Stadt Minden. Bebauungsplan Nr. 926 Nördlich Erbeweg. Fachbeitrag Schallschutz (Verkehrslärm)

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1 Nördlich Erbeweg (Verkehrslärm) Auftraggeber: S-Immobilien Entwicklungsgesellschaft Sparkasse Minden-Lübbecke mbh & Co. KG Königswall Minden Auftragnehmer: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Internet: Telefon / Telefax / info@rp-schalltechnik.de Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Stand: Projekt-Nr

2 Inhaltsverzeichnis Seite Zusammenfassung Einleitung Verwendete Unterlagen Örtliche Gegebenheiten Rechtliche Einordnung Berechnungsgrundlagen Schalltechnische Berechnung Berechnungsergebnisse Passive Schutzmaßnahmen Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Fazit/Empfehlungen Anlagen: Anlage 1: Dokumentation/Emissionsberechnung Straße Karten: Karte 1: Isophonenkarte Verkehrslärm - Zeitbereich tags (6-22 Uhr) Karte 2: Isophonenkarte Verkehrslärm - Zeitbereich nachts (22-6 Uhr) Karte 3: Isophonenkarte zur Darstellung der Lärmpegelbereiche

3 Zusammenfassung Die Stadt Minden beabsichtigt, den Nördlich Erbeweg aufzustellen. Ziel der Aufstellung ist die planungsrechtliche Festsetzung eines Allgemeines Wohngebietes auf einem bislang als Weidefläche genutzten Bereich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für die geplante Bebauungsstruktur im Plangebiet zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung war es, die relevanten Emissionspegel des Erbeweges und deren Auswirkungen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu berechnen. Die Berechnung hat ergeben, dass mit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN am Tag und in der Nacht im südlichen Plangebiet zu rechnen ist. Zum Schutz der Gebäude sind im Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche II bis III der DIN 4109 festzusetzen. Seite 1

4 1. Einleitung Die Stadt Minden beabsichtigt, den Nördlich Erbeweg aufzustellen. Ziel der Aufstellung ist die planungsrechtliche Festsetzung eines Allgemeines Wohngebietes auf einem bislang als Weidefläche genutzten Bereich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die Belange des Schallschutzes für die geplante und die vorhandene Bebauungsstruktur im Plangebiet zu berücksichtigen. Maßgeblich ist dabei die Lärmvorsorge auf der Basis der DIN Schallschutz im Städtebau. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, die relevanten Emissionspegel des südlich gelegenen Erbeweges und dessen Auswirkung auf das Plangebiet zu berechnen. Bei Überschreitung der Orientierungswerte nach der DIN sind Vorschläge zum Schutz des Plangebietes vor dem Straßenverkehrslärm zu erarbeiten. 2. Verwendete Unterlagen Die lärmtechnische Berechnung erfolgt auf folgenden Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Normen und Richtlinien: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom [2] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), BMV 1990 [3] DIN 18005: Schallschutz im Städtebau [4] DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen DIN : Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise [5] Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV) vom 12. Juni 1990 [6] Stadtplanung Olaf Schramme: Nördlich Erbeweg (Vorentwurf) [7] Verkehrszählungen bis als Wochenzählung für den Erbeweg durch die Stadt Porta-Westfalica beauftragt durch die S-Immobilien Entwicklungsgesellschaft [8] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V., Köln: Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), 2015 [9] PGT Umwelt & Beratung GmbH & Co. KG (Hannover): Verkehrliche Erschließung Neubau geplanter Bau-/Gartenmarkt am Erbeweg (Stadt Porta-Westfalica, OT Barkhausen) vom Seite 2

5 3. Örtliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet liegt südlich der Stadtmitte von Minden nahe der Stadtgrenze zu Porta- Westfalica. Das Gebiet wird im Norden und Westen von einem Wohngebiet, im Süden vom Erbeweg und im Osten von einem Grünbereich begrenzt. Geltungsbereich B-Plan Nr. 926 Bild 1: Luftbild des Plangebiets mit Abgrenzung des Geltungsbereiches (ohne Maßstab, genordet, Quelle: nrw.tim-online.de) Seite 3

6 4. Rechtliche Einordnung Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind verschiedene Nutzungen ausreichend vor Lärmeinfluss zu schützen, denn ausreichender Schallschutz ist eine Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Die DIN [3] dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinflüsse durch Geräusche. Schädliche Umwelteinwirkungen sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizurufen. Es gelten nach der DIN folgende Orientierungswerte außerhalb von Gebäuden für den Verkehrslärm: Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1 tags Uhr nachts Uhr Gebietstyp Wohngebiet (WR) 50 db(a) 40 db(a) Wohngebiet (WA): 55 db(a) 45 db(a) Dorf-/Mischgebiet (MD/MI): 60 db(a) 50 db(a) Kern-/Gewerbegebiet (MK/GE): 65 db(a) 55 db(a) Die zu betrachtende Bebauungsstruktur soll laut Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Bild 2: Ausschnitt aus dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 926 [6] Seite 4

7 5. Berechnungsgrundlagen Der Verkehrslärm (Emissions- und Beurteilungspegel) ist nach der DIN [3] zu berechnen. Bei den Berechnungsmethoden des Straßenverkehrslärms verweist die DIN auf die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) [2]. Die Verkehrsbelastung ist durch eine Verkehrszählung [7] ermittelt worden. Im Rahmen einer Wochenzählung ist der Tag (Mittwoch, ) mit der höchsten Belastung für diese Untersuchung mit Kfz/24 Std. ausgewählt worden. Die Verkehrserzeugung des neuen Wohngebietes wird bei ca. 14 Wohneinheiten mit ca. 126 Kfz- Fahrten pro Tag prognostiziert, die zu jeweils 50% in beide Fahrtrichtungen auf dem Erbeweg verteilt werden. Alle Kfz werden über zwei Anschlüsse an den Erbeweg in das Gebiet ein- und ausfahren. Zusätzlich kann es durch den Bau eines Baumarktes auf dem Stadtgebiet von Porta- Westfalica zu einer erhöhten Verkehrsbelastung auf dem Erbeweg kommen. Auf Grundlage eines Gutachtens zur verkehrlichen Erschließung des Baumarktes [9] prognostiziert die Stadt Minden eine Erhöhung von ca. 90 Kfz/Tag auf dem Erbeweg. Zusammen mit dem vorhandenen Verkehr auf dem Erbeweg werden die in Tabelle 1 prognostizierten Belastungen (aufgerundet) angenommen. Tabelle 1: Verkehrliche Ausgangsdaten Straße DTV Prog [Kfz/24h] PT [%] tags PN [%] nachts zulässige Geschwindigkeit VZul [km/h] (Pkw/Lkw) Erbeweg ,8 2,8 30/30 Weitere Details in Anlage 1: Emissionsberechnungen Gemäß HBS [8] wird für den Pkw-Verkehr ab 2010 keine Zunahme auf Hauptverkehrsstraßen mehr prognostiziert. Für den Lkw-Verkehr ist nach HBS eine allgemeine Steigerung auf Hauptverkehrsstraßen um 1% pro Jahr zu erwarten. Auf der hier nicht klassifizierten Nebenstraße sind keine Steigerungen zu erwarten. Es sind keine Lichtsignalanlagen im Umfeld des Plangebietes vorhanden, als Straßenoberfläche wird mit Asphaltbetonen bzw. Splittmastixasphalten gerechnet, bei denen laut [2] kein Korrekturfaktor D Stro angewendet werden muss. Seite 5

8 6. Schalltechnische Berechnung Unter Zugrundelegung der unter Kapitel 5 genannten Ausgangsdaten werden die Emissions- und Beurteilungspegel mittels EDV mit dem Programmsystem SoundPLAN 7.4 errechnet. Berücksichtigt werden übliche Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung. Es fließen ebenso die Abschirmungen durch Gebäude, Lärmschutzeinrichtungen und sonstige Hindernisse mit ein, die als relevant eingestuft wurden. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde ( 3m/s) vom Emittenten zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist. Eine meteorologische Korrektur wird nicht in Ansatz gebracht. Die Ergebnisse sind in den Anlagen als Emissionspegel (Anlage 1) und Raster- bzw. Isophonenkarten zusammengestellt. Rasterlärmkarten (Karten 1 bis 3) Die Bezeichnung Rasterlärmkarte leitet sich aus dem Grundaufbau der Berechnungsstruktur ab. Das Untersuchungsgebiet wurde hier in ein 5 x 5m-Raster eingeteilt. Die Eckpunkte dieser Quadrate bestimmen die Rasterpunkte (Immissionsorte). Für jedes Quadrat wird anschließend ein Schallpegel ermittelt, der aus den richtliniengetreuen Rechenalgorithmen des EDV-Programms berechnet wird. Folgende Grunddaten liegen der Berechnung der Beurteilungspegel zugrunde: Koordinaten des Flächenpolygons (Untersuchungsgebiet) Eingabedaten der Schallquellen, ggf. Bewuchs- oder Bebauungsdämpfung, Topographie Die berechneten Rasterlärmkarten sind als Isophonenkarten (tags/nachts) dargestellt, d.h. die Rasterpunkte mit gleicher Lärmbelastung sind verbunden und als farbige Flächen in 5 db(a)- Schritten geglättet dargestellt worden. Die Isophonenkarten zeigen eine Lärmbelastung in 4 m Höhe über Gelände als Pauschalwert zwischen dem Erdgeschoss und dem 1. Obergeschoss. In der Regel werden in dieser Höhe die höchsten Pegel erreicht. Die damit berechneten Beurteilungspegel gelten auch für weitere Geschosse, da die in 4 m-höhe berechneten Pegel zumeist höher ausfallen als die in den weiteren Obergeschossen und somit auf der sicheren Seite liegen. Seite 6

9 6.1 Berechnungsergebnisse Den Bildern 3 und 4 ist zu entnehmen, dass es durch den Verkehrslärm im Tages- und Nachtzeitraum im südlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN kommt. (vgl. auch Karten 1 und 2 im Anhang) Zum Schutz vor Verkehrslärm kommen grundsätzlich aktive und/oder passive Maßnahmen in Betracht. Aktiven Maßnahmen ist der Vorrang einzuräumen, wenn die Örtlichkeit die Errichtung von Lärmschutzwällen oder Lärmschutzwänden zulässt und ein ausgewogenes Kosten-Nutzen- Verhältnis besteht. In diesem Fall ist die Errichtung einer Lärmschutzwand aber aus städtebaulichen Gründen abzulehnen. Als Alternative ist der Schutz durch passive Maßnahmen zu gewährleisten, die vom Eigentümer beim Neubau oder Umbau selbst zu treffen sind. Dazu werden im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen. Hinzu können Auflagen hinsichtlich der Planung von Außenwohnbereichen und Schlafräumen kommen. Bild 3: Ausschnitt aus Karte 1 - Isophonenkarte Tag Bild 4: Ausschnitt aus Karte 2 - Isophonenkarte Nacht (ohne Maßstab, genordet) Geobasis-DE / Kreis Minden-Lübbecke Kataster- und Vermessungsamt / 15-ULV Seite 7

10 6.2 Passive Schutzmaßnahmen Für die geplante Wohnnutzung kann mit der Festsetzung von Lärmpegelbereichen ein ausreichender Schutz der Gebäude gewährleistet werden. Durch die Einhaltung der Lärmpegelbereiche wird beim Neubau oder bei baulichen Veränderungen sichergestellt, dass die zulässigen Pegel innerhalb der Räumlichkeiten eingehalten werden. Dazu werden gemäß DIN : [4] Lärmpegelbereiche berechnet. Diese sind entsprechend der nachfolgenden Tabelle 2 auf Basis der DIN : von I bis VII definiert. Die Lärmpegelbereiche gelten für alle Aufenthaltsräume. Auf den berechneten Außenlärmpegel sind für den Verkehrslärm 3 db(a) zu addieren. Dadurch kann es zu einer Einstufung in den nächst höheren Lärmpegelbereich kommen. Für die konkrete Auslegung der Schalldämmung einzelner Fassadenelemente ist die DIN : zu beachten. Tabelle 2: Anforderungen an die Luftschalldämmung zw. Außen und Räumen in Gebäuden (Auszug aus Tabelle 7 der DIN ) Hinweis: Aufgrund der Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (ENEV) werden bei neuen Gebäuden im allgemeinen Fenster mit mindestens der Schallschutzklasse 2 eingebaut. In den Lärmpegelbereichen I bis II sind gegenüber den Wärmeschutzanforderungen in der Regel keine weitergehenden baulichen Schutzmaßnahmen erforderlich. Der objektbezogene Nachweis obliegt dem zuständigen Architekten mit einem Nachweis im Bauantrag. Seite 8

11 Gemäß DIN sind auf den berechneten Außenlärmpegel 3 db(a) zu addieren, da es sich um Straßenverkehrslärm handelt. Dadurch kann es in diesem Fall zu einer Einstufung in den nächst höheren Lärmpegelbereich kommen. Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, für die sich die höhere Anforderung ergibt. In diesem Fall ist die Nachtzeit maßgeblich, da der Orientierungswert in weiterer Entfernung vom Emittenten eingehalten wird. Dadurch ist auf die Karte 2 zusätzlich ein Aufschlag von 10 db(a) zu vergeben, denn die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht beträgt weniger als 10 db(a) (vgl. DIN : , Kap Seite 45). Das Bild 5 zeigt die Einstufung mit der Erhöhung um insgesamt 13 db(a). Im Bebauungsplan sind die Lärmpegelbereiche II bis III für die überbaubaren Bereiche Tag/Nacht festzusetzen. Diese Einstufungen sind als Festsetzungen für die Flächen vorzunehmen, die von einer Überschreitung in Karte 1 oder 2 betroffen sind. Bild 5: Ausschnitt aus Karte 3 - Bestimmung der Lärmpegelbereiche (ohne Maßstab, genordet), Geobasis-DE / Kreis Minden-Lübbecke Kataster- und Vermessungsamt / 15-ULV Zusätzlich gelten folgende Empfehlungen: Schutz von Außenwohnbereichen: Es wird empfohlen, in den Überschreitungsbereichen der ersten Baureihe in Richtung des Erbeweges keine Außenwohnbereiche wie Terrassen oder Balkone zu errichten. Seite 9

12 Schutz von Schlafräumen: Da es auch nachts zu einer Überschreitung des Orientierungswertes kommt, sind zusätzlich zur Festsetzung der Lärmpegelbereiche in den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den betroffenen Gebäudefronten schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Fassaden vorgesehen sind, die keine Überschreitung der Orientierungswerte gemäß DIN aufweisen. Abgewandte Gebäudeseiten: Entsprechend der DIN : gilt für die der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten folgenden Regelung: Bei offener Bebauung darf der Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis um 5 db(a) bzw. einen Lärmpegelbereich abgesenkt werden. 7. Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Textvorschlag für die Festsetzung im Bebauungsplan Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, hier Schallschutzmaßnahmen ( 9 Nr. 24 BauGB) In den Bereichen, die mit einem Lärmpegelbereich gekennzeichnet sind, müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämmmaß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau- erfüllt werden. Lärmpegelbereich II = maßgeblicher Außenlärm db(a), erforderliches resultierendes Schalldämmmaß = 30 db für Wohnungen und Büros. Lärmpegelbereich III = maßgeblicher Außenlärm db(a), erforderliches resultierendes Schalldämmmaß = 35 db für Wohnungen und 30 db für Büros. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen mit Fenstern in den lärmbelasteten Bereichen der gekennzeichneten Gebäudefronten über 45 db(a) in der Nacht sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Eine schallgedämmte Lüftung ist nicht erforderlich, wenn zusätzliche Fenster in den Fassaden vorgesehen sind, die keine nächtliche Überschreitung der Orientierungswerte, gemäß DIN Schallschutz im Städtebau-, aufweisen. Seite 10

13 8. Fazit/Empfehlungen Im südlichen Teil des Plangebiets entlang des Erbeweges kommt es durch den Straßenverkehrslärm zu Überschreitungen der angestrebten Orientierungswerte nach DIN Durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen im Bebauungsplan können die Aufenthaltsräume in den Gebäuden vor dem Verkehrslärm ausreichend geschützt werden. Die Außenwohnbereiche der Gebäude der ersten Baureihe zum Erbeweg sollten in den Überschreitungsbereichen am Tag nur im Lärmschatten der Gebäude errichtet werden, so dass die Eigenabschirmung der Wohngebäude die vom Erbeweg ausgehenden Pegel reduziert. Zusätzlich sind im Bebauungsplan die genannten Festsetzungen zu den schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen zu treffen. Aufgestellt: Pr/Osnabrück, Projekt-Nr Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Seite 11

14 ,, Dokumentation / Emissionsberechnung Straße Anlage 1 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vpkw Nacht km/h Geschwindigkeit Pkw in Zeitbereich vlkw Tag km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich vlkw Nacht km/h Geschwindigkeit Lkw in Zeitbereich k Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv k Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV im Zeitbereich zu berechnen; mittlerer stündlicher Verkehr = k(zeitbereich)*dtv M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr in Zeitbereich p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel in Zeitbereich LmE Nacht db(a) Emissionspegel in Zeitbereich RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 7.4

15 ,, Dokumentation / Emissionsberechnung Straße Anlage 1 Straße DTV Kfz/24h vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht M Tag Kfz/h M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % DStrO Tag db DStrO Nacht db Dv Tag db Dv Nacht db Steigung % DStg db Drefl db Lm25 Tag db(a) Lm25 Nacht db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Erbeweg ,0600 0, ,8 2,8 0,00 0,00-7,80-7,80-1,5 0,0 0,0 60,6 53,2 52,8 45,4 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 2 SoundPLAN 7.4

16 Stadt Minden (2) "Nördlich Erbeweg" Karte Geltungsbereich Isophonenkarte für den Verkehrslärm Beurteilungspegel Tag Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4 m über Gelände Orientierungswerte nach DIN Tag/Nacht: Allg. Wohngebiet: 55/45 db(a) (2) 16 3) (2) a 202 Geobasis-DE / Kreis Minden-Lübbecke Erbeweg 1 3 Kataster- und Vermessungsamt / 15-ULV Pegelwerte LrT in db(a) < >=70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung m Emissionslinie Straßenachse Oberfläche Bestandsgebäude Orientierungswertlinie WA Abgrenzung Bebauungsplan Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

17 Stadt Minden (2) "Nördlich Erbeweg" Karte Geltungsbereich Isophonenkarte für den Verkehrslärm Beurteilungspegel Nacht Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: RLS-90 / DIN Berechnungshöhe: 4 m über Gelände Orientierungswerte nach DIN Tag/Nacht: Allg. Wohngebiet: 55/45 db(a) (2) 16 3) (2) a 202 Geobasis-DE / Kreis Minden-Lübbecke Erbeweg 1 3 Kataster- und Vermessungsamt / 15-ULV Pegelwerte LrN in db(a) < >=70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung m Emissionslinie Straßenachse Oberfläche Bestandsgebäude Orientierungswertlinie WA Abgrenzung Bebauungsplan Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

18 Stadt Minden (2) "Nördlich Erbeweg" Karte Geltungsbereich Isophonenkarte 39 zur Ermittlung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, Tabelle Grundlage: Ausbreitungsberechnung Nacht (Karte 2) zzgl. Pegelkorrektur +3 db(a) für Verkehrslärm +10 db(a) für erhöhte Nachtwerte (2) 16 3) (2) a 202 Geobasis-DE / Kreis Minden-Lübbecke Erbeweg 1 3 Kataster- und Vermessungsamt / 15-ULV Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 I < 55 II III IV V VI VII >=80 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenachse Oberfläche Bestandsgebäude Abgrenzung Bebauungsplan m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

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