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1 Freiwillige Vereinbarung Version Ziel dieser freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LFU), dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, dem Deutschen Alpenverein (DAV), der IG Klettern, der Bergwacht/ Naturschutzwacht Kochel und dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) ist die Vermeidung von Störungen der Brutplätze von Uhu und Wanderfalke in den Felswänden im Gesamtraum zwischen Raut/ Schlehdorf und Kienstein/ Kochel. Alle einbezogenen Wände sind in nachfolgenden Abbildungen dargestellt. Allgemein gilt: Diese Vereinbarung leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der an Felsen brütenden Vogelarten im EU- Vogelschutzgebiet Loisach-Kochelsee-Moore. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf Vögel. Die Belange anderer Schutzgüter sind davon unberührt. Verlagerungen von Brutplätzen in bekletterte Bereiche können aus artenschutzrechtlichen Gründen immer kurzfristig in zusätzlichen temporären Regelungen berücksichtigt werden. Bei Bruten in aktuell bekletterten Felswänden ohne Regelung erfolgt gegebenenfalls eine entsprechende kurzfristige Abstimmung zwischen den Kletterverbänden, der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt TÖL und dem LBV. Die endgültige Entscheidung über diese Einschränkungen trifft die Untere Naturschutzbehörde. Die Erschließung neuer Wände bzw. Wandbereiche ist anzumelden und zwischen den Unterzeichnern dieser Vereinbarung abzustimmen.

2 Für folgende bekletterte Wände nachzusehen unter: Westliches Oberbayern, Klettergebiet Kochel besteht derzeit aus Sicht des Vogelschutzes kein Regelungsbedarf (siehe Abb. B und C): Bereich Langental bis Stein: Rocky-Wand, Versteckte Wände, Reservat, Sonnenwand, Erdbeerwand, Atlantiswand, Bimboland, Schmiedwand, Frosch, Afrikawand, Neuseelandwand, Barking Spiders Wall Bereich Brandenstein bis Altjoch: Riversitewall, Untere Seewände, Wiesenwand, Keltenwand, Traumfängerwand, Betongwand Regelungsbedarf Für den Bereich Raut Panoramawand im Vogelschutzgebiet Loisach-Kochelsee- Moore wird ein kompletter ganzjähriger Kletterverzicht an der Rauter Wand und eine zeitliche Einschränkung der Panoramawand zwischen 1.1. und 31.7 jeden Jahres (siehe Abbildung A) vereinbart. Panoramawand Rauter Wand Kochelsee Abb. A: Regelungsbereiche Panoramawand (temporärer Kletterverzicht) und Rauter Wand (ganzjähriger Kletterverzicht). Quelle: Google Earth. 2 S e i t e

3 Traumfängerwand, 3 = Barking Spiders Wall 4 = Afrikawand = Neuseelandwand 6 = Bimboland 7 = Atlantiswand 8= Erdbeerwand 9 = Reservat Schmiedwand, Frosch 10 = Sonnenwand 11 = Versteckte Wände Panoramawand / = Rocky- Wand 13 = Riversitewall Rauter Wand 14 = Untere Seewände, 15 = Keltenwand 16 = Wiesenwand Abb. B: Langental bis Stein mit Einzelwänden: SPA-Gebiet blau, FFH-Gebiet rot schraffiert 3 S e i t e

4 Kienstein Betongwand Abb. C: Regelungsbereich Kienstein Die bisherige bestehende räumliche Regelung am Kienstein vom wird in diese Vereinbarung einbezogen (siehe Abb. D). Sie besagt: An der Nordseite und Nordwestseite des Kiensteins besteht aus Naturschutzgründen ganzjährig Kletterverbot. Im Süden und Osten der Wand ist das Klettern weiterhin uneingeschränkt erlaubt. 4 S e i t e

5 ganzjähriger Kletterverzicht wand Abb. D: Regelungsbereich Kienstein, Trennlinie gelb. Quelle: Google Earth. Unterzeichnungsort, den.2017 Für das Landesamt für Umwelt Für das Landratsamt Bad Tölz- Wolfratshausen Claus Kumutat Franz Steger Präsident Sachgebietsleiter SG 35 Für die IG Klettern Für die Bergwacht Kochel Sebastian Wagner Friedl Krönauer 1. Vorsitzender Naturschutzreferent Für den DAV Für den LBV Landesvorsitzender Dr. Norbert Schäffer Landesvorsitzender 5 S e i t e

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