Notarkostenberechnungen
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- Detlef Schmitz
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1 Notarkostenberechnungen Muster und Erläuterungen zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) von Dr. Thomas Diehn 3. Auflage Notarkostenberechnungen Diehn Thematische Gliederung: Kostenordnung Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis: Notarkostenberechnungen Diehn
2 K. Grundbucherklärungen Unterschriftsbeglaubigung 3. Löschung Globalgrundpfandrecht Nachdem alle Einheiten bis auf einen Stellplatz (Preis ,00 ) veräußert und aus der Haft entlassen worden sind, bewilligt und beantragt der Bauträger die Löschung der Globalgrundschuld im Nennbetrag von 17,3 Mio.. Der Notar fertigt den Entwurf (1 Seite 1 begl. Abschrift) und beglaubigt sodann die Unterschrift des Berechtigten. 587 Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2203/2014 Entwurf Grundbucherklärung 588 Nr Fertigung eines Entwurfs 37,50 Geschäftswert nach 119, 97, ,00 Nr Dokumentenpauschale Papier (s/w) 1 Seite 0,50 Zwischensumme 38,00 Nr % Umsatzsteuer 7,22 Rechnungsbetrag 45,22 Nach 44 Abs. 1 Satz 2 steht die Löschung eines Grundpfandrechts, bei dem bereits zumindest ein Grundstück aus der Mithaft entlassen worden ist, bei der Geschäftswertermittlung der Entlassung aus der Mithaft gleich. Der Geschäftswert beträgt daher ,00 statt 17,3 Mio Auswärtsbeglaubigungen Der Notar begibt sich auf Ersuchen in die B Bank und beglaubigt 15 Unterschriften unter Löschungsbewilligungen. Die Gesamtdauer der Abwesenheit des Notars beträgt 55 Minuten. Die hier interessierende Urkunde betrifft eine Löschungsbewilligung für eine Grundschuld im Nennbetrag von Der Notar fügt der Löschungsbewilligung die beglaubigte Abschrift der Vollmacht (3 Seiten) bei, aus der sich die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners ergibt. Der Notar versendet die Urschriften an die B. 590 Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2201/2014 Unterschriftsbeglaubigung 591 Nr Unterschriftsbeglaubigung 43,80 Geschäftswert nach 121, 97, ,00 Nr Beglaubigung von Dokumenten 10,00 Nr Tätigkeit außerhalb der Geschäftsstelle 6,67 139
3 Kapitel 1. Grundstücksrecht Nr pauschale Post und Telekommunikation 12,09 Zwischensumme 72,56 Nr % Umsatzsteuer 13,79 Rechnungsbetrag 86, Wenn die Auswärtsgebühr von hier insgesamt 100 auf die verschiedenen Vorgänge verteilt wird, gilt der Mindestbetrag der Gebühr von 15,00 nicht für Teilbeträge nach Anmerkung 1 von Nr Der auf das Geschäft entfallende Zeitaufwand muss in der Kostenberechnung ebenso wenig angegeben werden wie der Gesamtaufwand der Auswärtstätigkeit. 19 macht insoweit keine Vorgaben. 594 Die Gebühr für die Abschriftsbeglaubigung muss nach Nr erhoben werden. Der Ausschluss nach Abs. 2 Nr. 2 der Anmerkung gilt nach dem eindeutigen Wortlaut nur, soweit beglaubigte Abschriften Niederschriften beigefügt werden. Der in der Anmerkung zitierte 12 BeurkG ist auch nur auf diese anwendbar. Für Vermerke gilt der Ausschluss nicht. Insbesondere bei Unterschriftsbeglaubigungen ohne Entwurf muss der Notar Nr daher erheben, wenn er seinem Zeugnis zum Nachweis der Vertretungsberechtigung eine beglaubigte Abschrift der entsprechenden Vollmacht beifügt. Das ist auch angemessen, weil die stark reduzierte Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung keine weitere Abgeltungswirkung haben kann. 595 Die pauschale für Post und Telekommunikation kann auch erhoben werden, wenn nur ein geringer tatsächlicher Aufwand entstanden ist. Vergleichsberechnungen sind nicht erforderlich; sie würden den Zweck der gesetzlichen Pauschale auch entwerten. Hier ist dennoch mit Augenmaß vorzugehen. Bei vielen Beglaubigungen sind aber beispielsweise diverse Telefonate für die Terminabsprache, insbesondere bei Auswärtstätigkeit, und Kosten für den Versand der Unterlagen nicht untypisch. 595a Abwandlung: Die hier interessierende Urkunde betrifft eine Löschungsbewilligung für eine Grundschuld im Nennbetrag von Der Notar bescheinigt die Vertretungsberechtigung des Bevollmächtigten der Bank in der Löschungsbewilligung nach 21 Abs. 3 BNotO. Der Notar versendet die Urschrift auftragsgemäß an den Grundstückseigentümer. 595b Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2205/2014 Unterschriftsbeglaubigung Nr Unterschriftsbeglaubigung 29,00 Geschäftswert nach 121, 97, ,00 Nr Durchführungs- und Übermittlungsgebühr 20,00 Nr Vollmachtsbescheinigung (je 15 ) 15,00 Nr Tätigkeit außerhalb der Geschäftsstelle 6,67 140
4 K. Grundbucherklärungen Unterschriftsbeglaubigung Nr Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 1,45 Zwischensumme 72,12 Nr % Umsatzsteuer 13,70 Rechnungsbetrag 85,82 Die Vollzugsgebühr für die Übermittlung von Urkunden fällt an, wenn diese auftragsgemäß an einen Dritten, hier den Eigentümer des betroffenen Grundstücks, versandt werden. Für die Vollmachtsbescheinigung, die seit gemäß 21 Abs. 3 BNotO in den Zuständigkeitsbereich der Notare fällt, sind nach Nr je Bescheinigung 15 abzurechnen (s. auch Rn. 399a). Sie genügt nach 34 GBO, um eine durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht im Grundbuchverfahren nachzuweisen (s. auch Rn. 399a, 766a). Dass der Gesetzgeber vergessen hat, auch 12 BeurkG entsprechend anzupassen, ist hier irrelevant, weil 12 BeurkG nur bei Niederschriften gilt, nicht jedoch bei Unterschriftsbeglaubigungen. Hier kann daher ohne weiteres mit der Bescheinigung gearbeitet werden. Die Vollmachtsbescheinigung ist angesichts ihrer den Rechtsverkehr erleichternden Wirkung auch der qualitativ überlegenere Weg im Vergleich zum Beifügen der Vollmacht. Den Notaren ist daher zu empfehlen, diesen vom Gesetzgeber vorgesehenen Weg zu beschreiten. Die hier in konkreter Höhe erhobenen für Porto und Telekommunikation können alternativ als pauschale nach Nr berechnet werden. Das wären hier 10,13. Auch wenn die Pauschale über die tatsächlichen hinausgeht, ist der Ansatz der Pauschale rechtmäßig, weil der Gesetzgeber damit als Ausnahme zum Grundsatz der Vorbemerkung 3.2 Abs. 1 eine pauschale Abgeltung von Allgemeinkosten ermöglichen wollte. 595c 595d 595e II. Löschungsantrag und -zustimmung des Eigentümers 1. Ohne Entwurf (Unterschriftsbeglaubigung) Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers unter der Löschungsbewilligung (1 Seite) für eine Grundschuld mit dem Nennbetrag von Die Löschungszustimmung und der Antrag wurden bereits von der Raiffeisenbank auf der Löschungsbewilligung formuliert. Der Notar fertigt auf Antrag eine beglaubigte Abschrift für den Eigentümer und leitet die Urschrift auf Bitten des Eigentümers an das Grundbuchamt weiter. 596 Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2210/2014 Unterschriftsbeglaubigung 597 Nr Unterschriftsbeglaubigung (Nr ) 20,00 Nr Beglaubigung von Dokumenten 10,00 Nr Übermittlung an Gericht, Behörde oder Dritten 20,00 141
5 Kapitel 1. Grundstücksrecht Nr Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 1,45 Zwischensumme 51,45 Nr % Umsatzsteuer 9,78 Rechnungsbetrag 61, Für die Beglaubigung der Unterschrift unter eine Zustimmung gemäß 27 GBO ist eine Festgebühr von nur 20,00 vorgesehen. Deshalb muss auch kein Geschäftswert angegeben werden, 19 Abs. 2 Nr Nr ist nach Vorbemerkung Nr. 1 anwendbar, weil der Notar weder für ein Beurkundungsverfahren noch für die Fertigung eines Entwurfs eine Gebühr erhalten hat, die das zu vollziehende Geschäft betrifft. In diesem Fall wird für die auftragsgemäße Übersendung der Urkunde an das Gericht eine Festgebühr erhoben. Ansonsten wäre dieser Vorgang von den Beurkundungs- bzw. Entwurfsgebühren abgegolten, Vorbemerkung 2.1 Abs Für die Abschriftsbeglaubigung fällt die Gebühr Nr an. Sie ist nicht nach Abs. 2 Nr. 1 der Anmerkung ausgeschlossen, weil der Notar bei der Unterschriftsbeglaubigung die Urkunde nicht aufgenommen hat und sie auch nicht verwahrt, 45 Abs. 3 BeurkG. 601 Statt der Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr können auch wie hier die konkreten nach Nr abgerechnet werden. 602 Bei der Dokumentenpauschale ist Nr Nr. 1 für den Beglaubigungsvermerk nicht einschlägig. Für die beglaubigte Abschrift wäre Nr einschlägig; insoweit sind Dokumentenpauschalen aber nach Anmerkung 1 zu Nr ausgeschlossen. 602a Abwandlung: Die Löschungsbewilligung betrifft ein weiteres Grundpfandrecht im Nennbetrag von b Die kostenrechtliche Betrachtung ändert sich nicht: Zu erheben ist eine Festgebühr nach Nr Der doppelte Ansatz der Gebühr kommt aus mehreren Gründen nicht in Betracht: Nach Nr Abs. 2 wäre nur eine Gebühr selbst bei zwei Beglaubigungen zu erheben. Die zwei Grundpfandrechte sind ferner nur Bezugspunkt des ansonsten einheitlichen einen Antrags und der einen Zustimmungserklärung zur Löschung von zwei Grundpfandrechten. 2. Entwurfsüberprüfung Ergänzung durch Beteiligten 603 Abwandlung: Der Notar überprüft auf Wunsch den Entwurf und stellt fest, dass der Löschungsantrag fehlt, den der Eigentümer daraufhin ergänzt. Dann beglaubigt der Notar die Unterschrift und fertigt eine Abschrift für die Urkundensammlung. 142
6 K. Grundbucherklärungen Unterschriftsbeglaubigung Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2211/2014 Überprüfung eines Entwurfs 604 Nr Überprüfung eines Entwurfs 73,80 Geschäftswert nach 119 Abs. 1, 97, ,00 Nr Dokumentenpauschale Papier (s/w) 2 Seiten 1,00 Nr Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 1,45 Zwischensumme 76,25 Nr % Umsatzsteuer 14,49 Rechnungsbetrag 90,74 Die drastische Reduzierung der Notarkosten für Unterschriftsbeglaubigungen, sowohl beim Gebührensatz (0,2 statt 0,25) als auch in der Höchstgebühr (70 statt 130 ), und deren teilweise Ausgestaltung als Festgebühr wurde vor allem mit den eingeschränkten Amtspflichten des Notars und der begrenzten Abgeltungswirkung der entsprechenden Gebühren in diesem Bereich begründet. Insbesondere damit üblicherweise im Zusammenhang stehende Beratungs- und Entwurfsüberprüfungsleistungen sollen künftig stärker als bisher gesondert abgerechnet werden. Bei der Abgrenzung zwischen Beratung und Entwurf ist insbesondere Vorbemerkung Abs. 3 zu beachten. Dort wird geregelt, dass Entwurfsgebühren auch entstehen, wenn der Notar einen ihm vorgelegten Entwurf überprüft, ändert oder ergänzt. Ist das der Fall, scheiden Beratungsgebühren (Nrn bis 24202) aus. Die Beurkundung des Löschungsantrags würde eine 0,5-Gebühr nach Nr Nr. 4 auslösen. Innerhalb des entsprechenden Gebührensatzrahmens der Nr von 0,3 bis 0,5 erscheint wegen der einfach gelagerten Tätigkeit und des geringen Aufwands die untere Grenze angemessen: 0,3. Der Gebührensatz ist nicht vom Zitiergebot nach 19 umfasst. Eine Gebühr gemäß Nr für die vom Eigentümer beantragte Beglaubigung der Abschrift scheidet hier nach Abs. 2 Nr. 1 der Anmerkung aus. Dafür wird aber die Dokumentenpauschale nach Nr wieder möglich. Beglaubigt der Notar, der den Entwurf gefertigt hat, demnächst unter dem Entwurf eine Unterschrift, entstehen für die Beglaubigung hingegen keine Gebühren, Vorbemerkung Abs. 2. Neben der Entwurfsgebühr fällt daher weder eine Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung nach Nr in Gestalt von Nr an noch die Vollzugsgebühr nach Nr : Nach Vorbemerkung Nr. 1 ist Nr nur anwendbar, wenn der Notar keine Gebühr für die Fertigung eines Entwurfs erhalten hat, die das zu vollziehende Geschäft betrifft. Der Fertigung des Entwurfs steht dessen Überprüfung gleich. Die kurze Bezeichnung des Gebührentatbestands nach 19 Abs. 3 Nr. 1 kann sowohl bei der Überprüfung als auch bei der Ergänzung eines Entwurfs Fertigung eines Entwurfs lauten, weil dies die amtliche Bezeichnung der Nrn ff. ist. Eine Differenzierung wie hier vorgenommen ist nicht erforderlich. Beim Geschäftswert ist fraglich, ob 119 Abs.1 auch bei Entwurfsüberprüfung anwendbar ist, weil die Vorschrift nur die Fertigung des Entwurfs streng an die Beurkundungsvorschriften knüpft. Allerdings stellt Vorbemerkung Abs. 3 Fertigung,
7 Kapitel 1. Grundstücksrecht Überprüfung und Ergänzung des Entwurfs gleich. Die Annahme, dass diese Regelung nur für das Kostenverzeichnis gelten könnte, trägt nicht. Die Differenzierung hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeit des Notars erfolgt nach der gesetzlichen Konzeption ausschließlich innerhalb des Gebührensatzrahmens, 92 Abs Die Abschrift für die Urkundensammlung kann nicht nach Nr Nr. 1 abgerechnet werden, weil sie beim Notar verbleibt. 3. Entwurfsergänzung 613 Abwandlung: Der Notar überprüft den Entwurf und stellt fest, dass der Löschungsantrag fehlt. Auf Wunsch des Eigentümers ergänzt der Notar den Löschungsantrag. Der Notar fertigt eine Abschrift der Urkunde für die Urkundensammlung. 614 Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2212/2014 Entwurf Grundbucherklärung Nr Fertigung eines Entwurfs 123,00 Geschäftswert nach 119, 97, ,00 Nr Dokumentenpauschale Papier (s/w) 2 Seiten 1,00 Nr Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen 1,45 Zwischensumme 125,45 Nr % Umsatzsteuer 23,84 Rechnungsbetrag 149, Bei der Ergänzung des Löschungsantrags stellt sich die Frage, ob darin wie bisher eine vollständige Entwurfsfertigung gesehen werden kann mit der Folge, dass 92 Abs. 2 Anwendung findet. Ich denke, dass trotz der eigenständigen Formulierung eines verfahrensleitenden Antrags ein Fall von Vorbemerkung Abs. 3, also der Ergänzung vorliegt. Damit scheidet die zwingende Annahme des Höchstsatzes aus. 616 Das bedeutet aber nicht, dass die Ausschöpfung des Gebührensatzrahmens ermessensfehlerhaft wäre. Im Gegenteil sind insoweit die für 145 KostO entwickelten Grundätze anwendbar: War die Erklärung noch nicht vollzugsfähig, steht die Ergänzung durch den Notar der vollständigen Entwurfsfertigung gleich. Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass die Überprüfung eines Fremdentwurfs bereits grundsätzlich mit höherem Risiko und Aufwand einhergeht. Der Eingriff in den Fremdentwurf in verfahrensleitender Hinsicht bedeutet die vollständige Verantwortungsübernahme. Ein Ausschöpfen des Gebührensatzrahmens ist dann ermessensfehlerfrei. 4. Löschung von Schiff und Schiffshypothek 616a Der Notar beglaubigt die Unterschrift des Eigentümers eines Schiffs. Gegenstand der Erklärung ist die Anzeige des Auslandsverkaufs des Schiffs. Beantragt wird 144
8 K. Grundbucherklärungen Unterschriftsbeglaubigung die Löschung des Schiffs aus dem deutschen Schiffsregister unter Vorlage der Löschungsbewilligung der Gläubigerin der noch eingetragenen Schiffshypothek (Nennbetrag 19,6 Mio. ). Der Wert des Schiffs ist unbekannt. Der Beglaubigungsvermerk enthält zwei Bescheinigungen zur Vertretung der Schiffseigentümerin, einer GmbH & Co. KG. Der Notar hat die Handelsregister eingesehen. Der Notar fertigt eine Abschrift der Urkunde (3 Seiten). Kostenberechnung zur Urkunde vom , URNr. 2213/2014 Unterschriftsbeglaubigungen Schiffsregister 616b Nr Unterschriftsbeglaubigung 70,00 Geschäftswert nach 121, 97, 46, Nr Bescheinigung nach 21 BNotO 30,00 Vertretungsbefugnis GmbH 15,00 Vertretungsbefugnis KG 15,00 Nr Übermittlung an Gericht, Behörde oder Dritten 20,00 Nr Dokumentenpauschale Papier (s/w) 3 Seiten 1,50 Nr pauschale Post und Telekommunikation 20,00 Nr Handelsregistereinsicht (je 4,50 ) 9,00 Zwischensumme 150,50 Nr % Umsatzsteuer 28,60 Rechnungsbetrag 179,10 Hier ist der Wert des Schiffs unbekannt, jedoch bedarf es wegen der offensichtlich einschlägigen Höchstgebühr nach Nr insoweit keiner Nachforschungen: Auch wenn die Löschung der Schiffshypothek keines besonderen Antrags bedarf ( 20 Abs. 3 SchRegO), kann der Wert der Urkunde (Anmeldung der Löschung des Schiffs nach 14 Abs. 2 SchRegO) nicht unterhalb des Nominalbetrags der Schiffshypothek liegen. Diesen anzugeben ist daher mit Blick auf das Zitiergebot ausreichend. Für die Einreichung der Urkunde fällt eine Durchführungsgebühr an, weil es mangels Beurkundungs- und Entwurfstätigkeit des Notars um einen Vollzug in besonderen Fällen geht. 616c 616d III. Grundbuchberichtigungen 1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts B scheidet aus der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ABC aus, die als Eigentümerin eines Grundstücks (Wert: ) eingetragen ist. Es kommt zur Anteilsanwachsung ( 738 BGB) bei A und C. Der Notar entwirft auftragsgemäß den Grundbuchberichtigungsantrag und beglaubigt die Unterschrift des bewilligenden B. Der Notar reicht die Urkunde (3 Seiten) beim Grundbuchamt ein und fertigt vier begl. Abschriften (eine für die Urkundensammlung)
9 Kapitel 1. Grundstücksrecht 618 Kostenberechnung zum Grundbuchberichtigungsantrag URNr. 2215/2014 vom Nr Fertigung eines Entwurfs 109,50 Geschäftswert nach 119, 97, 36, ,00 Nr Dokumentenpauschale Papier (s/w) 9 Seiten 4,50 Nr pauschale Post und Telekommunikation 20,00 Nr Grundbucheinsicht (je 8 ) 8,00 Zwischensumme 142,00 Nr % Umsatzsteuer 26,98 Rechnungsbetrag 168, Im Grundbuch wird in Spalte 2 der Abteilung I der ausscheidende Gesellschafter B gelöscht (gerötet) und in Spalte 4 die Anteilsanwachsung vermerkt. Früher wurde nicht der volle Wert des Grundstücks angesetzt, sondern nur ein Teilwert. Mit Einführung von 899a BGB ist das wirtschaftliche Interesse an der richtigen Eintragung der Gesellschafter aber erheblich gestiegen. Daher ist nunmehr nach 97, 36 Abs. 1, 46 auf den Anteil des ausscheidenden oder eintretenden Gesellschafters abzustellen (OLG München MittBayNot 2013, 171 m. instruktiver Anm. Tiedtke). Dem entspricht der Rechtsgedanke in 70 Abs. 1, Abs. 4, Fall 2. Sind die Anteile nicht bekannt, ist bei der Schätzung davon auszugehen, dass die Gesellschafter zu gleichen Teilen am Vermögen der GbR beteiligt sind, arg. e 70 Abs. 1 Satz 2. Hier ist daher von 1/3 auszugehen. 620 Der Gebührensatz folgt aus Nr Er liegt gem. 92 Abs. 2 bei 0,5, weil die Beurkundung des Grundbuchberichtigungsantrags in Nr Nr. 4 privilegiert ist. 621 Scheidet auch C aus, wird das Grundbuch unrichtig sowohl hinsichtlich des Gesellschafterbestandes als auch hinsichtlich der Fortexistenz der GbR. An die Stelle des früheren Rechtsträgers (AC GbR) ist ein neuer Rechtsträger (A) getreten. Das rechtfertigt den Ansatz des vollen Wertes, 46. Vergleichbare Fälle sind: Erbfolge, Eintritt der Gütergemeinschaft, Verschmelzung auf einen Rechtsträger (im Gegensatz zu formwechselnden Umwandlungen, bei denen mangels Identitätswechsel ein Teilwert nach 36 Abs. 1 anzusetzen ist). 2. Namensberichtigung Heirat 621a Die Miteigentümerin M zu ½ hat geheiratet und daher ihren Namen geändert. Der Notar wird gebeten, eine entsprechende Grundbuchberichtigung unter Vorlage der Heiratsurkunde zu bewirken. Er fertigt den Antrag und eine beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, beglaubigt die Unterschrift der M und reicht alles zum Grundbuchamt ein. M erhält eine Abschrift des Grundbuchantrags (2 Seiten). Der Notar hatte zuvor das Grundbuch eingesehen. Der Wert des Grundstücks beträgt
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