Aufgaben und Leitbild

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1 Aufgaben und Leitbild der in NRW

2 Aufgaben der I. Grundsätzliches sind eine strukturelle Zusammenfassung aller sogenannten ambulanten Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung. Die haben insbesondere drei Aufträge: Information Beratung Service liegen stadtzentral und barrierefrei. sind Offene Foren für zentrale Themen der Gemeinden, nicht nur behindertenspezifisch. sind Brückenbauer in die Gemeinde. suchen und kooperieren mit Partnern der Lebenshilfe. kooperieren mit allen interessierten Vereinen, Behördern, Kirchen u. a. Bürgerschaftliches Engagement von Menschen mit geistiger Behinderung. Die initiieren das Gemeinsame Integrative in der Gemeinde. bieten allen Bürgern eine Plattform für ein Bürgerschaftliches Engagement, ebenso für Menschen mit geistiger Behinderung. II. Angebote der bieten Familienunterstützende Dienste (Entlastung der Familien). bieten regionale und landesweite Bildung, Erholung, Kunst, Musik. 2

3 beraten persönlich Familien und Menschen mit Behinderung. bieten Aus-, Fort- und Weiterbildung und/oder Vermittlung an den Landesverband NRW an. unterstützen berufliche Qualifizierungen und Arbeitsplätze von Menschen mit geistiger Behinderung. Unterstützes Wohnen für Menschen mit Behinderung wird durch persönliche Beratung, Unterstützung und durch Bereithalten von Wohnungen gefördert. Herausgabe des regionalen Lebenshilfe journal Generationsübergreifende Veranstaltungen/Gespräche etc. Gesundheitsfördernde Maßnahmen Anlaufstelle für ausländische Mitbürger Sport (Reha- und Breitensport) Junge Lebenshilfe Angebote im Rahmen der Pflegeversicherung (Verhinderungspflege/Pflege) Kurzzeitunterbringung Mitgliederwerbung Regionale und landesweite Mobilität für Menschen mit Behinderung schaffen ( Lebenshilfe bewegt ) Sozial- und Rechtsberatung Selbsthilfeförderung von Menschen mit geistiger Behinderung Unterstützte Kommunikation vermitteln Ausbildungsmöglichkeiten von SozialhelferInnen, Heilerziehunsgpfleger- Innen der Lebenshilfe NRW und ggfs. weitere Ausbildungsberufe. vermitteln Zivildienstleistende, Berufsvorbereitendes Soziales Jahr (BSJ) 3

4 Leitbild der in Konkrete Ziele müssen wir ins Auge fassen und sie umsetzen. Die Ziele der umfassen drei Aspekte: wie Menschen mit Behinderung leben können sollen, welchen Beitrag unsere Gesellschaft dazu leisten muss, und was die Lebenshilfe durch die beitragen kann, dass dies erreicht wird. 1. Würde Das Lebensrecht jedes Menschen gilt unabhängig davon, ob er behindert ist oder nicht. Die Würde aller Menschen mit Behinderung muß im öffentlichen wie im privaten Raum geachtet werden. Unsere Gesellschaft sieht jeden Menschen als gleichwertigen und gleichberechtigten Bürger mit unverletzlichen Rechten. Jeder Mensch muß in seiner Einmaligkeit anerkannt und wertgeschätzt werden. Die Lebenshilfe tritt in allen gesellschaftlichen Bereichen konsequent für die Menschenwürde ein und für deren Vorrang vor allen anderen Interessen. Sie erteilt einem Kosten-Nutzen- Denken in Bezug auf Menschen und menschliches Leben eine Absage. Sie ist der Wächter in der Gesellschaft, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung überall zur Geltung kommen und legt besonderes Augenmerk auf die Rechte der Menschen mit hohem Hilfebedarf. Auszug aus Lebenshilfe-Vision

5 2. Bürgergesellschaft Jeder Mensch gehört ganz dazu. Nachbarn, Freunde und Bekannte schätzen ihn und alle unterstützen sich gegenseitig. Teilhabe ist ein unbestrittenes Grundrecht. Unsere Gesellschaft unterstützt das Ziel einer Bürgergesellschaft, in der ganz unterschiedliche Menschen selbstverständlich Zugang haben und solidarisch zusammen leben. Sie verhindert Diskriminierung und Benachteiligung in jeder Form, fördert den Zusammenhalt aller Bürger und garantiert notwendigen Schutz und Unterstützung. 3. Menschenbild Die unterstützen die Gemeinden und alle Beteiligten darin, dass alle Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung in ihrer Mitte leben und setzt sich für ein entsprechendes Umdenken in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Sie fördert dazu vor allem private Beziehungen untereinander, z.b. durch Unterstützer-Kreise und durch Brückenbauer. Es ist normal, verschieden zu sein. Unsere Gesellschaft sollte die Verschiedenheit ihrer Bürger als Reichtum erkennen und konsequent das Ziel der Inklusion verfolgen. Alle gehören dazu, unabhängig von Art der Behinderung und Hilfebedarf, und die Gemeinschaft öffnet für alle die Wege zur Teilhabe. Die unterstützen durch Aufklärung, Bewusstseinsbildung und eigenes 5

6 Vorleben die Wege zur Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen. In Vereinen, Diensten und Einrichtungen setzt sie hierfür Vorbilder. 4. Bildung, Kultur und Freizeit Jeder Mensch sollte unbehinderten Zugang zu integrativer Bildung in Kindergärten, Schulen und Erwachsenenbildung sowie zu kulturellen, sportlichen und Freizeitangeboten erhalten. Behinderte Menschen werden dabei nicht benachteiligt oder diskriminiert. Unsere Gesellschaft bietet Schutz vor Diskriminierung. Sie sollte für jeden Menschen ein Recht auf allseitige schulische und lebenslange Bildung gewährleisten. Sie sollte unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage die notwendige Assistenz, Unterstützung und Mittel dort, wo sie erforderlich sind, gewähren. Die setzen sich konsequent für Nicht-Diskriminierung in der Bildung, Kultur und Freizeit ein. Sie fordern konsequent gemeindenahe Dienste ein, gestalten selbst vielfältige Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und qualifizieren ihre ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen hierfür. 5. Freie Lebensgestaltung Menschen mit Behinderung können gemäß ihren Möglichkeiten und Talenten lernen und sich in allen für sie wichtigen Bereichen regional bilden, ihre Persönlichkeit entwickeln und ihren individuellen Stil finden. Die Gemeinde sollte für jeden Menschen das Recht auf allseitige und individuelle Ausformung seiner Persönlich- 6

7 keit sichern und hierfür die erforderliche Unterstützung geben. Öffentliche Einrichtungen sollten für Menschen mit Behinderung barrierefrei erreichbar und nutzbar sein. Veröffentlichungen sollten auch in einfacher Sprache abgefasst werden. Die sorgen aktiv dafür, dass geistig behinderte Menschen eine solche Unterstützung erhalten, dass sie zum Gestalter ihres eigenen Lebens werden und das ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechende soziale Umfeld selber auswählen können. 6. Meinungsäußerung Menschen mit Behinderung bilden sich ihre eigene Meinung, äußern sich und treffen eigene Entscheidungen. Jeder kann sich mit anderen zusammentun und gemeinsame Interessen vertreten. Unsere Gesellschaft gibt allen Menschen die Möglichkeit, sich frei zu informieren (,Barrierefreiheit ) und sich privat und öffentlich frei zu äußern. Sie gewährt und sichert aktiv das Recht der Selbstbestimmung und Selbstvertretung durch geeignete Maßnahmen. Der unbehinderte Zugang zu öffentlichen Ämtern und Mandaten muss möglich sein. Die verhindern jede Form der Bevormundung behinderter Menschen. Im eigenen Bereich sorgen sie dafür, dass ihre Begleiter ihnen auf gleicher Augenhöhe begegnen und sich ihrem Bedarf verpflichtet sehen. Menschen mit Behinderung werden in die Gestaltung der Assistenzdienste einbezogen 7

8 7. Gesundheit und ihre Bedürfnisse und Wünsche sind für die Erbringung der Dienstleistungen bestimmend. Die setzen sich dafür ein, dass Mitgestaltung im politischen Raum für Menschen mit Behinderung möglich wird. Menschen mit Behinderung sollen in einer gesunden Umwelt leben und unbehinderten Zugang zu den Angeboten haben, die ihrer Gesundheit dienen. Die Gemeinde sollte eine den besonderen Anforderungen der Menschen mit Behinderung gerecht werdende Gesundheitsversorgung sichern und gemeinsam mit allen Bürgern für eine gesunde Umwelt sorgen. Die fordern den unbehinderten Zugang für alle Altersgruppen behinderter Menschen ein und klärt die Gesellschaft über die besonderen Anforderungen an das Gesundheitssystem auf. Sie fordert und unterstützt in ihren Diensten und in Familien eine gesundheitsfördernde Lebensführung. 8. Lebensgemeinschaften Menschen mit Behinderung leben mit den Menschen zusammen, die sie gerne haben. Familien und Lebensgemeinschaften von Menschen mit Behinderung werden als wichtiger Lebensort besonders gestärkt. In unserer Gesellschaft werden die Familien sowie die Lebens gemeinschaften von Menschen mit Behinderung unterstützt. Die Hindernisse sollten so abgebaut werden, 8

9 dass eigene und verlässliche Beziehungen eingegangen werden können. 9. Wohnen Die vertreten nachhaltig die Rechte und Bedürfnisse von Familien und anderen Lebensformen, in denen Menschen mit Behinderungen leben. Sie bringen sich beim Aufbau und der Begleitung sozialer Netzwerke ein. Jeder Mensch mit Behinderung entscheidet frei, wo wie und mit wem er leben möchte, auch in fortgeschrittenem Alter. Er hat das Recht und die Möglichkeit, seine eigenen Wünsche und Wertvorstellungen zu entwickeln und demgemäß zu leben. Unsere Gesellschaft schafft die Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderung nach ihrer Wahl in ihrer eigenen, privaten Wohnung leben können. Sie stellt die Mittel für eine mobile Betreuung dort zur Verfügung, wo eine solche nötig ist und abgefragt wird unabhängig von der Höhe des Unterstützungsbedarfes. Ambulant begleitete Wohnangebote und stationäre Angebote werden nach den Notwendigkeiten des Unterstützungsbedarfes und den Wünschen der Menschen mit Behinderung gestaltet. Die setzen sich dafür ein, dass eine tatsächliche Wahlfreiheit erreicht wird. Sie unterstützen behinderte Menschen bei Ihrer Zukunftsplanung und Entscheidungen und schaffen nach Bedarf und Wunsch der Menschen mit Behinderung eigene gemeindeintegrierte Wohn angebote. 9

10 10. Arbeit Jeder Mensch mit Behinderung sollte Arbeit oder Beschäftigung und damit eine ihn ausfüllende und sinnhafte Tagesstrukturierung finden. Ein auskömmlicher Lohn für seine Arbeit muß auf Dauer selbstverständlich sein. Unsere Gesellschaft sichert für Menschen mit Behinderungen ein Recht auf eine ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechende Arbeit oder sie ausfüllende Beschäftigung. Sie stellt die notwendigen Mittel für eine Unterstützung am Arbeitsplatz zur Verfügung. 11. Eigentum Die unterstützen und ermög lichen den Zugang zum Allgemeinen Arbeitsmarkt durch eigene Initiativen, indem sie Arbeitgeber motivieren und sie gestalten eigene Beschäftigungsangebote, die den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen mit Behinderung entsprechen. Eine landes-/bundesweite Qualifizierung wird angestrebt. Das Recht auf Persönliches Eigentum ist für den Bürger mit Behinderung gesichert. Unsere Gesellschaft sichert für alle Menschen das Recht auf persönliches Eigentum, um auch damit ein individuelles Leben zu ermöglichen. Die treten für das Recht auf persönliches Eigentum und Vermögen ein, um die Perspektiven individueller Lebensgestaltung zu sichern. Die Dienste und Einrichtungen der gehen beispielhaft und 10

11 respektvoll mit dem Eigentum behinderter Menschen um. 12. Bürgerschaftliches Engagement Aktives Bürgerschaftliches Engagement der Bürgerinnen für Menschen mit geistiger Behinderung ist erstrebenswert. Ebenso sollte das Bürgerschaftliche Engagement geistig behinderter Menschen für die Gesellschaft sozialpolitisch anerkannt werden und Chancen für ein Engagement weiterentwickelt werden. Die sind Ansprechpartner für ein breites Bürgerschaftliches Engagement, ob Zeitspender, Studenten, Rentner und Berufstätige. Die individuelle Unterstützung und Teilhabe behinderter Menschen kann sich durch Brückenbauer in die Gemeinde integrativ weiterentwickeln. 11

12 Arnsberg Gutenbergplatz Arnsberg Tel.: / grt@lebenshilfe-nrw.de Duisburg Mülheimer Str Duisburg Tel.: / familienzentrum@ lebenshilfe-duisburg.de Essen Humboldtstr Essen Tel.: 02 01/ lh-center@lebenshilfe-essen.de Gelsenkirchen Cranger Str Gelsenkirchen Tel.: / post@lebenshilfecenter.de Hamm Martin-Luther-Str Hamm Tel.: / info-center@ lebenshilfe-hamm.de Lemgo Neue Torstr Lemgo Tel.: / info@lebenshilfe-lemgo.de Meschede Zeughausstraße Meschede Tel.: 02 91/ weller@lebenshilfe-hsk.de Stand Juli 2009 Netphen Lahnstraße Netphen Tel.: / her@lebenshilfe-nrw.de Olpe Franziskanerstr Olpe Tel.: / grammel.britta@lebenshilfe-nrw.de Schwelm Hauptstr Schwelm Tel.: / info@lebenshilfe-en-hagen.de Waltrop Kukelke Waltrop Tel.: / info@lebenshilfe-waltrop.de Wermelskirchen Schillerstraße Wermelskirchen Tel.: / offene-hilfen@lhsg.org Witten Dortmunder Str Witten Tel.: / lebenshilfewitten@t-online.de In Planung Bielefeld Bochum Dorsten Dortmund Euskirchen Greven Lippstadt Lüdenscheid Paderborn

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