Studienführer. Grundstudium E 2016

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1 Studienführer Grundstudium E 2016

2 Herausgegeben von der Fachhochschule für Finanzen im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen Königs Wusterhausen, Schillerstraße 6 Tel.: (03375) Fax: (03375) Internet: afz-kw@fhf.brandenburg.de Druckerei: Hausdruckerei der Fachhochschule für Finanzen Königs Wusterhausen

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Anlage 10 zu 19 StBAPO Zeitplanung Dozentenkollegium Lehrbereichsleiterinnen und Lehrbereichsleiter sowie Dozenteninnen und Dozenten in Bildern Gesetzestexte Fachpläne Pflichtfächer Fachplan Steuern vom Einkommen und Ertrag Fachplan Abgabenordung Fachplan Methodik der Rechtsanwendung Fachplan Besteuerung der Gesellschaften Fachplan Bewertung Fachplan Informations- und Wissensmanagement Fachplan Bilanzsteuerrecht Fachplan Wirtschaftswissenschaften Fachplan Umsatzsteuerrecht Fachplan Privatrecht Fachplan Öffentliches Recht Fachplan Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Fachplan Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement

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5 Sehr geehrte Studentin, sehr geehrter Student, herzlich willkommen an der Fachhochschule für Finanzen und in der Stadt Königs Wusterhausen, welche für Sie in den nächsten drei Jahren der Ort Ihrer fachtheoretischen Studien sein wird. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich gut einleben, der Campus und die Stadt Ihnen ein Stückchen Heimat werden und Sie erfolgreich, mit Neugier und Freude studieren. LRDin Bettina Westphal, Direktorin der FHF Am 01. September 2016 wurden Sie Beamte auf Widerruf und damit zu Staatsdienern. Dieser Begriff hört sich vielleicht ein wenig antiquiert an. Gleichwohl ist es ein schöner alter Begriff, der in besonderer Weise deutlich macht, wem wir als Beamte verpflichtet sind: dem Staat und den Menschen, die den Staat als Gemeinschaft tragen. Für uns Bedienstete der zweiten Staatsgewalt bedeutet diese Verpflichtung, die Verwaltungsaufgaben rechtmäßig, effizent, zeitgerecht und bürgerfreundlich zu erfüllen. Die mit dieser Aufgabenwahrnehmung verbundenen fachlichen Anforderungen und das Maß der individuellen Verantwortung sind dabei sehr hoch, weil Beamte der Steuerverwaltung in die Rechtsund Freiheitssphäre des einzelnen Bürgers eingreifen. Neben der Pflicht zu Leistung und Qualität haben Sie den Vorzug, an einer verwaltungsinternen Hochschule zu studieren. Sie werden durch ausgezeichnete Dozentinnen und Dozenten unter optimalen Rahmenbedingungen zielgerichtet an die Aufgaben herangeführt und mit der Verantwortung vertraut gemacht. Am Ende des Studiums haben Sie dadurch nicht nur bloßes Wissen erworben, sondern Sie werden etwas können. Ab heute haben Sie die Möglichkeit, profunde Fach- und Methodenkenntnisse und gute Problemlösungskapazitäten zu erwerben sowie analytisch-kritische Fähigkeiten zu entwickeln. Zur guten Rechtsanwendung gehört aber auch ein Verständnis für die nicht-juristischen - im Steuerrecht vornehmlich wirtschaftlichen - Kontexte, in denen die steuerrechtlich bedeutsamen Sachverhalte stehen. Wenn ich von Möglichkeiten schreibe, dann möchte ich damit darauf aufmerksam machen, dass Sie, wie in jedem Studium, selbst gefordert sind. Intelligenz und Talent werden in den seltensten Fällen ausreichen, um durch das Studium hindurch zu kommen. Erforderlich ist, dass Sie spätestens vom zweiten Tag an intensiv arbeiten. Ohne Fleiß, Disziplin und Durchhaltevermögen lässt sich das Studium nicht bewältigen, zumindest nicht mit befriedigenden Leistungen. Dies liegt nicht nur an dem Schwierigkeitsgrad des Steuerrechts und dem berechtigten Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gute Arbeit, sondern auch an der Stoffmenge, die im Grund- und Hauptstudium trotz der Beschränkung auf die Grundzüge und eine exemplarische Wissensvermittlung sehr hoch ist, denn der Wissensbestand im Steuerrecht und die Anforderungen an ein gutes Verwaltungshandeln nehmen ständig zu. Es erwartet Sie ein hochinteressantes, vielseitiges Rechtsgebiet, wobei insbesondere die tiefen Einblicke in gesellschaftliche Realitäten die Arbeit in diesem Rechtsbereich besonders interessant machen. Mit freundlichen Grüßen Bettina Westphal

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7 Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (AFZ) Auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums Königs Wusterhausen sind folgende Einrichtungen ansässig: Fachhochschule für Finanzen (FHF) Landesfinanzschule (LFS) Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ) Justizakademie (JAK) Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV) Staatliches Prüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen (SPAV) An der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule absolvieren die Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin die Fachstudien bzw. den fachtheoretischen Teil ihrer Ausbildung. Das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung führt die steuerfachliche Fortbildung der Tarifbeschäftigten und Beamten/innen der Finanzverwaltung Brandenburg durch. Die Justizakademie Brandenburg ist die Fortbildungsstätte für die Justiz des Landes Brandenburg (außer Justizvollzug) sowie des Landes Berlin in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin/Brandenburg. Die Landesakademie für öffentliche Verwaltung organisiert die ressortübergreifende, nichttechnische Fortbildung für die Mitarbeiter/innen der Landesverwaltung einschließlich der Führungskräftefortbildung. Das staatliche Prüfungsamt ist für die ganzheitliche Abwicklung von Aus- und Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz verantwortlich. Die Zentrale Verwaltung Die Zentrale Verwaltung ist der Fachhochschule für Finanzen angegliedert. Ihre Aufgabe ist die Begleitung von Studium, Aus- und Fortbildung durch die Bereitstellung von Ressourcen, Verwaltungsdienstleistungen, technischer Betreuung, Beratung und Information. Sie unterstützt die Leitung der im Aus- und Fortbildungszentrum ansässigen Einrichtungen nach Art eines modernen Verwaltungs- und Dienstleistungsbetriebes und stellt ihnen die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. Damit leistet sie ihren Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Fachhochschule für Finanzen, der Landesfinanzschule, der Landesakademie für öffentliche Verwaltung und der Justizakademie. Insbesondere betreut sie den Haushalt, das Personal, die technischen und baulichen Einrichtungen und koordiniert die Service- und Unterstützungsprozesse im Aus- und Fortbildungszentrum. Zu den Aufgaben der Zentralen Verwaltung gehört auch die Unterbringung und Verpflegung der Studierenden und Fortbildungsteilnehmer/innen.

8 Unterbringung Für die Unterbringung der Studierenden der Fachhochschule stehen zurzeit ca. 200 Betten in den Häusern 7 und 8 zur Verfügung. Die Zimmer werden bis zu zweimal wöchentlich gereinigt. Bettwäsche wird vom Aus- und Fortbildungszentrum gestellt. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr muss im Wohnbereich Ruhe herrschen. Dies gilt auch für die Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. Jedweder Lärm ist deswegen in dieser Zeit zu vermeiden. Verstöße gegen die Nachtruhe muss die Leitung der Fachhochschule im Interesse aller Bewohner rigoros ahnden. Andernfalls ist das Zusammenleben auf so engem Raum nicht möglich. Für Feiern aller Art gibt es andere geeignete Räume auf dem Gelände (z. B. im Mensagebäude, im Studentenclub). Die in den Unterkunftsräumen ausliegende Hausordnung sowie die im Merkblatt zum Unfall- und Brandschutz enthaltenen Hinweise und Anweisungen sind zu beachten. In allen Gebäuden besteht ein Rauchverbot. Verpflegung Der Betrieb der Mensa, Cafeteria und Bowlingbahn erfolgt im Pachtverhältnis. Die Mensa hat wochentags zu folgenden Zeiten geöffnet: Frühstück 06:45 09:00 Uhr Mittagessen 11:45 14:00 Uhr Abendessen 17:00 19:00 Uhr Um lange Wartezeiten während der Mittagspause zu vermeiden, wurden feste Essenszeiten für die einzelnen Einrichtungen festgelegt, die unbedingt einzuhalten sind. Die Studierenden der Fachhochschule können das Mittagessen grundsätzlich ab 13:20 Uhr (nach der 6. Stunde) einnehmen. Dies gilt auch dann, wenn durch Stundenausfall oder verlagerungen in der 5. und 6. Stunde kein Unterricht stattfinden sollte. Mit dem Pächter wurde vertraglich geregelt, dass mindestens ein Hauptgericht in Höhe des maßgeblichen Sachbezugswertes angeboten wird. Die Küche ist auch darum bemüht, Studierenden, die aus gesundheitlichen Gründen auf Diätverpflegung oder Schonkost angewiesen sind, ein den jeweiligen Bedürfnissen angepasstes Essen anzubieten. Die Zubereitung von warmen Mahlzeiten in den Zimmern ist nicht statthaft. Die Cafeteria ist wochentags von 9:30 bis 22:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) geöffnet. Die Cafeteria bietet kleine Speisen, Snacks, heiße und kalte Getränke an. Außerdem kann man in der Cafeteria auf einer großen Leinwand Fernseh-, Videoabende in Absprache mit dem Pächter veranstalten oder große Sportereignisse verfolgen. In der Cafeteria befindet sich ein Pool-Billard. Bitte sprechen Sie den Betreiber der Cafeteria an, er steht allen Wünschen aufgeschlossen gegenüber. Angrenzend an das Mensagebäude befindet sich ein Grillplatz, der von Ihnen nach Anmeldung beim Pächter der Mensa und/oder im Bereich Gebäudemanagement genutzt werden kann. Genauere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen, das in der Mensa erhältlich ist.

9 Bibliothek/Internet Die Bibliothek ist hauptsächlich ausgestattet mit Literatur auf dem Gebiet des Steuerrechts und den verwandten Rechtsgebieten sowie juristischer Fachliteratur aus allen Rechtsgebieten. Für die Freizeit enthält sie auch Unterhaltungsliteratur. Die Ausleihe der vorhandenen Bände ist in den Ausleihzeiten für die Leihdauer von einer Woche möglich. Zum Studium der Fachliteratur stehen Leseplätze zur Verfügung, an denen um Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten wird. Der Internetraum ist in die Bibliothek integriert und kann von den Studierenden zur Literatur-Recherche genutzt werden. Von hier aus ist auch das Drucken (kostenpflichtig) der Recherche möglich (keine externen Datenträger verwendbar). Aktuelle Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag bis Donnerstag Freitag 7:30-18:00 Uhr 7:30 15:00 Uhr Drucken/Kopieren Ein kostenpflichtiges Drucken ist möglich, wenn Sie das Dokument an die zentrale -Adresse senden und dieses an einem der beiden Geräte des Hörsaalgebäudes (1. OG: Bibliothek, Flur) per Kartenauthentifizierung abrufen. Dieses Mobile-Printing ist allerdings nur möglich, wenn Ihre in der Fachbereichsverwaltung hinterlegte -Adresse korrekt ist und hierfür genutzt werden darf. Das Kopieren ist an den Geräten im Hörsaalgebäude (1. OG: Bibliothek, Flur) mittels Kartenauthentifizierung kostenpflichtig möglich. Campusnetz Das Campusnetz bietet den Studenteninnen und Studenten die Möglichkeit der drahtlosen Internetnutzung (W-LAN) in den Fluren des Hörsaalgebäudes, im Audimax, in der Bibliothek und in den Unterkünften. Die Nutzung ist kostenlos. Die erforderliche Kennung erhalten Sie in der Anmeldung. Mietwaschmaschine Im Haus 1 Kellergeschoss, Raum 01 befinden sich ein Waschautomat und ein Trockner. Ein Waschvorgang kostet 1,50, ein Trocknerintervall (12 Min.) 0,20. Der Schlüssel ist in der Anmeldung erhältlich. Der Wasch- und Trocknungsvorgang ist zügig durchzuführen, um unnötige Wartezeiten für andere Interessenten zu vermeiden. Sport- und Freizeitmöglichkeiten Im Aus- und Fortbildungszentrum gibt es vielfältige Möglichkeiten der sportlichen Betätigung. Der Waldsportplatz kann für die Sportarten Volleyball, Fußball, Basketball, Tennis und Badminton genutzt werden. Im 1. Obergeschoss der Mensa stehen den Studierenden Fitnessräume zur Konditionierung und Körperkräftigung zur Verfügung. Des Weiteren können im Mensagebäude zahlreiche Freizeitmöglichkeiten (zweiläufige Bowlingbahn, Darts, Billard, Tischhockey etc.) genutzt werden. Bei Bedarf werden spezielle Kurse, wie z. B. Entspannungskurse im Rahmen des Gesundheitsmanagements, angeboten und durchgeführt. Die unmittelbare Umgebung des Campus ist optimal zum Joggen, Nordic Walking und zum Fahrradfahren geeignet. Nordic Walking-Stöcke sowie Fahrräder stehen im begrenzten Umfang zur Verfügung. In der benachbarten Sporthalle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums werden dienstags ( und ) und in der Sporthalle der Blindenschule montags ( ) jeweils von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Volleyball, Basketball und Fußball angeboten. Paddel-

10 boote können über die Anmeldung ausgeliehen werden. Für die Belange des Freizeitbereiches und die sportliche Betätigung im Aus- und Fortbildungszentrum ist Herr Andreas zuständig. Des Weiteren befindet sich ein Studentenclub auf unserem Gelände, der allen Auszubildenden des mittleren und gehobenen Dienstes zur verantwortungsvollen Nutzung als Gemeinschaftsraum zur Verfügung steht. Kraftfahrzeuge Parkplätze Das Fahren auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums ist mit Kraftfahrzeugen nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf dem Gelände stehen den Studierenden nur begrenzt Parkplätze (für Ihre Kraftfahrzeuge) zur Verfügung. Das Parken ist grundsätzlich nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Sollten die Plätze nicht reichen, ist auf die Parkflächen der umliegenden Wohngebiete auszuweichen. Das Parken auf den Parkplätzen des Verwaltungsgebäudes und den übrigen reservierten Parkplätzen ist nicht zulässig. Das Parken auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für die hier abgestellten Kraftfahrzeuge. Um wildes Parken in den Grünanlagen, unzumutbare Belästigungen der Bewohner auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums und gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, achten die Verwaltung und der BLB auf die Einhaltung der Parkregelung. Die Zentrale Verwaltung als Ansprechpartner der Studierenden Die Zentralverwaltung will die Bildungseinrichtungen nicht nur verwalten, sondern auch gleichzeitig Ansprechpartner für Sie sein. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung (s. Folgeseite), an Ihre Dozenten/innen oder auch direkt an die Direktorin der Fachhochschule. Soweit allgemeine Interessen der Studierenden betroffen sind, sollten diese über den Sprecher der Studiengruppen an die Verwaltung herangetragen werden. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung selbstverständlich auch jedem Einzelnen für persönliche Angelegenheiten und Fragen zur Verfügung. Auch mit Ihren Dozenten/innen, insbesondere mit den Mentoren/innen der einzelnen Studiengruppen, können Sie jederzeit das persönliche Gespräch führen; mangels fester Sprechzeiten wird hier jedoch die Vereinbarung eines Termins erforderlich sein.

11 Übersicht über Personen und Zuständigkeiten Zimmer Tel. (672-) Direktorin der FHF Allgemeine Grundsatzfragen Frau Westphal /101 Ständige Vertreterin der Direktorin der FHF - Ansprechpartnerin in allen Studienangelegenheiten Frau Gößling Leitung der Verwaltung Frau Lummert Haushalt u. Beschaffung/ Frau Scheinert / Kassenwesen Frau Schröck Personal Frau Myritz Gebäudemanagement und Herr Ziller Tagungsorganisation DV-Organisation Herr Diers / Herr Krawutschke Planung/Buchung Frau Schäfer Bibliothek Frau Haug / Frau Friedrich Sport/ Freizeit Herr Andreas Anmeldung Herr Bluhm / Frau Barth Druckerei Frau Ickrath / Herr Goldmann

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13 Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Aufgabe der Fachhochschule Die Fachhochschule bildet die Steuerbeamtenanwärterinnen und -anwärter des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung auf der Grundlage des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO) aus. Sie soll den Finanzanwärtern während ihres fachtheoretischen Studiums das für ihre Laufbahn nötige Fachwissen vermitteln. Zu diesen Rechtsgrundlagen gelangen Sie über unsere Homepage: Fachbereichsverwaltung und Prüfungsamt im Hörsaalgebäude Übersicht über Personen und Zuständigkeiten Zimmer Tel. Studienorganisation Sachbearbeiterin Frau Müller Mitarbeiter Herr Walter Prüfungsamt Sachbearbeiterin Frau Wittke Mitarbeiterin Frau Kschadow Die Sachbearbeiter/innen und Mitarbeiter/innen der Fachbereichsverwaltung sind stets um einen reibungslosen und möglichst störungsfreien Ablauf Ihres Studiums bemüht und stehen Ihnen in allen organisatorischen Fragen gern zur Verfügung. Ziel der Fachstudien Der spätere Einsatz der Studierenden in der Praxis erfordert eine breit angelegte Vermittlung methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten. Hierbei sind die Lerninhalte der Fachstudien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden praxisbezogen und anwendungsorientiert zu vermitteln. Besonderes Gewicht wird während des Studiums an der Fachhochschule auf die Vermittlung breiter, methodenorientierter Grundlagenkenntnisse gelegt, um hierdurch die Studierenden berufsfeldorientiert für die vielfältigen beruflichen Tätigkeiten in der Finanzverwaltung zu qualifizieren. Hierbei soll die Entwicklung von Fähigkeiten und methodischen Kompetenzen, insbesondere Methoden der Entscheidungsfindung, gefördert werden. Das Studium ist daher in hohem Maße auf die Problemstellungen der beruflichen Praxis ausgerichtet, wobei zugleich ein großes Gewicht auf analytisch-methodisches Lernen gelegt wird. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Probleme der beruflichen Praxis mittels Anwendung wissenschaftlicher Methoden eigenständig zu bearbeiten. Zur Aneignung dieser Fähigkeiten kommt dem Selbststudium eine wichtige Rolle zu.

14 Klausuren Sie werden in jedem Klausurfach vor der jeweils ersten zu schreibenden Klausur eine Musterklausur erhalten, damit Sie sich mit den Fragestellungen, Bearbeitungshinweisen, dem Umfang und sonstigen fachspezifischen Vorgaben einer Klausur vertraut machen können. Zusätzlich werden an zwei Terminen Pflichtübungsklausuren geschrieben. Unabhängig davon werden Sie zur Vorbereitung auf die Klausuren in jedem Klausurfach ausreichend klausuradäquate Fälle und Übungen lösen und mit Ihren Dozenten/ Dozentinnen besprechen. Darüber hinaus finden Sie in unserer Bibliothek Fall- und Klausursammlungen mit Lösungen, die von Ihnen als weitere Vorbereitung auf die Klausuren genutzt werden sollten. Lehrveranstaltungen Die Fachstudien an der Fachhochschule für Finanzen umfassen 21 Monate und bestehen aus dem Grund- und Hauptstudium. Einzelheiten zum zeitlichen Ablauf der Fachstudien ergeben sich aus der Zeitplanung. Während der Fachstudien sind Lehrveranstaltungsstunden à 45 Minuten vorgesehen ( 18 Abs. 2 StBAPO). Ein angemessener Teil der Lehrveranstaltungen ist fächerübergreifend gestaltet. Die Lehrveranstaltungen werden in Studiengruppen mit ca Studierenden durchgeführt. Daneben können Lehrveranstaltungen auch als Vorlesung im AudiMax stattfinden. Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend bis Uhr statt. Übungen, Seminare und Wahlpflichtveranstaltungen werden in der Regel auf den Nachmittag gelegt. Auch Fachstunden können - soweit nicht vermeidbar - nachmittags angesetzt werden. Studienfächer 1. und 2. Stunde Uhr Pause 10 Minuten 3. Stunde Uhr Kaffeepause 30 Minuten 4. Stunde Uhr Pause 10 Minuten 5. und 6. Stunde Uhr Mittagspause 40 Minuten 7. und 8. Stunde Uhr Pause 10 Minuten 9. und 10. Stunde Uhr Die Studienfächer sind verbindlich in 18, 19 StBAPO festgelegt. Der Umfang der auf die einzelnen Fächer entfallenden Lehrveranstaltungen ergibt sich aus der Übersicht Studienfächer und Unterrichtsstunden, Mindeststunden für die Fachstudien des gehobenen Dienstes (Anlage 10 zu 19). Nach Beendigung des 1. Semesters findet die Zwischenprüfung statt ( 4 Abs. 2 StBAG i. V. m. 33 Abs. 2 StBAPO). Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn mindestens drei Prüfungsarbeiten mit fünf oder mehr Punkten bewertet worden sind und die Endpunktzahl mindestens 200 beträgt ( 41 Abs. 4 StBAPO).

15 Zur Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen Die Steuerbeamtenanwärter/innen sind Beamte/Beamtinnen und Studierende zugleich. Dies bringt den Vorteil des Bezugs von Anwärterbezügen mit sich. Als Beamter/Beamtin auf Widerruf haben Sie eine Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen, denn diese sind dienstliche Veranstaltungen. Feiertage und Brückentage Bei bundeseinheitlichen Feiertagen haben alle Studierenden frei. Schließt sich ein Brückentag an, wird automatisch ein Urlaubstag abgezogen ( 12 StBAPO). Ein Urlaubsantrag muss also nicht gestellt werden. Der Reformationstag ist ein Feiertag, der nur im Land Brandenburg gilt. Für Studierende aus Berlin gilt, dass sie an diesem Tag keinen freien Tag haben, sondern zum Selbststudium verpflichtet sind.

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17 Studienfächer und Unterrichtsstunden sowie Mindeststunden in den Fachstudien Studienfächer: Pflichtfächer (1. bis 8.) Wahlpflichtveranstaltungen (9.) Schwerpunktthemen (10.) Fallstudien (11.) 1. Steuerrecht 1.1 Allgemeines Steuerrecht Abgabenrecht (Abgabenverordnung, Vollstreckungsrecht, Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsordnung) bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im Grundstudium bis zum Ende des Grundstudiums Mindeststunden im Hauptstudium Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung Besonderes Steuerrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung Internationales Steuerrecht Besteuerung der Gesellschaften Privatrecht (Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht) 3. Öffentliches Recht (Staatsrecht, Europarecht, Öffentliches Dienstrecht) 4. Wirtschaftswissenschaften (Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung, Ökonomisches Verwaltungshandeln) Unterrichtsstunden (zu 1. bis 11. Mindeststunden)

18 Studienfächer: Pflichtfächer (1. bis 8.) Wahlpflichtveranstaltungen (9.) Schwerpunktthemen (10.) Fallstudien (11.) bis zur Zwischenprüfung (frühestens nach 4 Monaten) Mindeststunden im Grundstudium bis zum Ende des Grundstudiums Mindeststunden im Hauptstudium Unterrichtsstunden (zu 1. bis 11. Mindeststunden) 5. Informations- und Wissensmanagement (Risikomanagementsysteme) Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Methoden der Rechtsanwendung Zwischensumme Pflichtfächer Wahlpflichtveranstaltungen: 9.1 zu ausgewählten Themen der Studienfächer 1. bis 4. und zu Fremdsprachen zu ausgewählten Themen der Studienfächer 6. bis 7., insbesondere zu 60 den Themen Wissensmanagement und Umgang mit Innovationen Zwischensumme Wahlpflichtveranstaltungen Schwerpunktthemen 10.1 zu einem ausgewählten Thema zu einem zweiten ausgewählten Thema Zwischensumme Schwerpunktthemen Fallstudien 35 Übungsstunden für die Studienfächer bis 5. im Grund- und Hauptstudium Aufsichtsarbeiten im Grund- und Hauptstudium (einschließlich der Abschlussklausuren) Dispositionsstunden im Grund- und Hauptstudium

19 Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Zeitplanung für den E Semester E 2016 (1. Teil) Anreise / Eröffnungsveranstaltung /Einführung Vorlesungen ab Pflicht-Übungsklausur Aufsichtsarbeiten - 18 Abs. 7 S. 1 StBAPO: - Einkommensteuerrecht Umsatzsteuerrecht Abgabenrecht Öffentliches Recht Vorbereitungstag Bilanzsteuerrecht Vorlesungen bis Urlaub (4 Tage) Semester E 2016 (2. Teil) Vorlesungen ab Test Privatrecht Test Sozialwissenschaften Übungsklausur Vorlesungen bis Vorbereitungstag Zwischenprüfung - 38 Abs. 1 Nr. 2 StBAPO: - Einkommensteuerrecht Umsatzsteuerrecht Abgabenrecht Vorbereitungstag Öffentliches Recht Bilanzsteuerrecht Abreise Praxisphase Nachholungs-/ Wiederholungsprüfung - 37 Abs. 2; 47 Abs. 1 StBAPO: - Einkommensteuerrecht Umsatzsteuerrecht Abgabenrecht Vorbereitungstag Öffentliches Recht Bilanzsteuerrecht Semester E 2016 Anreise / Mentorenstunde / Vorlesungsbeginn Brückentag (1 Tag Urlaub) Aufsichtsarbeit Privatrecht - 18 Abs. 7 S. 2 StBAPO Urlaub (17 Tage) Vorlesungen ab Vorlesungen bis Semester E 2016 Vorlesungen ab Aufsichtsarbeiten - 18 Abs. 7 S. 2 StBAPO: - Bewertungsrecht Bilanzsteuerrecht Einkommensteuerrecht Umsatzsteuerrecht Vorbereitungstag Abgabenordnung Tests - Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Informations- und Wissensmanagement Wahlpflichtveranstaltungen / Exkursionen Stand:

20 3. Semester E 2016 Brückentag (1 Tag Urlaub) Vorlesungen ab Brückentag (1 Tag Urlaub) Test Besteuerung der Gesellschaften Vorlesungen bis Vorbereitungstag Abschlussklausuren - 18 Abs. 8 StBAPO: - Bewertungsrecht Einkommensteuerrecht Abgabenrecht/Umsatzsteuerrecht Vorbereitungstag Privatrecht Bilanzsteuerrecht Abreise Praxisphase Semester E 2016 Anreise / Mentorenstunde / Vorlesungsbeginn Urlaub (4 Tage) Test Lohnsteuer Brückentag (1 Tag Urlaub) Test Gewerbesteuer Test Schwerpunktfach Tests - Besteuerung der Gesellschaften und Umsatzsteuer Vorlesungsende / Abreise Anfertigung der schriftlichen Hausarbeit - 18 Abs. 9 StBAPO Abgabe der schriftlichen Hausarbeit Praxisphase Semester E 2016 Anreise / Mentorenstunde / Vorlesungsbeginn Übungsklausur Test Schwerpunktfach Vorlesungen bis Aufsichtsarbeiten - 18 Abs. 7 S. 4 StBAPO: - Abgabenrecht Einkommensteuerrecht Besteuerung der Gesellschaften Vorbereitungstag Umsatzsteuerrecht Bilanzsteuerrecht Semester E 2016 Vorlesungen ab Vorlesungen bis Urlaub bzw. Wahlpflichtveranstaltungen (8 Tage) * * In den beiden Wochen vor und nach Ostern ist in einer Woche eine Wahlpflichtveranstaltung aus dem Bereich Sozialwissenschaften zu belegen, die restlichen Tage ist Urlaub zu nehmen. Vorlesungen ab Brückentag (1 Tag Urlaub) Vorlesungen bis Vorbereitungstag Laufbahnprüfung - 33 Abs.3 i.v.m. 38 Abs. 1 Nr. 3 StBAPO - Abgabenrecht Vorbereitungstag Einkommensteuerrecht Besteuerung der Gesellschaften Umsatzsteuerrecht Vorbereitungstag Bilanzsteuerrecht Abreise Praxisphase Laufbahnprüfung mündlicher Teil (voraussichtlich) Diplomierungsfeier Stand:

21 Dozentenkollegium LB/ Fach LB-Leiter/Leiterin Dozenten I = ESt Einkommensteuerrecht II = AO, PR und MdRA Steuerliches Verfahrensrecht und Abgabenordnung Methodik der Rechtsanwendung Privatrecht III = BStG und IWM Besteuerung der Gesellschaften Informations- und Wissensmanagement IV = Bil und WiWi Bilanzsteuerrecht Wirtschaftswissenschaften V = USt und Bew Umsatzsteuerrecht Bewertungsrecht VI = ÖR Öffentliches Recht VII = AuSo und SoWi Arbeits-und Selbstorganisation Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Frau Dr. Hampel StV: Mayer-Gossing Herr Mrogenda StV für AO: Herr Pankrath StV für PR: Frau Migowski Frau Horst StV: Herr Krafzek Frau Dr. Gehrke StV für Bil.: Herr Sanne StV für WiWi: Herr Schmidt Herr Asmus StV für Bew.: Herr Thiel StV für USt: Herr Schäfer Frau Westphal StV: Herr Marschall Frau Reinsdorf StV: Herr Töpfer Frau Gast Frau Passin Herr Mayer-Gossing Herr Schiballa Herr Gels Herr Dewitz Frau Migowski (AO, PR u. MdRA) Herr Schirmer (AO, PR u. MdRA) Herr Schmidt (AO u. MdRA) Herr Hain (AO u. MdRA) Herr Matthes (AO u. PR) Herr Wagner (PR u. MdRA) Herr Marschall (AO) Herr Mayer-Gossing (MdRA) Frau Schneider (PR) Herr Werner (PR) Herr Hübner (PR) Herr Koch (BStG) Herr Krafzek (BStG) Herr Sanne (BStG) Herr Schmidt (BStG) Frau Norden (IWM) Frau Passin (IWM) Herr Sanne (Bil u. WiWi) Herr Schmidt (Bil u. WiWi) Herr Giese (Bil), Frau Heinrich (Bil) Herr Koch (Bil), Herr Krafzek (Bil) Herr Schrödter (Bil) Herr Schiballa (Bil) Herr Mayer-Gossing (WiWi) Herr Duwe (USt u. Bew) Herr Thiel (USt u. Bew) Frau Gast (Bew) Herr Giese (Bew) Herr Eschner (USt) Frau Norden (USt) Frau Schneider (USt) Frau Liebegall (USt) Herr Schäfer (USt) Herr Töpfer (USt) Herr Marschall Frau Migowski Herr Pankrath Frau Liebegall Herr Gels Frau Diehl, Frau Weißpfennig, Frau Schneider Frau Jenßen Herr Becker Herr Elischer Herr Hain Herr Krafzek Herr Mrogenda Herr Töpfer Herr Gruner

22 Vertrauensdozentin / Lernberatung Frau Reinsdorf Leiterin des Lehrbereichs VII steht Ihnen als Vertrauensdozentin zur Verfügung und berät Sie am besten nach vorheriger Terminvereinbarung u.a. bei schwerwiegenden Lernproblemen. Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte über Frau Müller, Sachbearbeiterin Fachhochschule, Zimmer 2.33 (Hörsaalgebäude). Frau Reinsdorf finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.12 bzw. sie ist telefonisch unter der Nummer 03375/ erreichbar. Im Übrigen findet die Sprechstunde von Frau Reinsdorf immer dienstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung statt. Vertrauensdozent für Menschen mit Behinderung oder dauerhafter Erkrankung Sind Sie schwerbehindert oder leiden Sie an einer dauerhaften Erkrankung, dann steht Ihnen Herr Hanke als Ansprechpartner für alle Fragen im Hinblick auf die Gestaltung der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite. Herrn Hanke finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.03 bzw. Sie erreichen ihn telefonisch unter der Nummer 03375/ Ausbildung mit Kind Für eine Ausbildung mit Kind werden in den Internatsgebäuden die Zimmer entsprechend eingerichtet. Zur Abwicklung der Unterkunft mit der Verpflegung werden die Eltern gebeten, sich frühzeitig mit der Verwaltungsleiterin Frau Lummert (Tel /672102) in Verbindung zu setzen. Die Unterbringung in einer nahegelegenen Kita ist möglich. Es handelt sich hier um die Kita Spiel und Spaß Rosa Luxemburg Straße 17, Königs Wusterhausen (Tel / ), die rechtzeitig zu kontaktieren ist.

23 Ständige Vertreterin der Direktorin Frau Gößling ständige Vertreterin der Direktorin der Fachhochschule für Finanzen Unsere Lehrbereichsleiter/-innen stellen sich vor Frau Dr. Gudrun Hampel Leiterin des Lehrbereichs I Einkommensteuer, Gewerbesteuer und internationales Steuerrecht Herr Mrogenda Leiter des Lehrbereichs II Abgabenordnung, Methodik der Rechtsanwendung und Privatrecht

24 Frau Horst Leiterin des Lehrbereichs III Besteuerung der Gesellschaften und Informations- und Wissensmanagement Frau Dr. Gehrke Leiterin des Lehrbereichs VI Bilanzsteuerrecht und Wirtschaftswissenschaften Herr Asmus Leiter des Lehrbereichs V Umsatzsteuerrecht und Bewertung

25 Frau Westphal Leiterin des Lehrbereichs VI Öffentliches Recht Frau Reinsdorf Leiterin des Lehrbereichs VII Arbeits-und Selbstorganisation und Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Unsere Dozenten/-innen stellen sich vor Herr Dewitz Dozent für Einkommensteuerrecht

26 Herr Duwe Dozent für Umsatzsteuerrecht, Bewertung, Öffentliches Recht und Bilanzsteuerrecht Herr Eschner Dozent für Umsatzsteuerrecht Frau Gast Dozentin für Einkommensteuerrecht und Bewertung

27 Herr Giese Dozent für Bilanzsteuerrecht und Bewertung Herr Gels Dozent für Einkommensteuer und Öffentliches Recht Herr Hain Dozent für Abgabenordnung, Methodik der Rechtsanwendung, Arbeits-und Selbstorganisation und Sozialwissenschaftliche Grundlagen

28 Frau Heinrich Dozentin für Bilanzsteuerrecht Herr Hübner Dozent für Privatrecht Herr Koch Dozent für Bilanzsteuerrecht und Besteuerung der Gesellschaften

29 Herr Krafzek Dozent für Bilanzsteuerrecht, Besteuerung der Gesellschaften, Arbeits-und Selbstorganisation und Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Frau Liebegall Dozentin für Umsatzsteuerrecht und Öffentliches Recht Herr Marschall Dozent für Abgabenordnung und Öffentliches Recht

30 Herr Matthes Dozent für Abgabenordnung und Privatrecht Herr Mayer - Gossing Dozent für Einkommensteuerrecht, Methodik der Rechtsanwendung und Wirtschaftswissenschaften Frau Migowski Dozentin für Abgabenordnung, Methodik der Rechtsanwendung und Privatrecht

31 Frau Norden Dozentin für Umsatzsteuerrecht und Informations- und Wissensmanagement Herr Pankrath Dozent für Öffentliches Recht und Abgabenordnung Frau Passin Dozentin für Einkommensteuerrecht

32 Herr Sanne Dozent für Bilanzsteuerrecht, Besteuerung der Gesellschaften, Wirtschaftswissenschaften und Gewerbesteuer Herr Schäfer Dozent für Umsatzsteuerrecht Herr Schiballa Dozent für Einkommensteuerrecht

33 Herr Schirmer Dozent für Abgabenordnung und Methodik der Rechtsanwendung Herr Schmidt Dozent für Abgabenordnung, Methodik der Rechtsanwendung, Besteuerung der Gesellschaften, Wirtschaftswissenschaften Frau Schneider Dozentin für Privatrecht, Umsatzsteuer und Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

34 Herr Schrödter Dozent für Bilanzsteuerrecht Herr Thiel Dozent für Umsatzsteuerrecht und Bewertung Herr Wagner Dozent für Abgabenordnung, Methodik der Rechtsanwendung

35 Herr Werner Dozent für Privatrecht Frau Winkler Dozentin für Abgabenordnung, Öffentliches Recht und Privatrecht

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37 Gesetzestexte Den Studierenden werden während des Studiums nach einer Absprache mit den Ministerien der Finanzen der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt, der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin und dem Bundeszentralamt für Steuern keine Gesetzestexte von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Diese müssen deshalb von den Studierenden selbst erworben werden. Beim Bezug der Texte ist die Bibliothek im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerne behilflich. Die Auswahl zwischen verschiedenen Verlagen bleibt grundsätzlich den Studierenden überlassen, sofern nicht die übergeordneten Dienststellen für ihren Bereich eine andere Regelung getroffen haben. Die für das Grundstudium erforderlichen Gesetze sind im Folgenden aufgeführt: - Abgabenordnung mit Anwendungserlass zur Abgabenordnung - Einkommensteuergesetz mit DurchführungsVO, Einkommensteuerrichtlinien - Gewerbesteuergesetz - Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuergesetz, Grundsteuergesetz, -Grunderwerbsteuergesetz - Umsatzsteuergesetz mit DurchführungsVO, Umsatzsteuerrichtlinien - Körperschaftsteuergesetz mit Durchführungsverordnung - Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, - Genossenschaftsgesetz und Insolvenzordnung - Grundgesetz Die folgende Literatur ist bei Aufsichtsarbeiten und Prüfungsklausuren als Hilfsmittel zugelassen und wird üblicherweise als Sammelbestellung über die Bibliothek der Fachhochschule zu Beginn des Studiums bezogen: - NWB Textausgabe Wichtige Steuergesetze - NWB Textausgabe Wichtige Wirtschaftsgesetze - Amtliches AO Handbuch - Amtliches Einkommensteuer Handbuch - Amtliche Umsatzsteuer Handausgabe - Amtliches Lohnsteuer Handbuch* - Amtliches Erbschaftsteuer Handbuch* - Bürgerliches Gesetzbuch - dtv Ausgabe - Grundgesetz, dtv Ausgabe * Der Kauf des Erbschaftssteuerhandbuchs wird zu Beginn des 2. Semesters und der Kauf des Lohnsteuerhandbuchs zu Beginn des 3. Semesters empfohlen. In den Vorlesungen wird grundsätzlich mit der aktuellen Gesetzesfassung gearbeitet. Die Studierenden müssen deshalb in eigener Verantwortung die jeweils neueste Auflage beschaffen.

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39 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P E 2016 Fachpläne

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41 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E Semester 2. Semester 3. Semester Stand Lehrbereich I

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43 Seite 1 Semester 1: A Grundzüge der Einkommensbesteuerung 1. Einführung Rechtsgrundlagen 2. Persönliche Einkommensteuerpflicht 3. Sachliche Einkommensteuerpflicht 4. Einkünfte 5. Nichtabzugsfähige Aufwendungen Kosten der privaten Lebensführung - 12 Nr. 1 S. 1 und S. 2 EStG Nicht abzugsfähige Personensteuern - 12 Nr. 3 EStG 6. Veranlagungszeitraum Ermittlungszeitraum 7. Zeitliche Zuordnung von Einkünften 11 EStG Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

44 Seite 2 B Gesamtbetrag der Einkünfte 1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - 19 EStG Begriff des Arbeitnehmers ( 1 Abs. 1 LStDV) Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis- Geld, Sachbezüge Arbeitslohn aus einem früheren Dienstverhältnis Versorgungsbezüge Zeitliche Erfassung von Arbeitslohn - 11 Abs. 1 S. 3, 38a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG Typische Werbungskosten von Arbeitnehmern Beiträge zu Berufsverbänden - 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmittel - 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG Arbeitnehmerpauschbetrag - 9a Satz 1 Nr. 1a) und b) EStG 2. Einkünfte Vermietung und Verpachtung - 21 EStG Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung Grundfälle Erhaltungsaufwand Herstellungsaufwand Absetzung bei Abnutzung von Gebäuden lineare AfA 3. Überblick über Sonstige Einkünfte 22 Nr. 1 S. 3a) aa) EStG Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung 4. Die Gewinneinkünfte - 15 und 18 EStG Einkünfte aus selbständiger Arbeit - 18 Abs. 1 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb - 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG Grundfälle zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

45 Seite 3 C Das Veranlagungsverfahren 1. Einkommensteuerveranlagung b EStG Einkommensteuer als Veranlagungssteuer - 25 EStG Einzelveranlagung - 25 EStG - Ehegattenveranlagung - 26 ff EStG Einzelveranlagung von Ehegatten 26a EStG Zusammenveranlagung von Ehegatten 26b EStG 2. Einkommensteuertarif 3. Veranlagung von Arbeitnehmern - 46 EStG nur Hinweis 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen - 20 EStG Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 5. Familienleistungsausgleich - Freibeträge für Kinder Familienleistungsausgleich - 31 EStG Freibeträge für Kinder gemäß 32 Abs. 6 EStG/ Kindergeld 62 ff EStG Besonderheiten bei der Berücksichtigung volljähriger Kinder 6. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 24b EStG Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

46 Seite 4 D Das Einkommen - 1. Teil Sonderausgaben 1. Sonderausgaben - 10 EStG 1.1 Übrige Sonderausgaben Kirchensteuern - 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG Kinderbetreuungskosten 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG Abzugsvoraussetzungen Höhe der abziehbaren Kinderbetreuungskosten Nachweis 1.2 Vorsorgeaufwendungen 10 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 und Nr. 3a EStG Höchstbetragsberechnungen 10 Abs. 3 und Abs. 4 EStG Pauschbeträge für Sonderausgaben 10c EStG 1.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge - 10b Abs. 1 EStG 1.4 Steuerermäßigung für Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen i.s.d. 34g EStG D Das Einkommen - 2. Teil Außergewöhnliche Belastungen; Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen 35a EStG 1. Außergewöhnliche Belastungen der allgemeinen Art - 33 EStG Einzelfälle des 33 EStG Beerdigungskosten/Bestattungskosten Krankheitskosten Prozesskosten Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

47 Seite 5 Semester Teil D Das Einkommen - 2. Teil Außergewöhnliche Belastungen; Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen 35a EStG 2. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen ( 33a und 33b EStG) 2.1 Unterstützung bedürftiger Angehöriger und gleichgestellter Personen 33a Abs. 1 EStG 2.2 Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes (Ausbildungsfreibetrag) 33a Abs. 2 EStG 2.3 Pauschbetrag für behinderte Menschen ( 33b Abs. 1-3 und 5 EStG) 3. Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen 35a EStG Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung Umfang der Steuerermäßigung Ausschluss der Steuerermäßigung bei Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

48 Seite 6 E Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1. Begriff des Gewerbebetriebes/ Vertiefung der TBM 15 Abs. 2 EStG 2. Abgrenzung einkommensteuerrechtlich relevanter Tätigkeiten gegenüber der Liebhaberei 3. Vermietung und Verpachtung von Grundvermögen in der Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung 4. Vermietung beweglicher Gegenstände in der Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Vermögensverwaltung F Einkünfte aus selbständiger Arbeit - 18 EStG 1. Begriff der selbständigen Tätigkeit, einschließlich TBM 15 Abs. 2 EStG 2. Arten der selbständigen Tätigkeit 3. Freiberufliche Tätigkeit 18 (1) Nr. 1 EStG 4. Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Gewerbebetrieb 5. Verschiedene Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen 6. Zusammenschluss Angehöriger freier Berufe zu Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

49 Seite 7 Semester Teil G Nichtabzugsfähige Aufwendungen - 4 Abs. 5 und 12 EStG Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG 1. Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben/Werbungskosten nach 4 Abs. 5 EStG, 9 Abs. 5 EStG Abzugsverbot für betrieblich veranlasste Geschenke an Nichtarbeitnehmer ( 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) Bewirtung aus geschäftlichem Anlass ( 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG) Nichtabzugsfähigkeit von Geldbußen und ähnlichen Sanktionen ( 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG) Hinterziehungszinsen ( 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG) Aufwendungen für Wege des Stpfl. zwischen Wohnung und Betriebsstätte ( 4 Abs. 5a EStG) Gewerbesteuer 4 Abs. 5b EStG 2. Nichtabzugsfähige Aufwendungen nach 12 Nr. 3 EStG 3. Nichtabzugsfähige Geldstrafen nach 12 Nr. 4 EStG Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

50 Seite 8 4. Gewinnermittlung durch Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG Zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG berechtigter Personenkreis Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Überschussrechnung Zeitliche Zurechnungskriterien Einzelfälle der Behandlung von Geschäftsvorfällen Umsatzsteuer Anlagevermögen Umlaufvermögen Darlehen Unterschlagung/Diebstahl Entnahmen Einlagen Durchlaufende Posten/Auslagenersatz Aufrechnung Tauschvorgänge Semester 3 H Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) 1. Einnahmen aus Kapitalvermögen nach 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2. Einkünfte aus stiller Gesellschaft und partialischen Darlehen ( 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) 3. Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art ( 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) 4. Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen 4.1 Kapitalertragssteuer 43, 43a EStG 4.2 Einbeziehung in die Veranlagung 32d EStG Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

51 Seite 9 I Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 21 EStG 1. Die Einkunftsgruppen des 21 Abs. 1 EStG 2. Teilentgeltliche Nutzungsüberlassung ( 21 Abs. 2 EStG) 3. Zurechnung der Einkünfte 4. Werbungskosten 9 EStG Finanzierungskosten ( 9 Abs. 1 Nr. 1 EStG) Steuern, öffentliche Abgaben und Versicherungen bei Grundbesitz ( 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG) Beiträge an den Haus- und Grundbesitzerverein ( 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG) Fahrtkosten zu den einzelnen Mietobjekten Aufwendungen für bewegliche Wirtschaftsgüter ( 9 Abs. 1 Nr. 6 und 7 EStG) Sonstige Werbungskosten Vorweggenommene Werbungskosten Nachträgliche Werbungskosten AfA bei Gebäuden Gebäude Herstellungskosten als AfA - BMG Gebäude-Anschaffungskosten als AfA - BMG Aufwendungen für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden Nachträgliche Anschaffungskosten Nachträgliche Herstellungskosten Erhaltungsaufwendungen AfA-Bemessungsgrundlage bei unentgeltlichem Erwerb ( 11d EStDV) Überführung eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen Lineare AfA nach 7 Abs. 4 EStG Degressive AfA nach 7 Abs. 5 EStG Wahl der AfA-Methode durch den Stpfl. Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

52 Seite Teilweise Nutzung von Grundstücken oder Grundstücksteilen zu anderen als Vermietungszwecken K Verluste im ESt-Recht Verlustausgleich 2 Abs. 3 EStG Verlustabzug 10d EStG Fachplan ESt / Grundstudium E 2016 / Stand

53 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P AO Fachplan für das Studienfach Abgabenordnung Grundstudium E Semester 2. Semester 3. Semester Stand Lehrbereich II

54

55 Seite 1 Semester 1: 1. Einführung in das Abgabenrecht 1.1 Rechtsgrundlagen 1.2 Historie und Bedeutung der AO 1.3 Begriff der Steuern 2. Die Abgabenordnung 2.1 Systematik der Abgabenordnung Grundbegriffe 2.2 Geltungsbereich, 1 Abs.1-3 AO 2.3 Steuerliche Nebenleistungen, 3 Abs.4 AO 3. Grundsätze des Abgabenrechts 3.1 Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 3.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung 3.1 Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung ( Subsumtion ) 4. Pflichten und Rechte des Amtsträgers 4.1 Begriff des Amtsträgers, 7 Nr.1 u. 3 AO 4.2 Steuergeheimnis, 30 AO Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

56 Seite 2 5. Zuständigkeit 5.1 Sachliche Zuständigkeit, 17 FVG 5.2 Örtliche Zuständigkeit, 17 ff. AO 5.3 Zuständigkeitswechsel, 26 AO 5.4 Folgen der Zuständigkeitsverletzung 6. Ermittlungsverfahren 6.1 Allgemeine Besteuerungsgrundsätze 6.2 Durchführung der Besteuerung 6.3 Beweismittel, 92 AO 6.4 Mitwirkungspflichten, 90 AO 6.5 Folgen der Verletzung von Mitwirkungspflichten 7. Verwaltungsakte 7.1 Steuerverwaltungsakt 7.2 Entstehung, 118 AO 7.3 Form, 119 Abs.2 AO 7.4 Inhalt, 119 Abs.3 AO 8. Steuerbescheid, 155 AO 8.1 Den Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide 8.2 Schriftform, 157 Abs.1 AO 8.3 Inhalt, 157 Abs.1, 119 Abs.3, 121 AO 8.4 Mit dem Steuerbescheid äußerlich verbundene Verwaltungsakte 8.5 Zusammengefasste Steuerbescheide, 155 Abs.3 AO Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

57 Seite 3 9. Fehlerhafte Verwaltungsakte 9.1 Arten der Fehler 9.2 Folgen der Fehler 9.3 Beseitigung der Fehler 10. Bekanntgabe 10.1 Begriff, 122 Abs.1 AO 10.2 Arten 10.3 Bedeutung der Bekanntgabe 10.4 Mängel der Bekanntgabe a AO: elektronischen Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten 11. Fristen, 108, 109 AO 11.1 Begriff, Arten 11.2 Berechnung, 108 Abs.1 AO i.v.m. 187 ff. BGB 11.3 Sonderregelung des 108 Abs.3 AO 12. Korrektur von sonstigen Verwaltungsakten 12.1 Offenbare Unrichtigkeiten, Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte, Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte, 131 Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

58 Seite 4 Semester 2: 13. Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren 13.1 Arten der Rechtsbehelfe 13.2 Zulässigkeit des Einspruchs, 358 AO 13.3 Wirkung des zulässigen Einspruchs 13.4 Begründetheit 13.5 Entscheidung über den Einspruch 13.6 Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung, 361 AO (Überblick) 13.7 Abfassung einer Einspruchsentscheidung 14. Vorbehalt der Nachprüfung, 164 AO 14.1 Sinn und Zweck 14.2 Anwendungsbereich: Steuerbescheide 14.3 Voraussetzungen 14.4 Wirkungen des V.d.N Aufhebung des V.d.N., 164 Abs.3 AO 14.6 Wegfall des V.d.N., 164 Abs.4 AO 14.7 Korrektur von Vorbehaltsfestsetzungen, 164 Abs.2 AO Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

59 Seite Steueranmeldungen, 167, 168 AO 15.1 Anwendungsbereich 15.2 Wirkung 15.3 Abweichende Festsetzung, 167 AO 15.4 Schätzung bei Nichtabgabe, 167 AO 15.5 Korrektur gem. 164 Abs.2 AO 16. Vorläufige Festsetzungen, 165 AO 16.1 Sinn und Zweck 16.2 Unterschied zur Vorbehaltsfestsetzung 16.3 Anwendungsbereich: Steuerbescheide 16.4 Voraussetzungen, 165 Abs.1 S.1 AO 16.5 Katalogfälle, 165 Abs.1 S.2 AO 16.6 Wirkung 16.7 Korrektur gem. 165 Abs.2 AO 16.8 Hinweis auf Ablaufhemmung gem. 171 Abs.8 AO 17. Durchbrechung der materiellen Bestandskraft 17.1 Grundsätze des 172 AO 18. Korrektur gem. 172 Abs.1 Nr.2a AO 18.1 Korrektur zugunsten (schlichter Änderungsantrag) 18.2 Unterschied zum Einspruch Korrektur zuungunsten Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

60 Seite Festsetzungsverjährung, 169 ff. AO 19.1 Sinn und Zweck 19.2 Anwendungsbereich 19.3 Berechnung der Festsetzungsfrist 19.4 Ablaufhemmungen 20. Korrektur gem. 173 Abs.1 AO 20.1 Korrektur zuungunsten, 173 Abs.1 Nr.1 AO 20.2 Korrektur zugunsten, 173 Abs.1 Nr.2 AO Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

61 Seite 7 Semester 3: 20. Korrektur gem. 173 Abs.1 AO (Fortsetzung) 20.3 Besonderheiten 20.4 Änderungssperre gem. 173 Abs.2 AO 20.5 Korrektur nach 173 a AO 21. Korrektur gem. 174 AO (Überblick) 174 Abs.1 Abs.5 AO 22. Korrektur gem. 175 Abs.1 Nr.2 AO 22.1 Rückwirkung bei Einzelsteuern 22.2 Keine Rückwirkung bei laufend veranlagten Steuern 22.3 Sonderfall des 175 Abs.2 AO 22.4 Ablaufhemmung gem. 175 Abs.1 S.2 AO 23. Grundzüge des Feststellungsverfahrens 23.1 Ausnahme vom Grundsatz des 157 Abs.2 AO 23.2 Feststellung gem. 180 Abs.1 Nr.2a AO 23.3 Feststellung gem. 180 Abs.1 Nr.2b AO 23.4 Feststellungsbescheid, 181 Abs.1 AO 24. Korrektur gem. 175 Abs.1 Nr.1 AO 24.1 Begriff Grundlagenbescheid, 171 Abs.10 AO 24.2 Anpassung Folgebescheid an Grundlagenbescheid Fachplan AO / Grundstudium E 2016 / Stand

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