Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter

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1 Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf Leitfaden zur Beurteilung der eingegangenen e Überarbeitete Version vom 8. April 2014 zuhanden des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL und des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Forschung und Beratung in Wirtschaft und Politik Ingenieure und Planer

2 Impressum Empfohlene Zitierweise Autor: Ecoplan / Bächtold & Moor Titel: Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf Untertitel: Leitfaden zur Beurteilung der eingegangenen e Auftraggeber: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Ort: Altdorf / Bern Jahr: Überarbeitete Version vom 8. April 2014 Beurteilungsgremium Roger Bosonnet, BAZL (Vorsitz) Adrian Nützi, BAZL Pascal Waldner. BAZL Markus Rüttimann, GS-VBS Bernhard Müller, Luftwaffe Dieter Juchli, Armasuisse Immobilien Sebastian Friess, SBFI Samuel Trauffer, EFV Gian Schmid, Kanton Zürich Projektteam Ecoplan Heini Sommer (Projektleitung) Matthias Amacher Marcel Buffat Projektteam Bächtold&Moor Peter Jaberg (Projektleitung) Stefan Gerber Der Bericht gibt die Auffassung der Autoren wieder, die nicht notwendigerweise mit derjenigen des Auftraggebers oder der Begleitorgane übereinstimmen muss. Ecoplan AG Forschung und Beratung in Wirtschaft und Politik Bächtold & Moor AG Ingenieure Planer ETH/SIA/USIC Monbijoustrasse 14 Giacomettistrasse 15 CH Bern CH Bern 31 Tel Tel bern@ecoplan.ch info@baechtoldmoor.ch Postfach CH Altdorf Tel Fax altdorf@ecoplan.ch

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Ziel und Zweck des Leitfadens Aufbau des Leitfadens Überblick über Ausschreibungsverfahren und Beurteilung der e Generelle Übersicht Vorprüfung der e Formelle Prüfung der Vollständigkeit des s und Eignungsnachweis Formelle Prüfung Inhalt der formellen Prüfung Beurteilung der Vollständigkeit des s Eignungsnachweis Inhalt des Nachweises Beurteilung des Nachweises K1: Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung Inhalt des Bewertungskriteriums Beurteilung des Bewertungskriteriums K2: Analyse Aufgabenstellung und Konzeptbeschrieb Inhalt des Bewertungskriteriums Beurteilung des Bewertungskriteriums Anbieter Risikoanalyse Umsetzungs- und Betriebskonzept Nachweis der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D Weitere Unterlagen des Anbietenden K3: Businessplan und Finanzierungsnachweis Inhalt des Bewertungskriteriums Beurteilung des Bewertungskriteriums Businessplan Finanzierungsnachweis K4: Finanzielles Inhalt des Bewertungskriteriums Beurteilung des Bewertungskriteriums Einhaltung der zwingenden Bestimmungen

4 7.2.2 Baurechtszins Gesamtbewertung

5 1 Einleitung 1.1 Ziel und Zweck des Leitfadens Die Frist zur Eingabe eines s Ziviler Flugplatzhalter Dübendorf läuft am 4. April 2014 ab. Danach folgt die Prüfung, Beurteilung und Bewertung der eingegangenen e. Der vorliegende Leitfaden dient zur Vorbereitung dieses nächsten Arbeitsschrittes. Zuhanden des Beurteilungsgremiums soll aufgezeigt werden, wie die Eignungs- und Bewertungskriterien beurteilt werden welche Teilkriterien hierzu allenfalls zusätzlich verwendet werden wie die Bewertung dokumentiert wird und wie somit der Nachvollzug der Ergebnisse sichergestellt wird. Im Rahmen dieser Vorarbeit wird es kaum möglich sein, bereits alle Spezialfälle und Eventualitäten abschliessend berücksichtigen zu können. In diesem Sinne muss eine Anpassung und Ergänzung auch während der konkreten Bewertung der e möglich bleiben selbstverständlich immer innerhalb der in den Ausschreibungsdokumenten festgelegten Leitplanken. Der Leitfaden oder Bewertungsraster stellt aber eine Arbeitshilfe bzw. Richtschnur dar, welche eine effiziente, möglichst objektive und nachvollziehbare Beurteilung der e gewährleisten soll. 1.2 Aufbau des Leitfadens Der Aufbau des Leitfadens ist wie folgt gegliedert: In Kapitel 2 wird ein kurzer Überblick über den weiteren Verlauf des Ausschreibungsverfahrens gemäss dem festgelegten Grobterminplan vom November 2013 gegeben. In Kapitel 3 wird erläutert, wie die eingegangen e anhand einer Checkliste auf ihre Vollständigkeit geprüft werden (formelle Prüfung) und anhand von welchen Teilkriterien der Eignungsnachweis beurteilt wird. Die vier folgenden Kapitel 4 bis 7 enthalten den vorgeschlagenen Bewertungsraster zur Beurteilung der vier Bewertungskriterien: K1: Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung K2: Analyse Aufgabenstellung und Betriebskonzept K3: Businessplan und Finanzierungsnachweis K4: Finanzielles Kapitel 8 zeigt, wie die Gesamtnote ermittelt wird und wie die abschliessende Beurteilung der e aufbereitet werden soll. 2

6 2 Überblick über Ausschreibungsverfahren und Beurteilung der e 2.1 Generelle Übersicht Die Abbildung 2-1 gibt einen Überblick über den weiteren Verlauf der Ausschreibung und zeigt auf, dass die Beurteilung der e in mehreren Etappen erfolgt: An der 2. Sitzung des Beurteilungsgremiums vom 17. März 2014 wurde der vorliegende Leitfaden zur Beurteilung der e diskutiert und verabschiedet. Unmittelbar nach Ablauf der Eingabefrist (4. April, 16 Uhr) beginnt die Phase der Vorprüfung. Der konkrete Ablauf der Vorprüfung ist im nachfolgenden Abschnitt 2.2 ausführlicher beschrieben. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden in einem ersten Evaluationsbericht zusammengefasst und bis zum 9. Mai dem Beurteilungsgremium zugestellt. An der 3. Sitzung des Beurteilungsgremiums (20. Mai) wird der erste Beurteilungsvorschlag diskutiert und festgelegt, welche inhaltlichen Fragen mit den Anbietern noch geklärt werden müssen. 1 Zudem wird bestimmt, welche Anbieter zur Vorstellung ihres s eingeladen werden. An der 4. Sitzung des Beurteilungsgremiums (2. Juni) werden die eingegangen Antworten gesichtet. An diesem Datum finden auch die spräsentationen der eingeladenen Anbieter statt. Danach wird der definitive Evaluationsbericht erstellt und bis zum 13. Juni dem Beurteilungsgremium zugestellt. Am 19. Juni findet die Schlusssitzung statt mit der Verabschiedung des Bewertungsberichts. 1 Technische Fragen, wie z.b. die fehlerhafte Addition von Zahlen etc. werden bereits im Rahmen der Vorprüfung mit den Anbietern bereinigt. 3

7 Abbildung 2-1: Termin Termin und Ablaufplan für die Beurteilung der e Aktivität 14. März Versand Entwurf detaillierter Bewertungsraster 17. März 2. Sitzung Beurteilungsgremium (Diskussion und Verabschiedung Bewertungsraster) Ende März POL-Sitzung 4. April Ende Ausschreibungsfrist (16 Uhr) 7. April 8. Mai Vorprüfung der e 9. Mai Versand Evaluationsbericht mit Stand Vorprüfungsergebnis Anfang/Mitte Mai POL-Sitzung (Info an POL evtl. nur auf schriftlichem Weg) 20. Mai 3. Sitzung Beurteilungsgremium (Bewertung, Festlegung zu klärender offener Fragen bei Anbietern), genauer Termin noch offen 2. Juni 4. Sitzung Beurteilungsgremium (Bewertung, Sichtung eingegangener Antworten), inkl. Präsentationen ausgewählter Anbieter 13. Juni Versand bereinigter Bewertungsbericht an Begleitgremium 19. Juni 5. Sitzung (Schluss-Sitzung, Verabschiedung Bewertungsbericht) 2.2 Vorprüfung der e Nach Ablauf der Eingabefrist beginnt die Vorprüfung der e. In dieser Phase werden die e auf ihre formelle Vollständigkeit geprüft, der Eignungsnachweis begutachtet und eine erste Beurteilung der Bewertungskriterien K1 bis K4 vorgenommen. Die Vorprüfung endet mit dem Versand des ersten Evaluationsberichts zuhanden des Beurteilungsgremiums am 9. Mai Nachstehend werden die einzelnen Arbeiten in der Phase der Vorprüfung kurz erläutert. a) Formelle Prüfung und Beurteilung des Eignungsnachweises Im Rahmen der formellen Prüfung und der Beurteilung des Eignungsnachweises werden folgende Punkte geprüft: Prüfung der e auf ihre formelle Gültigkeit und Vollständigkeit auf eher abstrakter Ebene (vgl. Ausführungen in Kapitel 3). Bewertung des Eignungsnachweises (Eignung: Ja / Nein) gemäss festgelegten Merkmalen (vgl. Ausführungen in Kapitel 4). Das Beurteilungsgremium wird über die Ergebnisse der Beurteilung des Eignungsnachweises wie folgt informiert: Von den xx eingegangenen en haben xx die formelle Prüfung und den Eignungsnachweis bestanden. Die e von folgenden Anbietern werden nun inhaltlich beurteilt: xx. Sollte ein Anbieter die formelle Prüfung nicht bestehen oder als 4

8 nicht geeignet beurteilt werden, erhält das Beurteilungsgremium die Beurteilung und das zur Stellungnahme. Im Fall von Uneinigkeit innerhalb des Beurteilungsgremiums über das Ergebnis der formellen Prüfung oder den fehlenden Eignungsnachweis würde eine ausserordentliche Sitzung zur Entscheidfindung einberufen. b) Bewertung K1 bis K4 (vgl. Kapitel 4 bis 7) Die e der Anbieter, welche den Eignungsnachweis erfüllen, werden gemäss den untenstehenden Bewertungskriterien und ihrer Gewichtung ausgewertet. Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand der vom Anbieter eingereichten Unterlagen (Dokument B des Bewerbers inkl. Beilagen). Die folgende Abbildung zeigt die bewerteten Kriterien und ihre Gewichtung. Abbildung 2-2: Bewertungskriterien und ihre Gewichtung Kriterium Gewichtung K1: Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung 25% K2: Analyse Aufgabenstellung Betriebskonzept 25% K3: Businessplan und Finanzierungsnachweis 30% K4: Finanzielles (Offerierter Baurechtszins abzüglich allfällig ausgewiesener Unterstützungsbedarf und Unterstützungsbedarf Ja/Nein) 20% Das hierzu verwendet Vorgehen wird in den Kapiteln 4 bis 8 im Detail erläutert. c) Bildung einer Rangfolge für die Gesamtbeurteilung (vgl. Kapitel 8) Basierend auf der Bewertung der Kriterien K1 bis K4 sowie deren Gewichtung ergibt sich eine Gesamtnote. Anhand dieser Gesamtnote wird eine Rangfolge als Ergebnis der Bewertung gebildet. 5

9 3 Formelle Prüfung der Vollständigkeit des s und Eignungsnachweis 3.1 Formelle Prüfung Inhalt der formellen Prüfung Der Zweck der formellen Prüfung ist die Kontrolle der eingereichten Unterlagen auf ihre Vollständigkeit. Dabei ist die Abgrenzung zur inhaltlichen Vollständigkeit entscheidend. In der formellen Vorprüfung wird insbesondere auf abstrakte Merkmale geachtet, wie z.b. die vorhandenen Unterschriften, eine unerlaubte Abänderung der Vorgabedokumente (insb. Dokument B), die Vollständigkeit zu Angaben, welche für eine Beurteilung einzelner Kriterien (z.b. K4) zwingend erforderlich sind. Die formale Vorprüfung umfasst jedoch nicht die Beurteilung von fehlenden, inhaltlichen Angaben, die nicht zu einem Ausschluss vom Beurteilungsverfahren führen würden (z.b. das Fehlen einer inhaltlich fundierten Risikoanalyse) Beurteilung der Vollständigkeit des s Für die Beurteilung der Vollständigkeit des es wird die nachfolgende Checkliste verwendet. Sollten einzelne Anforderungen nicht erfüllt sein, ist eine nachträgliche Anpassung bei rein formalen Kriterien (z.b. Fehlen einer Unterschrift) noch möglich. Nicht möglich sind nachträgliche inhaltliche Anpassungen oder eine Fristverlängerung. Bei der Gewährung der Möglichkeit zur Nachbesserung muss zudem berücksichtigt, werden, dass die Chancengleichheit zwischen den Anbietern gewahrt wird. Zudem ist vor einem Ausschluss das Beurteilungsgremium zu konsultieren. Abbildung 3-1: Checkliste formelle Vorprüfung Kriterien Das wurde pünktlich eingereicht (4. April 2014, 16:00) Das wurde in zweifacher Ausführung in Papierform in einem Ordner und als PDF auf einer kopierfähigen CD-/DVD-R eingereicht Die gelb hinterlegten Pflichtfelder im Dokument B des Bewerbers sind vollständig ausgefüllt. Trifft zu Trifft nicht zu 6

10 Kriterien Die separat beizulegenden Dokumente sind vorhanden und die Vorgaben zu Inhalt und Umfang sind eingehalten. Beschreibung der Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung Analyse der Aufgabenstellung und Betriebskonzept mit Zusammenfassung (Kapitel 1), Vorstellung des Anbieters (Kapitel 2), Risikoanalyse (Kapitel 3), Umsetzungs- und Betriebskonzept (Kapitel 4), Nachweis der Übereinstimmung des Betriebskonzepts mit den Vorgaben des Dokuments D Konzept für die künftige Flugplatznutzung (Kapitel 4). Businessplan Finanzierungsnachweis einer namhaften Schweizer Bank oder eines Treuhänders Plan zur Flächenbeanspruchung Rechtsgültige Unterschriften der Anbieter sind vorhanden Es liegt mindestens ein für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vor. Die Bestimmungen zum Baurechtszinsangebot werden eingehalten (vgl. Abschnitt 7.2.1) Trifft zu Trifft nicht zu Bewertung: Erfüllt / Nicht Erfüllt 7

11 3.2 Eignungsnachweis Inhalt des Nachweises Für die Beurteilung des Eignungsnachweises der Bewerber werden die Bewilligungskriterien des Luftfahrtrechts (v. a. Art. 19 lit. b VIL 1) beigezogen. Der Eignungsnachweis wird entweder als erfüllt oder als nicht erfüllt beurteilt. Erfüllt ein Anbieter den Eignungsnachweis nicht, so scheidet sein aus dem weiteren Verfahren aus. Beim Eignungsnachweis geht es um die Beurteilung des Anbieters als gesamtes Team. Der Anbieter soll im Rahmen der Eignungskriterien aufzeigen, dass er über ein Team verfügt, welches die entsprechenden Fachkenntnisse in Aviatik und Planungsrecht (SIL, Umnutzung, Plangenehmigungsverfahren) mitbringt und somit im Grundsatz als fähig betrachtet werden kann, die schwierigen und komplexen Themen zu meistern Beurteilung des Nachweises Die Beurteilung des Eignungsnachweises erfolgt in drei Schritten: Faktenanalyse: In einem ersten Schritt werden die Fakten aus den eingegangenen en aufbereitet und einander gegenübergestellt. Gegliedert wird die Gegenüberstellung nach den vorgegebenen Kompetenzfeldern im Dokument B, Kapitel 3. Würdigung: Im Anschluss wird gewürdigt, ob der Anbieter glaubhaft nachweisen kann, dass die involvierten Personen in der Lage sind, die verschiedenen Phasen des Projektes erfolgreich zu bewältigen. Im Zweifelsfall wird zugunsten des Anbieters entschieden, und das in der weiteren Bewertung belassen. Benotung: Aus dieser Würdigung folgt die Benotung (Erfüllt / Nicht erfüllt). 8

12 Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Abbildung 3-2 Kriterien für die Beurteilung des Eignungsnachweises Eignungsnachweis Fachkompetenz in Aviatik insbesondere bezüglich Planung und Betrieb von Flugplätzen: Ausbildungen Durchgeführte Projekte Berufliche Laufbahn Fachkompetenz in Planungsrecht (SIL, Umnutzung, PGV): Ausbildungen Durchgeführte Projekte Berufliche Laufbahn Auskunftspersonen/Referenzen: Vorhanden / Nicht vorhanden Kann der Anbieter glaubhaft nachweisen, dass die beteiligten Personen in der Lage sind, die verschiedenen Phasen des Projektes durchzuführen? Benotung: Erfüllt / Nicht Erfüllt 9

13 4 K1: Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung 4.1 Inhalt des Bewertungskriteriums Das Bewertungskriterium beinhaltet einen detaillierten Beschrieb der Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) in der Aviatik. Die Beschreibung soll möglichst mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sein und die Erfahrungen sowie die Kenntnisse der Projektleitung in der Bearbeitung komplexer Planungsund Betriebsfragen in der Aviatik bzw. bei der Führung eines Flugplatzes dokumentieren. Beim Bewertungskriterium K1 geht es im Unterschied zum Eignungsnachweis nicht um den Anbieter als Team, sondern um die personenbezogene Beurteilung der Projektleitung (Projektleiter/in PL und stellvertretende Projektleiter/in PL-Stv.). Beurteilt wird, ob sich die Projektleitung aus fachkompetenten und erfahrenen Persönlichkeiten zusammensetzt. Zum/zur Projektleiter/in und zum/zur stellvertretenden Projektleiter/in sind gemäss Ausschreibung folgende Angaben zu machen: Ausbildung, Verfügbarkeit und Kapazitäten Erfahrung auf den Gebieten Aviatik und Flugplatzbetrieb sowie weiteren für die Ausschreibung relevanten Gebieten, Kenntnisse in luftfahrtrechtlichen Prozessen (SIL, Umnutzung) Vertrautheit der Projektleitung mit politischen Planungsprozessen und Betriebskonzepten nach Schweizer Richtlinien Es besteht die Erwartung, dass die Beschreibungen möglichst mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind und mit konkreten Referenzprojekten belegt sind. 4.2 Beurteilung des Bewertungskriteriums Die Beurteilung dieses Kriteriums wird analog zur Gliederung der Ausschreibung vorgenommen. Es werden 5 Teilkriterien mit folgender Gewichtung bewertet: Erfahrungen im Projektmanagement (Ausbildung / Laufbahn) 40% Verfügbarkeit / Kapazität: 10% Erfahrung Aviatik / Flugplatzbetrieb: 20% Erfahrung mit Planungsprozessen im politischen und aviatischen Umfeld der Schweiz: 30% Analog zur Beurteilung des Eignungsnachweises erfolgt die Bewertung der Teilkriterien in jeweils drei Teilschritten: Im ersten Schritt wird eine textliche Gegenüberstellung der e anhand der Fakten aus den eingegangenen Offerten vorgenommen. Gegliedert wird die Gegenüberstellung nach den vorgegebenen Kriterien gemäss Dokument A, Ziff

14 Würdigung Würdigung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Zu jedem Kriterium wird in einer Würdigung beurteilt, ob sich die Fähigkeiten und Erfahrungen für die Bewältigung der gestellten Aufgabe eignen. Die Benotung erfolgt dann anhand einer Gesamtschau über die Angaben der eingegangenen Offerten. Dabei wird eine Skala von +1 bis +4 angewendet. Abbildung 4-1: Merkmale für die Beurteilung der Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung Projektleiter, Name, Vorname; Stv. Projektleiter, Name Vorname Erfahrungen im Projektmanagement (Ausbildung / Laufbahn) Ausbildung und Laufbahn mit Schwerpunkt Erfahrung im Projektmanagement von komplexen Projekten Verfügt der PL (oder PL Stv.) über vergleichbare Erfahrungen im Projektmanagement von komplexen Projekten? Teilnote: xx Verfügbarkeit / Kapazität Verfügt der PL (oder PL Stv.) über genügend Kapazität zu Bewältigung der Aufgabe? Teilnote: xx Erfahrung Aviatik / Flugplatzbetrieb Verfügt der PL (oder PL Stv.) über Kenntnisse eines Flugplatzbetriebs? Sind Erfahrungen vorhanden die für die Bewältigung der gestellten Aufgabe von Nutzen sind? Teilnote: xx Erfahrung luftfahrttechnische Planungen 11

15 Würdigung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Verfügt der PL (oder PL Stv.) über Erfahrung mit luftfahrttechnischen Planungen? Sind Erfahrungen vorhanden die für die Bewältigung der gestellten Aufgabe von Nutzen sind? Teilnote: xx Vertrautheit mit schweizerischen politischen Planungsprozessen Lässt sich aus den Angaben eines Anbieters Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen erkennen? Sind Erfahrungen vorhanden, die für die Bewältigung der gestellten Aufgabe von Nutzen sind? Teilnote: Benotung Kurze Begründung: xx Note: 12

16 5 K2: Analyse Aufgabenstellung und Konzeptbeschrieb 5.1 Inhalt des Bewertungskriteriums Für die Analyse von Aufgabenstellung und Konzeptbeschreib wird gemäss Ausschreibung ein separater Bericht erwartet, der folgende Kapitel umfasst: Zusammenfassung (Kapitel 1) Vorstellung des Anbieters (Kapitel 2) Firma und Rechtsform, welche für den Flugplatzbetrieb verantwortlich ist Organigramm detailliert (z.b. VR, GL, operative Tätigkeiten etc.) Schlüsselpersonen (z.b. Gesamtprojektleiter, Projektleiter Planung, Projektleiter Betrieb) mit Name, Jahrgang, Ausbildung, Erfahrung in der Aviatik Risikoanalyse (Kapitel 3) SWOT-Analyse mit Erläuterungen. Der Umgang mit identifizierten Risiken und die vorgesehenen Massnahmen sind vertieft zu untersuchen und in einer Risikoanalyse darzustellen und zu erläutern. Die Analyse bezieht sich sowohl auf die Planungs- und Bewilligungsphase als auch auf die Umsetzungs- und Betriebsphase Umsetzungs- und Betriebskonzept als detaillierter Konzeptbeschreib für den geplanten Flugplatzbetrieb mit: Darstellung der unternehmerischen Vision, Zielsetzung und Strategie Betriebskonzept mit Angaben zur aviatischen und terrestrischen Nutzung Beanspruchte Baurechtsflächen (Plandarstellung/Skizze mit Flächenangaben, separat: allfällige Erweiterungsperspektiven innerhalb Ausschreibungsperimeter) Ausbaukonzept Terminplan (Meilensteine, Bandbreiten) Qualitäts- und Umweltmanagementsystem (Angaben zum geplanten Q/U-System mit Zielsetzungen, Kontrollplan und Massnahmenplan bei Abweichungen) Versicherungsnachweis (Angabe, wie der Versicherungsschutz bei einem Zuschlag umgesetzt werden soll) Vorgehenskonzept zur Planungs- und Bewilligungsphase (Planungsprozesse) Ablauf des Planungsprozesses und Beiträge/Mitwirkung des Anbieters Nachweis der Übereinstimmung des Umsetzungs- und Betriebskonzepts mit den Vorgaben des Dokuments D Konzept für die künftige Flugplatznutzung (Kapitel 4) Weitere Unterlagen des Anbieters im Umfang von max. 5 Seiten (Schriftgrösse Arial 10) können beigelegt werden. 13

17 5.2 Beurteilung des Bewertungskriteriums Die Beurteilung dieses Kriteriums erfolgt analog zur Gliederung der Ausschreibung. Es werden insgesamt 5 Teilkriterien mit folgender Gewichtung bewertet: Vorstellung des Anbieters: 5% 2 Risikoanalyse: 20% Umsetzungs- und Betriebskonzept: 70% Übereinstimmung mit Dokument D: 5% 3 Weitere Unterlagen des Anbietenden: 0% 4 Für die Beurteilung der drei ersten Teilkriterien wird wiederum ein dreistufiges Verfahren angewendet: In der ersten Stufe wird eine textliche Gegenüberstellung anhand der Fakten aus den eingegangenen Offerten vorgenommen. Gegliedert wird die Gegenüberstellung nach den vorgeschlagenen Beurteilungsrastern in den Abschnitten bis Die Beurteilungsraster basieren auf den Anforderungen gemäss Ausschreibungsdokument B, Abschnitt 4.2. Diese wurden ergänzt durch wichtigen Merkmale/Inhalte, die sich aus den Dokumenten A und D ableiten lassen. Zu jedem Teilkriterium wird dann eine Würdigung der Fakten in Textform vorgenommen. Die Benotung erfolgt dann anhand einer Gesamtschau über die Angaben der eingegangenen Offerten. Dabei wird eine Notenskala von +1 bis +4 angewendet. Für das Teilkriterium Übereinstimmung mit Dokument D wird eine einfache Kontrolle erbracht / nicht erbracht vorgenommen (vgl. dazu die Ausführungen in Abschnitt 5.2.4). Für das Teilkriterium Weitere Unterlagen des Anbieters wird kein zusätzliches Bewertungsraster entwickelt, da die entsprechenden Angaben aus den weiteren Unterlagen direkt in die Auswertung der drei ersten Teilkriterien einfliessen werden. Nachstehend werden nun die Bewertungsraster bzw. Checklisten für die Teilkriterien vorgestellt Im Unterschied zum Bewertungskriterium K1 steht bei diesem Kriterium das Gesamtteam im Vordergrund. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein guter Projektleiter auch gute Mitarbeitende führen und rekrutieren kann. Aufgrund der Überschneidungen mit dem Kriterium K1 erhält das Teilkriterium Anbieter hier nur ein geringes Gewicht. Es wird nur beurteilt, ob ein Nachweis erbracht wird. Inwiefern das Umsetzungs- und Betriebskonzept tatsächlich mit dem Dokument D übereinstimmt, wird im Rahmen der Beurteilung des Umsetzungs- und Betriebskonzeptes beurteilt. Beispiel: Wenn sich der vorgesehene Zweck des Flughafens nicht mit der Strategie des Anbieters deckt, wird das Umsetzungs- und Betriebskonzept schlechter beurteilt. Die Angaben der Unterlagen werden in der Beurteilung der entsprechenden Abschnitte berücksichtigt. 14

18 Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Anbieter Abbildung 5-1: Merkmale für die Beurteilung des Anbieters Anbieter Firma und Rechtsform: Organigramm: Schlüsselpersonen (Name, Jahrgang, Ausbildung, Erfahrungen in der Aviatik): Ist die Rechtsform der Firma geeignet? (z.b. bezüglich Entscheidprozessen dürfte ein Verein problematischer sein als eine AG) Ist das Organigramm nachvollziehbar und übersichtlich. Sind die Schlüsselpersonen klar gekennzeichnet? Sind die Schlüsselpersonen verfügbar oder müssen diese Personen noch rekrutiert werden? Verfügen die Schlüsselpersonen über Erfahrungen in der Aviatik? Benotung: Ist die Projektorganisation (Zusammensetzung des Teams und Organisationstruktur) für Planungs- und Betriebsphase zweckmässig aufgestellt? Note: xx 15

19 Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Risikoanalyse Abbildung 5-2: Merkmale für die Beurteilung der Risikoanalyse SWOT-Analyse Identifizierte Chancen des Projektes Identifizierte Gefahren des Projektes Identifizierte Stärken des Bieters Identifizierte Schwächen des Bieters Abgeleitete Massnahmen zur Minimierung der Risiken Bezieht sich die Analyse sowohl auf die Planungs- und Bewilligungsphase wie auch auf die Umsetzungs- und Betriebsphase? Wurden die wesentlichen Chancen identifiziert? Wurden die wesentlichen Gefahren/Risiken erkannt (z.b. Möglichkeit von Einsprachen, Verzögerungen etc.)? Ist nachvollziehbar dargelegt, wie der Anbieter mit seinen Stärken die Chancen nutzen kann und den Gefahren erfolgreich begegnen kann? Wurde die Komplexität des Vorhabens (politisch und sachlich) erkannt? Benotung: Kurze Begründung: Sind die wesentlichen Risiken erkannt? Sind die vorgeschlagenen Massnahmen geeignet, um die Risiken zu minimieren? Wurde die Komplexität des Vorhabens erkannt? Note: Umsetzungs- und Betriebskonzept Das Umsetzungs- und Betriebskonzept ist umfangreich. Für die Beurteilung müssen daher verschiedene Merkmale berücksichtigt werden. Um eine nachvollziehbare Benotung sicherzustellen wird jedes Merkmal einzeln beurteilt und benotet. Für die Bildung der Gesamtnote aus den Teilnoten werden folgende Gewichte verteilt: Vision, Zielsetzung und Strategie 5% Betriebskonzept 40% Beanspruchte Baurechtsflächen 2.5% Ausbaukonzept und Terminplan 5% Qualitäts-, Umwelt-, Security- und Safety-Managementsystem 5% Versicherungsnachweis 2.5% Vorgehenskonzept zur Planungs- und Bewilligungsphase sowie Ablauf des Planungsprozesses mit Meilensteinen und Beiträge/Mitwirkung des Anbieters 40% 16

20 Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Abbildung 5-3: Merkmale für die Beurteilung des Umsetzungs- und Betriebskonzepts Vision, Zielsetzung und Strategie Vision Zielsetzung Strategie Sind Vision, Zielsetzungen und Strategie konsistent? Kann der Anbieter glaubhaft nachweisen, dass die gewählte Strategie geeignet ist, um die Zielsetzungen zu erreichen? Deckt sich die Strategie mit dem Zweck des Flughafens gemäss Ausschreibung (Flugfeld für General Aviation, Business Aviation und Werkfliegerei)? Teilnote: xx 17

21 Würdigung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Betriebskonzept Aviatische Nutzung: Flotte und Anzahl Flugbewegung (Verhältnis von VFR und IFR) Benötigte Pistenlänge An- und Abflugrouten Flugplatzabgrenzung und SIL-Perimeter Strassenseitige Zufahrt Überbauung der aviatischen Nutzflächen Sicherheitsanlagen Maintenance Betankung Zoll Feuerwehr Ist das Betriebskonzept konsistent mit der Strategie? Werden die Rahmenbedingungen für den künftigen zivilen Flugbetrieb (Ausschluss von Linienverkehr, Ausschluss von Kettencharterverkehr, Ausschluss von Grundschulung) eingehalten? Werden die Rahmenbedingungen (verfügbare Pistenlänge, technische Installationen, Betriebszeiten, Betriebsanforderungen bezüglich Zugangskontrollen und Zoll, Lärmgrenzwerte und ökologischer Ausgleich) berücksichtigt? Stellt das Betriebskonzept die Koordination mit den umliegenden Flugplätzen (insbesondere Zürich-Kloten), den weiteren Nutzern (Luftwaffe, Rega), der Flugsicherung, dem Kanton und den Standortgemeinden sicher? Ist das Betriebskonzept kompatibel mit dem Flughafen Zürich Ist das Betriebskonzept geeignet, um einen funktionierenden und sicheren Flugbetrieb zu gewährleisten? Handelt es sich bei den geplanten Bauvorhaben um Flugplatzanlagen oder um Nebenanlagen? Sind bei den Nebenanlagen die Risiken bezüglich der kantonalen Baubewilligungen berücksichtigt? Teilnote: xx Beanspruchte Baurechtsflächen Beanspruchte Baurechtsflächen Zusätzliche weisse Flächen, die für den ökologischen Ausgleich verwendet werden. Entsprechen die beanspruchten Flächen den Vorgaben dem Anhang 1 der Bestimmungen zum Vergabeverfahren? Werden die Flächen gemäss dem im Dokument D beschriebenen vorgesehenen Nutzungskonzept verwendet? Werden bei den beanspruchten Flächen die Vorgaben zu den ökologischen Ausgleichsflächen berücksichtigt? Werden für den ökologischen Ausgleich zusätzliche weisse Flächen übernommen? Teilnote: xx 18

22 Würdigung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Ausbau- bzw. Umsetzungskonzept und Terminplan nach rechtskräftiger Betriebsbewilligung Ausbau- bzw. Umsetzungskonzept Meilensteine (inkl. Datum und Bandbreite) Ist das Ausbau- bzw. Umsetzungskonzept konsistent mit der Strategie und dem Betriebskonzept Sind die Ausbau- bzw. Umsetzungsschritte realistisch? Ist der Terminplan realistisch? Weist der Terminplan eine genügend grosse Verbindlichkeit auf oder gibt es sehr grosse Bandbreiten? Teilnote: xx Qualitäts-, Umwelt-, Security und Safety-Management-System Zielsetzungen Kontrollplan Massnahmenplan Ggf. angestrebte Zertifizierung Wird eine Zertifizierung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems angestrebt? Wurde bereits ein Safety-Management- System SMS berücksichtigt? Teilnote: xx 19

23 Würdigung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Versicherungsnachweis Deckungssumme im Versicherungsfall Umsetzung des Versicherungsschutz Wird ein ausreichender Versicherungsschutz gewährleistet? Teilnote: Xx Vorgehenskonzept zur Planungs- und Bewilligungsphase sowie Ablauf des Planungsprozesses mit Meilensteinen und Beiträge/Mitwirkung des Anbieters Vorgehenskonzept: Projektstruktur: Projektorganisation: Projektablauf: Ressourcenplanung: Kostenplanung: Projektsteuerung: Meilensteine im Planungsprozess mit unterlegtem Zeitplan Beiträge und Mitwirkung des Anbieters Ist der Projektablauf stringent? Wir der Ressourcen- und Kostenplanung ausreichend Gewicht gegeben? Kann glaubwürdig nachgewiesen werden, dass das vorliegende Konzept geeignet ist, um die Planungs- und Bewilligungsphase erfolgreich zu durchlaufen? Ist die Koordination mit den übrigen Akteuren im Rahmen der Planungs- und Bewilligungsphase sichergestellt (z.b. bezüglich Anflugverfahren etc.)? Ist der Ablauf des Planungsprozesses konsistent mit dem Vorgehenskonzept? Sind die gemäss Dokument D vorgesehen Schritte für das Sachplan- und Umnutzungsverfahren im Rahmen des Planungsprozesses vorgesehen? Kann der Anbieter wesentliche Beiträge für einen erfolgreichen Abschluss des Planungsprozesses leisten? Ist der Terminplan realistisch und wird genügend Spielraum für Verzögerungen eingeplant (3-5 Jahre für die Planungsphase)? Teilnote: xx Benotung Kurze Begründung: Wurde die Aufgabe verstanden? Ist der Konzeptbeschreib für die Planungs- und Bewilligungsphase sowie die Umsetzungs- und Betriebsphase zweckmässig? Note: 20

24 5.2.4 Nachweis der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D Um Überschneidungen mit der Beurteilung des Umsetzungs- und Betriebskonzepts zu vermeiden, wird in diesem Teilkriterium nur geprüft, ob der Anbieter eine explizite Aussage zur Übereinstimmung mit Dokument D macht oder nicht. Die inhaltliche Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D wird im Rahmen der Beurteilung des Teilkriteriums Umsetzungs- und Betriebskonzept geprüft. Wird dort in einem Punkt die Übereinstimmung verletzt, so wird das in diesem Punkt entsprechend schlechter beurteilt. Im Sinne einer zusätzlichen Kontrolle werden wir jedoch anhand der nachfolgenden Checkliste jeweils prüfen, ob bei der Bewertung des Teilkriteriums Umsetzungs- und Betriebskonzept wirklich keine Rahmenbedingung übersehen wurde. Abbildung 5-4: Checkliste für die Beurteilung der Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D Zweck des Flugplatzes: Flugfeld wird für General Aviation, Business Aviation und Werkfliegerei genutzt. Folgende Nutzungen sind nicht vorgesehen: Linienverkehre Kettencharterverkehre Grundschulung zum erstmaligen Erwerb einer Lizenz ist nicht zulässig. Schulungsvolten sind nur in einem eingeschränkten Rahmen und nur an Werktagen (Mo-Fr) vorgesehen Grundlegendes Nutzungskonzept: Die Nutzungen der Flächen entsprechen den Vorgaben: Genutzt werden dürfen die orangen, roten und violetten Flächen. Orange: Piste, Rollwege, Flugsicherungsanlagen, Befeuerungsanlagen, FATO und Beschilderung) Rot: Anlagen für Helikopter Violett: Anlagen für Flächenflugzeuge Nutzungen für Flächenflugzeuge (violette Flächen): Die vorgesehenen Bauten entsprechen den Vorschriften der ICAO Annex 14 und dem Luftfahrtgesetz Art. 37 (Anlagen, welche überwiegend dem Flugplatzbetrieb dienen) oder es handelt sich um Nebenanlagen, bei welchen der Vorbehalt einer kantonal erforderlichen Bewilligung vermerkt ist. Nutzungen für Helikopter (rote Flächen): Realisierung eines neuen zivilen Heliports ist vorgesehen. Abstimmung mit den Bedürfnissen der Rega ist vorgesehen. Die vorgesehenen Bauten entsprechen dem Luftfahrtgesetzt Art. 37 (Anlagen, welche überwiegend dem Flugbetrieb dienen). Es ist berücksichtigt, dass der FATO gemeinsam mit der Luftwaffe genutzt wird. Rückbaupflicht: Es ist vorgesehen, dass sämtliche auf den violetten und roten Flächen erstellten Bauten und Anlagen nach Ablauf der Baurechtsdauer (20 Jahre oder je nach Entscheid des Bundesrates 30 Jahre) zurückzubauen sind. Kontrollturm: Neuer Kontrollturm ist vorgesehen. Trifft zu Trifft nicht zu 21

25 Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D Piste und Rollweg: Betreiber übernimmt die Verantwortung für Unterhalt und Sanierung von Piste und Rollweg. Entwässerung und Kanalisation: Betreiber übernimmt die Verantwortung für sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an den Entwässerungs- und Kanalisationsanlagen, die innerhalb der übertragenen Flächen liegen oder für den Betrieb des zivilen Flughafens benutzt werden. Werkleitungen: Der Betreiber übernimmt die Verantwortung für sämtliche Werkleitungen für die Erschliessung der für den zivilen Flugbetrieb notwendigen Bauten und Anlagen. Dazu gehören u.a. alle Anlagen zur Flugsicherung. Operationelle Rahmenbedingungen: Die verfügbare Pistenlänge ist eingehalten. Abstimmung mit dem Flughafen Zürich: Die Abstimmung bezüglich An- und Abflugverfahren mit dem Flughafen Zürich ist noch vor dem SIL- und Umnutzungsverfahren vorgesehen. Aviatische Infrastruktur und Navigationsanlagen: Der Betreiber übernimmt die Verantwortung für die Erstellung und den Unterhalt von Anlagen, die für den zivilen Flugbetrieb notwendig sind. Der Ersatz des Instrumentenlandesystems ILS ist vorgesehen. Betriebszeiten: Die Betriebszeiten entsprechen den Vorgaben: Mo-Fr: 06:30 22:00 Sa: 08:00 12:00; 13:30 bis 18:00 So: 11:00 12:00; 14:00 bis 18:00 Keine Einschränkung für Such-, Rettungs- und Polizeiflüge Flugbewegungen/Lärmschutz: Die Anzahl vorgesehene Flugbewegungen ist innerhalb der Grenzen der Lärmschutzverordnung. Es ist berücksichtigt, dass die Einhaltung der Lärmschutzverordnung in den umliegenden Nutzungszonen noch nachgewiesen werden muss und dass keine Erleichterungen gewährt werden können. Ökologischer Ausgleich: Erstellung eines Konzepts für die ökologische Aufwertung des Flugplatzareals ist im Rahmen des SIL- und Umnutzungsverfahren aufzuzeigen Ökologische Ersatzmassnahmen als Ersatz für durch die Nutzung beeinträchtigte Flächen sind vorgesehen. Es ist klar, dass dafür nicht für andere Nutzungen reservierte Flächen verwendet werden dürfen. Kompensation der Fruchtfolgeflächen ist vorgesehen Altlasten: Altlasten sind als mögliches Risiko für die Höhe der Baukosten berücksichtigt (falls aufgrund des Flächenbedarfs relevant). Lex specialis Dübendorf: Der Betreiber macht in der Planungs- und Bewilligungsphase keinen Rechtsanspruch auf eine erweiterte zivilaviatische Mitbenutzung (von bis zu bis Flugbewegungen) geltend. Inhalt des definitiven Nutzungskonzepts: Erstellung eines definitiven Nutzungskonzepts ist vorgesehen. Entflechtungsstudie: Entflechtungsstudie in enger Zusammenarbeit mit armasuisse und Luftwaffe sowie unter Mitwirkung der REGA und der Flugsicherung ist vorgesehen. Trifft zu Trifft nicht zu 22

26 Übereinstimmung mit den Vorgaben des Dokuments D Sachplanverfahren: Sachplanverfahren ist vorgesehen. Folgende Schritte sind berücksichtigt: Erarbeitung der Unterlagen Koordination mit Sachplan Militär bei der Bearbeitung des Sachplans Koordinationssitzung mit BAZL Anpassungsrunde Evtl. weitere Anpassungsrunden nach Konsultation weiter Bundesbehörden Umnutzungsverfahren: Umnutzungsverfahren ist vorgesehen. Folgende Inhalte müsse aufbereitet werden. Folgende Schritte sind bei der Zeitplanung berücksichtigt: Erarbeitung der Unterlagen Vorprüfung durch das BAZL Bereinigung der Unterlagen Einspracheverhandlungen Instruktionsverfahren Kantonaler Richtplan / Nutzungspläne: Sicherstellung, dass das Sachplanund Umnutzungsverfahren parallel zur Erarbeitung der Richt- und Nutzungspläne durchgeführt wird. Zeitbedarf für die Planungsphase sowie das Umnutzungs- und Sachplanverfahren: Für die Planungsphase- sowie für das Umnutzungs- und Sachplanverfahren ist eine Zeitraum von 3-5 Jahren vorgesehen. Es ist berücksichtigt, dass es aufgrund von Einsprachen zu weiteren Verzögerungen kommen kann. Aufbau und Betrieb ziviler Flugbetreib: Der Flugbetrieb soll gemäss dem bewilligten Konzept aufgebaut werden. Es ist berücksichtigt, dass weitere neue Bauten und Anlagen in Plangenehmigungsverfahren vom BAZL genehmigt werden müssen. Handelt es sich nicht um Flugplatzanlagen sind beim Kanton die entsprechenden Bewilligungen für Bauzonenkonforme Nebenanlagen einzuholen. Trifft zu Trifft nicht zu Weitere Unterlagen des Anbietenden Die weiteren Unterlagen des Anbietenden fliessen, soweit dies sinnvoll ist, in die Beurteilung gemäss der ersten drei Teilkriterien mit ein. 23

27 6 K3: Businessplan und Finanzierungsnachweis 6.1 Inhalt des Bewertungskriteriums Erwartet wird vom Anbieter gemäss Ausschreibung ein Businessplan auf maximal 8 Seiten A4 (Schriftgrösse Arial 10) mit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen. Der Businessplan soll sich an die Vorgaben des Dokuments D halten und folgende Fragen schlüssig beantworten: Liegt ein nachvollziehbares Finanzierungskonzept für die Planungs- und Bewilligungsphase sowie die Umsetzungs- und Betriebsphase vor? Sind die Erträge und der Aufwand vollständig erfasst? Sind die einzelnen Positionen nachvollziehbar? Können die notwendigen Investitionen finanziert werden? Ist der selbsttragende Betrieb langfristig gewährleistet? 5 Falls der Anbieter dies möchte, können die vorgenommenen Berechnungen auch in elektronischer Vorm (z.b. als Excel-File) dem Businessplan beigelegt werden. Darüber hinaus wird vom Anbieter ein Finanzierungsnachweis erwartet, um sicherzustellen, dass der Anbietende über die Finanzkraft verfügt, den Planungsprozess und die Verfahren bis zum Erlangen einer rechtskräftigen Betriebsbewilligung zu finanzieren. 6.2 Beurteilung des Bewertungskriteriums Wir schlagen vor, die Beurteilung separat für Businessplan und Finanzierungsnachweis vorzunehmen und folgende Gewichtung zu verwenden: Businessplan: 75% Finanzierungsnachweis: 25% Die Beurteilung erfolgt wie bei den anderen Bewertungskriterien in einer ersten Phase mittels einer textlichen Gegenüberstellung der Fakten aus den eingegangenen Offerten. Gegliedert wird die Gegenüberstellung nach den Inhalten des Businessplans. Zu jedem Inhalt wird in einer Würdigung beurteilt, ob die Angaben nachvollziehbar, vollständig und konsistent mit dem Umsetzungs- und Betriebskonzept sind. Die Benotung erfolgt dann anhand 5 Eine allfällige Unterstützung des zivilen Flugplatzbetreibers seitens des Bundes (Subvention) müsste als Ausgabenposition in der Bundesrechnung aufscheinen. Sowohl eine direkte Unterstützung durch Abgeltung sowie eine indirekte Unterstützung durch einen vergünstigten Baurechtszins (Einnahmenverzicht) stellen gemäss Subventionsgesetz Finanzhilfen dar und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Derzeit bestehen keine gesetzlichen Grundlagen zur Subventionierung eines zivilen Flugbetriebs in Dübendorf durch den Bund. 24

28 einer Gesamtschau über die Angaben der eingegangenen Offerten. Dabei wird die Notenskala zwischen +1 und +4 verwendet Businessplan Für die Beurteilung des Businessplans schlagen wir vor, insgesamt drei Merkmale spezifisch zu berücksichtigen und sie wie folgt zu gewichten: Planerfolgsrechnung: 50% Investitionskosten: 25% Finanzierungskonzept: 25% 25

29 Würdigung Würdigung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Abbildung 6-1: Merkmale für die Beurteilung des Businessplans Planerfolgsrechnung Ertrag Aufwand Reingewinn evtl. weitere detaillierte Kennzahlen, sofern dies sinnvoll ist (z.b. Ertrag pro Flugbewegung etc.). Sind die ausgewiesenen Erträge und Aufwände nachvollziehbar und plausibel? Sind die ausgewiesenen Erträge und Aufwände konsistent mit dem Betriebskonzept (Fahrzeugbeschaffungen, Personal, Infrastruktur, Tower, ILS/GNSS, Flugsicherung, Massnahmen etc.)? Wurden alle relevanten Aufwände und Erträge berücksichtigt? Wird für die Abschreibungen eine maximale Abschreibungsdauer von 20 Jahren berücksichtigt? Ist der Betrieb des Flughafens langfristig selbsttragend (bezogen auf Baurtechtsdauer)? Teilnote Investitionskosten Investitionen Sind die ausgewiesenen Investitionen und Investitionskosten nachvollziehbar und plausibel? Sind die ausgewiesenen Investitionen konsistent mit dem Betriebskonzept? Wurden alle notwendigen Investitionen berücksichtigt? Wurden auch die Kosten für den Rückbau nach Ablauf der 20 jährigen Konzessionsdauer berücksichtigt? Können die Investitionen refinanziert werden? Teilnote Finanzierungskonzept Eigenkapital Fremdkapital Anteil der bereits gesicherten Finanzierung in % Teilnote: Können mit dem vorliegenden Finanzierungskonzept die Investitionen und der Betrieb (allfällige Defizite in der Anfangsphase) finanziert werden? Ist das Finanzierungskonzept nachvollziehbar? Ist das Finanzierungskonzept realistisch? 26

30 Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Benotung Kurze Begründung: Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Einklang mit dem Betriebskonzept Plausibilität der Investitionskosten, Aufwände und Erträge Nachvollziehbarkeit des Finanzierungskonzept Wirtschaftlichkeit (wird im Rahmen des Kriterium K4 berücksichtigt) Note: Finanzierungsnachweis Abbildung 6-2: Merkmale für die Beurteilung des Finanzierungsnachweises Finanzierungsnachweis für die Planungsphase Höhe des Finanzierungsnachweises in % des gesamten Finanzierungsbedarfs der Planungsphase Aussteller des Finanzierungsnachweises Ist der Nachweis für die Finanzierung der Planungsphase erbracht Stammt der Finanzierungsbedarf von einer namhaften Schweizer Bank oder eines bei der Treuhand-Kammer registrierten Treuhänders. Benotung Note: 27

31 7 K4: Finanzielles 7.1 Inhalt des Bewertungskriteriums Der Inhalt des finanziellen es ist im Dokument B klar umschreiben. Anzugeben sind: Die Nutzungsdauer Der offerierte Baurechtszins pro Jahr (Totalbetrag) Der Unterstützungsbedarf Bei der Berechnung sind unter anderem folgende Anforderungen zwingend einzuhalten. Ein über die Nutzungsdauer von 20 Jahren ist Pflicht. Ein über 30 Jahre kann somit nur eingereicht werden, sofern vom gleichen Anbieter auch ein über 20 Jahre abgegeben wurde. Für jedes müssen die sdokumente vollständig vorhanden sein und in einem separaten Dossier abgegeben werden. Bei der Abgabe des Baurechtszinsangebotes sind die Bestimmungen zum Baurechtszinsangebot (vgl. Dokument A, Abschnitt 4.6) zwingend einzuhalten. 7.2 Beurteilung des Bewertungskriteriums Einhaltung der zwingenden Bestimmungen Bevor die Baurechtszinsangebote beurteilt und bewertet werden, muss geprüft werden, ob die Vergleichbarkeit der e gegeben ist. Dazu ist zu prüfen, ob die Bestimmungen zum Baurechtszinsangebot gemäss Dokument A, Abschnitt 4.6 eingehalten wurden. Da die Einhaltung dieser Vorgaben zwingend ist, wird sie bereits im Rahmen der formalen Prüfung vorgenommen. Hierzu wird die nachstehende Checkliste verwendet. 28

32 Abbildung 7-1: Checkliste für die Beurteilung der Einhaltung der zwingenden Bestimmungen Einhaltung der zwingenden Bestimmungen Die gesamte ausgeschriebene Fläche wird im Baurecht übernommen. Die gesamte Piste wird integral übernommen (Aufpreis berücksichtigt). Die hell- und dunkelroten Flächen (Helikopter) werden integral übernommen. Die ausgeschiedenen qualifizierten Nutzungen auf den violetten Flächen entsprechen den Vorgaben. Es gibt keinen Vorbehalt zur Übernahme der angegebenen Flächen. Zusätzliche Flächen für den ökologischen Ausgleich innerhalb des Flugplatzareals sind nicht im enthalten. Der Sockelzins wird für die gesamte ausgeschriebene Fläche bezahlt. Die Mindestwerte für den Baurechtszins-Zuschlag sind eingehalten (vgl. auch Kapitel 3). Das umfasst mindestens die Variante mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren. Trifft zu Trifft nicht zu Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, ist das im Rahmen der formalen Prüfung grundsätzlich auszuscheiden (vgl. Abschnitt 3.1.2). Im Einzelfall wird aber zu prüfen sein, ob eine Nachbesserung möglich ist Baurechtszins Für die Beurteilung des offerierten Baurechtszinses ergibt sich das Verfahren aus der Umschreibung in Dokument A (Anhang 2). 29

33 Benotung Würdigung Ausschreibung ziviler Flugplatzhalter Dübendorf ECOPLAN/Bächtold&Moor Abbildung 7-2: Merkmale für die Beurteilung des Baurechtszins Baurechtszins abzüglich Unterstützungsbedarf Baurechtszins pro Jahr Unterstützungsbedarf pro Jahr Sind der geschuldete Baurechtszins und der Unterstützungsbedarf konsistent mit dem Businessplan? Offerierter Baurechtszins abzüglich des ausgewiesenen Unterstützungsbedarfs (50% der Gesamtnote): Der offerierte Baurechtszins abzüglich des Unterstützungsbedarfs wird auf einer Skala von -4 bis +4 wie folgt bewertet: Ein grösser oder gleich 1.31 Mio. CHF erhält die Note Ein in Höhe von 0.31 Mio. CHF erhält die Note 0. Ein kleiner oder gleich Mio. CHF erhält die Note (minus 4). Dazwischen kommt eine lineare Skala zur Anwendung, die auf zwei Dezimalstellen gerundet wird. Unterstützungsbedarf Ja/Nein (50% der Gesamtnote): Dieses Teilkriterium richtet sich nach Abschnitt 4.4.3, Abbildung 4-5 des Dokuments B des Bewerbers : Es wird kein Unterstützungsbedarf (CHF = 0) angemeldet: Note +4 (plus 4) Es wird ein Unterstützungsbedarf (CHF > 0) angemeldet: Note -4 (minus 4) Note: 30

34 8 Gesamtbewertung Die Gesamtbewertung besteht aus folgenden Elementen: Rangfolge der e: Grundlage für die Rangfolge der e bildet die Gesamtnote. Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Bewertungen der einzelnen Kriterien. Die Abbildung 8-1 zeigt die Bewertungskriterien, die möglichen Wertebereiche der Noten der Teilkriterien sowie die definierten Gewichte der einzelnen Kriterien. Abbildung 8-1: Bewertungskriterien und ihre Gewichtung Wertebereich der Benotung Gewichtung K1: Erfahrung und Kompetenz der Projektleitung % K2: Analyse Aufgabenstellung Betriebskonzept % K3: Businessplan und Finanzierungsnachweis % K4: Finanzielles (Offerierter Baurechtszins abzüglich allfällig ausgewiesener Unterstützungsbedarf und Unterstützungsbedarf Ja/Nein) % Zusätzlich zur Rangfolge werden für jedes Kriterium (K1 K4) und für jedes die zentralen Schwächen und Stärken zusammengefasst. Die detaillierte Ausgestaltung der Gesamtbewertung kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Vorprüfung vorgenommen werden. Es wird daher auf weitere Ausführungen vorerst verzichtet. 31

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