesondere im Fall derartiger Gefahren- /Schadenslagen nachdrücklich unter Beweis gestellt haben. Auch hat die Bezirksregierung Köln festgestellt, dass die Nachbereitung verschiedener Einsatzanlässe ergeben hat, dass die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden und Organisationen zumindest in Teilbereichen - soweit noch nicht geschehen - zu verbessern ist. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit hat die StädteRegion Aachen bei größeren Schadenslagen bereits entsprechende positive Erfahrungen gemacht. Es wird allerdings nicht bestritten und wird daher anerkannt, dass diese Situation optimiert werden kann, in dem entsprechende Vorgehensweisen standardisiert werden und auch Situationen mit einer größeren oder großen Anzahl an Medienvertretern durchdacht werden sollten. Diese Standards werden mit diesem Konzept in der StädteRegion Aachen nun entsprechend wie folgt festgelegt: Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

97 Insbesondere unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse bei der Feuerwehr, wird festgestellt, dass - trotz guter und intensiver Vorbereitungen - nicht alles geregelt sein kann. Es erscheint notwendig, bei größeren Einsätzen und dann insbesondere bei Gefahren- /Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf immer einen Pressepool zu bilden, bei dem mehrere Verantwortliche zu beteiligen sind und mitwirken müssen. Alleine aus der Tatsache heraus, dass gerade die Medien unter einem erhöhten Druck arbeiten und bei größeren Schadenslagen und/oder Maßnahmen für Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf immer ein erhöhtes öffentliches Interesse besteht, ergibt sich die Notwendigkeit, mehrere Personen in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. Bei größeren Schadenslagen musste festgestellt werden, dass es hier zu einer Invasion von Medienvertretern kam und eine geordnete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nur unter immens erschwerten Bedingungen möglich war. Alleine durch die Anforderung von Radiostationen, die bundesweit anriefen, war eine Person damit beschäftigt, über mehrere Stunden sogenannte O-Töne zu liefern. Parallel dazu lief die Betreuung der Vertreter von Print-Medien, Agenturen, Fernsehstationen und Fotojournalisten. Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

98 Ansatz Ansatz für die einheitliche Absprache einer anlassbezogenen Öffentlichkeitsarbeit sind die bereits bei den Kommunen der StädteReion Aachen gemachten positiven Erfahrungen einer Medienbetreuung bei größeren Schadenslagen und Einsätzen, aber insbesondere auch die Durchführung der Pressearbeit bei üblichen Feuerwehreinsätzen als Grundlage der weiteren Überlegungen. Dort in Verwendung befindliche Standards können entsprechend übertragen werden. Durch eine Optimierung dieser Standards kann erzielt werden, dass eine anlassbezogene Öffentlichkeitsarbeit bei Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf kreisweit entsprechend hiermit geregelt werden und damit bewältigt werden kann. In der StädteRegion Aachen bestehen mehrere Konzepte (Konzept für den Feuerschutz in der StädteRegion Aachen und Konzept zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze), die bereits Anwendung finden. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurde hierin noch nicht konkretisiert. Erster Ansatz bei dieser Betrachtung wäre schon, dass bei der Einsatzberichterstattung ein einheitlicher Standard erreicht wird. Es wäre daher wünschenswert, dass in allen Wehren Presseverantwortliche (nicht Leiter der Feuerwehr selber) bestellt werden und eine Einsatzberichterstattung dieser Unterlage vorgenommen wird (Einsatzerstinformation bei Bagatelleinsätzen und darauf aufbauend die Einsatzpressearbeit und -betreuung vor Ort). Unterschieden werden müssen bei der Grundlagenbetrachtung dabei zunächst normale Einsätze, auch hier sollte es zu einer einheitlichen Anwendung im StädteRegionsgebiet kommen, und Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinationsbedarf. Als Regel gilt hier: Brände größeren Ausmaßes (über Zimmerbrand hinaus!), vor allem bei denen es um Menschenrettungen geht (ein LKW-Brand kann allerdings auch schon das Interesse wecken), umfangreichere technische Hilfeleistungen (allerdings: nicht jeder umgestürzte Baum ist eine Meldung wert), Gefahrguteinsätze und Tierrettungen/ Menschenrettungen besonderer Art sind natürlich öffentlichkeitsrelevant. Aufbauend auf diese Erkenntnis muss daher schon gelten: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei normalen Feuerwehreinsätzen übernimmt die Kommune/Feuerwehr selber und in eigener Zuständigkeit. Darüber sind sich die Ordnungsamtsleiter und damit die Kommunen in der StädteRegion Aachen einig. Einzelne Regelungen hierzu erfolgen in den jeweiligen Kommunen (ab welcher Schadenslage die Presse informiert wird, beispielsweise im Wege eines sogenannten Einsatzpressefaxes oder per (liegt als Anlage bei) und ab welcher Schadenslage die Presse fernmündlich informiert/alarmiert wird und im Rahmen der Presseberichterstattung vor Ort betreut wird). Ausschlaggebend dabei ist die Größe der jeweiligen Kommune. Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

99 Einig sind sich die Kommunen in der StädteRegion Aachen auch, dass Pressesprecher bei den Freiwilligen Feuerwehren als verlässliche Partner anerkannt und deren Kompetenz nicht bestritten wird. Durch eine sinnvolle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit soll zudem eine effiziente Arbeit erzielt werden, die zum einen den Einsatzleiter/einen möglichen Stab in seiner primären Aufgabenstellung entlastet aber insbesondere damit auch unterstützt. Und dies gilt dann auch bei vorbereitenden Maßnahmen für Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinationsbedarf. Festzuhalten bleibt für die Presse- und Medienarbeit zunächst die gesetzliche Grundlage des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NW - PresseG) vom 24. Mai 1966 (GV NW S. 340/SGV NW 2250). Gemäß 3 PresseG erfüllt die Presse eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch, dass sie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt. Es bleibt insofern festzuhalten, dass gerade bei Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf ein grundsätzliches öffentliches Interesse besteht. Das Landespressegesetz geht sogar noch weiter. Nach 4 sind die Behörden verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht (und dies trifft dann sicherlich bei Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf zu), soweit deren Umfang das zumutbare Maß überschreitet. Es ist also der Frage nachzugehen, ob es sich bei den zu erteilenden Auskünften um ein zumutbares Maß handelt. Kein Pressevertreter wird verlangen (können), in der ersten heißen Phase schon alle detaillierten Informationen erhalten zu können. Es liegt auf der Hand, dass bei Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf eine Information sicherlich erst dann herausgegeben werden kann, wenn die primäre Aufgabe erfüllt ist, oder zu einem späteren Zeitpunkt über entsprechendes Personal verfügt wird, dass entsprechende Informationen bereitstellen kann, ohne die Einsatzabwicklung zu gefährden. Unter Berücksichtigung der v. g. Aspekte ist es dennoch ratsam, so früh wie möglich bei bestimmten Schadenslagen eine Pressearbeit aufzunehmen, möglicherweise auch, um Teile der Bevölkerung zu verständigen/warnen. Vor allem beantwortet sich die Frage schließlich auch selber, ob eine Pressearbeit an der Einsatzstelle frühzeitig eingerichtet werden soll oder nicht. Alleine unter dem Aspekt, den Stab von Presseanfragen und -auskünften zu entlasten und damit den Erfolg der Einsatzleitung/Stabsführung nicht zu gefährden, ist es stets gegeben, bei Gefahren- /Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf Pressearbeit frühzeitig aufzunehmen und zu integrieren. Hierauf aufbauend ergibt sich folgende Regelung der Öffentlichkeitsarbeit bei Gefahren- /Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf: Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

100 Ausführung 1. Es ist anerkannt, dass eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf notwendig ist und wir halten folgende weitere Vorgehensweise dabei für angezeigt, die dann in den Kommunen entsprechend umgesetzt werden soll. 2. Insbesondere bei vorbereitenden Maßnahmen für Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinationsbedarf sind die örtlichen Ordnungsämter federführend zuständig. Um diese koordinierende Arbeit zu erleichtern, zu unterstützen und die verantwortlich Handelnden in den Kommunen zu entlasten, sollten, da in diesem Bereich bei den Feuerwehren a) über das entsprechende Personal verfügt wird und b) hier bereits über Praxiserfahrung verfügt wird, die Feuerwehr-Pressesprecher in Fällen vorbereitender Maßnahmen für Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinationsbedarf mit alarmiert und auf Weisung der örtlichen Ordnungsämter eingesetzt werden. 3. Es wird anerkannt, dass die Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehren/des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e. V. verlässliche Partner sind und deren Kompetenz nicht bestritten wird. 4. Insofern halten es die Kommunen für sinnvoll, dass die Wehren Pressesprecher als Funktionen installieren, fordern deren flächendeckende Einführung bei allen Wehren in der StädteRegion Aachen und unterstützen deren Arbeit. 5. Aufbauend zunächst auf diese Grundüberlegungen unterstützen die Kommunen in der StädteRegion Aachen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren im Rahmen der Einsatzberichterstattung mit deren zwei Schritten als Basiskonzeption: 5.1 Eine Presseschnellinformation via Pressefax oder alternativ per erfolgt bei kleineren Einsätzen (Vordruck liegt als Anlage bei). 5.2 Darüber hinaus übernehmen die Kommunen bei größeren Einsätzen und Schadenslagen eine eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in dem die Medien vor Ort betreut werden. Hier kann der Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehren auf Anforderung des Einsatzleiters und/oder durch Festlegung in den örtlichen Alarm- und Ausrückeordnungen bereits frühzeitig mit alarmiert und eingesetzt werden. Zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung steht auch der Pressesprecher des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e. V. zur Verfügung (auch zur Unterstützung des Kreisbrandmeisters bei größeren Schadenslagen und Einsätzen). Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

101 6. Es ist unbestritten, dass bei Gefahren-/Schadenslagen mit erhöhtem Koordinierungsbedarf eine Vielzahl an Behörden, Fachabteilungen, Dienste etc. insgesamt zu beteiligen sind. Das Zusammenführen ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden, sofern es sich nicht um eine Großeinsatzlage oder Katstrophe handelt. 7. Zum Zwecke der Einsatzführung vor Ort können sich die Kommunen des Einsatzleitwagens 2 der StädteRegion Aachen bedienen, der bei der Leitstelle der StädteRegion Aachen angefordert werden kann. Das Fahrzeug dient insofern auch hier als Führungs- und Kommunikationsmittel. 8. Neben der eigentlichen Einsatzleitung ist eine Presse- und Öffentlichkeitsarbeit rechtzeitig aufzunehmen, um die Medien bereits frühzeitig von einer bestimmten Gefahren-/Schadenslage zu informieren und möglicherweise die Bevölkerung flächendeckend zu informieren/warnen. Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

102 Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: 1.1 Es sind der Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehr vor Ort und der Pressesprecher des Feuerwehrverbandes Kreis Aachen e. V. neben anderen zu beteiligenden Einsatzkräften der Feuerwehr über die Leitstelle der StädteRegion Aachen zu alarmieren. 1.2 Schon in einer ersten heißen Phase ist nach Möglichkeit eine Pressemitteilung zu erstellen, die alle wesentlichen (öffentlichen) Details und Informationen enthält. Diese Pressemitteilung ist an Ort und Stelle mit dem Einsatzleiter und den übrigen Beteiligten abzustimmen (z. B. eigene Pressestelle, Polizei, Betreiber, mögliche andere Dienststellen etc.) 1.3 Diese Pressemitteilung wird schriftlich vorgehalten und analog der Einsatzleitung bei Großschadenslagen (Stabsarbeit - S5 -, siehe Arbeitsordner ELW 2) an die Print- und sonstigen Medien verschickt (via Fax oder schon aus dem ELW 2). Dadurch wird erreicht, dass die Medien bereits frühzeitig informiert sind, Basisinformationen vorliegen und sich hierdurch zunächst die Nachfrage bei den Behörden und bei der Einsatzleitung vor Ort erheblich reduzieren. 1.4 Aufbauend darauf sind Vorkehrungen zu treffen, dass vor Ort eintreffende Medienvertreter weitere Informationen erhalten (Verteilen der schriftlichen Pressemitteilung, um Anfragen zunächst so gering wie möglich zu halten, Bereithalten für mündliche Erstinformationen für Radio- und Fernsehstationen) 1.5 Bei Lageänderungen sind die schriftlich fixierten Presseinformationen umgehend zu aktualisieren (das weitere Vorgehen hierbei richtet sich analog der Ziffern 7.1 bis 7.4). Bei den schriftlichen Presseinformationen ist zu beachten, dass 1.1 entweder eine Erstinformation anhand des Vordruckes (Anlage) erstellt und verteilt wird oder 1.2 eine Fließtextinformation (journalistisch aufbereitet) erstellt und verteilt wird, die alle weiteren Details enthält: Kurz und prägnant, das Wichtigste vorneweg Mögliche Vorgeschichte erwähnen, gesetzliche Bestimmungen nicht vergessen Einfaches Deutsch verwenden, Fachausdrücke vermeiden Nicht einzelne Personen stehen im Vordergrund, sondern die Berichterstattung über das Ereignisse und die Abwicklung als solche Angabe einer (mobilen) Telefonnummer, unter der man auch wirklich jemanden zum Nachfragen erreichen kann (keine Telefonnummer der Einsatzleitung!) Folgenden Aufbau der Pressemitteilung beachten: Was ist passiert?, Wo ist es passiert?, Wann ist es passiert?, Wer war daran beteiligt?, Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

103 1.3 Es ist darauf zu achten, dass eine eingerichtete Pressestelle von der Einsatzleitung räumlich abgetrennt und räumlich gekennzeichnet wird. Hierdurch wird erreicht, dass die Einsatzleitung als solche ungestört weiter arbeiten kann, aber parallel dazu auch der Presse zu ihrem Recht verholfen wird. 1.4 Entsprechend der Erfahrungen bei Presseeinsatzberichterstattungen bei Feuerwehreinsätzen ist es zudem unerlässlich, neben der räumlichen Trennung von Einsatzleitung und Pressestelle, insbesondere auch eine Kenntlichmachung dieser wie auch anderer handelnder Personen vorzunehmen. Nach dem entsprechenden Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom (II C ), der diesem Exposé in der weiteren Anlage beigefügt ist, ist daher insbesondere der Verantwortliche für die Pressearbeit/-betreuung mit einer grünen Weste (Aufschrift Presse ) zu versehen. Diese, wie auch andere Westen für Führungskräfte, sollten die Freiwilligen Feuerwehren in der StädteRegion Aachen insgesamt vorhalten. 1.5 Kann frühzeitig eine Information nicht geliefert werden, verweisen Sie auf ein Zeitlimit, innerhalb dessen Pressemitteilungen aufbereitet werden. Berufen Sie hierfür eine kleine Pressekonferenz an einem anderen Ort als der Einsatzleitung ein, auf der alle Informationen bereitgehalten werden (schriftlich wie mündlich). Halten Sie allerdings Ihr Versprechen gegenüber den Medienvertretern! 1.6 Eine hilfereiche und sinnvolle Unterstützung in diesem Zusammenhang bietet auch Handbuch Die Feuerwehren in der Städteregion Aachen, das entsprechende Informationen auch zu den handelnden Verantwortlichen innerhalb der Feuerwehren, damit auch der dortigen Pressesprecher vorhält und laufend aktualisiert wird. Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

104 Presse- Einsatz- Information Wappen, Logo, Kopftext... Absender: Redaktion per Telefax Datum Alarmzeit Wann kam es zu dem Schadensereignis? Einsatzdauer Wo befinde sich die Einsatzstelle? Wer war Einsatzleiter? Was ist passiert? Welche Einsatzmaßnahmen wurden eingeleitet? Wie viel Einsatzkräfte und Fahrzeuge waren vor Ort? Besondere Ereignisse Für weitere Fragen steht Ihnen zur Verfügung: Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

105 Leitfaden der Feuerwehren der Städteregion Aachen - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Für den Bereich der Städteregion Aachen wird mit diesem Leitfaden das Verhalten aller haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, sowie Angestellten zur Einhaltung der Schweigepflicht festgelegt. Darüber hinaus werden, das mit dem örtlichen Feuerwehrwesen in Bezug stehende Auftreten, insbesondere in sozialen Netzwerken, sowie der Umgang mit den Medien- und Pressevertretern, vorgegeben. 1 Schweigepflicht Die Schweigepflicht folgt aus dem verfassungsrechtlich geschützten Allgemeinen Persönlichkeitsrecht Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Demnach hat jeder Mensch grundsätzlich das Recht, selbst zu bestimmen, welche Daten, wann, wo, in welchem Umfang und in welchem Zusammenhang Dritten offenbart werden. Allgemeines Es ist - sofern 4 dieses Leitfadens nichts anderes gestattet - untersagt, im Einsatzund Ausbildungsdienst bekannt gewordene Angaben und Tatsachen zu Personen, deren persönliche Verhältnisse und / oder Wohnsituation, an Dritte weiterzugeben. Hierzu gehören auch Angaben zum Einsatzort und Einsatzgeschehen. Ferner ist untersagt, erlangte Informationen aus dem Sprechfunkverkehr an Dritte weiterzugeben. Die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Art. 33 Abs. 5 GG (Grundgesetz) und trifft alle auch ehrenamtliche - Träger öffentlichen Amtes. Beamte der hauptamtlichen Wachen, Angestellte und Ehrenbeamte Für die Beamten der hauptamtlichen Wachen der Freiwilligen Feuerwehren ergibt sich die Schweigepflicht unmittelbar aus 37 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). Für Angestellte der Feuerwehren und der Städteregion folgt die Verschwiegenheitspflicht aus den tarifrechtlichen Bestimmungen. Soweit ehrenamtliche Feuerwehrangehörige Ehrenbeamte sind, - insbesondere Wehrführer, Kreisbrandmeister bzw. deren Stellvertreter - folgt die Verschwiegenheitspflicht ebenso aus den 5 und 37 des BeamtStG. Ehrenamtliche Einsatzkräfte Für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte folgt die Verschwiegenheitspflicht aus dem sog. öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art zur Gemeinde. Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

106 Die Verschwiegenheitspflicht ergibt sich in diesem Fall aus 84 VwVfG und 30 GO, sowie einer entsprechenden Anwendung des 37 BeamtStG. Aussagegenehmigung und Aussagepflicht Sofern und soweit ein Angehöriger in Zusammenhang mit einem Strafverfahren aussagen soll, bedarf er einer Aussagegenehmigung durch den Dienstvorgesetzten. Dienstvorgesetzter der hauptamtlichen Einsatzkräfte ist derjenige, der für die beamtenrechtlichen Entscheidungen zuständig ist, grundsätzlich der Bürgermeister. Für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen ist Dienstvorgesetzter der Leiter der Feuerwehr, 12 Abs. 1 S. 1, 2. HS. Auf die für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige entsprechend anwendbaren Vorschriften des 37 Abs. 3 und 4 BeamtStG wird Bezug genommen. Zuwiderhandlungen können von den jeweiligen Betroffenen straf-, zivilrechtlich aber auch disziplinarrechtlich verfolgt werden. 2 Strafbarkeit und Haftung Auf die zivilrechtlich Haftung, insbesondere die Normen der 823 und 1004 BGB, wird exemplarisch verwiesen. Die strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht folgt u.a. aus 203 StGB. Die disziplinarrechtliche Verfolgbarkeit bleibt hiervon unberührt, auf Disziplinargesetz für das Land NRW und 19ff. LVO FF NRW wird Bezug genommen. 3 Bildaufzeichnungen und Veröffentlichungen Feuerwehrangehörigen sind Foto- und Videoaufzeichnungen des Einsatzgeschehens mit privatem Handy, Videokamera oder Fotokamera generell untersagt. Die Dokumentation eines Einsatzes mit einer Kamera jedweder Art, darf nur von den in 4 Abs. 2 genannten Feuerwehrangehörigen oder Beauftragten durchgeführt oder Dritten gegenüber angeordnet werden. Bildaufzeichnungen durch Feuerwehrangehörige während Feuerwehreinsätzen ohne Auftrag sind somit untersagt; die Erstellung und Weitergabe solcher Aufzeichnungen - ohne Auftrag eines Berechtigten - an Dritte ist verboten und kann sowohl straf-, als auch zivilrechtlich und disziplinarrechtlich verfolgt werden. Ebenso die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung in sozialen Medien, insbesondere facebook, twitter, Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

107 Auf die strafrechtliche Relevanz des 201a StGB, sowie die zivilrechtlichen Vorschriften der 823, 1004 BGB und 22, 23 KUG wird explizit verwiesen. 4 Auskünfte an Medienvertreter und Dritte Die aktive und passive Öffentlichkeitsarbeit obliegt der örtlich zuständigen Feuerwehr. Auskünfte an Presse- und Medienvertreter, an die Bevölkerung und sonstige im Zusammenhang mit der öffentlichen Wahrnehmung stehenden Stellen werden ausschließlich über den jeweiligen Pressesprecher, im Falle dessen Abwesenheit, von einem Mitglied der Wehrführung, hilfsweise dem Einsatzleiter oder einer sonstigen, vom Wehrführer ausdrücklich betrauten Einsatzkraft erteilt. Bei Anfragen seitens der Presse ist auf die zuvor genannten Personen in vorgenannter Reihenfolge zu verweisen. Um ein einheitliches Aussagebild zu erreichen, wird der zuständige Pressesprecher über jegliche getätigte Informationen an die Medien umgehend informiert, sofern sie von anderen Funktionsträgern gegeben wurden. Sollten Medien während Einsatztätigkeiten bei Einsatzkräften, Einsatzzentrale oder der Leitstelle anfragen, sind lediglich die Alarmmeldung sowie der Ort des Einsatzes mitzuteilen bzw. zu bestätigen. Die städteregionale Leitstelle ist zu weitergehenden Auskünften nicht befugt. # Als Leitfaden verabschiedet bei der Sitzung des Verbandsauschusses des KFV vom Anlage 8 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stand Juni

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109 Feuerschutzkonzept Anlage 9 Mobile Führungsunterstützung (MoFüst) Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

110 Die Mobile Führungsunterstützung ( MoFüst) Die MoFüst wurde organisiert durch die zuständige Bezirksregierung in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Gefahrenabwehrbehörden. Die für die Städteregion Aachen zuständige MoFüst Rheinland ist bei der Bezirksregierung Köln angesiedelt und wird über die zuständige Alarmierungsleitstelle bei der Städteregion Aachen alarmiert. Im Rahmen von MoFüst können zur Unterstützung von Stabsarbeit einzelne Funktionen oder komplette Einsatzstäbe zur Ablösung oder Ergänzung der eingesetzten Kräfte vor Ort durch eine Gebietskörperschaft über die Bezirksregierung angefordert werden. Zur Konkretisierung der Massnahmen der MoFüst ist von der Bezirksregierung Köln ein Eckpunktepapier erstellt worden. Dort werden die verschiedenen Stufen und Arten der Unterstützung beschrieben. Der Entwurf des Personal- und Anforderungskonzeptes im Rahmen der vorgeplanten überörtliche Hilfe im Reg. Bez. Köln vom ist nachstehend aufgeführt. Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

111 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

112 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

113 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

114 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

115 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

116 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

117 Anlage 9 Entwurf Mobile Führungsunterstützung - Stand Juni

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119 Feuerschutzkonzept Anlage 10 Abteilung Köln Bereitschaft 1 und Beteiligungen der Einsatzkräfte aus der StädteRegion Aachen Anlage 10 Abteilung Köln Bereitschaft 1 und Beteiligungen der Einsatzkräfte aus der SR AC Stand Juni

120 Bezirksabteilung Rheinland (BezAbt Rheinland) Geplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Regierungsbezirk Köln

121 BEZIRKSABTEILUNG RHEINLAND Handbuch Fassung November

122 Inhaltsverzeichnis Vorwort 7 I. Allgemeines 1. Zweckbestimmung und Auftrag 8 2. Rechtliche Grundlagen der überörtlichen Hilfe ( Amtshilfe ) 9 II. Begriffe 12 III. Planungsorganisation 1. Mitwirkende Organisationen Bezirksabteilungsstruktur 2.1 Gliederung der Bezirksabteilung Abmarschfolge der Bezirksabteilung Rheinland mit Bezirksabteilungsführung ohne Bezirksabteilungsführung Bezirksabteilungsführung Aufbau der Bezirksabteilungsführung Aufgaben der Bezirksabteilungsführung Personal der Bezirksabteilungsführung Bezirksabteilungsführung Variante I Bezirksabteilungsführung Variante II 20 2

123 2.3 Führungsunterstützung Bezirksabteilungsführung Aufbau Aufgaben Einrichtung und Personal Vorkommando der Bezirksabteilungsführung Bereitschaftsstruktur 3.1 Zusammenstellung der Bereitschaften Bereitschaftsführung Aufbau der Bereitschaftsführung Aufgaben der Bereitschaftsführung Personal und Einsatzmittel der Bereitschaftsführung Benennung der Bereitschaftsführungen Gliederung der Bereitschaft Löschzüge Logistik Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz HFS-System Mitwirkung TWH Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen Fachgruppe Beleuchtung 30 3

124 3.4 Führungsunterstützung Bereitschaftsführung Aufbau Aufgaben Einrichtung und Betrieb Vorkommando der Bezirksbereitschaften Abmarschfolge der Bereitschaften Leitstellenstruktur und Meldeverfahren 4.1 Bezirksabteilungsleitstelle Bezirksbereitschaftsleitstellen HVB-Leitstellen Management Aufgaben des Managements 5.2 Benennung des Managements Management der Abteilung Bezirk Rheinland Management der Bereitschaften Management des THW Management der Hilfsorganisationen IV. Ablauforganisation 1. Anforderung Anforderungsschema Alarmierungsvordrucke der Abteilungsleitstelle AAO und Planung des Alarmierungsweges 40 4

125 2. Alarmierungs- und Einsatzstufen 2.1 Stufe 1 41 Innerhalb 4 Stunden an der Einsatzstelle; Einsatz außerhalb des Regierungsbezirks, gebietsneutrale Variante 2.2 Stufe 2 42 Innerhalb 24 Stunden abmarschbereit ab Sammelraum; mehrtägige Einsätze mit Unterbringung am Schadensgebiet 3. Sammelpunkt und Sammelraum Sammelpunkte 3.2 Sammelräume 4. Logistik Personal Kennzeichnung MOT-Marsch rechtliche Grundlagen An- und Abmarsch Anfahrt zum Einsatzort Abfahrt vom Einsatzort 48 5

126 8. Informations- und Kommunikationswesen (IuK) 8.1 Systematik der Funkrufnamen im 4m-Bereich Systematik der Funkrufnamen im 2m-Bereich Kommunikation im MOT-Marsch Erreichbarkeit der ELW der Bereitschaftsführungen 52 Anlagen Seite Anlagen Anforderungsvordruck Alarmierungsvordruck Bezirksabteilungsführung Alarmierungsvordruck Bezirksbereitschaften Vordruck Bereitmeldung 56 Anlagen Checkliste Bereitstellungsraum Ausstattung Bereitstellungsraum Verpflegungsberechnung Kraftstoffberechnung 60 Anlagen Information für Arbeitgeber Information für Angehörige Information Impfschutz Packliste 64 Anlagen 4 Personalerfassung nach Einheiten Abteilung 65 Brandschutz 66 THW 72 Hilfsorganisationen 76 Anlagen Namensschild Funktionsweste Scheibenschild mit Funkrufnamen 84 Anlagen Personalliste Bezirksbereitschaftsführung Personalliste Management 86 Anlagen 7 Information 7.1 Lehrunterlage IdF , geschlossene Verbände 93 6

127 Vorwort Dieses Konzept wurde seit 2004 mit den Kreisen und Kreisfreien Städten entwickelt für die geplante überörtliche Hilfe größeren Umfangs der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr aus dem Regierungsbezirk Köln. Das Konzept beschreibt die interkommunale und organisationsübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren, privaten Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk und legt die dazu erforderlichen Strukturen fest. Ziel ist die Festlegung einheitlicher Gliederungen und Organisationsabläufe für Einheiten oberhalb der Zuggröße. Die neu entwickelte taktische Einheit trägt den Namen Bezirksabteilung Rheinland. 7

128 I. Allgemeines I 1. Zweckbestimmung und Auftrag Erfordert ein Schadensereignis umfangreiche überörtliche Hilfe gemäß 25 FSHG, so kann die Bezirksabteilung Rheinland oder Teileinheiten davon nach diesem Konzept aus dem Regierungsbezirk Köln angefordert werden. Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen: Konzeption für Einsätze innerhalb und außerhalb des Regierungsbezirks Köln Die zugeordneten Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen stellen die Versorgung sicher und sind für diesen Zeitraum autark einsetzbar Dass THW stellt die Logistik zur Materialerhaltung sicher Die Planung für den Einsatz der Bereitschaften ist für eine Einsatzdauer von bis zu 5 Tagen ausgelegt Personal der MoFüst 8

129 2. Rechtliche Grundlagen der überörtlichen Hilfe ( Amtshilfe ) Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz NRW 25 Überörtliche Hilfe Bei der überörtlichen Hilfe nach 25 FSHG handelt es sich im Kern um gegenseitige Amtshilfe, zu der, nach Artikel 35 Abs.1 Grundgesetz, alle Behörden des Bundes und der Länder verpflichtet sind. Für das THW und die Werkfeuerwehren sind ergänzende Regelungen enthalten. Die Amtshilfe ist in den 4 ff. des Verwaltungs-Verfahrensgesetz (VwVerfG NRW) näher beschrieben. Verwaltungs-Verfahrensgesetz (VwVerfG NRW) Nach 4 liegt keine Amtshilfe vor, wenn sich die Behörden innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten wenn die Hilfeleistung von der ersuchten Behörde selbst erbracht werden müsste. Der 5 nennt die Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe. Eine Behörde kann um Amtshilfe ersuchen, wenn sie die Amtshandlung aus rechtlichen Gründen nicht selbst vornehmen kann; aus tatsächlichen Gründen, insbesondere wegen fehlender Dienstkräfte und Einrichtungen, die Amtshandlung nicht selbst vornehmen kann; Kenntnisse von Tatsachen benötigt, die sie selbst nicht ermitteln kann; Urkunden oder sonstige Beweismittel benötigt, die nur die ersuchte Behörde besitzt; 9

130 die Amtshandlung selbst nur mit wesentlich höherem Aufwand als die ersuchte Behörde vornehmen könnte. Die ersuchte Behörde darf Amtshilfe nicht leisten, wenn sie dazu aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist; sie dadurch dem Wohl des Bundes oder eines Landes erhebliche Nachteile bereiten würde. Die ersuchte Behörde muss Amtshilfe nicht zwingend leisten, wenn eine andere Behörde die Hilfe wesentlich einfacher oder mit geringerem Aufwand leisten könnte; sie die Hilfe nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand leisten könnte; sie ihre eigenen Aufgaben ernstlich gefährden würde. Bei Streitfällen der Amtshilfe entscheidet die gemeinsame Aufsichtsbehörde oder die Aufsichtsbehörde der ersuchten Behörde. Hinsichtlich der Durchführung der Amtshilfe legt 7 fest: Die Zulässigkeit der Maßnahme richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht. Die Durchführung der Maßnahme richtet sich nach dem für die ersuchte Behörde geltenden Recht. Die ersuchende Behörde ist für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme verantwortlich. 10

131 Die ersuchte Behörde ist für die Durchführung der Amtshilfe verantwortlich. Hinsichtlich der Kosten bestimmt 8: Erstattung der Auslagen auf Anforderung Keine Erstattung bei dem gleichen Rechtsträger Bei kostenpflichtigen Handlungen durch die ersuchte Behörde stehen ihr die von Dritten geschuldeten Kosten zu. 11

132 II. Begriffe II Bezirksabteilung Die Bezirksabteilung setzt sich aus 5 Bezirksbereitschaften und den Zusatzmodulen zusammen. Bezirksabteilungsleitstelle Die Bezirksabteilungsleitstelle fordert die einzelnen Bezirksbereitschaften bei den Bezirksbereitschaftsleitstellen an. Sie ist Führungsmittel der Bezirksabteilungsführung. Bezirksbereitschaft Die Bezirksbereitschaft ist der Zusammenschluss von Einheiten aus mehreren Gebietskörperschaften. Bezirksbereitschaftsleitstelle Die Bezirksbereitschaftsleitstelle alarmiert die Leitstelle der Gebietskörperschaft, aus deren Bereich die Bezirksbereitschaft zusammengestellt wird. Sie ist Führungsmittel der Bezirksbereitschaftsführung. Bereitstellungsraum Der Bereitstellungsraum ist die Sammelbezeichnung für Orte, an denen Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmittelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden. Führungsunterstützung Bezirksabteilungsführung Rückwärtige Einrichtung für die Belange der Bezirksabteilungsführung vor dem Abmarsch und während des Einsatzes. Führungsunterstützung Bezirksbereitschaftsführung Rückwärtige Einrichtung für die Belange der jeweiligen Bezirksbereitschaft vor dem Abmarsch und während des Einsatzes. 12

133 Management Das Management ist zuständig für die Bezirksabteilung außerhalb des Einsatzes. Sammelraum Ort, an dem die Bezirksbereitschaft zusammengestellt und zum Abmarsch zum Schadensgebiet bereitgehalten wird. Der Sammelraum wird wie ein Bereitstellungsraum geführt. Sammelpunkt Im Sammelpunkt werden die Einheiten aus einer Gebietskörperschaft für den Abmarsch zum Sammelraum zusammengeführt. Vorkommando Bezirksabteilungsführung Das Vorkommando der Bezirksabteilung erkundet die Einsatzstelle einschließlich der Bereitstellungsräume vor Eintreffen der Bezirksabteilung in Kooperation mit der örtlichen Einsatzleitung. Es erstellt die Gesamtplanung für den Bezirksabteilungseinsatz. Vorkommando Bezirksbereitschaftsführung Das Vorkommando der Bezirksbereitschaft erhält den Einsatzauftrag vom Vorkommando der Abteilungsführung oder beim selbständigen Einsatz einer Bezirksbereitschaft unmittelbar von der örtlichen Einsatzleitung. Es ist für die taktische Einsatzvorbereitung der Bezirksbereitschaft zuständig. 13

134 III. Planungsorganisation III 1. Mitwirkende Organisationen In der Bezirksabteilung Rheinland wirken mit: Öffentliche Feuerwehr (BF/FF) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Malteser Hilfsdienst (MHD) Johanniter-Unfallhilfe (JUH) Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Technisches Hilfswerk (THW) 14

135 2. Bezirksabteilungsstruktur Die Bezirksabteilung Rheinland besteht aus 5 Bezirksbereitschaften. Eine Bezirksbereitschaft besteht aus jeweils 4 Löschzügen und einem Logistikzug mit je nach Schadensereignis den Zusatzmodulen Waldbrand, Technische Hilfeleistung, Hochwasserschutz und *Förderung großer Wasservolumen (einmal im Bezirk) 2.1 Gliederung der Bezirksabteilung Bezirksabteilung Bezirksbereitschaft I Bezirksbereitschaft II Bezirksbereitschaft III Bezirksbereitschaft IV Bezirksbereitschaft V Zug 1-4 Zug 1-4 Zug 1-4 Zug 1-4 Zug 1-4 Zug 5 (Logistik) Zug 5 (Logistik) Zug 5 (Logistik) Zug 5 (Logistik) Zug 5 (Logistik) Einsatzeinheit Einsatzeinheit Einsatzeinheit Einsatzeinheit Einsatzeinheit Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz Zusatzmodule (einmal in der Bezirksabteilung vorhanden) 1 x HFS (Kreis Euskirchen) 1 x Fachgruppe Materialerhaltung (THW) 1 x Fachgruppe Pumpen (THW) 1 x Fachgruppe Beleuchtung (THW) Bezirksabteilung Rheinland 15

136 2.1.1 Abmarschfolge der Bezirksabteilung Rheinland mit Bezirksabteilungsführung (Einzelstufen der Mobilmachung) Vorkommando der Bezirksabteilungsführung Bezirksabteilungsführung Logistik der Bezirksabteilungsführung Schemata, ohne zeitliche Folge Vorkommando der Bezirksbereitschafstführung Bezirksbereitschaftsführung Bezirksbereitschaft Logistik der Bezirksbereitschaft 16

137 ohne Bezirksabteilungsführung Vorkommando der Bezirksbereitschaftsführung Bezirksbereitschaftsführung Bezirksbereitschaft Logistik der Bezirksbereitschaft 2.2 Bezirksabteilungsführung Aufbau der Bezirksabteilungsführung Der Aufbau der Bezirksabteilungsführung erfolgt nach der Stabsstruktur gemäß FwDV 100 unter Beteiligung der privaten Hilfsorganisationen und des THW. Es sind zwei Einsatzvarianten (siehe und 2.2.5) vorgesehen: Einsatz ab zwei Bezirksbereitschaften Bezirksabteilungsführung Variante I Einsatz ab vier Bezirksbereitschaften Bezirksabteilungsführung Variante II 17

138 2.2.2 Aufgaben der Bezirksabteilungsführung Die Aufgaben der Bezirksabteilungsführung sind im Wesentlichen: Gestellung eines Vorkommandos Verbindungsaufnahme zur örtlichen Einsatzleitung Auftragsübernahme von der Führungsunterstützung (EvD22) Einsetzten der Bereitschaften Aufbau einer Organisations- und Einsatzstruktur Erkundungskontrolle und fortführung während der An- und Abfahrt Einrichten des Bereitstellungsraumes bei Bedarf Kräfteheranführung und rückführung Einfügung in die Einsatzstruktur der anfordernden Gebietskörperschaft Führen der Bereitschaftsführungen Kommunikation mit der Führungsunterstützung der Bezirksabteilungsführung Personal der Bezirksabteilungsführung Die Besetzung der Bezirksabteilungsführung erfolgt aus dem Personenkreis der MoFüst-Rheinland. Doppelfunktionen in parallelen Führungsaufgaben (z. B. MoFüst Rheinland, Krisenmanagement, Führung von Einheiten, BHP, PASS) sind zu vermeiden. 18

139 2.2.4 Bezirksabteilungsführung Variante I Die Bezirksabteilungsführung Variante I besteht lagebezogen aus den Stabsfunktionen: Leiter S1 S2 S3 S4 S6 Stabshilfspersonal (ETB, Lagekartenführer) ggf. lagebezogen Fachberater Zur technischen Ausstattung gehören: 1 ELW 1 1 ELW 2 1 KdoW 2 Kräder Fernmeldedienst 1 RTW 1 MTF 19

140 2.2.5 Bezirksabteilungsführung Variante II Die Bezirksabteilungsführung Variante II besteht aus den Stabsfunktionen: S1 S2 S3 S4 S6 ggf. lagebezogen Fachberater Zur technischen Ausstattung gehören: 1 ELW 1 1 ELW 2 1 KdoW 2 Kräder Fernmeldedienst 1 RTW 1 MTF 20

141 2.3 Führungsunterstützung der Bezirksabteilungsführung (FÜ-BzAbtlg.) Aufbau Der Aufbau erfolgt nach der Stabsstruktur gemäß FwDV 100 und wird je nach Schadensereignis mit Verbindungspersonen ergänzt Aufgaben Die FÜ-BzAbtlg. hat alle vorbereitenden Maßnahmen oberhalb der Bezirksbereitschaftsebene durchzuführen. Dazu gehören insbesondere: Kommunikation mit der anfordernden Gebietskörperschaft MOT-Marsch-Vorbereitung für die Abt.FÜ-BR(z. B. Zeitfenster, Streckenvorgaben, Genehmigungsverfahren bei Übungen) bei der An- und Abfahrt Personalreserve Verpflegungsnachschub Kommunikation Kooperation mit Behörden, Instituten etc. Unterstützung der Bezirksabteilungsführung im Einsatz Bündelfunktion zur PASS Betrieb einer Hotline Betriebsbereitschaft bis Einsatzende Ist während der Einsatzdauer ständig erreichbar für die Bezirksbereitschaftsführung 21

142 2.3.3 Einrichtung und Personal Der Führungsunterstützungsstab der Bezirksabteilungsführung wird errichtet und betrieben bei der Berufsfeuerwehr Aachen, Stolberger Str. 155, Tel Fax Das Personal des Führungsunterstützungsstabes setzt sich zusammen aus Personal der Berufsfeuerwehr Aachen der Bezirksregierung Köln und den erforderlichen Fachberatern und Verbindungspersonen. 2.4 Vorkommando der Bezirksabteilungsführung Aufgaben des Vorkommandos: - Kontakt mit der zuständigen Einsatzleitung aufnehmen - Lagebild am Schadensort erkunden und Entwicklung erfassen - Kontakt zur Führungsunterstützung herstellen - Sammelpunkt organisieren - Bereitstellungsraum der Bezirksabteilung Rheinland planen und evtl. einrichten Bei der Variante I der Bezirksabteilungsführung bedient sich diese des Vorkommandos der MoFüst-Rheinland. Bei der Variante II der Bezirksabteilungsführung besteht das Vorkommando aus : einer Führungskraft der Berufsfeuerwehr Köln als Leiter und je einer Funktion aus den Bereitschaftsführungen I - V 22

143 Die Funktionen aus den Bereitschaftsführungen übernehmen nach Eintreffen der Bezirksbereitschaftsführungen dort Stabsfunktionen. 3. Bezirksbereitschaftsstruktur 3.1 Zusammenstellung und Bezeichnungen der Bezirksbereitschaften Die Bezirksbereitschaften der Bezirksabteilung Bezirk Köln werden aus folgenden Gebietskörperschaften des Regierungsbezirkes Köln zusammengestellt: BR I Städteregion Aachen, Stadt Aachen, Kreis Heinsberg BR II Kreis Düren, Kreis Euskirchen BR III Stadt Köln, Rhein-Erft-Kreis BR IV Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis BR V Stadt Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis I II II IV V Zusammenstellung der Bezirksbereitschaften 23

144 3.2 Bezirksbereitschaftsführung Aufbau der Bezirksbereitschaftsführung Der Aufbau der Bezirksbereitschaftsführung erfolgt nach der Stabsstruktur gemäß FwDV 100 mit den privaten Hilfsorganisationen und dem THW Aufgaben der Bezirksbereitschaftsführung Zu den Aufgaben der Bezirksbereitschaftsführung gehören: MOT-Marschführung Einordnung in die Bezirksabteilungsführung während des Einsatzes Führung des zugewiesenen Bereitstellungsraumes und evtl. rückwärtigen Unterkunftsraumes Taktisch-operative Führung der Bezirksbereitschaft Personal und Einsatzmittel der Bereitschaftsführung Personal Die personelle Besetzung der Bezirksbereitschaftsführung bestimmt sich nach der FwDV 100. Neben den Leiter und den S-Funktionen (S1- S4) ist Stabshilfspersonal (ETB, Lagekarte) und Fernmeldedienst vorzuhalten. Die Gesamtpersonalstärke soll 20 Personen nicht überschreiten Einsatzmittel 1 x ELW 1 1xELW 2 1 x KdoW 1xMTF 2 x Krad 1 x RTW IuK Benennung der Bezirksbereitschaftsführung Siehe Anlage 6 24

145 3.2 Gliederung der Bezirksbereitschaften Jede Bezirksbereitschaft setzt sich zusammen aus : Bezirksbereitschaftsführung vier Löschzügen gemäß FwDV 3 einem Logistikzug und je nach Schadensereignis aus den Zusatzmodulen: Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz System zur Förderung großer Wasservolumenströme (einmal im Regierungsbezirk Köln) Bezirksbereitschaft Bezirksbereitschafts führung Zug 5 Zusatzmodule Waldbrand Technische Hilfeleistung Hochwasserschutz Bezirksbereitschaftsaufbau 25

146 Bei der An- und Abfahrt zum/vom Einsatzort und im Bereitstellungsraum sind die Zusatzmodule der Führung des 5. Zuges (Logistik) unterstellt.. Die Zusatzmodule werden je nach Ereignis an der Einsatzstelle den Löschzügen zugeordnet Löschzüge Die vier Löschzüge bestehen aus einem ELW 1 oder KdoW, einem MTF, zwei wassermitführende Löschgruppenfahrzeugen LF 16 KatS oder zwei LF 10/6 (oder aufwärts), insgesamt Gruppengleichwert 2 Beispiel: Der Zug wird durch den Zugtrupp geführt (FwDV 3) Logistik Die Logistik hat folgende Aufgaben zu gewährleisten Verpflegung der Einsatzkräfte ab Alarmierung der Bezirksbereitschaften Einrichten und Betreiben des Bereitstellungsraumes an der Einsatzstelle Betreuung der Einsatzkräfte Materialerhaltung Der Logistikzug soll sich zusammensetzten aus: einem Einsatzleitwagen (ELW 1), zwei Transport-LKW (GW-L I-II), einem RW (Energieversorgung, einem LIMA, zwei MTF (Transport Personalreserve-Ablösung) 26

147 und einer Einsatzeinheit oder eines Betreuungsplatzes (Einsatz ab zwei Bereitschaften über mehrere Tage). Beispiel: 1. Einsatzeinheit Bei einem Einsatz über mehrere Tage wird die Einsatzeinheit bis zum Betreuungsplatz (BTP-B 500) durch die Hilfsorganisationen ergänzt. Der Logistikzug wird durch einen Zugtrupp geführt (FwDV 3) 27

148 Für die Bezirksabteilung wird eine Logistik Materialerhaltung durch das THW gestellt. Die Alarmierung erfolgt ab der Einsatzvariante II (ab 2 Bezirksbereitschaften). Diese Komponente ist dem zugeordneten jeweiligen Logistikzug beim An- und Abmarsch unterstellt. 0/1/7/8 (entgegen der STAN THW) Mobile Tankanlagen 2 x 450 Liter Diesel Einsatzbereiche: Komponenten zur Instandsetzung von Fahrzeug und Gerät Komponenten zur erweiterten Kraftstoff- und Betriebsmittelversorgung Komponenten zur Wartung von Ausrüstungsgegenständen Zusatzmodule Während des An- und Abmarsches und im Bereitstellungsraum unterstehen die Zusatzmodule der Führung des Logistikzuges Waldbrand Das Modul Waldbrand besteht aus vier Tanklöschfahrzeugen (TLF 2000 / 3000), zwei SW-KatS oder gleichwertig und zwei Krädern. 28

149 Technische Hilfeleistung Das Modul Technische Hilfeleistung besteht aus vorzugsweise zwei Rüstwagen (RW) und einer Kraftfahrzeug-Drehleiter (DLK 23/12) oder Teleskopmastbühne und je nach Schadensereignis ergänzt durch Feuerwehrkran. Alternativ zum Rüstwagen können auch Abrollbehälter TH eingesetzt werden Hochwasserschutz Das Modul Hochwasserschutz besteht aus zwei LF KatS oder gleichwertig, zwei Transport-LKW und einem SW KatS oder gleichwertig. Je nach Schadenslage werden verschiedene Arten von Tauchpumpen mitgeführt. Die benötigte Anzahl der Tauch- und Lenzpumpen sind in der Anforderung zu definieren Hochleistungs-Förder-System (HFS) 29

150 3.3.4 Mitwirkung THW Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen Die Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen steht der Bezirksabteilung Rheinland einmal zur Verfügung. Über die Zuordnung zu den einzelnen Bezirksbereitschaften entscheidet die Bezirksabteilungsführungs-Unterstützung. Die Fachgruppe Wasserschaden / Pumpen besteht aus einem LKW mit Ladebordwand (LKW Lbw), einer Pumpe mit einer Leistung von Liter (P-5000), einem Mannschaftslastwagen II (MLW II), einem Anhänger Wasserpumpen (WP), einem Gerätekraftwagen (GKW), einer Notstromersatzanlage 50 KVA (NEA 50 KVA) und einem Mannschaftstransportwagen (MTW) 0/3/9/12 (entgegen der STAN THW) P 5000 WP NEA Fachgruppe Beleuchtung Die Fachgruppe Beleuchtung steht der Bezirksabteilung Rheinland einmal zur Verfügung. Über die Zuordnung zu den einzelnen Bezirksbereitschaften entscheidet die Bezirksabteilungsführungs-Unterstützung. Die Fachgruppe Beleuchtung besteht aus einem Mannschaftslastwagen DK (MLW DK oder einem Mannschaftslastwagen MLW IV und einem Lichtmastanhänger (Lima 25 KVA) 30

151 3.4 Führungsunterstützung Bezirksbereitschaftsführung (BzFÜ-BR) Aufbau Der Aufbau erfolgt nach der Stabsstruktur gemäß FwDV 100 und wird je nach Schadensereignis mit Verbindungspersonen ergänzt Aufgaben Zu den Aufgaben der BzFÜ-BR (siehe Checkliste, Anlage 2.1) gehören insbesondere: Führung des Sammelraumes Kommunikation mit der Führungsunterstützung der Bezirksabteilungsführung Kommunikation mit der Bezirksbereitschaftsleitstelle Berichtswesen zur Abteilungsleitstelle Planung der zu alarmierenden Löschzüge und Module Planung von Personal- und Mittelreserven Vorbereitung Mot-Marsch mit Marschbefehl für Hin- und Rückführung Planung der Einsatzkommunikation der Bezirksbereitschaft Organisation der Logistik. 31

152 3.4.3 Einrichtung und Betrieb Die BzFÜ-BR wird mit planmäßigem Führungspersonal der beteiligten Gebietskörperschaften und mit bedarfsgerechten Einsatzmitteln möglichst nahe dem geplanten Sammelraum der Bezirksbereitschaft stationiert. 3.5 Vorkommando der Bezirksbereitschaften Das Vorkommando für die 2 Einsatzvarianten besteht aus: einer Stabsfunktion für die Bezirksbereitschaftsführung vor Ort einer Stabsfunktion für die Bezirksabteilungsführung vor Ort einem Führungsassistenten Aufgaben des Vorkommandos sind: Kommunikation mit Vorkommando der Bezirksabteilungsführung Auftragsübergabe Taktische Vorbereitung Bereitstellungsraum und Einsatzauftrag (insbesondere Raumordnung ) 3.6 Abmarschfolge der Bezirksbereitschaften Vorkommando der Bezirksbereitschaft Bezirksbereitschafts -führung der Bezirksbereitschaft Bezirksbereitschaft Logistik 32

153 4. Leitstellenstruktur und Meldeverfahren 4.1 Bezirksabteilungsleitstelle Die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Aachen (Redundanz: Berufsfeuerwehr Köln) ist Anforderungsleitstelle gegenüber den Bezirksbereitschaftsleitstellen und dient der Bezirksabteilungsführung als Führungsmittel. Sie alarmiert die Bezirksbereitschaftsleitstellen per und Fax. Berufsfeuerwehr Aachen Tel-Nr: Fax.-Nr leitstelle.staedteregion.aachen@mail.aachen.de Redundanz Berufsfeuerwehr Köln Tel-Nr: Fax.-Nr leitstelle@stadt-koeln.de 33

154 4.2 Bezirksbereitschaftsleitstellen Die Bezirksbereitschaftsleitstellen sind Alarmierungsleitstellen gegenüber den HVB- Leitstellen und dienen der Bezirksbereitschaftsführung als Führungsmittel. Sie melden die Einsatzbereitschaft der Bezirksabteilungsleitstelle per oder Fax. Bezirksbereitschaft Rheinland I Leitstelle: Stadt Aachen Tel-Nr: Fax.-Nr. : leitstelle.staedteregion.aachen@mail.aachen.de Redundanz Leitstelle: Kreis Heinsberg Tel-Nr: Fax.-Nr leitstelle@kreis-heinsberg.de Bezirksbereitschaft Rheinland II Leitstelle: Kreis Düren Tel-Nr: Fax.-Nr: leitstelle@kreis-dueren.de 34

155 Redundanz Leitstelle: Kreis Euskirchen Tel-Nr: Fax.-Nr Bezirksbereitschaft Rheinland III Leitstelle: Rhein-Erft-Kreis Tel-Nr: Fax.-Nr.: Redundanz Leitstelle: Stadt Köln Tel-Nr: 0221/ Fax.-Nr.: Bezirksbereitschaft Rheinland IV Leitstelle: Stadt Bonn Tel-Nr: Fax.-Nr.: Redundanz Leitstelle: Rhein-Sieg-Kreis 35

156 Tel-Nr: Fax.-Nr.: Bezirksbereitschaft Rheinland V Leitstelle: Rheinisch-Bergischer Kreis Tel-Nr: Fax.-Nr.: leitstelle@rbk-online.de Redundanz Leitstelle: Oberbergischer Kreis Tel-Nr: Fax.-Nr.: leitstelle@obk.de 4.3 HVB-Leitstellen Die HVB-Leitstellen alarmieren die Teileinheiten der Bezirksbereitschaften aus der jeweiligen Gebietskörperschaft und führen diese zum Sammelpunkt. Von dort wird die Führung und Kommunikation dieser Teileinheiten von der Bezirksbereitschaftsführung wahrgenommen. 36

157 5. Management 5.1 Aufgaben des Managements Zu den Aufgaben des Managements gehören insbesondere: Umsetzung der geplanten Bezirksabteilungsstruktur in den Bezirksbereitschaften Ansprechpartner für die Gebietskörperschaften Informationsträger der Bezirksbereitschaften Ansprechpartner für die FÜ-Abtlg. 5.2 Benennung des Management Management der Bezirksabteilung Rheinland siehe Anlage Management der Bezirksbereitschaften siehe Anlage bis Management des Technischen Hilfswerk siehe Anlage Management der Hilfsorganisationen siehe Anlage

158 IV. Ablauforganisation IV 1. Anforderung Die Bezirksabteilung Rheinland oder Teile davon können vom Innenministerium NRW oder von den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes Köln bei der Bezirksregierung angefordert werden. Anforderungen von anderen Bundesländern oder Kommunen außerhalb des Regierungsbezirks Köln sind nur über das Innenministerium NRW möglich. Das Innenministerium NRW kann die Anforderung im Auftrag (z.b. im Auftrag eines anderen Bundeslandes) vornehmen oder den Einsatz selbst anordnen. Hinsichtlich der Kostentragung gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Amtshilfe unter besonderer Beachtung des 25 FSHG Überörtliche Hilfe. Bei Einsätzen, die durch das Innenministerium NRW angeordnet werden, trägt das Land die Kosten für den Ersatz von Arbeitsentgelt, den Verdienstausfall sowie die Betriebs- und Verpflegungskosten. 38

159 39

160 40

161 1.2 Alarmierungsvordrucke der Bezirksabteilungsleitstelle Vordrucke gemäß Anforderung ZAL 1.3 AAO und Planung des Alarmierungsweges Planung je Gebietskörperschaft mit Redundanz gemäß den 2 Einsatzstufen 41

162 2. Alarmierungs- und Einsatzstufen 2.1 Stufe 1; Innerhalb 4 Stunden an der Einsatzstelle; Einsatz außerhalb des Regierungsbezirks, gebietsneutrale Variante Diese Stufe setzt ein Zeitfenster von zwei Stunden bis zum Abmarsch ab Sammelraum und von bis zu zwei Stunden bis zum Eintreffen am Bereitstellungsraum im Schadensgebiet fest. Der EvD/BBM oder die Führungsunterstützung der Bezirksabteilung bewertet das aktuelle Lagebild und bestimmt entsprechend der Anforderung die dazu benötigten Bezirksbereitschaften. Insbesondere die folgenden Maßnahmen kennzeichnen diese Einsatzstufe: Unverzügliche Alarmierung der Führungsunterstützung(en) Bezirksbereitschaft(en) Vollalarm oder spezifische Alarmierung in den beteiligten Bezirksbereitschaftsstandorten Einrichtung und Inbetriebnahme des jeweiligen Sammelraums MOT-Marsch der Bezirksbereitschaft zum Bereitstellungsraum am Schadensort Einsatz des Vorkommandos planmäßiges Nachführen der Ablösekräfte Mitführen der Logistik 42

163 2.2 Stufe 2; Innerhalb 24 Stunden abmarschbereit ab Sammelraum; mehrtägige Einsätze mit Unterbringung am Schadensgebiet Die Führungsunterstützung der Bezirksabteilungsführung bewertet das aktuelle Lagebild und bestimmt entsprechend der Anforderung die dazu benötigten Bezirksbereitschaften. Es gelten die Bedingungen wie unter 2.1. aufgeführt sowie darüber hinaus kennzeichnen insbesondere die folgenden Maßnahmen diese Einsatzstufe: Umfangreiche Einsatzvorbereitung durch die Führungsunterstützung(en) Bezirksbereitschaft(en) Mitführen der Logistik Einsatz des Vorauskommandos 43

164 3. Sammelpunkt und Sammelraum 3.1 Sammelpunkte Die Sammelpunkte werden durch die Gebietskörperschaften benannt. Die einzelnen Einheiten der Gebietskörperschaft treffen sich dort für den Abmarsch zum Sammelraum. 3.2 Sammelräume Die Sammelräume werden durch die Bezirksbereitschaftsführung benannt. Die Anzahl der Sammelräume hängt von der geographischen Lage der Bezirksbereitschaft ab. Die Sammelräume werden von der FÜ-BR geführt. Beispiel Sammelraum 1 Lage: Kreis, Ort, Straße Größe: Koordinaten: Infrastruktur: Anfahrtsskizze: 4. Logistik Die Einsatzeinheiten übernehmen die Versorgung und Verpflegung für ihre Bezirksbereitschaft eigenständig. In den Anlagen sind einige beispielhafte Vorhaltungen aufgeführt. 44

165 Anlage 2.2 Ausstattung für Bereitstellungsraum Anlage 2.4 Kraftstoffberechnung Anlage 3.4 Packliste für Einsatzkräfte Anlage 2.3 Ernährungskonzept / Verpflegungsberechnung 5. Personal Über die Planungsgrundsätze für die alltägliche Gefahrenabwehr hinaus (in der Regel keine namentliche Benennung für die allgemeinen Funktionen) ist bei der Personalplanung für die Bezirksbereitschaften in den beiden Einsatzstufen die Verfügbarkeit der einzelnen Einsatzkräfte von besonderer Bedeutung. Anlagen 4 Personalerfassungsbögen Anlage 3.1 Infoblatt für Arbeitgeber Anlage 3.2 Infoblatt für Angehörige 45

166 6. Kennzeichnung Grundsätzlich sind alle Einsatzkräfte mit Namensschildern (siehe Anlage) und die Führungskräfte ab Gruppenführer mit Funktionswesten auszustatten. Anlage 5.1 Muster Namensschild Anlage 5.2 Kennzeichnung - Funktionsweste 46

167 7. MOT-Marsch 7.1 Rechtliche Grundlagen Fahrten müssen grundsätzlich nach STVO 27 und 35 erfolgen. Hieraus resultieren folgende zu beachtende Auflagen und Anforderungen: Sie müssen für die übrigen Verkehrsteilnehmer als solche zu erkennen sein ( 27 (3) STVO, Der Verband) Sie werden wie ein Fahrzeug behandelt ( 27 (3) STVO) Der Abteilungs- oder Bereitschaftsführer hat dafür zu sorgen, dass die geltenden Vorschriften beachtet werden ( 35 (2) STVO, Geschlossene Verbände). Ein MOT-Marschführer ist zu benennen. Bei einer Gesamtgröße von mehr als 30 Kraftfahrzeugen ( 27 STVO) ist eine Genehmigung auch zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, erforderlich ( 35 (2) STVO) Unter der Voraussetzung, dass im Rahmen der vorgeplanten überörtlichen Hilfeleistung die Gesamtzahl von 30 Kraftfahrzeugen nicht überschritten wird und die Anforderung zur Bewältigung hoheitlicher Aufgaben erfolgt, werden folgende Festlegungen getroffen: 7.2 An- und Abmarsch Anfahrt zum Einsatzort Anfahrt zur Einsatzstelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben: Die Bezirksabteilung bzw. die Bezirksbereitschaft gilt als ein Fahrzeug, mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß STVO. 47

168 Alle Kraftfahrzeuge fahren mit Abblendlicht, Blaulicht und bei Bedarf mit Einsatzhorn. Nur in Ausnahmefällen, auf Weisung des Bezirksabteilungs- oder Bezirksbereitschaftsführers, ist es ausreichend, wenn nur das erste Fahrzeug im Kfz-Verband blaues Blinklicht verwendet. Das letzte KFZ erhält auf der Rückseite ein Warnschild mit der Aufschrift: Rückfahrt vom Einsatzort Für die Rückfahrt zum Heimatstandort gelten die gleichen Bedingungen wie für die Anfahrt. Die Rückfahrt zum Heimatstandort ist ebenfalls als Kolonne durchzuführen. Hierbei sind folgende Merkmale zu beachten: Achtung Kolonne Gilt als ein Fahrzeug (ohne Sonderrechte) und muss dementsprechend einheitlich gekennzeichnet sein Alle Kraftfahrzeuge fahren mit Abblendlicht und Blaulicht. Nur in Ausnahmefällen, auf Weisung des Bezirksabteilungs- oder Bezirksbereitschaftsführers, ist es ausreichend, wenn nur das erste Fahrzeug im Kfz-Verband blaues Blinklicht verwendet. Das letzte KFZ erhält auf der Rückseite ein Warnschild mit der Aufschrift: Achtung Kolonne 48

169 8. Informations- und Kommunikationswesen (IuK) 8.1 Systematik der Funkrufnamen im 4m-Bereich Während des Marsches und des Einsatzes erhalten die Einheiten und Fahrzeuge angepasste Bezeichnungen / Funkrufnamen. Der Funkrufnamen setzt sich wie üblich aus dem Namen des Funkverkehrskreises und drei mal zwei Ziffern mit Schrägstrich getrennt zusammen. Beispiel: Florian Bezirk Rheinland XX / XX / XX Innerhalb des überörtlichen Einsatzes wird folgende Systematik verwendet: Die erste Ziffer bezeichnet die Nummer der Bezirksbereitschaft. Die zweite Ziffer bezeichnet die Nummer des Zuges. Trennung Die dritte und vierte Ziffer bezeichnen den Fahrzeugtyp und bleiben unverändert. Trennung Die letzten beiden Ziffern bezeichnen die laufende Nummer des Fahrzeuges. Beispiele: 1. LF 16-TS aus der Bezirksbereitschaft I, aus dem 1. Zug Funkrufname: Florian Bezirk Köln 11/45/1 2. LF 16/12 aus der Bezirksbereitschaft II, aus dem 4. Zug Funkrufname: Florian Bezirk Köln 24/44/2 1. LF 8/6 aus der Bezirksbereitschaft III, aus dem 4. Zug Funkrufname: Florian Bezirk Köln 34/42/1 3. TLF 16/24 aus der Bezirksbereitschaft IV, aus dem 5. Zug (Logistik) Funkrufname: Florian Bezirk Köln 45/22/3 TLF aus Waldbrandmodul für Anfahrt dem Logistikzug unterstellt. 1. RTW aus der Bezirksbereitschaft V, aus dem 5. Zug (Logistik) Funkrufname: Florian Bezirk Köln 55/83/1 49

170 Scheibenschild: Für jedes Fahrzeug ist ein Scheibenschild in der Größe DIN A4 zu fertigen und während des überörtlichen Einsatzes an der Windschutzscheibe zu befestigen. Anlage 5.3 Scheibenschild mit Funkrufnamen 8.2 Systematik der Funkrufnamen im 2m-Bereich Bezirksabteilungsführung: Florentine Bezirk Köln Bezirksbereitschaftsführung: Zugführung: Florentine Bezirk Köln 1-5 Florentine Bezirk Köln (21-25, 31-35, 41-45, 51-55) Fahrzeuge führen im 4m- und im 2m-Bereich den gleichen Funkrufnamen. Beispiel: 3. TLF 16/24 aus der Bezirksbereitschaft I, aus dem 5. Zug (Logistik) Funkrufname: Florentine Bezirk Köln 15/22/3 8.3 Kommunikation im MOT-Marsch Während des Marsches wird im 4m-Bereich der MOT-Marsch-Kanal 510 bzw. im 2m- Bereich der MOT-Marsch-Kanal 31 W/U verwendet. Als Ausweichkanal wird die Landeswelle 32 G/U genutzt. Der Abteilungsführer stellt während des Marsches die Kommunikation sicher: zu den Bezirksbereitschaftsführern zur Bezirksabteilungsleitstelle (BF Aachen) 50

171 Der Bezirksbereitschaftsführer stellt während des Marsches die Kommunikation sicher: zu den Fahrzeugen der Züge zur der entsendenden Bezirksbereitschaftsleitstelle (Bereitstellungsraum / Sammelstelle der Abteilung) Die Funkkanalzuteilung erfolgt ausschließlich über die Bezirksbereitschafts- bzw. Bezirksabteilungsführung. Innerhalb der Züge erfolgt die Kommunikation im zugewiesenen 2m-Funkkanal. Als Kommunikationsmittel müssen BOS-Funk, Mobiltelefon und ggf. Satellitentelefon zur Verfügung stehen. Beispiel: 51

172 8.4 Erreichbarkeiten der Einsatzleitfahrzeuge Bezirksbereitschaft Rheinland I ELW 2 Kreis Heinsberg Funkrufname 4m, Kanal 467 U/G Florian Kreis Heinsberg als ELW der BR 1: Florian Bezirk Köln Mobiltel.: 1) ) ) ) Fax-Nr.: 1) Bezirksbereitschaft Rheinland II ELW 2 Kreis Euskirchen Funkrufname 4m, Kanal 465 U/G Florian Kreis Euskirchen als ELW der BR 2: Florian Bezirk Köln Mobiltel.: 1) ) (Funkraum) Fax-Nr.: 1) Adresse: Bezirksbereitschaft Rheinland III ELW 2/AB ELW, AB Besprechung Rhein-Erft-Kreis Funkrufname 4m, Kanal 499 U/G Florian Erft 100 Funkkanal 4m: 499 G/U, 510 W/O Funkkanal 2m: 50, 53, 56, 25, 31 Mobiltel.: 1) ) ) ) ) ) Fax-Nr.: AB-ELW AB-Besprechung Adresse: elw@lst-rhein-erft.de 52

173 Bezirksbereitschaft Rheinland IV ELW 2 Rhein-Sieg-Kreis Funkrufname 4m, Kanal 464 U/G Florian RheinSieg als ELW der BR 4 Florian Bezirk Köln Mobiltel.: Fax-Nr.: Adresse: Einsatzleitung.rsk@online.de Sat-Tel.: Bezirksbereitschaft Rheinland V ELW 2 Oberbergischer Kreis Funkrufname 4m, Kanal 462 U/G Florian Oberberg als ELW der BR 5: Florian Bezirk Köln Mobiltel.: Fax-Nr.:

174 Zusammensetzung der Bereitschaft I durch Einheiten aus der Stadt Aachen, der StädteRegion Aachen und dem Kreis Heinsberg: ELW 1 StädteRegion Aachen Simmerath ELW 1 StädteRegion Aachen Baesweiler ELW 2 StädteRegion Aachen Stolberg+SR-AC* MTF StädteRegion Aachen Würselen Bereitschaft 1 der Abteilung Köln Stand 07/2015 Bereitschaftsführung MTW Krad Stadt Aachen (Personal ELW 2) Stadt Aachen MTF StädteRegion Aachen Herzogenrath GW-Iuk StädteRegion Aachen N.N Personal Bereitschaftsführung RTW Stadt Aachen *) Stabspersonal siehe Stellenbesetzungsliste; Hilfspersonal wird durch die Feuerwehren Alsdorf und Stolberg gestellt. 1-1 Zug Führung 1. Gruppe 2. Gruppe Zusatz Bemerkungen 01 ELW 1 Stadt Aachen LF N.N. Stadt Aachen LF N.N. Stadt Aachen MTF Stadt Aachen Personal Führung Stadt Aachen ELW 1 Kreis Heinsberg LF N.N. Kreis Heinsberg LF N.N. Kreis Heinsberg MTF Kreis Heinsberg Personal Führung Kreis Heinsberg ELW 1 Städteregion Aachen Stolberg LF N.N. Städteregion Aachen Alsdorf LF N.N. Städteregion Aachen Stolberg MTF Städteregion Aachen Simmerath Personal Führung STR Aachen ELW 1 Stadt Aachen LF N.N. Stadt Aachen LF N.N. Stadt Aachen MTF Stadt Aachen Personal Führung Stadt Aachen Anlage 10 Abteilung Köln Bereitschaft 1 und Beteiligungen der Einsatzkräfte aus der SR AC - Stand Juni

175 Die Zusatzmodule sind in diesem Arbeitspapier nur Auszugweise erwähnt, für die Bereiche, die die Feuerwehren der Städteregion betreffen. Versorgung/Logistik GW I-II MTF WLF (optional) Städteregion Aachen Roetgen Städteregion Aachen Eschweiler Städteregion Aachen Eschweiler/Betr.-FW Robertz (mit mobiler Tankstelle) Zusatzmodul Waldbrand SW Kats Städteregion Aachen Monschau Zusatzmodul Hochwasserschutz LKW Städteregion Aachen Eschweiler/Stolberg/Betr.- FW Robertz LF N.N. Städteregion Aachen Simmerath/Monschau Modul Technische Hilfe RW Städteregion Aachen Baesweiler Wenn die BR 1 im Einsatz wäre, müssten auch durchgehend bzw. in Absprache 2 Verbindungspersonen gestellt werden, die z.b. in Aachen in/an der Leitstelle den Einsatz rückwärtig begleiten. Anlage 10 Abteilung Köln Bereitschaft 1 und Beteiligungen der Einsatzkräfte aus der SR AC - Stand Juni

176 Feuerschutzkonzept Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

177 Inhaltsübersicht: Konzept Einsatzleitwagen 2 (ELW 2) Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

178 Konzept für den Einsatz der Einsatzleitwagen II (ELW II) bei Großeinsatzlagen oder Katastrophen 4 Abs. 2 und 4 des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetzes vom Die Kreise treffen die erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen. Sie leiten und koordinieren den Einsatz zur Gefahrenabwehr. Hierfür halten sie Einheiten sowie Einrichtungen vor.. Die Kreise unterhalten nach Maßgabe des 28 eine einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst sowie nach Maßgabe des 38 eine Auskunftsstelle. Die kreisfreien Städte und Kreise leiten und koordinieren bei Großeinsatzlagen und Katastrophen die Abwehrmaßnahmen. Sie können allen für den Einsatzbereich zuständigen unteren Landesbehörden Weisungen erteilen. Das Gleiche gilt für die hilfeleistenden Kräfte des Bundes oder anderer Länder für die Dauer der Hilfeleistung. Die Beschaffung der Einsatzleitwagen II war eine Maßnahme, dieser Aufgabenstellung gerecht zu werden. Auch bei größeren Einsätzen unterhalb der Schwelle Großeinsatzlagen und Katastrophen muss eine gut funktionierende Einsatzleitung bzw. Einsatzabschnittsleitung (EAL) vor Ort gebildet werden. Dieses ist für eine gute Koordination der Einsatzkräfte notwendig. Im rückwärtigen Bereich wird die Leitstelle entlastet und kann auch das aktuelle Tagesgeschäft weiterführen. Bei größeren Lagen muss die Leitstelle personell aufgerüstet werden, um auch den Anforderungen der örtlichen Führung gerecht werden zu können. Die Einsatzleitung bzw. eine EAL vor Ort hat die Aufgabe, alle notwendigen Maßnahmen zur Menschenrettung, Schadensbekämpfung, Verhinderung der Schadensausweitung, Kommunikations- und Koordinationsmaßnahmen durchzuführen. Von hieraus werden in gebündelter Form Informationen an die entsprechenden Stellen weitergegeben. Das können je nach Situation die Leitstele, die Einsatzleitung oder vorgesetzte Dienststellen sein. Die beiden ELW II wurden durch den Kreis Aachen beschafft. Sie können als Führungsmittel für verschiedene Führungseinrichtungen genutzt werden, wie z. B. - Einsatzleitung - Einsatzabschnittsleitung - Führungsfahrzeug für größere Einheiten (z.b. Behandlungsplatz 50 NRW, Bereitschaft 1 Abteilung Köln) - Messleitung Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

179 Folgende Punkte sollten beachtet werden: 1. Standorte der beiden Einsatzleitwagen II Für die Standortwahl sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 1.1 Geographische Lage Aufgrund der geographischen Nord-/Süd-Ausdehnung der Städteregion sind die Feuerwehren der Städte Alsdorf und Stolberg für die Stationierung der beiden ELW II geeignet. 1.2 Unterstellbarkeit / Instandhaltungsbereitschaft Es muss gewährleistet sein, dass die ELW II gut untergebracht und verantwortungsbewusst gepflegt werden. Ein ausgesuchter Personenkreis muss verantwortlich sein für die Wartung, Pflege und die technische Beladungen der Fahrzeuge. Die Feuerwehren Alsdorf und Stolberg haben dazu ihre Bereitschaft erklärt. 2. Personelle Besetzung 2.1 Personelle Besetzung des ELW II Das THW und die Hilfsorganisationen, die die Fachberater stellen, sollen eine vergleichbare Führungsausbildung absolviert haben. Fachberater werden ggf. auch von anderen Behörden oder Firmen gestellt. Bei kleineren Lagen können auch Sachgebietsfunktionen zusammengefasst werden. So können die Sachgebiete S 1 (Personal/Innerer Dienst) und S 4 (Versorgung) von einer Person bearbeitet werden. Die Funktion des Einsatzleiters (EL) und die Sachgebiete S 2 (Lage), S 3 (Einsatz) und die Funktion des Sichters sollten aufgrund ihrer Aufgabenfülle von jeweils einer Führungskraft besetzt werden. Bei gemischten Lagen, z. B. Feuerwehreinsatz mit Verletzten, muss der Leitende Notarzt (LNA), der von der StädteRegion Aachen bestellt sein muss, den Einsatzleiter Feuerwehr in medizinischer Sicht unterstützen. Die Funktionen des Lagekartenführers und des Einsatztagebuchführers werden von unterwiesenen Kräften besetzt Funk- und Fernmelderaum Die Standortfeuerwehren müssen in der Lage sein, zu jedem Zeitpunkt jeden Ort der StädteRegion Aachen anzufahren, die Funktionsfähigkeit und den Betrieb der ELW II zu gewährleisten. Dazu ist es notwendig, die ELW II mit mindestens zwei Feuerwehrmännern (SB) zu besetzen, damit der Aufbau und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge möglichst schnell gewährleistet werden kann. Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

180 Der Funkplatz 1 und der PC-Arbeitsplatz sollen unabhängig vom Einsatzort durch die Feuerwehren Alsdorf oder Stolberg besetzt werden Führungsraum In den Führungsräumen der Einsatzleitwagen II sind jeweils 10 Sitzplätze sowie ein PC-Arbeitsplatz und ein Platz für den Lagekartenführer vorhanden. Die Besetzung durch Führungskräfte erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 und wird ansonsten in den jeweiligen Einsatzkonzepten näher definiert. Der Einsatzleiter, die Sachgebietsfunktionen S 1 - S 4 und der Sichter werden durch entsprechend geeignete Führungskräfte abgedeckt Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Es ist wichtig, dass aus jeder Stadt und Gemeinde entsprechendes Personal ausgebildet wird, um zu gewährleisten, dass bei Einsätzen - auch unterhalb der Schwelle Großeinsatzlagen sowie Katastrophen - die notwendigen Ortskenntnisse und die Kenntnisse über vorhandene Strukturen gewahrt bleiben. Hier liegt die Verantwortung, wie im Regelfall üblich, beim den örtlichen Einsatzleitern, bei Großeinsatzlagen und Katastrophen jedoch bei den nach 37 BHKG bestellten Einsatzleitern (z. B. Kreisbrandmeister oder dessen Stellvertreter). In Zusammenarbeit mit dem A 32 erstellt der Kreisbrandmeister einen Ausbildungsplan zur Einweisung in die Kommunikationstechnik der ELW II. An diesen Einweisungen nehmen aus jeder Stadt oder Gemeinde der StädteRegion Aachen jeweils mindestens 4 Feuerwehrmänner, FM (SB), sowie bei Bedarf Angehörige der Fernmelder der medizinischen Rettungs- /Hilfsorganisationen teil. Grundvoraussetzung hierfür ist mindestens die vorherige Teilnahme an einer Sprechfunkerausbildung. Diese Einweisungen sind mindestens einmal jährlich zu wiederholen oder gegebenenfalls durch Einsatzübungen und Stabsübungen zu ergänzen. Damit nicht der gleiche Ausbildungsaufwand im PC-Bereich und in der Fahrzeugtechnik betrieben werden muss, sollten die Bedienungen des Beamers, der PC- und Faxanlagen durch festes Personal der Feuerwehren Alsdorf und Stolberg durchgeführt werden. Hier besteht auch die ständige Gelegenheit zur Übung mit diesen Gerätschaften auf der Wache. Hier sollten Feuerwehrmänner mit entsprechenden Computerkenntnissen eingesetzt werden. Die Ausbildungen für die Sachgebietsfunktionen S 1 - S 4, des Sichters, der Leitenden Notärzte, der Fachberater und des sonstigen Funktionspersonals werden durch die StädteRegion Aachen durchgeführt Alarmierung Damit die vorgenannten Funktionen besetzt werden können, ist es wichtig, dass so genannte Alarmgruppen gebildet werden. Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

181 Erfahrungsgemäß sind die Führungskräfte im Schadensgebiet im Einsatz und können bis auf den Einsatzleiter nicht ausgelöst werden. Deswegen ist es notwendig, dass die Führungskräfte aus den Nachbargemeinden in das Schadensgebiet beordert werden Großeinsatzlagen und Katastrophen Bei Großeinsatzlagen und Katastrophen werden die Feuerwehren Alsdorf und Stolberg, die Leitstelle, der Kreisbrandmeister (A-Dienst), der Leitende Notarzt, die Funktionen S 1 - S 4 und die Fachberater des THW und der Hilfsorganisationen sowie die Angehörigen des PSNV-Teams alarmiert. Die Alarmgruppen werden nach folgenden Ortschlüsseln alarmiert: Im Nordkreis: 01, 02, 03, 04, 09 + LNA + S 1 - S 4 + FB THW + FB Hilfsorganisationen + FB PSNV Im Südkreis: 05, 06, 07, 08 + LNA + S 1 - S 4 + FB THW + FB Hilfsorganisationen + FB PSNV (FB = Fachberater, S 1 - S 4 = Sachgebietsfunktionen) Würde z. B. ein ELW II in Baesweiler 02 eingesetzt, so besetzen die Alarmgruppen aus Alsdorf 01 und Herzogenrath 04 die entsprechenden Sachgebiete und stellen das Personal Größere Einsätze unterhalb von Großeinsatzlagen und Katastrophen Wird ein ELW II von einer Stadt oder Gemeinde der StädteRegion Aachen mit Führungsstab angefordert, so wird wie unter Punkt alarmiert. Der Kreisbrandmeister (A-Dienst) und der Einsatzleiter Feuerwehr werden alarmiert. Dies gilt auch beim Einsatz als Messleitung gemäß CBRN-Konzept. Werden die ELW II zu einem größeren Einsatz ohne Führungsstab benötigt, so werden die ELW II bei der Leitstelle der StädteRegion Aachen angefordert. Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

182 3. Einsatz 3.1 Schwellen zur Alarmierung der Einsatzleitwagen II Die ELW II können auch zu Vorführungen, Übungen und Einsätzen - auch unterhalb der Schwelle Großeinsatzlagen und Katastrophen - eingesetzt werden. Damit diese Fahrzeuge zweckdienlich und schnell eingesetzt werden können, ist es für die Leitstelle wichtig, die entsprechenden Alarmschwellen für die Alarmierung zu wissen. Die Einsatzschwellen werden wie folgt festgelegt: - in den gemeindlichen Alarm- und Ausrückeordnungen werden in Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister Einsatzstichworte und Alarmschwellen festgelegt; - nach Anforderung durch den örtlichen Einsatzleiter; - auf Anforderung des Kreisbrandmeisters; - gemäß der Regelung der Konzepte der StädteRegion Aachen in Bezug auf Versorgung von Verletzten oder Betroffenen; - gemäß dem CBRN-Konzept der StädteRegion Aachen, der Planungen ÜMESSEN 2 der Bezirksregierung Köln und Landeskonzepten - bei Großeinsatzlagen und Katastrophen durch die Leitstelle, in direkter Absprache mit dem A-Dienst. Jede Anforderung erfolgt über die Leitstelle der StädteRegion Aachen. Bei planbaren Veranstaltungen ist die Genehmigung des A 32 rechtzeitig vorher einzuholen! 3.2 Berichtswesen 4. Kosten Nach jeder Veranstaltung, Übung und nach Einsätzen ist dem A 32 der StädteRegion Aachen, ein Bericht gemäß dem anliegenden Vordruck unverzüglich - spätestens nach einer Woche - vorzulegen. Die StädteRegion Aachen schließt für die Fahrzeuge eine Vollkasko-Haftpflicht-, Insassen- und Elektrogeräteversicherung ab. Die Treibstoff- und Wartungskosten werden ebenfalls durch die StädteRegion Aachen abgedeckt, sowie alle Telefonkosten, die durch Übungen und bei Großschadensereignissen entstehen. Werden die Fahrzeuge unterhalb von Großschadensereignissen durch Städte und Gemeinden angefordert, so sind alle anfallenden Kosten durch den Anforderer zu zahlen. Anlage 11 Zusammenarbeit mit der Leitstelle Stand Juni

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184 Feuerschutzkonzept Anlage 12 Zusammenarbeit euregionale Nachbarn Anlage 12 Zusammenarbeit euregionale Nachbarn Stand Juni 2017

185 Emric Vereinbarungen bezüglich der grenzüberschreitenden feuerwehrdienstlichen, technischen und spezialisierten Hilfeleistung in der Euregio Maas-Rhein Fassung 4

186 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 Verankerung der Vereinbarungen... 3 Einleitung Hilfeleistung bei Unfällen und Katastrophen in der Euregio Maas-Rhein Zielsetzung und Einsatzindikationen Alarmierungsphasen der feuerwehrdienstlichen und technischen Hilfeleistung Alarmierung und Einsatz der Feuerwehrdienste Allgemeine Aufgabenbeschreibung der Einrichtungen, Funktionen und Einheiten Leitstelle Führungs-Funktionen bei Großschadensereignissen Erkennbarkeit der leitenden Einsatzkräfte Durchführung des Einsatzes Anfahrt der Hilfseinheiten Einsatzaufträge Ablösung / Material- und Einsatzmittelzufuhr Informationsaustausch Warnung der Bevölkerung Einsatzende Nachsorge und Evaluierung Kostenerstattung Anlagen Anlage 1 Karte der Euregio Maas-Rhein Anlage 2 Lotsenstellen in der Euregio Maas-Rhein Anlage 3 Gegenüberstellung der Funktionen bei Großschadensereignissen Anlage 4 Emric-Übersicht Euregio Maas-Rhein Anlage 5 Emric-Anforderungsformular Anlage 6 Erkennbarkeit von Führungsfunktionen vor Ort Anlage 7 CBRN-Komponente

187 Vorwort Im Herzen Europas gelegen nimmt die dreisprachige EUREGIO MAAS-RHEIN (EMR) mit rund 4 Millionen Menschen in einem Gebiet von km 2 Fläche zweifellos eine Sonderstellung ein: In einem Umkreis von 50 Kilometern leben und arbeiten Menschen in drei Ländern mit einer jeweils eigenen Regierung und Gesetzgebung. Aufgrund der hier vorhandenen Industrieaktivitäten, des starken Verkehrsaufkommens und der regelmäßig stattfindenden Großveranstaltungen ist dieses Gebiet in Bezug auf Großunfälle und Katastrophen besonders gefährdet. Großschadensereignisse mit einer hohen Zahl an Opfern können nicht ausgeschlossen werden. Davon ausgehend, dass jeder Bürger, Tourist und Durchreisende der EUREGIO MAAS-RHEIN (EMR) einen Anspruch auf adäquate Hilfeleistung hat, arbeiten die Partner, die jeweils in ihrem eigenen Gebiet für die medizinische, feuerwehrdienstliche und technische Hilfeleistung zuständig sind, schon seit vielen Jahren intensiv an gemeinsamen Konzepten. Ihr Ziel ist die Verbesserung der Hilfeleistung, ohne dass die Landesgrenzen dabei ein Hindernis darstellen. Diese Zusammenarbeit ist sozusagen eine Form der Nachbarschaftshilfe, die die möglichst adäquate und den jeweiligen Bedürfnissen angepasste Hilfeleistung - sowohl in der regulären Hilfeleistung als auch im Notfall gewährleisten soll. In den durch Interreg finanzierten Projekten EMRIC und EMIC+ hat diese Zusammenarbeit einen Schub erfahren, die Absprachen wurden zu vollständigen Zusammenarbeitskonzepten weiterentwickelt. Die Kontinuität der Zusammenarbeit wurde von den verantwortlichen Dienstleitungen in den drei Ländern durch einen festen Zusammenarbeitsverband gesichert. Dieser trägt erneut den Namen EMRIC. In diesem Dokument werden die operationellen Kooperationsmodelle für die feuerwehrdienstliche Versorgung und die technische und medizinische Hilfeleistung auf operationeller Ebene beschrieben. Die grenzüberschreitende medizinische Hilfeleistung wird im Eumed-Dokument beschrieben, das die Dienste in der Euregio Maas-Rhein bereits genehmigt und umgesetzt haben. Diese Planung sieht einen integrierten Plan für die feuerwehrdienstliche, technische und medizinische Versorgung vor und stellt damit einen wichtigen Schritt in Richtung einer grenzüberschreitenden, multidisziplinären Hilfeleistung dar. Dieses Dokument wird jedes Jahr aktualisiert. Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um die vierte Version. Februar

188 Verankerung der Vereinbarungen Im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Großschadensereignissen und Katastrophen haben die zuständigen Ministerien in den Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland und Belgien bilaterale Abkommen geschlossen. 1 In all diesen Abkommen ist vermerkt, dass die operativen Dienste in den Grenzregionen eigene Vereinbarungen über die Organisation der gegenseitigen Hilfeleistung treffen können. Im vorliegenden Dokument sind die Vereinbarungen über die feuerwehrdienstliche Versorgung und die technische Hilfeleistung in der EMR festgelegt. Die hierin genannten Organisationen verpflichten sich hiermit, sich dafür einzusetzen, dass die beschriebenen Hilfeleistungskapazitäten bei Anforderung durch eine der teilnehmenden Regionen bereitgestellt werden können. Ein gesondertes Abkommen zur Verankerung der Vereinbarungen ist nicht erforderlich. Die grenzüberschreitende Hilfeleistung erfolgt stets unter Vorbehalt: Hilfe wird nur dann angeboten, wenn die ausreichende Versorgung im eigenen Gebiet sichergestellt ist. Die Partner verpflichten sich lediglich, sich zu bemühen, grenzüberschreitende Hilfeleistung anzubieten. Sie sind nicht verpflichtet, diese unter allen Umständen auch tatsächlich zu erbringen! 1 - Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und dem Königreich Belgien über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen vom 14. November Abkommen zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schweren Unglücksfällen., 7. Juni Abkommen vom 6. November 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen. 3

189 Einleitung In den beteiligten Ländern werden ähnlich lautende Definitionen der Begriffe Katastrophe / Großschadensereignis verwendet, die sich folgendermaßen zusammenfassen lassen: Eine Katastrophe bzw. ein Großschadensereignis ist ein Ereignis: wodurch die öffentliche Sicherheit ernsthaft gestört wird, wobei das Leben und die Gesundheit vieler Menschen, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte ernsthaft bedroht oder geschädigt werden, und bei dem ein koordinierter Einsatz von Diensten und Organisationen verschiedener Disziplinen erforderlich ist, um die Bedrohung abzuwenden oder die schädlichen Auswirkungen einzudämmen. Eine Katastrophe / ein Großschadensereignis übersteigt die Kapazitäten der lokalen Hilfeleistungsdienste, sodass Unterstützung aus den Nachbarregionen angefordert werden muss. Im Falle der Regionen der Euregio Maas-Rhein liegen diese Nachbarregionen in einem anderen Land. Die Zusammenarbeit einer großen Zahl von (ausländischen) Hilfsdiensten erfordert eine sorgfältige Vorbereitung sowie eine zentrale Einsatzkoordination in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Leitstellen in den Regionen. Für die Kooperationsvereinbarungen, die in diesem Dokument beschrieben werden, gelten die folgenden Ausgangspunkte: 1. Bei Großschadensereignissen sind ohnehin viele ungewöhnliche Handlungen erforderlich (schließlich ereignen sich Katastrophen zum Glück nicht jeden Tag); einfach strukturierte Kooperationskonzepte erhöhen die Aussicht auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. 2. Arbeiten werden möglichst so durchgeführt, wie es in der täglichen Praxis auch geschieht. 3. Sprachunterschiede dürfen die Versorgung der Opfer nicht behindern; 4. Der Funkverkehr erfolgt nach den in dem betreffenden Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der jeweiligen Organisation. 5. Die Partner verpflichten sich lediglich, sich zu bemühen, grenzüberschreitende Hilfeleistung anzubieten. Sie sind nicht verpflichtet, diese unter allen Umständen auch tatsächlich zu leisten. Der operativ Verantwortliche des Landes, bei dem die Hilfe angefordert wird, entscheidet, ob die angeforderte Hilfe auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbstverständlich wird diese Entscheidung (negativ oder positiv) der Leitstelle mitgeteilt, die die Hilfe angefordert hat. Anhand der oben genannten Punkte wurden einige einfache grundlegende Vereinbarungen formuliert: 1. Bei der Alarmierung wird in allen Sprachen dasselbe Stichwort benutzt: Emric steht für die Anforderung grenzüberschreitender feuerwehrdienstlicher und/oder technischer bzw. spezialisierter Hilfeleistung. Eine Meldung, die mit diesem Wort beginnt, bezieht sich somit immer auf eine die Staatsgrenzen überschreitende Hilfeleistung. 2. Die ausländischen Hilfeleister werden in der Regel an vorab festgelegten Lotsenstellen empfangen, die sich möglichst an den Grenzübergängen befinden. So 4

190 wird unnötiger telefonischer Kontakt zwischen Einsatzfahrzeugen und Leitstellen - und zwischen den Leitstellen untereinander vermieden. 3. Das Personal arbeitet innerhalb der eigenen Koordinations- und Führungsstrukturen in einem eigenen Abschnitt. Ein einziger Entscheidungsträger des betreffenden Einsatzabschnitts wird mit der Einsatzleitung kommunizieren. Falls nötig kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Die zuständigen Organisationen in den Regionen müssen diese Kooperationsvereinbarungen selbst in Einsatzvorschläge, Alarm- und Ausrückordnungen, Alarmierungssystematiken usw. umsetzen. Eine strukturelle und umfassende Nachbarschaftshilfe der Hilfsdienste kann nur dann funktionieren, wenn diese Zusammenarbeit sich nicht auf einige wenige Einsätze bei Großschadensereignissen oder Übungen beschränkt, sondern wenn auch bei Ereignissen, die nicht unter die Kategorie Katastrophe fallen (z.b. im Rahmen der regulären Hilfeleistung), Feuerwehrdienste im Nachbarland eingesetzt werden. Die Feuerwehren in der Euregio Maas-Rhein arbeiten bereits seit vielen Jahren in konstruktiver Weise in der täglichen Hilfeleistung zusammen. Die Leitstellen verwenden bei der Anforderung ausländischer Unterstützung ein mehrsprachiges Alarmierungsformular. 5

191 1. Hilfeleistung bei Unfällen und Katastrophen in der Euregio Maas-Rhein 1.1. Zielsetzung und Einsatzindikationen Das Ziel der Hilfeleistung im Großschadensfall ist es, möglichst schnell den gleichen Qualitätsstandard wie bei der regulären Hilfeleistung zu erreichen. Nachdem die Leitstelle oder die Einsatzleitung vor Ort das Ausmaß des Schadensereignisses und die voraussichtliche Zahl von Verletzten eingeschätzt hat, kann die Leitstelle Unterstützung aus den benachbarten ausländischen Regionen anfordern. Anforderungen im Ausland erfolgen in der Weise, dass eine einzige ausländische Leitstelle angerufen wird (sowohl in Belgien, den Niederlanden als auch in Deutschland). Diese Leitstelle prüft, ob im eigenen Land noch zusätzliche Hilfe organisiert werden kann, falls sie selbst nicht oder nur eingeschränkt zur Hilfeleistung fähig ist Alarmierungsphasen der feuerwehrdienstlichen und technischen Hilfeleistung Damit die Anforderung grenzüberschreitender Unterstützung bei der Leitstelle im Nachbarland möglichst einfach und schnell erfolgen kann, wurden drei Anforderungskategorien festgelegt, die unter dem in internationalem Kontext gut verständlichen Begriff EMRIC zusammengefasst wurden. Für Messungen im CBRN-Bereich gibt es die eigenständigen Einsatzstichworte CBRN_M Die EMRIC-Pakete Für euregionale Feuerschutzhilfeleistung werden folgende Phasen definiert: EMRIC 1: Nachbarschaftshilfe einer benachbarten ausländischen Feuerwehr bei einem kleinen oder mittelgroßen Schadensereignis. Gewünscht wird dann ergänzende Hilfeleistung durch eine oder einige Einheiten, in Form von speziellem Material (z.b. ein Rüstwagen) oder etwa durch Taucher oder Höhen- bzw. Tiefenretter. Die Reaktionszeit liegt bei bis zu 30 Minuten an der Grenze des eigenen Arbeitsgebiets; für Spezialeinheiten ist die Reaktionszeit möglicherweise länger. Es wird nicht immer ein Koordinator mitgeschickt. EMRIC 2: Es werden als Grundlage 4 Löschfahrzeuge zur Brandbekämpfung bzw. für die technische oder Spezialeinheiten beantragt. Begleitet wird diese Gruppe von einem Einsatzleitwagen. Diese Einheiten erhalten als selbstständiger organischer Verband einen eigenen Einsatzabschnitt/Sektor. Die Hilfeleistung wird eigenständig koordiniert. Die Reaktionszeit liegt unter 60 Minuten. Der Einsatzleitwagen fährt sofort weiter zur betreffenden ausländischen Einsatzleitung, um ihren Auftrag und Einsatzabschnitt zu erhalten. EMRIC 3: Es werden als Grundlage 8 Löschfahrzeuge zur Brandbekämpfung bzw. für die technische oder Spezialeinheiten beantragt. Begleitet wird diese Gruppe von einem Einsatzleitwagen. Diese Einheiten erhalten als selbstständiger organischer Verband einen eigenen Einsatzabschnitt/Sektor. Die Reaktionszeit liegt über 60 Minuten. Der Einsatzleitwagen fährt sofort weiter zur betreffenden ausländischen Einsatzleitung um ihren Auftrag und Einsatzabschnitt zu erhalten. Die Phasen basieren auf drei Elementen: dem Umfang des Schadensereignisses, der Art der Hilfeleistung und der Reaktionszeit. In Bezug auf das Koordinationsniveau liegt bei einem kleinen bis mittleren Schadensereignis (EMRIC 1) die Koordination in Händen der betreffenden Feuerwehr. Bei EMRIC 2 und EMRIC 3 erfolgt die Koordination auf regionaler Ebene und sind mehrere inländische Feuerwehren 6

192 an dem Schadensereignis beteiligt. Die Entsendung eines Vorauskommandos zur Einschätzung der Lage vor Ort wird dringend empfohlen Reaktionszeit Die Reaktionszeit ist die Zeit, die verstreicht, bis die Grenze der Region erreicht wird. Für EMRIC 1 handelt es sich hierbei um weniger als 30 Minuten, für EMRIC 2 weniger als 60 Minuten und für EMRIC 3 mehr als 60 Minuten. Bei EMRIC 2 und 3 wird innerhalb der eigenen Koordinations- und Hilfeleistungsstrukturen gearbeitet. Die Einsatzkräfte fahren dabei immer die von der Leitstelle angegebene Lotsenstelle an. Bei EMRIC 1 - insbesondere bei der Anforderung von Spezialausrüstung - kann es geschehen, dass die Einsatzkräfte ohne eigene Koordination direkt zum Einsatzort fahren (immer nach vorheriger Rücksprache) Art der Hilfeleistung Mit der Art der Hilfeleistung sind die verschiedenen Aufträge der Feuerwehren gemeint. Diese betreffen die Brandbekämpfung (städtisch, Wald/Heide/Gelände oder Industrie), spezialisierte brandbekämpfungstechnische Rettung und Hilfeleistung (Einklemmung / Einsturz oder CBRN), und andere spezialisierte Hilfeleistung. Die deutschen Dienste haben dabei auch die Möglichkeit, zusätzliche Unterstützung durch das Technische Hilfswerk (THW) anzufordern. Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bund und den Niederländischen Grenzregionen, die dies ermöglicht CBRN-Messungen Im Bereich CBRN-Messungen gibt es gesonderte Absprachen zwischen den Deutschen und Niederländischen Einheiten. Das Einsatzstichwort wird mit CBRN_M für CBRN_Messen abgekürzt. Dabei werden 3 Stufen abgegrenzt: CBRN_M1 CBRN_M2 CBRN_M3 Die jeweiligen Leistungen, die die Pakete beinhalten, sind in Anhang 4 aufgelistet Alarmierung und Einsatz der Feuerwehrdienste Die Entsendung von Feuerwehreinheiten zu Großschadensereignissen außerhalb des eigenen Zuständigkeitsgebiets erfolgt ausschließlich auf Anforderung der Leitstelle, in deren Zuständigkeitsbereich die Unfallstelle liegt, und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Material und Mitarbeitern. Die Versorgung im eigenen Zuständigkeitsgebiet darf durch den Einsatz nicht gefährdet werden (nach Ermessen des ranghöchsten operativen Leiters). Die Anforderung durch die für den Einsatzort zuständige Leitstelle erfolgt aufgrund der Dringlichkeit in erster Instanz telefonisch. Direkt im Anschluss ist die Anforderung mittels eines dreisprachigen Anforderungsformulars per /Fax zu ergänzen, um Sprach- und Verständigungsproblemen vorzubeugen. Bei der ersten telefonischen Meldung sind auf jeden Fall die folgenden Angaben zu machen: 1. Alarmierungsphase EMRIC 1, 2 oder 3; 2. Lotsenstelle (anhand der Lotsenstellennummer wie in Anlage 2 angegeben). 7

193 Um Missverständnissen vorzubeugen wird nach der telefonischen Meldung unverzüglich das einheitliche, dreisprachige Anforderungsformular vollständig ausgefüllt an die Leitstelle geschickt, von der Unterstützung erbeten wird. Die Bereitstellung und Übergabe der überregionalen Feuerwehreinheiten erfolgt auf Anweisung der anfordernden Leitstelle an der Lotsenstelle. Die für den Einsatz zuständige Leitstelle hat dafür zu sorgen, dass die ausländischen Einsatzkräfte an der Lotsenstelle empfangen und zum Einsatzort bzw. zum Sammelpunkt begleitet werden. Hilfeleistende Einheiten melden sich vollzählig bei der Lotsenstelle. Ab diesem Moment unterliegen sie der anfordernden ausländischen Einsatzleitung. (Hier liegt demnach eine eindeutige Übertragung vor, wodurch sie keine Kommunikation mehr mit ihrer eigenen Leitstelle haben, sondern nur noch über ihren ranghöchsten eingesetzten operativ verantwortlichen Abschnittsleiter.) 8

194 2. Allgemeine Aufgabenbeschreibung der Einrichtungen, Funktionen und Einheiten 2.1. Leitstelle Die zuständigen Mitarbeiter der anfordernden Leitstelle nehmen die Unfallmeldung auf und beurteilen in der Regel die Art und das Ausmaß des Unfalls, bevor die benötigten Hilfsdienste anhand vorab festgelegter Einsatzstichwörter angefordert werden. Falls aufgrund einer eingegangenen Meldung realistischer Weise davon auszugehen ist, dass ein Schadensereignis so groß ist, dass es mit den eigenen Feuerwehreinheiten nicht in adäquater Weise bekämpft werden kann und deshalb Unterstützung aus dem Nachbarland angefordert werden muss, hat die Leitstelle - um Zeitverlust zu vermeiden - bei der Anforderung der Feuerwehreinheiten das EMRIC-System anzuwenden. Die zuständige Einsatzleitung kann die Alarmierung jederzeit aufheben oder die EMRIC-Klassifizierung zurückstufen, nachdem Art und Umfang des Schadensereignisses vor Ort ermittelt wurden. Ungeachtet der Alarmierungskompetenz der Leitstelle sind jedoch die regionalen Befugnisse und die Informationspflicht an die höheren Behörden zu berücksichtigen. Das einwandfreie Funktionieren der Leitstelle in der Anfangsphase eines Einsatzes bildet die Grundvoraussetzung für eine letztlich erfolgreiche und auf die vor Ort herrschenden Bedingungen abgestimmte Hilfeleistung. Die Leitstelle, bei der die Anfrage eingeht bestätigt den Empfang der Meldung und entsendet schnellstmöglich die angeforderten Einheiten zur angewiesenen Lotsenstelle Führungs-Funktionen bei Großschadensereignissen Siehe Anlage 3 für vergleichende Tabelle Erkennbarkeit der leitenden Einsatzkräfte Damit die Hilfskräfte aus den Nachbarländern leicht erkennen können, wer die Einsatzleitung vor Ort inne hat, werden in Anhang 6 Fotos der jeweiligen Erkennungswesten in den verschiedenen Partnerregionen abgebildet. 9

195 3. Durchführung des Einsatzes 3.1. Anfahrt der Hilfseinheiten Die Bereitstellung und Übergabe der grenzüberschreitenden Hilfs- und Messeinheiten erfolgt an den Lotsenstellen, die die anfordernde Leitstelle mit Hilfe einer eindeutigen Bezeichnung angegeben hat. Die Lotsenstellen und deren Bezeichnungen werden von jedem Partner selbst im Voraus festgelegt. Der Verantwortliche für die Verlegung der Einheiten von der Lotsenstelle ins Einsatzgebiet (bei Emric 2 und 3) hat an der Lotsenstelle für die Registrierung und Weiterleitung der Einheiten zu sorgen. Der Einsatzleitwagen begibt sich nach Alarmierung von Emric 2 oder Emric 3 von der Lotsenstelle sofort zum Einsatzgebiet und meldet sich bei der örtlichen Einsatzleitung. Ihre Aufgabe wird es sein, so schnell wie möglich einen Überblick von dem Einsatz in ihrem Abschnitt zu bekommen und sofort einzuschätzen, ob die zunächst bei der Alarmierung angeforderte Personal- und Materialmenge für die Maßnahmen in dem ihr zugewiesenen Abschnitt angemessen ist. Gegebenenfalls kann die zuständige Einsatzleitung auch entscheiden, für die Anfahrt von Hilfsdiensten, die schnell benötigt werden, eine Sammelstelle in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes anzugeben. Diese Orte sind vorab bei der Meldung eindeutig zu nennen. Die Feuerwehreinheiten aus den Nachbarregionen stehen ab dem Zeitpunkt ihres Eintreffens an der Lotsenstelle unter dem Befehl der zuständigen Einsatzleitung. Einsatzaufträge an diese Einheiten können dem Abschnittsleiter ausschließlich durch die zuständige Einsatzleitung erteilt werden. Die operative Ausführung wird jedoch unter Leitung des eigenen koordinierenden Verantwortlichen und unter Verwendung der eigenen Kommunikationswege innerhalb des jeweiligen eigenen Einsatzabschnitts erfolgen Einsatzaufträge Es wird zwischen den folgenden Einsatzaufträgen unterschieden: 1. Durchführung feuerwehrdienstlicher, technischer oder spezialisierter Hilfeleistung, je nach Anforderung (Emric 1); 2. Abwicklung eines (Groß-)Einsatzes innerhalb des eigenen Abschnitts nach den im eigenen Land üblichen Methoden und Verfahren. Der verantwortliche Einsatzleiter weist vor Ort die jeweiligen Einsatzbereiche zu (Emric 2 und 3) Ablösung / Material- und Einsatzmittelzufuhr Ein Einsatz gemäß Emric 2 oder Emric 3 basiert zunächst auf einer Einsatzdauer von 8 Stunden, self supporting. Die Lösung aller Fragen im Zusammenhang mit Logistik, Ablösung, Ersatz von Fahrzeugen etc. erfolgt durch direkten Kontakt zur eigenen Leitstelle. 4. Informationsaustausch Der Informationsaustausch erfolgt auf Grundlage des sogenannten Informationsaustauschplans Euregio Maas-Rhein. Dieser Plan ist für alle bei der Hilfeleistung betroffenen Dienste und Behörden verfügbar. 10

196 5. Pressearbeit Die Pressearbeit erfolgt in jedem Land durch die dazu beauftragten Dienst(e) bzw. Mitarbeiter. 6. Warnung der Bevölkerung Die Warnung der Bevölkerung erfolgt in jedem Land durch die eigenen dafür zuständige(n) Dienst(e) bzw. Mitarbeiter. 7. Einsatzende Das Ende des Einsatzes grenzüberschreitender Hilfe wird dem betreffenden Abschnittsleiter angezeigt. Anschließend erstattet die Leitstelle, die die Hilfe angefordert hat, den an dem Einsatz beteiligten Leitstellen sowohl mündlich als auch schriftlich unverzüglich Bericht. Im Rahmen der Beurteilung und weiteren Entwicklung der Emric-Nachbarschaftshilfe ist jeder Einsatz nachträglich zu evaluieren. In dieser Evaluation wird auch ein eventueller Einsatz von CBRN-Hilfe evaluiert. 8. Nachsorge und Evaluierung Operative Nachsorge und Evaluation finden, falls möglich, unmittelbar nach Ende des Einsatzes statt. Falls nötig mit dem GAGS (NL). In der anschließenden ausführlichen Evaluation wird ausdrücklich auch der Einsatz der CBRN-Hilfe berücksichtigt. 9. Kostenerstattung Gemäß den zwischen den Regierungen der Niederlande, Belgiens und Nordrhein-Westfalens geschlossenen Abkommen, werden bei Emric-Phase 2 und 3 für die Bereitstellung und den Einsatz von Rettungsdiensten im Rahmen der grenzüberschreitenden Hilfeleistung keine Kosten in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Nachbarschaftshilfe oder spezialisierte Hilfeleistung (Emric 1) werden so verrechnet, wie es in den Vereinbarungen über eine enge Kooperation in den Bereichen Katastrophenschutz und Krisenbewältigung zwischen den Partnern festgelegt ist. 11

197 Anlagen Allgemeines Anlage 1 Karte der Euregio Maas-Rhein Anlage 2 Lotsenstellen in der Euregio Maas-Rhein Anlage 3 Gegenüberstellung der Funktionen bei Großschadensereignissen Feuerwehrdienstliche und technische Hilfeleistung Anlage 4 Emric-Übersicht Euregio Maas-Rhein Anlage 5 Emric-Anforderungsformular Anlage 6 Erkennbarkeit von Führungsfunktionen vor Ort Anlage 7 CBRN-Komponente 12

198 Anlage 1 Karte der Euregio Maas-Rhein

199 Anlage 2: Übersicht Lotsenstellen (Deutschland) 16

200 Anlage 2: Übersicht Lotsenstellen (Niederlande und Belgien) 17

201 Provincie Coördinatiecomité Provincie (CC PROV) BE Prov. fase Gouverneur (leiding) Ambtenaar noodplanning Betrokken burgemeesters Korpschef brandweer Rijksgezondheidsinspecteur Dirco (Directeur coördinator) politie Korpschef civiele bescherming Voorlichtingsambtenaar Et al. op verzoek. Gemeente Gem. fase Coördinatiecomité Gemeenten (CC-GEM) Burgemeester (leiding) Ambtenaar noodplanning Korpschef brandweer Rijksgezondheidsinspecteur Zonechef politie Korpschef civiele bescherming Voorlichtingsambtenaar Et al. op verzoek. Commandopost operaties(cp-ops) Dir-CP-Ops (leiding OvD brandweer) Directeur CP OPS Directeur Brandweer Directeur medisch Directeur politie Directeur logistiek Directeur informatie Adviseur veiligheid Eventueel experts Et al. op verzoek (bedrijf, krijgsmacht) Anlage 3: Funktionen Regionaal Beleidsteam (RBT) GRIP4 Coördinerend Burgemeester (voorzitter) Burgemeesters direct betrokken gemeenten Hoofdofficier van Justitie Voorzitter elk direct betrokken waterschap Adviseur Brandweer-, Politie-, Geneeskundige- en Bevolkingszorg Strategisch adviseur communicatie (Voorlichting) Procesondersteuner (LCMS) Gemeentelijk Beleidsteam (GBT) Burgemeester (voorzitter) Adviseur Brandweer-, Politie-, Geneeskundige- en Bevolkingszorg (Voorlichting) Strategisch adviseur communicatie Procesondersteuner (LCMS) (Hoofd) Officier van Justitie Et al. op verzoek Regionaal operationeel team (ROT) GRIP3 GRIP2 Regionaal Operationeel Leider Hoofd Sectie Brandweerzorg Hoofd Sectie Geneeskundige zorg Hoofd Sectie Politiezorg Hoofd Sectie Bevolkingszorg Verslaglegger Adviseur crisiscommunicatie Informatiemanager Regionaal Operationeel Team (sectie informatiemanagement) (Voorlichting) Plotter Verslaglegger Officier Veiligheidsregio Officier van Justitie Coördinatie Plaats Incident (COPI) GRIP1 Leider (coördinerend) COPI Officier van Dienst Brandweer Officier van Dienst Geneeskundig Officier van Dienst Politie en/of Koninklijke Marechaussee Officier van Dienst Bevolkingszorg Informatiemanager (coördinerend) CoPI Voorlichtingsfunctionaris (coördinerend) CoPI Plotter/verslaglegger NL of Krisenstab Landrat/Städteregionsrat oder Oberbürgermeister (Leitung) Stadt oder Kreis ständige Mitglieder des Stabes SMS o Sicherheit und Ordnung Feuer- und Katastrophenschutz o Gesundheit o Umwelt o Soziales o Einsatzleitung (Verbindungsperson) o Polizei (Verbindungsperson) Führungsstäbe S1-S6 (Voorlichting S5) Et al. (Wenn benötigt) Einsatzleitung Op. Koordinierung Einsatzleiter Feuerwehr (Leitung) Zusätzliche Führungsfunktionen: Leitender Notarzt Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL) o S1: Personal/Innerer Dienst o S2: Lage o S3: Einsatz o S4: Versorgung o S5: Presse- und Medienarbeit o S6: Informations- und Kommunikationswesen Stäbe bestehen aus Fachberatern und Verbindungspersonen z. B.: o Feuerwehr o Medizinische Hilfsorganisationen o THW (Fachberater) o Polizei (Verbindungsperson Krisenstab) o Bundeswehr (Verbinungsperson) o Vertreter weiterer Organisationen (Wenn benötigt) DE

202 Anlage 4: Emric Einsatzstichworte und darin enthaltene Leistungen in der Euregio Maas-Rhein Veiligheidsregio Zuid-Limburg meldkamer Limburg (NL (Maastricht)) Emric 1 Emric 2 Emric 3 1 tot 3 TS Commandovoertuig Commandovoertuig en/of Verplaatsingscdt Verplaatsingscdt specialistisch 4 TS 8 TS materieel + specialistisch materiaal op aanvraag + specialistisch materiaal op aanvraag Coördinatie Coördinatie Stadt Aachen LST Aachen (D) Städteregion Aachen LST Aachen (D) Kreis Heinsberg LST Kreis Heinsberg (D) Kreis Düren LST Kreis Düren (D) Kreis Euskirchen LST Kreis Euskirchen (D) CS 112 Liège (B) 1 bis 3 Löschfahrzeuge oder Spezialfahrzeuge/ Spezialgeräte 1 bis 3 Löschfahrzeuge oder Spezialfahrzeuge/ Spezialgeräte 1 bis 3 Löschfahrzeuge oder Spezialfahrzeuge/ Spezialgeräte 1 bis 3 Löschfahrzeuge oder Spezialfahrzeuge/ Spezialgeräte 1 bis 3 Löschfahrzeuge oder Spezialfahrzeuge/ Spezialgeräte 1-3 autopompe (s) et/ou materiel spécialiste Kommandofahrzeug 4 LF + Ergänzungseinheit Waldbrand/ Brand- Explosion/ Technische Hilfe Einsatzleitung Commandement 4 autopompes + matériel spécialiste Kommandofahrzeug 8 LF + Ergänzungseinheit Waldbrand/ Brand- Explosion/ Technische Hilfe Einsatzleitung Commandement 8 autopompes + matériel spécialiste 112 centrale Limburg (B (Hasselt)) 1 tot 3 TS en/of specialistisch materieel Commandovoertuig 4 TS + specialistisch materiaal op aanvraag Commandovoertuig 8 TS + specialistisch materiaal op aanvraag

203 Anlage 5: Emric-Anforderungsformular

204 Anlage 6: Erkennbarkeit von Führungsfunktionen vor Ort Partner Brandweer Zuid-Limburg Erkennungsmerkmale Hulpverleningszone Oost-Limburg 23

205 Feuerwehr Stadt Aachen Anlage 6: Erkennbarkeit von Führungsfunktionen vor Ort Feuerwehr Städteregion Aachen Feuerwehr Kreis Düren Feuerwehr Kreis Euskirchen Feuerwehr Kreis Heinsberg Zone de secours Liège 19

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