AMTSBLATT. der Stadt Mönchengladbach. Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt: Nr. 24. Jahrgang August 2004

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1 Nr. 24 AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Jahrgang August 2004 gibt bekannt: Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen, Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen Für den Bebauungsplan Nr. 592 / III (Deckblatt zu BP Nr. 197 / III u. 301 / III ) Stadtbezirk Stadtmitte, östlich der Viersener Straße, südlich der Steinmetzstraße und beiderseits der Hindenburgstraße (s. Abbildung) Die im "Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach" Nr. 22 vom 15. August 2004, Seite 181, für die Zeit vom bis einschließlich angekündigte öffentliche Auslegung des vorgenannten Bebauungsplanentwurfes findet aus verfahrenstechnischen Gründen zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Den neuen Termin der öffentlichen Auslegung wird zu gegebener Zeit rechtzeitig bekannt gegeben. Mönchengladbach, den 23. August 2004 In Vertretung Hormes Techn. Beigeordneter 213

2 Bekanntmachung der Genehmigung für die Erste Änderung des Landschaftsplanes Mönchengladbach vom 08. Juli 2004 Hinweis: Die Erste Änderung des Landschaftsplanes Mönchengladbach, die aus der Entwicklungs- und der Festsetzungskarte sowie den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen besteht, liegt ab dem bis zum beim Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung, Abteilung 6430, Rathaus Rheydt, Eingang B, 2. Etage, Zimmer 208 von montags bis freitags Uhr, montags bis mittwochs von Uhr und donnerstags von Uhr zu jedermanns Einsicht aus. Die Bezirksregierung Düsseldorf als Höhere Landschaftsbehörde hat die am vom Rat der Stadt Mönchengladbach als Satzung beschlossene Erste Änderung des Landschaftsplanes Mönchengladbach mit Verfügung vom (Aktenzeichen ) wie folgt genehmigt: Hiermit genehmige ich gem. 28 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft - Landschaftsgesetz (LG NRW) - in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 568), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 04. Mai 2004 (GV. NRW. S 259) die 1. Änderung des Landschaftsplans der Stadt Mönchengladbach mit Ausnahme der unter I. aufgeführten Flächen. I. Von der Genehmigung ausgenommene räumliche Teile des Landschaftsplanes Die vom Rat der Stadt Mönchengladbach am beschlossenen Änderungen mit den Nummern Ä 40, Ä 44, Ä 45, Ä 54, Ä 72, Ä 86, Ä 100, Ä 101 und Ä 107 ( s. anliegende Kopien der Beschlussvorlage) werden gemäß 28 Abs. 3 Satz 2 LG NRW in Verbindung mit 16 Abs. 1 Satz 2 LG NRW von der Genehmigung ausgenommen. II. Begründung: Gemäß 16 Abs. 1 Satz 1 LG NRW erstreckt sich der Landschaftsplan auf den (gesamten) baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Nach den getroffenen Feststellungen ist zwar vorgesehen, für die in den Anlagen dargestellten o. g. Flächen Bebauungspläne aufzustellen; die Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen, z. T. liegt lediglich ein Vorentwurf vor. In zwei Fällen handelt es sich bei den Änderungen lediglich um Anpassungen an Darstellungen des Flächennutzungsplans ohne weitergehende Bauleitplanung. Es handelt sich daher in allen Fällen gegenwärtig noch um Flächen, die dem baulichen Außenbereich im o. g. Sinne zuzurechnen sind. Eine Herausnahme aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes ist daher nicht zulässig und auch nicht Gegenstand einer planerischen Abwägung. Aufgrund der Regelungen in 29 Abs. 3 und 4 LG NRW besteht auch kein Bedürfnis für die Herausnahme solcher Flächen, da der Landschaftsplan bzw. die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftspans bei Inkrafttreten eines Bebauungsplanes (automatisch) für diese Bereiche außer Kraft treten. Hinweis: Ich weise darauf hin, dass für die vom Landschaftsplan nicht erfassten Flächen des baulichen Außenbereichs ( 16 Abs. 1 Satz 2 Landschaftsgesetz NRW) gemäß 73 Abs. 1 meine Verordnungen Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Bereich der Stadt Mönchengladbach vom Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Rheydt vom weiterhin gelten. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir, Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, Düsseldorf zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches (zweifach) wird die Frist nur dann gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei mir eingegangen ist. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden. Im Auftrag gez. Hansmann 214

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12 Hinweise: Die Bezirksregierung hat die unter I. aufgeführten Änderungen von der Genehmigung ausgenommen. Diese Änderungen beziehen sich auf Flächen, die z.zt. beplant werden. Damit gilt für diese weiterhin die ursprüngliche Fassung des Landschaftsplanes. Sobald die in den beigefügten Kartenabschnitten aufgeführten Bebauungspläne rechtskräftig werden, entfallen diese aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes. Die bereits beschlossene Erste Änderung des Landschaftsplanes wird nunmehr veröffentlicht. Gemäß 30 Landschaftsgesetz NRW ist eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Landschaftsgesetzes für die Rechtswirksamkeit des Landschaftsplanes nur beachtlich, wenn die Vorschriften über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung nach 27 a, 27 c oder 29 Abs. 2 Satz 2 verletzt worden sind; unbeachtlich ist dagegen, wenn bei Anwendung der Vorschriften einzelne berührte Träger öffentlicher Belange nicht beteiligt oder bei Anwendung des 27 c Abs.2 Satz 2 oder des 29 Abs.2 Satz 1 die Voraussetzungen für die Durchführung der Beteiligung nach diesen Vorschriften verkannt worden sind; ein Beschluss des Trägers der Landschaftsplanung nicht gefasst, eine Genehmigung nicht erteilt oder die Erteilung der Genehmigung nicht ortsüblich bekanntgemacht worden ist. Mängel im Abwägungsvorgang sind für die Rechtswirksamkeit des Landschaftsplanes nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind. Für das Abwägungsergebnis ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Landschaftsplan maßgebend. Unbeachtlich für die Rechtwirksamkeit des Landschaftsplans sind eine Verletzung der vorstehend unter Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel des Abwägungsergebnisses gemäß Absatz 2, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Landschaftsplans schriftlich gegenüber dem Träger der Landschaftsplanung geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Gemäß 30 Absatz 4 wird darauf Die Genehmigung des Landschaftsplanes, Ort und Zeit der Einsichtnahme sowie die aufgrund des 30 LG erforderlichen Hinweise werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Genehmigung tritt der Landschaftsplan der Stadt Mönchengladbach gemäß 28 a Landschaftsgesetz in Kraft. Mönchengladbach, den 18. August 2004 die Oberbürgermeisterin i.v. Zielke Beigeordnete 224

13 Wahlbekanntmachung 1. Am 26. September 2004 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahlen dauern von 8.00 bis Uhr. 2. Die Stadt Mönchengladbach ist in 33 Wahlbezirke und 10 Stadtbezirke eingeteilt. Diese Einteilung wurde im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach Nr. 20 vom 06. August 2003 veröffentlicht. Das Verzeichnis über die Abgrenzung der 180 Stimmbezirke liegt während der allgemeinen Dienstzeiten im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Statistik und Wahlen, Stadtsparkassengebäude Rheydt, Eingang Harmoniestraße 25, 4. Etage, Raum 420, Mönchengladbach, zu jedermanns Einsicht aus. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 23. August 2004 bis 05. September 2004 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Die Briefwahlvorstände treten am 26. September 2004 zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um Uhr im Stadtsparkassengebäude Rheydt, Eingang Harmoniestraße 25 zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass nicht erkannt werden kann, wie er gewählt hat. Der Wähler hat für die Oberbürgermeister- und die Ratswahl sowie für die Wahl der Bezirksvertretungen jeweils eine Stimme. Auf dem jeweiligen Stimmzettel kann nur a) ein Bewerber für das Amt des Oberbürgermeisters b) ein Bewerber für den Vertreter im Rat c) eine Partei für die Vertretung im Stadtbezirk gekennzeichnet werden. Bei der Wahl des Rates wählt der Wähler mit dem Bewerber zugleich die Reserveliste der Partei, für die der Bewerber antritt. Stimmzettel Die Stimmzettel unterscheiden sich wie folgt: a) für die Oberbürgermeisterwahl: grauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck b) für die Ratswahl: hellblauer Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck c) für die Bezirksvertretungswahlen: hellroter Stimmzettel mit schwarzem Aufdruck 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und die Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbezirk, für den der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk dieses Wahlbezirks oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde die Briefwahlunterlagen (amtliche Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag) beschaffen. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln - im verschlossenen Wahlumschlag - und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Mönchengladbach, den 31. August 2004 Die Wahlleiterin Bartsch Oberbürgermeisterin Bekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Mönchengladbach über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wickrath. Herr Ulrich Mones, Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wickrath, hat am auf sein Mandat verzichtet. Als nächster Bewerber aus dem Listenvorschlag der SPD rückt Herr Hans-Günter Gieleßen Geburtsjahr 1940 Geburtsort Rheydt Wohnort Mönchengladbach in die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wickrath nach. Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ab Einspruch beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Statistik und Wahlen, Harmoniestraße 25 (Sparkasse), Zimmer 420, eingereicht werden. Mönchengladbach, den Rombey Stadtdirektor Ungültigkeitserklärung eines Dienstausweises Mitgeteilt wurde der Diebstahl des Feuerwehrdienstausweises Nr , ausgestellt auf Herrn Rettungsassistenten Gerd Schwedas. Ich erkläre diesen Ausweis hiermit für ungültig. Die missbräuchliche Verwendung ist strafbar. Mönchengladbach, den Fachbereich 37 - Feuerwehr Die Stadt Mönchengladbach - Amt für öffentliche Ordnung Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Lieferung des Jahresbedarfs an Plaketten und Dokumenten- Klebesiegeln für die Zulassungsbehörde Mönchengladbach Amt für öffentliche Ordnung, Mönchengladbach Teilung in Lose: ja Ausführungsfrist: ab 50. Kalenderwoche

14 Ablauf der Angebotsfrist: Uhr Stadt Mönchengladbach Fachbereich 12 Zimmer 9 Weiherstr Mönchengladbach Sicherheitsleistung: - einzusehen ab bis beim Amt für öffentliche Ordnung, Rheinstraße 70, Mönchengladbach, Zimmer 15, Frau Tetzlaff. Sie können auch unter der Tel.-Nr / oder FAX-Nr / Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Frau Tetzlaff, Tel.-Nr / Amt für öffentliche Ordnung Die Stadt Mönchengladbach -Gesundheitsamt-, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Flächendeckende Rattenbekämpfung Stadtgebiet Mönchengladbach Teilung in Lose: --- Ausführungszeit: mit jährl. Verlängerungsoption Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Stadt Mönchengladbach, Abtl.Verwaltungsentwicklung und -service, Zimmer 14, Weiherstr. 21, Mönchengladbach einzusehen ab bis beim Gesundheitsamt Mönchengladbach, Am Steinberg 55, 2. Etage, Zimmer 209. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / oder über franz.schiessl@moenchengladbach.de Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Herr Schießl, Gesundheitsamt Mönchengladbach, Tel / Gesundheitsamt- Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Fliesenarbeiten Pavillonersatzbau Franz-Meyers- Gymnasium, Asternweg 1 Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Januar 2005 Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Sicherheitsleistung: 3 % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Kopelke, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Fliesenlegergewerbe - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Metallbauarbeiten, Fenster, Türen, Fassade, Verglasungsarbeiten Erweiterungsbau Gemeinschaftsgrundschule Mülfort-Dohr Aufteilung in Lose: 2 Lose Ausführungsfrist: Nov./Dez Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 226

15 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Sicherheitsleistung: 3 % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Sonnenschein, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 48,50 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Metallverarbeitendes Handwerk - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Metallbau- und Verglasungsarbeiten Pavillonersatzbau Kath. Grundschule Meerkamp, Am Sternenfeld 155 Aufteilung in Lose: 2 Lose Ausführungsfrist: November 2004 Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Sicherheitsleistung: 5 % Fachliche Auskunft erteilt: Herr Kopelke, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 7,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Metallverarbeitendes Handwerk - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Dacheindichtungsarbeiten Grundschule Burgbongert 17 Aufteilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Okt. Nov Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Fachliche Auskunft erteilt: Herr Dregger, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Dachdecker-Handwerk - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßenmanagement -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Lieferung von feuerverzinkten Stahlmasten 227

16 für die Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung in Alt-Mönchengladbach Teilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Lieferung nach Auftragsvergabe Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Fachliche Auskunft erteilt: Herr Bommes, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / /Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßenmanagement -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Lieferung von Leuchten für die Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung in Alt-Mönchengladbach Teilung in Lose: nein Ausführungsfrist: Lieferung nach Auftragsvergabe Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Fachliche Auskunft erteilt: Herr Bommes, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / /Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Grünflächen und Friedhöfe -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Angebot für Kleintransporter, Muldenkipper und Mäh-Container Städt. Friedhöfe in Mönchengladbach Teilung in Lose: 5 Ausführungsfrist: Oktober 2004 Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage; Ablauf Fachliche Auskunft erteilt: Herr Weise, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / /Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen zu überweisen. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) Bieters werden Angaben gem. 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Grünflächen und Friedhöfe -, Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Wege-Grunderneuerung in alten Grabfeldern auf versch. städt. Friedhöfen ca m vorhandene Natursteinkante aufnehmen und entsorgen ca m² vorh. wassergeb. Grabwege ca. 45 cm tief auskoffern sowie Einbau von Füllkies und Kalksteinschotter ca. 700 m bauseits vorhandene Wesersandsteinkante verlegen ca m bauseits vorhandene Beton- Spurwegplatten als Plattenspur auf 10 cm 228

17 Fertigbeton Bn 15 verlegen Um- und Ausbau Friedhöfe (Mönchengladbach) Aufteilung in Lose: 3 Lose Ausführungsfrist: ab November 2004 Ablauf der Angebotsfrist: , Uhr Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Markt 11 (Eingang E) 4. Obergeschoss, Zimmer Kalendertage, Ablauf Fachliche Auskunft erteilt: Herr Bunzel, Telefon: 02161/ einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr / / Fax-Nr / / Petra.Munsch@moenchengladbach.de Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr (Bankleitzahl ) zugunsten der Stadtkasse Kassen- zeichen zu überweisen. Die Submission findet am , Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Markt 11 (Eingang E), 4. Obergeschoss, Zimmer 441statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) Bieters werden Angaben gem. 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach , Düsseldorf. Anzuwendender Lohn- und Gehaltstarif: Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Aufgebote von Sparkassenbüchern Für die nachstehend aufgeführten, verlorengegangenen Sparkassenbücher - ausgestellt von der Stadtsparkasse Mönchengladbach - ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden: Sparkassenbuch-Nr.: Der/Die Inhaber der vorgenannten Sparkassenbücher wird/werden aufgefordert, spätestens an dem auf den 24. November 2004, 9.00 Uhr, im Vorstandssekretariat der Stadtsparkasse Mönchengladbach anberaumten Aufgebotstermin seine/ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls diese für kraftlos erklärt werden. Mönchengladbach, den 24. August 2004 STADTSPARKASSE MÖNCHENGLADBACH Der Vorstand Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches Das nachstehend aufgeführte, verlorengegangene Sparkassenbuch - ausgestellt von der Stadtsparkasse Mönchengladbach - wurde am durch Beschluß des Sparkassenvorstandes für kraftlos erklärt: Sparkassenbuch-Nr.: Dieser Beschluß des Sparkassenvorstandes kann nur durch Klage nach Maßgabe der 957, 958 ZPO, die entsprechend Anwendung finden, angefochten werden. Mönchengladbach, den 6. August 2004 STADTSPARKASSE MÖNCHENGLADBACH Der Vorstand 229

18 Information und Ratgeber: 1. Mönchengladbacher Friedhofswegweiser Kostenlos erhältlich ab 8. September Die ersten druckfrischen Vorabexemplare des Mönchengladbacher Friedhofswegweisers überreichte Günter Meyer, Leiter des Leipziger Mammut-Verlags, jetzt an Technischen Beigeordneten Helmut Hormes. Ab 8. September wird die informative Broschüre an verschiedenen öffentlichen Stellen wie der Abteilung Grünflächen und Friedhöfe an der Viersener Straße 292, in Bezirksverwaltungsstellen, Pfarrämtern, Seniorenheimen, Krankenhäusern sowie bei Bestattern, Gärtnern, Floristen, Steinmetzen etc. kostenlos erhältlich sein. Es handelt sich dabei um eine Broschüre im DIN A5-Format, in der alle Mönchengladbacher Friedhöfe städtische wie kirchliche detailliert dargestellt werden mit Grundriss, Fotos, Ansprechpartnern, geschichtlicher Entwicklung etc. Außerdem enthält der Wegweiser wichtige Hinweise, z. B. zur Grabpflege, zur Gestaltung der Grabstätte, zu Bestattungskosten sowie helfende Texte und Informationen bei Trauerfällen. Der Friedhofswegweiser entstand als gemeinsames Projekt der städtischen Abteilung Grünflächen und Friedhöfe zusammen mit dem Mammut-Verlag. Bereits in über 180 Städten gibt es ein solches Handbuch. Der Wegweiser informiert umfassend und anschaulich über städtische und konfessionelle Friedhöfe. Wer weiß schon, dass wir insgesamt 35 Friedhöfe in unserer Stadt haben?, so Hormes, der in Friedhöfen vor allem nachhaltige Erholungsflächen unserer Stadt und kleine Juwele sieht. Die Idee kam mir vor rund acht Jahren, seitdem arbeite ich bundesweit und im benachbarten Ausland an diesem Projekt, freut sich Verlagsleiter Meyer und betont: Der Friedhofswegweiser für Mönchengladbach ist mit über 120 Seiten besonders umfangreich. Die einzelnen Friedhöfe sind ausführlicher und mit mehr Bildern als in anderen Ausgaben dargestellt. Außerdem stellen sich im Anzeigenteil des Friedhofsführers zahlreiche Mönchengladbacher Unternehmen vor, die mit Beerdigungen und Grabpflege zu tun haben. Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service Weiherstraße Mönchengladbach Postvertriebsstück Entgelt bezahlt G 2757 ISSN Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach - Herausgeber: - Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service, Weiherstraße 21, Mönchengladbach, Telefon ( ) oder Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In den Stadtbibliotheken und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt der Fachbereich Verwaltungsentwicklung und -service nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, Mönchengladbach.

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