SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Es sind ausschliesslich die offiziellen Zusatzblätter erlaubt. Die Zusatzblätter werden Ihnen bei Bedarf durch die Prüfungsaufsicht abgegeben. Sie erhalten die Zusatzblätter nach Prüfungsbeginn durch Handzeichen. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in

2 Aufgabe : Allgemeines a. Welche zentralen Ziele hat die Arbeitslosenversicherung? 6 b. Welche Durchführungsstelle erlässt in der Arbeitslosenversicherung die offiziellen Weisungen zum AVIG für die ganze Schweiz? c. Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts hat keinen Einfluss auf die Arbeitslosenversicherung. 0.5 richtig falsch d. Sind für die von der Arbeitslosenversicherung erbrachten Leistungen Revisionen vorgesehen? 0.5 Ja Nein e. Ein Versicherter hat zu viel Geld von der Arbeitslosenkasse erhalten. Diese hat für ihn eine Leistungsrückforderung über CHF erstellt. Bei der Auszahlung der nächsten Arbeitslosenentschädigung zieht die Kasse ohne weitere Benachrichtigung den fälligen Betrag ab. Der Versicherte ist mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden. Begründen Sie anhand der Rechtsgrundlage, ob diese Vorgehensweise im Einklang mit den Vorschriften steht. Ist die Vorgehensweise nicht richtig, so skizzieren Sie was die Kasse zu unternehmen hat. Machen Sie in beiden Fällen so präzise Angaben wie möglich. f. Wer kontrolliert die Arbeitssuche? a. Das Gesetz garantiert den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlechtem Wetter und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Art. a AVIG). b. SECO c. Falsch d Ja e. Die Vorgehensweise der ALK ist gemäss Art. 95 AVIG nicht korrekt. Die ALK hat über den Betrag von CHF ' eine schriftliche Rückforderungsverfügung an den Versicherten zu erlassen f. RAV oder die zuständige Amtsstelle Korrekturhilfe: a. P für die Garantie eines Ersatzes oder einer vergleichbaren Information (drohende Arbeitslosigkeit bekämpfen Art. a Abs. AVIG) und P für das Aufzählen der 4 versicherten Risiken e. P für die Beurteilung ob korrekt oder nicht korrekt und P für die Verfügung Seite

3 Aufgabe : Arbeitslosenentschädigung (ALE) Sachverhalt : 6 Thomas Gantenbein, verheiratet, ohne Unterhaltspflicht, arbeitete seit 998 bei der Finanz AG. Er monatlich ein Einkommen von CHF 8' (brutto). Zudem hatte er Anspruch auf einen. Monatslohn. Am kündigte die Finanz AG das Arbeitsverhältnis aus wirtschaftlichen Gründen per Aufgrund des vorhandenen Sozialplans erhielt Thomas Gantenbein beim Austritt eine Abgangsentschädigung von CHF 5'00.-- ausgerichtet. Am meldete sich Thomas Gantenbein beim RAV/Wohngemeinde und erhob Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Fragen:. Wie hoch ist der versicherte Verdienst und wie viel beträgt das Taggeld von Thomas Gantenbein? Der Lösungsweg muss aufgezeigt werden.. Wann beginnt die Rahmenfrist für den Leistungsbezug von Thomas Gantenbein? Begründen Sie Ihre Antwort.. Wie viele Wartetage muss Thomas Gantenbein bestehen? Nennen Sie die gesetzliche Grundlage.. Versicherter Verdienst: CHF 9' (CHF 8' : x ) Taggeld: CHF 9.55 (CHF 9'00.-- :,7 x 70%) (Ergebnis je ½ P, Lösungsweg je ½ P). Beginn RFL = ( P) Aufgrund der Abgangsentschädigung besteht für den Freibetrag von CHF 6' übersteigenden Teil kein anrechenbarer Arbeitsausfall (½ P). Abgangsentschädigung abzüglich Freibetrag = CHF 7'00.-- (½ P). CHF 7'00.00 geteilt durch versicherter Verdienst von CHF 9'00.-- (P) = Monate ( ) kein anrechenbarer Arbeitsausfall. 5 Wartetage (½ P).) Art. 8 Abs. Bst. b AVIG (½ P). Seite

4 Aufgabe : Arbeitslosenentschädigung (ALE) Sachverhalt : 7 Jacqueline Burri, ledig, geboren am , arbeitete seit dem bei der Leblanc SA. Der Lohn betrug für die Teilzeitbeschäftigung (50%) CHF ' Das befristete Arbeitsverhältnis endete am Bei ihrem Austritt erhielt Jacqueline Burri - wie jedes Jahr - eine Gratifikation in Höhe von CHF ' (für die Tätigkeit im Jahr 0). Sie meldete sich am..0 beim RAV/Wohngemeinde und beantragte Arbeitslosenentschädigung. Gemäss ihren Angaben sucht sie Stellen im Ausmass von 60%. Am.07.0 wurde Jacqueline Burri Mutter und meldete sich beim RAV vom Taggeldbezug ab um sich um ihr Kind zu kümmern. Sie hatte bis zu diesem Zeitpunkt 5 Taggelder bezogen. Am meldete sie sich beim RAV/Wohngemeinde und stellt erneut Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung ab diesem Datum. Fragen:. Wie hoch ist der versicherte Verdienst; wie hoch das Taggeld von Jacqueline Burri? Zeigen Sie die Berechnung auf.. Von wann bis wann dauert die Rahmenfrist für den Leistungsbezug bei der ersten Anmeldung von Jacqueline Burri? Wie viele Taggelder standen Jacqueline Burri zu diesem Zeitpunkt zu?. Auf wie viele Taggelder hat Jacqueline Burri noch Anspruch ab dem Zeitpunkt Ihrer Wiederanmeldung ( )?.4 Welche Möglichkeit kann Jacqueline Burri bei der Wiederanmeldung geltend machen, damit sie die restlichen Taggelder beziehen kann? Zeigen Sie die Lösung auf und begründen Sie diese unter Angabe der gesetzlichen Bestimmungen.. Versicherter Verdienst: CHF ('000: =8.80) = Taggeld: CHF (CHF 88 :,7 x 80%) (je / P für vv+ Tgg, Lösungsweg P). Rahmenfrist Leistungsbezug (P) mit 400 Taggeldern (P). Ab = 400 Taggelder 5Tgg =48 Taggelder Restanspruch ( P).4 Verlängerung Rahmenfrist Leistungsbezug bis am wegen Erziehungszeit (P) (AVIG Art. 9b, Abs. lit. a; P) Seite 4

5 Aufgabe 4: Arbeitslosenentschädigung (ALE) Sachverhalt : 8 Josef Daum, geboren am , geschieden und ohne Unterhaltspflicht, arbeitete über 0 Jahre als Monteur bei der Sano AG. Am 0..0 kündigte ihm diese per aus wirtschaftlichen Gründen. Josef Daum machte von der Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung gegenüber der zweiten Säule (BVG) Gebrauch und liess sich in der Folge per pensionieren. Bei der Sano AG er seit 0 einen Monatslohn von je CHF 8'900 zuzüglich dem ten Monatslohn. Die Altersleistungen ab dem betragen monatlich CHF ' Josef Daum meldete sich am beim RAV / Wohngemeinde und beantragte ab diesem Datum Arbeitslosenentschädigung. Fragen: 4. Wie hoch ist sein r Taggeldanspruch? Begründen Sie die Anzahl. 4. Wie hoch ist der versicherte Verdienst und welche durchschnittliche Arbeitslosenentschädigung steht Josef Daum pro Monat grundsätzlich zu? Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 4. In den Monaten September und Oktober 04 kann Josef Daum ein Einkommen von je CHF ' erzielen. Hat Josef Daum in diesen beide Monaten noch einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? Die Antwort muss begründet werden Taggelder ( P) Begründung: 50 Taggelder: Mehr als Beitragsmonate / mehr als 55 Jahre alt ( P); 0 Taggelder Anmeldung vier Jahre vor Pensionierung (P). 4. vv = CHF 8' x : = CHF 9'64.-- x 70% = CHF 6'749.5 (P) ALE brutto abzüglich Übergangsrente CHF ' = ALE '49.(P) Lösungsweg vollständig (P) 4.. Kein Anspruch in den Monaten Sept. und Okt. 04 (P) da das Einkommen ZV höher ist als die mögliche ALE ( P) Seite 5

6 Aufgabe 5: Arbeitslosenentschädigung (ALE) 6 Sachverhalt: Jose da Silva, 46 Jahre alt, verheiratet und Vater zweier schulpflichtiger Kinder war seit vollzeitlich bei der Limpida AG als Objektleiter angestellt. Per Ende Mai 0 kündigte Jose da Silva seine Arbeitsstelle. Zuvor gründete er im April 0 sein Einzelunternehmen Casa linda, am nahm er seine Geschäftstätigkeit bei der Casa linda auf. Zu Beginn lief das Geschäft gut, danach brach die Nachfrage ein, so dass Jose da Silva per Ende Juni 04 den Betrieb aufgeben musste und seine selbständige Erwerbstätigkeit definitiv beendete. Seine Ehefrau arbeitet jeden zweiten Samstag und verdient monatlich CHF Am meldete sich Jose da Silva beim RAV / Wohngemeinde zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Fragen: 5. Von wann bis wann dauerte die Rahmenfrist Beitragszeit? Begründen Sie Ihre Antwort. 5. Die Arbeitslosenkasse berechnet ein Bruttotaggeld von CHF Welche Sozialversicherungsabzüge nimmt sie bei einer Auszahlung an Jose da Silva vor? Wie viele Taggelder kommen in einer Woche kontrollierter Arbeitslosigkeit max. zur Auszahlung? 5. Hat Jose da Silva Anspruch auf Kinderzulagen? Begründen Sie Ihre Antwort. 5. RFB vom (P) normale RFB (.7.0 bis ) (P) Korrekturhilfe: Verlängerung der RFB aufgrund SE Tätigkeit um Monate (P) - maximal P 5. AHV/IV/EO (/P); UV (/P), BVG (/P) / 5 Taggelder (/P) 5. Nein (P), da das Einkommen der Ehefrau höher als CHF ist (P) Seite 6

7 Aufgabe 6: Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM) 8 a. Welche zentrale Pflicht hat der Versicherte in Bezug auf arbeitsmarktliche Massnahmen? b. Welche arbeitsmarktliche Massnahme ist hauptsächlich für ältere Arbeitnehmer vorgesehen, die schwer zu vermitteln sind? c. Nennen Sie drei Kriterien für die Eignung für die Vermittlung. d. Geben Sie drei Bedingungen für die Bewilligung einer Entschädigung zur Förderung einer selbständigen Tätigkeit an. Lösungen : a. Beteiligung an Integrationsmassnahmen (P) b. Einarbeitungszuschüsse (P) c. Der Arbeitslose muss bereit, in der Lage (P) und berechtigt sein (P), eine zumutbare Arbeit anzunehmen (P) und er muss bereit sein, an Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen (P) Korrekturhilfe: AVIG Art. 5 Abs. - P bei richtigen Antworten d. keine Arbeitslosigkeit aus Selbstverschulden (P) Mindestalter 0 Jahre (P) Vorlage eines Entwurfs (Grobprojekt) für eine wirtschaftlich tragende selbständige Tätigkeit (P) Seite 7

8 Aufgabe 7 : Schlechtwetterentschädigung (SWE) 4 a. Nennen Sie die Rahmenfrist für die Entschädigung eines Unternehmens, das Anspruch auf die Leistung ab dem 8. Januar 04 hat. b. Welcher Anspruch (Anzahl der Perioden) besteht für diese Entschädigung? Geben Sie den vollständigen Gesetzesartikel an. c. Wie viel Prozent beträgt die Schlechtwetterentschädigung vom anrechenbaren Verdienstausfall? a. Januar 04 bis Dezember 05 ( P) Korrekturhilfe: Rahmenfrist vollständig und richtig = P, andernfalls 0 P Wenn RF auf den Tag genau, ist es i.o. b. 6 Kontrollperioden (P) Art. 44a Abs. AVIG (P) Korrekturhilfe: P für die Kontrollperiode und P für den Artikel c. 80% (P) Seite 8

9 Aufgabe 8: Entschädigung für Kurzarbeit (KAE) 8 Sachverhalt: Der Velobetrieb Cenci AG mit Sitz in Zürich teilte ihren Mitarbeitenden mit, dass sie während der nächsten drei bis sechs Monaten zu wenig Arbeit haben werde. Dies bedingt durch einen aus wirtschaftlichen Gründen ausbleibenden Auftrag. Dies habe zur Konsequenz, dass die Geschäftsleitung den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung prüfe. Die Cenci AG beschäftigt Carlo Cenci, Hauptaktionär und Geschäftsführer, seinen jährigen Sohn (Velomechaniker ohne jegliche Kompetenzen) sowie die beiden Angestellten Franz Meier (Velomechaniker) und Margret Müller (Administration). Zudem bildet die Firma eine Lehrtochter (Lotti Huber,. Lehrjahr) aus. Fragen : a. Welche ersten Schritt hat Carlo Cenci zu unternehmen, um Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen? b. Wo muss er die Kurzarbeitsentschädigung geltend machen? c. Welche Mitarbeitenden der Cenci AG haben grundsätzlich Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung? d. Welche Pflicht ergeben sich für die Cenci AG für den Fall, dass die zuständige Stelle das Gesuch um Kurzarbeitsentschädigung gutheisst? Lösungen : a. Er muss mindestens 0 Tage vor Beginn der Kurzarbeit diese voranmelden (P) b. Bei der gewählten Arbeitslosenkasse (P) c. Die Firma Cenci AG Kurzarbeitszeitentschädigung für den Sohn Cenci ( P) Herr Meier ( P) und Frau Müller ( P) Korrekturhilfe: jede Namensnennung gibt ( P). d. Gemäss Art. 7 AVIG; je Nennung = ( P), max. ( P) Korrekturhilfe: Er muss die KAE-Entschädigung vorschiessen und die Löhne an die Arbeitnehmer zum ordentlichen Termin zahlen. Er muss die KAE für die Karenzzeit zu seinen Lasten übernehmen. Er muss während der KAE die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Seite 9

10 Aufgabe 9 : Insolvenzentschädigung (IE) Sachverhalt : 7 Silvia Derungs arbeitete seit vollzeitlich bei der Dream SA als Art Director. Ihr Monatsgehalt betrug CHF ' Hinzu kamen ein. Monatslohn und Pauschalspesen von monatlich CHF Die Kündigungsfrist betrug zwei Monate. Ab Januar 04 kam die Dream SA mit der Lohnzahlung in Verzug, ab Februar 04 blieb sie gänzlich aus. Am deponierte das Unternehmen die Bilanz beim zuständigen Konkursamt. Am wurde der Konkurs über die Dream SA eröffnet. Silvia Derungs meldete sich am beim RAV / Wohngemeinde zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung. Sie stellte sich zu 00% der Arbeitsvermittlung zur Verfügung. Sie wählte als Arbeitslosenkasse die Kasse der Gewerkschaft Syna. Im September 04 startete sie eine private Weiterbildung und sucht seither nur noch Stellen im Umfang von 80%. Fragen: 9. Wo muss Silvia Derungs die ausstehenden Löhne für die geleistete Arbeit (Februar 04 bis zum ) bzw. für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist ( bis um.07.04) geltend machen? 9. Wie hoch ist der monatliche Betrag an Insolvenzentschädigung, den Silvia Derungs geltend machen kann? Seite 0

11 Aufgabe 9 : Insolvenzentschädigung (IE) (Fortsetzung) 9. Werden von der Insolvenzentschädigung Beiträge für die ALV abgeführt? 9.4 Während welcher n Zeitspanne deckt die Insolvenzentschädigung ausstehende Löhne ab? 9.5 Nennen Sie weitere Ereignisse, die einen Anspruch auf Insolvenzentschädigung auslösen können. 9. Insolvenzentschädigung muss bei der öffentlichen ALK am Sitz der AG geltend gemacht werden (/ P); ab muss der Anspruch bei der Syna geltend gemacht werden (/ P). Die gesamte Lohnforderung vom..04 bis und mit. Juli 04 muss auch beim Konkursamt geltendgemacht werden (P) 9. CHF 0'500 (P) 9. Ja (P) 9.4 die letzten 4 Monate des Arbeitsverhältnisses(P) 9.5 gemäss Art. 5 AVIG Abs. Bst b (/ P) und c (/ P) + Art.58 AVIG Korrekturhilfe: wenn der Konkurs nur deswegen nicht eröffnet ist, weil sich infolge Überschuldung des AG kein Gläubiger findet, der die Kosten vorschiesst oder die AN gegen ihren Arbeitgeber für die Lohnforderungen das Pfändungsbegehren gestellt haben bei einer Nachlassstundung Seite

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