RHEINISCHE PROVINZIAL- BASALT- UND LAVAWERKE GMBH & CO.OHG BASALTSTEINBRUCH HÜHNERBERG

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1 RHEINISCHE PROVINZIAL- BASALT- UND LAVAWERKE GMBH & CO.OHG BASALTSTEINBRUCH HÜHNERBERG ALTERNATIVENPRÜFUNG GEPLANTES PUFFER- UND ABSETZBECKEN WILLMEROTH Boppard, im Oktober

2 RHEINISCHE PROVINZIAL- BASALT- UND LAVAWERKE GMBH & CO.OHG BASALTSTEINBRUCH HÜHNERBERG ALTERNATIVENPRÜFUNG GEPLANTES PUFFER- UND ABSETZBECKEN WILLMEROTH 1. Anlass Die Rheinische Provinzial- Basalt- und Lavawerke GmbH & Co. ohg betreiben nördlich der Ortslage Hühnerberg den gleichnamigen Basaltsteinbruch. Die im Steinbruchbetrieb anfallenden Oberflächenwässer werden den vorhandenen Regenklärbecken Nonnenberg und Willmeroth zugeführt. Von hier aus erfolgt die Einleitung an den Einleitungsstellen E1-Ablauf zum Mühlgraben und E2 Ablauf zum Hebbigsbach. Die Direkteinleitungen erfolgen auf der Grundlage der wasserrechtlichen Erlaubnis vom , erteilt durch die Bezirksregierung Köln (Az (8.6)-3-mü). In den vergangenen Jahren kam es insbesondere bei Starkregenereignissen wiederholt zu Beschwerden über Trübungen im Pleisbach bzw. Hebbigsbach, die ursächlich mit dem Betrieb Hühnerberg in Zusammenhang gebracht wurden. Vor diesem Hintergrund wurde in Abstimmung mit der Kreisverwaltung Rhein-Sieg ein Konzept zur Optimierung der Oberflächenentwässerung erstellt, welches u.a. die Erstellung eines Puffer und Absetzbeckens für die im Abbaubetrieb anfallenden Niederschlagswässer vorsieht. Das geplante Puffer- und Absetzbecken ist erforderlich, um die im Steinbruch anfallenden Niederschlagswässer insbesondere bei den immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen aufzufangen und gedrosselt über die genehmigte Einleitung an die Vorflut abzugeben. Hinsichtlich des Standortes des geplanten Puffer- und Absetzbeckens wurde eine Alternativenprüfung auf der Grundlage technischer Randbedingungen durchgeführt. Die Auswahl des Standortes stellt die Grundlage für eine standortangepasste Detailplanung dar.

3 Alternativenprüfung geplantes Puffer- und Absetzbecken Willmeroth Seite 2 von 6 2. Aktuelle Situation Das im Basaltsteinbruch anfallende Niederschlagswasser wird über eine vorhandene Pumpleitung dem Regenklärbecken Willmeroth zugeführt. Nach der Passage des Regenklärbeckens erfolgt die Einleitung in den Hebbigsbach an der Einleitstelle E2, genehmigt durch die Bezirksregierung Köln (amtl. Nummer , vgl. Abb. 1). Einleitstelle E2 Hebbigsbach Regenklärbecken Willmeroth Lagerplatz Willmertoh Pumpleitung temporäre Rückhaltung und Vorklärung 1 Abb. 1: Basaltsteinbruch Hühnerberg mit potentiellen Standorten für das geplante Puffer- und Absetzbecken

4 Alternativenprüfung geplantes Puffer- und Absetzbecken Willmeroth Seite 3 von 6 Das Regenklärbecken Willmeroth ist für die Rückhaltung der im Steinbruch anfallenden Niederschlagsmengen nicht ausreichend dimensioniert. Zur Entlastung des Regenklärbeckens diente bislang eine temporäre Rückhaltung und Vorklärung der Wässer auf verbliebenen Abbau-Bermen im Steinbruch (vgl. Abb. 2). Pumpleitung zum Regenklärbecken Willmeroth temporäre Rückhaltung und Vorklärung auf Abbaubermen Abb. 2: temporäre Abbaubermen mit Rückhaltung und Vorklärung der im Abbaubetrieb anfallenden Niederschlagswässer Aufgrund des fortschreitenden Basaltabbaus liegen die Bermenflächen für Rückhaltung und Vorklärung des Niederschlagswassers deutlich höher als die Abbausohle. Aus standsicherheitstechnischer Sicht ist von einer Wasserhaltung auf den entstandenen Zwischenbermen abzusehen. Die im Steinbruch befindliche Rückhaltung und Vorklärung muss daher ersetzt werden. Das aktuelle Konzept zur Oberflächenentwässerung sieht daher die Erstellung eines neuen Puffer- und Absetzbeckens vor. Das geplante Puffer- und Absetzbecken soll zur Rückhaltung und Vorklärung von Niederschlagswasser aus dem Steinbruch dienen und ein Volumen von m³ aufweisen. Es ist dem wasserrechtlich genehmigten Regenklärbecken vorzuschalten.

5 Alternativenprüfung geplantes Puffer- und Absetzbecken Willmeroth Seite 4 von 6 3. Alternativenprüfung Im Zuge einer Alternativenprüfung wurden neben der Nullvariante verschiedene Standortvarianten aus technischer Sicht geprüft (vgl. gelbe Markierungen in Abb. 1): Nullvariante: Verzicht auf Rückhaltung und Vorklärung Variante 1: Umgestaltung vorhandenes Regenklärbecken Variante 2: Basaltsteinbruch Variante 3: Lagerplatz Willmeroth Variante 4: Wiesengelände südwestlich Regenklärbecken Variante 5: Betriebsfläche nördlich Regenklärbecken Variante 6: Standort südlich Regenklärbecken Nullvariante: Verzicht auf Rückhaltung und Vorklärung Das vorhandene Regenklärbecken Willmeroth ist für die Rückhaltung und Reinigung der bei Starkregenereignissen anfallenden Niederschlagsmengen nicht ausreichend dimensioniert. Zur Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen an die Menge und die Beschaffenheit der Einleitung ist eine Rückhaltung erforderlich. Da eine Rückhaltung und Vorklärung auf den im Steinbruch befindlichen Zwischenbermen in Zukunft nicht mehr möglich ist, muss ein neues Puffer- und Absetzbecken hergestellt werden. Variante 1: Umgestaltung vorhandenes Regenklärbecken Eine Umgestaltung des genehmigten Regenklärbeckens ist nicht möglich, da dieses nicht außer Betrieb genommen werden kann. Variante 2: Basaltsteinbruch Die Einrichtung eines neuen Puffer- und Absetzbeckens im Basaltsteinbruch kann nicht umgesetzt werden, da in dem sich zur Tiefe hin verjüngenden Basaltabbau kein ausreichender Raum vorhanden ist. Darüber hinaus ist auf den verbleibenden Abbaubermen aus standsicherheitstechnischen Gründen von einer Wasserhaltung abzusehen. Variante 3: Lagerplatz Willmeroth Der Lagerplatz Willmeroth wird vollständig für die Vorhaltung der hergestellten Schotterprodukte benötigt. Aufgrund des Platzmangels ist bereits die Lagerung in Form von Spitzkegelhalden erforderlich (vgl. Abb. 1). Darüber hinaus wurde der Lagerplatz teilweise auf einer alten Abraumhalde angelegt. Die Errichtung eines neuen Regenklärbeckens auf dem Lagerplatz Willmeroth ist nicht mit den

6 Alternativenprüfung geplantes Puffer- und Absetzbecken Willmeroth Seite 5 von 6 betrieblichen Randbedingungen bzw. den standsicherheitstechnischen Voraussetzungen vereinbar und wird daher als nicht zielführend eingestuft. Variante 4: Wiesengelände südwestlich Regenklärbecken Diese Variante berücksichtigt den Standort auf einem Wiesengelände ca. 70 m südwestlich des vorhandenen Regenrückhaltebeckens (vgl. Abb. 1). Zur Anbindung an das vorhandene Entwässerungssystem wäre der Bau einer entsprechenden Zuleitung erforderlich. Aufgrund der topografischen Verhältnisse ist eine Vorschaltung des geplanten Puffer- und Absetzbeckens an das genehmigte Regenklärbecken im freien Gefälle nicht möglich. Ein Pumpbetrieb zum Regenklärbecken wird als nicht zielführend eingestuft, da im Falle eines Pumpenausfalls ein freier Überlauf zum Regenklärbecken erfolgen muss. Variante 5: Betriebsfläche nördlich Regenklärbecken Diese Variante berücksichtigt die Freifläche nördlich des vorhandenen Regenklärbeckens (vgl. Abb. 1). Die ebenerdige Freifläche wurde durch Auffschüttungen künstlich angelegt. Die Errichtung eines neuen Regenklärbeckens auf dem aufgeschütteten Areal wird aus standsicherheitstechnischen Gründen nur bei Eintiefung in den gewachsenen Untergrund als zielführend eingestuft. Aufgrund der topografischen Verhältnisse ist eine Vorschaltung an das genehmigte Regenklärbecken im freien Gefälle nicht möglich. Ein Pumpbetrieb zum Regenklärbecken wird als nicht zielführend eingestuft, da im Falle eines Pumpenausfalls ein freier Überlauf zum Regenklärbecken erfolgen muss. Variante 6: Standort südlich Regenklärbecken Die Variante sieht den Bau des Puffer- und Absetzbeckens auf der baumbestandenen Fläche unmittelbar südlich des Regenklärbeckens vor (vgl. Abb. 1). Der Standort ermöglicht eine direkte Anbindung an das vorhandene Entwässerungssystem. Darüber hinaus ist aufgrund der topografischen Verhältnisse eine Ableitung im freien Gefälle zum Regenklärbecken möglich. Das von der Bezirksregierung Köln genehmigte Regenklärbecken samt Einleitung bleibt von der geplanten Herstellung des Puffer- und Absetzbeckens unberührt. Die zur Diskussion stehende Fläche weist einen Baumbestand aus Buche, Eiche und Kirsche auf. Die Umsetzung der geplanten Maßnahme Puffer- und Absetzbeckens Willmeroth erfordert ergänzende Abstimmungen mit den zuständigen Behörden.

7 Alternativenprüfung geplantes Puffer- und Absetzbecken Willmeroth Seite 6 von 6 aufgestellt: Boppard-Buchholz, im Oktober 2015 Dipl.-Geol. A. Justen Dr. K.-H. Köppen

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