SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015
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- Kornelius Boer
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Erwerbsersatzordnung (EO), Erwerbsersatz bei Mutterschaft (MSE) und Familienzulagen (FZ) Aufgaben Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 45 Minuten 4 Tabellenauszug zur Ermittlung der EO- Tagesentschädigung (7 Seiten) Maximale Punktzahl: 45 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre Kandidatennummer auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2
2 Aufgabe : EO Kreuzen Sie die e(n) Antwort(en) an: 3. Welche Dienst- bzw. Personengruppen haben Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung? Durchdiener in der Armee Zivilschutzleistende Berufsmilitär Teilnehmende an J+S-Kursen.2 Eine kinderlose Frau, welche die Grundausbildung der Rekrutenschule absolviert, hat Anspruch auf ein Taggeld von: CHF % des Höchstbetrags der Gesamtentschädigung CHF CHF Bei welchem Gericht kann der/die Anspruchsberechtigte eine Beschwerde gegen einen Einspracheentscheid der EO-Ausgleichskasse erheben? Versicherungsgericht des Wohnkantons der/des Anspruchsberechtigten Versicherungsgericht des Kantons, in dem die angefochtene Entschädigungsperiode stattgefunden hat Versicherungsgericht des Kantons, in welchem die verfügende Ausgleichskasse ihren Sitz hat Versicherungsgericht des Kantons, in welchem der Arbeitgeber der/des Anspruchsberechtigten seinen Sitz hat Seite 2
3 Aufgabe 2: EO 5 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (): 2. Der Versicherte hat Anspruch auf EO-Kinderzulagen, wenn er unentgeltlich und dauerhaft für den Unterhalt eines Pflegekindes aufkommt. 2.2 Die Auszahlung der Erwerbsausfallentschädigung muss zwingend auf ein Bank- oder Postkonto erfolgen. 2.3 Eine nicht erwerbstätige Person hat während des Zivildienstes Anspruch auf EO-Entschädigungen gemäss EOG wie eine erwerbstätige Person. 2.4 Die Betriebszulage beträgt 27% des vor dem Dienstbeginn erwirtschafteten durchschnittlichen Tageseinkommens. 2.5 Nach der Anpassungen der Mindest- und Höchstbeträge der AHV-Renten per beträgt der Höchstbetrag der Gesamtentschädigung in der EO neu CHF pro Tag. Seite 3
4 Aufgabe 3: EO 2 Beantworten Sie die Frage genau, und nennen Sie den entsprechenden Gesetzesartikel Wie werden die EO-Leistungen finanziert? Gesetzesartikel: Seite 4
5 Aufgabe 4: EO Berechnung der Leistung 3 Peter Kurz ist bei der Schuster AG angestellt und erzielt einen monatlichen Bruttolohn von CHF 6' sowie einen 3. Monatslohn in gleicher Höhe. Er absolviert einen 9-tägigen Wiederholungskurs vom 0. bis Auf der EO-Anmeldung werden 7 besoldete und 2 unbesoldete Tage ausgewiesen. Der Arbeitgeber bezahlt ihm den vollen Lohn. Herr Kurz hat keine Kinder. 4. Berechnen Sie die EO-Tagesentschädigung, und zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4.2 Wie hoch ist der ausbezahlte Brutto-Gesamtbetrag? Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4.3 Welcher Nettobetrag wird dem Arbeitgeber von Herrn Kurz insgesamt ausbezahlt? Zeigen Sie den Lösungsweg nachvollziehbar auf. Seite 5
6 Aufgabe 5: EO Berechnung der Leistung 2 Ludovic absolviert die Rekrutenschule vom bis zum Vor seinem Dienstantritt war er in der Firma seines Onkels 2 Monate befristet bis kurz vor Beginn der Rekrutenschule angestellt und verdiente einen monatlichen Bruttolohn von CHF 4' Er erhält einen 3. Monatslohn, wobei eine Hälfte jeweils im Juni und die andere Hälfte im Dezember ausbezahlt wird. Am..204 wird Ludovic Vater von Gaël. Bei der Geburt seines Sohnes erhält Ludovic zwei unbesoldete Urlaubstage, d.h. den. und Berechnen Sie den exakten Gesamtbetrag der Erwerbsausfallentschädigung, die Ludovic für die gesamte Dauer der Rekrutenschule erhält. Zeigen Sie den Lösungsweg nachvollziehbar auf. 5.2 Nach welchem Gesetzesartikel wird die Entschädigung in diesem Fall festgesetzt? Seite 6
7 Aufgabe 6: Mutterschaftsentschädigung 7 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (): 6. Bei termingerechter Geburt eines totgeborenen Kinds besteht Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. 6.2 Auf der Mutterschaftsentschädigung werden in jedem Fall AHV-/IV- und EO-Beiträge erhoben, jedoch nicht ALV-Beiträge. 6.3 Die Mutterschaftsentschädigung ist in jedem Fall pfändbar. 6.4 Das Kind muss am Ende des Mutterschaftsurlaubs ins Spital eingewiesen werden. Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub kann somit unterbrochen und verlängert werden. 6.5 Im 205 beträgt die Mindestgarantie der Mutterschaftsentschädigung für eine nicht erwerbstätige Mutter CHF 62.- pro Tag. Seite 7
8 Aufgabe 6: Mutterschaftsentschädigung (Fortsetzung) 6.6 Bei einer Frühgeburt 3 Monate vor dem errechneten Geburtstermin wird die notwendige Versicherungsdauer herabgesetzt. 6.7 Frau Rih bezieht eine Mutterschaftsentschädigung und nimmt während des bezahlten Mutterschaftsurlaubs an einem J+S Leiterkurs teil. Sie wird sowohl die Mutterschaftsentschädigung wie auch die Erwerbsausfallentschädigung erhalten. Seite 8
9 Aufgabe 7: Mutterschaftsentschädigung 4 7. Die Mutter muss 3 Wochen vor dem Geburtstermin ins Spital eingewiesen werden. Nach der Geburt bleiben sie und das Kind noch während 2 Wochen im Spital. Ab welchem Datum kann sie den bezahlten Mutterschaftsurlaub geltend machen? 2 ab dem Spitaleintritt der Mutter ab dem Tag der Geburt ab dem Tag nach der Geburt ab dem Spitalaustritt von Mutter und Kind Nennen Sie den genauen Gesetzesartikel: 7.2 Kann eine Selbstständigerwerbende, deren Mutterschaftsentschädigung von der AHV auf der Basis eines provisorischen Einkommens berechnet wurde, zu einem späteren Zeitpunkt eine Neuberechnung der Entschädigung verlangen? 2 Nein, es ist keine Anpassung möglich Ja, nur auf Vorweisen der definitiven Beitragsverfügung Ja, auf Vorweisen der Steuererklärung Ja, auf Vorweisen der von einem Treuhänder erstellten Bilanz Nennen Sie den entsprechenden Gesetzes-/Verordnungsartikel: Seite 9
10 Aufgabe 8 : MSE Leistungsberechnung 4 Sabine Bleu ist bei der Gehzeh AG angestellt. Sie erzielt einen Monatslohn von CHF 4'500.- sowie einen 3. Monatslohn. Am erhält sie eine Lohnerhöhung von CHF pro Monat. Sabine Bleu ist bereits Mutter eines 2-jährigen Sohns. Am ist sie erneut Mutter einer Tochter geworden. Frau Bleu nimmt die Arbeit am 90. Tag ihres Mutterschaftsurlaubs wieder auf. Die Mutterschaftsentschädigung wird direkt der Mutter überwiesen. 8. Berechnen sie das exakte Total der Mutterschaftsentschädigung, die Frau Bleu für die gesamte Dauer erhält, und geben Sie den genauen Berechnungsweg wieder. 4 Seite 0
11 Aufgabe 9: Familienzulagen Anspruchskonkurrenz 7 9. Das Elternpaar lebt und arbeitet als Angestellte im Wohnkanton des Kinds. Welcher Elternteil ist hier erstanspruchsberechtigt? 9.2 Die Eltern wohnen im Kanton Freiburg, die Mutter ist im Wohnkanton angestellt, der Vater ist Angestellter ausserhalb des Wohnkantons. Welcher Elternteil ist hier erstanspruchsberechtigt? 9.3 Die Eltern sind geschieden. Die Kinder leben bei der Mutter, welche die alleinige elterliche Sorge inne hat. Sie ist wiederverheiratet und nicht erwerbstätig. Ihr neuer Ehemann arbeitet im Angestelltenverhältnis, der biologische Vater der Kinder ist arbeitslos. Welche Person muss die Familienzulagen beziehen? 9.4 Die Eltern leben in Frankreich. Beide arbeiten in der Schweiz, jedoch in unterschiedlichen Kantonen. Welcher Elternteil muss die Familienzulagen beziehen? 9.5 Die Eltern sind geschieden und haben das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder. Sie teilen sich auch die Obhut exakt 50/50. Beide Elternteile arbeiten und wohnen im Wohnkanton des Kinds. Welcher Elternteil ist erstanspruchsberechtigt? Seite
12 Aufgabe 9: Familienzulagen Anspruchskonkurrenz (Fortsetzung) 9.6 Der Ehemann ist landwirtschaftlicher Arbeitnehmer, seine Ehefrau ist Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft. Beide leben und arbeiten im selben Kanton. Welcher Elternteil ist erstanspruchsberechtigt? 9.7 Der Ehemann ist selbstständiger Landwirt im Wohnkantons des Kindes und seine Ehefrau ist Angestellte ausserhalb der Landwirtschaft in einem anderen Kanton. Welcher Elternteil ist erstanspruchsberechtigt? Seite 2
13 Aufgabe 0: Familienzulagen 5 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen () oder nicht (): 0. Art. 7 FamZG ist nicht anwendbar, wenn eine Anspruchskonkurrenz zwischen zwei Personen besteht, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, eine in der Schweiz, die andere in einem Land der EU. 0.2 Eine Mutter, die im Kanton Neuenburg im Angestelltenverhältnis arbeitet und in der Schweiz ihr Kind geboren hat, jedoch in Frankreich lebt, hat Anspruch auf die Neuenburger Geburtszulage. 0.3 Herr Delettre, Angestellter, hat sein Grosskind (Enkel) zur Pflege aufgenommen. Der Versicherte erhält zu Gunsten seines Grosskinds eine behördliche Unterhaltszahlung von CHF '00.- pro Monat. Herr Delettre kann für sein Grosskind Familienzulagen geltend machen. 0.4 Die Familienzulagen-Beiträge der Arbeitgeber werden immer von den kantonalen Familienausgleichskassen erhoben. 0.5 Anspruch auf Haushaltszulage haben selbstständige Landwirte und landwirtschaftliche Angestellte. Seite 3
14 Aufgabe : Familienzulagen - Fallstudie 3 Herr Stegger ist landwirtschaftlicher Angestellter im Berggebiet. Sein jährliches Bruttoeinkommen beträgt CHF 38' Seine Ehefrau, die arbeitslos ist, bringt am einen Sohn zur Welt.. Geben Sie die detaillierten Familienzulagen an, die für den Monat Juni 204 an Herrn Stegger ausgezahlt werden. Am nimmt Frau Stegger für einen Monat eine Stellvertretung als Nachtwache in einem Altersheim an. Sie arbeitet im selben Kanton wie ihr Ehemann. Sie verdient in diesem Monat insgesamt CHF 3' Geben Sie die exakten Familienzulagen an, die Herrn und Frau Stegger für den Monat Oktober 204 überwiesen werden. Am wechselt Herr Stegger den Arbeitgeber und wird in der Schreinerei Ogi angestellt, die sich in einem anderen Kanton als der Wohnsitz der Familie befindet. Zum gleichen Zeitpunkt willigt seine Ehefrau ein, weiterhin im Altersheim einmal pro Monat als Nachtwache tätig zu sein, d.h. 2 Stunden zu CHF brutto..3 Nennen Sie die Änderungen bei den Familienzulagen, die per erfolgen. Geben Sie alle Familienzulagen detailliert an, die ab diesem Datum ausbezahlt werden oder werden könnten. Seite 4
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