versammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 148 Staaten haben das Übereinkommen weltweit unterschrieben. Deutschland hat es als einer der
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- Stefan Haupt
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1 Maria Lanznaster/pixelio.de analysen HINTERGRUND Arbeit für Akademiker mit Behinderung Auf dem Papier sind Menschen mit Behinderung gleichgestellt. Aber die Realität sieht anders aus Daniela Lukaßen D ie Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Was wie Zukunftsmusik klingt, ist im Grunde nicht neu. Schon Ende des Jahres 2006 wurde das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der General- IV versammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 148 Staaten haben das Übereinkommen weltweit unterschrieben. Deutschland hat es als einer der ersten Staaten im März 2007 unterzeichnet und im Februar 2009 ratifiziert. Seit März 2009 ist es für Deutschland völkerrechtlich verbindlich. Neben vielen anderen Bereichen geht es in Artikel 27 um Arbeit und Beschäftigung und darum, dass Menschen in Zusammenhang mit einer Beschäftigung nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert werden dürfen. Das gilt einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungs- bedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen. Doch was auf dem Papier eigentlich gilt, sieht in der Realität anders aus. Selbst für gut ausgebildete Menschen mit Behinderung, die einen Hochschulabschluss in der Tasche haben, häufig sogar promoviert sind, ist es oft nicht leicht, eine Stelle zu finden. Noch immer zahlen viele Arbeitnehmer lieber eine Ausgleichabgabe, als die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Denn wer über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügt, ist eigentlich dazu verpflichtet, auch schwerbehinderte Menschen einzustellen. Die Anzahl der Stellen, die mit Beschäftigten mit Handicap besetzt werden sollen, hängt dabei von der Größe des Betriebs ab. Die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales von im Jahr 2002 auf im Jahr 2010 gesunken. Die Zahl beschäftigungsloser Menschen mit Handicap ist trotz dieser Entwicklung noch immer hoch. Im November 2012 waren schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet Menschen mit Schwerbehinderung arbeiteten im Jahr 2009 laut Nationalem Aktionsplan der Bundesregierung in einem beschäftigungspflichtigen Unternehmen. Die Suche nach einer Arbeitsstelle fällt vielen Akademikern mit Behinderung oftmals nicht leicht. Im Jahresdurchschnitt 2011 hatten von den schwerbehinderten Arbeitslosen 60 Prozent einen Studienoder Berufsabschluss. Beratung Akademiker mit Behinderung stehen vielen Vorurteilen gegenüber und begegnen Arbeitgebern, die unsicher sind, was die Beschäftigung behinderter Männer und Frauen betrifft. Aber Menschen mit Handicap finden Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle. Die örtlichen
2 Arbeitsagenturen haben spezialisierte Beratungsfachkräfte in den Reha-/SB- Teams und den Hochschulteams. Auch die Jobcenter installieren immer häufiger speziell geschultes Fachpersonal. Die Kollegen der örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter können für besonders betroffene schwerbehinderte Akademiker unterstützend den Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker der ZAV einschalten, sagt Dr. Beate Raabe von der Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Die ZAV unterstützt etwa schwerbehinderte Akademiker bei der Suche nach einer Stelle. Hochschulabsolventen mit Behinderung erhalten dort Stellenangebote. Zudem betreibt die ZAV Stellenakquise und initiiert Projekte, um zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten zu erschließen. Menschen mit Behinderung können sich in einem persönlichen Gespräch etwa über Möglichkeiten der Förderung und der Unterstützung beraten lassen. Beratungsangebote wie diese gibt es aber nicht nur für die Arbeitnehmer. Auch für Arbeitgeber gibt es zahlreiche Ansprechpartner, die ihnen Unterstützung anbieten, wenn sie Menschen mit Behinderung in ihrem Betrieb beschäftigen möchten. Denn bei der Beschäftigung von Menschen mit Handicap gilt es, einiges zu beachten. Arbeitsplätze müssen häufig auf die Bedürfnisse der schwerbehinderten Männer und Frauen angepasst, Hilfsmittel angeschafft und Umbauten erledigt werden. Denn auch Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen, sollen die Chance haben, ihren Arbeitsplatz ohne fremde Hilfe zu erreichen. Darum müssen vielleicht Rampen angeschafft und Türen verbreitert werden. Zum einen werden die Arbeitgeber von den Arbeitsagenturen, den Integrationsämtern und den Integrationsfachdiensten beraten, wenn sie Menschen mit Behinderung einstellen möchten. Wichtig ist, dass die Rahmenbedingungen stimmen, zum Beispiel dass der Arbeitsplatz behindertengerecht gestaltet ist. Behinderungsbedingte Hilfsmittel und Umbauten werden zu 100 Prozent bezuschusst. Auch die Einrichtung neuer Arbeitsplätze kann mit Investitionskosten gefördert werden. Liegen behinderungsbedingte Minderleistungen am Arbeitsplatz vor, kann außerdem ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden, sagt Raabe. Doch auch, wenn zunächst vielleicht einige Änderungen, Umbaumaßnahmen und Anpassungen nötig sind, damit ein Mensch mit Handicap in einem Unternehmen beschäftigt werden kann: In den meisten Fällen ist die Beeinträchtigung des Arbeitnehmers später nur noch selten ein Thema. Denn wie auch bei ihren nichtbehinderten Kolleginnen und Kollegen zählen im Berufsalltag andere Dinge. Nämlich die Qualität ihrer Leistungen und ihre Qualifikationen. Leistung und Qualifikation Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nicht die Behinderung im Fokus, sondern die Arbeitsleistung. Die Arbeit muss mit hoher Qualität erledigt werden. Diese Maßstäbe gelten auch für behinderte Bewerberinnen und Bewerber. Teilweise stehen behinderte Menschen, gerade zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses, unter besonderer Beobachtung, da Arbeitgeber Behinderungen nicht immer einschätzen können und so gegebenenfalls Vorbehalte bestehen, sagt Raabe. Dass bei der Einstellung eines Menschen nicht seine Behinderung, sondern in erster Linie seine Qualifikation im Vordergrund stehen sollte, dem stimmt auch Sibille Windhof, Vertrauensfrau für schwerbehinderte Menschen beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu. Seit vielen Jahren liegt die Quote der beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter im DIMDI bei über 20 Prozent. Wir möchten zeigen, dass Vorurteile gegenüber schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht berechtigt sind, betont Windhof. Spezielle Stellen für Akademiker mit Handicap gibt es im Institut nicht. Bei uns sind im Prinzip alle Stellen auch für Menschen mit Behinderung offen, sagt Windhof. Damit schon von Anfang an eine Chancengleichheit gewährleistet ist, rät sie Bewerbern dazu, ihre Schwerbehinderung immer schon vor dem Vorstellungsgespräch anzugeben. Ich weiß, dass einige Stellen davon abraten, sagt Windhof, aber nur, wenn ich weiß, dass ein Bewerber eine Behinderung hat, können wir in den Bewerbungsgesprächen darauf Rücksicht nehmen. Und nur dann ist sicher, dass ich am Bewerbungsverfahren beteiligt werde. Rücksicht nehmen heißt, dass ein Bewerber mit einer Sehbehinderung zum Beispiel so sitzen kann, dass er etwa nicht ins Licht schauen muss und dass Menschen mit Autismus, die einer Stresssituation mit vielen Menschen nicht immer gewachsen sind, ihr Vorstellungsgespräch in ruhiger Atmosphäre absolvieren können. Über die Hälfte der Beschäftigten mit Behinderung, die im DIMDI arbeiten, sind Akademiker. Was besonders zählt, damit ein Mensch eingestellt wird, ist das fachliche Know-how. Ein Arbeitnehmer darf Lücken haben, aber er muss fachlich passen, erklärt Windhof. Spezielle Die Kollegen der örtlichen Arbeitsagenturen und Jobcenter können für besonders betroffene schwerbehinderte Akademiker unterstützend den Arbeitgeberservice für schwerbehinderte Akademiker der ZAV einschalten. Qulle: V
3 Stellenausschreibungen für Menschen mit Handicap gibt es darum nur selten. In den meisten Ausschreibungen sind die Kontaktdaten von Sibille Windhof mit angegeben. Damit sich Bewerber schon früh an mich wenden können, wenn sie Fragen haben, erklärt sie. Dass viele Arbeitgeber Bedenken haben, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, kann sie ein Stück weit nachvollziehen. Sicherlich gab es am Anfang auch bei uns Vorbehalte, sagt sie. Doch die gehören längst der Vergangenheit an. Wir haben mit der Beschäftigung von behinderten Menschen gute Erfahrungen gemacht, sagt Windhof. Davon profitieren beide Seiten. Wir wachsen an diesen Aufgaben und es ist schön zu sehen, wie sich die Menschen im Laufe der Zeit entwickeln. Und noch einen Punkt hebt sie hervor: Im Zeitalter des Fachkräftemangels sollte man nicht vergessen, dass auch Menschen mit Behinderung gute Fachkräfte sind. Auch die Bezirksregierung Köln legt Wert auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderung. Bei unseren Einstellungsverfahren weisen wir in den Stellenausschreibungen jeweils darauf hin, dass die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen sowie der ihnen Gleichgestellten erwünscht ist. Diese Bewerbungen werden natürlich bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch berücksichtigt. In dem Vorstellungsgespräch werden schwerbehinderte Bewerber meist auch gefragt, welche besondere Ausstattung für die Wahrnehmung der Aufgabe erforderlich ist, sagt Freia Johannsen von der Bezirksregierung Köln. Dass es aber immer noch große Vorbehalte gibt, wenn Behinderte sind oft große Kämpfernaturen. Sie sind es seit vielen Jahren gewöhnt, mit ihrem Handicap umzugehen und trotzdem ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Quelle:Clipdealer. de es darum geht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, weiß auch Volkmar Frenger, Vertreter der Menschen mit Behinderungen beim Erftverband. Dies ist grundsätzlich aber ein gesellschaftliches Problem immer noch! Man traut behinderten Menschen einfach nicht immer etwas zu, sagt er. Dabei machen wir beim Erftverband die Erfahrung, dass die gesundheitlich angeschlagenen Personen oftmals große Kämpfernaturen sind. Immerhin begleitet sie das Handicap oftmals bereits seit vielen Jahren oder gar ihr ganzes Leben. Sie sind es gewöhnt, hiermit umzugehen und trotzdem noch ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Darum lohnt es sich in aller Regel, sich für die Behinderten einzusetzen. Gerade im öffentlichen Dienst sind die beruflichen Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung oft gut. Erster Ansprechpartner, das zeigen auch die Schwerbehindertenbeschäftigungsquoten, ist häufig der öffentliche Dienst. Aber auch die Wirtschaft richtet den Blick immer mehr auf gut ausgebildete, schwerbehinderte Fachkräfte, sagt Raabe. Denn auch Unternehmen der freien Wirtschaft haben erkannt, dass Menschen mit Handicap gute Mitarbeiter sein können. Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Mitarbeitende gibt es auch dort. Etwa bei der Deutschen Telekom. Mit einem Anteil schwerbehinderter Beschäftigter von 6,7 Prozent liegt der Konzern über der gesetzlichen Quote von fünf Prozent wurden rund Maßnahmen zur behindertengerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen ergriffen. Diese Maßnahmen reichen von der Beschaffung spezieller Arbeitsmöbel bis hin zum barrierefreien Ausbau der Büro- und Geschäftsräume. Bei der Telekom sind in der Regel alle offenen Stellen des Konzerns sowohl für behinderte als auch für nicht behinderte Bewerber ausgeschrieben. In unseren Ausschreibungstexten weisen wir ausdrücklich darauf hin: `Lernen Sie uns kennen, denn Vielfalt prägt unser Denken und Handeln. Wir schärfen unser Profil als Talentunternehmen durch unsere zukunftsweisende Personalstruktur. Wir schätzen die Vielfalt der Menschen und sehen gemischte Teams als einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Wir stehen für: Vielfalt erleben und Neues schaffen. Und im Übrigen werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt`, betont Telekom-Sprecher Christian Fischer. Und auch in diesem Unternehmen gilt: Ausschlaggebend ist die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber. Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer muss die gleichen fachlichen und persönlichen Anforderungen erfüllen, wie seine nichtbehinderten Kollegen. Um die Bewerbung Arbeit suchender Menschen mit Schwerbehinderung zu fördern, werden freie Stellen im Konzern, die extern ausgeschrieben VI
4 werden, der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Vorbehalte und Unsicherheit spruch als ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein weiterer Punkt, warum einige Arbeitgeber die Beschäftigung behinderter Menschen scheuen. Und obwohl diese Punkte Männer und Frauen mit Handicap eigentlich schützen sollen, sind sie häufig der Grund, warum die jungen Menschen erst gar keine Stelle finden. Und besonders auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben Menschen mit Behinderung oft gar keine Chance. Jeder verdient eine Chance Es scheint also nicht ganz überzogen und der Phantasie entsprungen: das Bild eines Mannes im Rollstuhl, der den Personalchef entsetzt dabei beobachtet, wie der seine Bewerbung schreddert: Um mehr Menschen mit Handicap in Arbeit zu bringen gibt es zahlreiche Projekte und Initiativen. So hat die Bundesregierung etwa die Dachkampagne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestartet. Mit Plakaten und Aktionen macht sie aufmerksam auf die Belange von Menschen mit Handicap. Behindern ist heilbar. Jede Bewerbung verdient eine Chance steht auf dem Plakat mit dem Rollstuhlfahrer und dem Perso- Doch auch, wenn die Erfahrungen meistens sehr gut sind: Vorbehalte gegen die Beschäftigung von Menschen mit Handicap gibt es noch immer. So schrecken viele Arbeitgeber davor zurück, behinderte Männer und Frauen einzustellen, weil sie Bedenken haben, die Kosten für einen barrierefreien Arbeitsplatz alleine tragen zu müssen. Und die Kosten für eine Anpassung und Umbaumaßnahmen sind oft hoch und können bis zu mehreren tausend Euro betragen. Dabei können die Zuschüsse für Arbeitshilfen oder die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen im Betrieb bis zu 100 Prozent betragen. Bei Integrationsprojekten gilt, dass der Zuschuss pro neu geschaffenem Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen bis zu 80 Prozent der notwendigen Kosten betragen kann. Höchstens aber Euro pro Arbeitsplatz. Auch der besondere Kündigungsschutz, der für schwerbehinderte Menschen gilt, weckt Bedenken. Dieser Kündigungsschutz hat den Zweck, Menschen mit Behinderung vor einer Kündigung zu schützen, wenn diese im Zusammenhang mit der Behinderung steht. Darum muss immer erst das Kündigungsverfahren eingeleitet werden. Das geschieht durch das jeweils zuständige Integrationsamt. Beim Kündigungsverfahren verfolgt das Integrationsamt immer zwei Ziele: Die Vertretung des behinderten Mitarbeiters zum Erhalt seines Arbeitsplatzes, aber auch die Vertretung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers an der wirtschaftlichen Gestaltung seiner Arbeitsplätze. Denn auch bei Menschen mit Behinderung gilt, dass ihre Eignung und Leistung genauso bewertet werden wie bei nicht behinderten Beschäftigten. Das heißt: Wer die Leistung nicht bringt, kann auch gekündigt werden. Menschen mit Behinderung haben auch einen höheren Urlaubsannalchef. Aber nicht nur auf Plakaten wird die Idee der Inklusion umgesetzt. Auch mit dem Nationalen Aktionsplan beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Grundgedanken der Inklusion. Ein wichtiger Punkt ist auch hier das Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung. Ein Thema, das auch die Aktion Mensch bewegt. Mit der Frage, warum Menschen mit Behinderung zu wenig vom Aufschwung am Arbeitsmarkt profitieren, beschäftigt man sich auch dort. Menschen mit Behinderung können sich viel mehr zutrauen und den Mut haben, ihre Fähigkeiten anzubieten und sich auch einem Bewerbungsverfahren zu stellen. Auf der anderen Seite: Längst nicht alle Unternehmen in Deutschland sind barrierefrei, oft sind auch die Vorbehalte gegenüber Menschen mit Behinderung groß, sagt Martin Georgi, Vorstand der Aktion Mensch. Es wird also einige Zeit dauern, bis der Begriff der Viele Arbeitgeber schrecken davor zurück, behinderte Männer und Frauen einzustellen, weil sie Bedenken haben, die Kosten für einen barrierefreien Arbeitsplatz alleine tragen zu müssen. Inklusion nicht nur auf dem Papier ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden ist. Und es wird dauern, bis die UN-Behindertenrechtskonvention überall umgesetzt wird und Akademiker mit Behinderung bei ihren Bewerbungen die gleichen Chancen haben, wie nichtbehinderte Menschen. VII
5 PORTRAIT Man sollte sich nie einreden, dass man nichts findet Wie sich die promovierte Lektorin Elisabeth Giesenhagen trotz Schwerbehinderung ihren Berufswunsch erfüllt hat. Daniela Lukaßen Sie sind ja nett anzusehen, aber wenn Sie den Mund aufmachen, geht es leider gar nicht. Dr. Elisabeth Giesenhagen hat sich einige solcher Sprüche anhören müssen. Die promovierte Lektorin hat eine Schwerbehinderung. Das Sprechen fällt ihr manchmal schwer. Lange hat sie nach ihrem Studienabschluss eine Stelle gesucht. Ein Vorhaben, das viel Kraft gefordert hat. Ihr Magisterstudium absolvierte sie in Trier. Während ihres Studiums lebte sie ein Jahr in Paris, ehe sie ihre Doktorarbeit in französischer Literatur schrieb. Bei ihren Bewerbungen aber stieß sie plötzlich an ihre Grenzen. Eine Akademikerin mit Behinderung einstellen? Für viele Arbeitgeber war das undenkbar. Es hagelte Absagen und die unterschiedlichsten Reaktionen: vom dreisten Spruch bis hin zu Mitleid. Aber in einem waren sie sich gleich: eine schwerbehinderte Frau beschäftigen, das wollte niemand so richtig. Bei einem Verlag schaffte es Elisabeth Giesenhagen bis ins Assessmentcenter und schloss als eine der besten ab. Die Stelle bekam trotzdem ein anderer. Die Begründung: Die Leistungen sind sehr gut, aber sprachlich ist es nicht gut. Ich war nach den Absagen natürlich traurig, erinnert sich Elisabeth Giesenhagen heute. Aber ich habe mir dann einen Tag zugestanden und mir gesagt, am nächsten Tag geht es weiter. Elisabeth Giesenhagen ist eine Frau, die ganz genau weiß, was sie will. Während sie als kleines Mädchen immer davon geträumt hat, Lehrerin zu werden und ihre Teddys zu ihren Schülern wurden, beschloss sie, als sie ein wenig älter war, Lektorin zu werden. Und auch, wenn jede Absage für sie immer wieder einen kleinen Rückschlag bedeutete, hielt sie an ihrem Berufswunsch fest. Man darf sich durch diese Erlebnisse nicht runter reißen lassen, sagt Giesenhagen. Aber wenn man diese Erfahrungen ein paar Mal gemacht hat, weiß man: Wenn ich die Behinderung nicht hätte, wäre ich vielleicht schon weiter. Irgendwann wandte sie sich an die ZAV, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, die schwerbehinderte Akademiker bei der Suche nach einer Stelle unterstützt. Dort schlug man ihr eine Stelle beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, kurz DIMDI, vor und leitete ihre Bewerbung an das Institut weiter. Zunächst war Elisabeth Giesenhagen skeptisch. Als Geisteswissenschaftlerin in einem Institut wie diesem zu arbeiten? Sie konnte sich erst einmal nichts darunter vorstellen. Aber obwohl sie eigentlich aus einem ganz anderen Bereich kam, bekam sie eine Stelle als Lektorin der Deutschen Agentur für Health Technology Assessment, kurz DAHTA, des DIMDI. Dort ist sie zuständig für das Redigieren von medizinischen Berichten. Zu den gesetzlichen Aufgaben der DAHTA gehören der Aufbau und die Pflege eines datenbankgestützten Informationssystems für die Bewertung der Wirksamkeit und der Kosten medizinischer Verfahren und Technologien, die Erteilung von Forschungsaufträgen zur Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren und Technologien in Form von HTA-Berichten. Und obwohl sie schon lange von einer Stelle als Lektorin geträumt hatte, war die erste Zeit nicht leicht für die Geisteswissenschaftlerin. Denn sie war die erste Mitarbeiterin in dieser Position. Eine harte, aber spannende Zeit für Elisabeth Giesenhagen. Ich musste mich als Berufsanfängerin zurechtfinden und gleichzeitig etwas entwickeln und aufbauen. Über zehn Jahre sind seitdem vergangen. Langweilig wird Elisabeth Giesenhagen trotzdem nicht. Man denkt immer, man hätte alles geregelt, aber es bleibt alles im Fluss und in der Entwicklung. Inzwischen ist sie in internationale Kooperationen eingebunden, unternimmt Dienstreisen nach Singapur, Australien und Kanada. Ihre Behinderung, so sagt sie, sei heute kein Thema mehr. Für junge Akademiker mit Handicap hat sie darum einen Tipp: Man sollte sich nie einreden: `Ich bin behindert, ich finde sowieso nichts und man sollte offen für alles sein und sich auf neue Themen und Stellen einlassen. VIII
versammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. 148 Staaten haben das Übereinkommen weltweit unterschrieben. Deutschland hat es als einer der
Maria Lanznaster/pixelio.de Berichte und 300 Stellenanzeigen aus dem Arbeitsmarkt Umweltschutz sind n HINTERGRUND Arbeit für Akademiker mit Behinderung Auf dem Papier sind Menschen mit Behinderung gleichgestellt.
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