Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat. Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats

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1 13/114 Der Gemeinderat der Stadt Lenzburg an den Einwohnerrat Anpassung der Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren In dieser Sache unterbreiten wir Ihnen wie folgt Bericht und Antrag: I. Ausgangslage 1. Der Einwohnerrat beschloss am 15. März 2001 die Grundsätze des Entschädigungssystems für die Stadträte: a) Ausgangsbasis für Entschädigung Für die Festsetzung der Entschädigung ist die Stadt als Unternehmen Stadt Lenzburg mit einem mittleren, von der Grösse vergleichbaren Unternehmen der Privatwirtschaft verglichen worden. Ausgehend von diesem Vergleich wurde für den Stadtammann eine Ausgangsbasis von Fr und für die Stadträte eine solche von Fr angenommen. b) Zeitliche Belastung Die zeitliche Belastung wurde in Prozenten einer üblichen Arbeitszeit angegeben, wobei es sich nicht um Stellenprozente handeln soll. Die Stadträte versehen nach wie vor ein Nebenamt. Die zeitliche Belastung unterliegt stets erheblichen Schwankungen. Bei den in Lenzburg gegebenen Verhältnissen entspricht der durchschnittliche Zeitaufwand über einen längeren Zeitraum hinweg für ein Stadtratsmandat gemäss den Erhebungen der Ratsmitglieder 30 % einer üblichen Arbeitszeit, für den Bauvorsteher 50 % und für den Stadtammann 70 %. Das Amt des Vizeammanns wird mit einer Zulage von 5 % auf dem Ansatz der Stadträte berücksichtigt, womit sich eine Ausgangsbasis von Fr ergibt. c) Komponente Ehrenamt Dem Umstand, dass das Stadtratsamt nicht nur Bürde, sondern auch Würde bringt und die Herausforderung des Amts auch Anreiz für die Mandatsträger bilden kann, wird Rechnung getragen und die Ausgangsbasis um rund 1/3 reduziert.

2 2 2. Die aktuellen Entschädigungen für die Mitglieder des Stadtrats wurden mit Beschluss des Einwohnerrats vom 25. Juni 2009 festgelegt (ER-Vorlage 09/105). Eine Anpassung der Grundsätze der Entschädigung, welche im Jahr 2001 festgelegt worden sind (vgl. Ziff. 1), drängte sich nicht auf. Die Entschädigungen der Mitglieder des Stadtrats sind lediglich an die Teuerung angepasst worden. Seither gelten folgende Ansätze: Stadtammann (GA) Fr Vizeammann (inkl. 5 % Zulage) (VA) Fr Stadträte (GR) Fr Zulage Bauvorsteher Fr Diese Ansätze wurden ab 1. Januar 2010 gestützt auf den Beschluss des Einwohnerrats vom 25. Juni 2009 jährlich um denselben Prozentsatz erhöht, wie er den Mitarbeitenden der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde Lenzburg als generelle Gehaltsanpassung gewährt wird. Der Stadtammann erhielt seit dem Einwohnerratsbeschluss 2001 zusätzlich eine Spesenpauschale von Fr , die Stadtratsmitglieder eine von Fr Für das Jahr 2013 ergaben sich gestützt auf diese Regelung und Beschlüsse des Einwohnerrats folgende Ansätze: Stadtammann Fr Vizeammann (inkl. 5 % Zulage) Fr Stadträte Fr Zulage Bauvorsteher Fr (Bauvorsteher insgesamt Fr ) Total Fr In Berücksichtigung der Ressortzuteilung beschloss der Stadtrat am 19. Oktober 2005 (PA Art. 679), dass die Zulage für den Bauvorsteher auf die übrigen Ratsmitglieder zu verteilen sei, solange die für die Amtsperiode 2006/2009 beschlossene Ressortverteilung gelte. Über diesen Beschluss informierte der Stadtrat den Einwohnerrat in der Vorlage 09/105. Der Stadtrat verlängerte diese Praxis bis Ende 2012 und beschloss im Hinblick auf den Rücktritt von Alt-Stadtammann und Bauvorsteher Hans Huber für das Jahr 2013, dass die Zulage für den Bauvorsteher einstweilen auf alle fünf Stadträte verteilt werden soll (PA Art. 937 vom 5. Dezember 2012). 5. Somit werden im Jahr 2013 effektiv folgende Entschädigungen ausgerichtet: Stadtammann Fr Vizeammann (inkl. 5 % Zulage) Fr Stadträte Fr Total Fr

3 3 II. Anpassungsbedarf 1. Die Stadt Lenzburg hat sich seit dem Grundsatzbeschluss des Einwohnerrats im März 2001 entwickelt. Einige Kennzahlen: zu 2012 in % Einwohner % Umsatz 1 41 Mio. 52,7 Mio. 58,6 Mio % Bewilligte Stellen 1 71,7 85,6 90, % Auch die Komplexität der Geschäfte wuchs in den vergangenen Jahren. Zahlreiche Themen werden im Verbund mit dem Kanton, Region oder Nachbargemeinden diskutiert, was den Koordinations- und Abstimmungsaufwand erhöht (bspw. Raumplanung und -entwicklung, Schulraumplanung, Siedlung und Verkehr, Feuerwehr, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Marketing etc.). Die Revisionen von Rechtsgrundlagen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene fordern die Mitglieder des Stadtrats vermehrt, angeführt sei unter vielen die Pflege- und Spitalfinanzierung. 2. Die Ratsmitglieder sind sich einig, dass die im Jahre 2001 analysierten Verhältnisse betreffend Ausgangsbasis für die Entschädigung sowie die Komponente Ehrenamt heute noch herangezogen werden können. Aufgrund der Entwicklung der Stadt in den vergangenen zwölf Jahren und den Einschätzungen des Stadtrats kommen die Ratsmitglieder zum Schluss, dass der zeitliche Aufwand im Vergleich zum Jahr 2001 für alle Mitglieder des Stadtrats angestiegen ist. 3. Sämtliche Mitglieder des Stadtrats bzw. alle Ressorts werden zeitlich stärker beansprucht, weshalb es sich nicht rechtfertigt, die zeitliche Mehrbelastung auf bestimmte Ressorts etc. zu verteilen. Der Stadtrat vertritt die Ansicht, dass die im Jahr 2001 angenommene Belastung um je 5 % anzuheben ist, somit neu für den Stadtammann bei 75 %, für den Bauvorsteher bei 55 % und für die Stadträte bei 35 % liegt. Für das Amt des Vizeammanns wird weiterhin 5 % der Stadtratsentschädigung zusätzlich entrichtet, da der Vizeammann u.a. auch repräsentative Aufgaben wahrnimmt. 4. Der Stadtrat bezog auch die Schaffung eines Vollamts für den Stadtammann wie dies vergleichbare Gemeinden im Aargau führen in seine Überlegungen mit ein. Diese Option ist verworfen worden. Einerseits hätte die Schaffung eines Vollamts tiefgreifende Auswirkungen auf die Organisation der Stadtverwaltung, welche nach Ansicht des Stadtrats gut funktioniert und über eingespielte Abläufe verfügt, weshalb er keinen Handlungsbedarf sieht. Andererseits würden sich die Ausgewogenheit bzw. 1 Quelle Rechenschaftsberichte der Einwohnergemeinde 2001, 2009 und 2012

4 4 die Kräfteverhältnisse innerhalb des Gremiums und das Know-How hin zum Stadtammann verschieben, was vom Stadtrat nicht beabsichtigt wird. III. Vorschlag für die Anpassung der Entschädigungen A) Festsetzung der Höhe der Entschädigungen 1. Ausgehend von der Annahme der zeitlichen Belastung im Jahr 2001 (30 % für Stadtrat, 50 % für Bauvorsteher und 70 % für den Stadtammann) und den Entwicklungen in den vergangenen Jahren beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat eine Erhöhung der zeitlichen Belastung bei allen Mitgliedern des Stadtrats um je 5 %. Neu: 35 % für Stadtrat, 55 % für Bauvorsteher und 75 % für Stadtammann. 2. Gestützt auf die Grundlagen des Jahrs 2001 und die Anpassung der Einschätzung der Arbeitsbelastung ergeben sich folgende Zahlen: Amt Entschädigung Reduktion Ehrenamt auf 2/3 Pensum Grundentschädigung 2014 Entschädigung ab 2014 Teuerungsbereinigte im 2013 Entschädigung effektiv aus- 2 bezahlter 2014 Betrag +/- in % zu 2013 effektiv Verteilung nach ER- Beschluss 2001/2009 +/- in % zu 2013 nach ER- Beschluss Stadtammann % ,91 % ,21 % Vizeammann % ,23 % ,45 % Stadträte % ,80 % ,65 % Bauvorsteher % ,55 % ,53 % Total ,65% ,65% 3. Zusammenfassend beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat für das Jahr 2014 somit eine Erhöhung der Stadtratsentschädigung gegenüber 2013 von Fr bzw. 11,65 %. B) Verteilung der Entschädigungen 1. Die seit dem Jahr 2006 gehandhabte Verteilung der Bauvorsteherzulage ermöglichte dem Stadtrat, die individuelle Belastung der Ressorts bzw. die Aufgabenaufteilung im Stadtrat zu berücksichtigen. Unter Alt-Stadtammann Hans Huber ist die Bauvorsteherzulage in gleichen Teilen unter dem Vizeammann und den übrigen Mitgliedern des Stadtrats aufgeteilt worden, weil 2 In der Einwohnerratsvorlage 09/105 sind die Entschädigungsansätze an die zwischen dem Jahr 2001 und 2009 dem Personal gewährte generelle Lohnanpassung von insgesamt 7 % angepasst worden. Anschliessend sind die Ansätze analog der generellen Gehaltsanpassung der Mitarbeitenden angepasst worden. Die Teuerung zwischen 2001 und 2013 beträgt 8,5 %.

5 5 er gleichzeitig einige Aufgaben, die vorher der Stadtammann wahrgenommen hat, den übrigen Mitgliedern des Gremiums abgetreten hat (bspw. Finanzen, Steuern, Polizei). Mit dieser Praxis eines flexiblen Betrags (= Globalbetrag) machte der Stadtrat gute Erfahrungen. In konsequenter Weiterführung dieser Praxis und mit der Gewissheit, dass Wechsel in der personellen Zusammensetzung des Stadtrats zur Neubildung der Ressorts führen können, welche die Aufgaben und somit die zeitliche Belastung neu verteilen, beantragt der Stadtrat, dass ihm analog der bisherigen Bauvorsteherzulage vom unter Lit. A festgesetzten Betrag ein Teil als Globalbetrag bewilligt wird. Dieser Globalbetrag ergänzt die Funktionsentschädigung, welche jedem Mitglied des Stadtrats zusteht. Diesen Globalbetrag wird der Stadtrat aufgrund der jeweiligen Aufteilung der Arbeiten bzw. der Ressortbildung aufteilen. Grundsätzlich ist jedoch von den in Lit. A. Ziff. 1 festgesetzten zeitlichen Belastungen auszugehen. Ausdrücklich von dieser Delegationskompetenz ausgenommen ist die Schaffung eines Vollamts für den Stadtammann. Sollte der Stadtrat zu einem späteren Zeitpunkt zum Schluss kommen, dass ein Vollamt angemessen wäre, würde er dem Einwohnerrat eine Vorlage unterbreiten. 2. Andere Gemeinden (bspw. Obersiggenthal, Wohlen) verfügen für den Gemeinderat ebenfalls über Entschädigungsregelungen (Sockel- und Globalbetrag), welche es der Exekutive ermöglichen, bei der Festlegung die aktuelle Ressortverteilung und Geschäftsplanung zu berücksichtigen. Die Funktionsentschädigung für den Stadtammann wird auf Fr , für die übrigen vier Mitglieder des Stadtrats auf Fr festgesetzt. Der verfügbare Globalbetrag beläuft sich somit auf Fr Bei der Teuerung soll den Stadträten ab 2015 dieselbe Erhöhung gewährt werden, die auch den Mitarbeitenden jeweils als generelle, nicht an die individuellen Kriterien gebundene Lohnerhöhung gewährt wird. 4. Der Antrag für den Beschluss des Einwohnerrats ist so formuliert, dass diese Entschädigungen wie bisher wiederum nicht fix für eine Amtsperiode, sondern bis auf weiteres gelten. 5. Die Spesenpauschalen von Fr pro Jahr für den Stadtammann und von jährlich je Fr für die übrigen Ratsmitglieder sollen unverändert beibehalten werden.

6 6 IV. Vergleich mit anderen Gemeinden Gemeinde Einwohner GA VA GR Total Bremgarten 6'495 92'000 31'000 25' '000 Muri 7'251 77'000 48'000 37' '000 Lenzburg (2013) 8' '467 46'351 44' '799 Neuenhof 8' '000 28'000 24' '000 Möhlin 10' '142 31'200 25' '942 Spreitenbach 10' '590 34'000 29' '590 Oftringen 12' '545 34'684 30' '041 Obersiggenthal 8' '000 35'000 35' '000 Lenzburg (2014)* 8' '500 47'849 45' '099 Suhr 9' '333 50'000 35' '333 Brugg 10' '000 40'000 35' '000 Rheinfelden 12' '000 55'000 46' '000 Zofingen 10' '000 60'000 33' '000 * Nicht separat aufgeführt ist die Entschädigung des Bauvorstehers. Sie ist im Total jedoch berücksichtigt. Mit Ausnahmen von Bremgarten (50 %), Möhlin (70 %) und Muri (60 %) verfügen alle aufgeführten Gemeinden über ein Vollamt beim Gemeindeammann. A n t r ä g e : 1. Der Einwohnerrat möge die Entschädigungen für die Mitglieder des Stadtrats ab 1. Januar 2014 auf insgesamt Fr festsetzen. 2. Die Funktionsentschädigung für den Stadtammann beträgt Fr Die Funktionsentschädigung für ein Mitglied des Stadtrats beträgt Fr Der Stadtrat wird ermächtigt, den Globalbetrag von Fr gestützt auf die jeweilige Verteilung der Arbeiten bzw. die Bildung der Ressorts zu verteilen. 5. Diese Beträge werden ab 1. Januar 2015 jährlich um denselben Prozentsatz erhöht, wie er den Mitarbeitenden der Einwohner- und der Ortsbürgergemeinde Lenzburg als generelle Gehaltsanpassung gewährt wird. 6. Den Ratsmitgliedern wird weiterhin folgende jährliche Pauschale zur Abgeltung von Kleinspesen ausgerichtet: a) Stadtammann Fr b) Stadträte je Fr

7 7 Lenzburg, 4. September 2013 IM NAMEN DES GEMEINDERATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: versandt am: 5. September 2013

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