SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2016

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 206 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) Lösungsvorschlag : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 5 Auszug Rententabellen (0 Seiten) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2

2 Aufgabe Nr. : Versicherungsunterstellung 6 Bestimmen Sie bei den nachfolgenden Personen, in welchem Staat sie der Versicherung unterstellt sind. Begründen Sie Ihre Antwort.. Ein italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Milano (I), welcher vier Tage in der Woche in einer Pizzeria in Chiasso (CH) arbeitet und einen Tag pro Woche in einem Restaurant in Milano (I). In der Schweiz versichert (0.5 P) Kein wesentlicher Teil (25 % und mehr) der Tätigkeit im Wohnsitzstaat (0.5 P).2 Ein Schweizer Staatsangehöriger, welcher in Barcelona (Spanien) wohnt, und in Spanien bei einem spanischen Arbeitgeber arbeitet. In Spanien versichert (0.5 P) Erwerbsort ist massgebend (0.5 P).3 Ein französischer Staatsangehöriger, welcher in Deutschland wohnt und in einer Reiseagentur in Zürich (CH) arbeitet. In der Schweiz versichert (0.5 P) Erwerbsort ist massgebend (0.5 P).4 Ein Schweizer Staatsangehöriger, welcher in Délémont (CH) wohnt und zwei Tage pro Woche bei einer Versicherung in Stuttgart (D) und drei Tage pro Woche bei einer Pensionskasse in Basel (CH) arbeitet. In der Schweiz versichert (0.5 P) Wesentlicher Teil (über 25 %) der Tätigkeit im Wohnsitzstaat (0.5 P) Seite 2

3 Aufgabe Nr. : Versicherungsunterstellung (Fortsetzung).5 Ein schwedischer Staatsangehöriger, welcher in Stockholm (Schweden) wohnt, im Besitz der Bescheinigung A ist und welcher von seinem schwedischen Arbeitgeber während 8 Monaten in eine Filiale in Lausanne (CH) entsandt wird. In Schweden versichert (0.5 P) Die Bescheinigung A gilt bis zu 24 Monaten (Verlängerung möglich) (0.5 P).6 Ein portugiesischer Staatsangehöriger, welcher in Frankreich wohnt und in Italien und in Spanien für einen Schweizer Arbeitgeber mit Sitz in Genf (CH) arbeitet. In der Schweiz versichert (0.5 P) Keine Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat (0.5 P) Seite 3

4 Aufgabe Nr. 2: Allgemeine Fragen zu den Beiträgen 5 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (). 2. Die für eine Zahlungsperiode geschuldeten Beiträge sind innert 30 Tagen nach deren Ablauf zu bezahlen. 2.2 Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber (ANOBAG) müssen einen AHV/IV/EO-Beitrag von 8,4 % ihres massgebenden Einkommens entrichten. 2.3 Vom massgebenden Lohn, welcher den Betrag von CHF pro Kalenderjahr und pro Arbeitgeber nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Arbeitnehmers erhoben. 2.4 Die Beiträge von Nichterwerbstätigen bemessen sich aufgrund ihres Vermögens und des mit 20 multiplizierten jährlichen Renteneinkommens. 2.5 AHV-Beiträge können an die Versicherung des Heimatstaats eines Versicherten überwiesen werden, sofern der Versicherte die Schweiz endgültig verlässt und mit dem Heimatstaat kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Korrekturhinweis: pro e Antwort P Seite 4

5 Aufgabe Nr. 3: Massgebender Lohn 7.5 Die Closed AG mit Sitz in Genf (CH) hat ihre Geschäftsaktivitäten per Ende Juni 206 eingestellt. Die Arbeitnehmenden wurden per Ende Juli 206 entlassen. Vom..206 bis am wurden folgende Vergütungen ausbezahlt: Fritz Amstutz, Jahrgang 964 Brutto-Lohn CHF ; Bonus: CHF ; Fahrkostenentschädigung CHF ; der Arbeitsvertrag mit Fritz Amstutz endete am 3. Mai 206. Manuel Lopes, Jahrgang 984 Brutto-Lohn CHF ; Dienstwohnung: CHF ; einmalige Geburtszulage bei der Geburt des. Kindes: CHF Helena Conrad, geboren 953, Bezügerin einer AHV-Rente Brutto-Lohn CHF ; Überstundenentschädigung: CHF Martin Schouwey, geboren 980 Brutto-Lohn: CHF ; Überlassen eines Geschäftswagens für private Zwecke: CHF ; Dienstaltersgeschenk: CHF Graziella Stettler, geboren 986 Brutto-Lohn CHF ; Hochzeitsgeschenk: CHF ; Treueprämie: CHF Erstellen Sie anhand der vorstehenden Angaben die Lohnbescheinigung für die Closed AG. Wo aufgrund der Rechtslage keine Beträge anfallen, ist dies mit Angabe von 0 (Null) aufzuzeigen. 7.5 Name, Vorname AHV/IV/EO in CHF ALV in CHF ALV 2 (Solidarität) in CHF Amstutz Fritz Lopes Manuel Conrad Helena Schouwey Martin Stettler Graziella Total Korrekturhinweis: Pro e Antwort (e Berechnung) 0.5 P, somit pro Person, maximal.5 P = Total 7.5 P Seite 5

6 Aufgabe Nr. 3: Massgebender Lohn (Fortsetzung) Erstellen Sie die Beitragsabrechnung für die Closed AG. Der Verwaltungskostensatz der zuständigen Ausgleichskasse beträgt,7 %. 2.5 AHV/IV/EO 0.25 % von CHF = CHF ALV 2.2 % von CHF = CHF ALV Solidarität % von CHF = CHF Verwaltungskosten.7 % von CHF = CHF Total CHF Korrekturhinweis: Pro Berechnung (letzte Kolonne) 0.5 P; Resultat 0.5 P; Total 2.5 P. Seite 6

7 Aufgabe Nr. 4: Beiträge Selbständigerwerbende 5 Hans Stettler, geboren , führte bis August 205 eine Auto-Garage als Einzelunternehmen. Per wandelte er dieses Einzelunternehmen in eine AG um, die Stettler und Söhne AG. Ab diesem Zeitpunkt betrug sein Einkommen CHF pro Monat brutto. Aus der Steuermeldung für das Jahr 205 sind folgende Daten ersichtlich: Netto-Einkommen CHF Investiertes Eigenkapital CHF Berechnen Sie anhand der vorstehenden Angaben die persönlichen Beiträge von Hans Stettler für das Jahr 205. Der Zins auf das investierte Eigenkapital beträgt 0,5 %. Der Verwaltungskostensatz der zuständigen Ausgleichskasse beträgt,6 %. 5 Einkommen CHF 40' (0.5 P) Investiertes Eigenkapital - CHF ( P) (0.5 % von CHF ) Pro Rata berechnet CHF (0.5 P) Aufrechnung Einkommen CHF 54' ( P) 39'290 x 00 90,30 Abrundung Einkommen CHF 54' (0.5 P) Beiträge AHV/IV/EO 9,7 % CHF 4' ( P) Verwaltungskosten,6 % CHF (0.5 P) Beiträge 205 CHF 5'96.70 Korrekturhinweise: Zusätzl. Berechnung von massgebendem Lohn: keine Wertung, ausser in PB- Berechnung enthalten. Aufrechnung EK vor Zinsabzug Abzug 0.5 P; Falscher Satz Aufrechnung Abzug 0.5 P; Rundung EK-Zins (Kapital) auf CHF Abzug 0.5 P; Pro Rata Zins-Abzug 8/2; Rappenfehler Abzug 0.25 P; Satz 206 statt 205 Abzug 0.5 P. Seite 7

8 Aufgabe Nr. 5: Verzugs- und Vergütungszinsen 4 5. Bei einer Arbeitgeberkontrolle der BIGVALION AG, welche im Juni 206 erfolgt, stellt der Revisor fest, dass für das Jahr 202 diverse Lohnzahlungen an Mitarbeiter nicht deklariert wurden. 2 Die zuständige Ausgleichskasse verfügt die Nachzahlung und erstellt die Beitragsabrechnung über den Betrag von CHF am Erstellen Sie die detaillierte Zinsrechnung. Vom bis = 282 Tage ( P) CHF 62' x 5 x 282 = CHF ' x 360 ( P) 5.2 Die zuständige Ausgleichskasse erhält am die definitive Steuermeldung des Jahrs 203 für Paul Stuber. Aufgrund dieser Meldung sind CHF an persönlichen Beiträgen geschuldet. Paul Stuber hat für das Jahr 203 bereits CHF an Akontozahlungen geleistet. 2 Erstellen Sie die detaillierte Zinsabrechnung. Vom..204 bis = 888 Tage (0.5 P) CHF 4'700 (0.5 P).-- x 5 x 888 = CHF ' x 360 ( P) Korrekturhinweise: Richtiger Betrag (CHF 4 700) = 0.5 P; Resultat Abzug 0.25 P, nur Formel erwähnt 0.5 P; Seite 8

9 Aufgabe Nr. 6: Einkommensteilung (Splitting) 3 Nennen Sie drei Situationen, in denen die Einkommensteilung vorgenommen wird. Situation : Situation 2: Situation 3: Wenn beide Ehepartner rentenberechtigt sind, d.h. bei Eintritt des Versicherungsfalles des zweitrentenberechtigten Ehegatten. Wenn eine Witwe/ein Witwer Anspruch auf eine eigene Alters- oder Invalidenrente hat. Wenn die Ehe geschieden wird. Korrekturhinweis: Pro e Antwort P Seite 9

10 Aufgabe Nr. 7: Fragen aus dem Rentenbereich 5 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (). 7. Beitragszeiten vor dem 3. Dezember des Jahrs der Vollendung des 20. Altersjahrs können zur Auffüllung von später entstandenen Beitragslücken herangezogen werden. 7.2 Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt alle zwei Jahre den Aufwertungsfaktor für die Summe der Erwerbseinkommen neu fest. 7.3 Eine Ehefrau kann sich in gewissen Fällen und auf Gesuch hin sowohl Erziehungs- als auch Betreuungsgutschriften für die gleiche Zeitperiode anrechnen lassen. 7.4 Witwen und Witwer, welche eine Altersrente beziehen, haben Anspruch auf einen 20%-igen Aufschlag auf die Altersrente. Die Rente und der Zuschlag können den Höchstbetrag einer Altersrente übersteigen. 7.5 Ein marokkanischer Staatsangehöriger, welcher die Schweiz verlässt und in Frankreich Wohnsitz nimmt, erhält seine laufende AHV- Rente von der Schweizerischen Ausgleichskasse ausbezahlt. Korrekturhinweis: pro e Antwort P Seite 0

11 Aufgabe Nr. 8: Hinterlassenenrenten 4 8. In welchen Situationen erhält eine geschiedene Ehefrau eine Witwenrente? Wenn sie eines oder mehrere Kinder hat und die geschiedene Ehe mindestens 0 Jahre gedauert hat. (0.5 P) - Wenn die geschiedene Ehe mindestens 0 Jahre gedauert hat und die Scheidung nach der Vollendung des 45. Altersjahr erfolgt. (0.5 P) - Wenn das jüngste Kind sein 8. Altersjahr vollendet hat, nachdem die geschiedene Person ihr 45. Altersjahr zurückgelegt hat. (0.5 P) - Erfüllt eine geschiedene Ehefrau alle diese Voraussetzungen nicht, hat sie Anspruch auf eine Witwenrente nur, wenn und solange sie Kinder unter 8 Jahren hat. ( P) - Ebenfalls akzeptiert: Art. 24 Abs. AHVG: Zum Zeitpunkt der Verwitwung kinderlos, 45. Altersjahr vollendet und mindestens 5 Jahre verheiratet. (0.5 P) Total 2.5 P 8.2 Zählen Sie die Gründe auf, welche zum Erlöschen einer Witwerrente führen..5 - Wiederverheiratung - Tod des Witwers - Wenn das jüngste (letzte) Kind des Witwers das 8. Altersjahr vollendet hat. - Weitere als bewertete Antworten: - Tod des minderjährigen Kindes (0.5 P) - Anspruch auf eine vorteilhaftere AHV-/IV-Rente (0.5 P) - Wenn ausl. Staatsangehöriger, dessen Rente nur bei Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz ausgerichtet wird, seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt (0.25 P, da auf alle Rentenleistungen anwendbar). Je 0.5 P pro Antwort, Total.5 P Seite

12 Aufgabe Nr. 9: Berechnung Altersrenten 2 Silvano Berlusconi, geboren..953, ist seit mit Roberta Berlusconi, geboren , verheiratet. Das Ehepaar hat die italienische Staatsangehörigkeit und ist im Januar 976 in die Schweiz eingereist. Sie haben drei Kinder: Matteo, geboren ; Nadia, geboren ; Ricardo, geboren , Student der Rechte an der Universität Fribourg (CH). Silvano Berlusconi, welcher im Dezember 205 die Schweiz verlassen hat, möchte seine Rente um zwei Jahre vorbeziehen. Im September 206 reicht er der zuständigen Ausgleichskasse die Rentenanmeldung ein. Die individuellen Konti der beiden Ehepartner weisen folgende Einträge aus: Silvano Berlusconi: Roberta Berlusconi: Jahr Periode Einkommen (CHF) Jahr Periode Einkommen (CHF) ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' Total : '529'96.-- Total : 26'00.-- Seite 2

13 Aufgabe Nr. 9: Berechnung Altersrenten (Fortsetzung) Berechnen Sie detailliert die von der AHV zu zahlenden Leistungen anhand der Einträge in den individuellen Konti mit Hilfe der beigefügten Tabellen. 2 Anwendbare Tabelle: Skala 42 ( P) Beitragsdauer: 40 ( P) Anwendbare Rentenskala: 42 ( P) Einkommen: CHF ( P) Aufwertungsfaktor:.09 ( P) Durchschnittl. Einkommen: CHF x.09 : 40 = CHF ( P) Erziehungsgutschriften: CHF x 2 x 3 : 2 = CHF x 27 : 40 = CHF (2 P) Massgebendes durchschnittl. EK: CHF ( P) Rentenbetrag: CHF (CHF abzüglich 3.6 %) (2 P) Keine Kinderrente während Vorbezug ( P) Korrekturhinweise: Falls Altersrente berechnet, aber nichts von Kinderrente erwähnt, P gegeben (vgl. Aufgabestellung) EGS: 0.5 P für Summe EGS; 0.5 P für Anzahl EGS; 0.5 P für Halbierung; 0.5 P für Resultat Jahre des Jahrgangs statt anwendbare Tabelle ebenfalls akzeptiert Ergebnisse mit Rappen Abzug 0.5 P Rente mit Rappen Abzug 0.5 P maximal P Abzug für beides. Seite 3

14 Aufgabe Nr. 0: Plafonierung Renten 4 Die zuständige Ausgleichskasse berechnet für ein Ehepaar per folgende Renten: Ehemann Teilrente (Skala 43): CHF massgebendes Einkommen: CHF Ehefrau Teilrente (Skala 40): CHF massgebendes Einkommen: CHF Welche Rentenbeträge werden effektiv per Oktober 206 ausbezahlt? Zeigen Sie Ihre Berechnung detailliert auf. 4 Anwendbare Rentenskala: = 26 : 3= 42 ( P) Total Rentenbetrag: CHF , Maximale, plafonierte Rente: CHF ( P) Rente Ehemann: CHF x CHF : CHF = CHF ( P) Rente Ehefrau: CHF 2 07 x CHF : CHF = CHF ( P) Seite 4

15 Aufgabe Nr. : Aufschub der Altersrente 2. Nennen Sie zwei Situationen, in welchen der Aufschub der Altersrente nicht möglich ist. Situation : Situation 2: Mögliche Antworten, welche als akzeptiert wurden: Wenn die Altersrente auf eine IV-Rente folgt. (0.5 P) Wenn zur Altersrente eine Hilflosenentschädigung gewährt wird. (0.5 P) Wenn Aufschub weniger als Jahr betragen soll. (0.5 P) Wenn bereits die Altersrente bezogen wird (verfügt ist). (0.5 P) Wenn Meldung, dass man Rente aufschieben will, zu spät erfolgt. (0.5 P).2 Wie hoch ist der Zuschlag bei der Altersrente einer Frau, welche die Rente um 3 Jahre und 7 Monate aufschiebt? % (0.5 P).3 Wie hoch ist der Zuschlag bei der Altersrente eines Manns, welcher die Rente um 4 Jahre und 0 Monate aufschiebt? % (0.5 P) Seite 5

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