Ausbildungsreform. Änderungen des StBAG und StBAPO zum (mittlerer Dienst) (gehobener Dienst)

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1 Ausbildungsreform Änderungen des StBAG und StBAPO zum (mittlerer Dienst) (gehobener Dienst) - Verzicht auf die Änderungen beim einfachen und höheren Dienst - Keine Angaben zu den genauen Fundstellen bzw. Paragraphen Mittlerer Dienst: Dauer der gesamten 24 Monate 24 Monate Ausbildung Fachtheoretische Ausbildung: Dauer: 8 Monate 8 Monate = 800 Stunden = 800 Stunden 1

2 Fächer und Mindeststunden: Politische Bildung, Staatskunde 45 Stunden 40 Stunden Geschichte der Steuerverwaltung Allg. Verwaltungskunde, Recht des öfftl. Dienst 75 Stunden 75 Stunden Allg. Rechtskunde ESt, GewSt ESt, GewSt, EigZul 180 Stunden 180 Stunden USt 45 Stunden 45 Stunden Buchf. und Bilanzwesen 75 Stunden 75 Stunden Bewertung, VSt, Grundsteuer 30 Stunden Bewertung und Vermögensbesteuerung / Steuererhebung (Kasse, Vollst. ) Wirtschafts- und Sozialkunde Organisation (Arbeitabläufe usw.) 60 Stunden 60 Stunden Verhalten am Arbeitsplatz / JETZT: Sozialwissenschaftliche Grundlage des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Kooperation, bürgerorientiertes Verhalten 35 Stunden Dispositionsstunden, Klausuren 290 Stunden 290 Stunden Übungen Gesamt 800 Stunden 2

3 Schriftliche Prüfungen Es werden nach wie vor als Laufbahnprüfung 5 Klausuren geschrieben Staats- und - entfällt - Verwaltungskunde Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie EigZul Buchführung Buchführung Bewertung, VSt oder Steuererhebung Steuererhebung oder Staats- und Verwaltungskunde Eine Klausur i.v.m. USt ( meistens mit verbunden) USt 3

4 Berufspraktische Ausbildung Dauer 16 Monate 16 Monate davon Veranlagung 36 Wochen mind. 36 Wochen Bewertung 2 Wochen Finanzkasse und Vollstreckung 6 Wochen nach Regelungen der obersten Landesbehörden 8 Wochen der Rest der Ausbildungszeit Zusammensetzung der Laufbahnnote: Fachtheoretische Ausbildung 12,5 % 15,0 % Berufspraktische Ausbildung 12,5 % 15,0 % schriftliche Laufbahnprüfung 50,0 % 50,0 % mündliche Laufbahnprüfung 25,0 % 20,0 % 100 % 100% 4

5 Gehobener Dienst: Dauer der gesamten 36 Monate 36 Monate Ausbildung: Fachtheoretische Ausbildung: Dauer: 18 Monate 21 Monate = Stunden = Stunden Ausbildungsabschnitte: S 1 (ca. 4 Monate) S 2 (ca. 8 Monate) Grundstudium (13 Monate) Hauptstudium ( 8 Monate) S 3 (ca. 6 Monate) 5

6 Fächer und Mindeststunden und Finanzgerichtsordnung 190 Stunden 170 Stunden Bewertungsrecht und VSt 100 Stunden Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung 90 Stunden Steuern vom Einkommen und 360 Stunden 235 Stunden Ertrag sowie EigZul USt 160 Stunden 140 Stunden Bilanzsteuerrecht 320 Stunden 150 Stunden Privatrecht 100 Stunden 100 Stunden Öffentliches Recht 130 Stunden 90 Stunden Insgesamt müssen auf diese Studienfächer Stunden Kein gesamt Minimum entfallen Internationalessteuerrecht und Steuerharmonisierung * / 25 Stunden Besteuerung von Gesellschaften / 100 Stunden Wirtschaftswissenschaften * / 50 Stunden Verwaltungslehre * / 60 Stunden 6

7 Einführung der sog. Soft-Skill Fächer 1. Arbeits- und Selbstorganisation 80 Stunden Verwaltungsmanagement 2. Sozialwissenschaftliche Grundlage des Verwaltungshandelns 120 Stunden In der oben aufgeführten Mindeststundenzahlen sind noch nicht 253 sog. Dispositionsstunden miteingearbeitet. Diese können Länderspezifisch aufgeteilt werden. Bei den o.g. Studienfächer die mit einem Stern * gekennzeichnet sind, handelt es sich um Fächer, die bereits seit längerem an der FH unterrichtet werden, nur war keinerlei Mindeststundenanzahl festgelegt. Durch die Erweiterung der Fachtheoretischen Ausbildungszeit wird es jetzt so sein, dass in dieser Zeit an der FH Urlaubsanspruch angerechnet wird. Dies wäre z.b. der Fall bei den sog. Brückentagen. Dies bedeutet für die tatsächliche bzw. effektive Dauer der fachtheoretischen Ausbildung an der FH, sich in der Summe der Tage nur eine minimale Erhöhung ergeben wird. Es liegt auch weiterhin in der Hand der Länder wie die Studienabschnitte sich verteilen. Es wird nicht so sein, dass das Grund- und Hauptstudium am Stück unterrichtet werden. Im Moment ändert sich nichts für die Studierenden in Ludwigsburg, da die Ausbildungsabschnitte nahezu identisch sind. Eine weitere große Änderung ist die Einführung einer Hausarbeit während des Hauptstudiums ( früher S 3), die auch in der Laufbahnnote berücksichtigt wird. Wie dieses in der Praxis umgesetzt wird ist noch nicht bekannt. Die Dauer der mündlichen Prüfung pro Prüfling erhöht sich von 45 Minuten auf 60 Minuten. 7

8 Schriftliche Prüfung Zwischenprüfung ESt ESt + EigZul USt USt Bilanzsteuerrecht Bilanzsteuerrecht Bewertung, VSt oder Bewertung, Vermögensbesteuerung oder Öffentliches Recht Öffentliches Recht oder Privatrecht Zu Beachten ist, das die Studienfächer Öffentliches Recht, Bewertung, Vermögensbesteuerung und Privatrecht im Hauptstudium nicht mehr unterrichtet und keine Klausuren mehr geschrieben werden. 8

9 Laufbahnprüfung Bisher Anzahl der Klausuren 6 5 Öffentliches Recht - entfällt - ESt USt ESt + EigZul USt Bilanz und Außenprüfung Bilanz, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung Bewertung und VSt - entfällt - Besteuerung von Gesellschaften Berufspraktische Ausbildung Dauer 18 Monate 15 Monate davon Veranlagung einschl. BP 41 Wochen mind. 36 Wochen und Rechtsbehelfstelle Bewertung 2 Wochen Kasse, Vollstreckung 2 Wochen nach Regelungen der obersten Landesbehörde 8 Wochen Rest der Ausbildungszeit 9

10 Zusammensetzung der Laufbahnnote Fachstudien: Grundstudium Studienleistung 5,00 % Abschlussklausuren 7,50 % Studienabschnitt II 6,25 % 12,50 % Hauptstudium Studienleistung 5,00 % Hausarbeit 2,50 % Studienabschnitt III 6,25 % 7,50 % Summe Fachstudien 12,50 % 20,00 % (S1+S2) (Grund- + Hauptstudium) Berufspraktische Studienzeit 12,50 % 12,50 % Schriftliche Laufbahnprüfung 50,00 % 45,00 % Mündliche Laufbahnprüfung 25,00 % 22,50 % Summe 100 % 100 % 10

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