Fachbereich Wirtschaft Prof. Dr. Ralf Klapdor. Steuerlehre 1. Prof. Dr. Ralf Klapdor
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- Gertrud Haupt
- vor 8 Jahren
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1 Steuerlehre 1
2 Wichtiger Hinweis Dieser Vorlesung liegt der Rechtsstand 2009 zu Grunde! Damit werden die Änderungen durch die Abgeltungssteuer, die ab gilt, eingeschlossen. 2
3 1 Grundlagen 1.1 Steuerarten und Steueraufkommen 1.2 Rechtsquellen der Besteuerung 1.3 Einfluss des Verfassungs- und Europarechts auf das deutsche Steuerrecht 3
4 Abgaben := Sammelbegriff für alle kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen Steuern := Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft Gebühren := Abgaben für (freiwillig oder gezwungenermaßen in Anspruch genommene) Leistungen der öffentlichen Hand Beiträge := Abgaben die von jedem erhoben werden, dem ein dauernder Vorteil aus einer öffentlichen Einrichtung geboten wird 4
5 Opfertheorie: Der Einzelne zahlt die Steuer als Opfer für die Allgemeinheit zur Erreichung des Staatszweckes. gleiches Opfer erforderlich! absolut gleiches Opfer relativ gleiches Opfer 5
6 Steuern Fachbereich Wirtschaft direkte Steuern indirekte Steuern Personenst. Sachst. (Realst.) Verkehrst. Verbrauchst. Gewerbest. Grundst. Umsatzst. Kraftfahrzeugst. Grunderwerbst. Versicherungst Mineralölst. Tabakst. Kaffeest. Bierst. usw. usw. Einkommenst. Körperschaftst. Solidaritäts -zuschlag Erbschaft- und Schenkungst. veranlagte Einkommenst. Lohnst. Kapitalertragst. inkl. Zinsabschlagst. 6
7 Steueraufkommen nach Steuerarten gesamtes Steueraufkommen: 538,2 Mrd. Euro 7
8 Grundbegriffe: Steuersubjekt = jeder, der eine durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat Steuerschuldner = derjenige, der den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft Steuerzahler = derjenige, der nach dem jeweiligen Steuergesetz, die Steuer an den Fiskus zu zahlen/entrichten hat Steuergläubiger = öffentlich rechtliches Gemeinwesen, dem die Steuer zufließt Steuerträger = derjenige, den die Steuer im Endergebnis belastet, der sie also wirtschaftlich trägt 8
9 Steuerdestinatar = derjenige, der nach dem Willen des Gesetzgebers die Steuer wirtschaftlich tragen soll Steuerobjekt = Steuergegenstand; ist der Tatbestand, an den die jeweilige Steuerpflicht anknüpft Bemessungsgrundlage = Wert- oder Mengengröße, die das Steuerobjekt quantifiziert Steuertarif = gibt für jede beliebige Höhe der Bemessungsgrundlage den entsprechenden Steuersatz an 9
10 Steuertarife mit konstantem Durchschnittssteuersatz proportionaler Tarif mit variablem Durchschnittssteuersatz progressiver Tarif degressiver Tarif regressiver Tarif fixer Tarif 10
11 Durchschnittssteuersatz: S = Steuer Bemessungsgrundlage 11
12 Grenzsteuersatz: s` = Δ Steuer Δ Bemessungsgrundlage 12
13 proportionaler Tarif: S s s s = s B B 13
14 progressiver Tarif: (direkte Progression) S s s s` s B B 14
15 progressiver Tarif (indirekte Progression) Fachbereich Wirtschaft S S Grenzsteuersatz B Steuerschuld Durchschnittssteuersatz B 15
16 Freibetrag Fachbereich Wirtschaft = Betrag, der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen wird und stets steuerfrei bleibt Freigrenze = Betrag, bis zu dem die Bemessungsgrundlage steuerfrei bleibt, bei dessen Überschreiten dann aber die volle Bemessungsgrundlage besteuert wird 16
17 proportionaler Tarif mit Freigrenze: S S Steuerschuld Durchschnittssteuersatz =Grenzsteuersatz B B 17
18 degressiver Tarif: S s s B s s` B 18
19 regressiver Tarif: Fachbereich Wirtschaft S s s B s` = negativ s B 19
20 fixer Tarif: Fachbereich Wirtschaft S s s B s` = Null! s B 20
21 Steuertarife mit konstantem Durchschnittssteuersatz mit variablem Durchschnittssteuersatz proportionaler Tarif progressiver Tarif degressiver Tarif regressiver Tarif fixer Tarif direkte Progression indirekte Progression z.b. USt z.b. ESt z.b. GewSt zurzeit nicht angewandt 21
22 Rechtsquellen: Gesetze Rechtsverordnungen Rechtsprechung Verwaltungsanweisungen 22
23 Gesetze: - Grundgesetz - Steuergesetze - allgemeine Steuergesetze - besondere Steuergesetze 23
24 Skizze wichtiger Steuerarten: Steuerpflicht - Steuerschuldner - Steuerobjekt Bemessungsgrundlage Tarif 24
25 Einkommensteuerpflicht Fachbereich Wirtschaft unbeschränkte beschränkte normale 1 Abs. 1 EStG erweiterte 1 Abs. 2 EStG fiktive 1 Abs. 3 EStG normale 1 Abs. 4 EStG erweiterte 2 Abs. 1 AStG Welteinkommen inländische Einkünfte 25
26 Einkunftsarten Das EStG enthält keine abstrakte Definition des Einkommens, sondern sieben abschließend in 2 Abs. 1 EStG aufgezählte Einkunftsarten. 26
27 Systematisierung der Einkunftsarten Gewinn- vs. Überschusseinkunftsarten Haupt- vs. Nebeneinkunftsarten Zu- und Abflussprinzip ( 11 EStG) vs. Feststellungsprinzip Dualismus der Einkommensermittlung 27
28 Neue Komplexität Durch die Unternehmensteuerreform hat sich das Einkommensteuerrecht weiter von dem Ideal der sog. synthetischen Einkommensteuer entfernt. Damit sind die verschiedenen Tarifformen neben den unterschiedlichen Einkunftsarten verstärkt zu beachten. 28
29 Einnahmen nicht steuerbare Einnahmen steuerbare Einnahmen steuerfrei steuerpflichtig Betriebseinnahmen Einnahmen i.s.d. 8 29
30 Ausgaben Fachbereich Wirtschaft Betriebsausgaben Werbungskosten Aufwendungen für die private Lebensführung nicht abzugsfähig 4 Abs. 5 abzugsfähig (Umkehrschluss) 9 Abs sofort zeitversetzt 30
31 Ermittlung der Bemessungsgrundlage Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13) Einkünfte aus Gewerbebetrieb ( 15) (insbesondere aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Einkünfte aus selbständiger Arbeit ( 18) (insbesondere aus freiberuflicher Tätigkeit, z.b. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) Fachbereich Wirtschaft Gewinneinkunftsarten: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 19) (Gehalt bzw. Lohn./. Werbungskosten oder Arbeitnehmer- Pauschbetrag lt. 9 und 9a) Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20) (Kapitalerträge - insbesondere Dividenden und Zinsen -./. Werbungskosten oder Werbungskosten- Pauschbetrag lt. 9 und 9a./. Sparer-Freibetrag lt. 20 Abs. 4) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21) Sonstige Einkünfte (erschöpfend aufgezählt in 22) (insbes. aus Renten und privaten Veräußerungsgeschäften) Überschusseinkunftsarten: = Summe der Einkünfte ( 2 Abs. 1) 31
32 Ermittlung der Bemessungsgrundlage Fachbereich Wirtschaft = Summe der Einkünfte ( 2 Abs. 1)./. Freibetrag für Land und Forstwirte ( 13 Abs. 3)./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( 24b)./. Altersentlastungsbetrag ( 24a) = Gesamtbetrag der Einkünfte ( 2 Abs. 3)./. Verlustabzug ( 10d)./. Sonderausgaben( 10-10c)./. außergewöhnliche Belastung ( 33-33c)./. Steuerbegünstigungen gem. 10e - 10i = Einkommen ( 2 Abs. 4)./. Freibeträge für Kinder ( 31, 32 Abs.6) = zu versteuerndes Einkommen = Bemessungsgrundlage ( 2 Abs. 5) 32
33 Ermittlung Gewinneinkünfte Fachbereich Wirtschaft mit Betriebsvermögensvergleich ohne Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögensvergleich nach 4 Abs. 1 Betriebsvermögensvergleich nach 5 Einnahmen-/Überschussrechnung 4 Abs. 3 nach Durchschnittssätzen 13a 33
34 Betriebsvermögensvergleich: Fachbereich Wirtschaft Gewinn = Betriebsvermögen lfd. Jahr - Betriebsvermögen Vorjahr + Entnahmen - Einlagen Einnahme-/Überschussrechnung: Gewinn = Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben 34
35 Bilanzierung Fachbereich Wirtschaft 1. Stufe: Ansatz 2. Stufe: Bewertung 3. Stufe: Ausweis 35
36 5 Abs. 1 EStG: Fachbereich Wirtschaft Bei Gewerbebetrieben... ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäßer Buchführung auszuweisen ist. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz 36
37 Gewerbebetrieb Fachbereich Wirtschaft Merkmale: - positive Merkmale: ( 15 Abs. 2) Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr - negative Merkmale: weder Land- und Forstwirtschaft noch freier Beruf oder andere selbständige Tätigkeit 37
38 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinneinkunftsarten -> 4 positive Merkmale 38
39 Arten der Einkünfte aus Gewerbebetrieb: gewerbliches Einzelunternehmen Gewinnanteile und Vergütungen von Gesellschaftern einer gewerblichen Personengesellschaft 39
40 gewerbliche Einkünfte: regelmäßige Einkünfte Einkünfte aus einer Betriebsveräußerung/ Betriebsaufgabe 40
41 steuerliche Vergünstigungen bei Veräußerungsgewinnen Freibetrag nach 16 Abs. 4 EStG Gewährung eines besonderen Tarifs 34 EStG 41
42 höchstmöglicher Freibetrag: Kürzung = Veräußerungsgewinn gekürzter Freibetrag = Kürzung 42
43 Veräußerungspreis - bilanzierter Wert des Betriebvermögens - Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn - Freibetrag = steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 43
44 Beispiel: Fachbereich Wirtschaft Ingenieur Schraube verkauft zum sein Ingenieursbüro. Der Erwerber übernimmt Vermögensgegenstände zum Buchwert von und Verbindlichkeiten i. H. v zu einem Kaufpreis von Schraube entstehen Rechtsanwalts- und Steuerberatungskosten i. H. v Wie hoch ist der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn? 44
45 17 EStG: Zu den Einkünften aus Gewerbetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. 45
46 Selbständige Arbeit Fachbereich Wirtschaft freiberufliche Tätigkeit wissenschaftliche, künstlerische, schrifstellerische oder erzieherische Tätigkeit selbständige Berufstätigkeit der Katalogberufe selbständige Berufstätigkeit der den Katalogberufen ähnlichen Berufe Tätigkeit als Einnehmer einer staatlichen Lotterie sonstige selbständige Tätigkeit z.b.: Testamentsvollstrecker Aufsichtsratsmitglieder 46
47 Ermittlung der Überschuss-Einkünfte: Einnahmen - Werbungskosten = Einkünfte 47
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