Der aktuell gültige Stellenplan wurde im Dezember 2012 durch den Einwohnerrat genehmigt.
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- Marta Stieber
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1 Vorlage des Gemeinderates Beringen vom 9. September 213 Bericht und Antrag des Gemeinderates an den Einwohnerrat zur Anpassung des Stellenplans der Gemeinde Beringen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Einwohnerräte Der aktuell gültige Stellenplan wurde im Dezember 212 durch den Einwohnerrat genehmigt. Dieser Stellenplan muss wieder angepasst werden. Ursache für die beantragten Änderungen sind ein Antrag im Bereich Zentral- / Steuerverwaltung sowie die notwendigen Anpassungen, welche im Zusammenhang mit dem Umbau des Schwimmbades Beringen in ein Naturbad stehen. Im Moment ist folgender Stellenplan gültig: Bewilligte Stellen Bauverwaltung / Werkhof 11.1 Gemeindekanzlei / EWK 3. Zentral-/Steuerverwaltung 3.2 Sozialamt 1. Schulleitung 1.5 Schulsozialarbeit.7 Gemeinderat 1.8 Total Stellen Um die Stellvertretung im Sozialamt sicherzustellen, hat der Gemeinderat nach dem Wegfall des regionalen Sozialdienstes eine Stellenverschiebung zwischen Bauverwaltung / Werkhof und Sozialamt von 15 Stellenprozenten vorgenommen (Bauverwaltung/Werkhof neu 1.95 Stellen und Sozialamt 1.15 Stellen). Stellungnahme der GPK Der vorliegende Bericht und Antrag wurde mit der Geschäftsprüfungskommission des Einwohnerrates vorbesprochen. Die Geschäftsprüfungskommission hat sich an einer Sitzung intensiv mit der Vorlage des Gemeinderates zur Anpassung des Stellenetat auseinandergesetzt. Sie ist mit dem Gemeinderat einverstanden, dass aufgrund der Entwicklung von Beringen im Bereich Zentral- / Steuerverwaltung der Stellenetat angepasst werden muss. Ebenso ist die GPK mit der beantragten Anpassung einverstanden, welche im Zusammenhang mit dem Umbau des Schwimmbades Beringen in ein Naturbad steht. Die Anmerkungen der GPK zu den einzelnen Punkten sind in diese Vorlage integriert worden. Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 1/7
2 1. Zentralverwaltung / Steuerverwaltung Die letzte Pensenanpassung im Bereich Zentralverwaltung / Steuerverwaltung (auf 3. Stellen) erfolgte im Jahr 21. Basis für die Berechnung waren damals die Aufwendungen zu Beginn des Jahres 21. Die GPK lehnte einen Antrag im Herbst 212 ab. Nach Ansicht der GPK dürfen die Stellen nicht linear zu den Bevölkerungszahlen zunehmen. Auch wenn das Arbeitsvolumen mit mehr Einwohnern sicher zunimmt, sollte ein gewisser Synergieeffekt spürbar sein. Ebenso rief die GPK in Erinnerung, dass vor nicht einmal zwei Jahren die Pensen in der Zentral- und Steuerverwaltung von 2.7 auf 3. Stellen aufgestockt wurden. Auf den 1. Januar 213 wurden die Stellen der Zentral- und Steuerverwaltung infolge der Fusion mit Guntmadingen auf 3.2 Stellen erhöht. 1.1 Aktuelle Situation Im Moment sind 3. Stellen besetzt. Die.2 Stellen, welche mit der Fusion mit Guntmadingen bewilligt wurden, sind im Moment noch offen. Es besteht eine Temporärlösung mit Leila El Benna. Durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Zentral- und Steuerverwaltung wird heute ein Pensum von 325 % geleistet. Aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre kann festgestellt werden, dass sich die notwendigen Pensen in etwa linear zur Bevölkerungsentwicklung und mit der Bautätigkeit entwickeln. Steuerverwaltung Innerhalb der Steuerverwaltung nimmt die Arbeitsbelastung mehr oder weniger im Verhältnis des Einwohnerwachstums zu, resp. im Verhältnis der zu verarbeitenden Steuererklärungen. Was überdurchschnittlich zugenommen hat sind: Mutationen durch Zu- und Wegzüge Mutationen bei sekundär Steuerpflichtigen (Liegenschaftenbesitzer) Volumen Grundstückgewinnsteuern Volumen Kapitalleistungssteuern Aufwand Mahnungen und Betreibungen Komplexität im Bereich Steuerveranlagung durch neue Vorschriften und Weisungen (z.b. Familienbesteuerung Bund) Die Steuerverwaltung des Kantons muss massiv sparen, was zur Folge hat, dass Tätigkeiten an die kommunalen Steuerverwaltungen verlagert werden, welche vorher durch den Kanton erledigt worden sind: Das Betreibungswesen Steuern wurde teilweise an Gemeinden verlagert. Die KSD hat vorher für alle überfälligen Forderungen, die zur Betreibung standen automatisch eine Liste generiert und danach die Betreibungsbegehren gedruckt und an die Gemeinden geschickt. Neu muss die Betreibung durch die Gemeinde im System generiert werden. Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 2/7
3 Steuerausscheidungen von anderen Kantonen müssen neu durch die Gemeinden ausgedruckt werden. Auszahlungen von Versicherungsleistungen wurden bisher vom Steuerkommissär auf die Steuerfolgen geprüft und mit entsprechendem Vermerk an die Gemeinden geschickt, dies muss neu durch die Gemeinden gemacht werden und ist sehr zeitintensiv und komplex. Diese Zusatzaufgaben machen rund 5 1 Stellenprozent aus und es ist zu erwarten, dass künftig weitere Aufgaben an die Steuerverwaltungen der Gemeinden abgegeben werden. Zentralverwaltung In der Zentralverwaltung nimmt die Arbeitsbelastung mehr oder weniger im Verhältnis des Einwohnerwachstums zu. Zusätzlich ist das Volumen aber auch abhängig von anderen Faktoren wie z.b. Bautätigkeit der Gemeinde (Infrastruktur) Bautätigkeit Dritter (Wohnungsbau) Aktuell besteht das Problem, dass infolge Überbelastung gewisse Arbeiten nicht mehr bewältigt werden können. Dadurch müssen Prioritäten gesetzt werden und die wichtigen und dringenden Arbeiten können noch ausgeführt werden, andere Arbeiten, wie beispielsweise das Mahnwesen, werden vernachlässigt und anstatt monatlich nur noch alle 2 Monate vorgenommen. Entwicklungen in den letzten Jahren Einwohnerzahl (jeweils zu Jahresbeginn) Jahr Einwohnerzahl Veränderung gegenüber ' ' % 212 3' % 213 3' % ) 4' % 1 ) inklusive Guntmadingen Anzahl Steuererklärungen Jahr Anzahl Steuererklärungen Veränderung gegenüber ' ' % 212 2' % 213 2' % ) 2' % 1 ) inklusive Guntmadingen Aufgrund dieser Entwicklung kann abgeleitet werden, dass für die Bewältigung des heutigen Volumens rund 2 Prozent mehr Stellen notwendig sind als 21. Dies entspricht einem notwendigen Pensum von 36 Stellenprozenten. Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 3/7
4 Entwicklung in den nächsten Jahren Basis für die nachfolgenden Tabellen bildet jeweils der Stand 21 (Pensenanpassung auf 3. Stellen). Einwohnerzahl (jeweils zu Jahresbeginn) Jahr Einwohnerzahl Veränderung gegenüber ' ' % 215 4' % 216 4' % Anzahl Steuererklärungen Jahr Anzahl Steuererklärungen Veränderung gegenüber ' ' % 215 2' % 216 2' % Aktuell sind rund 2 Wohneinheiten im Bau, respektive liegen bewilligte Baugesuche vor. Unter der Annahme, dass pro Wohneinheit 1.5 bis 2 Personen einziehen werden, ergibt sich ein Wachstum von 3 4 Personen in der nächsten Zeit. Diese Entwicklung ergibt eine Zunahme von Steuererklärungen. Insgesamt wird also ein Zuwachs von über 3% bei den zu verarbeitenden Steuererklärungen gegenüber dem Stand von 21 zu erwarten sein. 1.2 Vergleich mit anderen Gemeinden Im Kanton Schaffhausen sind die Gemeinden Stein am Rhein und Thayngen mit Beringen vergleichbar. Beringen (bisher) Stein am Rhein Thayngen Einwohnerzahl 4'9 3'313 5'3 Stellen Zentralverwaltung Stellen Steuerverwaltung Total Stellen Folgende Besonderheiten sind bei diesem Gemeindevergleich zu berücksichtigen: Beringen: Stein am Rhein: Thayngen: Bewilligt sind bisher 3.2 Stellen, besetzt sind jedoch nur 3. Stellen. Bewilligt sind bisher 2.5 Stellen, effektiv werden aber 3% geleistet (Überzeiten). Eine Anpassung des Stellenplans soll demnächst beantragt werden. Bewilligt und besetzt sind 4.3 Stellen. Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 4/7
5 Beim Vergleich der Gemeinden ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Gemeinden die gleichen Aufgaben zu bewältigen haben. Unterschiede bestehen z.b. bei den Werken, der Feuerwehr, Altersheime, Güter etc. und auch die Anzahl der Steuerpflichtigen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist nicht identisch. Ein Vergleich ist also nur bedingt möglich. 1.3 Geprüfte Lösungen Eine Auslagerung von Tätigkeiten in andere Abteilungen wäre nur sehr eingeschränkt möglich und würde dort zu entsprechenden Mehrbelastungen führen (z.b. AHV- Zweigstelle). Bereits mit der letzten Stellenanpassung im Jahr 21 wurde geprüft, ob die Steuerverwaltung an den Kanton abgegeben werden könnte. Damals wurde festgehalten, dass eine solche Lösung keine finanzielle Entlastung bringt und dass es sinnvoll ist, wenn die Gemeindeverwaltung in diesem Bereich genügend Pensen anbieten kann, damit nicht die Gefahr besteht, dass für kleine Pensen keine qualifizierten Personen mehr gefunden werden. 1.4 Beantragte Lösung Wie vorgängig ausgeführt sind heute 3.2 Stellen für die Zentralverwaltung / Steuerverwaltung bewilligt. Damit die heutigen Aufgaben bewältigt werden können (Stand Anfang 213), ist eine Aufstockung um.4 Stellen auf 3.6 Stellen notwendig. Wird die prognostizierte Entwicklung in den nächsten 2-3 Jahren berücksichtigt, wäre eine Stellenanpassung auf 4. Stellen sinnvoll. Der Gemeinderat beantragt eine Anpassung des Stellenplanes für die Zentralverwaltung / Steuerverwaltung auf 3.7 Stellen. Eine Erhöhung auf 3.7 Stellen berücksichtigt die Situation Anfang dieses Jahres und auch die Entwicklung, welche im Jahr 213 erfolgt ist. Der Gemeinderat geht davon aus, dass in wenigen Jahren weitere.3 Stellen in diesem Bereich notwendig sein werden. 1.5 Stellungnahme der GPK In Punkt 1 beantragt der Gemeinderat die Aufstockung des Pensums in der Zentralund Steuerverwaltung um.5 Stellen auf 3.7 Stellen. Die Geschäftsprüfungskommission kann die Argumente des Gemeinderates betreffend der Erhöhung des Pensums im Bereich der Zentral- und Steuerverwaltung nachvollziehen und unterstützt den Antrag den Stellenetat um.5 auf 3.7 Stellen zu erhöhen. Aus Sicht der Geschäftsprüfungskommission sollte diese Erhöhung reichen, damit die Herausforderungen der kommenden Jahre gemeistert werden können. Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 5/7
6 2. Bauverwaltung / Werkhof 2.1 Aktuelle Situation In der Bauverwaltung sind insgesamt 11.1 Stellen bewilligt. Bereits bei der Diskussion der Sanierung des Freibades Beringen wurde festgestellt, dass mit der Realisierung der Variante mit der natürlichen Wasseraufbereitung die Materialkosten (Chlor und Chemie) reduziert werden können, jedoch höhere Personalkosten entstehen werden. Die Personalkosten entstehen nicht für die Arbeiten des Bademeisters sondern für den Unterhalt der Regenerationsanlagen. 2.3 Beantragte Lösung Folgende Unterhaltsarbeiten fallen für die Pflege des biologischen Freibades an: Aufgabe Aufwand in Arbeitstagen davon Bademeister davon zusätzliche Person Betriebsvorbereitung Frühjahr Betriebsfertiges Erstellen der Becken bis 3 Tage vor Saisonbeginn (2 Mitarbeiter je 2 Wochen) Tägliches Reinigen des Beckenbodens mit dem Reinigungsroboter und Abbürsten der Beckenwände in den 3 Tagen vor Saisonbeginn (täglich 2 Stunden) Während der Badesaison Tägliches Reinigen des Beckenbodens mit dem Reinigungsroboter und Abbürsten der Beckenwände, Überlaufrinnen reinigen, prüfen Wasserqualität, Kontrolle Feinfilter (täglich 2-3 Stunden) Algen in Aufbereitung wöchentlich entfernen (5 Stunden pro Woche) Einwintern der Anlage Montieren von Eisdruckpolstern im Becken, Wasserspeigel absenken etc. (2 Wochen je 2 Personen) Laub und Äste entfernen und Wasserpflanzen abschneiden in Regeneration (3 Tage je 2 Personen) Pumpen pro Monat einmal bewegen Gesamtaufwand für die Pflege in AT pro Jahr Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 6/7
7 Die weiteren Arbeiten des Bademeisters, welche nicht mit dem biologischen Freibad zusammenhängen sind in dieser Zusammenstellung nicht berücksichtigt. Der zusätzliche Aufwand von insgesamt 38 Tagen pro Jahr muss durch den Werkhof geleistet werden. Zahlreiche Aufwendungen des Bademeisters können innerhalb des ordentlichen Pensums erledigt werden. Es ist jedoch so, dass vor allem die Aufwendungen bei der Betriebsvorbereitung und der Einwinterung der Anlage sich etwas erhöhen werden. Der Gemeinderat beantragt, die Stellen im Bereich Bauverwaltung / Werkhof um.2 Stellen auf 11.3 Stellen zu erhöhen. 2.4 Stellungnahme der GPK Unter Punkt 2 beantragt der Gemeinderat eine Aufstockung der Stellen in der Bauverwaltung / Werkhof um.2 Stellen auf 11.3 Stellen. Der Gemeinderat hat schlüssig und detailliert dargelegt, welche zusätzlichen Aufgaben aufgrund der Sanierung des Freibades mit der natürlichen Wasseraufbereitung auf die Bauverwaltung zukommen. Die Geschäftsprüfungskommission unterstützt deshalb die Erhöhung des Stellenetat in diesem Bereich um.2 auf 11.3 Stellen. Gleichzeitig erwartet die Geschäftsprüfungskommission, dass die höheren Personalkosten im gleichen Ausmass durch tiefere Materialkosten (Chlor und Chemie) kompensiert werden, so wie dies der Gemeinderat in der Vorlage zur Schwimmbadsanierung auch versprochen hat. 3. Antrag Der Gemeinderat beantragt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und folgenden Antrag zu genehmigen: Der Stellenplan für die Gemeindeverwaltung Beringen ist auf den 1. Januar 214 wie folgt anzupassen: Stellen bisher Stellen ab 214 Bauverwaltung / Werkhof +.2 Stellen (Punkt 2) Gemeindekanzlei / EWK Zentral-/Steuerverwaltung +.5 Stellen (Punkt 1) Sozialamt Schulleitung Schulsozialarbeit.7.7 Gemeinderat Total Stellen IM NAMEN DES GEMEINDERATES BERINGEN Der Präsident: Der Schreiber: Hansruedi Schuler Florian Casura Vorlage Anpassung Stellenplan der Gemeinde Beringen 7/7
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