Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog"

Transkript

1 Außenstelle Köln Werkstattstraße Köln Az.: pä/ #005 Datum: Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog für das Vorhaben ESTW Wuppertal, 1. Baustufe, Planungsabschnitt Stadt Wuppertal, in Wuppertal Bahn-km 105,863 bis 117,183 der Strecke 2550 (Aachen Kassel)

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis A. Entscheidung I. Planänderung II. Gegenstand der Planänderung III. Bestandteile der Planänderung B. Nebenbestimmungen C. Hinweise D. Begründung I. Sachverhalt II. Zuständigkeit III. Verfahrensablauf 1. Antrag auf Planänderung 2. Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, anderer Stellen und Betroffenen IV. Rechtliche Bewertung 1. Planrechtfertigung 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Planänderung 3. Bewertung der Stellungnahmen und Abwägung der von dem geänderten Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit E. Rechtsbehelfsbelehrung F. Ausfertigung

3 - 3 - A. Entscheidung I. Planänderung Der geänderte Plan für das Vorhaben ESTW Wuppertal, 1. Baustufe, Planungsabschnitt Stadt Wuppertal, Bahn-km 105,863 bis 117,183 der Strecke 2550 (Aachen Kassel) wird hiermit nach Abwägung aller relevanten Belange gemäß 18d Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) vom (BGBI. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439) i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) vom (BGBl. I S. 102) analog genehmigt. Berechtigte und Verpflichtete aus dieser Planänderung ist die DB Netz AG. Der Umfang dieser Planänderung ergibt sich aus den als Anlagen beigefügten Unterlagen. II. Gegenstand der Planänderung 1. Allgemeines Gegenstand der Ursprungsmaßnahme waren Baumaßnahmen für das ESTW-Wuppertal im Bereich der Stadt Wuppertal. Im Rahmen der Baumaßnahme sollten folgende Einzelmaßnahmen durchgeführt werden: - Rückbau und Neubau von Weichen - Rückbau von Gleisen - Neubau von Weichen einschließlich Tiefenentwässerung - Rückbau der Stellwerksgebäude Vpf Wuppertal-Vohwinkel und Ef Wuppertal- Steinbeck - Neubau aller sicherungstechnischer Innen- und Außenanlagen in den Stellrechnerbereichen des ESTW-UZ Wuppertal-Vohwinkel und des ESTW-D Wuppertal-Steinbeck - Rückbau der vollständigen Innen- und Außenanlagen der bestehenden LST-Technik - Neubau von Betonschalthäusern, einer Trafostation und einer Übergabestation für Mittelspannung - Anpassung der Oberleitungsanlagen - Erweiterung und Neubau von Kabeltrassen (einschließlich Gleisquerungen, Stichkanälen und Kabeltrögen) zum Anschluss der Streckenausrüstung in den Bereichen des ESTW-UZ Wuppertal-Vohwinkel und des ESTW-D Wuppertal-Steinbeck

4 - 4 - Für das Vorhaben wurde am eine Plangenehmigung nach 18 i.v.m. 74 Abs. 6 VwVfG und 18 b Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) unter dem Aktenzeichen ppv/ #001 erteilt. 2. Beschreibung der Planänderung Gegenstand der Planänderung sind Änderungen bei den Signalanlagen. Antragsgegenstand der Planänderung ist ebenfalls eine geänderte Tiefenentwässerung östlich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße. Die wasserrechtliche Erlaubnis, die mit der Plangenehmigung, Gz.: ppv/ #001 vom erteilt wurde, wird mit dieser Planänderung aufgehoben. III. Bestandteile der Planänderung Anlage 1 Erläuterungsbericht vom (33 Seiten) Anlage 2 entfällt Anlage 3.1 Lageplan 2 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 4 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 7 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 9 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 13 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 17 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 18 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 3.1 Lageplan 19 von 23 vom , M.: 1:1.000 Anlage 4.1 Bauwerksverzeichnis vom (11 Seiten) Anlage 4.2 Leitungsbestand Dritter vom (26 Seiten) Anlage 5 Wasserwirtschaftliche Sachverhalte vom (1 Seite) Anlage 6.1 Umwelterklärung + Beiblätter, Strecke 2525 vom Anlage 6.2 Umwelterklärung + Beiblätter, Strecke 2550 vom Anlage 7 entfällt Anlage 8 entfällt Anlage 9 entfällt Anlage 10 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag vom (37 Seiten) Anlage 11 Stellungnahmen - nur zur Information - Anlage 11.1 Schreiben der Stadt Wuppertal vom , Az.: ohne

5 - 5 - B. Nebenbestimmungen Die Nebenbestimmungen des Plangenehmigungsbescheides vom , Az.: ppv/ #001 gelten fort. C. Hinweise Die Hinweise des Plangenehmigungsbescheides vom , Az.: ppv/ #001 gelten fort. D. Begründung I. Sachverhalt Grundlage der Planung ist die Errichtung einer zeitgerechten Leit- und Sicherungstechnik unter Berücksichtigung eines optimierten Spurplans. Gegenstand der Planänderung sind Änderungen bei den Signalanlagen. Antragsgegenstand der Planänderung ist ebenfalls eine geänderte Tiefenentwässerung östlich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße.

6 - 6 - II. Zuständigkeit Für die Erteilung der Genehmigung der Planänderung gemäß 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog ist das Eisenbahn-Bundesamt gemäß 3 Abs. 1 Nr. 1 i.v.m. Abs. 2 Satz 2 BEVVG zuständig, da es sich um die Änderung einer Betriebsanlage einer Eisenbahn des Bundes, nämlich der DB Netz AG, handelt. III. Verfahrensablauf 1. Antrag auf Planänderung Die DB Netz AG hat mit Schreiben vom , Az.: I.NP-W-M-S(5) Be den Antrag auf Planänderung für das Vorhaben ESTW Wuppertal, 1. Baustufe, Planungsabschnitt Stadt Wuppertal, Bahn-km 105,863 bis 117,183 der Strecke 2550 (Aachen Kassel) gestellt. Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom , und vom überarbeitet. 2. Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange, anderer Stellen und Betroffenen Da der Kreis der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen bekannt war, konnte auf eine Offenlage der Antragsunterlagen verzichtet werden ( 76 Abs. 2 i.v.m. Abs. 3 VwVfG analog). Das Eisenbahn-Bundesamt hat im Planänderungsverfahren Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingeholt. Folgende Stellungnahme enthält Bedenken, Forderungen oder Empfehlungen: Lfd. Nr. Bezeichnung 1. Stadt Wuppertal Stellungnahme vom , Az.: ohne

7 - 7 - IV. Rechtliche Bewertung 1. Planrechfertigung Zurzeit wird die hoch ausgelastete Hauptstrecke Köln- bzw. Düsseldorf Wuppertal über veraltete, teilweise mit Umbauverbot belastete LST-Anlagen gesteuert. Grundlage der Planung ist daher die Errichtung einer zeitgerechten Leit- und Sicherungstechnik unter Berücksichtig eines optimierten Spurplans. Die Planung und Ausführung des ESTW-Wuppertal, Planungsabschnitt Stadt Wuppertal liegt insofern im öffentlichen Interesse und ist daher gerechtfertigt. 2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Planänderung Betriebsanlagen einer Eisenbahn dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan zuvor festgestellt worden ist ( 18 Satz 1 AEG). Zu den Betriebsanlagen einer Eisenbahn i.s.d. 18 AEG gehören die Grundstücke, Bauwerke und sonstigen ortsfesten Einrichtungen der Eisenbahn, soweit sie unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reiseoder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Zu den Eisenbahnbetriebsanlagen gehören insbesondere auch Stellwerksanlagen. Der Bau i.s. von Neubau liegt immer dann vor, wenn eine Eisenbahnbetriebsanlage auf einer Fläche errichtet werden soll, auf der sich vorher entweder keine oder eine völlig andere Betriebsanlage befunden hat. Bei der Errichtung des ESTW-Wuppertal, 1. Baustufe, Planungsabschnitt Stadt Wuppertal handelt es sich um den Neubau einer Eisenbahnbetriebsanlage. Die Vorhabenträgerin hat ein Planänderungsverfahren beantragt, da teilweise die geplanten Signalstandorte nicht eingehalten werden können. Darüber hinaus war es nicht möglich, im Bereich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße eine Rigolenversickerungsanlage zu erstellen. Ein Planänderungsverfahren nach 76 VwVfG findet nur statt, wenn ein bereits zugelassener Plan geändert werden soll, bevor das Vorhaben fertig gestellt worden ist.

8 - 8 - Die Planänderung hat sich nach Erteilung der Plangenehmigung durch Bescheid vom ergeben. Mit der Baudurchführung wurde bereits begonnen. Die Baumaßnahme wurde jedoch noch nicht vollständig umgesetzt. Da nach Genehmigung aber vor Fertigstellung des Vorhabens beantragt wurde, den zugelassenen Plan zu ändern, ist gemäß 76 Abs. 1 VwVfG grundsätzlich ein neues Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Planänderung i.s.d. 76 VwVfG liegt begrifflich nur vor, wenn der festgestellte Plan geändert wird, die Identität des Vorhabens, jedoch weiterhin gewahrt ist. Aufgrund der geringfügigen Änderungen ist dies hier gegeben. Eine Planänderung liegt vor, da das genehmigte aber noch nicht fertig gestellte Vorhaben hinsichtlich der o.g. Darstellung geändert wird. Die Grundzüge der ursprünglichen Planung bleiben erhalten. Die Änderungen der Planung sind nicht so grundlegend, dass es sich um ein andersartiges oder neues Vorhaben handeln würde, die Identität des Vorhabens bleibt gewahrt, da lediglich einige Signale und Signalstandorte und die Tiefenentwässerung im Bereich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße geändert werden sollen. Von der Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahrens kann nach 76 Abs. 2 VwVfG abgesehen werden, wenn es sich um eine Planänderung von unwesentlicher Bedeutung handelt und die Belange anderer nicht berührt werden oder die Betroffenen der Änderung zugestimmt haben. Die Planänderung ist von unwesentlicher Bedeutung, da Umfang, Zweck und Gesamtwirkung des Vorhabens im Wesentlichen unverändert bleiben und die Ausgewogenheit der Gesamtplanung nicht berührt wird. Es handelt sich um die Änderungen von Signalen/Signalstandorten und der Tiefenentwässerung im Bereich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße. Gegenüber der bisher genehmigten Planung werden bestimmte räumlich und sachlich abgrenzbare und feststellbare Anlagen geändert. Die zu ändernden Maßnahmen lassen den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis der bereits erteilten Plangenehmigung unberührt.

9 - 9 - Die erneute Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ist bei Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung entbehrlich, wenn zwar die Belange anderer berührt werden, die Betroffenen jedoch den Änderungen zugestimmt haben. Aufgrund des Gegenstandes und der Regelungsinhalte der Planänderung ist es geboten, nach 76 Abs. 3 VwVfG zu verfahren und das dort vorgesehene verkürzte Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Das Verfahren wird im Hinblick auf die unwesentliche Bedeutung der Planänderung dadurch vereinfacht, dass es keines Anhörungsverfahrens - insbesondere keiner Auslegung des Plans und keines Erörterungstermins - und keiner öffentlichen Bekanntgabe des Beschlusses bedarf. Die Regelungen des 76 Abs. 2 i.v.m. Abs. 3 VwVfG gelten grundsätzlich für das Planfeststellungsverfahren. Sie sind im vorliegenden Fall der Änderung einer Plangenehmigung analog anzuwenden. Das Eisenbahn-Bundesamt ist nach Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach 5 ff. UVPG erforderlich ist. Nach 9 Abs. 3 UVPG ist in einer Einzelfallprüfung zu entscheiden, ob mit dem Vorhaben entscheidungserhebliche nachteilige Umweltauswirkungen verbunden sind. Aufgrund der von der Vorhabenträgerin vorgelegten Unterlagen und der in Anspruch genommenen Örtlichkeit konnte das ausgeschlossen werden.

10 Bewertung der Stellungnahmen und Abwägung der von dem geänderten Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit Schreiben vom , Az.: 641pä/ #005 festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach 5 ff. UVPG erforderlich ist. Schreiben der Stadt Wuppertal vom (Anlage 11.1) Die Stadt Wuppertal teilt mit Schreiben vom mit, dass das Eisenbahn- Bundesamt in seinem Schreiben an die Stadt Wuppertal u.a. die Untere Wasserbehörde um Stellungnahme zu der geplanten Änderung der Niederschlagsentwässerung im Bereich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße gebeten habe. Aufgrund technischer Probleme sei hier die Errichtung einer Rigolen- Versickerungsanlage geplant, die eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Folge habe. Nach Überprüfung der Unterlagen habe die Untere Wasserbehörde festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nicht vorliegen würden. Der in der Anlage 5 genannte Durchlässigkeitsbeiwert in Höhe von k f =1x10-7 m/s reiche nach dem Runderlass des MURL vom 18. Mai 1998 IVB5-673/ / IVB und dem DWA-Arbeitsblatt A-138 nicht aus, eine ordnungsgemäße Versickerung auf dem eigenen Grundstück sicherzustellen. Nach den a. a. R. d. T. liege der sickerfähige Bereich bei einem Durchlässigkeitsbeiwert zwischen k f =1x10-3 m/s bis 1x10-6 m/s. Darüber hinaus solle die Regenwasserversickerung laut Angabe in der Anlage 5 in einer Auffüllung stattfinden, was aus Sicht der UWB grundsätzlich kritisch zu sehen sei und bodenschutzrechtliche Untersuchungen erfordere. Vor diesem Hintergrund habe ihr die DB Netz AG mit vom mitgeteilt, dass von der o.g. Versickerung im Anschluss an die Tiefenentwässerung Abstand genommen werde. Die Ableitung des Wassers aus der Tiefenentwässerung solle nunmehr über den öffentlichen Regenwasserkanal, der sich unterhalb der Bahnstrecke befinde, erfolgen. Die Zustimmung des Kanalbetreibers (WSW Energie & Wasser AG) zum Kanalanschluss liege der Unteren Wasserbehörde mit vom vor. Von Seiten der Unteren Wasserbehörde gelte die Niederschlagsentwässerung der Bahntrasse im betreffenden Abschnitt somit als gesichert. Weitere wasserrechtliche Belange seien nicht betroffen. Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen daher gegen die zuletzt geplante Entwässerung (d.h. Anschluss an den öffentlichen Regenwasserkanal) im Bereich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Str. der 1. Planänderung ESTW Wuppertal Planungsabschnitt Stadt Wuppertal keine Bedenken.

11 Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes Das Eisenbahn-Bundesamt weist darauf hin, dass die Antragsunterlagen mit Schreiben vom überarbeitet worden sind. Die Antragsunterlagen sehen jetzt vor, dass die Tiefenentwässerung im Bereich der Fußgängerunterführung Wolkenburg/Ronsdorfer Straße über den öffentlichen Regenwasserkanal erfolgen soll. Die Antragsunterlagen entsprechen damit den Ausführungen der Unteren Wasserbehörde. Da seitens der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken gegen diese Entwässerung bestehen, ist seitens des Eisenbahn-Bundesamtes keine Entscheidung erforderlich.

12 E. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den vorstehenden Planänderungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster Aegidiikirchplatz Münster erhoben werden. Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dieses vertreten durch den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, Köln und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Der Kläger hat innerhalb einer Frist von sechs Wochen die zur Begründung seiner Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht werden, können durch das Gericht zurückgewiesen werden. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen. Als Prozessbevollmächtigte sind Rechtsanwälte sowie die sonst nach 67 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 7 VwGO genannten Personen und Organisationen zugelassen. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Prozessbevollmächtigte können auch Diplom-Juristen sein, die nach dem zum Richter, Staatsanwalt oder Notar ernannt, im höheren Verwaltungsdienst beschäftigt oder als Rechtsanwalt zugelassen wurden. Ein als Bevollmächtigter zugelassener Beteiligter kann sich selbst vertreten. Beim OVG kann die Klage gemäß der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen vom auch auf elektronischem Wege erhoben werden.

13 F. Ausfertigung Diese Planänderung mit Plansatz wird 2-fach gefertigt 1. Ausfertigung für die DB Netz AG 2. Ausfertigung für das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln Die beteiligten Träger öffentlicher Belange, Dritte und das Eisenbahn-Bundesamt, Ast. Köln, Sb 2, 3 erhalten jeweils eine Ausfertigung des Textteils Köln, den Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Köln pä/ #005

Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 VwVfG (analog)

Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 VwVfG (analog) Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Gz. 641pä/003-2016#006 Datum: 26.06.2017 Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 VwVfG (analog) für das Vorhaben Modernisierung und barrierefreier Ausbau

Mehr

Planänderungsbescheid

Planänderungsbescheid Außenstelle München Arnulfstraße 9/11 80335 München Az: 65141-651ppi/003-2017#012 Datum: 07.07.2017 Planänderungsbescheid ( 18, 18d AEG i.v.m. 74 Abs. 6 VwVfG und 76 Abs. 2 VwVfG) zum Plangenehmigungsbescheid

Mehr

Planänderung. hier 1. Planänderung Festlegung eines zusätzlichen Vergrämungszeitpunkts für Reptilien zur Baufeldfreimachung

Planänderung. hier 1. Planänderung Festlegung eines zusätzlichen Vergrämungszeitpunkts für Reptilien zur Baufeldfreimachung Außenstelle München Arnulfstraße 9/11 80335 München Az: 65113-651pä/003-2017#013 Datum: 25.09.2017 Planänderung ( 18, 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 VwVfG) zum Planfeststellungsbeschluss vom 09.06.2015 (Az.:

Mehr

1. Planänderung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 3 VwVfG. für das Vorhaben. Erneuerung Durchlass hier: Änderung der Gestaltung im Einlaufbereich

1. Planänderung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 3 VwVfG. für das Vorhaben. Erneuerung Durchlass hier: Änderung der Gestaltung im Einlaufbereich Außenstelle Hamburg/Schwerin Pestalozzistraße 1 19053 Schwerin Az. 571pä/011-2017#012 Datum: 11.09.2017 1. Planänderung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 3 VwVfG für das Vorhaben Erneuerung Durchlass hier:

Mehr

1. Änderungsplangenehmigung

1. Änderungsplangenehmigung Außenstelle Essen Hachestr. 61 45127 Essen Az: 64140 641pä/001-2016#005 Datum: 29.04.2016 1. Änderungsplangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG und 76 Abs. 1 VwVfG für das Vorhaben " Neubau

Mehr

Planänderung. nach 76 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) betreffend die Verschiebung der geplanten Aufzugsanlagen nach Norden

Planänderung. nach 76 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) betreffend die Verschiebung der geplanten Aufzugsanlagen nach Norden Außenstelle Frankfurt / Saarbrücken Untermainkai 23-25 60329 Frankfurt am Main Az. 551pä/041-2017#005 Datum:07.07.2017 Planänderung nach 76 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) betreffend die Verschiebung

Mehr

Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog

Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Az.: 64131-641pä/007-2017#003 Datum: 28.08.2017 Planänderung nach 18d AEG i.v.m. 76 Abs. 2 und 3 VwVfG analog für das Vorhaben ESTW Wuppertal, 1 Baustufe,

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Az. 641pa/003-2016#141 Datum: 26.10.2017 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Bf Bochum-Dahlhausen, Rückbau der Weichen

Mehr

Bescheid. gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG

Bescheid. gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Az: 591pä/006-2304#005 Datum: 30.04.2015 Bescheid gemäß 18d AEG i. V. m. 76 Abs. 1 VwVfG und 18 AEG über die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses

Mehr

Planänderungsbescheid

Planänderungsbescheid Außenstelle München Arnulfstraße 9/11 80335 München Az: 65112-651pä/003-2017#007 Datum: 22.06.2017 Planänderungsbescheid ( 18, 18d AEG i.v.m. 74 Abs. 6 VwVfG und 76 Abs. 2 VwVfG) zum Plangenehmigungsbescheid

Mehr

Umfang der geplanten Maßnahmen

Umfang der geplanten Maßnahmen 32-4354.2-3-7 Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Rückbau ehemaliges Stellwerk Fof (Bf. Frankfurt/Main Ost)

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Rückbau ehemaliges Stellwerk Fof (Bf. Frankfurt/Main Ost) Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken Untermainkai 23-25 60329 Frankfurt/Main Az. 551pph/027-2015#011 Datum: Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Rückbau ehemaliges Stellwerk

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i.v.m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. " Bf Bad Fallingbostel, Änderung der Bahnsteiganlage. an der Strecke 1712,

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i.v.m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben.  Bf Bad Fallingbostel, Änderung der Bahnsteiganlage. an der Strecke 1712, Außenstelle Hannover Herschelstraße 3 30159 Hannover Az: 58101 Pap 51/14 (581ppi/008-2014#012) Datum: 17.12.2015 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i.v.m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben " Bf Bad Fallingbostel,

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Errichtung des neuen Haltepunktes Reken Klein-Reken. in der Gemeinde Reken

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Errichtung des neuen Haltepunktes Reken Klein-Reken. in der Gemeinde Reken Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Az. 641pa/013-2017#070 Datum: 21.12.2017 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Errichtung des neuen Haltepunktes Reken Klein-Reken

Mehr

3. Das Verfahren schließt gemäß 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.v.m. 4 LVwVfG insbesondere folgende Entscheidungen mit ein:

3. Das Verfahren schließt gemäß 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG i.v.m. 4 LVwVfG insbesondere folgende Entscheidungen mit ein: Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gemäß 27 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.v.m. 74 Abs. 4 und 5 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Auslegung des

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Inhalt der Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG im Planfeststellungsverfahren Neubau der Landesstraße 269 (L269n) Ortsumgehung Niederkassel - Mondorf/Rheidt Bezirksregierung

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Rückbau mit Lückenschluss der Weiche 186 im Hauptbahnhof Ludwigshafen

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Rückbau mit Lückenschluss der Weiche 186 im Hauptbahnhof Ludwigshafen Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken Untermainkai 23-25 60329 Frankfurt/Main Az. 551ppo/145-2016#019 Datum: 21.09.2017 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Rückbau mit Lückenschluss

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Werkstatt Braunschweig: Neubau der zentralen Abwasserbehandlungsanlage

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Werkstatt Braunschweig: Neubau der zentralen Abwasserbehandlungsanlage Außenstelle Hannover Herschelstraße 3 30159 Hannover Az: 581ppw/009-2016#002 Datum: 01.07.2016 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Werkstatt Braunschweig: Neubau der

Mehr

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Gegen Empfangsbekenntnis Autobahndirektion Nürnberg Flaschenhofstraße 55 90402 Nürnberg Ihre Zeichen, Unser Zeichen (bitte angeben)

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Modernisierung des Haltepunktes Reken - Maria Veen. in der Gemeinde Reken

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Modernisierung des Haltepunktes Reken - Maria Veen. in der Gemeinde Reken Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Az. 641pa/013-2017#079 Datum: Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Modernisierung des Haltepunktes Reken - Maria Veen in

Mehr

Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung

Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung An das Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München Sachbereich 1 Arnulfstr. 9/11 80335 München......... Geschäftszeichen*... Eingangsstempel*... VMS-Nummer* * vom Eisenbahn-Bundesamt auszufüllen Antrag auf

Mehr

Regierung der Oberpfalz

Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Aufhebungsbeschluss zum Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2014 für die Bundesstraße 8 Nürnberg - Regensburg Ortsumgehung Seubersdorf i.d.opf. Bau-km 0 + 000 (= Stat. B 8_2400_4,103)

Mehr

Bescheid zur Planänderung

Bescheid zur Planänderung Außenstelle Hamburg/Schwerin Schanzenstraße 80 20357 Hamburg Az: 57141-571pä/011-2017#015 Datum: 10.10.2017 Bescheid zur Planänderung gemäß 18 AEG i.v.m 76 VwVfG für das Vorhaben "Erneuerung BÜ Dellweg"

Mehr

Umfang der geplanten Maßnahmen

Umfang der geplanten Maßnahmen 32-4354.1-1-4 Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018

AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018 AMTSBLATT DER STADT KAMP-LINTFORT Nummer 1/2018 vom 18. Januar 2018 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf über den Teilaufhebungsbeschluss vom 15.01.2018 des Planfeststellungsbeschlusses

Mehr

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Gegen Empfangsbekenntnis Autobahndirektion Nürnberg Flaschenhofstraße 55 90402 Nürnberg Ihre Zeichen, Unser Zeichen (bitte angeben)

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht:

Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017. Bekanntmachung. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Amtliche Bekanntmachung Nr. 09/2017 Bekanntmachung Auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde wird bekannt gemacht: Planfeststellungsverfahren gem. 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen

Merkblatt. über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen Unterlage 0 Merkblatt über den Zweck der Planfeststellung und das Planfeststellungsverfahren bei Bundesfernstraßen I. Rechtsgrundlagen und Inhalt der Planfeststellung 1. Die Planfeststellung ist im Bundesfernstraßengesetz

Mehr

Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Detmold, 32754 Detmold 20. Oktober 2014 Westfalen Weser Netz GmbH Tegelweg 25 33102 Paderborn Seite 1 von 3 Aktenzeichen 25.4-36-00-08/14 bei Antwort bitte angeben Nachrichtlich: K2 Engineering

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Beseitigung des Bahnüberganges Kothmaißling, Bahn-km 54,848

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. Beseitigung des Bahnüberganges Kothmaißling, Bahn-km 54,848 Außenstelle Nürnberg Eilgutstraße 2 90443 Nürnberg Az: 65135-651ppb/001-2016#009 Datum: 12.12.2016 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben Beseitigung des Bahnüberganges

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 40470 Düsseldorf, 8. Mai 2017 und Dienstleistungen der Bundeswehr Wilhelm-Raabe-Str. 46 Kompetenzzentrum Baumanagement Düsseldorf -

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Seite 1 von 11 Gemeinde Schkopau Amtsblatt Bekanntmachungen der Gemeinde Schkopau Nummer: 33 / 2015 ausgegeben am: 26.08.2015 Inhalt: Bekanntmachung der Einladung zur 11. Sitzung des Gemeinderates der

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln

Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln Wasserrechtliche Erlaubnisverfahren gem. 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ff. für die Förderung von Grundwasser auf dem Betriebsgelände der Firma Shell

Mehr

Bekanntmachungstext. S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße)

Bekanntmachungstext. S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße) Bekanntmachungstext S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe Umbau Haltepunkt Laudenbach (Bergstraße) Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1.

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 24 Jahrgang 56 Erscheinungstag 07.11.2018 Lfd. Nr. Inhalt Seite 64 Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Greven für das

Mehr

Amtsblatt der Stadt Werne

Amtsblatt der Stadt Werne Amtsblatt der Stadt Werne Jahrgang: 2005 Ausgabetag: 23.11.2005 Ausgabe: 18 Geltungsbereich: Stadt Werne Dieser Teil enthält: sonstige Bekanntmachung: T e i l B = = = = = (Nicht für die Sammlung des Ortsrechts

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den

Bezirksregierung Köln Az.: /15 Köln, den Bekanntmachung gemäß 9 Abs. 2 UVPG und 74 Abs. 5 VwVfG im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 sowie den Neubau der Leverkusener Brücke auf dem Gebiet der Städte Köln, Leverkusen

Mehr

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker

S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker S-Bahn-gerechter Neubau der Verkehrsstation Schwetzingen-Hirschacker Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe als Anhörungsbehörde wird Folgendes bekanntgegeben: 1. Die Station&Service AG hat

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom geändert und ergänzt. Gegenstand der Planfeststellung

wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom geändert und ergänzt. Gegenstand der Planfeststellung 32-4354.1-4/05 Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) für den sechsstreifigen Ausbau der

Mehr

Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz

Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Bekanntmachung auf Veranlassung des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz Planfeststellung nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben: Bauliche Änderung Haltepunkt Kreuz Konz, Bahn-km

Mehr

für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr -

für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, - Amt für Planfeststellung Verkehr - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr - Planfeststellung für die Erweiterung der Serviceeinrichtung Neumünster

Mehr

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim

Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Inhalt der Bekanntmachung der Stadt Bergheim Bekanntmachung Planfeststellung nach dem Straßen und Wegegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) i. V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Heinsberg über die Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen Az.:

Mehr

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. (bauliche Änderung) Umbau Hp Reken; Neubau eines Mittelbahnsteiges

Plangenehmigung. gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG. für das Vorhaben. (bauliche Änderung) Umbau Hp Reken; Neubau eines Mittelbahnsteiges Außenstelle Köln Werkstattstraße 102 50733 Köln Az. 641pa/013-2017#080 Datum: 01.02.2018 Plangenehmigung gemäß 18 AEG i. V. m. 74 Abs. 6 VwVfG für das Vorhaben (bauliche Änderung) Umbau Hp Reken; Neubau

Mehr

(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung)

(Bewilligungsbehörde) Az.:... Ort/Datum Fernsprecher. Zuwendungsbescheid (Institutionelle Förderung) Muster 2 b 1 zu Pos. 2.1.3 des Kinder- und Jugendförderplans (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheid (Institutionelle

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /15/ Ka ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0005/15/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Mehr

Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück in Würselen

Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück in Würselen BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF Dezernat 26 - Luftfahrtbehörde Az.: 26.01.01.02-EDKA Aachen-Merzbrück Ausbau des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück in Würselen Öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses

Mehr

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Regierung von Unterfranken 97064 Würzburg Gegen Empfangsbekenntnis Autobahndirektion Nordbayern Dienststelle Würzburg Ludwigkai 4 97072 Würzburg Ihre Zeichen, Unser Zeichen (bitte

Mehr

Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: /2-1-III Rm/Mr

Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: /2-1-III Rm/Mr Gemeinde Butjadingen Planfeststellung nach dem Abfallrecht Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg Az.: 3.1-62811-15/2-1-III Rm/Mr Planfeststellungsbeschluss vom 25.01.2017 gemäß

Mehr

Nr. 34/ Dezember 2014

Nr. 34/ Dezember 2014 Nr.34/2014 17.Dezember2014 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplanverfahren776/2 Clausewitzstraße1.Änderung; 2 Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße3.Änderung Bebauungsplanverfahren506 Dieselstraße4.Änderung/28.ÄnderungdesFNP;

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 19.09.2016 72. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Amtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2

Amtsberger Amtsblatt. Bekanntmachung für das Bauvorhaben Chemnitzer Modell Stufe 2 Seite 2 Amtsberger Amtsblatt Jahrgang 2018 Amtsblatt Nr. 2 vom 29.01.2018 Inhaltsverzeichnis: Amtsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Bekanntmachung

Mehr

Anordnung Erklärung eines Gebiets zum Schutzbereich

Anordnung Erklärung eines Gebiets zum Schutzbereich Öffentliche Bekanntmachung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz 70191 Stuttgart, 22.02.2017 und Dienstleistungen der Bundeswehr Heilbronner Str. 186 Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart - Schutzbereichbehörde

Mehr

Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand ) 150

Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand ) 150 A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 17 27.09.2018 Seite Bevölkerungsstand der Gemeinden im Landkreis Fürstenfeldbruck (Stand 31.12.2017)

Mehr

1. Planänderungsbeschluss

1. Planänderungsbeschluss Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz - Direktion - Wiederherstellung der Deichsicherheit durch den Ausbau der Jeetzeldeiche von Deich km 25+540 bis 33+800 und der

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die Firma juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt Kreisverwaltung Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-19-22,24,25,27,28/13-We

Mehr

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren

Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Hinweise zur direkten Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im bauaufsichtlichen Verfahren Erlass des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten vom 13. März 2017 IV 281 515.131-26 Die Richtlinie

Mehr

Zweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten

Zweckvereinbarung (Stand: ) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Augsburg, 15.11.2018 Nr. 46 Zweckvereinbarung (Stand: 09.05.2018) über die Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten Amtliche Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: A 2 A 702/09 A 5 K 411/06 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Kläger - - Antragsteller - prozessbevollmächtigt: gegen die Bundesrepublik

Mehr

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken

Bekanntmachung. Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken Bekanntmachung Az.: 54.1-1.2-(3.5)-2 Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neuss für die Bezirksregierung Düsseldorf Planfeststellungsverfahren nach 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

Mehr

FINANZGERICHT MECKLENBURG- VORPOMMERN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Proz.-Bev.: zu 1. 2.: - Kläger - Finanzamt - Beklagter -

FINANZGERICHT MECKLENBURG- VORPOMMERN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Proz.-Bev.: zu 1. 2.: - Kläger - Finanzamt - Beklagter - FINANZGERICHT MECKLENBURG- VORPOMMERN Aktenzeichen: IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit 1. 2. Proz.-Bev.: zu 1. 2.: - Kläger - gegen Finanzamt - Beklagter - wegen Einkommensteuer 2013 hat der

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h

B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h B e k a n n t m a c h u n g d e r S t a d t W i l l i c h Gemäß 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein Westfalen (StrWG-NW) in der derzeit gültigen Fassung werden die nachstehend näher bezeichneten

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15.

Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Rechtsbehelfsbelehrungen nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinsames Rundschreiben der Staatskanzlei und der Ministerien vom 15. Juli 2014, aktualisiert am 7. Dezember 2015 (ISIM 12 316:313*3) 1 Mit

Mehr

Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57

Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der A 57 Gemäß 73 Abs. 5 VwVfG und 27a VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit geltenden Fassung) veröffentlicht der Bürgermeister diese amtliche Bekanntmachung mit dem

Mehr

Kreis Mettmann Amtsblatt

Kreis Mettmann Amtsblatt Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann, des Naherholungszweckverbandes Ittertal, der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum

Mehr

2018 Donnerstag, 13. September 2018 Nr. 31. I n h a l t. Bekanntmachung der Sparkasse Altötting-Mühldorf

2018 Donnerstag, 13. September 2018 Nr. 31. I n h a l t. Bekanntmachung der Sparkasse Altötting-Mühldorf 104 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2018 Donnerstag, 13. September 2018 Nr. 31 I n h a l t Bekanntmachung der Sparkasse Altötting-Mühldorf Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung der Werkstatt Firma AVP

Mehr

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr.

Anschrift der Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/des Landratsamts, Zimmer-Nr. Stadt/Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft/Landratsamt (mit Anschrift) Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren gemäß 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i.v.m. Art. 72 ff. des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr

Bezirksregierung Köln Az.: /17 Köln, den I.

Bezirksregierung Köln Az.: /17 Köln, den I. gemäß 9 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der vor dem 16.05.2017 geltenden Fassung und 74 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gemäß 9 Abs. 2 UVPG

Öffentliche Bekanntmachung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz gemäß 9 Abs. 2 UVPG Hinweis: Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt weder die öffentliche Bekanntmachung des NLWKN gem. 9 Abs. 2 UVPG im Nds. Ministerialblatt und den örtlichen Tageszeitungen noch die ortsübliche Bekanntmachung

Mehr

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein -Amt für Planfeststellung Energie-

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein -Amt für Planfeststellung Energie- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein -Amt für Planfeststellung Energie- Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den

Mehr

- Antrag auf Planfeststellung (für dreigleisigen Ausbau sowie für Blockverdichtung jeweils verschiedene Verfahren)

- Antrag auf Planfeststellung (für dreigleisigen Ausbau sowie für Blockverdichtung jeweils verschiedene Verfahren) - Antrag auf Planfeststellung (für dreigleisigen Ausbau sowie für Blockverdichtung jeweils verschiedene Verfahren) (liegt für den Abschnitt 1.4 mit Bezug auf den dreigleisigen Ausbau - bereits vor / für

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen):

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Rechtsbehelfsbelehrungsmuster 1a Variante 1 (Mindestanforderungen): Anwendungsbereich: Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art.

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 17.09.2018 74. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 21.06.2018 Nr. 16/ S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Marktplatz" in der Gemarkung Büren - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 2. Erlass

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn

AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn AMTSBLATT des Landkreises Mühldorf a. Inn Nr. 33 03.09.2014 Seite 237 I n h a l t - Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung nach Art. 66 Abs. 2 BayBO - Neubau eines Logistikzentrums mit Außenanlagen,

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

ESTW Merseburg Baustufe 2

ESTW Merseburg Baustufe 2 Bf Schkopau Bf Elisabethhöhe Bf Schkopau Bf Merseburg Gbf Bf Leuna Nord Bf Elisabethhöhe HP Leuna Süd I.NP-SO-M4; Januar 2016 Bf Leuna Werke Nord Übersicht der Planfeststellungsabschnitte km 7,0 km 12,0

Mehr

für Ländliche Entwicklung Niederbayern

für Ländliche Entwicklung Niederbayern 0 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. B-V 7533.1 Dorferneuerung Rattenbach (DE) Gemeinde Rimbach, Landkreis Rottal-lnn II. Flurbereinigungsbeschluss Anlaqe 1. Anderungskarte zur Gebietskarte

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 59 AS 1645/11 In dem Rechtsstreit A., IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Kläger, Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., g e g e n C., Beklagter, hat das Sozialgericht Hannover - 59.

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 08.06.2018 53. Jahrgang, Nr. 6 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach 17a FStrG i. V. m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz Gemeinde / Verwaltungsgemeinschaft / Stadt mit Anschrift Neumarkt i.d.opf. Ort, Datum Neumarkt, 20.09.2017 BEKANNTMACHUNG Planfeststellung gemäß 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Anhörungsverfahren nach

Mehr

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, der Bayerischen Bauordnung und der Zuständigkeitsverordnung 1 1 Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Das Bayerische Straßen-

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Änderungsplanfeststellungsbeschluss

Änderungsplanfeststellungsbeschluss Außenstelle Essen Postfach 10 11 54 45011 Essen Az: 64121-641pa/001-2015#004 Datum: 13.01.2016 Änderungsplanfeststellungsbeschluss gemäß 18 AEG i.v.m. 76 Abs. 2 VwVfG für das Vorhaben KV-Drehscheibe Duisburg

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g

B e k a n n t m a c h u n g B e k a n n t m a c h u n g Münster, den 05.07.2011 Die Bezirksregierung Münster hat gemäß 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 112 ff. Landeswassergesetz NRW (LWG) das gesetzliche Überschwemmungsgebiet für

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 5. Januar 2017 Nr. 1/2017. INHALT Datum Titel Seite

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 5. Januar 2017 Nr. 1/2017. INHALT Datum Titel Seite 2 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 5. Januar 2017 Nr. 1/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 1 28.12.2016 Öffentliche Bekanntmachung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides gemäß

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 06.07.2018 53. Jahrgang, Nr. 7 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: /16/ Ka ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Kreises Heinsberg Aktenzeichen: 370.0009/16/7.34.1-Ka Gemäß 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren

Mehr

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB

Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren

Mehr

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Mehr

Planfeststellungsbeschluss. Az.: /1/19. Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring)

Planfeststellungsbeschluss. Az.: /1/19. Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring) Landesdirektion Chemnitz Planfeststellungsbeschluss Az.: 32-4552.20/1/19 Neubau 110-kV-Freileitung Freiberg/Ost Freiberg/Nord (Nordring) Chemnitz, den 14.04.2009 Bearbeiter: Frau Sippel Telefon: Hausadresse:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Anordnung. Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich

Öffentliche Bekanntmachung. Anordnung. Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich Öffentliche Bekanntmachung Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Kiel - Schutzbereichbehörde _ 24106Kiel, 13. Januar 2016 Feldstraße

Mehr