SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Arbeitslosenversicherung (ALV)
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- Gundi Weiss
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 06 Arbeitslosenversicherung (ALV) Lösungsvorschlag : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in
2 Aufgabe : Allgemeine Fragen 5. Ab sind einige Änderungen in der Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten. Nennen Sie eine davon.. Bei welcher Vollzugsstelle müssen die persönlichen Arbeitsbemühungen abgegeben werden?.3 Ist es in der Arbeitslosenversicherung möglich, einen Vorschuss auszuzahlen? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage..4 Die Arbeitslosenversicherung hat u.a. den Auftrag, bei Arbeitslosigkeit Taggeldleistungen zu erbringen. Welche drei weiteren Risiken deckt die Arbeitslosenversicherung zudem ab? Nennen Sie mindestens deren zwei.. Erhöhung des versicherten Verdienstes / KAE: Verlängerung der n Bezugsdauer von auf 8 Monate. Regionale Arbeitsvermittlung / Arbeitsamt.3 Artikel 3 AVIV.4 Entschädigungen im Falle von Kurzarbeit Entschädigungen im Falle von Schlechtwetter Entschädigungen im Falle von Insolvenz Korrekturhinweis:. Eine richtige Antwort gibt den Punkt.4 Pro Antwort Punkt. Maximal Seite
3 Aufgabe : Arbeitslosenentschädigung 0 Sachverhalt: Larissa Bruder, geboren am , verheiratet, ohne Kinder, arbeitete seit 006 bei der Bank und Handel Cie AG. Das Unternehmen kündigte das Arbeitsverhältnis aufgrund finanzieller Schwierigkeiten am fristlos auf. Die ordentliche Kündigungsfrist hätte drei Monate gedauert. Larissa Bruder meldete sich am bei der zuständigen Stelle zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Ihre letzten Lohnabrechnungen enthalten die folgenden Angaben: Monat Brutto-Lohn Prämie pro Monat Spesen (nicht (AHV-pflichtig) AHV-pflichtig) August 05 CHF CHF CHF Juli 05 CHF CHF Juni 05 CHF CHF Mai 05 CHF CHF April 05 CHF CHF März 05 CHF CHF Februar 05 CHF CHF Januar 05 CHF CHF CHF Dezember 04 CHF CHF November 04 CHF CHF Oktober 04 CHF CHF September 04 CHF CHF Berechnen Sie den (monatlichen) versicherten Verdienst und das Brutto- Taggeld. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4. Berechnen Sie die Brutto-Entschädigung für den Monat September 05 ( Arbeitstage) unter Berücksichtigung der zu bestehenden allgemeinen Wartetage..3 Von wann bis wann dauert die Rahmenfrist für die Beitragszeit und die Rahmenfrist für den Leistungsbezug? Seite 3
4 Aufgabe : Arbeitslosenentschädigung (Fortsetzung).4 Wie viele Taggelder kann Larissa Bruder im Maximum beziehen?.5 Welche gesetzlichen Vorgaben muss die Arbeitslosenkasse bei ihrer Taggeldzahlung während der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist berücksichtigen? Was muss sie nebst der Auszahlung zudem unternehmen? Nennen Sie den massgebenden Gesetzesartikel.. Durchschnitt Monate = CHF = versicherter Verdienst CHF ( P) Lösungsweg ( P) Taggeldansatz 70 % ( P) Taggeld ( P). Arbeitstage./. 5 Wartetage = 7 ( P) x = CHF 03.0 ( P).3 RFB: (0.5 P) RFL: (0.5 P).4 50 Taggelder / Art. 7 Abs. Bst. c. AVIG ( P).5 Art. 9 AVIG ( P) / Die Kasse muss die während der Kündigungsfrist ausbezahlten Taggelder auf dem Rechtsweg einfordern (0.5 P) und darf auf die Geltendmachung nicht verzichten. (0.5 P) Seite 4
5 Aufgabe 3: Allgemeine Fragen 6 3. Die Kantonale Amtsstelle erlässt eine Verfügung wegen ungenügender oder fehlender Arbeitsbemühungen. Innert welcher Frist kann diese Verfügung angefochten werden? 3. Bei Personen, welche von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, berechnet sich das Taggeld aufgrund von Pauschalansätzen. Wie viel beträgt der höchste Pauschalbetrag? (Auswahl: CHF CHF , CHF , CHF , CHF , CHF ) 3.3 Wie viel beträgt das Taggeld bei einer Person, die nicht unterhaltspflichtig ist und einen versicherten Verdienst von CHF erzielt? 3.4 Wie viele Taggelder hat eine versicherte Person zugute, die aufgrund von Art. 4 AVIG Leistungen der Arbeitslosenversicherung beantragt? 3.5 Welches ist die erforderliche Mindestbeitragszeit (während der Rahmenfrist für die Beitragszeit) um Leistungen der Arbeitslosenversicherung geltend machen zu können? 3.6 Eine der Pflichten bei Arbeitslosigkeit ist die Erreichbarkeit für die Regionale Arbeitsvermittlung. Innert welcher Zeitspanne muss die versicherte Person erreichbar sein? Tage ( P) 3. CHF ( P) 3.3 CHF (CHF :.7 x 70%) ( P) Taggelder ( P) 3.5 volle Monate ( P) 3.6 innert Tagesfrist (Art. Abs. AVIV) ( P) Korrekturhinweis: 3. Die einzige richtige Antwort ist CHF Seite 5
6 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung Sachverhalt 4 Manfred Ganz wurde das langjährige Arbeitsverhältnis bei der Computer AG per gekündigt. Im Jahr 04 erhielt er einen Monatslohn von CHF sowie einen zusätzlichen 3. Monatslohn. Ab betrug sein Einkommen pro Monat CHF sowie anteilsmässig einen 3. Monatslohn. Die Kinderzulage für seine 4-jährige Tochter Sara wurde ihm monatlich ausbezahlt. Am stellte Manfred Ganz Antrag auf Arbeitslosenentschädigung. 4. Berechnen Sie den versicherten Verdienst von Manfred Ganz ab Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4. Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit die Arbeitslosenkasse die Kinderzulage ausbezahlen kann? Erweiterung des Sachverhalts Am trat Manfred Ganz eine bis befristete Stelle an. Vereinbart wurde ein Monatslohn von CHF zuzüglich dem anteilsmässigen 3. Monatslohn. Am beantragte er erneut Taggelder der Arbeitslosenkasse. 4.3 Wie hoch ist der versicherte Verdienst ab ? Begründen Sie Ihre Antwort. 4. CHF ( P) 5 Monate (Jan. Mai 05) à CHF ( plus Anteil 3 ML) = Monat (Dez. 04) à CHF 8'504.5 (7' plus Anteil 3 ML) = Total 5'379.5 : 6 = 8' Durchschnitt 6 Mt. > als Monate ( P) 4. Sofern die Kindesmutter kein Einkommen von mindestens CHF erzielt. ( P) 4.3 Der versicherte Verdienst bleibt unverändert bei CHF (0.5 P) Gem. Art. 37 Abs. 4 AVIV wird der Verdienst während einer RFL nur erhöht, wenn mindestens 6 Monate ununterbrochen eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. (0.5 P) Seite 6
7 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung Sachverhalt 8 Heidi Kramer, geboren , hat nach der obligatorischen Schulzeit das Studium als Juristin erfolgreich abgeschlossen. Bis zu ihrer Heirat im Jahr 990 und der Geburt der Tochter Astrid, geboren , arbeitete Heidi Kramer als Anwältin in der Kanzlei ihres Ehemanns. Mit Scheidungsurteil vom wurde die Ehe in der Schweiz rechtskräftig geschieden. Am meldet sich Heidi Kramer bei der zuständigen Stelle zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. 5. Welche drei Voraussetzungen muss Heidi Kramer erfüllen, damit sie infolge der Scheidung von der Beitragszeit befreit werden kann? 3 5. Wie viele Taggelder kann sie im Maximum beziehen? 5.3 Definieren Sie den versicherten Verdienst. Geben Sie den entsprechenden Verordnungsartikel an. 5.4 Wie viele Wartetage insgesamt muss sie zu Beginn der Rahmenfrist für den Leistungsbezug bestehen? 5. Gezwungen sein, eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen; Zeitpunkt der Scheidung Wohnsitz in der Schweiz; Scheidung nicht länger als ein Jahr zurückliegt. (je Nennung Punkt, max. 3 ) Taggelder ( P) 5.3 CHF ( P), Art. 4 Abs. Bst. a AVIV ( P) allgemeine Wartetage, Art. 8 Abs. AVIG ( P) 5 besondere Wartetage, Art. 6 Abs. AVIV ( P) Seite 7
8 Aufgabe 6: Schlechtwetterentschädigung 4 6. Wie hoch muss der minimale Arbeitsausfall in Bezug auf die Normalarbeitszeit des Betriebs sein, damit ein Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung gestellt werden kann? 6. Bis wann muss der wetterbedingte Arbeitsausfall spätestens bei der kantonalen Amtsstelle gemeldet werden? 6.3 In welchem Falle kann die Arbeitslosenkasse die Leistungen für Schlechtwetterentschädigung ablehnen, obwohl der Antrag von der Kantonalen Amtsstelle bewilligt wurde? Nennen Sie ein konkretes Beispiel. 6.4 Wie viele Karenztage sind für die Schlechtwetterentschädigung zu bestehen? 6. Die Gesetzgebung kennt keinen minimalen Arbeitsausfall bezüglich Schlechtwetter-Entschädigung. ( P) 6. Bis spätestens am fünften Tag des folgenden Kalendermonats (Art. 69 Abs. AVIV). ( P) 6.3 Die Arbeitslosenkasse hat dem Unternehmen innert zweier Jahre bereits sechs Abrechnungsperioden ausgerichtet. / Kein anrechenbarer Arbeitsausfall. ( P) 6.4 Für die. bis 6. Abrechnungsperiode gilt eine Karenzzeit von Tagen, ab der 7. Abrechnungsperiode gilt eine Karenzzeit von 3 Tagen. ( P) Korrekturhinweis: 6. Es sind auch weitere Antworten möglich, sofern sie sinngemäss stimmen. 6.3 Weitere Antworten sind möglich. (Bsp.: Es haben nur diejenigen Personen Anspruch auf Entschädigung, von denen die Unterlagen eingereicht wurden). 6.4 Wenn nur die Anzahl Tage genannt werden = ½ Punkt. Einen weiteren ½ Punkt für den zeitlichen Ablauf. Seite 8
9 Aufgabe 7: Kurzarbeitsentschädigung 6 Der Betrieb für Mauerarbeiten Grande beschäftigt neben dem Inhaber noch 3 Angestellte und Lehrling. Der Inhaber verdient jährlich CHF brutto. Die 3 Angestellten verdienen monatlich je CHF (inklusive Anteil 3. Monatslohn) und der Lehrling erhält im ersten Lehrjahr einen Monatslohn in der Höhe von CHF Aufgrund fehlender Aufträge stellt das Unternehmen eine Verkürzung der Arbeitszeit in Aussicht und beantragt Leistungen für die Entschädigung von Kurzarbeit. Unterstützen Sie den Betrieb für Mauerarbeiten bei den Verwaltungsabläufen, indem Sie folgende Fragen beantworten: 7. Innert welcher Frist muss der Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden? 7. Wo genau (bei welcher Vollzugsstelle) muss der Antrag eingereicht werden? 7.3 Welche Stelle ist zuständig für die Auszahlung der Leistungen? 7.4 Für welche Mitarbeitenden kann keine Kurzarbeit entschädigt werden? 7. 0 Tage bevor die Kurzarbeit im Betrieb eingeführt wird ( P) 7. Bei der Kantonalen Amtsstelle ( P) 7.3 Bei einer vom Betrieb gewählten ( P) Arbeitslosenkasse ( P) 7.4 Der Inhaber hat keinen Anspruch auf Leistungen. ( P) Der Lehrling hat keinen Anspruch auf Leistungen. ( P) Korrekturhinweis: 7.3 Für Arbeitslosenkasse Punkt und für selber gewählt Punkt. Seite 9
10 Aufgabe 8: Insolvenzentschädigung Sachverhalt 7 Die Uhrenexport GmbH mit Sitz in Grenchen SO steckte wegen der Frankenstärke in grossen Schwierigkeiten und musste schliesslich am Konkurs anmelden. Für die Monate April und Mai 06 konnten keine Löhne mehr ausbezahlt werden. 8.. Die Lernende Tamara Dahinden, wohnhaft im Kanton Solothurn, verdient im dritten Lehrjahr CHF pro Monat und hat jeden Monat Anspruch auf einen anteilmässigen 3. Monatslohn. Welchen Betrag kann sie bei der Arbeitslosenkasse geltend machen? 8.. Der geschäftsführende Gesellschafter Konstantin Caviezel, wohnhaft im Kanton Luzern, hat einen vertraglich vereinbarten Monatslohn von CHF zuzüglich 3. Monatslohn. Welchen Betrag kann er bei der Arbeitslosenkasse geltend machen? 8..3 Die Uhrmacherin Sandra Sutter, wohnhaft im Kanton Aargau, hat einen vertraglich vereinbarten Monatslohn von CHF Im Mai 06 hat sie noch Überzeit im Umfang von CHF geleistet. Welchen Betrag kann sie bei der Arbeitslosenkasse geltend machen? 8..4 Bei welcher Arbeitslosenkasse muss die Insolvenzentschädigung geltend gemacht werden? 8. Für welchen Zeitraum deckt die Insolvenzentschädigung grundsätzlich ausstehende Lohnzahlungen (sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind)? 8.3 Wie hoch sind je Person die monatlichen Leistungen im Maximum? 8.. CHF : x 3 = brutto CHF 8.50 pro Monat. x 8.50 = CHF ( P) 8.. Der geschäftsführende Gesellschafter hat keinen Anspruch auf Insolvenzentschädigung. ( P) 8..3 CHF x = ( P) + Überzeit CHF = CHF ( P) 8..4 Bei der öffentlichen ALK Kanton Solothurn ( P) 8. Maximal die letzten 4 Monate des Arbeitsverthältnisses ( P) 8.3 CHF pro Monat ( P) Seite 0
11 Aufgabe 9: Arbeitsmarktliche Massnahmen Sachverhalt 0 Thomas Dähler ist beim RAV zur Arbeitsvermittlung angemeldet und bezieht bereits seit über 0 Monaten Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Er ist 60 Jahre alt und daher erschwert vermittelbar. Ein Arbeitgeber würde ihn gerne anstellen, hat aber Bedenken aufgrund des fortgeschrittenen Alters. 9.. Welche konkrete arbeitsmarktliche Massnahme würde sich für Thomas Dähler und den potentiellen Arbeitgeber anbieten? 9.. Für welche Dauer kann die Massnahme angeordnet werden? 9..3 Wie funktioniert das Abrechnungsverfahren bei der obenstehenden Massnahme? 9. Welche Zwecke sollen arbeitsmarktliche Massnahmen erfüllen? Nennen Sie mindestens deren drei. 3 Kreuzen Sie bei den nachstehenden Aussagen an, ob diese zutreffen (richtig) oder nicht (falsch). 9.3 Die Kosten an die Kursveranstalter werden von der Regionalen Arbeitsvermittlung bezahlt. richtig falsch 9.4 Versicherte können während der Kündigungsfrist eine arbeitsmarktliche Massnahme besuchen. richtig falsch 9.5 An gewissen arbeitsmarktlichen Massnahmen können selbst Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, teilnehmen. richtig falsch Seite
12 Aufgabe 9: Arbeitsmarktliche Massnahmen (Fortsetzung) 9.. Einarbeitungszuschüsse (Art. 65 AVIG) ( P) 9.. Monate (Art. 66 Abs. bis AVIG) ( P) 9..3 Der Arbeitgeber entschädigt den Lohn direkt an Herrn Dähler. ( P) Die ALK entschädigt die Zuschüsse nachträglich an den Arbeitgeber. ( P) 9. Möglichst rasche Wiedereingliederung ( P) Vermittlungsfähigkeit verbessern ( P) Die Gefahr von Langzeitarbeitlosigkeit vermindern ( P) 9.3 Die Kosten an die Kursveranstalter werden von der Regionalen Arbeitsvermittlung bezahlt richtig falsch ( P) 9.4 Versicherte können während der Kündigungsfrist eine arbeitsmarktliche Massnahme besuchen richtig falsch ( P) 9.5 An gewissen arbeitsmarktlichen Massnahmen können selbst Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen, teilnehmen. richtig falsch ( P) Seite
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