BERICHT ZUR 15. RUNDE DER VERHANDLUNGEN ÜBER DIE TRANSATLANTISCHE HANDELS- UND INVESTITIONSPARTNERSCHAFT

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1 BERICHT ZUR 15. RUNDE DER VERHANDLUNGEN ÜBER DIE TRANSATLANTISCHE HANDELS- UND INVESTITIONSPARTNERSCHAFT Oktober 2016

2 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG MARKTZUGANG Warenhandel: Zolltarife und Marktzugang Öffentliche Beschaffung Handel mit Dienstleistungen Ursprungsregeln REGULIERUNGSKOMPONENTE Kohärente Regulierung Technische Handelshemmnisse (TBT) Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen Industriezweige Arzneimittel Kosmetika Textilien Kraftfahrzeuge Medizinprodukte IKT Technische Erzeugnisse Chemikalien Pestizide REGELN Handel und nachhaltige Entwicklung Energie- und Rohstoffhandel Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Zoll und Handelserleichterungen Geistiges Eigentum und geografische Angaben Investitionsschutz Zwischenstaatliche Streitbeilegung Rechtliche und institutionelle Fragen Seite 2 von 19

3 BERICHT ZUR 15. RUNDE DER VERHANDLUNGEN ÜBER DIE TRANSATLANTISCHE HANDELS- UND INVESTITIONSPARTNERSCHAFT (New York, Oktober 2016) EINLEITUNG Bei der 15. Runde der TTIP-Verhandlungen, die vom Oktober 2016 in New York stattfand, stand die Konsolidierung des Textes im Mittelpunkt. Insgesamt wurden deutliche Fortschritte erzielt, insbesondere in den Regulierungskapiteln. EINZELHEITEN NACH VERHANDLUNGSBEREICHEN 1. MARKTZUGANG 1.1 Warenhandel: Zolltarife und Marktzugang Industriezölle Die EU und die USA haben den Hauptteil der Verhandlungen über die Abschaffung der Zölle auf Industrieerzeugnisse abgeschlossen. Die Parteien besprachen mögliche Verbesserungen ihrer Zolltarifangebote, nach denen sich die Anzahl der Tarifpositionen, die bei Inkrafttreten zollfrei wären, erhöhen würde. Wenngleich in nächster Zukunft kein neues Angebot geplant ist, sind die restlichen noch zu vereinbarenden Zolltarife genau definiert und zahlenmäßig begrenzt. Landwirtschaftliche Erzeugnisse Das Gespräch zur Landwirtschaft war drei Themen gewidmet: dem Entwurf des Kapitels zu Landwirtschaft, zu Zolltarifen und zu nichttarifären Fragen. Im Hinblick auf die konsolidierte Fassung zur Landwirtschaft setzten die Parteien das Gespräch über ihre jeweiligen Standpunkte zu offenen Fragen, insbesondere im Hinblick auf Wein, Spirituosen und Ausfuhrwettbewerb, fort. Bezüglich der Zolltarife drehte sich die Diskussion weiterhin hauptsächlich um Waren, die unter die 97 % der Tarifpositionen fallen, die Gegenstand des zweiten Angebots waren, wobei jede Seite bestimmte Ausfuhrinteressen geltend machte und Wünsche nach einer Verkürzung der vorgeschlagenen Zeiträume für den Zollabbau anmeldete. Produkte, die als besonders heikel eingestuft wurden, wurden nicht erörtert Seite 3 von 19

4 Im Hinblick auf von der EU angesprochene spezifische nichttarifäre Fragen waren die USA nicht in der Lage, neue Informationen vorzulegen. Kapitel Warenhandel Die Verhandlungsführer zogen eine Bilanz der noch nicht ausgeräumten Meinungsverschiedenheiten im Kapitel Warenhandel und vereinbarten Schritte zur Lösung offener Fragen Öffentliche Beschaffung Seit Beginn der Verhandlungen ist das öffentliche Beschaffungswesen ein wichtiges Anliegen der EU und eine Priorität der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft. Dementsprechend setzte die EU ihre Arbeit im Hinblick auf das gemeinsame Ziel, das während der 15. Verhandlungsrunde in der hochrangigen Arbeitsgruppe für Wachstum und Beschäftigung zwischen der EU und den USA (HLWG) entwickelt wurde, fort. Das Thema Beschaffung wurde über zwei Tage besprochen. Wie in der HLWG vereinbart, besteht das Ziel darin, einen wesentlich verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen auf allen Verwaltungsebenen auf der Grundlage der Inländerbehandlung zu schaffen. Ein Grundpfeiler des TTIP-Kapitels Beschaffung ist ein Regelwerk, das öffentliche Stellen bei der Beschaffung anwenden. Die während der 15. Verhandlungsrunde geführten Gespräche über Beschaffung drehten sich schwerpunktmäßig um den Wortlaut dieser Bestimmungen. Wie zu Beginn der Verhandlungen dargelegt, bildet der Wortlaut des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), zu dessen Unterzeichnern die EU und die USA gehören, den Ausgangspunkt für die Gespräche zur Formulierung des Textes. Im Text werden Verfahren festgelegt, die öffentliche Stellen bei der Beschaffung anwenden, einschließlich Transparenz und Nichtdiskriminierung - Grundprinzipien, die in allen Beschaffungsvorschriften berücksichtigt sind. Die Gespräche der 15. Verhandlungsrunde ermöglichten es, Bereiche zu ermitteln, bei denen es eine gemeinsame Basis gibt; außerdem konnten Fortschritte bei der Formulierung einer Reihe von Bestimmungen erzielt werden. Die EU hob die Bedeutung des Wortlauts der Bestimmungen hervor, die Transparenz, Nichtdiskriminierung und eine angemessene Berücksichtigung des Umweltschutzes und sozialer Aspekte sowie Arbeitnehmerrechte in Beschaffungsverfahren fördern. Im Hinblick auf Transparenz wies die EU darauf hin, dass ein einheitlicher elektronischer Zugangspunkt für Informationen über Beschaffungsmöglichkeiten und die angemessene Nutzung elektronischer Verfahren für Ausschreibungen die Beteiligung europäischer KMU an Vergabeverfahren in den USA auch in Bezug auf Beschaffungsverträge unterhalb der Bundesebene (Staaten und Städte) erleichtern würde. In diesem Seite 4 von 19

5 Zusammenhang betonte die EU ferner, dass Anforderungen für die vorherige Anmeldung von Lieferanten kein Hindernis für den Zugang zu Informationen darstellen dürften. In den Gesprächen ging es unter anderem auch um Rahmenverträge, Prüfungsmechanismen und öffentlich-private Partnerschaften. In diesen Bereichen ermöglichten die Gespräche der 15. Verhandlungsrunde eine weitere Klärung der rechtlichen Rahmen und Verfahren auf beiden Seiten Handel mit Dienstleistungen Grenzüberschreitender Handel mit Dienstleistungen Die beiden Seiten hielten eine Sitzung ab, in welcher der Text über den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen behandelt wurde. Durch die Gespräche konnten weitere Fortschritte bei der Textkonsolidierung erzielt werden, insbesondere im Bereich Definitionen. In einigen anderen Bereichen wurden die nächsten zu unternehmenden Schritte vereinbart. Außerdem wurden Gespräche über Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, in denen auch der Rahmen für die künftige Arbeit im Zusammenhang mit der Anerkennung beruflicher Qualifikationen behandelt wurde, und spezifische Diskussionen über die Bereiche Architekten, Ingenieurwesen und Wirtschaftsprüfung geführt. Beide Parteien bekräftigten ihre Entschlossenheit, weitere Fortschritte in diesem Bereich zu erzielen. Finanzdienstleistungen Drei ganze Tage mit Diskussionen führten zu einer weiteren Konsolidierung des Textes einiger Bestimmungen. Besprochen wurde der Wortlaut einiger Bestimmungen, einschließlich Definitionen, Ausnahmen und institutionelle Bestimmungen. Außerdem kam es zu einem fachlichen Austausch beider Seiten über die jeweiligen Angebote. Infolgedessen wurde die Prüfung des EU-Angebots und weiter Teile des Angebots der USA abgeschlossen Ursprungsregeln Besprochen wurden folgende Themen: i) Ursprungsverfahren (Abschnitt B) Auf der Grundlage der von beiden Parteien vorgelegten Rechtstexte diskutierten die EU und die USA über die Bedingungen für die Beanspruchung eines Präferenzstatus, die Überprüfungsverfahren und die Voraussetzungen für die Verweigerung von Präferenzen Seite 5 von 19

6 ii) Allgemeine Bestimmungen (Abschnitt A) Die beiden Seiten konzentrierten sich auf Kumulierungsszenarien und Definitionen für Wertvorschriften. iii) Produktspezifische Regeln Die Verhandlungspartner führten erste Gespräche über die Kapitel 1 bis 24 des HS, deren Texte vor der Verhandlungsrunde ausgetauscht worden waren. Außerdem verglichen sie die vor der Verhandlungsrunde übermittelten US-Schwellenwerte für Industrieerzeugnisse. Zu diesem Zeitpunkt haben beide Verhandlungspartner Vorschläge zu fast allen produktspezifischen Regeln vorgelegt. Ursprungsregeln für Textilien Es folgten Gespräche auf der Grundlage von Vergleichstabellen über produktspezifische Regeln; dabei wurde der Grad an inhaltlicher Unterschiedlichkeit zwischen beiden Vorschlägen ermittelt. Außerdem arbeiteten die Verhandlungspartner daran, die Kluft zwischen den verschiedenen Ansätzen zur Ausarbeitung der Regeln zu schließen. Zum Schluss standen bei den Gesprächen die Besonderheiten der von den USA vorgeschlagenen Ursprungskontrolle und die Kontrolle von über Präferenzen hinausgehenden Fragen im Mittelpunkt Seite 6 von 19

7 2. REGULIERUNGSKOMPONENTE 2.1. Kohärente Regulierung Die Verhandlungspartner setzten ihre Gespräche über vorbildliche Regulierungsverfahren und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in konstruktiver Weise fort und erzielten Fortschritte bei der Präzisierung vorgeschlagener Texte und der zugrundeliegenden Konzepte; bei den vorbildlichen Regulierungsverfahren beinhaltete dies insbesondere Bestimmungen im Zusammenhang mit frühzeitiger Regulierungsplanung, Folgenabschätzung und Ex-post-Bewertungen sowie Transparenz. Bei der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen beinhaltete dies insbesondere Mechanismen zum Aufbau der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, Vorschläge von Interessenträgern und Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Verhandlungspartner in Regulierungsfragen. Der institutionelle Rahmen für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen wurde auf Ebene der Chefunterhändler erörtert Technische Handelshemmnisse (TBT) Die Verhandlungspartner setzten ihre Verhandlungen über die vorgeschlagenen Bestimmungen fort und erörterten dabei ihre jeweiligen Formulierungen in Bezug auf: Transparenz, die Lösung von handelsbezogenen Problemen, die Zusammenarbeit und die institutionellen Bestimmungen, d. h. den TBT-Ausschuss, der im Rahmen von TTIP geschaffen werden soll, Normen und Konformitätsbewertung. Im Hinblick auf die Konformitätsbewertung setzten die Verhandlungspartner die Gespräche darüber fort, wie die Zertifizierung von Produkten, die im ausführenden Land gemäß den technischen Vorschriften des einführenden Landes erfolgt, vom einführenden Land akzeptiert werden könnte. Beide Seiten setzten ihren Austausch von Informationen über die mögliche Funktionsweise dieses Systems fort. Darüber hinaus führten die Verhandlungspartner ihre Gespräche über die Forderungen der EU bezüglich der Verbesserung des US-Systems zur Konformitätsbewertung durch Dritte für elektrische Geräte fort, insbesondere in Bezug auf Doppelprüfungen von Komponenten, die Verwendung der Akkreditierung für die Benennung der Konformitätsbewertungsstellen und die Option einer gemeinsamen Kennzeichnung zur Identifizierung konformer Produkte. Im Hinblick auf Normen diskutierten die Verhandlungspartner weiter über die Frage, wie die Transparenz erhöht werden kann, wenn ihre jeweiligen Regulierungsbehörden auf Normen in technischen Vorschriften verweisen, insbesondere indem sichergestellt wird, dass die Öffentlichkeit im Voraus über ihre Absicht informiert wird, eine Norm für einen bestimmten regulatorischen Bereich zu verwenden, anzufordern oder auszuarbeiten. Sie diskutierten auch über den Vorschlag der USA, dass Normen, die von Normenorganisationen mit Sitz in den USA entwickelt wurden, eine Konformitätsvermutung in Bezug auf die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften begründen könnten. Die EU erklärte, dass nur harmonisierte Normen, die im Einklang Seite 7 von 19

8 mit den EU-Rechtsvorschriften entwickelt wurden, eine Konformitätsvermutung begründen könnten und dass, da in der EU Normen nicht verbindlich seien, US- Hersteller schon jetzt US-Normen verwenden könnten, um Produkte in den EU-Markt einzuführen, solange sie im Einzelfall nachweisen könnten, dass die von ihnen vertriebenen Produkte den Anforderungen der geltenden EU-Vorschriften entsprechen. Die Verhandlungspartner erörterten auch die Frage der verstärkten Beteiligung von Experten aus den USA an der Entwicklung europäischer Normen und stellten Überlegungen an, wie die Zusammenarbeit zwischen den US- und den EU- Normenorganisationen gefördert werden könnte. Schließlich tauschten sich die Verhandlungspartner darüber aus, wie auf den bestehenden Mitteilungspflichten für technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, die durch das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über technische Handelshemmnisse festgelegt wurden, aufgebaut werden kann, um den Prozess wirksamer zu gestalten, z. B. indem der Dialog zwischen den Verhandlungspartnern über die mitgeteilten Vorschläge intensiviert wird, um auf die Anmerkungen und Anliegen der jeweils anderen Partei einzugehen Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen Während dieser Runde besprachen die Verhandlungsführer fast alle der vorgeschlagenen Artikel im Kapitel Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen : Einfuhrkontrollen, Audits, Gleichwertigkeit, Zertifizierung, Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, Genehmigungsverfahren, Tierschutz, antimikrobielle Resistenz, Notfallmaßnahmen, Ausschuss für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen und fachliche Arbeitsgruppen, Transparenz, Regionalisierung sowie Wissenschaft und Risiken. Insgesamt waren die Gespräche konstruktiv und ermöglichten ein besseres Verständnis der wichtigsten Prioritäten und Fragen auf beiden Seiten. Damit ist der Grundstein für ein kontinuierliches intensives Engagement gelegt. Das Thema Einfuhrkontrollen war Gegenstand konstruktiver Diskussionen. Im Hinblick auf den EU-Vorschlag zum Artikel über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen, demzufolge die EU für gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Zwecke als eine Einheit anerkannt werden soll, um einen pragmatischen Weg voran zu ermöglichen, sind weitere Gespräche notwendig. Der EU-Vorschlag zu den Genehmigungsverfahren, der auf berechenbare und zügige Verfahren abzielt, bedarf ebenfalls noch weiterer Erörterungen. Beim Thema Tierschutz bekräftigte die EU ihren Standpunkt. Die EU besprach weitere Querschnittsthemen für Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, zu gewährleisten, dass diese - sofern es sie gibt berechenbar sind und nicht handelsbeschränkend wirken. Die USA legten ihre Sicht der Dinge dar, was die Behandlung des Bereichs Wissenschaft und Risiken in dem Kapitel anbelangt. Die EU Seite 8 von 19

9 erläuterte noch einmal ihre Begründung für die Aufnahme des Themas antimikrobielle Resistenz in TTIP Industriezweige Arzneimittel Inspektionen zur guten Herstellungspraxis (GMP) Besprochen wurden der aktuelle Stand der Arbeiten und die Organisation der Beurteilung der GMP-Inspektionsdienste der EU und der USA. Aufgrund der erzielten Fortschritte wird der Abschluss eines Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Inspektionen zur guten Herstellungspraxis (GMP) bis Januar 2017 erwogen. Allerdings muss noch eine Reihe von Angelegenheiten zwischen den Verhandlungspartnern vereinbart bzw. besprochen werden, insbesondere in Bezug auf den Geltungsbereich der Bestimmungen und den Umfang der operativen Umsetzung. TTIP-Text für den Sektor Arzneimittel Die Vorschläge der EU und der USA wurden miteinander abgeglichen, um Gemeinsamkeiten zu ermitteln. Bei einigen Bestimmungen wurden erste Ansätze einer einheitlichen Formulierung besprochen. Insbesondere ging die EU dabei auf ihre Artikel 4 und 5 betreffend die Zusammenarbeit in internationalen Organisationen und die Umsetzung internationaler Normen und Artikel 6.1 betreffend die Zulassung von Arzneimitteln ein. Weitere besprochene Themen waren Umfang und Definitionen, der Austausch vertraulicher Informationen zwischen Regulierungsbehörden und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sowie die im EU-Text nicht enthaltenen Vorschläge der USA. Wie schon in der vorangegangenen Verhandlungsrunde verwies die EU nachdrücklich auf die Bedeutung der Vereinbarung solider Bestimmungen für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen. Im Hinblick auf ihren Artikel 6 verlangte die EU die Beibehaltung eines klaren Bekenntnisses zur Arbeit in Bereichen des strategischen Interesses (Artikel 6.2) und zur Zusammenarbeit im Bereich der antimikrobiellen Resistenz (Artikel 6.3). Die EU bekräftigte ihre Absicht, Tierarzneimittel in den Geltungsbereich des Textes aufzunehmen. Kosmetika Besprochen wurden der Vorschlag der EU für einen Anhang über Kosmetika und der Text der USA. Die EU bekräftigte ihren Standpunkt, dass der Umfang der TTIP-Bestimmungen über Kosmetika so umfassend wie möglich sein sollte, um alle Produkte abzudecken, die in der EU unter die rechtliche Definition von Kosmetika fallen (einige dieser Produkte sind in den USA als rezeptfreie Arzneimittel (OTC- Präparate) klassifiziert). Hinsichtlich der Sicherheitsbewertung von Inhaltsstoffen erklärte die EU, dass ihr Text der richtige Weg für die Zusammenarbeit in Bezug auf die Seite 9 von 19

10 Inhaltsstoffe von Kosmetika sei, jedoch ohne die Verpflichtung, eine bestimmte gemeinsame Regulierungsmaßnahme zu beschließen. Hinsichtlich alternativer Methoden zu Tierversuchen bekräftigte die EU ihr strategisches Interesse, alternative Methoden zu Tierversuchen zu entwickeln und für regulatorische Zwecke anzuerkennen. Ferner wies sie noch einmal darauf hin, dass an den für diesen Sektor relevanten Normen gearbeitet werden müsse. Es wurden Gespräche über die internationale und bilaterale Zusammenarbeit sowie über die nicht im EU-Text berücksichtigten Vorschläge der USA geführt. Wie schon in der vorangegangenen Verhandlungsrunde wies die EU auf die Notwendigkeit der Vereinbarung solider Bestimmungen für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und der Beibehaltung eines klaren Bekenntnisses zur Arbeit in Bereichen des strategischen Interesses hin. Die Gespräche werden in der nächsten Verhandlungsrunde fortgeführt. Textilien Der Vorschlag der USA für einen Regulierungstext für Textilien und Bekleidung wurde im Vorfeld der Verhandlungsrunde eingebracht. Der EU-Vorschlag für einen Anhang zu Textilien ist hier einsehbar. Die Vorschläge der USA und der EU wurden ausführlich diskutiert. Der besprochene Themenbereich umfasste den Informationsaustausch und eine mögliche Zusammenarbeit bei der Etikettierung von Faserbezeichnungen, die Zusammenarbeit bei Sicherheitsanforderungen und Verfahren zur Konformitätsbewertung sowie die Zusammenarbeit im Hinblick auf für den Sektor Textilwaren und Bekleidung relevante Normen. Kraftfahrzeuge Es gab weitere Gespräche über sicherheitsbezogene Aspekte von Kraftfahrzeugregelungen und insbesondere über die vorläufige Diskussionsliste zur Gleichwertigkeit und Harmonisierung der Regulierung. Die Verhandlungspartner tauschten weiterhin ausführliche Informationen über Punkte aus, bei denen weitere Eingaben noch ausstehen. Diese Arbeit muss vor dem Abschluss noch weitergeführt werden. Aktuelle Informationen über die jeweiligen Entwicklungen bei der beschleunigten bilateralen Harmonisierung und über Maßnahmen zur Stärkung der Wirksamkeit des UNECE-Abkommens von 1998 wurden bereitgestellt. Ferner gab es eine erste Präsentation des Entwurfs zum sektoralen Anhang durch die USA. Dabei wurden Bestimmungen über den Umfang, die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen, die Forschungszusammenarbeit und bilaterale Harmonisierung sowie die Zusammenarbeit im Kontext des UNECE-Abkommens von 1998 erläutert Seite 10 von 19

11 Medizinprodukte Der Vorschlag der EU für einen Anhang über Medizinprodukte war wie auch der Text der USA Gegenstand ausführlicher Diskussionen. Der EU-Text enthält die wichtigsten Elemente, die in den vergangenen TTIP-Verhandlungsrunden mit den USA erörtert wurden (die einmalige Produktnummer, die geregelte Produkteinreichung und einen Platzhalter für die einheitliche Prüfung von Qualitätsmanagementsystemen). Der Textvorschlag der EU enthält zusätzliche Elemente, die in der Vergangenheit zwar nicht im Rahmen des TTIP erörtert wurden, die von der EU aber aus regulatorischer Sicht für wichtig erachtet werden, wie etwa die Zusammenarbeit beim Austausch von Informationen über nicht konforme Medizinprodukte und die Zusammenarbeit im Bereich Normen. Die Vorschläge der EU und der USA für einen Anhang über Medizinprodukte wurden miteinander abgeglichen, um Gemeinsamkeiten zu ermitteln. Bei einigen Bestimmungen, insbesondere bei der einmaligen Produktnummer, der geregelten Produkteinreichung und der einheitlichen Prüfung, wurden erste Ansätze einer einheitlichen Formulierung besprochen. Artikel 4 und 5 zur Zusammenarbeit in internationalen Organisationen und zur Umsetzung internationaler Normen waren ebenfalls Gegenstand ausführlicher Diskussionen. Weitere besprochene Themen waren Umfang und Definitionen, Austausch vertraulicher Informationen zwischen Regulierungsbehörden, Zusammenarbeit im Bereich Normen und Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sowie die im EU-Text nicht enthaltenen Vorschläge der USA. Wie schon in der vorangegangenen Verhandlungsrunde wies die EU auf die Notwendigkeit der Vereinbarung solider Bestimmungen für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und der Beibehaltung eines klaren Bekenntnisses zur Arbeit in Bereichen des strategischen Interesses hin. Darüber hinaus stellte die EU aktuelle Informationen über den Stand der neuen Medizinprodukteverordnung zur Verfügung und teilte mit, dass die beiden Texte Mitte Juni von den Mitgesetzgebern verabschiedet worden seien. Aktuelle Informationen über die Arbeit des International Medical Devices Regulators Forum (IMDRF) wurden ebenfalls bereitgestellt. IKT Die Verhandlungspartner diskutierten über den Textvorschlag der USA, der Bestimmungen in folgenden Bereichen umfasst: E-Labelling, E-Health - hinsichtlich der Entwicklung einer internationalen Patientenakte, Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung für Funktechnik, Verschlüsselung und E-Zugänglichkeit. Die EU begrüßte den Vorschlag, der bereits im Juli eingebracht worden war, und erkundigte sich nach seinem Umfang und der Anzahl von Verpflichtungen, die er den Seite 11 von 19

12 Verhandlungspartnern auferlegen würde. Die EU zeigte sich offen für eine Zusammenarbeit in Bereichen von gemeinsamem Interesse, wie etwa Marktüberwachung für Funktechnik und E-Zugänglichkeit, und verwies auf die in anderen Bereichen bestehenden Herausforderungen, z. B. Verschlüsselung und E- Health; für diese Bereiche seien die Mitgliedstaaten zuständig, weshalb sich die EU nicht auf bestimmte Regulierungsergebnisse festlegen könne. Zum Bereich E-Labelling teilte die EU mit, sich nicht auf ein Regulierungsergebnis festlegen zu können, stellte aber fest, dass es durchaus Initiativen gebe, welche die Förderung der regulatorischen Konformität durch elektronische Mittel zum Ziel hätten. Technische Erzeugnisse Die USA und die EU besprachen den Textvorschlag der EU für technische Erzeugnisse und behandelten dabei insbesondere die Frage, wie ein Anhang über technische Erzeugnisse in das Gesamtabkommen integriert werden könnte, wobei sein Bezug zum TBT-Kapitel besonders im Blickpunkt stand. Die USA äußerten Bedenken hinsichtlich des weitreichenden Regulierungsrahmens des EU-Vorschlags und verwiesen dabei auf die Vielzahl der von dem EU-Vorschlag betroffenen US-Agenturen und -Regelungen. Ferner stellten sie seinen Bezug zu einzelnen horizontalen TTIP-Bestimmungen über die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen und zu TBT in Frage. Die EU erklärte, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Zusammenarbeit in Regulierungsfragen klar festgelegt seien und sich auf die Beiträge aus den Konsultationen mit den verschiedenen Interessenträgern stützten. Chemikalien Der größte Teil der Runde war der Besprechung des EU-Textvorschlags für einen Anhang zum Bereich Chemikalien gewidmet. Die EU teilte mit, dass die Frage, ob dieser ein Anhang zum Kapitel Zusammenarbeit in Regulierungsfragen oder ein eigenständiges Kapitel werden würde, zu einem späteren Zeitpunkt endgültig zu klären sei. Obgleich die USA nach der letzten Verhandlungsrunde keine Anmerkungen oder Fragen übermittelt hatten, warfen sie eine Reihe von Fragen zu dem EU-Textvorschlag auf, die vor allem Klarstellungen betrafen, und teilten mit, dass die Arbeit an ihrem eigenen Vorschlag noch nicht abgeschlossen sei. Wie in den vorherigen Verhandlungsrunden wurden die Fortschritte bei den Pilotprojekten zu priorisierten Chemikalien sowie zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen erörtert. Die USA teilten mit, dass einige ausstehende Informationen im Zusammenhang mit einem der Pilotprojekte zu priorisierten Chemikalien in Kürze veröffentlicht würden. Die fachliche Analyse in Bezug auf Unterschiede bei den Klassifizierungsregeln für Mischungen in Sicherheitsdatenblättern (SDS) wurde abgeschlossen, und es wurde Seite 12 von 19

13 vereinbart, eine breite Konsultation der Mitgliedstaaten und Interessenträger zur Einholung von Rückmeldungen darüber, ob die festgestellten Unterschiede in der Praxis zu Problemen führen, einzuleiten. Pestizide Die EU und die USA beleuchteten kurz die möglichen Ziele für die sektorbezogene Zusammenarbeit im Bereich Pestizide. Die EU forderte die USA auf, in Kürze den Entwurf ihres Rechtstextes vorzulegen. Erst dann werde es möglich sein, den Grad der Ambitioniertheit, die Durchführbarkeit und den Mehrwert der Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in diesem Bereich abzuschätzen. Die Zusammenarbeit bei Nischenkulturen wurde von der EU als besonders vielversprechend identifiziert. Kontakte zwischen der EU-Stelle für Nischenkulturen in Paris und dem IR-4-Projekt der USA wurden bereits hergestellt. Die EU erwartet die baldige Vorlage des Entwurfs des Rechtstextes der USA Seite 13 von 19

14 3. REGELN 3.1. Handel und nachhaltige Entwicklung Die Gespräche der 15. Verhandlungsrunde zum Thema Handel und nachhaltige Entwicklung, die sich als konstruktiv erwiesen, fanden über die gesamte Woche hinweg statt und befassten sich mit Fragen rund um Arbeit, Umwelt und Querschnittsthemen. Die Verhandlungsgruppe setzte ihre Arbeit an der Integration der Textvorschläge der EU und der USA fort. Im Bereich Arbeit lag der Arbeitsschwerpunkt auf Bestimmungen im Zusammenhang mit: - den Kernarbeitsnormen und sonstigen Instrumenten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). In diesem Kontext beleuchtete die Gruppe zudem den EU- Vorschlag betreffend die Entwicklung thematischer Artikel zu den einzelnen Kernarbeitsnormen, z. B. im Hinblick auf Zwangsarbeit, - dem Niveau des Arbeitsschutzes in den nationalen Rechtsvorschriften und deren Umsetzung, - der Zusammenarbeit beim Thema Handel und Arbeitsfragen, sowohl zwischen der EU und den USA als auch im Hinblick auf Drittländer. Beide Seiten bezeichneten es als wichtig, auf den jüngsten positiven Erfahrungen aufzubauen, wie etwa der erfolgreichen Zusammenarbeit bei der Vorbereitung des zweiten Stakeholder-Forums der Initiative für Arbeitnehmerrechte in Birma/Myanmar am 29./30. September Beim Thema Umwelt arbeitete die Gruppe an der Integration von Text im Hinblick auf die Bestimmungen über innerstaatliche Ebenen des Schutzes, die wirksame Durchsetzung nationaler Gesetze und die Nichtabweichung davon sowie über die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischerei, einschließlich der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei. Ferner wurden ausführliche Gespräche über den EU-Vorschlag zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wildtieren und Wäldern, einschließlich der Bekämpfung des illegalen Handels mit Wildtieren und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, geführt. Intensiv diskutiert wurden die jeweiligen Vorschläge der beiden Seiten in Bezug auf multilaterale Umweltabkommen. Diese Gespräche ermöglichten es der EU und den USA, ihre jeweiligen Standpunkte einander anzunähern und die Konvergenzbereiche sowie die Punkte, in denen es Meinungsverschiedenheiten gibt, klar zu identifizieren. Die Gruppe vereinbarte die Nachbereitung verschiedener Bereiche zwischen den Sitzungen, einschließlich der EU-Vorschläge zur Artenvielfalt und zur Bewirtschaftung von Abfällen und Chemikalien Seite 14 von 19

15 Bei Querschnittsthemen führte die Gruppe den Austausch über institutionelle Fragen fort. So ging sie auf die derzeitige Praxis der EU und der USA im Hinblick auf die bestehenden Freihandelsabkommen ein und behandelte ferner Vorschläge für TTIP, insbesondere mit Blick auf den von der EU eingebrachten Text für das institutionelle Kapitel. Die EU bekräftigte ihre Absicht, dies mit speziellen Bestimmungen zum institutionellen Aufbau für das TSD-Kapitel ergänzen zu wollen. Sowohl die EU als auch die USA betonten, wie wichtig es sei, die Gewährleistung einer wirksamen Interaktion mit der Zivilgesellschaft in die TTIP-Bestimmungen aufzunehmen, und nannten Beispiele für ihre jeweiligen Erfahrungen mit bereits bestehenden Freihandelsabkommen Energie- und Rohstoffhandel Die EU und die USA führten zwei Tage lang intensive Verhandlungen. Die EU erklärte, dass es ohne einen schriftlichen Text der USA nicht möglich sei, das Ziel der Ausarbeitung konsolidierter Texte dort, wo diese Möglichkeit bestehe, bis zum Ende der derzeitigen US-Administration zu erreichen. Getrennt davon wurde über mögliche horizontale Bestimmungen aus dem Kapitel Warenhandel diskutiert; dabei ging es um Einfuhr- und Ausfuhrmonopole sowie um Durchfuhr-, Einfuhr- und Ausfuhrpreise, d. h. um alle Bestimmungen, die für Handel und Investitionen mit Energie und Rohstoffen von Bedeutung sein können. Beide Seiten vertraten die Ansicht, dass weitere rechtliche Arbeit durch die beiden Verhandlungspartner erforderlich sei, um eine Feinabstimmung der Textentwürfe dieser Bestimmungen vorzunehmen. Beide Verhandlungspartner setzten die im Juli aufgenommenen Gespräche über den EU-Bestimmungsentwurf über den Zugang Dritter zu Energieversorgungsleitungen und Stromnetzen fort und bezogen Experten des US Department of Energy (DOE) mit ein. Ebenfalls diskutiert wurden die EU-Vorschläge hinsichtlich einer Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Bereich Energie und Rohstoffe im Allgemeinen und hinsichtlich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz im Speziellen. Die EU und die USA vereinbarten, die Gespräche über bestimmte Fragen in den kommenden Wochen weiterzuführen. Beide Seiten verfolgen das Ziel, bis Dezember energiespezifische und energiebezogene Bestimmungen auszuarbeiten bzw. zu verfeinern, und zwar unabhängig davon, welchen Platz sie im TTIP-Abkommen einnehmen werden Seite 15 von 19

16 3.3. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Die Gespräche stützen sich auf einen vollständig konsolidierten Text. Der Großteil des Textes wurde bereits vereinbart, insbesondere die Präambel, die Bestimmungen über die Zusammenarbeit, die Bestimmungen über den Informationsaustausch und den institutionellen Aufbau. Themen, die sich auf andere Bereiche im Zusammenhang mit TTIP beziehen, zu denen die Gespräche noch laufen, bleiben auch im KMU-Kapitel noch eingeklammert. Gute Fortschritte wurden bei der Arbeit an einem neuen Artikel erzielt, der sich auf andere Bereiche innerhalb von TTIP bezieht, die für KMU besonders wichtig sind. Ebenfalls besprochen wurden die laufenden Maßnahmen zur Zusammenarbeit Seite 16 von 19

17 3.4. Zoll und Handelserleichterungen Während der 15. Verhandlungsrunde konnten die EU und die USA in mehreren Bereichen des Kapiteltextes weitere Fortschritte erzielen, z. B. bei Themen wie dem Einsatz von Informationstechnologie und elektronischen Zahlungsverfahren für Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrvorgänge, Dokumentations- und Datenanforderungen für solche Vorgänge, Vorschriften für die Freigabe von Waren und die Entwicklung von Systemen, die einen einzigen Schalter (Single Window) für die elektronische Übermittlung von Dokumenten und Daten durch Ausführer oder Einführer vorsehen. Besprochen wurden auch von der EU vorgeschlagene Themen, die von einer vertieften transatlantischen Zusammenarbeit der Zollbehörden profitieren würden, wie die gemeinsame Entwicklung von Programmen in Bezug auf zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, Maßnahmen zur Harmonisierung der Datenanforderungen der EU und der USA und die Arbeit an der Entwicklung eines einzigen Schalters (Single Window) auf beiden Seiten des Atlantiks. Die Gruppe Zoll und Handelserleichterungen und die Gruppe Warenverkehr erzielten ebenfalls weitere Fortschritte in Bereichen wie Verfahren für die vorübergehende Einfuhr von Waren und die zollrechtliche Behandlung von Waren, die nach einer Reparatur zurückgeführt werden Geistiges Eigentum und geografische Angaben Die Erörterungen der 15. Verhandlungsrunde zum geistigen Eigentum dauerten zweieinhalb Tage, wobei der Fokus auf Bereichen mit bereits bestehenden Formulierungsvorschlägen lag. Gute Fortschritte waren im Hinblick auf die Textkonsolidierung in weiten Bereichen von gemeinsamem Interesse zu verzeichnen. Während der Verhandlungsrunde konnten die Verhandlungspartner eine Reihe von Klammern in den zuvor erörterten Texten zu internationalen Abkommen, allgemeinen Bestimmungen, Zusammenarbeit und Pflanzensorten beseitigen. Die Verhandlungspartner arbeiten an technischen Aktualisierungen dieser Texte, um die in dieser Runde erzielten Vereinbarungen zu berücksichtigen. Am weitesten fortgeschritten sind und am kürzesten vor einer Vereinbarung (sehr wenige Klammern) stehen die Texte zu internationalen Abkommen und zur Zusammenarbeit. Der restliche bereits eingebrachte Text im Bereich IPR Border Enforcement (Grenzschutz) dürfte bis Ende Oktober in konsolidierter Form verfügbar sein. IPR Border (Grenzschutz)-Maßnahmen waren nicht Gegenstand von Erörterungen in dieser Verhandlungsrunde, doch die Verhandlungspartner vereinbarten, zwischen den Sitzungen eine DVC zu diesem Thema mit den entsprechenden Experten anzusetzen. Zu Beginn der Verhandlungsrunde brachten die USA außerdem ihre Textvorschläge zu Geschäftsgeheimnissen, KMU und Geschmacksmustern ein. Die EU lieferte eine Seite 17 von 19

18 vorläufige Reaktion, muss sich aber noch intern beraten und wird zwischen den Sitzungen schriftliche Reaktionen bereitstellen. Alle diese von den USA eingebrachten Texte erscheinen nach einer ersten Beurteilung weitestgehend mit dem Besitzstand und der Praxis der EU vereinbar, und auf den ersten Blick scheint es, dass die EU eine Arbeit auf der Grundlage dieser Texte akzeptieren könnte, wobei gegebenenfalls erforderliche Anpassungen vorgeschlagen werden müssten. Auf Ebene der Chefunterhändler wurde kurz auf den Bereich der geografischen Angaben eingegangen, wobei beide Seiten auf ihren Standpunkten beharrten Investitionsschutz Im Hinblick auf Investitionsvorschriften lag der Diskussionsschwerpunkt auf gemeinsamen Bestimmungen (Begriffsbestimmungen, Leistungsanforderungen, Entschädigung für Verluste, Enteignung, Transfers, Höheres Management und Leitungs- und Kontrollorgane, Verweigerung von Handelsvorteilen) mit dem Ziel, die jeweils gewählten Formulierungen und politischen Ziele weiter zu präzisieren und weitere Bereiche der begrifflichen Konvergenz zu ermitteln. Besprochen wurde auch eine Reihe anderer Bestimmungen, wie Subrogation und Einhaltung schriftlicher Zusagen/ Investitionsabkommen. Im Hinblick auf die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten wurden einige Fortschritte in jenen Teilen der jeweiligen Textvorschläge erzielt, bei denen die begrifflichen und textlichen Ansätze der beiden Seiten einander ähneln, oder bei der Ermittlung gemeinsamer Ziele und möglicher künftiger Lösungen für Formulierungen. Im Mittelpunkt der Gespräche standen u. a. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen, Bestimmungen zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, Mediation, Verfahren zur Verbindung von Mehrfachklagen, Bestimmungen zur frühzeitigen Abweisung unbegründeter Klagen, die Rolle der nicht an der Streitigkeit beteiligten Vertragspartei des Abkommens, die Ernennung von Experten zwecks Berichterstattung zu Umwelt-, Gesundheits-, Sicherheits- oder sonstigen Themen, die Wechselbeziehung zwischen den Regeln für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und den Verfahren der zwischenstaatlichen Streitbeilegung, die Bestimmungen über das anwendbare Recht, die verfügbaren Rechtsmittel, Parallelklagen, Transparenz und ethische Anforderungen an Schiedsrichter Zwischenstaatliche Streitbeilegung Die Verhandlungen über das Kapitel Zwischenstaatliche Streitbeilegung befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, da rund ein Drittel der Bestimmungen bereits vereinbart wurde und bei einer erheblichen Anzahl an Bestimmungen nur noch kleinere Fragen auszuräumen sind. Der Diskussionsschwerpunkt verlagert sich somit auf die noch offenen Punkte, in denen die EU und die USA in einigen Fällen entgegengesetzte Seite 18 von 19

19 Standpunkte einnehmen. Dies entspricht in Teilen den im Rahmen der WTO- Verhandlungen geführten Gesprächen über die Überprüfung der Streitbeilegungsvereinbarung. In der 15. Verhandlungsrunde kamen die Gespräche über einige technische Fragen voran, wenngleich bislang keine der heikleren Fragen gelöst werden konnte. Ferner gab es eine kurze Diskussion über spezifische Bestimmungen zur Streitbeilegung im Bereich Finanzdienstleistungen und zum EU-Vorschlag in Bezug auf Mediation. Beide Verhandlungspartner vereinbarten die Durchführung weiterer Arbeiten zwischen den Verhandlungsrunden. 3.8 Rechtliche und institutionelle Fragen Die EU und die USA führten ergiebige Gespräche über eine Reihe von horizontalen rechtlichen Fragen, wie Definitionen, die ersten, administrativen/institutionellen und endgültigen Bestimmungen von TTIP und Ausnahmen. Die Diskussionen drehten sich um Definitionen und institutionelle Bestimmungen in Bezug auf die Verwaltung des Abkommens. Beide Seiten waren sich einig, mit der Konsolidierung der Textvorschläge für die administrativen/institutionellen Bestimmungen zu beginnen, und äußerten den Wunsch nach soliden Bestimmungen über Ausnahmen in TTIP. Die EU möchte den Bereich Ausnahmen Ende dieses Jahres einbringen Seite 19 von 19

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