Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:"

Transkript

1 Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation ( Nr.1-7, ) II. quantifikation/ermittlung 1. ermittlungsart (Ausgangsnorm: 2 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 ) 2. ermittlung ( 4 ff. oder 8 ff. ) III. ggf. Abzug von Sondergaben/ Außergewöhnlichen Belastungen IV. ggf. Tarif A. Subjektive Steuerpflicht des X (Wer ist einkommensteuerpflichtig?) Unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 1-3, 1 a oder Beschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 4, 49 ff. Territorialitätsprinzip (s. Vorlesung Internat. Steuerrecht) 1 Abs. 1 Unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 2 (sog. erweitert unbeschränkte Stpfl.) 1 Abs. 3 (sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht) Natürl. Person 1 Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt ( 9 AO) im Inland Deutsche Auslandsbedienstete Welteinkommensprinzip Sog. Grenzgänger (bzgl. EU-Grenzpendler beachte 1a ) 1 (Nicht der Einkommensteuer unterliegen die juristischen Personen; diese sind Körperschaftsteuer-Subjekte, s. Vorlesung Unternehmensteuerrecht). Seite 1

2 B. Objektive Steuerpflicht des X (Was ist einkommensteuerpflichtig?) Kompass-Norm 2! I. qualifikation (Welche Art von n liegt vor?) Relevanz der Qualifikation wegen einkunftsartenabhängiger Steuerfolgen (Differnzierung hinsichtlich: z.b. ermittlungsarten [dualismus], Quellensteuerabzug, Pchalierungen, Befreiungstatbestände, Gewerbesteuer) vgl. vertiefend Hey, in: Tipke/Lang 21 8, Tz. 401 m.w.n. Enumerationsprinzip (abschließender Katalog der 7 Einkunftsarten): Landund Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständiger Arbeit nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermöge n Vermietung und Verpachtung Sonstige S.1 Nr.1, S.2 S.1 Nr.2, S.2 S.1 Nr.3, S.2 S.1 Nr.4, S.2 S.1 Nr.5, S.2 S.1 Nr.6, S.2 S.1 Nr.7, S.2 i.v.m. i.v.m. i.v.m. i.v.m. i.v.m i.v.m i.v.m 13, , 23 (P): Abgrenzung der einzelnen Einkunftsarten voneinander! Kollisionsnormen beachten: z.b. 15 Abs.2 S.1, letzer HS, 20 Abs.8, 21 Abs.3, 23 Abs. 2 (beachten, wenn bei derselben Einkunftsquelle scheinbar mehrere Einkunftsarten betroffen sind- Bsp: Zinsen auf Guthaben des betrieblichen Bankkontos) Vgl. auch Folie 41 zur ESt-Vorlesung. Ggf. Zurechnung der (Hat Steuerpflichtiger X die zurechenbar erzielt und muss sie daher versteuern?), oft unproblematisch Seite 2

3 II. Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht ermittlung/quantifikation (In welcher Höhe liegen jeweils steuerbare vor?) 1) Bestimmung der ermittlungsart (Nach welchen Grundsätzen werden die [getrennt nach Einkunftsart] ermittelt?) Wie die zu ermitteln sind, hängt maßgeblich von der Art der (vgl. qualifikation) ab, ist also für jede Einkunftsart getrennt zu beurteilen. Dualismus der ermittlung Gewinneinkünfte ( 2 Abs. 2 S.1 Nr.1 ) Überschusseinkünfte Gewinn Überschuss Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich, 4 Abs.1, 5 Abs.1 2 Gewinnermittlung durch Einnahmen Über- schuss- Rechnung 4 Abs. 3 Bes. Ermittlung: Durchschnittssätze ( 13a ) / Tonnage ( 5a) ( 2 Abs. 2 S.1 Nr.2 ) Überschuss Einnahmen über Werbungskosten, 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Ab : Bruttorechnung für Kapitalvermögen, 2 Abs. 2 S. 2, 20 IX 1 (keine tatsächlichen WK, nur Sparer-PB) Beachte spezielle Gewinnermittlung: 16 II, 17 II, 20 IV, 23 III 2) ermittlung (Tatsächl. Ermittlung d. Gewinns/Überschusses- nach oben bestimmter ermittlungsart -für jede Einkunftsart getrennt) Stellen Sie bitte in der Klur an dieser Stelle die Rechenschritte sprachlich dar. Ein Taschenrechner sollte für die ermittlung nicht nötig sein. Objektives Nettoprinzip (Leistungsfähigkeitsprinzip): Erwerbsaufwendungen ( 4 Abs.4, 9 Abs.1 ) werden bei der ermittlung von den Erwerbsbezügen abgezogen, soweit nicht ein Abzugsverbot besteht (vgl. z.b. 3c, 4 Abs. 5. In jedem Fall ist aber bei den Überschusseinkünften ein Werbungskostenpchbetrag i.s.v. 9a abzuziehen. 2 Insb. hierzu s. Vorlesung Bilanzsteuerrecht. Seite 3

4 Beachte Periodizitätsprinzip, 2 Abs. 7 S. 1 u. 2 (In welchem Veranlagungszeitraum sind welche zu versteuern?), Beachte: Zu- /Abflussprinzip ( 11 ), Realisationsprinzip Hier: Steuerbefreiungen nach 3 Für jede Einkunftsart werden so die zunächst getrennt ermittelt. III. Ggf. Abzug von Sondergaben ( 10 ff. / außergewöhnlichen Belastungen ( 33 ff. ) (Hierzu nur Stellung nehmen, wenn der Sachverhalt Anhaltspunkte dazu liefert.) Subjektives Nettoprinzip (Einkommensverwendung/Theorie des indisponiblen Einkommens) Hinweis auf den Sondergaben-Pchbetrag nach 10c. IV. Ggf. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (Bemessungsgrundlage), des Tarifs und/oder der Steuerschuld (Hierzu nur Stellung nehmen, wenn der Sachverhalt Anhaltspunkte dazu liefert, insb. bei n Kapitalvermögen.) Tarif: vgl. 32a, Wichtig: Ab dem (VZ 2009) besonderer Tarif für Kapitalvermögen: 32d mit 25% (Stichwort Abgeltungsteuer Grds. keine Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Ermittlung der, vgl. 2 Abs. 5b! zu den Ausnahmen hiervon siehe 32d Abs. 2, 6 ) Seite 4

5 Überblick über 2 - Berechnung der Einkommensteuer Ermittlung der getrennt nach Einkunftsarten ( 2 II ) Summierung aller den verschiedenen Einkunftsarten: Land- und Forstwirtschaft + Gewerbebetrieb + selbständiger Arbeit + nichtselbständiger Arbeit (+ Kapitalvermögen) + Vermietung und Verpachtung + sonstige = Summe der ( 2 III ) - Altersentlastungsbetrag ( 24a ) - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b ) - Freibetrag für Land- und Forstwirte ( 13 III ) = Gesamtbetrag der ( 2 III ) Objektives Nettoprinzip = Abzug erwerbssichernder Aufwendungen Horizontaler Verlustgleich = Verlustgleich innerhalb einer Einkunftsart (Bsp: 2 Vermietungsobjekte, einmal Überschuss , einmal ) Vertikaler Verlustgleich = Verlustgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten (Bsp: , ) Achtung! Ggf. Beschränkungen beachten! - Verlustabzug ( 10d ) - Sondergaben ( 10 ff. ) - außergewöhnliche Belastungen ( 33 ff. ) = Einkommen ( 2 IV ) Subjektives Nettoprinzip = Abzug unvermeidbarer (für Zwecke der Steuerzahlung indisponibler) Privataufwendungen - Kinderfreibetrag sowie Betreuungs-, Erziehungs- u. Ausbildungsfreibetrag ( 31, 32 VI ) = zu versteuerndes Einkommen ( 2 V ) - Anwendung des Einkommensteuertarifs ( 32a ) - Wichtig: Ab dem (VZ 2009) besonderer Tarif für Kapitalvermögen: 32d (Stichwort Abgeltungsteuer Grds. keine Berücksichtigung von Kapitalerträgen bei der Ermittlung der, vgl. 2 Abs. 5b ; zu Ausnahmen vgl. 32d Abs. 2, 6!) = tarifliche Einkommensteuer - anrechenbare Gewerbesteuer ( 35 ) - anrechenbare ländische Steuern ( 34c ) - Steuerermäßigungen ( 34e, 34f, 34g, 35a ) + Kindergeld, wenn Freibetrag steuerlich günstiger ( 2 Abs. 7 S. 3 ) = festzusetzende Einkommensteuer (vgl. 2 VI ) - Vorzahlungen und Steuerabzüge ( 36 II ) = zu entrichtende Einkommensteuer Seite 5

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht:

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2014/2015. Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Beispiel für den Aufbau einer Falllösung im Einkommensteuerrecht: Einkommensteuerpflicht des X (Kurzübersicht): A. Subjektive Steuerpflicht ( 1 Abs. 1-4 ) B. Objektive Steuerpflicht I. qualifikation (

Mehr

AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr.

AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1. Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr. AG im Steuerrecht Einkommensteuerrecht 1. Termin Prüfungsaufbau, Fall 1 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht Prof. Dr. Roman Seer Aufbau einer Falllösung im EStR Einkommensteuerpflicht des X

Mehr

MCC Mastering-ConceptConsult

MCC Mastering-ConceptConsult MCC Mastering-ConceptConsult Fit für die Marktdynamik Einführung in die Einkommensteuer Grundlagen für Bilanzbuchhalter und Steuerfachangestellte von Dipl.-Kaufm. Michael Eifler Copyright - Alle Rechte

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 3 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2010 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2010 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundlage der Einkommensteuer 1 Grundstruktur der Einkommensteuer A Wesen und Umfang der Einkommensteuer 1 Einordnung der Einkommensteuer 1A01 1A02 1A03 1A04 1A05 1A06 1A07 1A08 1A09 Die Einkommensteuer

Mehr

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I)

Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I) Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg Fakultät II Steuer- und Wirtschaftsrecht Fachgruppe 1 Lehrplan für die Modulveranstaltung (Modul 2) Einkommensteuer (Ertragsbesteuerung natürlicher

Mehr

VO Finanzrecht - Einkommensteuer

VO Finanzrecht - Einkommensteuer VO Finanzrecht - Einkommensteuer Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger SS 2013 1. Einheit 2 Literatur Doralt, Steuerrecht 2012/13, Manz 2012 (Pflichtlektüre) Doralt/Ruppe, Steuerrecht, Band

Mehr

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2

(FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ;  1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN ganz allgemein 2 Einkommensteuer (FH Hof ; BWL ; Prof. Dr. Eigenstetter WS 2002/03 ; http://www.tobiasott.de) 1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 2 1.1 ganz allgemein 2 1.2 Gewinneinkünfte 2 Abs.2 Nr.1 EStG 2 1.2 Überschusseinkünfte

Mehr

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und

- auch in 07 begründet L keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, da sie sich nur an den Wochenenden dort aufhält - im August 07 beziehen L und Aufgabe 1: Unbeschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz ( 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt ( 9 AO) in Deutschland ( 1 Abs. 1 EStG) - Welteinkommensprinzip Liegt keine unbeschränkte Steuerpflicht vor, beschränkte

Mehr

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre

Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre Michael Wehrheim Einkommensteuer und Steuerwirkungslehre 3. F vollständig überarbeitete Auflage GABLER ABBILDUNGSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XIII XIV 1 EINLEITUNG 1 1.1' Definition grundlegender

Mehr

Modul 6 Besteuerung. IWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium V1.0. von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr.

Modul 6 Besteuerung. IWW-Studienprogramm. Grundlagenstudium V1.0. von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. 1. IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Modul 6 Besteuerung V1.0 von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering unter Mitwirkung von Dr. Nicole Marenbach Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 5 Lehr- und Lernziele

Mehr

Zusammenfassende Übungsklausur

Zusammenfassende Übungsklausur Zusammenfassende Übungsklausur 1. Nehmen Sie bei nachfolgendem Sachverhalt Stellung zur persönlichen Steuerpflicht, zu den altersmäßigen Vergünstigungen der Steuerpflichtigen, der Kinderberücksichtigung,

Mehr

ÄSfe. Unternehmenssteuern. kiehl. Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe. 16., aktualisierte Auflage

ÄSfe. Unternehmenssteuern. kiehl. Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe. 16., aktualisierte Auflage ÄSfe Unternehmenssteuern Von Steuerberater Prof. Dr. Cord Grefe 16., aktualisierte Auflage kiehl Reihenvorwort 5 Vorwort zur 16. Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 17 A. Grundlagen der Besteuerung 19 1. Steuern

Mehr

A. Grundlagen der Besteuerung 19

A. Grundlagen der Besteuerung 19 Zur Reihe: Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 18. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 Abkürzungsverzeichnis 17 A. Grundlagen der Besteuerung 19 1. Steuern im System der öffentlichen

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester

Mehr

Die Einkommensteuer- Erklärung

Die Einkommensteuer- Erklärung Die Einkommensteuer- Erklärung - mit Steuerbereinigungsgesetz - mit Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 - von Dr. Rudi W. Märkle, Ministerialdirigent RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER

Mehr

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.

Fachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite

Mehr

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn:

Aufgabe 6: Betriebseinnahmen (BE): Betriebsausgaben (BA): Miete: Gehälter: = Gewinn: Aufgabe 6: Tanzschule: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 15 EStG - Nicht abzugsfähig ist die Erbschaftsteuer-Zahlung ( 12 Nr. 3 EStG) Bereits verbuchte BA muss rückgängig gemacht werden. Betriebseinnahmen

Mehr

Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer

Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer Die Jus(z des Landes Nordrhein-Wes4alen Steuerrechtliche Falllösungstechniken anhand aktueller BFH-Urteile Einkommensteuer Münster, 2. Mai 2016 Dr. Jens Reddig Richter am Finanzgericht Münster A. Subjektive

Mehr

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes:

(2) Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze nach 39a Abs. 2 EStG überschritten wird, gilt Folgendes: TK Lexikon Arbeitsrecht Lohnsteuer-Richtlinien 2015 Zu 39a EStG R 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags HI7376523 HI7376524 Allgemeines (1) Soweit die Gewährung

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/1272-W/12 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Ort, Dominikanische Republik, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 betreffend

Mehr

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012

Einkommensteuer. Lehrplan ... Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz. Fachbereich Steuerverwaltung. Stand: Februar 2012 Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Einkommensteuer... Stand: Februar 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan.Einkommensteuer

Mehr

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern

Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Europarecht Ende der Nationalen Steuersouveränität? Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen (IIFS) Übung zur Vorlesung Grundzüge der Ertragsteuern Übung 3: Ermittlung des

Mehr

Einkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 4. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe

Einkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 4. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe Einkommensteuerrecht Universität Trier 4. Stunde Einkommensteuerrecht 2 B: Das objekhve NeJoprinzip 53» Das objekhve NeJoprinzip (Rn. 615 ff.) Objek&ves Ne+oprinzip dient der ErmiJlung der objekhven Leistungsfähigkeit

Mehr

Prüfungsfraining '''Steuerlehre

Prüfungsfraining '''Steuerlehre Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft Herausgeber Prof. Dipl.-Kfm. Klaus Olfert Prüfungsfraining '''Steuerlehre von OStR, DipL-HdL Oliver Zschenderlein Inhaltsverzeichnis Zur Reihe: Kompendium

Mehr

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15

A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 Zur Reihe: Kompakt-Training Praktische Betriebswirtschaft 5 Vorwort zur 2. Auflage 7 Benutzungshinweise 8 A. Grundlagen der Unternehmenssteuern 15 1. Der Steuerbegriff 15 1.1 Steuern im System der öffentlich-rechtlichen

Mehr

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges

Einkommensteuer II. Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Einkommensteuer II Gesamtbetrag der Einkünfte Einkommen zu versteuerndes Einkommen Sonstiges Stand 01.02.2014 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil II E. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte

Mehr

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug

Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Steuern. eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Systematisierung von Steuern an Gemeinden nach der Wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Erehebungstechnik der Einkommensteuer (Vorauszahlung) Quellensteuerabzug Einkommensteuerpflicht unbeschränkt

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe?

In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 In welchen Fällen erhält ein Beihilfeberechtigter für seinen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner eine Beihilfe? Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,

Mehr

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Wer ist zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen 10 Vorbemerkung Eine Gesamtdarstellung des Einkommensteuerrechts würde den Umfang dieses Taschenbuchs sprengen. In diesem Beitrag werden deshalb, abgesehen von einer allgemeinen Übersicht, in erster Linie

Mehr

Übung Betriebliche Steuerlehre

Übung Betriebliche Steuerlehre Übung Betriebliche Steuerlehre Aufgabe 1 (AO) Steuern A. sind Geldleistungen und nicht geldliche Leistungen. B. sind ausschließlich Geldleistungen. C. sind Gegenleistungen für eine besondere Leistung eines

Mehr

Steuerliche Gewinnermittlung

Steuerliche Gewinnermittlung Betriebsvermögensvergleich i.s.v. 5 I EStG Pflicht: Gewerbetreibende (stl. Begriff), die aufgrund gesetzlicher Vorschrift verpflichtet sind, Bücher zu führen und regel- mäßig Abschlüsse zu machen (insbesondere

Mehr

5. Verluste aus Kapitalanlagen

5. Verluste aus Kapitalanlagen 47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen

Mehr

Einkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 2. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe

Einkommensteuerrecht. Universität Trier WS 2014/15 2. Stunde. Prof. Dr. Henning Tappe Einkommensteuerrecht Universität Trier 2. Stunde Einkommensteuerrecht 2 A: Das zu versteuernde Einkommen 26» Der Einkommensteuertatbestand Auf den ersten Blick einfach: Staat $ $ Einkommen Besteuerung

Mehr

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff)

= steuerpflichtiges EINKOMMEN x Steuertarif ( 33) = Einkommensteuerschuld Absetzbeträge ( 33 Abs 2 ff) 2 Abs2 EStG: 1. EK aus Land- und Forstwirtschaft ( 21) 2. EK aus selbständiger Arbeit ( 22) 3. EK aus Gewerbebetrieb ( 23) 4. EK aus nichtselbständiger Arbeit ( 25) 5. EK aus Kapitalvermögen ( 27) 6. EK

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Aufgabe 1 Der deutsche Staatsangehörige Adalbert lebt seit Jahren in Dänemark. Er betreibt in Tönning (Schleswig-Holstein) einen Gewerbebetrieb. Aus diesem Betrieb hat er im Jahr 2008 einen Gewinn i. H.

Mehr

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit

Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus

Mehr

Fachbereich Wirtschaft Prof. Dr. Ralf Klapdor. Steuerlehre 1. Prof. Dr. Ralf Klapdor

Fachbereich Wirtschaft Prof. Dr. Ralf Klapdor. Steuerlehre 1. Prof. Dr. Ralf Klapdor Steuerlehre 1 Wichtiger Hinweis Dieser Vorlesung liegt der Rechtsstand 2009 zu Grunde! Damit werden die Änderungen durch die Abgeltungssteuer, die ab 1.1. 2009 gilt, eingeschlossen. 2 1 Grundlagen 1.1

Mehr

Inhaltsverzeichnis Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 2. Teil Sachliche Steuerpflicht 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt

Inhaltsverzeichnis Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 2. Teil Sachliche Steuerpflicht 1. Abschnitt 2. Abschnitt 3. Abschnitt Vorwort... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 EStG-Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 13 Einkommensteuergesetz (EStG) 1. Teil 1 Persönliche Steuerpflicht... 25 2. Teil Sachliche Steuerpflicht 1.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 1 Die Eheleute Franziska (F) und Max (M) sind österreichische Staatsbürger und unterhalten mit ihren Kindern eine Wohnung in Köln. Während F in den Jahren 2013 bis 2015 beinahe ausschließlich in Frankreich

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 2a Nach Abschluss der Ausbildung zum staatlich geprüften Maschinenbautechniker arbeitete der polnische Staatsangehörige T zunächst fünf Jahre als Sachbearbeiter für technische Beschreibungen von Betriebsanlagen.

Mehr

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz

Patient + Steuern. Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht. Dr. Gebhardt + Moritz Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patient + Steuern Referent: Sascha Hartmann, Steuerberater Fachberater für internationales Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Lohn- und Einkommensteuer. Fachserie 14 Reihe 7.1

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Lohn- und Einkommensteuer. Fachserie 14 Reihe 7.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 7.1 Finanzen und Steuern Lohn- und Einkommensteuer 2012 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 06.07.2016 Artikelnummer: 2140710127004 Ihr Kontakt zu uns:

Mehr

Version vom 14. Februar 2001

Version vom 14. Februar 2001 Version vom 14. Februar 2001 1.1 Das Ermittlungsverfahren und die Festsetzung der Steuer... 1 1.2 Fälligkeit von Steuern... 1 1.3 Entrichten der Steuern... 1 1.4 Zahlungserleichterungen - Stundung und

Mehr

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung

3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung 31 3. Einkommensermittlung 3.1 Grundfälle der Einkommensermittlung Fall 1: 2a Abs. 1 EStG Christian W. und Clara W. sind auf dem Gebiet der Paläontologie zwei der

Mehr

Statistische Berichte Niedersachsen

Statistische Berichte Niedersachsen Statistische Berichte Niedersachsen Landesamt für Statistik Niedersachsen L IV 3 - j / 2010 Einkommen der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen und seine Besteuerung 2010 Zeichenerklärung = Nichts vorhanden

Mehr

Polen. Rechtsformen. Das EStG-PL. Das KStG-PL. Sonderwirtschaftszonen. von Univ.-Prof. Dr. St. Kudert und Dr. J. Nabiałek

Polen. Rechtsformen. Das EStG-PL. Das KStG-PL. Sonderwirtschaftszonen. von Univ.-Prof. Dr. St. Kudert und Dr. J. Nabiałek in Rechtsformen Polen Das EStG-PL Deutsch-Polnischer Rechtsdialog, 1.4.2006 Das KStG-PL Sonderwirtschaftszonen von Univ.-Prof. Dr. St. Kudert und Dr. J. Nabiałek Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,

Mehr

Lösungsskizze zur Klausur vom

Lösungsskizze zur Klausur vom Aufgabe 1 Lösungsskizze zur Klausur vom 12.7.2016 A) Strukturierung des Sachverhalts Steuersubjekte: A n.p.; Wohnsitz in Frankfurt, Deutschland geschieden, 2 minderjährige Kinder Gegenstände: PKW, Hemd,

Mehr

1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG

1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG 1. GRUNDLAGEN DER BESTEUERUNG 1.1 Veranlagung 2015 Für die Aktualisierung der Broschüre wurde die maßgebende Rechtslage zum Jahresbeginn 2015 herangezogen. Sie dient für die Veranlagung 2015 und der Vorjahre

Mehr

IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Einkommenssteuer

IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1. Technischer Fachwirt. Einkommenssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 1 Technischer Fachwirt Einkommenssteuer IHK-Kurs, Technischer Fachwirt, Fach Steuern Seite 2 Inhalt Begriff: beschränkte, unbeschränkte Steuerpflicht...

Mehr

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Aufgabe 1. Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Aufgabe 1 Der in Chile ansässige Steuerpflichtige Salvadore S. (chilenische Staatsangehörigkeit, ledig, keine Kinder) erzielt 2005 neben den Einkünften aus einem chilenischen Gewerbebetrieb i.h.v. 30.000

Mehr

Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen

Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 3 Beispiel: Ein pensionierter Beamter bezieht neben seinen Versorgungsbezügen Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung als Versicherungsmakler. Da auf die

Mehr

Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland

Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Ernst-August Schnieder Die Körperschaftsteuer - ein Rechtsvergleich zwischen Spanien und Deutschland Juristische Gesamtbibliothek Technische Universität Darmstadt PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

Mehr

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke

Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab Prof. Dr. Helmuth Wilke Grundzüge der Besteuerung von Kapitalerträgen ab 2009 Prof. Dr. Helmuth Gliederung 1. Überblick 2. Neuer Zuschnitt der Einkünfte aus Kapitalvermögen 3. Sondersteuersatz und Abgeltungsteuer 4. Verlustbehandlung

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Lohn- und Einkommensteuer im Freistaat Sachsen 2010 L IV 2 3j/10 Inhalt Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 4 Seite Tabellen 1. Ausgewählte Merkmale der Lohn-

Mehr

2. Die Einkommensteuer

2. Die Einkommensteuer 9 Als sog. Personensteuer kommt der Einkommensteuer mit einem Anteil von etwa einem Drittel am Gesamtsteueraufkommen eine hohe Bedeutung in Deutschland zu. Der weitaus größte Teil entfällt dabei auf die

Mehr

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15

Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15 Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einführung 1. Prüfungsvorbereitung und Prüfungstechnik 19 1.1 Vorbemerkungen 19 1.2 Die schriftliche Prüfung 19 1.3 Mandantenorientierte Sachbearbeitung

Mehr

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen -

Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre. - Kurzlösungen - 1 Tutorium SS 2016 Einführung betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Kurzlösungen - 1) - Opfertheorie - Äquivalenztheorie 3) Versicherungsteuer indirekt Verkehrsteuer Erbschaftssteuer direkt Personensteuer

Mehr

Einführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky

Einführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky Einführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky Einführung in die betriebliche Steuerlehre Herausgegeben von Dr. Thomas Schmallowsky Band 1 Einführung in die betriebliche

Mehr

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Einkommen und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde

Mehr

Vorwort 5 Benutzungshinweise 6

Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 Vorwort 5 Benutzungshinweise 6 1. Einkommensteuer 13 Aufgabel: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (1) 14 Aufgabe 2: Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft (2) 15 Aufgabe 3: Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Mehr

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner

Skriptum. Einkommensteuer. Stand 09/2013. Prof. Mag (FH) Hannes Ehrschwendtner Skriptum Einkommensteuer Stand 09/2013 I INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG... 1 2. STEUERPFLICHT... 1 3. EINKÜNFTEERMITTLUNG... 1 3.1. Betriebsvermögensvergleich... 2 3.2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (

Mehr

STUDIUM UND STEUERN. Auswirkungen und Entwicklungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Kassel, 07. November 2011

STUDIUM UND STEUERN. Auswirkungen und Entwicklungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Kassel, 07. November 2011 Auswirkungen und Entwicklungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung Kassel, 07. November 2011 Agenda 1. Begrüßung und Vorstellung 2. Steuerliche Behandlung von Studierenden I. Grundlagen des Einkommensteuer-Rechts

Mehr

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf

3. Gewinnermittlung bei Kapitalgesellschaften Grundsätze Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (Vermögensminderungen auf Inhalt A. Körperschaftsteuer...11 I. Einführung/Rechtsnatur der Körperschaftsteuer...11 II. Rechtsquellen des Körperschaftsteuerrechts...12 III. Körperschaftsteuerpflicht...12 1. Allgemeines...12 2. Ausländische

Mehr

7. Unbeschränkte Steuerpflicht und staatliche Sparförderung.. A. Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

7. Unbeschränkte Steuerpflicht und staatliche Sparförderung.. A. Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis I. Persönliche Steuerpflicht A. Unbeschränkte Steuerpflicht - Vermeidung der Doppelbesteuerung 1. Wer ist unbeschränkt steuerpflichtig? 2. Inland 3. Wohnsitz 4. Gewöhnlicher

Mehr

Unternehmenssteuerreform 2008:

Unternehmenssteuerreform 2008: Unternehmenssteuerreform 2008: Kapitalerträge und Abgeltungssteuer 1 I. Kernaussagen: Ausweitung der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Wegfall der Spekulationsfrist Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens

Mehr

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB

Übungsaufgaben International Taxation I Prof. Dr. Dietmar Wellisch, StB Lösung 1 Grundsätzlich ist Adalbert mit seinen in Deutschland erzielten Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig nach 1 Abs. 4 i.v.m. 49 EStG. Er hat unter dieser Bedingung keinen Anspruch auf eine

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im April 2009 ISSN 1610-6288 L IV 3-3j / 04 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen - Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Allgemeine Hinweise zur Klausur:

Allgemeine Hinweise zur Klausur: WS 2010/11 I/2011 Finanzwirt. BWL I BA Dauer: 40 min. 31. Januar 2011 Teil: Besteuerung von Unternehmen Musterlösung Prof. Dr. Dirk Kiso Sämtliche ausgegebene Klausurunterlagen sind am Ende der Klausur

Mehr

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters.

Getrennt wird zwischen dem Gewinn der Kapitalgesellschaft und den Einkünften des einzelnen Gesellschafters. Die Besteuerung einer GmbH und ihrer Gesellschafter (Rechtsanwalt Valentin Schaffrath) Die wesentlichen Ertragssteuerarten sind auf Ebene der GmbH die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer sowie auf

Mehr

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte):

Lösung zu Sachverhalt 1 (14 Punkte): ZVL Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.v. Lösungen zur Aufgabe aus der Einkommensteuer vom 20.09.2014 Prüfungsteil: EStG Teil II Bearbeitungszeit: 90 min Maximal erreichbare Punktzahl:

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2010/2011 Fall 1

Arbeitsgemeinschaft im Steuerrecht Wintersemester 2010/2011 Fall 1 Fall 1 Nach Abschluss der Ausbildung zum staatlich geprüften Maschinenbautechniker arbeitete der polnische Staatsangehörige T zunächst fünf Jahre als Sachbearbeiter für technische Beschreibungen von Betriebsanlagen.

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht L IV 3 3 j / 10 Lohn- und Einkommensteuerstatistik im Land Berlin 2010 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer Bericht L IV 3-3 j / 10 Erscheinungsfolge: 3-jährlich Erschienen

Mehr

Grundlagen der Besteuerung

Grundlagen der Besteuerung www.nwb.de Basiswissen Steuer und Studium Grundlagen der Besteuerung Von Diplom-Finanzwirt Arne Marx STUDIUM Inhaltsübersicht Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Einkommensteuer

Mehr

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010

Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 Altersvorsorge und sonstige Vorsorgeaufwendungen ab 2010 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15 EStG) 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18 EStG)

Mehr

Steuerrecht 2010/11. Ein systematischer Überblick. Stand 1. September von. Dr. Werner Doralt. Universitätsprofessor in Wien. 12.

Steuerrecht 2010/11. Ein systematischer Überblick. Stand 1. September von. Dr. Werner Doralt. Universitätsprofessor in Wien. 12. Steuerrecht 2010/11 Ein systematischer Überblick Stand 1. September 2010 von Dr. Werner Doralt Universitätsprofessor in Wien 12. Auflage Wien 2010 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Vorwort

Mehr

Steuerrecht 2009/10. Ein systematischer Überblick. Stand 1. September von. Dr. Werner Doralt. Universitätsprofessor in Wien. 11.

Steuerrecht 2009/10. Ein systematischer Überblick. Stand 1. September von. Dr. Werner Doralt. Universitätsprofessor in Wien. 11. Steuerrecht 2009/10 Ein systematischer Überblick Stand 1. September 2009 von Dr. Werner Doralt Universitätsprofessor in Wien 11. Auflage Wien 2009 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Vorwort

Mehr

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Lohn- und Einkommensteuer. Fachserie 14 Reihe 7.1

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Lohn- und Einkommensteuer. Fachserie 14 Reihe 7.1 Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 7.1 Finanzen und Steuern Lohn- und Einkommensteuer 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 28.06.2017 Artikelnummer: 2140710137004 Ihr Kontakt zu uns:

Mehr

Jährliche Einkommensteuerstatistik Sonderthema: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Jährliche Einkommensteuerstatistik Sonderthema: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Statistisches Bundesamt Fachserie 14 Reihe 7.1.1 Finanzen und Steuern Jährliche Einkommensteuerstatistik Sonderthema: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2010 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Solidaritätszuschlaggesetz 1995 TK Lexikon Arbeitsrecht Solidaritätszuschlaggesetz 1995 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 HI924195 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags HI44989 (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein

Mehr

Knappworst & Partner

Knappworst & Partner Forum Zukunft - aus der Praxis für die Praxis - Potsdam, 1 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 2 Themen: 1. 2. Kinder im Steuerrecht insbesondere

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern Inhaltsverzeichnis 7 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Steuern 2014... 13 1. Grundbegriffe der Steuern... 14 1.1. Abgaben... 14 1.1.1. Abgabenarten... 14 1.1.1.1. Steuern...

Mehr

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer

Seminar aktuell. StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers. Inhalt. Aktuelle Gesetzesänderungen. Hinweise zur Einkommensteuer. Hinweise zur Umsatzsteuer Mitarbeiterseminar Aktuelles A1 Seminar aktuell l Aktuelle Gesetzesänderungen l Hinweise zur Einkommensteuer l l Hinweise zur Umsatzsteuer l NEUES IM Steuerrecht StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers Folie 1 Inhalt

Mehr

Die Steuerfachwirtprüfung

Die Steuerfachwirtprüfung Lösung Klausur Nr.5 1 Wichtiger Berichtigungshinweis zu Sikorski/Mölleken/Zbanyszek Die Steuerfachwirtprüfung 3., überarbeitete und erweiterte Auflage Aufgrund eines bedauerlichen Versehens ist die Lösung

Mehr

Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich

Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich A. Allgemeines Abschnitt 7: Familienleistungsausgleich A. Allgemeines Aufgrund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (BeschlÅsse v. 29. 5. 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BStBl 1990 II 653,

Mehr

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

Fallsammlung Internationales Steuerrecht www.nwb.de Steuerfachkurs Training lsammlung Internationales Steuerrecht Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Kay-Michael Wilke Vorsitzender Richter am Finanzgericht Bearbeitet von Petra Karl Richterin am

Mehr

Cornelia Kraft Gerhard Kraft. Grundlagen der. Unternehmensbesteuerung. Die wichtigsten Steuerarten. und ihr Zusammenwirken

Cornelia Kraft Gerhard Kraft. Grundlagen der. Unternehmensbesteuerung. Die wichtigsten Steuerarten. und ihr Zusammenwirken Cornelia Kraft Gerhard Kraft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung Die wichtigsten Steuerarten und ihr Zusammenwirken 4., vollständig überarbeitete Auflage 2014 ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis v\

Mehr

Besteuerung von Unternehmen Band I: Ertrag-, Substanzund Verkehrsteuern

Besteuerung von Unternehmen Band I: Ertrag-, Substanzund Verkehrsteuern Wolfram Scheffler Besteuerung von Unternehmen Band I: Ertrag-, Substanzund Verkehrsteuern 4., neu bearbeitete Auflage CR Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIX Erster Teil Einführung

Mehr

3 Die Einkommens- und die Lohnsteuer. 3.1 Die Einkommensteuer

3 Die Einkommens- und die Lohnsteuer. 3.1 Die Einkommensteuer 3 Die Einkommens- und die Lohnsteuer 3.1 Die Einkommensteuer... ist die wichtigste Steuer unter den Besitzsteuern.... berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit natürlicher Personen.... ist

Mehr

G+E Einkünfte der Gesellschaft Mandant: 1 - Mustermann GmbH Steuer-Nr.: Musterstr. 1, Musterstadt

G+E Einkünfte der Gesellschaft Mandant: 1 - Mustermann GmbH Steuer-Nr.: Musterstr. 1, Musterstadt G+E 2012 - Einkünfte der Gesellschaft Musterstr. 1, 12345 Musterstadt Besteuerungsgrundlagen lt. Anlage FE 1 Einkunftsart: Gewerbebetrieb Laufende Einkünfte 114.850 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen 350 Vergütungen

Mehr

Direktvertrieb So haben Sie Ihre Steuern im Griff!

Direktvertrieb So haben Sie Ihre Steuern im Griff! Folie 1 Direktvertrieb So haben Sie Ihre Steuern im Griff! Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Folie 2 Direktberater = Unternehmer Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach

Mehr

Vorwort Inhaltsverzeichnis. Einkommensteuer 1. Erbschaft- und.schenkungsteuer 137. Grunderwerbsteuer 245. Allgemeines Verfahrensrecht 251

Vorwort Inhaltsverzeichnis. Einkommensteuer 1. Erbschaft- und.schenkungsteuer 137. Grunderwerbsteuer 245. Allgemeines Verfahrensrecht 251 Inhaltsübersicht Vorwort Inhaltsverzeichnis V IX 1. Kapitel Einkommensteuer 1 2. Kapitel Erbschaft- und.schenkungsteuer 137 3. Kapitel Grunderwerbsteuer 245 4. Kapitel Allgemeines Verfahrensrecht 251 Sachverzeichnis

Mehr

Steuerliche Änderungen Eine Auswahl

Steuerliche Änderungen Eine Auswahl Steuerliche Änderungen 2006 2008 Eine Auswahl Finnisch-Deutsche Handelsgilde Frankfurt den 8.2.2007 Dipl. Kffr.Sari M. Trosien Steuerberaterin Tel.: 06081 576 99 50 Email: s.trosien@tifcon.de, Web: www.tifcon.de

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2013/2014 Fall 1 Die Eheleute Franziska (F) und Max (M) sind österreichische Staatsbürger und unterhalten mit ihren Kindern eine Wohnung in Köln. Während F in den Jahren 2008 bis 2010 beinahe ausschließlich in Frankreich

Mehr

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer

Vorläufiges zu versteuerndes Einkommen vor Gewerbesteuer Seite 1 von 6 Steuerbelastungsvergleich für den Veranlagungszeitraum: 2010 Mandant: Mustermann, Musterstrasse, Musterhausen Mandanten-Nr.: 12345 Steuer-Nr.: Einzelunternehmen Steuerbilanzgewinn vor Gewerbesteuer

Mehr

A hat seinen Wohnsitz i.s.d. 8 AO in Dortmund. Somit ist er gemäß 1 I 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

A hat seinen Wohnsitz i.s.d. 8 AO in Dortmund. Somit ist er gemäß 1 I 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Lösungsskizze A. Subjektive Steuerpflicht des A: A hat seinen Wohnsitz i.s.d. 8 AO in Dortmund. Somit ist er gemäß 1 I 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. B. Objektive Steuerpflicht des A: I.

Mehr