PHOTOVOLTAIK LÄRMSCHUTZ UND EIN KURZKONZEPT FÜR DIE A10 ZWEITE AKTUALISIERTE FASSUNG STAND: 10. NOVEMBER 2010

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1 AG LÄRMSCHUTZ - JETZT PHOTOVOLTAIK UND LÄRMSCHUTZ EIN KURZKONZEPT FÜR DIE A10 ZWEITE AKTUALISIERTE FASSUNG STAND: 10. NOVEMBER 2010 AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 1 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

2 PHOTOVOLTAIK UND LÄRMSCHUTZ EIN KURZKONZEPT FÜR DIE A 10 ERSTELLT VON DER "AG LÄRMSCHUTZ JETZT" - STAND: 10. NOVEMBER VORBEMERKUNGEN WAS IST NEU? ZIELSETZUNG 3 RAHMENBEDINGUNGEN 3.1 ERNEUERBARE ENERGIEN GESETZ (EEG) GEPLANTE BAUMAßNAHME UND VORHANDENER LÄRMSCHUTZWALL FREIFLÄCHEN AN DER BAUSTRECKE UND IM BAB-DREIECK NUTHETAL DAS KONZEPT 4.1 PHOTOVOLTAIK AUF DEM VORHANDENEN LÄRMSCHUTZWALL PHOTOVOLTAIK AN DEN GEPLANTEN LÄRMSCHUTZWÄNDEN PHOTOVOLTAIK AN ZUSÄTZLICHEN LÄRMSCHUTZWÄNDEN /BÖSCHUNGEN PHOTOVOLTAIK AUF DEN INNENFLÄCHEN DES BAB-DREIECKS NUTHETAL PHOTOVOLTAIK IM 110 M-KORRIDOR DER A UMSETZUNG 5.1 FLÄCHENANALYSE FÜR PV-ANLAGEN EIGENTÜMER- UND BETREIBERMODELLE PLANFESTSTELLUNG UND VERGABE ZEITLICH GESTUFTE UMSETZUNG MODELLPROJEKT UND WISSENSCHAFTLICHE BEGLEITUNG FAZIT PHOTOVOLTAIK UND LÄRMSCHUTZ - HANDLUNGSBEDARF (Foto Titelseite: Photovoltaik-Anlage auf einem Lärmschutzwall an der A92 bei Freising) AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 2 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

3 1 VORBEMERKUNGEN Dieses Konzept soll die Möglichkeiten für ein Modellprojekt zur Verbindung von "Photovoltaik und Lärmschutz" bei der geplanten Baumaßnahme an der Autobahn A10 aufzeigen. Dabei kann und soll es natürlich die konkrete und detaillierte Untersuchung der Potentiale einer Verknüpfung von Photovoltaik und Lärmschutz nicht ersetzen. Die Baumaßnahmen an der Autobahn A10 sind ideal für die Umsetzung eines solchen Konzeptes: Am Dreieck Nuthetal ist ein großer Lärmschutzwall in West-Ost-Lage bereits vorhanden. Innerhalb des Dreiecks Nuthetal können größere Flächen des Bundes einbezogen werden. Der Bau von Lärmschutzwänden ist rechtlich unvermeidbar und damit auch zu finanzieren. Der Bau der Rastanlage bietet die Chance für eine öffentlichkeitswirksame Begleitung. Was ist Neu? Seit der Herausgabe unserer ersten Fassung dieses Konzeptes zur Verknüpfung von Lärmschutz und Photovoltaik konnten wir durch zahlreiche Fachdiskussionen und mit Hilfe neuer Kontakte unsere Vision weiter entwickeln. Auch neue Papiere sind entstanden: ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und die "Erweiterte Voruntersuchung" der DEGES. Dies hat uns in die Lage versetzt, unser Konzept inhaltlich weiter zu entwickeln - wir legen darum mit diesem Papier eine überarbeitete zweite Fassung vor. Die wichtigsten Ergänzungen gegenüber dem Stand vom 15. Juli 2010: NEU: Die Zielstellung des Gesamtprojektes wurde für die konkreten Planungen aktualisiert (siehe Punkt 2 ) NEU: Die Einarbeitung der Ergebnisse der Erweiterten Voruntersuchung Einsatz von Photovoltaikanlagen beim Ausbau der A10 der DEGES vom 09. September 2010 NEU: Vorschlag für eine Lärmschutzwand auf dem vorhandenen Lärmschutzwall (siehe unter 4.1) NEU: Einbeziehung der Freiflächen im Innenbereich des Autobahndreieck Nuthetal und der Böschungen auf der Nordseite im Bereich Ferch(siehe unter 3.3, 4.4 und 4.5) NEU: Die Einarbeitung der Ergebnisse der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu möglichen Eigentümer- und Betreibermodellen vom 03. September 2010 (Punkt 5.2) NEU: Abschätzung der verfügbaren Flächen und der Notwendigkeiten für die Planfeststellung (siehe unter 5.1 und 5.3) AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 3 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

4 2 ZIELSETZUNG Für die Initiative "Lärmschutz Jetzt!" ist die Kombination von Lärmschutz und Photovoltaik kein Selbstzweck. Wir sind davon überzeugt, dass Photovoltaik und Lärmschutz zwei ideale Partner sein können. Partner, die einerseits mehr Lärmschutz finanzieren helfen und andererseits einen wichtigen Beitrag zur Förderung der erneuerbaren Energien leisten können. Oberste Zielsetzung des hiermit vorgelegten Kurzkonzeptes ist es, einen besseren Lärmschutz an der A10 südlicher Berliner Ring - durch die Einnahmen der Photovoltaik zu finanzieren bzw. durch Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) selbst einen besseren Lärmschutz zu erreichen. Uns ist dabei bewusst, dass das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für ein solches Einsatzgebiet nicht geschaffen wurde. Die Gespräche mit potentiellen Investoren haben uns aber darin bestätigt, dass ein solches Finanzierungsmodell durchaus realistisch ist. Und es erscheint auch weder verwerflich noch gegen das EEG gerichtet, wenn mit den nach dem EEG vorgesehenen gesetzlichen Vergütungssätzen ein zweites öffentliches Anliegen, neben der Förderung erneuerbarer Energien, umgesetzt werden kann: ein besserer Lärmschutz für die Anwohner von Hauptverkehrswegen! Natürlich kann - und soll - die Photovoltaik nicht den kompletten Lärmschutz finanzieren. Die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzeinrichtungen sind weiterhin aus der Baumaßnahme des BMVBS heraus zu finanzieren. Die Einnahmen aus den Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sollen allein einem verbesserten Lärmschutz für die direkt benachbarten Wohngebiete dienen. Die konkrete Zielstellung für einen verbesserten Lärmschutz beim Ausbau des südlichen Berliner Ringes der A10 kann in drei Zielen zusammengefasst werden: Ziel I: Aufstockung der geplanten Lärmschutzwände auf die Höhen der Variante 5 zum Schutz der Wohngebiete in den Orten Langerwisch, Michendorf und Wildenbruch. Ziel II: Verlängerung der geplanten Lärmschutzwände von Betriebs-km 88,400-89,354 (Nordseite) in Richtung Osten (BAB-Dreieck Nuthetal) zum Schutz der Wohngebiete im Ort Langerwisch. Ziel III: Zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen von Betriebs-km 92,478 bis Dreieck Potsdam (Nordseite) zum Schutz der Wohngebiete in der Gemeinde Schwielowsee, insbesondere für den Ort Ferch. Im Vorfeld sind die formalen Voraussetzungen für eine solche Finanzierungsform von zusätzlichem Lärmschutz zu klären. Dies könnte entweder durch Belassen des Eigentums der PV- Anlage beim Bund/Land (Auftragsverwaltung), durch die Zahlung eines Nutzungsentgeltes eines privaten Eigentümers an der PV-Anlage oder durch die Übernahme sowohl von zusätzlicher Lärmschutzwand als auch der PV-Anlage in/an dieser Lärmschutzwand durch Dritte (siehe auch Punkt 5.2 dieses Konzeptes) erfolgen. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 4 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

5 3 RAHMENBEDINGUNGEN 3.1 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) natürlich nicht für die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen ist. Da mit dieser Kombination aber einerseits das eigentliche Ziel des EEG - die Förderung erneuerbarer Energien - nicht beeinträchtigt wird und andererseits ein zweites öffentliches Anliegen - ein verbesserter Lärmschutz - umgesetzt werden kann, sollte diese Kombination im allseitigen Interesse sein. Gemäß Beschluss des Bundestages vom 8. Juli 2010 ist die Novelle des EEG in Kraft getreten. Da sich nach dieser Novelle die Einspeisevergütungen in einem Korridor bewegen können, muss die tatsächliche Höhe der Vergütungssätze prognostiziert werden. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden: Vergütungssatz Lärmschutzwände Laut EEG sind für Solarstromerzeugung an Lärmschutzwänden höhere Vergütungssätze möglich - hier kann mit einem Vergütungssatz von 24,79 ct/kwh kalkuliert werden. Vergütungssatz Lärmschutzwall Da die erhöhten EEG-Vergütungssätze für Lärmschutzeinrichtungen an Lärmschutzwände gekoppelt sind, hängt der Vergütungssatz von der Gestaltung der PV-Anlage ab: bei Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Lärmschutzwall und Anerkennung der Anlage als Lärmschutzwand kann ein Vergütungssatz von 24,79 ct/kwh kalkuliert werden. Entsprechende Regelungen konnten bei der PV-Anlage an der A94 bereits erzielt werden. bei alleiniger PV-Anlage auf dem Wall kommt Regelung des EEG für den Bereich von 110 m entlang der Bundesautobahnen zum tragen, die Vergütungssätze von 24,26 ct/kwh vorsieht. Vergütungssatz Freiflächen Da das EEG an Autobahnen auf einem Korridor von beidseits 110 Metern eine Freiflächenanlage fördert, sind auch die Flächenverfügbarkeiten entlang der A10 zu prüfen. Für diese Flächen beträgt der Vergütungssatz 24,26 ct/kwh. 3.2 Geplante Baumaßnahme und vorhandener Lärmschutzwall An dem zu betrachtenden Autobahnabschnitt der A10 zwischen den Dreiecken Nuthetal und Potsdam ist sowohl die Erweiterung der Fahrbahnen auf der Gesamtlänge als auch der Neubau der Rastanlage Michendorf-Süd geplant. Die Gesamtlänge des neu zu bauenden Autobahnabschnittes weist eine Gesamtlänge von etwa 9 Kilometern auf (Betriebskilometer 88,800 bis 97,830). AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 5 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

6 Vorhandener Lärmschutzwall An die geplante Baumaßnahme schließt im Osten ein vorhandener Lärmschutzwall am Autobahndreieck Nuthetal an, der in den Planfeststellungsbereich zum Ausbau der A10 hineinreicht. Dieser Lärmschutzwall verläuft auf der Südseite der A10 in West-Ost-Richtung. Er hat eine Gesamtlänge von Meter, die sich in zwei, durch die Wildenbrucher Straße getrennte, Abschnitte gliedern. Die Böschung weist auf der Südseite eine Länge vom Böschungsfuß bis zur Oberkante des Walls von durchschnittlich 15 Meter auf. Der Wall hat eine Gesamthöhe von etwa 7 Meter über dem Gelände, je nach Geländegestalt auch mehr. Auf der straßenseitigen Nordseite hat der Wall eine Mindesthöhe von 6,5 Meter über der Oberkante der Fahrbahnen. Der Lärmschutzwall wird im Bereich der Ortsverbindungsstraße Wildenbruch - Langerwisch durch eine Brückenkonstruktion über diese Straße unterbrochen und ist damit direkt an das vorhandene Straßensystem außerhalb der Autobahn angeschlossen. Der Lärmschutzwall ist eingezäunt und auf der Südseite durch einen befahrbaren Schotterweg komplett erschlossen. Er liegt weitgehend unbeschattet. Bild 1: Südseite Lärmschutzwall Richtung Osten im Bereich der Wildenbrucher Straße (Foto: AG Lärmschutz Jetzt) Lärmschutzwände Entsprechend der erweiterten Voruntersuchung der DEGES ist in Bezug auf die Höhe der Lärmschutzwände die um PV-Module erweiterte Variante 5 als Zielvariante zu betrachten. Dabei sieht das derzeitige Lärmschutzkonzept des Bundes unabhängig von den zu realisierenden Varianten 5, 7, 10 oder 11 absorbierende Lärmschutzwände (LSW) in folgender Länge vor: AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 6 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

7 m auf der Nordseite der Autobahn (Betriebs-km 89,354 bis 92,478) m auf der Südseite der Autobahn (Betriebs-km 89,179 bis 91,051) Die vorgesehenen Wandhöhen sind je nach Planungsvariante unterschiedlich. Für die weitere Betrachtung ist die Variante 5 als Zielvariante entscheidend, die um offenporigen Asphalt (OPA) und zusätzliche Lärmschutzwände zu erweitern ist. Genaue Wandhöhen und sich daraus ergebene Flächen an zu erstellenden Lärmschutzwänden sind aus der Erweiterten Voruntersuchung Einsatz von Photovoltaikanlagen der DEGES zu entnehmen. Insgesamt kommt die DEGES auf eine Flächendifferenz zwischen Variante 5 und 7 von m² und auf eine Fläche für zusätzliche Lärmschutzwände/PV-Anlagen von m² (siehe auch Punkt 5.1). Variante 5: Diese ausgelegte Vorzugsvariante des RE-Entwurfes mit Wandhöhe bis zu 10 m - in Bezug auf die Wandhöhen der LSW die Vorzugsvariante unseres Konzeptes. Variante 7: Durchschnittliche Wandhöhe zwischen 4 und 6 m, nur in zwei Bereichen sind 8 m hohe Wandelemente vorgesehen, in einem an der Nordseite gelegenen Abschnitt von etwa m sind nur 3 m hohe Lärmschutzwände vorgesehen. Auch wenn dies ist die Vorzugsvariante des Flüsterasphaltgutachtens der DEGES ist: diese Variante ist nicht zustimmungsfähig! Variante 10: Die Wandhöhen entsprechen weitgehend der Variante 5 des RE-Entwurfes. Diese Variante ist als Alternativvariante zur Variante 5 denkbar. Variante 11: Durchschnittliche Wandhöhe zwischen 6 und 10 m, lediglich in zwei Teilbereichen sind nur 5 bzw. 6 m hohe Lärmschutzwände geplant. Diese Variante ist nicht zustimmungsfähig! Neubau Rastanlage Mit dem Neubau der Fahrbahnen der Autobahn A10 wird auch die Rastanlage Michendorf-Süd komplett neu gebaut. Die Rastanlage sollte zur Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit in das Vorhaben genutzt werden. Dabei wären Photovoltaikeinrichtungen auf der Rastanlage sinnvoll. Zudem gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Solarwand zwischen Rastanlage und Fahrbahnen der A10 - diese ist in der Detailuntersuchung zu berücksichtigen. 3.3 Freiflächen an der Baustrecke und im BAB-Dreieck Nuthetal In das Gesamtkonzept können auch Freiflächen einbezogen werden, wobei dafür zunächst die Verfügbarkeit zu prüfen wäre. Diese Prüfung sollte durch das Land in Abstimmung mit den betroffenen Kommunen unverzüglich erfolgen. Freiflächen im 110m-Korridor des EEG befinden sich sowohl nördlich der A10 als auch im Autobahndreieck Nuthetal. Die Flächenanalyse in Kapitel 5.1 berücksichtigt auch diese Freiflächenanlagen - dabei wurde für Freiflächenanlagen nördlich der A10 der Wert aus der erweiterten Voruntersuchung der DEGES mit m² übernommen, für die Flächen innerhalb des Dreiecks Nuthetal wird der DEGES Wert von m² übernommen (vgl. Ausführungen unter Punkt 4.4, 4.5 und 5.1) AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 7 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

8 4 DAS KONZEPT Das Gesamtkonzept der AG Lärmschutz - Jetzt setzt sich aus fünf Modulen zusammen: 1. Photovoltaik auf dem vorhandenen Lärmschutzwall 2. Photovoltaik an geplanten Lärmschutzwänden 3. Photovoltaik an zusätzlichen Lärmschutzeinrichtungen 4. Photovoltaik auf den Freiflächen im Innenbereich des BAB-Dreiecks Nuthetal 5. Photovoltaik im 110m Korridor entlang der A Photovoltaik auf dem vorhandenen Lärmschutzwall Die Bestückung des Lärmschutzwalles mit Solarmodulen ist weitgehend problemlos. Bei der Planung der PV-Anlage auf dem Lärmschutzwall ist das bereits an der A96 praktizierte Modell einer Kombination von Lärmschutzwall mit einer aufgesetzten kleineren Lärmschutzwand zu prüfen (Bild 2). Eine solche Kombination wäre sowohl für die Anlieger als auch für die Investoren von Vorteil da damit sowohl eine Verbesserung der Lärmschutzsituation als auch eine bessere Rentabilität der Gesamtanlage möglich wäre. Bild 2: Beispiel für eine PV-Anlage an einer auf einem Lärmschutzwall aufgesetzten Lärmschutzwand an der A96 (Quelle: Die ersten Kalkulationen der AG Lärmschutz - Jetzt für eine PV-Anlage allein auf der Südseite des Walls (ohne aufgesetzte Wand) wurden durch die aktuelle erweiterte Voruntersuchung der DEGES bestätigt: es wäre nach den DEGES-Berechnungen eine PV-Anlage mit einer Leistung von etwa 3,26 MWp möglich. Eine solche Anlage hätte eine jährlichen Stromleistung von etwa 3,034 Mio kw/h und würde einen Ertrag von jährlich 0,999 Mio EUR erwirtschaften - bei einer Laufzeit von 20 Jahren wäre mit einem Ertrag von insgesamt ca. 20 Mio EUR zu rechnen. Je nach aufgesetzter Lärmschutzwand wären Leistung und Ertrag entsprechend höher. Die Erweiterte Voruntersuchung der DEGES zum Einsatz von PV-Anlagen beim Ausbau der A10 vom 09. September 2010 hat für die PV-Anlage auf dem Lärmschutzwall eine Erhöhung des bereits vorhandenen Walls von 6,5 m über Oberkante Fahrbahn auf 10 m vorgeschlagen - die wir sehr begrüßen. Durch Einsatz einer Stahlkonstruktion auf der Wallböschung wird dabei nicht nur die Lärmschutzwirkung des Walls für den Ort Wildenbruch auf der Südseite der Autobahn A10 verbessert, damit wird auch die verfügbare Fläche für die PV-Anlage in Ihrer Größe und ihren Neigungswinkel optimiert. Die folgenden Abbildung 3 verdeutlicht diese Planung. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 8 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

9 Bild 3: Planung für die A10: auf den Lärmschutzwall aufgesetzte PV-Anlage (Quelle: Erweiterte Voruntersuchung - Einsatz Photovoltaikanlagen, DEGES vom ) Für eine Nutzung der Nordseite wären ergänzend neben gesonderten Wirtschaftlichkeitsberechung auch verkehrsrechtliche Fragen zu prüfen - da aber Solarmodule bereits auf der Fahrbahnseite von Lärmschutzeinrichtungen betrieben werden, sollte dies ebenfalls weitgehend unproblematisch sein. Ein Beispiel für eine solche existierende straßenseitige Solaranlage auf Lärmschutzwall ist an der A96 bei Freising zu sehen (siehe Bild 2). 4.2 Photovoltaik an den geplanten Lärmschutzwänden Grundsätzlich sind für die Nordseite und Südseite unterschiedliche Lärmschutzwände vorzusehen - hier muss die Detailprüfung sowohl eine intensive Marktrecherche beinhalten, als auch direkte Nachfragen bei potentiellen Herstellern einbeziehen. Erst daraus werden sich die technischen Möglichkeiten ergeben, die dann in die Detailprüfung eingehen müssen. Bereits realisierte Beispiel für Lärmschutzwände auf der Süd- und der Nordseite einer Autobahn zeigen die folgenden beiden Abbildungen 4 und 5. Im Zuge der Ausbauplanung der Autobahn A10 - südlicher Berliner Ring - ist wie bereits unter Punkt 3.2 ausgeführt der Bau von insgesamt 5,5 km Lärmschutzwände (LSW) beiderseitig der Autobahn A10 geplant. Um die Höhen der LSW wie vorgesehen zu erhöhen, bestehen zwei Möglichkeiten für die Installation von Photovoltaikmodulen an diesen Wänden: Integration: Integration der PV-Modulen in die Lärmschutzwand (LSW). Bei dieser Form des Einsatzes von PV-Modulen an LSW können große Flächen für die PV-Anlagen bereitgestellt werden. Ein Beispiel für eine integrierte PV-Anlage zeigt Bild 5. Aufsatz: Erhöhung der Lärmschutzwände durch PV-Module, dabei müssen die PV-Module gleichzeitig Lärmschutzwirkung entfalten. Diese Variante hat große Vorteile wegen der eher einfachen Trennung von Eigentum an LSW und PV-Anlage. Die Voruntersuchung der DEGES schlägt ein solches Modell für die A10 vor - diese aktuelle Planungen zeigt Bild 6 - eine beispielhafte Umsetzung an der A6 zeigt das Foto in folgender Abbildung 4 AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 9 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

10 Bild 4: Beispiel für eine Lärmschutzwand mit aufgesetzten PV-Modulen für die Südseite - hier Photovoltaik-Lärmschutzwand an der A6 bei Sausenheim, Länge 1200 m, Betreiber Pfalzwerke (Quelle: Mörgenthaler Ingenieure Planungsgesellschaft mbh) Bild 5: Beispiel für eine Lärmschutzwand mit integrierten PV-Modulen für die Nordseite - hier eine Anlage aus dem Jahr 1997 an der A96 am Ammersee, Anlage mit drei Testfeldern von jeweils 30 bis 60 m Länge (Foto: TNC Consulting AG - Quelle: AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 10 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

11 Bild 6: Planung für die A10: auf Lärmschutzwänden aufgesetzte PV-Module mit Lärmschutzwirkung - links für die Südseite, recht für die Nordseite (Quelle: Erweiterte Voruntersuchung - Einsatz Photovoltaikanlagen, DEGES vom 09. September 2010) Die Planung der DEGES für LSW mit PV-Modulen geht davon aus, dass die nach Variante 7 geplanten LSW mittels PV-Module erhöht werden, so dass die gesamte Lärmschutzeinrichtung die Höhe der Variante 5 erreicht. Diese Planung verdeutlicht das aus der DEGES Voruntersuchung entnommene obige Bild Photovoltaik an zusätzlichen Lärmschutzwänden / Böschungen Die bisherige Planung zum Ausbau der A10 lässt Teile der Ortslage von Langerwisch und den Ort Ferch bislang ohne Lärmschutz. Diese bewohnten Bereiche sind durch das Aufstellen zusätzlicher Solarmodule mit Lärmschutzfunktion besser vor Lärm zu schützen (siehe Ziele II und III unter Punkt 2). Bild 7: Beispiel für eine Lärmschutzwand mit Solarmodulen - hier an der Ortsumfahrung Schwäbisch Hall, Länge 310 m (Quelle: Mörgenthaler Ingenieure Planungsgesellschaft mbh) AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 11 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

12 Solche Module sind zwar bereits entwickelt - als Beispiel sei hier auf die Lärmschutzwand an der Ortsumfahrung Schwäbisch Hall (siehe Bild 7) und auf ein Angebot der Firma "30 o Solar" hingewiesen, die sich auch um eine mögliche PV-Anlage an der A10 bemüht (Bild 8). Es fehlt aber weiterhin an Erfahrungen mit einer Großanlage solcher kombinierten Lärmschutzwände mit PV- Anlagen. Diese Erfahrungen könnten mit einer große Anlage mit Modellcharakter an der A10 gesammelt werden (vg. Punkt 5.5 dieses Konzeptes). Bild 8: Lärmschutzwand mit integrierter PV-Anlage der Firma 30 o Solar aus Berlin (Quelle: Konzept der Firma 30 o Solar) Alle möglichen Varianten - also sowohl Additive Systeme, als auch spezielle Lärmschutzwände mit integrierter PV-Anlage in senkrechter wie in schräger Stellung sind in die Detailuntersuchungen einzubeziehen. Auf der Nordseite der Autobahn A10 zwischen der Bahnbrücke westlich der Rastanlage Michendorf bis zum Autobahndreieck Potsdam sind böschungsbezogene PV-Anlagen mit einer auf die Böschungsoberkante aufgesetzten Lärmschutzwand in die Prüfungen einzubeziehen. Diese böschungsbezogenen PV-Anlagen könnten nach dem Modell der Firma 30 o Solar (Bild 8) aufgebaut werden, wobei die PV-Anlagen über die Böschung verlängert wird. Diese wären insbesondere zwischen der Autobahnabfahrt Ferch und dem Autobahndreieck Potsdam mit einer Lärmschutzwand für den Ort Ferch zu kombinieren. Für diesen Bereich wäre eine kombinierte PV-Anlage mit Lärmschutzwand vom Betriebs-km 94,6 bis zum Bauende bei Betriebs-km 97,83 auf einer Länge von etwa m aufzustellen. Bei einer durchschnittlichen Böschungshöhe von 1 m und einer Wandhöhe von 3 m wäre damit eine Fläche von etwa m 2 für eine PV- Anlage denkbar. Diese könnte bei entsprechender Wirtschaftlichkeit auch auf den Bereich zwischen dem westlichen Ende der Lärmschutzwände und der Autobahnabfahrt Ferch erweitert werden (zusätzliche Länge etwa m). Diese Zusatzmöglichkeit wurde in die Flächenkalkulation für die PV-Anlagen unter Punkt 5.1 zunächst noch nicht aufgenommen. 4.4 Photovoltaik auf den Innenflächen des BAB-Dreiecks Nuthetal Wie bereits unter Punkt 3.3 ausgeführt sind im Zuge des Neubaus des BAB-Dreiecks Nuthetal auch größeren Innenflächen im Autobahndreieck entstanden, die zum einen im Eigentum des AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 12 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

13 Bundes stehen und zum zweiten innerhalb des bereits genannten Vorzugsraumes des EEG (110m-Korridor der Autobahn) liegen. Einen Überblick über diese Flächen gibt folgende Skizze aus der erweiterten Voruntersuchung der DEGES. Bild 10: Innenflächen des BAB-Dreiecks Nuthetal für PV-Nutzung (Quelle: Erweiterte Voruntersuchung - Einsatz von Photovoltaikanlagen, DEGES vom 09. September 2010) Eine Flächenanalyse der DEGES zum BAB-Dreiecks ergibt folgende Teilflächen (vgl. Skizze): Fläche 1: m² Fläche 2: m² Fläche 3: m² Fläche 4: m² Damit könnten insgesamt bis zu Quadratmeter im BAB-Dreieck für eine PV-Anlage genutzt werden. Das folgende Bild 11 zeigt beispielhaft die Fläche 3 dieser Innenflächen des Autobahndreiecks, die sehr gut für PV-Anlagen nutzbar wäre. Bei Realisierung einer PV-Anlage im Autobahndreieck Nuthetal müssen die dort festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Autobahndreieckes räumlich verlagert werden. Dies ist auch planungsrechtlich abzusichern. Eine solche Umplanung wäre auch naturschutzfachlich sinnvoll, da die Wertigkeit von Kompensationsflächen innerhalb von Autobahndreiecken wegen der extremen Zerschneidungssituation und der Belastung mit Lärm und Schadstoffen eher gering ist. Dies sollte im Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A10 Berücksichtigung finden - was durch eine entsprechende Erweiterung der Planfeststellungsgrenze möglich ist. Diese Innenflächen im Autobahndreieck stehen im Eigentum des Bundes und sind daher für die Errichtung einer PV-Anlage weitgehend unproblematisch. Der Hinweis der DEGES in der Erweiterten Voruntersuchung, dass diese Flächen für potentielle Investoren nur eingeschränkt AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 13 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

14 zugänglich sind wurde durch die AG Lärmschutz Jetzt nochmals geprüft. Die Flächen sind von der Autobahn über drei Wirtschaftswege mit Aufstellflächen neben den Standstreifen erschlossen. Bei Nutzung dieser inneren Erschließung durch den Betreiber der PV-Anlagen wäre die Zugänglichkeit weitgehend unproblematisch abzusichern. Zusätzlich bietet die Lage innerhalb der Autobahn einen wirksamen Schutz vor Vandalismus. Bild 11: Eine Innenfläche (Fläche 3) im Autobahndreieck Nuthetal (Foto: AG Lärmschutz Jetzt) 4.5 Photovoltaik im 110 m-korridor der A10 Die Errichtung einer PV-Anlage im 110 m-korridor, entlang der Bundesautobahn A10, ist eng an die Flächenverfügbarkeit geknüpft. Die Detailuntersuchung muss hier zunächst die Flächenverfügbarkeit klären und deren Ergebnisse als Grundlage für darauf aufbauende Wirtschaftlichkeitsberechnungen nutzen. Sobald die Flächenverfügbarkeit gesichert ist, ist eine Einbeziehung der Flächen in das Gesamtkonzept weitgehend unproblematisch. Der Beitrag zu verstärkten Lärmschutzmaßnahmen sollte dabei in Form eines abzuführenden Nutzungsentgeltes in das Gesamtkonzept eingehen. Die erweiterte DEGES-Voruntersuchung vom 9. September 2010 hat auch diese Freiflächenanlagen geprüft und schlägt die Prüfung einer Kombination einer Freiflächenanlage mit einer pultartigen PV-Lärmschutzwand vor. Diese sollte auf der Nordseite der Autobahn A10 im Bereich des vorhandenen Lärmschutzwalles vorgesehen werden. Die PV-Lärmschutzwand hätte nach Berechnungen der DEGES eine Länge von etwa m und die nördlich vorgelagerte Freiflächenanlage könnte bis zu m² groß sein - die Flächenverfügbarkeit vorausgesetzt. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 14 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

15 5. UMSETZUNG 5.1. Flächenanalyse für PV-Anlagen Eine Gesamtübersicht der verfügbaren Flächen für die PV-Anlagen zeigt die unten stehende tabellarische Übersicht. Diese Übersicht macht deutlich, dass sich das größte Flächenpotential außerhalb der derzeitig im Verfahren befindlichen Planfeststellungsgrenzen befindet. Um eine rechtssichere Verknüpfung dieser PV-Anlagen mit zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen zu ermöglichen, muss die Planfeststellungsgrenze um diese Flächen erweitert werden. Eine Genehmigung dieser Anlagen, ohne Einbeziehung in das laufende Planfeststellungsverfahren, würde zu zwei voneinander abhängigen Verfahren zur Herstellung des Baurechts für die gesetzlich notwendigen Lärmschutzmaßnahmen und die zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen führen. Dies wäre formal äußerst schwierig, nicht rechtsicher und ist darum abzulehnen. Fläche für PV-Anlagen Lärmschutzwände (LSW) m² Innerhalb Planfeststellung Außerhalb Planfeststellung PV-LSW PV-Freifläche PV-LSW PV-Freifläche LSW auf Lärmschutzwall m² Freifläche entlang A m² Freifläche im BAB-Dreieck m² Zusätzliche LSW m² LSW auf Böschung m² Zwischensumme m² m² m² Summe m² m² Tabelle: Übersicht der verfügbaren Flächen für PV-Anlagen (Quelle: Zahlen aus erweiterter Voruntersuchung der DEGES und eigene Ermittlungen) 5.2. Eigentümer- und Betreibermodelle Die rechtliche Bewertung möglicher Betreibermodelle durch die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 2. September 2010 (Ausarbeitung WD /10) macht deutlich, dass für einen Einsatz von Solaranlagen auf Lärmschutzeinrichtungen an Bundesfernstraßen bundeseinheitliche Regelungen wünschenswert sind. Aber auch ohne diese Regelungen können die Straßenbauverwaltungen der Länder im Rahmen ihrer Auftragsverwaltung bereits heute handeln. Grundsätzlich ist der Einsatz der PV-Anlagen bereits im Rahmen der Planfeststellung zu regeln, damit das Bebauungsplanerfordernis für eine solche Anlage nach dem EEG durch das Planfeststellungsverfahren erfüllt wird. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 15 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

16 PV-Anlagen auf Lärmschutzeinrichtungen bewerten die wissenschaftlichen Dienste als Sondernutzung, für die eine straßenbehördliche Gestattung erforderlich ist. Da es sich bei einer Umsetzung dieses Konzeptes um eine Nutzung ohne Beeinträchtigung des Gemeingebrauches der Straße (verkehrliche Nutzung) handelt, ist eine solche Gestattung nach bürgerlichem Recht zulässig. Das Nutzungsverhältnis für eine solche gemeinverträgliche Sondernutzung wäre durch schriftlichem "Gestattungsvertrag" der Straßenbauverwaltung mit einem entsprechenden Nutzer zu vereinbaren. Für solche Gestattungsverträge sehen die wissenschaftlichen Dienste drei Möglichkeiten: Miet-, Pacht- oder Leihvertrag, Leasingvertrag bzw. Konzessionsvertrag. Die wissenschaftlichen Dienste schlagen vor, dass die Bundesverwaltungen den Ländern dafür Musterverträge zur Verfügung stellen. Für die Eigentümerfrage kommen aus heutiger Sicht nur Modelle in Frage, bei denen das Eigentum der Lärmschutzeinrichtungen beim Bund/Land verbleibt. Für die Eigentumsfrage der PV-Anlage sind drei Modelle möglich: Modell 1: Eigentümer und Betreiber der PV-Anlage sind Bund/Land (Auftragsverwaltung) Modell 2: Eigentum an PV-Anlage bleibt bei der öffentlichen Hand - Übernahme von Bau und Betrieb an PV-Anlage durch einen Dritten unter Zahlung eines Nutzungsentgeltes für verbesserten Lärmschutz an die öffentliche Hand Modell 3: Bau, Betrieb und Eigentum der Gesamtanlage (PV-Anlage und zusätzliche Lärmschutzeinrichtungen) durch einen Dritten Da das erste Modell aus haushaltsrechtlichen Zwängen heraus nur nach entsprechender Gesetzesänderung einen zweckgebundenen Einsatz der Einnahmen aus dem Stromerlösen der PV-Anlage für einen verbesserten Lärmschutz ermöglicht, sollte dieses Modell aus unserer Sicht ausgeschlossen sein. Dagegen sind bei den beiden Modellen 2 und 3 solche Zweckbindungen prinzipiell möglich, da nicht der Bund sondern der Dritte den Vergütungsanspruch nach EEG erfüllt. Da aber auch beim zweiten Modell die Zweckbindung der Einnahme aus dem Nutzungsentgelt für den Lärmschutz haushaltsrechtlich problematisch sein könnte, ist das Modell 3 zu bevorzugen! Die Detailuntersuchung sollten sich darum auf ein solches Eigentümer- und Betreibermodell konzentrieren und insbesondere folgende Fragen klären: Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen - insbesondere die Klärung von Haftungs- Gewährleistungs- und Zugänglichkeitsfragen bei PV-Anlage auf dem Wall und an den Wänden Flächenüberlassung des Lärmschutzwalles (Verpachtung o.ä.) Überlassung von Flächen an Lärmschutzwänden (Nutzungsüberlassung o.ä.) Flächenüberlassung für zusätzliche Einrichtungen mit Lärmschutzfunktion mit Solarmodulen Klärung der Flächenverfügbarkeit für Freiflächenanlagen im 110 m-korridor und für Anlagen auf/an der Rastanlage Art der Flächenüberlassung für Freiflächenanlagen im Korridor von 110 m entlang der A10 AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 16 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

17 5.3. Planfeststellung und Vergabe Planfeststellung Die Planfeststellung muss die rechtlichen Grundlagen sowohl für die Bestückung der geplanten Lärmschutzwände mit Solarmodulen als auch für die zusätzlichen PV-Lärmschutzanlagen und PV- Freiflächenanlagen schaffen. Dabei muss das Bebauungsplanerfordernis nach EEG erfüllt werden. Die Planfeststellung muss dafür auf Grundlage von entsprechend überarbeiteten und um die Photovoltaik erweiterten Planunterlagen erfolgen. Zwingend notwendig erscheint eine Erweiterung der Planfeststellungsgrenzen. Nur so ist eine rechtssichere Verknüpfung von PV-Anlagen außerhalb des bereits im Verfahren befindlichen Planfeststellungsgebietes mit den zusätzlichen Lärmschutzeinrichtungen innerhalb des im Verfahren befindlichen Planfeststellungsgebietes möglich und formal ohne größere Probleme abzusichern. Der Vorhabenträger muss frühzeitig entsprechende Schritte für die Planfeststellung einleiten: Erweiterung der Planfeststellungsgrenzen um den Lärmschutzwall, das BAB-Dreieck Nuthetal und die Bereiche für PV-Freiflächen nördlich der A10 Einbeziehung der PV-Anlagen auf/an den Lärmschutzwänden, auf/an der Lärmschutzwand auf dem Lärmschutzwall, auf den Böschungen sowie auf den Freiflächen innerhalb und außerhalb des Dreiecks Nuthetal Einbeziehung der zusätzlichen Lärmschutzeinrichtungen Einbeziehung von veränderten / zusätzlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen (insbesondere für die Flächeninanspruchnahme im Dreieck Nuthetal - beispielsweise Maßnahmen an den Dorfteichen in Langerwisch und Michendorf, am Irisgrund, Heckenpflanzungen u.a.) Vergabe Für die anschließende Ausschreibungsphase muss zusätzlich die Vergabeform für das Projekt frühzeitig geklärt werden. In Frage kommen aus unserer Sicht auch hier mehre Modelle: Getrennte Ausschreibung des Baus von Solarmodulen und Lärmschutzwand - dabei ist in der Planungsphase auf ausreichende Belastbarkeit von Wand und Fundament sowie auf Flächenverfügbarkeit bei Schräglage der PV-Anlage zu achten. Ausschreibung des Baus einer kombinierten Solarmodul-Lärmschutzwand - dafür wären Joint Venture der Anbieter erforderlich. Ausschreibung eines PPP-Projektes (Publik-Private-Partnership) mit einer Gesamtleistung von Lärmschutzmaßnahmen, die durch PV-Anlagen mitzufinanzieren sind, wobei die Einnahmen aus dem Solarstrom direkt in den Preis der Gesamtanlage eingehen. Nach Abwägung insbesondere der Ausführungen der wissenschaftlichen Dienste des deutschen Bundestages erscheint das PPP-Model am zweckdienlichsten zu sein. Nur ein solches Modell gewährleistet eine unproblematische Zweckbindung der Einnahmen aus den PV-Anlagen für zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 17 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

18 5.4. Zeitlich gestufte Umsetzung Die zeitliche Abfolge der Umsetzung des Gesamtprojektes könnte in mehreren chronologisch aufeinander folgenden Stufen erfolgen: 1. Aufbau der PV-Anlage auf dem Lärmschutzwall - sofortige Umsetzung möglich: Mitte Aufbau der Freiflächenanlagen - nach Klärung der Eigentümerfragen: Ende Aufbau Anlagen im BAB-Dreieck - nach Änderung A- und E-Maßnahmen: Anfang Aufbau der Böschungsanlagen - nach Abschluss der Profilierungsarbeiten Anfang Aufbau der PV-Anlagen auf Lärmschutzwänden 2013/2014 Grundsätzlich muss bei einer solchen zeitlichen Staffelung eine umfassende Verpflichtung des Investors für die Errichtung der PV-Anlagen an den Lärmschutzwänden erfolgen - nur dann ist eine ausreichend Gewähr für die Realisierung des Gesamtprojektes gegeben 5.5. Modellprojekt und wissenschaftliche Begleitung Eine PV-Anlage in einer solchen Dimension an Lärmschutzeinrichtungen einer Bundesautobahn wäre bundesweites Neuland. Dabei ist nicht nur die Kombination von Lärmschutzwänden mit PV- Anlagen noch nicht ausreichend in der Praxis erprobt. Es fehlt auch an auswertbaren Erfahrungen mit den formalen Rahmenbedingungen und den möglichen Betreibermodellen. An der A10 könnte dazu ein bundesweites Modellprojekt durchgeführt werden, das diese neuen Möglichkeiten aufzeigt. Hier kommen viele dafür günstige Faktoren zusammen: unterschiedliche Konzepte können nebeneinander realisiert werden Realisierung vor den Toren der Bundeshauptstadt Berlin großer Umfang an neu zu bauenden Lärmschutzwänden rechtlich notwendig Baumaßnahmen befinden sich einem fortgeschrittenen Planungsstand West-Ost Verlauf der Autobahn breite öffentlichkeitswirksame Vermittlung bei Einbeziehung der Rastanlage In wie weit die Einbeziehung von Fördermitteln möglich ist, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Bei einer entsprechenden Förderung ließen sich die zu installierenden Lärmschutzeinrichtungen weiter differenzieren. Dazu wäre eine enge Zusammenarbeit mit potentiellen Herstellerfirmen anzustreben. Ob eine Einbeziehung beispielsweise der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in ein solches Modellprojekt möglich ist, wird noch durch das Bundesumweltministerium (BMU) geklärt. Der besonders hohe Innovationsgehalt und die überregionale Bedeutung des Gesamtprojektes legen eine wissenschaftliche Begleitung des Konzeptes nahe - eine Realisierung der wissenschaftlichen Begleitung hängt aber sehr stark von den Entscheidungen der Bundes- und Landesverwaltung zur Realisierung des Gesamtprojektes ab. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 18 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

19 6. FAZIT Die Kombination von Lärmschutzeinrichtungen mit Photovoltaikanlagen ist ein zukunftsorientiertes Feld sowohl für die Politik, als auch für beteiligte Investoren. Die bereits vorhandenen und zukünftig zu errichtenden Lärmschutzwände in der Bundesrepublik Deutschland (und darüber hinaus) bieten ein enormes Potential für die Photovoltaik. Die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sprechen von 8 Millionen Quadratmetern an Lärmschutzwänden allein in Deutschland. Michendorf und Schwielowsee bieten sich beim Ausbau der Autobahn A10 zwischen den Autobahndreiecken Nuthetal und Potsdam für ein groß angelegtes Modellprojekt zur Verknüpfung von Photovoltaik und Lärmschutz geradezu an. Die Lage des Vorhabens in der Hauptstadtregion und die dortige geplante große Baumaßnahme bieten dafür ideale Voraussetzungen. Voruntersuchungen der DEGES haben sowohl die technische Machbarkeit als auch die Wirtschaftlichkeit eines solchen Projektes nachgewiesen - die Realisierung ist also möglich. Die "AG Lärmschutz - Jetzt" und die Gemeinden Michendorf und Schwielowsee haben dafür bereits allen interessierten Betreibern und beteiligten Behörden Ihre Mitarbeit angeboten. Michendorf, den 10. November 2010 Andree Halpap für die AG Lärmschutz Jetzt AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 19 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

20 PHOTOVOLTAIK UND LÄRMSCHUTZ - HANDLUNGSBEDARF Handlungsbedarf für die Bundesverwaltung Klärung der Rahmenbedingungen für Investitionen Dritter an oder auf Anlagen des Bundes (Punkt 5.2) oder auf Anlagen Dritter (Haftung, Gewährleistung, Zugänglichkeit, Nutzungsüberlassung, verkehrsrechtliche Belange). Umsetzung der Eigentümer- und Betreibermodelle (Punkt 5.2) durch Musterverträge und Klärung vergaberechtlicher Fragen. Handlungsbedarf für die Landesverwaltung Klärung der rechtlichen und formalen Voraussetzungen für das Betreiben von PV-Anlagen an Lärmschutzeinrichtungen - unabhängig von Musterverträgen des Bundes (Punkt 5.2). Klärung der Ausschreibungsmodalitäten für Lärmschutzwände mit PV-Modulen (Punkt 5.3). Vorbereitung einer vertraglichen Bindung an das Gesamtprojekt bei zeitlich gestaffelter Realisierung (Punkt 5.4). Prüfung und Abstimmung eines gefördertes Modellprojektes (Punkt 5.5). Suche nach geeigneten Investoren. Handlungsbedarf für die Straßenbauverwaltung / DEGES Vorlage eines neuen Lärmschutzkonzeptes auf Grundlage der auf Lärmschutzwandhöhe der Variante 5 mit PV-Module aufgestockten Variante 7 - unter Einbeziehung des Offenporigen Asphaltes (OPA) und der erhöhten und verlängerten Lärmschutzwände mit PV-Modulen. Beantragung einer Erweiterung der Planfeststellung für das neue Lärmschutzkonzept, für erweiterte Lärmschutzeinrichtungen (Fundamente, Tragfähigkeit, Flächenverfügbarkeit) für eine Veränderung der Planfeststellungsgrenze (siehe Punkte 5.3) und für geänderte Ausgleichs- und Ersatzflächen (Lärmschutzwall, Innenflächen des BAB-Dreiecks Nuthetal). Vorbereitung einer Planfeststellung, die Baurecht auch für die PV-Anlagen herstellt und dem Bebauungsplanerfordernis des EEG genügt. Entwicklung eines Konzeptes zur Einbeziehung der Rastanlage Michendorf-Süd in die Gesamtkonzeption und Zusammenlegung der Planfeststellungsverfahren. Handlungsbedarf für die Planfeststellung (siehe Punkt 5.3) Neuauslegung eines erweiterten Planfeststellungsverfahrens mit einer erweiterten Planfeststellungsgrenze gemäß Ausführungen in Punkt 5.1 und 5.3. geänderten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. neuem Lärmschutzkonzept: Einbau OPA, Verbesserung der Standfestigkeit der Lärmschutzwände, Einbau von PV-Module in Lärmschutzwände und den Lärmschutzwall, Erhöhung der Lärmschutzwände, zusätzlicher Lärmschutzeinrichtungen. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 20 von 20 NEU-LANGERWISCH 4

PHOTOVOLTAIK LÄRMSCHUTZ UND EIN KURZKONZEPT FÜR DIE A10 STAND: 15. JULI 2010. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 1 von 17 NEU-LANGERWISCH 4 14552 MICHENDORF

PHOTOVOLTAIK LÄRMSCHUTZ UND EIN KURZKONZEPT FÜR DIE A10 STAND: 15. JULI 2010. AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 1 von 17 NEU-LANGERWISCH 4 14552 MICHENDORF AG LÄRMSCHUTZ - JETZT PHOTOVOLTAIK UND LÄRMSCHUTZ EIN KURZKONZEPT FÜR DIE A10 STAND: 15. JULI 2010 AG LÄRMSCHUTZ - JETZT Seite 1 von 17 NEU-LANGERWISCH 4 PHOTOVOLTAIK UND LÄRMSCHUTZ EIN KURZKONZEPT FÜR

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