mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen Köln, Lz/13

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1 Bank-Verlag Medien GmbH Wendelinstraße Köln Postfach Köln An die Geschäftsführung Organisationsabteilung Compliance Risikomanagement Geschäftsführer: Wilhelm Niehoff Sebastian Stahl Bereich Mediasysteme mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen Köln, Lz/1 Telefon: (01) Telefax: (01) Neue Kontoeröffnungsvordrucke Anpassung an das neue GwG Sehr geehrte Damen und Herren, das neue Geldwäschegesetz und seine weitreichenden Bestimmungen zu kundenbezogenen Sorgfaltspflichten haben auch zu einer grundlegenden Überarbeitung der Kontoeröffnungsformulare im Programm der Bank-Verlag Medien GmbH geführt. Insbesondere die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten diese unterscheidet sich bekanntlich wesentlich von der nach alter Gesetzgebung erfolgt künftig über komplett neu konzipierte Erfassungsbögen. Ebenfalls neu ist ein Vordruck für die Aufzeichnung der zu erhebenden Daten bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Ergänzend zu den geldwäscherechtlichen Anforderungen wurden in den Formularen zur Kontoeröffnung auch Anpassungen aus dem Steuerrecht umgesetzt. Beiliegend erhalten Sie weitere Informationen zum Bezug der Vordrucke (Anlage 1) sowie eine zusammenfassende Erläuterung, wie sich künftig die formulartechnische Abbildung der Kontoeröffnung über die Vordrucke der Bank-Verlag Medien GmbH darstellt (Anlage ). Für Fragen steht Ihnen Frau Sybille Linzenich unter der Durchwahl 01/590-7 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bank-Verlag Medien GmbH ppa. i. A. Andreas Stammler Sybille Linzenich Telefon: 01/ Telefax: 01/ info@bank-verlag-medien.de NATIONAL-BANK AG BLZ Konto 111 IBAN DE BIC (SWIFT-Code) NBAGDEE Amtsgericht Köln HBR USt-Id. -Nr. DE VN 11756

2 Anlage 1 zum Rundschreiben 1/009 Neue Kontoeröffnungsvordrucke Anpassung an das neue GwG Hinweise zum Bezug der neuen Kontoeröffnungsvordrucke Folgende Kontoeröffnungsformulare stehen derzeit zur Verfügung 0.0 Eröffnung von Konten und Depots (Einzelkonto-/depot) dazu neu: 1.0 Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO 0. Eröffnung von Konten/Depots für Minderjährige dazu neu: 1.5 Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO 0.6 Eröffnung von Gemeinschaftskonten/-depots mit Einzelverfügungsberechtigung ( Oder-Konto ) dazu neu: 1.6 Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO 0. Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels - und Kapitalgesellschaften/Vereine/Partnerschaftsgesellschaften/juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen 0.5 Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dazu neu: 1.1 Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften dazu neu: 1. Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts dazu neu: 1. Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen neu: 1.8 Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung Bereitstellung für Kunden des internetbasierten Vordruckprogramms BVForms Online Die Einstellung der neuen Vordrucke in BVForms online erfolgt zeitnah. Vorab erhalten alle Kunden die o.g. Fassungen im Format PDF mit ausfüllbaren Datenfeldern. Bezug von Einzel-Formularen im elektronischen Format PDF (Einzellizenz) Die neuen Kontoeröffnungsvordrucke können auch im elektronischen Format (PDF mit ausfüllbaren Datenfeldern) bezogen werden. Anfragen zu Preisen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Telefon: 01 / (Herr Michael Stoll) Bezug von Formularen im Print-Format Die Produktion von Vordrucken im Papierformat erfolgt im sogenannten Einzelabruf (print on demand). Anfragen zu Preisen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Telefon: 01 / (Herr Martin Ehrle)

3 Anlage zum Rundschreiben 1/009 Formularprogramm der Bank-Verlag Medien GmbH Neue Struktur der Kontoeröffnungsformulare Umsetzung der Anforderungen im Zusammenhang mit dem neuen Geldwäschegesetz und der Abgeltungsteuer Die formulartechnische Abbildung der Kontoeröffnung über die Vordrucke der Bank-Verlag Medien GmbH gestaltet sich nach Anpassung an das neue Geldwäschegesetz (zzgl. weiterer Abfrageoptionen im Rahmen der Abgeltungsteuer) künftig wie folgt: Grundsätzlich werden die heutigen Vordrucke zur Kontoeröffnung weitgehend in bekannter Form beibehalten. Parallel dazu wurden je nach Geschäftsfall separate Vordrucke entwickelt, auf denen die erweiterten Angaben nach GwG (hier insbesondere Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Feststellung des Geschäftszwecks) sowie die Verpflichtung zur Legitimation nach AO und weitere Bearbeitungshinweise aufgezeichnet werden. Dieser Vordruck ist zwingend zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzuziehen! Auf den weiteren Seiten erläutern wir Ihnen die Änderungen im Einzelnen, die jeweils kursiv gedruckte Zusatzinfo enthält darüber hinausgehende Kommentierungen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Sybille Linzenich, Telefon 01 / April 009 Bank-Verlag Medien GmbH Wendelinstraße Köln

4 009 Bank-Verlag Medien GmbH 0.0 (0/09) Kontoeröffnung für e Giro- oder Sparkonten 0.0 Eröffnung von Konten und Depots Eröffnung von Konten und Depots Hiermit beantrage(n) ich/wir die Eröffnung von Konten/Depots zu nachfolgenden Vereinbarungen. n (in D inkl. Bundesland ) Nutzung elektronischer Zugangsmedien 5 Kontoauszugsdrucker Staatsangehörigkeit Familienstand Interne Angaben der Bank Debitkarte 5 Kontoform (z.b. Sparkonto) Das Konto/Depot wird wie folgt genutzt: nung Gegebenenfalls Zusatzbezeichnung Konto-/Depot-Nr. Konto-/ Depot- Währung Entfallen: Frage nach eigener/fremder Rechnung (nach 8 GWG a.f.) Neu: Abfrage nach em oder em Vermögen (Abgeltungsteuer) Entfallen: Feld zur Erfassung der USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) Hintergrund zur Einführung eines Feldes für die (Bank-)USt.-IdNr. war die Anfang 00 eingeführte Rechnungsstellungspflicht auch für steuerfreie Umsätze. Pflichtangaben in einer Rechnung wiederum sind eine Rechnungsnummer sowie die Steuernummer des Rechnungsstellers (USt-Idnr.). Erleichterungen galten aber bei Verträgen über Dauerdienstleistungen (z.b. Kontoführung). Hier reichte es, wenn die Verträge (Kontoeröffnungsantrag) eine einmalig vergebene Nummer bekamen (hier Kontonummer) sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens (Bank). Diese Verpflichtung einer Rechnungsstellung im Falle von steuerfreien Finanzdienstleistungen ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) Anfang 009 entfallen. 1. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode. Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für den Scheckverkehr, für den ec-/maestro-service, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr sowie für das Wertpapier- und Termingeschäft. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Der Konto-/Depotinhaber kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen an sich verlangen. Neu: Das Feld Anschrift wird um den Zusatz in D inkl. Bundesland erweitert (Abgeltungsteuer). Neu: Die Bezeichnung Debitkarte ersetzt den bisherigen Begriff Karte für ec-maestro-service. Neue Fußnote 1: Weitere Angaben zur Aufzeichnung gemäß GwG, KWG und AO sind auf dem Vordruck 1.0 aufzuzeichnen und zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzunehmen. (bei Minderjährigenkonto und Gemeinschaftskonto Verweis jeweils auf 1.5 bzw. 1.6) Ort, Datum, Unterschrift (Unterschriftsprobe) 1 Weitere Angaben zur Aufzeichnung gemäß GwG, KWG und AO sind auf dem Vordruck.0 aufzuzeichnen und zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzunehmen. Angabe, falls sich aus der Konto-/Depotnummer die Kontoform nicht erkennen lässt. Die Angaben sind erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Die Angabe ist freiwillig. 5 Die Nutzung der elektronischen Zugangsmedien setzt voraus, dass hierüber zwischen der Bank und dem Konto-/Depotinhaber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist. Entfallen: Alle bisher im Kontoantrag enthaltenen Angaben zur Legitimationsprüfung des Kontoinhabers und sonstige Bearbeitungshinweise (bisher auf Seite ); jetzt zwingend auf Zusatzbogen 1.0 zusammen mit den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten.

5 009 Bank-Verlag Medien GmbH 1.0 (0/09) Vordruck zur Eröffnung von Konten und Depots (Vertragspartner natürliche Person) Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO Konto-/Depotinhaber: Konto-/Depot-Nr.: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Zahlungsverkehr (z.b. Girokonto) Vermögens-/Geldanlage Kreditgeschäft Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Ich handele im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Raum für Vermerke bei etwaiger Aktualisierung der erhobenen Daten 1.0* Ich handele auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer Gesellschaft gehandelt, ist deren Name/Sitz hier aufzunehmen und Fußnote zu beachten. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz 5 Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben dieser unverzüglich anzuzeigen. Ort, Datum, Unterschrift des Konto-/Depotinhabers Sonstige Bearbeitungshinweise Form der Legitimation des Konto-/Depotinhabers Ausweis (Art des Dokuments, Nummer, ausgestellt von, am) Neueröffnung Änderung siehe Kopie der Legitimationspapiere Kündigungsfrist bei Spareinlagen: TIN 7 (Tax Identification Number) Steuer-Identifikationsnummer des Konto-/Depotinhabers/wirtschaftlichen Eigentümers Sonstiges: Anderweitig: Zusätzliche Bearbeitungshinweise Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) Fernidentifizierung nach 6 Abs. Nr. GwG (elektronische Signatur) Ort, Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters Klärung des PEP-Status 6 ist erfolgt nicht erforderlich Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Konto-Nr: NEUER VORDRUCK 1.0 Vordruck zur Konto-/Depoteröffnung (Vertragspartner natürliche Personen) Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO Dieser Vordruck ist bei jeder Einzelkonto-/Depoteröffnung für natürliche Personen zwingend hinzuzuziehen. (bei Kontoeröffnung Minderjährige: analog NEU: 1.5; bei Kontoeröffnung Und-/Oder-Konto analog NEU: 1.6) Angaben zu Art und Zweck der Geschäftsbeziehung (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 16/17) Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (wb) mit Ankreuzoption für folgende Abfrage: 1. Ich handele im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder).. Ich handele auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Personen. Wird auf Veranlassung einer Gesellschaft gehandelt, ist deren Name/Sitz hier aufzunehmen und Fußnote zu beachten. Erfassungsfeld für Name/Vorname(n) ggf. Gesellschaft sowie ggf. weitere Identifizierungsmerkmale Es erfolgt ein zusätzlicher Hinweis in der Fußnote, dass wb immer eine natürliche Person sein muss. Sofern auf Veranlassung einer Gesellschaft gehandelt wird, sind weitere Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur aufzuzeichnen; es erfolgt ein Verweis auf entsprechende weitere Vordrucke. Die Angaben sind vom Kunden zu unterschreiben. Hinweis auf gesetzliche Mitwirkungspflicht des Vertragspartners. Sonstige Bearbeitungshinweise Form der Legitimation des Kontoinhabers durch Ausweis oder anderweitig: geeignete Dritte (PostIdent), Fernidentifizierung (elektr. Signatur) Klärung des PEP-Status (PEP = Politisch Exponierte Personen) Das PEP-Abfragefeld dient nicht der Dokumentation, ob es sich bei dem Kontoinhaber um einen PEP handelt. Dokumentiert wird vielmehr, dass der Mitarbeiter der Verpflichtung nachgekommen ist, den bankspezifischen Prozess für die Abklärung des PEP-Status eingeleitet zu haben. 1 Geldwäschegesetz. Kreditwesengesetz. Abgabenordnung. Wirtschaftlich Berechtigte(r) ist/sind immer die natürliche(n) Person(en), auf deren Veranlassung das Konto/Depot letztlich eröffnet wird. Ergibt sich diese Berechtigtenstellung mittelbar, beispielsweise über eine Gesellschaft, sind die Angaben auf einem der dafür vorgesehenen Vordrucke 1.1 (für Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften), 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsform) oder gesondert aufzuzeichnen. 5 Abs. 6, 6 Abs. Nr. 1 GwG. 6 PEP = Politisch exponierte Person Klärung ist nur erforderlich bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. 7 Die Steuer-Identifikationsnummer (Tax Identification Number = TIN) muss nur dann eingetragen werden, wenn es sich bei dem Konto-/Depotinhaber/wirtschaftlichen Eigentümer um eine natürliche Person handelt, die ihre Wohnanschrift in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem assoziierten oder abhängigen Gebiet eines EU-Mitgliedstaates hat (ZIV-Ausland), das von Deutschland nach Maßgabe der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Zinsmitteilungen erhält. Raum für Vermerke bei Aktualisierungen

6 009 Bank- Verlag Medien GmbH 1.6 (0/09) 009 Bank- Verlag Medien GmbH 1.5 (0/09) Vordruck zur Eröffnung von Konten und Depots (für Minderjährige) Konto-/Depotinhaber: 1.5* Angaben nach GwG 1, KWG und AO Konto-/Depot-Nr.: Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Zahlungsverkehr (z.b. Girokonto) Sonstiges: Vermögens-/Geldanlage Kreditgeschäft Abklärung des/der wirtschaftlich Berechtigten Ich handele/wir handeln im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Ich handele/wir handeln auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer Gesellschaft gehandelt, ist deren Name/Sitz hier aufzunehmen und Fußnote zu beachten. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) Gesetzliche Mitwirkungspflicht des/der Kontoinhaber(s) nach dem Geldwäschegesetz 5 Der/Die Konto-/Depotinhaber ist/sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben dieser unverzüglich anzuzeigen. Datum, Unterschrift(en) des/der Konto-/Depotinhaber(s) Vordruck zur Eröffnung von Konten und Depots Konto-/Depotinhaber: Sonstige Bearbeitungshinweise zum Konto/Depot (Und-/Oder-Konto/Depot Vertragspartner natürliche Personen) Form der Legitimation des/der Konto-/Depotinhaber(s) des minderj. Konto-/Depotinhabers des Vaters/Vormunds Angaben nach GwG 1 der,kwg Mutter und AO Konto-/Depot-Nr.: Ausweis (Art des Dokuments, Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Nr., ausgestellt von, am, Geburtsurkunde, Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Familienstammbuch) siehe Kopie der Legitimationspapiere siehe Kopie der Legitimationspapiere siehe Kopie der Legitimationspapiere Zahlungsverkehr (z.b. Girokonto) Sonstiges: Nachweis Sorgeberechtigung 6 Vermögens-/Geldanlage Anderweitig Kreditgeschäft Ausführung durch geeignete Dritte Ausführung durch geeignete Dritte Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) (z.b. PostIdent-Verfahren) (z.b. PostIdent-Verfahren) Abklärung des/der wirtschaftlich Berechtigten Fernidentifizierung nach 6 Abs. Fernidentifizierung nach 6 Abs. Fernidentifizierung nach 6 Abs. Nr. GwG (elektronische Signatur) Nr. GwG Ich (elektronische handele/wir Signatur) handeln im eigenen Nr. wirtschaftlichen GwG (elektronische Interesse Signatur) und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). 1.6* NEUER VORDRUCK 1.5 Vordruck zur Konto-/Depoteröffnung bei Minderjährigen Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO Wie 1.0; lediglich die Erfassungsfelder zur Legitimation des/der Kontoinhaber(s) sind auf mehrere Personen und auf Besonderheiten bei Minderjährigen-Konten angelegt. NEUER VORDRUCK 1.6 Vordruck zur Konto-/Depoteröffnung bei Gemeinschaftskonten Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO Wie 1.0; lediglich die Erfassungsfelder zur Legitimation des/der Kontoinhaber(s) sind auf mehrere Personen angelegt. (Weitere Infos siehe 1.0) Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Konto-Nr.: Von einer Ich erneuten handele/wir Identifizierung handeln auf Veranlassung Von einer erneuten der nachfolgend Identifizierung aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer Gesellschaft konnte abgesehen gehandelt, werden, ist deren da der Name/Sitz hier konnte aufzunehmen abgesehen werden, und Fußnote da der zu beachten. Vertragspartner bereits bei früherer Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit Name identifiziert (ggf. Name und der die Gesellschaft) dabei Gelegenheit Vorname(n) identifiziert und die dabei ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Konto-Nr.: Konto-Nr.: TIN 7 Klärung des PEP-Status 8 ist Neueröffnung Steuer-Identifikationsnr. des Konto-/Depotinhabers Steuer-Identifikationsnr. des Konto-/Depotinhabers Steuer-Identifikationsnr. des Konto-/Depotinhabers Gesetzliche Mitwirkungspflicht des/der Konto-/Depotinhaber(s) nach dem Geldwäschegesetz 5 erfolgt nicht erforderlich erfolgt Der/Die Konto-/Depotinhaber nicht erforderlich ist/sind erfolgt verpflichtet, etwaige nicht sich erforderlich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben dieser unverzüglich anzuzeigen. Kündigungsfrist bei Spareinlagen Änderung Zusätzliche Datum Datum, Unterschrift(en) des/der Konto-/Depotinhaber(s) Bearbeitungshinweise Unterschrift des Bankmitarbeiters Sonstige Bearbeitungshinweise zum Konto/Depot Raum für Vermerke bei etwaiger Aktualisierung der erhobenen Daten Form der Legitimation des/der Konto-/Depotinhaber(s) Name A B C Ausweis (Art des Dokuments, 1 Geldwäschegesetz. Kreditwesengesetz. Abgabenordnung. Wirtschaftlich Berechtigte(r) ist/sind Nummer, immer ausgestellt die natürliche(n) Person(en), auf deren Veranlassung das Konto-/Depot letztlich eröffnet wird. Ergibt sich diese Berechtigtenstellung mittelbar, beispielsweise über eine Gesellschaft, von, sind am) die Angaben auf einem der dafür vorgesehenen Vordrucke 1.1 (für Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften), 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsform) oder gesondert aufzuzeichnen. 5 Abs. 6, 6 Abs. Nr. 1 GwG. 6 Zum Beispiel Familienstammbuch, Sorgeerklärung gem. 166 BGB, Ausweis gem. 58a SGB VIII. 7 Die Steuer-Identifikationsnummer (Tax Identification Number siehe = Kopie TIN) muss der Legitimationspapiere nur dann eingetragen werden, wenn siehe es sich Kopie bei der Legitimationspapiere dem Konto-/Depotinhaber/wirtschaftlichen Eigentümer um eine natürliche Person handelt, die ihre Wohnanschrift in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem assoziierten oder abhängigen Gebiet eines EU-Mitgliedstaates hat (ZIV-Ausland), das von Deutschland nach Maßgabe der Anderweitig Zinsinformationsverordnung Ausführung (ZIV) Zinsmitteilungen durch geeignete erhält. 8 PEP Dritte = Politisch exponierte Ausführung Person durch geeignete Dritte Klärung ist nur erforderlich bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. (z.b. PostIdent-Verfahren) (z.b. PostIdent-Verfahren) 1 Fernidentifizierung nach 6 Abs. Fernidentifizierung nach 6 Abs. Nr. GwG (elektronische Signatur) Nr. GwG (elektronische Signatur) siehe Kopie der Legitimationspapiere Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) Fernidentifizierung nach 6 Abs. Nr. GwG (elektronische Signatur) Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Konto-Nr.: Konto-Nr.: Konto-Nr.: TIN 6 Steuer-Identifikationsnr. des Konto-/Depotinhabers Steuer-Identifikationsnr. des Konto-/Depotinhabers Steuer-Identifikationsnr. des Konto-/Depotinhabers Klärung des PEP-Status 7 ist erfolgt nicht erforderlich erfolgt nicht erforderlich erfolgt nicht erforderlich Neueröffnung Kündigungsfrist bei Spareinlagen Änderung Zusätzliche Bearbeitungshinweise Datum Unterschrift des Bankmitarbeiters Raum für Vermerke bei etwaiger Aktualisierung der erhobenen Daten 1 Geldwäschegesetz. Kreditwesengesetz. Abgabenordnung. Wirtschaftlich Berechtigte(r) ist/sind immer die natürliche(n) Person(en), auf deren Veranlassung das Konto-/Depot letztlich eröffnet wird. Ergibt sich diese Berechtigtenstellung mittelbar, beispielsweise über eine Gesellschaft, sind die Angaben auf einem der dafür vorgesehenen Vordrucke 1.1 (für Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften), 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsform) oder gesondert aufzuzeichnen. 5 Abs. 6, 6 Abs. Nr. 1 GwG. 6 Die Steuer-Identifikationsnummer (Tax Identification Number = TIN) muss nur dann eingetragen werden, wenn es sich bei dem Konto-/Depotinhaber/wirtschaftlichen Eigentümer um eine natürliche Person handelt, die ihre Wohnanschrift in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem assoziierten oder abhängigen Gebiet eines EU-Mitgliedstaates hat (ZIV-Ausland), das von Deutschland nach Maßgabe der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Zinsmitteilungen erhält. 7 PEP = Politisch exponierte Person Klärung ist nur erforderlich bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. 1

7 009 Bank-Verlag Medien GmbH 0. (0/09) Kontoeröffnung für Geschäftskonten 0. Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, jur. Personen des öffentlichen Rechts Seite 1 Eröffnung von Konten und Depots für Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften Vereine juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich rechtsfähiger kirchlicher Institutionen 5 Interne Angaben der Bank Kontoform (z.b. Sparkonto) Das Konto/Depot wird Konto-/Depot-Nr. Konto-/ wie folgt genutzt: Depot- Gegebenenfalls Zusatzbezeichnung Währung Hiermit beantrage(n) ich/wir die Eröffnung von Konten/Depots. Für diese sowie für alle künftig zu eröffnenden Konten/Depots gelten nachfolgende Vereinbarungen: Konto-/Depotinhaber = (bei Firmen Bezeichnung lt. Handelsregister) Rechtsform Anschrift (in D inkl. Bundesland ) Branche Telefon-Nr./Fax-Nr. -Adresse Seite 1 Entfallen: Frage nach eigener/fremder Rechnung (nach 8 GWG a.f.) Neu: Abfrage nach em oder em Vermögen (Abgeltungsteuer) Entfallen: Feld zur Erfassung der USt-IdNr. (Bank-) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Info siehe 0.0) Neu: Das Feld Anschrift wird um den Zusatz in D inkl. Bundesland erweitert (Abgeltungsteuer). Übermittlungsform der Kontoauszüge Nutzung elektronischer Zugangsmedien 1. Kontokorrentabrede, Rechnungsperiode Die Konten werden in laufender Rechnung geführt (Kontokorrentkonto), sofern nicht eine abweichende Regelung besteht. Bei einem Kontokorrentkonto erteilt die Bank jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss, sofern nachstehend keine abweichende Rechnungsperiode angegeben ist: Abweichende Rechnungsperiode Die Rechtswirkungen eines Rechnungsabschlusses sowie die Pflicht, dessen Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben, sind in Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.. Vertretungsberechtigung 5 Die Personen, die gegenüber der Bank als Vertretungsberechtigte auftreten, werden im Unterschriftsprobenblatt gesondert bekannt gegeben. Die Vertretungsberechtigung gilt auch für alle künftigen Konten/Depots, sofern nichts Abweichendes mitgeteilt wird. Der Konto-/Depotinhaber hat das Erlöschen oder die Änderung einer der Bank bekannt gegebenen Vertretungsberechtigung unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich der Bank mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsberechtigung in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird.. Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz 6 Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben dieser unverzüglich anzuzeigen.. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für den Scheckverkehr, für den ec-/maestro-service, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr sowie für das Wertpapier- und Termingeschäft. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Der Konto-/Depotinhaber kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen an sich verlangen. Ort, Datum, Unterschrift(en) (Firmenstempel und Unterschriften der Geschäftsinhaber, persönlich haftenden Gesellschafter, Partner, Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer) Kontoauszugsdrucker Sonstiges Debitkarte Online-Banking Telefonbanking sonstiges Zugangsmedium Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Zahlungsverkehr (z.b. Girokonto) Vermögens-/Geldanlage Kreditgeschäft Sonstiges: Neu: Die Bezeichnung Debitkarte ersetzt den bisherigen Begriff Karte für ec-maestro-service. Neu: Angaben nach Art und Zweck der Geschäftsbeziehung (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 16/17) Neu: Punkt : Hinweis auf gesetzliche Mitwirkungspflicht des Vertragspartners Neben der Verpflichtung, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen anzuzeigen, müssen auch die erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Identifizierung und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten durch den Vertragspartner bereitgestellt werden (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 66). Angabe, falls sich aus der Konto-/Depotnummer die Kontoform nicht erkennen lässt. Die Angaben sind erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Die Angabe ist freiwillig. Die Nutzung der elektronischen Zugangsmedien setzt voraus, dass hierüber zwischen der Bank und dem Konto-/Depotinhaber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist. 5 Ein Unterschriftprobenblatt muss zusätzlich unterschrieben werden. 6 Abs. 6, 6 Abs. Nr. 1 GwG. 5

8 0. (0/09) Kontoeröffnung für Geschäftskonten 0. Eröffnung von Konten/Depots für Einzelkaufleute, Personen-, Kapitalgesellschaften, Vereine, jur. Personen des öffentlichen Rechts Seite Weitere Angaben nach GwG 1, KWG und AO Vermerke der Bank eingetragen im Register beim Amtsgericht unter der Nummer begl. oder elektron. Registerauszug liegt vor vom Seite Weitere Angaben nach GwG, KWG und AO Bei der Konto-/Depoteröffnung für den Konto-/Depotinhaber handelnde Personen und Form der Legitimation: 1 Name, Vorname Privatanschrift Ausweis (Art des Dokuments, Nr., ausgestellt von, am) Anderweitig* Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Neu: Zwei unterschiedliche Erfassungsfelder für die bei der Kontoeröffnung handelnden Personen. (Die Unterteilung erfolgt nach Verfügungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern/Mitgliedern des Vertretungsorgans der Gesellschaft. Für Letztere sind nur in geringerem Umfang Angaben zu erheben). Insgesamt sind mindestens fünf Personen zu erfassen. Es gilt die Regelung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu 15 Ziff. 7 Buchstabe h) bis k) siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 1). 5 *Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Handelnde bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. Bei der Konto-/Depoteröffnung festzuhaltende gesetzliche Vertreter/Mitglieder des Vertretungsorgans des Konto-/Depotinhabers Name, Vorname Anschrift (soweit vorhanden) 1 5 Sonstige Bearbeitungshinweise zum Konto/Depot Neueröffnung Kündigungsfrist bei Spareinlagen: Änderung Zusätzliche Bearbeitungshinweise: Die Klärung des PEP-Status ist nur erforderlich bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. Diese Konstellation ist in Verbindung mit einem Einzelkaufmann als Vertragspartner denkbar sowie bei Gesellschaften mit nur einer natürlichen Person als Gesellschafter; bei einem Alleingesellschafter mit Wohnsitz im Ausland ist daher ebenfalls eine PEP-Status-Prüfung vorzunehmen (Art. Nr. b) der GW-Durchführungsrichtlinie 006/70/EG). TIN (Tax Identification Number) Steuer-Identifikationsnummer des Konto-/Depotinhabers/wirtschaftlichen Eigentümers Ort, Datum Unterschrift des Bankmitarbeiters Klärung des PEP-Status 5 ist Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Weitere Angaben nach GwG zur Abklärung des/der wirtschaftlich Berechtigten sind auf einem separaten Vordruck aufzuzeichnen und zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzunehmen: 1.1 (Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften) oder 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsformen). 1 Geldwäschegesetz. Kreditwesengesetz. Abgabenordnung. Die Steuer-Identifikationsnummer (Tax Identification Number = TIN) muss nur dann eingetragen werden, wenn es sich bei dem Konto-/Depotinhaber/wirtschaftlichen Eigentümer um eine natürliche Person handelt, die ihre Wohnanschrift in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem assoziierten oder abhängigen Gebiet eines EU-Mitgliedstaates hat (ZIV-Ausland), das von Deutschland nach Maßgabe der Zinsinformationsverordnung (ZIV) Zinsmitteilungen erhält. 5 PEP = Politisch exponierte Person Klärung ist nur erforderlich bei natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland. erfolgt nicht erforderlich Die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Erfassung der dazugehörigen Daten erfolgt über einen separaten Vordruck, der zwingend zu den Kontounterlagen hinzuzunehmen ist. Neu: Hinweis zur Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Weitere Angaben nach GwG zur Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten sind auf einem separaten Vordruck aufzuzeichnen und zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzunehmen: 1.1 (Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften) oder 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsformen). 6

9 009 Bank-Verlag Medien GmbH 1.1 (0/09) Angaben nach GwG 1 zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Konto-/Depotinhaber ist gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Angaben verpflichtet ( Abs. 6 GwG). Konto-/Depotinhaber: Konto-/Depot-Nr.: 1.1* Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, die letztlich Eigentümer des Konto-/Depotinhabers ist oder diesen kontrolliert bzw. auf deren Veranlassung die Geschäftsbeziehung begründet wird. Kontrolle/Eigentum wird vermutet, wenn eine Person über 5 Prozent der Stimmrechts- oder Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar kontrolliert. Auf die Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten kann verzichtet werden, wenn es sich beim Konto-/Depotinhaber um ein Unternehmen handelt, das an einem organisierten Markt im Sinne des Abs. 5 WpHG innerhalb der EU notiert ist. Bei börsennotierten Unternehmen aus Drittstaaten, deren Transparenzanforderungen hinsichtlich der Stimmtrechtsanteile den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen gleichwertig sind, kann ebenfalls auf eine Abklärung verzichtet werden; sowie wenn ein anderer Fall des 5 Abs. GwG vorliegt. I. Angaben bei Handeln auf Veranlassung Der Konto-/Depotinhaber handelt auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer anderen Gesellschaft gehandelt, ist der Name der Gesellschaft hier einzutragen. Weitere Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind auf einem weiteren Bogen 1.1/1./1. oder gesondert aufzuzeichnen. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) NEUER VORDRUCK 1.1 Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Kapitalgesellschaften Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Definition des wirtschaftlich Berechtigten (wb) nach GwG (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile und 7) I. Angaben bei Handeln auf Veranlassung Handelt die kontoeröffnende Gesellschaft für einen Dritten (auf Veranlassung) und ist dies eine natürliche Person, sind die entsprechenden Angaben hier aufzuführen. Handelt die kontoeröffnende Gesellschaft für einen Dritten (auf Veranlassung) und ist dies eine weitere Gesellschaft, sind hier der Name der Gesellschaft und ggf. Anschrift/ Sitz zu erfassen. Die Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind dann auf einem weiteren Bogen 1.1, 1. oder 1. aufzuzeichnen. II. Angaben zu Eigentum bzw. Kontrolle 1. Der Konto-/Depotinhaber (Name der Gesellschaft) ist börsennotiert an einem organisierten Markt im Sinne des Abs. 5 WpHG, an dem dem Gemeinschaftsrecht entsprechende Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertige internationale Standards gelten. Handelsplatz Marktsegment Börse/Kürzel ist eine Behörde im Sinne des 5 Abs. Nr. GwG. ist ein Kreditinstitut oder weiteres Unternehmen im Sinne des 5 Abs. Nr. 1 GwG. hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten, da die Beteiligungsgrenzen nicht überschritten werden (d.h. nicht mehr als 5 Prozent Kapital- oder Stimmrechtsanteile) und andere tatsächliche Kontrolle nicht erkennbar ist.. Der o.g. Konto-/Depotinhaber (Gesellschaft) fällt nicht unter 1. Wirtschaftlich Berechtigte(r) gem. 1 Abs. 6 GwG ist/sind: 1 Name und Vorname(n) Beteiligungsquote ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift) Geschäftsanteile/Stimmrechte unmittelbar/mittelbar II. Angaben zu Eigentum und Kontrolle Diese Angaben sind bei Gesellschaften gemäß Abs.1 Nr. GwG immer abzuklären und zu dokumentieren. Punkt 1: Ausnahmeregelungen nach 5 Abs. GwG (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 57) Keine Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten (wb) bei: (an privilegierten) Börsen notierte Gesellschaft (in D: geregelter Markt; amtlicher Handel der inländischen Börsenplätze), Öffentlicher Behörde, Kreditinstitut / Finanzinstitut, kein erkennbarer wb, da Kapital- bzw. Stimmrechtsanteile unter 5% Prozent. Punkt : Wenn die Gesellschaft nicht unter eine der Ausnahmeregelungen fällt: namentliche Erfassung sowie weitere Indentifizierungsmerkmale des wb (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 7) Beteiligungsquote: Die Quote ist ggf. über die Beteiligungsstruktur und damit über die Feststellung der mittelbar beteiligten natürlichen Personen zu ermitteln. Angaben zur Eigentums- und Kontrollstruktur siehe Anlage Ort, Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters 1 Geldwäschegesetz. Wertpapierhandelsgesetz. Im Falle mehrstufiger Beteiligungsstrukturen können der oder die nach GwG zu erfassenden wirtschaftlich Berechtigte(n) sowohl unmittelbar als auch nur mittelbar beteiligt sein. Die namentliche Erfassung kann in beiden Fällen über diesen Vordruck erfolgen. Weitere schriftliche oder schematische Aufzeichnungen zur Eigentums- und Kontrollstruktur (z.b. schriftliche Aufzeichnungen, Konzerndiagramm oder Schaubild) sollten als Anlage beigefügt werden (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 7). 7

10 009 Bank-Verlag Medien GmbH 1. (0/09) Angaben nach GwG 1 zur Konto-/Depoteröffnung bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Konto-/Depotinhaber ist gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Angaben verpflichtet ( Abs. 6 GwG). Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten 1 Geldwäschegesetz. Konto-/Depotinhaber: Konto-/Depot-Nr.: 1.* Wirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, die letztlich Eigentümer des Konto-/Depotinhabers ist oder diesen kontrolliert bzw. auf deren Veranlassung die Geschäftsbeziehung begründet wird. Kontrolle wird vermutet, wenn eine Person unmittelbar oder mittelbar mehr als 5 Prozent der Stimmrechts- oder Kapitalanteile kontrolliert. I. Angaben bei Handeln auf Veranlassung Der Konto-/Depotinhaber handelt auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer anderen Gesellschaft gehandelt, ist der Name der Gesellschaft hier einzutragen. Weitere Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind auf einem weiteren Bogen 1.1/1./1. oder gesondert aufzuzeichnen. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) II. Angaben zu Eigentum bzw. Kontrolle Der Konto-/Depotinhaber (Name der Gesellschaft) 1 hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten, da die Beteiligungsgrenzen nicht überschritten werden (d.h. nicht mehr als 5 Prozent Kapital- oder Stimmrechtsanteile) und andere tatsächliche Kontrolle nicht erkennbar ist. Wirtschaftlich Berechtigte(r) gem. 1 Abs. 6 Nr. 1 GwG ist/sind: Name und Vorname(n) Beteiligungsquote ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift) Siehe beigefügte Gesellschafterliste Geschäftsanteile/Stimmrechte unmittelbar/mittelbar Ort, Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters NEUER VORDRUCK 1. Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Personengesellschaften und Gesell. bürgerlichen Rechts Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Wirtschaftlich Berechtigter (wb) ist immer eine natürliche Person, die letztlich Eigentümer des Kontoinhabers ist oder diesen kontrolliert bzw. auf deren Veranlassung die Geschäftsbeziehung begründet wird. Kontrolle wird vermutet, wenn eine Person über 5 Prozent der Stimmrechts- oder Kapitalanteile kontrolliert. I. Angaben bei Handeln auf Veranlassung Handelt die kontoeröffnende Gesellschaft für einen Dritten (auf Veranlassung) und ist dies eine natürliche Person, sind die entsprechenden Angaben hier aufzuführen. Handelt die kontoeröffnende Gesellschaft für einen Dritten (auf Veranlassung) und ist dies eine weitere Gesellschaft, sind hier der Name der Gesellschaft und ggf. Anschrift/ Sitz zu erfassen. Die Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind dann auf einem weiteren Bogen 1.1, 1. oder 1. aufzuzeichnen. II. Angaben zu Eigentum und Kontrolle Diese Angaben sind bei Gesellschaften gemäß Abs.1 Nr. GwG immer abzuklären und zu dokumentieren. Namentliche Erfassung, weitere Identifizierungsmerkmale des wb Beteiligungsquote: Die Quote ist ggf. über die Beteiligungsstruktur und damit über die Feststellung der mittelbar beteiligten natürlichen Personen zu ermitteln. Beigefügte Gesellschafterliste In der GwG-Gesetzesbegründung wird von der Teilrechtsfähigkeit (Kontofähigkeit) der GbR ausgegangen und darauf hingewiesen, dass die GbR unter Umständen ein erhöhtes Risiko darstellen kann und deswegen nicht ausschließlich auf den Schwellenwert von 5% bei der Feststellung ihrer Gesellschafter als wb abgestellt werden soll. Soweit jedoch nach institutseigener Risikobewertung kein besonderes Risiko feststellbar ist, kann grundsätzlich an der Schwellenwertregelung festgehalten werden oder statt Erfassung und Abklärung des wb eine Gesellschafterliste angefordert werden. Weitere Verifizierungsmaßnahmen sind dann entbehrlich siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile.

11 009 Bank-Verlag Medien GmbH 1. (0/09) Angaben nach GwG 1 zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen und vergleichbaren Rechtsformen Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Konto-/Depotinhaber ist gesetzlich zur Mitwirkung und Aktualisierung der Angaben verpflichtet ( Abs. 6 GwG). Konto-/Depotinhaber: Konto-/Depot-Nr.: 1.* NEUER VORDRUCK 1. Angaben nach GwG zur Konto-/Depoteröffnung bei Stiftungen oder vergleichbaren Rechtsformen Angaben zu dem/den wirtschaftlich Berechtigten Bei rechtsfähigen Stiftungen und Rechtsgestaltungen, mit denen treuhänderisch Vermögen verwaltet oder verteilt oder die Verwaltung oder Verteilung durch Dritte beauftragt wird oder diesen vergleichbare Rechtsformen ist/sind wirtschaftlich Berechtigte(r) die natürliche(n) Person(en), die hinsichtlich 5 Prozent des Vermögens oder mehr Begünstigte(r) ist/sind bzw. dieses Vermögen kontrollieren. Ist der Begünstigte noch nicht bestimmt, wird das Vermögen aber hauptsächlich für eine Gruppe von natürlichen Personen verwaltet, so gilt diese Gruppe von natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte ( 1 Abs. 6 Nr. GwG). I. Angaben bei Handeln auf Veranlassung Der Konto-/Depotinhaber handelt auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer anderen Stiftung/Gesellschaft gehandelt, ist deren Name hier einzutragen. Weitere Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind auf einem weiteren Bogen 1.1/1./1. oder gesondert aufzuzeichnen. Name (ggf. Name der Stiftung/Gesellschaft) Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten Bei rechtsfähigen Stiftungen und Rechtsgestaltungen, mit denen treuhänderisch Vermögen verwaltet oder verteilt oder die Verwaltung oder Verteilung durch Dritte beauftragt wird oder diesen vergleichbare Rechtsformen ist/sind wirtschaftlich Berechtigte(r) (wb) die natürliche(n) Person(en), die mindestens 5 Prozent des Vermögens kontrolliert/kontrollieren oder diesbezüglich Begünstigte(r) ist/sind. Ist der Begünstigte noch nicht bestimmt, wird das Vermögen aber hauptsächlich für eine Gruppe von natürlichen Personen verwaltet, so gilt diese Gruppe von natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte ( 1 Abs. 6 Nr. GwG). II. Angaben zu Eigentum bzw. Kontrolle Der Konto-/Depotinhaber (Name der Stiftung oder der vergleichbaren Rechtsform) hat keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten. I. Angaben bei Handeln auf Veranlassung Handelt die kontoeröffnende Gesellschaft für einen Dritten (auf Veranlassung) und ist dies eine natürliche Person, sind die entsprechenden Angaben hier aufzuführen. Handelt die kontoeröffnenden Stiftung für einen Dritten (auf Veranlassung) und ist dies eine weitere Stiftung/Gesellschaft, sind hier deren Name und ggf. Anschrift/Sitz zu erfassen. Die weiteren Angaben zu deren Eigentums-/Kontrollstruktur sind dann auf einem weiteren Bogen 1.1, 1. oder 1. aufzuzeichnen. 1 Wirtschaftlich Berechtigte(r) gem. 1 Abs. 6 Nr. 1 GwG ist/sind: Name und Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift) II. Angaben zu Eigentum und Kontrolle Diese Angaben sind bei nicht natürlichen Personen insbesondere Gesellschaften gemäß der Allgemeinen Sorgfaltspflichten ( Abs.1 Nr. GwG) immer abzuklären und zu dokumentieren. Namentliche Erfassung, weitere Identifizierungsmerkmale des wb Ort, Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters 1 Geldwäschegesetz. 9

12 009 Bank-Verlag Medien GmbH 0.5 (0/09) Kontoeröffnung für Geschäftskonten 0.5 Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Seite 1 Eröffnung von Konten und Depots für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Wir haben uns zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter nachstehender Bezeichnung zusammengeschlossen und beantragen die Eröffnung von Konten/Depots. Für diese sowie für alle künftig zu eröffnenden Konten/Depots gelten nachfolgende Vereinbarungen: 5 Interne Angaben der Bank Kontoform (z.b. Sparkonto) Das Konto/Depot wird Konto-/Depot-Nr. Konto-/ wie folgt genutzt: Depot- Gegebenenfalls Zusatzbezeichnung Währung Seite 1 Entfallen: Frage nach eigener/fremder Rechnung (nach 8 GWG a.f.) Neu: Abfrage nach em oder em Vermögen (Abgeltungsteuer) Entfallen: Feld zur Erfassung der USt-IdNr. (Bank-)Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Info siehe 0.0) Konto-/Depotinhaber Bezeichnung der BGB-Gesellschaft Namen der Gesellschafter (auch Geburtsnamen) (in D inkl. Bundesland ) Anteile der Gesellschafter Beruf/Branche Staatsangeh. Familienstand Geburtsort Geburtsdatum Telefon -Adresse A Online-Banking Telefonbanking B ec-maestro-service ec-maestro-service Debitkarte Karte für den Debitkarte Karte für den Debitkarte Karte für den ec-maestro-service Sonstiges: Online-Banking Telefonbanking C Online-Banking Telefonbanking Neu: Das Feld Anschrift wird um den Zusatz in D inkl. Bundesland erweitert (Abgeltungsteuer). Neu: Anteile der Gesellschafter (prozentual) Neu: Die Bezeichnung Debitkarte ersetzt den bisherigen Begriff Karte für ec-maestro-service. Art und Zweck der Geschäftsbeziehung Zahlungsverkehr (z.b. Girokonto) Vermögens-/Geldanlage Kreditgeschäft Sonstiges: Neu: Angaben nach Art und Zweck der Geschäftsbeziehung (Siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 16/17.) Abweichende Rechnungsperiode. Vertretungsberechtigung Die im Unterschriftsprobenblatt aufgeführten Personen sind bevollmächtigt, den Konto-/Depotinhaber gegenüber der Bank zu vertreten. Die Vertretungsberechtigung gilt auch für alle künftigen Konten/Depots, sofern nichts Abweichendes mitgeteilt wird. Der/Die Vertretungsberechtigte(n) sind gegenüber der Bank befugt, über die Konten/Depots zu verfügen und zu Lasten der Konten/Depots alle mit der Konto-/Depotführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zu treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist: Angabe, falls sich aus der Konto-/Depotnummer die Kontoform nicht erkennen lässt. Die Angaben sind erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer. Die Angabe ist freiwillig. Die Nutzung der elektronischen Zugangsmedien setzt voraus, dass hierüber zwischen der Bank und dem Konto-/Depotinhaber eine gesonderte Vereinbarung getroffen worden ist. 10

13 .5 (0/09) Kontoeröffnung für Geschäftskonten 0.5 Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Seite a) Kreditverträge und Kontoüberziehungen Für den Abschluss und die Änderung von Kreditverträgen zu Lasten der Konten/Depots ist eine Vereinbarung mit allen Gesellschaftern erforderlich. Jedoch darf/dürfen der/die Vertretungsberechtigte(n) über die dem Konto-/Depotinhaber etwa eingeräumten Kredite jeder Art verfügen und von der Möglichkeit vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Umfang Gebrauch machen. b) Termingeschäfte Zum Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften, insbesondere von Finanz- und Devisentermingeschäften zu Lasten der Konten/Depots, bedarf es einer Vereinbarung mit allen Gesellschaftern. c) Bestellung von vertretungsberechtigten Personen/Widerruf der Vertretungsberechtigung Weitere vertretungsberechtigte Personen können nur von allen Gesellschaftern gemeinschaftlich bestellt werden. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, die Vertretungsberechtigung der Bank gegenüber jederzeit zu widerrufen. Über den Widerruf ist die Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich zu unterrichten; die Vertretungsberechtigten können dann nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden handeln. d) Auflösung der Konten/Depots Eine Auflösung der Konten/Depots kann nur durch alle Gesellschafter gemeinsam erfolgen. Sofern der Gesellschaftsvertrag eine weitergehende Vertretungsberechtigung vorsieht, wird diese durch die vorstehenden Regelungen nicht eingeschränkt.. Änderung der Vertretungsberechtigung Das Erlöschen oder Änderungen von Vertretungsberechtigungen sind der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsberechtigung für einen der Gesellschafter in ein öffentliches Register (zum Beispiel Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird.. Gesellschafterwechsel Das Ausscheiden und der Eintritt eines Gesellschafters ist der Bank unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich mitzuteilen. 5. Konto-/Depotmitteilungen Konto- und Depotauszüge werden in der oben vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist (z.b. bei der Nichtausführung von Zahlungsverkehrsaufträgen), wird die Bank die Mitteilung stets an die oben genannte Postanschrift richten. Konto- und Kreditkündigungen sowie die Ankündigung solcher Maßnahmen werden jedoch jedem Konto-/Depotinhaber zugeleitet. 6. Mitwirkungspflicht des Konto-/Depotinhabers nach dem Geldwäschegesetz 1 Der Konto-/Depotinhaber ist verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der gegenüber der Bank gemachten Pflichtangaben dieser unverzüglich anzuzeigen. 7. Einbeziehung der Geschäftsbedingungen Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für den Scheckverkehr, für den ec-/maestro-service, für den Sparverkehr, für den Überweisungsverkehr sowie für das Wertpapier- und Termingeschäft. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Der Konto-/Depotinhaber kann auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen an sich verlangen. Ort, Datum Unterschrift (=Unterschriftsprobe) A Seite Neu: Punkt 6: Hinweis auf gesetzliche Mitwirkungspflicht des Vertragspartners Neben der Verpflichtung, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen anzuzeigen, müssen auch die erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Identifizierung und Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten (wb) durch den Vertragspartner bereitgestellt werden (siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 66). Unterschrift (=Unterschriftsprobe) B Unterschrift (=Unterschriftsprobe) C 1 Abs. 6, 6 Abs., Nr. 1 GwG. Der Antrag sollte grundsätzlich von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. 11

14 .5 (0/09) Kontoeröffnung für Geschäftskonten 0.5 Eröffnung von Konten/Depots für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Seite Bei der Konto-/Depoteröffnung für den Konto-/Depotinhaber handelnde Personen und Form der Legitimation: Gesellschafter A Ausweis (Art des Dokuments, Nr., ausgestellt von, am) Anderweitig * Neu: Seite Gesellschafter B Gesellschafter C Die Legitimation der bei der Konto-/Depoteröffnung handelnden Personen wurde (auch aus Platzgründen) auf Seite angehängt. *Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Handelnde/Gesellschafter bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. Sonstige Bearbeitungshinweise zum Konto/Depot Neueröffnung Änderung Datum Unterschrift des Bankmitarbeiters Kündigungsfrist bei Spareinlagen Zusätzliche Bearbeitungshinweise Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Weitere Angaben nach GwG zur Abklärung des/der wirtschaftlich Berechtigten sind auf einem separaten Vordruck aufzuzeichnen und zu den Kontoeröffnungsunterlagen hinzuzunehmen: 1.1 (Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften) oder 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsformen). Neu: Form der Legitimation umfasst formulartechnisch anderweitige Aufzeichnungs-Optionen. Der Eintrag erfolgt über einen ncode, der jeweils am Ende erläutert ist. * Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertretungsberechtigte bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. Die Legitimation der zuvor auf Seite 1 des Vordrucks erfassten Angaben der einzelnen Gesellschafter (natürliche Personen A, B und C) sind hier durch entsprechende Angaben zu erfassen. Bei mehr als Gesellschaftern bitte weiteren Eröffnungsantrag ausfüllen. 1

15 009 Bank-Verlag Medien GmbH 1.8 (0/09) Interne Angaben der Bank/Ablagehinweise Aufzeichnung gemäß Geldwäschegesetz (GwG) und Kreditwesengesetz (KWG) bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die nachfolgend aufgeführten Angaben zu erheben und schriftlich zu dokumentieren. Der Vertragspartner der Transaktion ist gesetzlich zur Mitwirkung an der Datenerhebung verpflichtet ( Abs. 6 GwG). 1. Identifizierung (Vertragspartner) bei natürl. Personen Name, Vorname (auch Geburtsname) bei juristischen Personen/ Gesellschaften und Körperschaften etc. Bezeichnung und Rechtsform Anschrift/Sitz Telefon-Nr./Telefax-Nr :. Abklärung des wirtschaftlich Berechtigten Ich handele im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder). Ich handele auf Veranlassung der nachfolgend aufgeführten, natürlichen Person. Wird auf Veranlassung einer Gesellschaft gehandelt, ist deren Name/Sitz hier aufzunehmen und Fußnote zu beachten. Name (ggf. Name der Gesellschaft) Vorname(n) ggf. weitere Identifizierungsmerkmale (z.b. Anschrift/Sitz) Ort, Datum, Unterschrift des Vertragspartners Sonstige Bearbeitungshinweise Form der Identifizierung des Vertragspartners Ausweis (Art des Dokuments, Nr., ausgestellt von, am) siehe Kopie der Legitimationspapiere Angaben zur Transaktion/Geschäftsart a. Finanztransfergeschäft im Sinne von 5f Abs. KWG b. Sortengeschäft (ab Schwellenwert.500 ) c. Transaktionen (ab Schwellenwert ) Bargeld Wertpapiere Edelmetalle Geburtstag Geburtsort Register-Nr. Namen der Organmitglieder/ gesetzl. Vertreter d. sonstige Transaktion (ab Schwellenwert ); weitere Angaben zur Transaktion: Weitere Bearbeitungshinweise: (z.b. Transaktionsnummer, Konto-Nummer bei Abwicklung über internes Verrechnungskonto, Erläuterungen zur Geschäftsart) Staatsangehörigk. Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertragspartner bereits bei früherer Gelegenheit identifiziert und die Angaben aufgezeichnet wurden. (Dazu sind nähere Angaben zu machen, z.b. interne Kd.-Nr.:) Begl. o. elektron. Registerauszug liegt vor vom: Anderweitig (risikoorientiert insbesondere bei Gesellschaften) durch: NEUER VORDRUCK 1.8 Aufzeichnung gemäß GwG und KWG bei gelegentlichen Transaktionen außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung Das neue Formular dient dazu, Angaben zur Identität des Vertragspartners (der gelegentlichen Transaktion) sowie des etwaigen wirtschaftlich Berechtigten aufzuzeichnen. Der bisherige Vordruck Aufzeichnung gemäß Geldwäschegesetz wird aus dem Programm genommen. Angaben zum Vertragspartner Keine GwG-Identifizierung des persönlich Auftretenden, der als Bote oder Vertreter handelt siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 9. Von offenkundig als Bote/Vertreter in Auftrag gegebene Transaktionen sind immer dem Vertragspartner zuzurechnen, der zu identifizieren ist. Abklärung des wirtschaftliche Berechtigten (analog 1.0) Unterschrift des Vertragspartners Wird der Vertragspartner bei (Transaktions-)Auftragserteilung vertreten, erfolgt die Unterschrift durch den Vertreter. Form der Identifizierung In bestimmten Ausnahmefällen wird die Erfüllung der Sorgfaltspflichten aufgrund der Natur der Transaktion bzw. der besonderen Umstände nicht in der gleichen Weise möglich sein wie bei der Begründung der Geschäftsbeziehung (siehe weiter: ZKA-Auslegungshinweise Zeile 9). Angaben zur Transaktion zu a) Sonderregelungen für das Zahlscheingeschäft ins Ausland und Geldtransferverordnung beachten! Ort, Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters 1 Die Angabe ist freiwillig. Wirtschaftlich Berechtigte(r) ist/sind immer die natürliche(n) Person(en), auf deren Veranlassung die Transaktion letztlich durchgeführt wird. Ergibt sich diese Berechtigtenstellung mittelbar, beispielsweise über eine Gesellschaft, sind die Angaben auf einem der dafür vorgesehenen Vordrucke 1.1 (für Kapitalgesellschaften), 1. (Personengesellschaften), 1. (Stiftung oder vergleichbare Rechtsform) oder gesondert aufzuzeichnen. Schwellenwertregelung des GwG gilt nicht für Transaktionen, die Geldtransfers im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1781/006 vom 15. November 006 darstellen. Die Abklärung von Art und Zweck der Geschäftsbeziehung erübrigt sich, weil diese zwangsläufig auf die Durchführung dieser einen Transaktion begrenzt ist. Die Überwachungspflicht nach Abs. 1 Nr. GwG ist nicht anwendbar, da sich diese begrifflich allein auf Geschäftsbeziehungen bezieht siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 9. 1

16 0.90 (0/09) Vermerke der Bank Eingetragen im Register beim Amtsgericht unter der Nummer begl. Registerauszug liegt vor vom 0.90 (01/06) 0.90, Seite unten (alte Fassung) Es besteht satzungsmäßige Gesamtvertretung (Vergleiche II.) ja nein Der Empfang der Unterschriftsproben wurde dem Kontoinhaber durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein eingegangen am: II. Beschränkung der Vollmacht gegenüber der Bank bei satzungsmäßiger Gesamtvertretung Rückschein (eigenhändig) mit PostIdent-Verfahren unter vollständiger Wiederholung der Namen der Vertretungsberechtigten und der Art ihrer Vertretungsberechtigung für sämtliche bestätigt. Datum, Unterschrift Datum, Unterschrift des Sachbearbeiters des Sachbearbeiters Gesamtvertretung Einzelvollmacht Legitimation von Vertretungsberechtigten Name, Art des Ausweises Geburtsdatum/ Privatanschrift der Vertretungsberechtigten (Nr. ausgestellt von, am) Geburtsort/ Staatsangehörigk. 1. durch PostIdent. II. durch PostIdent. durch PostIdent. durch PostIdent 5. durch PostIdent Datum, Unterschrift des Vermerke Sachbearbeiters der Bank Eingetragen im Register beim Amtsgericht unter der Nummer beglaub. oder elektron. Registerauszug liegt vor vom Hinweis für die Bank: Vorstehend unter I ist zu vermerken, daß die Einzelvollmacht Sollten die Organe der Gesellschaft teilweise allein und teilweise gesamtvertretungsberechtigt eingeschränkt ist. sein, so sollte das Unterschriftsprobenblatt mindestens von einer allein- vertretungsberechtigten Person unterzeichnet werden. Es besteht satzungsmäßige Gesamtvertretung 0.90, Seite unten (neue Fassung) Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters Änderungen bei Vertretungsberechtigungen hier am Beispiel: Vertretungsberechtigung und Unterschriftsproben bei eingetragenen Einzelkaufleuten, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften (BV 0.90) Die Vordrucke zur Erfassung der Vertretungsberechtigten bleiben durch das neue Geldwäschegesetz unberührt. (Vertragspartner ist der Kontoinhaber, nicht der Vertretungsberechtigte.) Die Legitimationsprüfung nach Abgabenordnung (AO) hat weiterhin zu erfolgen. Die formulartechnische Abfrage der Legitimation umfasst wie bisher Aufzeichnungsfelder für die Art des Ausweises inkl. Ausstellungsdaten und neu: anderweitige Form (s.u.). siehe ZKA-Auslegungshinweise Zeile 5 Wer ist zu identifizieren? Nicht nach GwG zu identifizieren: Verfügungsberechtigte(r) (solange nicht Vertragspartner) (Erfassung/Legitimationsprüfung aber gemäß 15 AO unter Anwendung der Ausnahmeregelungen des AEAO) Alt: Bislang Aufzeichnungsfelder für Art des Ausweisdokumentes inkl. Ausstellungsdaten sowie PostIdent-Verfahren als Möglichkeit der Fernidentifizierung. Legitimation Form der Legitimation von von Vertretungsberechtigten anderweitig* Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters * Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Legitimation konnte abgesehen werden, da der Vertretungsberechtigte bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. Neu: Form der Legitimation umfasst formulartechnisch weitere Aufzeichnungs-Optionen. Der Eintrag erfolgt über einen ncode, der jeweils am Ende erläutert ist. * Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertretungsberechtigte bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. Hinweis für die Bank: Vorstehend unter I ist zu vermerken, dass die Einzelvollmacht eingeschränkt ist. Sollten die Organe der Gesellschaft teilweise allein und teilweise gesamtvertretungsberechtigt sein, so sollte das Unterschriftsprobenblatt mindestens von einer alleinvertretungsberechtigten Person unterzeichnet werden. 1

17 Vermerke der Bank Erteilung der Vollmacht Datum, Unterschrift des Sachbearbeiters Die Unterschrift des Vollmachtgebers wurde in meiner Gegenwart vollzogen. Der Vollmachtgeber hat die zuvor geleistete Unterschrift mir gegenüber anerkannt. Dem Vollmachtgeber wurde der Empfang der Vollmacht durch Einschreibebrief mit Rückschein (eigenhändig) mit PostIdent-Verfahren bestätigt. Die Unterschrift wurde geprüft. 0.6, Seite (alte Fassung) Rückschein eingegangen am: Unterschrift des Sachbearbeiters Änderungen bei Vollmachten hier am Beispiel: Konto-/Depotvollmacht (BV 0.6) analog Vertretungsberechtigung BV 0.90 Legitimation des Bevollmächtigten Ausweis (Art des Dokuments, Nr., ausgestellt von, am) Zusätzliche Bearbeitungshinweise Datum, Unterschrift des Sachbearbeiters anderweitige Form der Legitimation durch PostIdent Alt: Bislang Aufzeichnungsfelder für Art des Ausweisdokumentes inkl Ausstellungsdaten sowie PostIdent-Verfahren als Möglichkeit der Fernidentifizierung Vermerke der Bank Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters Form Legitimation der Legitimation des Bevollmächtigten des Bevollmächtigten Ausweis (Art des Dokuments, Nr., ausgestellt von, am) Datum, Unterschrift des Bankmitarbeiters 0.6, Seite (neue Fassung) Unterschrift des Bankmitarbeiters anderweitig* *Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Legitimation konnte abgesehen werden, da der Bevollmächtigte bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. Neu: Form der Legitimation umfasst formulartechnisch weitere Aufzeichnungs-Optionen. Der Eintrag erfolgt über einen ncode, der jeweils am Ende erläutert ist. * Wenn anderweitige Form der Legitimation, bitte wie folgt einsetzen: 1 = Ausführung durch geeignete Dritte (z.b. PostIdent-Verfahren) = Von einer erneuten Identifizierung konnte abgesehen werden, da der Vertretungsberechtigte bereits bei früherer Gelegenheit mit Ausweispapieren identifiziert und die dabei erhobenen Daten aufgezeichnet wurden. Dazu sind nähere Angaben zu machen. 0.6 (01/06) I 15

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