Beschlussvorlage. zur Sitzung des Landschaftsbeirates am
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- Karin Kästner
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1 Anlage zu TOP Amt für Natur- und Landschaftsschutz 67.2 Frau Dyckhoff / Herr Weber Datum Beschlussvorlage zur Sitzung des Landschaftsbeirates am Befreiung von den Verboten der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen- Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis" vom , in Kraft getreten am hier: Errichtung eines Retentionsbodenfilterbeckens in Hennef, Stadtteil Heisterschoß Antragsteller: Stadtbetriebe Hennef AöR Erläuterungen: Die Stadtbetriebe Hennef beabsichtigen den Bau eines Retentionsbodenfilterbeckens (RBF) zwischen den beiden Ortslagen Heisterschoß und Happerschoß im Stadtgebiet von Hennef. Das RBF soll einer bestehenden Mischwassereinleitung in den Wahlbach vorgeschaltet werden. Der Wahlbach mündet wiederum in das FFH-Gebiet Brölbach. Anlass für die Planung ist die gewünschte hydraulische sowie die stoffliche Entlastung des Wahlbachs und der Bröl. Im Rahmen des Wanderfischprogramms des Landes wird hier unter anderem die Verbesserung der Laichbedingungen für Lachse angestrebt. Für das Bauvorhaben liegt bereits eine wasserrechtliche Genehmigung nach 58 Abs.2 S.3 LWG der Bezirksregierung im Benehmen mit der Höheren Landschaftsbehörde mit Bescheid vom vor. Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Büros Ginster ist Bestandteil der Genehmigung. Der geplante Eingriff wird unter Einhaltung der entsprechenden landschaftsrechtlichen Nebenbestimmungen ausgeglichen werden. Die Stadtbetriebe Hennef beantragten am eine Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung, für dessen förmliche Zulassung die Untere Landschaftsbehörde zuständig ist. Das geplante RBF liegt jedoch nur zum Teil innerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Das Retentionsbodenfilterbecken ist auf einer Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft zum Siedlungsrand geplant. In intensiven Abstimmungen mit den Anwohnerinnen und Anwohnern hat man sich im Vorfeld zur optischen Abschirmung des Beckens für eine Aufwallung zwischen Siedlungsrand und Filterbecken entschieden. Um den Erfordernissen der
2 Verkehrssicherungspflicht zu genügen, muss das Becken zudem von einem Stabgitterzaun eingefriedet werden. Darin sind Durchlässe für Kleintiere und Amphibien vorgesehen. In Bezug auf die ordnungsbehördliche Verordnung werden die Verbotstatbestände des 4 Abs. 2 Nr. 1 (Verbot der Errichtung baulicher Anlagen, darunter auch Einfriedungen) und Nr. 3 (Verbot von Veränderungen der Bodengestalt) erfüllt. Diese Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können insbesondere durch die geplanten Pflanzungen minimiert werden. Die vorgesehene Abpflanzung des Walls und des Zauns durch Strauchgruppen ist dazu geeignet, diese vertikalen Elemente in der Landschaft optisch abzumildern. Darüber hinaus sollen auf der nördlich angrenzenden Wiese Wildobstbäume im lockeren Verbund gepflanzt werden. So sollen die offene Kuppenlage sowie die weitreichenden Sichtbeziehungen in den Landschaftsraum erhalten bleiben. Entgegen der ursprünglichen Planung wurde die Verwailung innerhalb des Landschaftsschutzgebiets ausgeschlossen (außerhalb bleibt sie bestehen) und die Bepflanzung sowie die farbliche Gestaltung des Zauns wurde an die besondere landschaftliche Situation angepasst. Aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses im Sinne der Gewässerentwicklung entsprechend europäischer Vorgaben aus der Wasserrahmen-Rahmenrichtlinie sowie im Sinne des Artenschutzes beabsichtigt die Verwaltung eine Befreiung von den Verboten der ordnungsbehördlichen Verordnung für das Vorhaben zu erteilen. Beschlussvorschlag: Der Landschaftsbeirat erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung einer Befreiung von den Verboten der Ordnungsbehördlichen Verordnung über Landschaftsschutzgebiete in den Gemeinden Windeck, Eitorf, Neunkirchen- Seelscheid, Ruppichteroth und Much sowie den Städten Hennef und Siegburg im Rhein-Sieg-Kreis" vom
3 ÜBERSICHTSKARTE M = 1 : B I f% TT Idll I T aufgestellt: Siegburg im August 2013 M. Stelter INGENIEURBÜRO DIRK UND MICHAEL STELTER Carl F. Peters-Straße Siegburg Telefon (02241) Telefax (02241)309025
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