Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung. der Umsetzungsmaßnahmen aus dem Wiener. Aufzugsgesetz 2006
|
|
- Nadine Hummel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TO 31 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: Fax: post@kontrollamt.wien.gv.at DVR: KA V - StW-WW-4/09 Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung der Umsetzungsmaßnahmen aus dem Wiener Aufzugsgesetz 2006 Tätigkeitsbericht 2008
2 KA V - StW-WW-4/09 Seite 2 von 14 KURZFASSUNG Von der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen" (WW) wurden die im Wiener Aufzugsgesetz 2006 (WAZG 2006) vorgeschriebenen Fristen für die Überprüfung der Personenaufzüge eingehalten. Um auch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den noch durchzuführenden sicherheitstechnischen Maßnahmen an den Personenaufzügen zu gewährleisten, empfahl das Kontrollamt eine zeitgerechte Planung für derartige Arbeiten vorzunehmen, da für Umbauten und Nachrüstungen der Personenaufzüge nur eine beschränkte Anzahl von Fachfirmen zur Verfügung steht.
3 KA V - StW-WW-4/09 Seite 3 von 14 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Auswirkungen des WAZG Wahrnehmungen des Kontrollamtes...8 Anhang ALLGEMEINE HINWEISE...13 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS...14
4 KA V - StW-WW-4/09 Seite 4 von 14 PRÜFUNGSERGEBNIS 1. Allgemeines In Wien sind derzeit rd Aufzüge, davon rd bei WW, in Betrieb, wobei diese einerseits insbesondere in Wohnhäusern, Bürogebäuden, Einkaufszentren und U- Bahn-Stationen aus Komfortgründen nicht mehr wegzudenken sind und andererseits wie z.b. in Hochhäusern eine Personenbeförderung ohne Aufzüge gar nicht möglich wäre. Im Mittelpunkt des am 23. März 2007 in Kraft getretenen WAZG 2006 steht die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer. Das Gesetz sieht daher strenge Sicherheitsrichtlinien und kurze Übergangsfristen für die Umrüstung alter Aufzüge vor. Ab Inkrafttreten des Gesetzes müssen alle Aufzüge, die vor der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 (ASV 1996) in Verkehr gebracht wurden, innerhalb einer Einjahresfrist von einem bei der Behörde eingetragenen Aufzugsprüferin bzw. Aufzugsprüfer überprüft werden. Anhand eines im WAZG 2006 festgeschriebenen Kataloges der Gefahrensituationen beurteilt dieser die Sicherheit des jeweiligen Aufzuges. Bei unmittelbarer Gefahr muss die Anlage gesperrt werden, die anderen sicherheitstechnisch relevanten Gefährdungssituationen müssen innerhalb einer im WAZG 2006 festgelegten Frist behoben werden, um zu erreichen, dass es spätestens ab dem Jahr 2013 keinen Personenaufzug ohne eigene Fahrkorbtür mehr gibt. Ziel der Prüfung durch das Kontrollamt waren die aus dem WAZG 2006 resultierenden Umsetzungsmaßnahmen für bestehende Aufzüge bei WW. 2. Auswirkungen des WAZG Aufzüge sind kraftbetriebene Hebeeinrichtungen, deren Lastaufnahmemittel (Fahrkörbe) sich entlang Führungen, die sie nicht verlassen, oder nach einem räumlich festgelegten Fahrverlauf bewegen, festgelegte Ebenen in verschiedener Höhenlage bedienen und zur Personen- und/oder Güterbeförderung bestimmt sind.
5 KA V - StW-WW-4/09 Seite 5 von 14 Die Aufzüge werden unterteilt in: - Personenaufzüge, die zur Personenbeförderung oder zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmt sind, - Güteraufzüge, die ausschließlich der Güterbeförderung dienen und mit betretbaren oder nicht betretbaren Lastaufnahmemitteln ausgestattet sind und - Kleingüteraufzüge mit nicht betretbaren Fahrkörben. Für die bereits bei WW in Betrieb befindlichen Aufzüge, welche ausschließlich Personenaufzüge betreffen, sind insbesondere der IV. Abschnitt des WAZG Betriebsvorschriften und der V. Abschnitt des WAZG Behörden und Verfahren von Bedeutung. 2.2 In 10 WAZG 2006 wird festgelegt, dass die Betreiberin bzw. der Betreiber dafür zu sorgen hat, dass der Aufzug den Vorschriften des WAZG 2006 entspricht und nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des jeweiligen Aufzuges betrieben und in Stand gehalten wird WAZG 2006 regelt die regelmäßigen und außerordentlichen Überprüfungen. Demnach hat die Betreiberin bzw. der Betreiber den Aufzug durch eine Aufzugsprüferin bzw. einen Aufzugsprüfer in regelmäßigen Zeitabständen hinsichtlich des gesetzesmäßigen bzw. der letzten Abnahmeprüfung entsprechenden Zustandes überprüfen zu lassen. Personenaufzüge, deren Fahrkörbe nur an einem Tragmittel hängen, sind in Abständen von sechs Monaten, sonstige Aufzüge zur Personenbeförderung in Abständen von zwölf Monaten, Güteraufzüge, ausgenommen Kleingüteraufzüge, in Abständen von 24 Monaten und Kleingüteraufzüge in Abständen von 36 Monaten zu überprüfen. Die im WAZG 2006 angeführten Fristen dürfen um maximal drei Monate überschritten werden, wobei der Stichtag für die nächste fällige wiederkehrende Überprüfung dadurch unberührt bleibt. Das Gutachten über jede regelmäßige Überprüfung ist von den Aufzugsprüferinnen bzw. den Aufzugsprüfern dem Aufzugsbuch anzuschließen. Eine Aufzugswärterin bzw. ein Aufzugswärter oder eine Betreuungsperson des Betreuungsunternehmens hat bei jeder Überprüfung anwesend zu sein und die Kenntnisnahme des
6 KA V - StW-WW-4/09 Seite 6 von 14 Gutachtens mit der Unterschrift zu bestätigen. Mängel oder Gebrechen, die zu beheben sind, hat die Aufzugsprüferin bzw. der Aufzugsprüfer der Betreiberin bzw. dem Betreiber unter Einräumung einer angemessenen Frist für die Behebung der Mängel bzw. Gebrechen schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Die Behebung derselben ist der Aufzugsprüferin bzw. dem Aufzugsprüfer schriftlich zu melden. Bei jeder Überprüfung hat sich die Aufzugsprüferin bzw. der Aufzugsprüfer von der Eignung der Aufzugswärterin oder des Aufzugswärters bzw. der Beauftragung eines Betreuungsunternehmens zu überzeugen. Für den Fall, dass eine Aufzugswärterin oder ein Aufzugswärter den an sie bzw. ihn gestellten Anforderungen nicht entspricht oder dass weder eine Aufzugswärterin bzw. ein Aufzugswärter noch ein Betreuungsunternehmen beauftragt ist, hat die Aufzugsprüferin bzw. der Aufzugsprüfer dies der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen WAZG 2006 regelt die Anwendung auf bestehende Aufzüge und schreibt für alle Aufzüge, die nicht nach den Bestimmungen des II. Abschnittes der ASV 1996 in Verkehr gebracht wurden, einen baujahrabhängigen, gestaffelten Zeitplan für die Überprüfung und für die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel vor. Nach 22 Abs. 3 WAZG 2006 sind im Zuge der ersten regelmäßigen Überprüfung eines Aufzuges nach den in 11 WAZG 2006 genannten Fristen von der Aufzugsprüferin bzw. vom Aufzugsprüfer die Aufzüge hinsichtlich der in nachfolgender Tabelle dargestellten Gefährdungssituationen - die jedenfalls ein hohes Sicherheitsrisiko darstellen - zu überprüfen: Nummer der Signifikante Gefährdung/Gefährdungssituation Gefährdungssituation 1 Antriebssystem mit schlechter Anhalte-/Nachregulierungsgenauigkeit 2 Fehlende oder unzulängliche Schutzeinrichtung an kraftbetätigten Türen 3 Unsichere Verriegelungseinrichtung der Schachttüren 4 Fahrkorb ohne Türen 5 Zu großer Abstand zwischen Fahrkorb- und Schachttür 6 Fehlende oder unzulängliche Notrufeinrichtung Die Gefährdungssituationen, die von der Aufzugsprüferin bzw. vom Aufzugsprüfer erkannt werden, sowie geeignete Maßnahmen, die der Beseitigung oder Verringerung des Risikos dienen, sind von dieser bzw. diesem im Gutachten über die regelmäßige Überprüfung anzuführen. Die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungssituationen sind gem. 22 Abs. 3 WAZG 2006 innerhalb von fünf Jahren nach der Überprüfung durchzuführen.
7 KA V - StW-WW-4/09 Seite 7 von Unabhängig von der Überprüfung der Aufzüge nach den sechs signifikanten Gefährdungssituationen im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung schreibt das WAZG 2006 der Betreiberin bzw. dem Betreiber der Aufzüge die Durchführung einer umfassenden sicherheitstechnischen Überprüfung, eine so genannte Sicherheitsprüfung vor. Diese Sicherheitsprüfungen sind ausschließlich entweder von einer auf dem Fachgebiet "Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge" akkreditierten Prüfstelle oder von einer durch Verordnung der Bundesministerin bzw. des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit (nunmehr Bundesministerin bzw. Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) für die Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen zugelassenen Prüfstelle für Aufzüge durchzuführen. Die Sicherheitsprüfung hat sich auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Konzeption und den Bau von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen von Aufzügen gemäß Anhang 1 der ASV 1996 auf die maßgebenden Gefährdungen, die bei Aufzügen auftreten können, zu erstrecken. Die Durchführung dieser Sicherheitsprüfung hat längstens bis zu den in nachfolgender Übersichtstabelle angeführten Zeitpunkten zu erfolgen: Baujahr des Aufzuges Durchführung der sicherheitstechnischen Überprüfung Bis 1966 Spätestens bis bis 1976 Spätestens bis bis 1983 Spätestens bis bis 1990 Spätestens bis bis 1995 Spätestens bis bis 1999 Spätestens bis Aufzüge, die gem. ÖNORM B Umbaurichtlinie für Personen- und Lastenaufzüge, 1998, Tabelle 1, Positionen 1 bis 10 oder 13 oder ÖNORM B , Tabelle 1 bis 10 oder 14, umgebaut wurden Spätestens bis Über die Sicherheitsprüfung hat die beauftragte Prüfstelle einen Prüfbericht zu erstellen. In diesem sind die festgestellten Gefährdungssituationen und die damit verbundenen Risikostufen nach den Abstufungen "hoch", "mittel" und "niedrig" sowie geeignete Maßnahmen zur Beseitigung des Risikos anzugeben. Der Prüfbericht ist der Betreiberin bzw. dem Betreiber nachweislich zur Kenntnis zu bringen und im Aufzugsbuch zu hinterlegen.
8 KA V - StW-WW-4/09 Seite 8 von 14 In Abhängigkeit von der Risikostufe der Gefährdungssituation sind geeignete Maßnahmen zu deren Beseitigung innerhalb der im WAZG 2006 angegebenen Fristen (s. nachstehende Tabelle) durchzuführen: Risikostufe Hoch Mittel Niedrig Frist Spätestens fünf Jahre nach durchgeführter Sicherheitsprüfung Spätestens zehn Jahre nach durchgeführter Sicherheitsprüfung Im Zuge der nächsten Modernisierung der entsprechenden Komponente oder der nächsten Änderung des Aufzuges, soweit dies nach dem Stand der Technik notwendig ist Die Frist von fünf Jahren für die Behebung der sechs signifikanten Gefährdungssituationen, die sich anlässlich der von der Aufzugsprüferin bzw. vom Aufzugsprüfer durchgeführten regelmäßigen Überprüfung des Aufzuges ergeben haben, wird für die Sicherheitsprüfung nicht erstreckt. Nach 22 Abs. 8 WAZG 2006 ist die Betreiberin bzw. der Betreiber für die fristgerechte Durchführung der Sicherheitsprüfung sowie für die termingerechte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verantwortlich. Von der Aufzugsprüferin bzw. vom Aufzugsprüfer ist die fristgerechte und ordnungsmäßige Durchführung der aus den Überprüfungen resultierenden Maßnahmen zu überwachen und im Aufzugsbuch zu vermerken. 3. Wahrnehmungen des Kontrollamtes 3.1 Alle Personenaufzüge, die von WW in ihren Objekten betrieben wurden, waren in einer Datenbank, im Folgenden als Aufzugsdatenbank bezeichnet, erfasst. Diese gemeinsam von WW und vom Technischen Überwachungsverein-Austria (TÜV) geführte Datenbank enthielt neben dem genauen Standort sämtliche technische und betriebsrelevante Daten der Personenaufzüge wie: - Baujahr, - Herstellerin bzw. Hersteller, - Inbetriebnahmedatum, - Betreuungsart mit den Informationen zum jeweiligen Wartungsvertrag, - Wartungsfirma, - Vorhandensein eines Notrufsystems,
9 KA V - StW-WW-4/09 Seite 9 von 14 - Antriebsart, - Kabinenbeschaffenheit (z.b. Innentüren), - Datum und Aktenzahl der Baubewilligung, - Datum und Aktenzahl der Benützungsbewilligung, - Nennlast in Kilogramm und nach Anzahl der Personen, - Anzahl der Haltestellen, - Hubhöhe, - Anzahl der Türantriebe etc. Auf diese Aufzugsdatenbank haben neben der Direktion von WW und dem TÜV auch alle neun Kundendienstzentren (KD) von WW, welche die Verwaltung der städtischen Wohnhausanlagen wahrnehmen, Zugriff. Das Kontrollamt sah in der Einführung einer solchen Aufzugsdatenbank ein effizientes Instrument zur Verwaltung der Personenaufzüge. Allerdings stellte das Kontrollamt im Zuge der Einschau fest, dass in einzelnen KD parallel zur Aufzugsdatenbank separate EDV-Applikationen oder Excel-Tabellen zur Verwaltung der Personenaufzüge geführt wurden, in denen die technischen und betriebsrelevanten Daten teilweise von jenen der Aufzugsdatenbank abwichen. So waren beispielsweise Personenaufzüge, die vor dem Jahr 2001 mit Innentüren nachgerüstet wurden, überhaupt nicht oder teilweise mit falschem Evaluierungsdatum in diesen EDV- Applikationen oder Excel-Tabellen erfasst. Da die Daten in der Aufzugsdatenbank von WW und vom TÜV ständig auf dem aktuellen Stand gehalten werden, stellt diese Datenbank nach Auffassung des Kontrollamtes die alleinige Datenbasis für die Verwaltung der Personenaufzüge dar. Im Einsatz davon losgelöster EDV-Applikationen und Excel-Tabellen der KD zum Zweck der Arbeitserleichterung sah das Kontrollamt keinen Anlass zur Kritik, allerdings wäre von WW in Hinkunft das Augenmerk verstärkt auf die Datenpflege zu legen und in dieser Hinsicht auf die strikte Übereinstimmung der Daten mit jenen der Aufzugsdatenbank zu achten. 3.2 Zum Zeitpunkt der Prüfung durch das Kontrollamt standen bei WW Personenaufzüge in Betrieb. In dieser Zahl waren auch jene 332 Personenaufzüge enthalten, die von WW nach dem Jahr 1996 und somit nach den Bestimmungen der ASV 1996 neu
10 KA V - StW-WW-4/09 Seite 10 von 14 errichtet worden waren. Gemäß WAZG 2006 besteht für diese Aufzugsanlagen keine Verpflichtung zur Durchführung der Prüfung auf signifikante Gefährdungssituationen und der umfassenden Sicherheitsprüfung. 3.3 Die regelmäßige Überprüfung der nicht nach der ASV 1996 errichteten Aufzüge - zum Zeitpunkt der Prüfung waren es immerhin Personenaufzüge - hinsichtlich ihrer signifikanten Gefährdungssituationen erfolgte durch den TÜV. Die Einschau des Kontrollamtes in die diesbezüglichen Aufzeichnungen von WW ließ erkennen, dass mit den Prüfungen der Personenaufzüge hinsichtlich der signifikanten Gefährdungssituationen im April 2007 begonnen wurde und alle Personenaufzüge fristgerecht bis zum Juni 2008 überprüft worden sind. Das Ergebnis der Prüfung war im jeweiligen Aufzugsbuch hinterlegt und lag auch in den jeweils zuständigen KD in Verbindung mit dem Befund der regelmäßigen Überprüfung auf. Die stichprobenweise Einschau des Kontrollamtes in die Aufzugsbücher sowie in die einschlägigen Aufzeichnungen in den KD bot keinen Anlass zur Kritik. Da alle Personenaufzüge von WW, die zumindest eine der sechs signifikanten Gefährdungssituationen aufwiesen, mit der Risikostufe "hoch" eingestuft waren, läuft die Frist lt. WAZG 2006 im Juni 2013 ab. Die diesbezügliche stichprobenweise Einschau in die Aufzeichnungen von WW ließ erkennen, dass WW bereits mit der Beseitigung der im Zuge der Überprüfungen festgestellten signifikanten Gefährdungssituationen begonnen hatte. In diesem Zusammenhang war vom Kontrollamt hervorzuheben, dass WW die Behebung der festgestellten signifikanten Gefährdungssituationen durch die beauftragten Wartungsfirmen oder im Zuge von Umbauten oder Nachrüstungen von einschlägigen, von WW beauftragten Fachfirmen bereits vor Ablauf der im WAZG 2006 vorgeschriebenen Frist von fünf Jahren ab Überprüfung anstrebte. 3.4 Die Anzahl der Personenaufzüge von WW, die bis zu den aus dem WAZG 2006 resultierenden Stichtagen einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden müssen, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:
11 KA V - StW-WW-4/09 Seite 11 von 14 Baujahr des Aufzuges Durchführung der sicherheitstechnischen Überprüfung Personenaufzüge Bis 1966 Spätestens bis bis 1976 Spätestens bis bis 1983 Spätestens bis bis 1990 Spätestens bis bis 1995 Spätestens bis bis 1999 und Aufzüge, die gem. ÖNORM B 2454, 1998, Tabelle 1, Positionen 1 bis 10 oder 13 oder ÖNORM B , Tabelle 1 bis 10 oder 14, umgebaut wurden Spätestens bis Alle 646 Personenaufzüge von WW mit einem Baujahr vor 1966, bei denen keine Umbaumaßnahmen gemäß ÖNORM B etwa der Einbau von Innentüren - veranlasst wurden, waren von WW fristgerecht bis zum 31. Dezember 2007 der Sicherheitsprüfung unterzogen worden. 651 Personenaufzüge mit einem Baujahr vor 1966 waren von WW bereits gemäß ÖNORM B 2454 umgebaut, d.h. mit Innentüren und Notrufsystemen ausgestattet. Für diese Personenaufzüge ist die Sicherheitsprüfung gemäß WAZG 2006 erst bis spätestens 31. Dezember 2012 durchzuführen. Die Einschau des Kontrollamtes in die Unterlagen von WW ergab, dass bis 31. Dezember bis zu diesem Zeitpunkt waren auf Grund des WAZG Personenaufzüge zwingend erfasst - insgesamt Personenaufzüge und im Zeitraum vom Jänner 2008 bis September 2008 weitere 544 Personenaufzüge der Sicherheitsprüfung zugeführt wurden. Insgesamt hatte WW bis September 2008 damit Personenaufzüge dieser Sicherheitsprüfung unterzogen, d.s. um Personenaufzüge mehr als es das WAZG 2006 für WW bis Ende 2008 vorschrieb. Bei WW herrschte das Bestreben vor, bei Personenaufzügen, welche noch nicht über Innentüren bzw. noch über einen eintourigen Antrieb verfügen, bereits im Zuge der regelmäßigen Überprüfung unabhängig vom Baujahr die Sicherheitsprüfung durchzuführen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist zu setzen. 3.5 Das Kontrollamt hatte auch in die Aufzeichnungen von WW insbesondere unter dem Aspekt Einschau gehalten, ob die sich aus dem WAZG 2006 ergebenden gesetzlichen Fristen gemäß der bei der Sicherheitsprüfung festgestellten Risikostufe (s. Pkt. 2.6) zur
12 KA V - StW-WW-4/09 Seite 12 von 14 Einhaltung gebracht werden. Dabei stellte das Kontrollamt fest, dass in den KD unterschiedliche EDV-Applikationen im Einsatz waren, aus denen sich einerseits nicht eindeutig erkennen ließ, ob ein Personenaufzug bereits der ASV 1996 entsprach oder auf der Grundlage der ÖNORM B 2454 umgebaut worden war, und durch die andererseits die Einhaltung der gesetzlichen Fristen nicht ausreichend nachvollziehbar dokumentiert erschien. In diesem Zusammenhang verwies das Kontrollamt auf die Bedeutung der Einhaltung der gesetzlichen Fristen hin und empfahl gleichzeitig eine zeitgerechte Planung für die durchzuführenden Maßnahmen an den Personenaufzügen, da für die Umbauten und Nachrüstungen der Personenaufzüge nur eine beschränkte Anzahl von Fachfirmen zur Verfügung steht, und diesbezüglich auch Vorlaufzeiten für die Durchführung der Vergabeverfahren für derartige Maßnahmen in die Planungskomponente einzubeziehen wären. Stellungnahme der Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen": Der Empfehlung des Kontrollamtes wird vollinhaltlich Folge geleistet. Die KD wurden angewiesen, künftig verstärktes Augenmerk auf die erforderliche Datenkonsistenz zu legen und bei "Hilfstabellen" bzw. "Hilfsmittel" strikt auf die Übereinstimmung der Daten mit jenen der Aufzugsdatenbank zu achten. Die Stellungnahme der geprüften Einrichtung ist den jeweiligen Berichtsabschnitten zugeordnet worden. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Erich Hechtner Wien, im März 2009
13 KA V - StW-WW-4/09 Seite 13 von 14 ALLGEMEINE HINWEISE Allfällige Rundungsdifferenzen bei der Darstellung von Berechnungen wurden nicht ausgeglichen. Schützenswerte personenbezogene Daten wurden im Sinn der rechtlichen Verpflichtung zum Schutz derartiger Daten anonymisiert, auf die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wurde bei der Abfassung des Berichtes Bedacht genommen. Es wird um Verständnis gebeten, dass dadurch die Lesbarkeit des Berichtes beeinträchtigt sein könnte.
14 KA V - StW-WW-4/09 Seite 14 von 14 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ASV Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 EDV... Elektronische Datenverarbeitung KD... Kundendienstzentrum ÖNORM... Österreichische Norm TÜV... Technischer Überwachungsverein-Austria WAZG Wiener Aufzugsgesetz 2006 WW... Unternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen"
MA 34, Prüfung von Ausschreibungs- und Abrechnungsmodalitäten. für Malerarbeiten
TO 21 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - 34-1/10 MA 34, Prüfung
MehrWIENSTROM GmbH, Nachprüfung der Abbrucharbeiten. von Schornsteinen im Kraftwerk Simmering
TO 10 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 210-1/08 WIENSTROM
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2005 Ausgegeben am 23. Dezember 2005 Teil II 442. Verordnung: Sicherheitstechnische Prüfung und allfällige Nachrüstung von Aufzügen (STPAV)
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung der termingerechten Rechnungsanweisung. für Baumaßnahmen
TO 27 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-3/08 Unternehmung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 58 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 29-1/15
MehrUnternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Sicherheitstechnische Prüfung von. nachrichtentechnischen und EDV-Komponenten; Nachprüfung
TO 26 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - KAV-1/10 Unternehmung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 50 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - StW-WW-3/15
Mehr1 von 5. Inhaltsverzeichnis
1 von 5 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Verordnung über den sicheren Betrieb und die Änderung von Hebeanlagen (Hebeanlagen-Betriebsverordnung
MehrMA 31, Nachprüfung der Wasserleitungsmuseen. in Kaiserbrunn und Wildalpen
TO 2 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - 31-2/10 MA 31, Nachprüfung
MehrMaßnahmenbekanntgabe zu. Wiener Linien GmbH & Co KG, Prüfung der Aufsicht der. Wiener Linien über die Einhaltung der Beförderungsbedingungen
TO 40 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 230-1/13 Maßnahmenbekanntgabe
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 26 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - StW-WW-2/15
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 30 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - StW-WW-K-2/15
MehrGZ: VGW-011/030/33336/ Wien, am Dipl.-Ing. H. B.
V ERWALTUNGSGERICHT WIEN 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38620 Telefax: (43 01) 4000 99 38620 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-011/030/33336/2014-5 Wien, am 03.11.2017
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 33 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 205-7/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 21 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 34-1/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 57 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 18/16
MehrGenehmigungsdatum Inkrafttretensdatum Titel Aufzüge-Sicherheitsverordnung ASV 1996, BGBl. Nr. 780
Erlässe der Bundesministerien Abteilung/Typ/Geschäftszahl BM für Wirtschaft und Arbeit, BMWA, Zentral-Arbeitsinspektorat Erlass 61120/6/2/97, Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996 - ASV 1996, BGBl. Nr. 780
MehrUnternehmung "Wien Kanal", Nachprüfung der Gebarung. der Kfz-Werkstätte
TO 19 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - WK-1/10 Unternehmung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. WienIT EDV Dienstleistungsgesellschaft mbh & Co KG, Maßnahmenbekanntgabe zu
TO 34 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 205-7/13
MehrInformationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung
E1 Informationsblatt E zur Betriebssicherheitsverordnung Überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen - Aufzüge, Maschinen zum Heben von Personen, Bauaufzüge mit Personenbeförderung, Personen-Umlaufaufzüge, Mühlen-Bremsfahrstühle
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 13 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH II - KAV-6/15
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. Wiener Netze GmbH, Maßnahmenbekanntgabe zu. Wien Energie GmbH und Wiener Netze GmbH,
TO 62 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - GU
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 32 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - 69-2/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 29 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA II - Allg-1/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 25 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA - K-10/12
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 25 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA VI - 31-1/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 28 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA - K-4/12
MehrMA 63, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 22, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur. Verringerung der Lichtverschmutzung
TO 28 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13 MA 63, Maßnahmenbekanntgabe
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. Maßnahmenbekanntgabe zu. Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund,
TO 34 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - KAV-2/14
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Gleichmäßige Auslastung von Auftragnehmerinnen bzw. Auftragnehmern für Maler- und Schlosserarbeiten
TO 23 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-4/10 Unternehmung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 46 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 14-1/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 43 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 261-2/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 25 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 13-1/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 31 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 13-2/15
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Mängelmeldung. über einen Wasserschaden in einer städtischen. Wohnhausanlage
TO 19 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-6/12 Unternehmung
MehrWIENER LINIEN GmbH & Co KG, Sicherheitstechnische Prüfung der. Aufzüge in den Stationen der Wiener U-Bahn
KA V - GU 230-2/06 Seite 1 von 13 TO 18 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@mka.magwien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 33 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13
Mehrzur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005
Aufzüge und Fahrtreppen Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde
MehrHeinrich Lange/PIXELIO. Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz
Heinrich Lange/PIXELIO Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken gemäß Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 Informationsblatt der MA 36 06/2016 Allgemeines Feuerungsanlagen
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 34 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - StW-WW-7/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 38 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - GU
MehrKrankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 15, Prüfung durchgeführter Krankenbegutachtungen
KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA I - 15-1/12 Krankenfürsorgeanstalt
MehrMA 68, Prüfung der Lagerverwaltung von Betriebsmitteln. der Hauptfeuerwache Mariahilf in den Jahren bis 2011; Nachprüfung
TO 33 StRH II - 33/18 MA 68, Prüfung der Lagerverwaltung von Betriebsmitteln der Hauptfeuerwache Mariahilf in den Jahren 2009 bis 2011; Nachprüfung Prüfung der Maßnahmenbekanntgabe StRH II - 33/18 Seite
MehrTextgegenüberstellung
1 von 43 Textgegenüberstellung Auf Grund des 69 Abs. 1 und des 71 Abs. 3 bis 6 Gewerbeordnung 1994 GewO 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015, wird verordnet:
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 18 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 64-1/15
MehrWo steht die BetrSichV?
Wo steht die BetrSichV? Bundesrecht Die Grundlage der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) findet sich im Bundesrecht und zwar konkret im: Besonderes Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht Seite
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 32 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxxx x. Gesetz: Wiener Aufzugsgesetz 2006; Änderung [CELEX-Nr.
Beilage Nr. 26/2015 LG - 02556-2015/0001 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxxx 2016 x. Gesetz: Wiener Aufzugsgesetz 2006; Änderung [CELEX-Nr.:32014L0033] Gesetz, mit dem das
MehrFernwärme Wien Gesellschaft m.b.h., Sicherheitstechnische Wahrnehmungen im Werk. Simmeringer Haide; Nachprüfung
TO 8 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 45-1/10 Fernwärme
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 38 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH VI - StW-WW-1/14
MehrInspektionsstelle Typ A
Inspektionsstelle Typ A Rechtsperson POTA (Prüf-Organisation Technischer Anlagen) Hornweg 31, 6370 Kitzbühel Ident 0248 Standort POTA (Prüf-Organisation Technischer Anlagen) Hornweg 31, 6370 Kitzbühel
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Öffnungen in Geländerkonstruktionen in städtischen. Wohnhausanlagen
TO 24 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-5/10 Unternehmung
MehrQ:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\I-HebeanlagenVO.docx \ :33:00 1 von 9. E n t wurf
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\I-HebeanlagenVO.docx \ 03.05.2016 15:33:00 1 von 9 E n t wurf Verordnung der Salzburger Landesregierung vom.., mit der nähere Bestimmungen über die technischen Erfordernisse
MehrMaßnahmenbekanntgabe zu. Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, Prüfung von Gasleitungsinstandsetzungen. in städtischen Wohnhausanlagen; Nachprüfung
TO 43 StRH V - 16/17 Maßnahmenbekanntgabe zu Unternehmung Stadt Wien - Wiener Wohnen, Prüfung von Gasleitungsinstandsetzungen in städtischen Wohnhausanlagen; Nachprüfung StRH V - 16/17 Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS
MehrB E S C H L U S S. I. Gemäß 28 Abs. 1 ivm 31 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes VwGVG wird die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.
04.06.2014 Gericht Landesverwaltungsgericht Wien Entscheidungsdatum 04.06.2014 Geschäftszahl VGW-111/067/24347/2014 Text Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Grois über die Beschwerde
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 22 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - 34-2/13
MehrUnternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung von EDV-Komponenten
TO 5 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - KAV-1/09 Unternehmung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 14 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 8/16
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 44 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - GU
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 22 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 34-2/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 15 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 2/16
MehrWiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz
Wiederkehrende Überprüfung von Gasanlagen nach dem NÖ Gassicherheitsgesetz GASSICHERHEIT Auszug aus dem NÖ Gassicherheitsgesetz Gesetzliche Grundlage und Ziel Die Verpflichtung zur wiederkehrenden Überprüfung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 36 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - FSW-1/15
MehrFeststellungen des Kontrollamtes hinsichtlich der Betriebsbewilligung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz
KA V - TU-11/04 Die WIENSTROM GmbH (WS) betreibt an 176 Standorten innerhalb ihres Versorgungsgebietes elektrische Anlagen wie Umspannwerke, Schaltstationen und Anlagen für die Versorgung der U-Bahn und
MehrWIENSTROM GmbH, Prüfung der. EDV-Applikation SysBau
TO 10 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - GU 210-2/10 WIENSTROM
MehrWelche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden!
Welche Auswirkungen hat die geänderte BetrSichV auf die Prüfung von Aufzügen? Aufzüge müssen nach dem Stand der Technik betrieben werden! Vortragender: Folie 1 Inhalt 1 Was hat sich in der BetrSichV:2015
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Prüfung von Schadensbehebungen in einer. städtischen Wohnhausanlage in Wien 13
KA V - StW-WW-3/06 TO 26 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@mka.magwien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-3/06
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 37 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - KAV-1/13
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Baumkataster für städtische Wohnhausanlagen
TO 26 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-2/08 Unternehmung
MehrDeutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Typische Gefährdungen aus EN durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden
Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) Dok. Nr. 42a 03.03.2005 Typische Gefährdungen aus durch Personen- und Lastenaufzüge, die nach TRA 200 errichtet wurden Deutscher Ausschuss für Aufzüge (DAfA) DAFA42A.DOC
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 16 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 34-2/15
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 60 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - 37-1/15
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 25 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - StW-WW-2/15
MehrUnternehmung "Stadt Wien - Wiener Wohnen", Beauftragungen von externen Berater- und. Gutachterleistungen
TO 17 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - StW-WW-1/12 Unternehmung
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 14 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH V - 11/16
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 47 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 14-1/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 2 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - 34-1/15
MehrWartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift
Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 24. Juni 2014 Inhalt des Vortrags Praxis der Aufzugprüfung Mängelstatistik Mängelhäufigkeit/-einstufung Änderung Betriebsvorschriften
MehrWir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag.
Wir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag. 2 Viele rechtliche Pflichten. Betreiber von Aufzügen müssen diverse Normen und Vorschriften beachten. Gerne übernehmen
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. MA 21, Maßnahmenbekanntgabe zu. Geschäftsgruppe "Stadtentwicklung, Verkehr,
TO 18 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - 18-1/14
MehrRUNDGANG WOHNDESIGN BLICK IN DIE ZUKUNFT EXPO REAL. Trends und Neuheiten, die begeistern von leistbar bis luxuriös
Österreich 3, P.b.b. Verlagspostamt A-1140 Wien Zlg.-Nr. 06Z036886 M www.immobilienfokus.at EXPO REAL RUNDGANG Kühne Projekte, faszinierende Visionen WOHNDESIGN BLICK IN DIE ZUKUNFT Trends und Neuheiten,
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 27 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH II - 57/16
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 35 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA IV - GU 200-8/13
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 27 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH I - 13-5/15
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien. B&F Wien - Bestattung und Friedhöfe GmbH, Maßnahmenbekanntgabe zu
TO 52 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH IV - GU
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 56 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH III - 49-2/15
MehrLeitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik
Seite: 1 Datum: 01.08.2016 Revision 1: 21.09.2016 1) Revision 2: 01.12.2016 2) Leitfaden zur sicheren Verwendung von Personen- und Lastenaufzügen nach dem Stand der Technik 1. Grundlagen Der Verwender/Arbeitgeber
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM ITALIEN
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7743 RS DE AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 39 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA VI - KAV-2/13
MehrHinsichtlich angefallener bzw. verbrachter Abfälle war eine lückenlose Dokumentation anzuregen.
KA V - TU-6/05 Die Entsorgung bzw. Verwertung von metallhaltigen Abfällen erfolgte durch die WIEN ENERGIE Gasnetz GmbH (WG) im Wesentlichen im Wege von Direktvergaben. Das Kontrollamt empfahl, die Verwertung
Mehrbesser vorher sicher als nachher tapfer LiftConsulting neutrales Planungsbüro
LiftConsulting neutrales Planungsbüro besser vorher Prüfst du noch, oder fährst du schon? Was die neue Betriebs- Sicherheits-Verordnung Betreibern von Aufzugsanlagen abverlangt sicher Uwe Rexroth LiftConsulting
MehrMA 37, Vorschriftswidrige Bauten im. 13. Wiener Gemeindebezirk
TO 26 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA VI - 37-1/10 MA 37, Vorschriftswidrige
MehrBetreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung Horst Schickor
Betreibertag 2015 Betriebssicherheitsverordnung 04.09.2015 Horst Schickor 1. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen & Zusätzliche Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen 2. Nachrüstverpflichtung
MehrAufzugswärter was für Sie als Betreiber wichtig ist.
Aufzugswärter was für Sie als Betreiber wichtig ist. Aufsicht, Kontrolle, Personenbefreiung so erfüllen Sie Ihre zusätzlichen Pflichten. Als Betreiber (Arbeitgeber) Ihrer Aufzugsanlage haben Sie eine
MehrSichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG
Sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik = Nachrüstung? Axel Stohlmann GmbH & Co. KG Was ist der Stand der Technik? Unterscheidung zwischen Stand der Technik hinsichtlich der Beschaffenheit
MehrSTADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien
TO 52 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA I - 7-3/13
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
Mehr