Zahnmedizinische Versorgung zukunftssicher gestalten
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- Silke Fromm
- vor 6 Jahren
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1 Politische Forderungen des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ) zur 18. Legislaturperiode Zahnmedizinische Versorgung zukunftssicher gestalten
2 Freiberufliche Versorgungsstrukturen fördern 4 Therapiefreiheit erhalten 5 Leistungsvielfalt ermöglichen 6 Freie Zahnarztwahl erhalten, fairen Wettbewerb fördern 7 Gesamtvergütungsobergrenze ( Budgetierung ) aufheben 8 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) anpassen 9 Qualitätskontrolle in die Hände des Berufsstands legen 10 Hohes Versorgungsniveau erhalten, bestehende Defizite beheben 11 Bürokratie abbauen 12 Datenschutz gewährleisten 13 Aufgabenteilung einhalten 14 Ausbildung sicherstellen und modernisieren 15 2
3 Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist mit mehr als Mitgliedern der größte unabhängige zahnärztliche Berufsverband in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Zahnärzteschaft und setzt sich für eine selbstbestimmte Ausübung des zahnärztlichen Berufes zum Wohle der Patienten ein. Im Interesse der Mitglieder und der Patienten tritt der FVDZ für ein freiheitliches und zukunftsorientiertes Gesundheitswesen ein. Die Grundlage dafür ist das für Deutschland charakteristische und historisch gewachsene duale Krankenversicherungssystem. Dieses System gilt es zu erhalten und angesichts der älter werdenden Bevölkerung, des medizinischen Fortschritts und der damit verbundenen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Elementare Voraussetzung für eine patientenorientierte zahnmedizinische Versorgung ist die freie und unabhängige Ausübung des zahnärztlichen Berufes. Das Bekenntnis der Großen Koalition zur Freiberuflichkeit im Koalitionsvertrag (Seite 53) als unverzichtbares Element für die flächendeckende ambulante Versorgung und Garant für die Diagnose und Therapiefreiheit und für die freie Arztwahl ist ein positives Signal, dem Taten folgen müssen. Aus Sicht der Zahnärzteschaft sind weitere Schritte erforderlich, um die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland zukunftssicher zu gestalten. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Koalitionsvertrag stellt der FVDZ folgende politische Forderungen auf. 3
4 Freiberufliche Versorgungsstrukturen fördern Die selbstständig geführte Zahnarztpraxis als Einzel- oder Gemeinschaftspraxis ist die Grundlage für eine funktionierende qualitativ hochwertige und flächendeckende zahnmedizinische Versorgung in Deutschland. Durch die freiberufliche Versorgungsstruktur haben Patienten selbst in strukturschwachen Regionen die Möglichkeit, zeit- und wohnortnah einen Zahnarzt aufzusuchen. Eine Zentralisierung gefährdet dagegen die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung. Daher spricht sich der FVDZ gegen die Förderung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Bereich der Zahnmedizin aus. Nicht im Interesse der Patientenversorgung sind kommerzielle, im nichtzahnärztlichen Fremdbesitz betriebene Zahnarztketten und die damit verbundene Industrialisierung der Zahnmedizin. Der Fokus dieser Unternehmensform liegt auf der Gewinnmaximierung und nicht auf der bestmöglichen Patientenversorgung. Der FVDZ fordert deshalb, die Gründung dieser Zahnarztketten im Interesse der Patienten auch zukünftig wie im Apothekenbereich zu unterbinden. 4
5 Therapiefreiheit erhalten Zahnärzte erbringen eine qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung. Mit ihrem Fachwissen stehen sie den Patienten beratend zur Seite und erörtern mit ihnen gemeinsam die geeignete Therapie und den weiteren Verlauf der Behandlung. Fachfremde Dritte wie Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen dürfen keinen Einfluss auf die Therapieentscheidung nehmen. Die wirtschaftlichen Interessen der Kostenträger dürfen nicht über dem Patientenwohl stehen. Um das hohe Niveau der Patientenversorgung auch in Zukunft sicherzustellen, appelliert der FVDZ an die Politik, die Therapiefreiheit der Zahnärzte zu erhalten 5
6 Leistungsvielfalt ermöglichen Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten zahnärztliche Leistungen für ihre Mitglieder auf der Basis des SGB V, der dazu erlassenen Richtlinien und des BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen). Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, fallen in den Bereich der privatzahnärztlichen Leistungen und werden nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet. Der FVDZ setzt sich dafür ein, dass alle Patienten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, über den gesetzlichen Versicherungsumfang hinausgehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Gesetzgeber darf hier keine Einschränkungen zulassen. Die Möglichkeiten für gesetzlich Versicherte, bei der zahnärztlichen Versorgung Leistungen außerhalb des gesetzlichen Leistungskatalogs zu erhalten, sollten beispielsweise über weitere Mehrkosten- oder Festzuschussregelungen ergänzt werden. Um den Versicherten den Zugang zum gesamten Spektrum der zahnärztlichen Leistungen zu ermöglichen, ist die Direktabrechnung mit Kostenerstattung von bürokratischen Hemmnissen zu befreien. Eine Kontrolle privat abgerechneter zahnmedizinischer Leistungen gehört nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. 6
7 Freie Zahnarztwahl erhalten, fairen Wettbewerb fördern Kollektivverträge im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Basis für einen Interessenausgleich und fairen Wettbewerb zwischen Zahnärzteschaft und Krankenkassen. Selektivverträge als Einkaufsmodelle führen dagegen zu einer Stärkung der Machtposition der Krankenkassen mit monopolartigen Strukturen zu Lasten der Zahnärzteschaft und zu einer Einschränkung der freien Zahnarztwahl des Patienten. Der FVDZ fordert die Bundesregierung deshalb auf, von dem im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau selektivvertraglicher Strukturen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung abzusehen. 7
8 Gesamtvergütungsobergrenze ( Budgetierung ) aufheben Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind dazu verpflichtet, in jedem Bundesland eine jährliche Gesamtvergütung (Budget) für vertragszahnärztliche Leistungen festzulegen. Diese Budgetierung wird dem Versorgungsanspruch der Patienten nicht gerecht und versagt den Zahnärzten das ihnen zugesicherte Honorar. Vor diesem Hintergrund und angesichts der anteilig gesunkenen Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die zahnmedizinische Versorgung (der Anteil der Leistungsausgaben sank von 10,09 Prozent in 1991 auf 6,79 Prozent in 2012 KZBV, Jahrbuch 2013) fordert der FVDZ, jede Form der Budgetierung abzuschaffen. 8
9 Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) anpassen Die GOZ regelt die Vergütung privater zahnärztlicher Leistungen. Der zugrunde liegende Punktwert liegt seit 1988 bei 5,6241 Cent und wurde seitdem nicht mehr geändert. Auch bei der Novellierung der GOZ 2012 wurde keine Punktwerterhöhung vorgenommen. Die Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung ist somit seit mehr als 25 Jahren ausgeblieben. Diese ist nachzuholen. Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Evaluierung des GOZ-Ausgabevolumens ( 12 GOZ) 1 droht bei einer Steigerung des Ausgabevolumens zu einer Budgetierung privat erbrachter Leistungen zu werden. Eine solche Budgetierung ist einer privaten Gebührenordnung wesensfremd. Deshalb fordert der FVDZ, den 12 GOZ zu streichen Überprüfung: Die Bundesregierung prüft die Auswirkungen der Neustrukturierung und -bewertung der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie berichtet dem Bundesrat bis spätestens Mitte des Jahres 2015 über das Ergebnis der Prüfung und die tragenden Gründe. 9
10 Qualitätskontrolle in die Hände des Berufsstands legen Die Versorgungsdaten zeigen: Zahnmedizinische Leistungen in Deutschland haben eine hohe Qualität. Dies gehört zum Anspruch und zum Selbstverständnis des zahnärztlichen Berufsstandes, dem die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität zahnmedizinischer Leistungen obliegt. Über die in den Zahnarztpraxen erfolgreich etablierten Qualitätsmanagementsysteme ist ein hohes Niveau an Qualitätskontrolle und Fehlermanagement gesichert. Eine zentral gesteuerte sektorübergreifende Qualitätskontrolle leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der individuellen Patientenversorgung. Die damit verbundenen Verwaltungsaufgaben binden Geld, Zeit und Ressourcen, die dann für die Versorgung der Patienten fehlen. Die Kontrolle der Qualität zahnmedizinischer Leistungen sollte effektiv, transparent und dezentral organisiert sein und in der Hand des Berufsstandes bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert seine im Koalitionsvertrag manifestierten Pläne für ein überaus bürokratisches Qualitätskontrollsystem im ambulanten Bereich fallen zu lassen. 10
11 Hohes Versorgungsniveau erhalten, bestehende Defizite beheben Bei der Mund- und Zahngesundheit nimmt Deutschland im internationalen Vergleich eine Spitzenposition ein. In kaum einem Land hat die Versorgung ein derart hohes Niveau und erreicht einen ähnlich hohen Bevölkerungsanteil. Doch auch in der Bundesrepublik gibt es Personengruppen, die von den Versorgungsmöglichkeiten nicht ausreichend profitieren. Das betrifft vor allem Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr, Personen mit Handicaps sowie alte und pflegebedürftige Menschen. Für diese Personenkreise gibt es Möglichkeiten, die zahnmedizinische Versorgung deutlich zu verbessern. Entsprechende Konzepte wurden der Politik seitens der Zahnärzteschaft bereits vorgestellt 2. Der FVDZ appelliert an die Verantwortlichen, die Konzepte im Interesse der Patienten umzusetzen und eine angemessene Vergütung für die zusätzlichen Leistungen zu gewährleisten. 2 Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, Frühkindliche Karies vermeiden Konzept zur zahnmedizinischen Prävention bei Kleinkindern, beides vorgestellt von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). 11
12 Bürokratie abbauen In den Zahnarztpraxen fallen zu viele administrative Tätigkeiten an, die keinen zusätzlichen Nutzen stiften und zu Lasten der Patientenversorgung gehen. Dazu gehören beispielsweise die wachsenden Dokumentations- und Kontrollpflichten, die sich aus Gesetzen und Verordnungen wie der Röntgenverordnung, dem Medizinproduktegesetz oder dem Patientenrechtegesetz ergeben, das komplizierte Abrechnungsverfahren über die Kassenärztlichen Vereinigungen oder das Verfassen von Berichten zum Beispiel für private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Ein weiteres Problem: Der Beruf des Zahnarztes in eigener Niederlassung verliert durch die hohe administrative Belastung für den Nachwuchs zunehmend an Attraktivität. Dadurch sieht der FVDZ die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung langfristig gefährdet. Der Verband fordert die Bundesregierung deshalb auf, geeignete Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu ergreifen. Die obligatorische Einführung der Direktabrechnung mit Kostenerstattung anstelle des Sachleistungssystems wäre ein entscheidender Beitrag für eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Abrechnung mit Transparenz für alle Beteiligten. 12
13 Datenschutz gewährleisten Patientendaten sind sensible Daten. Sie unterliegen der zahnärztlichen Schweigepflicht und müssen geschützt werden. Durch die digitale Weitergabe der Patientendaten ist der Zahnarzt nicht in der Lage, diesen Schutz zu gewährleisten. Denn auf den Verbleib und die weitere Verwendung der Daten außerhalb der Praxis hat er keinen Einfluss. Je komplexer die Vernetzung und je größer der Empfängerkreis, desto eher besteht die Möglichkeit, dass Daten an den Schnittstellen verloren gehen, fehlgeleitet oder manipuliert werden. Der Schutz der Patientendaten hat für den FVDZ oberste Priorität. Prozesse, bei denen der Datenschutz nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet ist, müssen gesetzlich unterbunden werden. Vor diesem Hintergrund lehnt der FVDZ auch die beabsichtigten Funktionserweiterungen (insbesondere den online-stammdatenabgleich) bei der elektronischen Gesundheitskarte ab. Diese Datensammlung kann nicht kontrolliert werden und bedeutet für den Patienten ein gravierendes Risiko bezüglich seiner persönlichen Gesundheitsdaten. 13
14 Aufgabenteilung einhalten Der Zahnarzt trägt gegenüber dem Patienten die Verantwortung für Diagnose und Therapie. Er ist zudem für die Arbeit des nichtzahnärztlichen Personals in der Praxis verantwortlich. Innerhalb des Teams gibt es eine klare Aufgabenteilung. Welche Tätigkeiten Zahnärzte an das zahnmedizinische Assistenzpersonal delegieren können, ist im Zahnheilkundegesetz ( 1 Absatz 5 und 6) geregelt. Unterstützung für die Auslegung der Gesetze finden Zahnärzte im Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer. Die Delegation von zahnmedizinischen Leistungen an das Assistenzpersonal verantwortet und entscheidet der Zahnarzt. Entscheidend sind unter anderem die individuelle Qualifikation und Erfahrung der Mitarbeiter. Die Substitution zahnmedizinischer Leistungen und eine Ausweitung der bestehenden gesetzlichen Regelungen stellen eine Gefahr für die Gesundheit der Patienten dar. Beides lehnt der FVDZ deshalb ab. 14
15 Ausbildung sicherstellen und modernisieren Für das Studium der Zahnmedizin steht an den Universitäten in Deutschland eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung. Durch die an einigen Standorten geplante Schließung zahnmedizinischer Fakultäten würde das Angebot weiter verknappt. Um die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung auch zukünftig zu sichern, appelliert der FVDZ an die Politik, auch in Zukunft ausreichend Studienplätze und Lehrpersonal zur Verfügung zu stellen. Bestehende Fakultäten müssen erhalten und weiter gefördert werden. Nur durch eine qualitativ hochwertige Forschung und Lehre bleiben diese wettbewerbsfähig. Gleichzeitig muss die Approbationsordnung weiterentwickelt und modernisiert werden. Die Arbeit der Zahnmediziner ist komplex, sie hat sich aufgrund des technischen Fortschritts in den vergangenen Jahren verändert und das sollte auch die Approbationsordnung widerspiegeln. Auch die Vermittlung von Wissen über die Zahntechnik und die Arbeit in den Praxislaboren gehören unabdingbar zur Ausbildung dazu. 15
16 Impressum Freier Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Bundesgeschäftsstelle Mallwitzstraße Bonn Telefon: Telefax: Internet: Pressestelle Auguststraße Berlin Telefon: Telefax: Internet: Gestaltung: GDE Kommunikation gestalten
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