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3 EDITORIAL z Liebe Kolleginnen und Kollegen, um Zeitpunkt der Erstellung dieser Verbandsnachrichten (kurz vor dem Viertelfinale) scheint sich das Sommermärchen der deutschen Fußballnationalmannschaft wie bei der letzten Weltmeisterschaft fortzusetzen. Vor vier Jahren war dies der Startschuss zu einem konjunkturellen Aufschwung; vielleicht ist dies ein gutes Omen für die bereits erkennbar positive wirtschaftliche Entwicklung. Wenn Sie diese Zeilen lesen, wissen Sie auf jeden Fall schon mehr, die Weltmeisterschaft wird entschieden sein. Exportweltmeister werden wir wahrscheinlich nicht so schnell wieder, aber auch der 2. Platz knapp hinter China ist ja nicht schlecht. Der erkennbare Wirtschaftsaufschwung ist zwar positiv, Bankenund Staatsverschuldungskrise sind jedoch nicht beseitigt, bestenfalls vorläufig eingedämmt. Beide Krisen sind auch miteinander verbunden und verstärken sich gegenseitig. So wird die Entscheidung, ob Griechenland endgültig gerettet ist, erst in den nächsten zwei Jahren fallen. Die stark schwankenden Börsen zeigen nach wie vor die Verunsicherung der Anleger. In der EU und den USA drohen japanische Verhältnisse: Eine schwache wirtschaftliche Entwicklung bei stark steigender Staatsverschuldung. Um aus dieser Sackgasse herauszukommen, muss die Sanierung der Staatshaushalte weiter oberste Priorität besitzen. Außerdem sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das Risiko einer Wiederholung der Vorfälle aus dem Oktober 2008 verringert wird. Hierzu sind u.a. eine weltweite Finanzaufsicht und eine Kontrolle der Ratingagenturen notwendig. Die Mitgliederversammlung 2010 in Westerland liegt hinter uns, über den positiven Verlauf dieser Veranstaltung berichten wir in diesen Verbandsnachrichten. Ebenfalls wird berichtet von der Mitgliederversammlung des Deutschen Steuerberaterverbandes in Weimar; aus diesem Anlass ist ein Interview mit dem Präsidenten des DStV Herrn Hans-Christoph Seewald aufgenommen worden, in dem er u.a. die Neuausrichtung der Ziele und der Arbeit des Bundesverbandes erläutert. Der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein hat zusammen mit sieben Steuerberaterpraxen erfolgreich an einer Matrix-Zertifizierung teilgenommen. Einen ausführlichen Bericht über den Ablauf sowie den Sinn und die Ergebnisse dieser Maßnahme finden Sie ebenfalls in dieser Ausgabe. Hinweisen möchte ich noch auf den Steuerberatertag 2010, der vom 10 bis 13. Oktober in Leipzig stattfinden wird rechtzeitige Anmeldung erleichtert die möglichen Hotelreservierung. Die Teilnahme am Steuerberatertag ist immer ein Gewinn und in jeglicher Hinsicht empfehlenswert, fachlich wie auch beim attraktiven Begleitprogramm, was man auch im letzten Jahr in Bremen erleben konnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche uns allen einen schönen Sommer und je nach Planung gute Erholung im Urlaub. Ihr Lars-M. Lanbin 1

4 INHALTSVERZEICHNIS 1 Editorial 3 Wichtige Termine 4 Neue Mitglieder 5 BeraterRat Fortbildung 5 Zur Begrüßung der neuen Azubis: A1 Kurse Einstieg in die DATEV- Finanzbuchführung am PC 5 Mehr Sicherheit bei der Personalauswahl mit Struktur und Gefühl geeignete Mitarbeiter finden 7 Schleswig-Holstein 7 Aktuelles aus dem Landesverband und den Bezirksstellen 12 Mitgliederversammlung am 28. Mai 2010 in Westerland 14 Wir sind zertifiziert! 16 Studentische Unternehmensberatung: Auch in Kiel aktiv 17 Tipp aus der Region: Sommer im Kreis Herzogtum Lauenburg 18 Schwerpunkt: Jahresabschlüsse neue Grundsätze 18 Neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen beschlossen 20 Neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Berufsangehörige 24 DStV fordert Gleichlauf der Herstellungskosten im Handels- und Steuerbilanzrecht 24 Harmonisierung der Bilanzierung in Europa nicht durch IFRS for SMEs 26 Übersicht der Änderungen des BilMoG 28 Was sonst noch interessiert 28 Wir müssen in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen werden Interview mit Hans-Christoph Seewald, Präsident des DStV 30 Neuer DStV-Praxenvergleich 2010 Teilnahme ab jetzt möglich! 31 Praxenbörse Orientierungshilfe beim Kauf oder Verkauf einer Praxis 31 Einbeziehung der Steuerberater in den absoluten Schutz von Berufsgeheimnisträgern 32 Steuerrecht 32 Aktuelle Urteile des Schleswig- Holsteinischen Finanzgerichts 33 Jahressteuergesetz 2010 verfassungswidrig? 34 Rezensionen 36 EDV 36 Rund um gut betreut 37 Server-Pakete zu günstigen Konditionen für die Umstellung auf DATEV pro 38 Berufsrecht 38 Strafrechtliche Risiken von Steuerberatern 40 Kleinanzeigen 43 Impressum 44 Das (Aller-) Letzte Beilagen Agenda DStV Deutscher Steuerberatertag 2

5 WICHTIGE TERMINE 2010 Einführungskurs zum Ausbildungsbeginn (A1 Kurs) Dipl.-Finw. (FH) Maike Oster, StB, Itzehoe und Dipl.-Finw. (FH) Maike Neelsen, StB, Kiel 09. August Bad Segeberg, WAK, Uhr 10. August Schleswig, BBZ SL, Uhr 11. August Altenholz, FHVD, Uhr 12. August Lübeck, Hanse-Schule, Uhr 17. August Elmshorn, WAK, Uhr 18. August Husum, BS-Husum, Uhr 19. August Neumünster, Kiek In, Uhr A3 Kurs Vorbereitung auf die Abschlussprüfung Referententeam 28. August Neumünster, Kiek In, Uhr Das betriebliche Kfz Dipl.-BW (FH) Torsten Querbach, Frankfurt 31. August Schleswig, Hotel Strandhalle, Uhr 01. September Neumünster, Hotel Prisma, Uhr Arztberatung 2010 Dipl.-Finw. Holger Wendland, StB, Erftstadt 14. September Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Uhr Aktuelles Einkommensteuerrecht Prof. Michael Schmitt, Stuttgart 15. September Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Uhr Personengesellschaften Jens Thomsen, Ulsnis 17. September Schleswig, BBZ S, Uhr Aktuelles Steuerrecht Beratungsakzente III Prof. Dr. H.-M. Korth, WP/StB, Dr. Norbert Bolz, Hannover 17. September Neumünster Holstenhallenrestaurant, Uhr Brennpunnkte der Unternehmensbewertung nach dem ErbschaftStG Prof. Dr. Georg Schnitter, Oberhausen 24. September Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Uhr Sozialversicherungsrecht aktuell 2010 Dr. Jürgen Brand, Richter am Landessozialgericht, Essen 30. September Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Uhr Alles Wissenswerte zur Betriebsaufspaltung Dipl.-Finw. Thomas Wiegmann, Kamp-Lintfort 06. Oktober Neumünster, Holstenhallenrestaurant, Uhr 3

6 NEUE MITGLIEDER ab 1. Januar 2010 Timo Eggers, StB Björn Friedemann, Dipl.-Kfm., StB Mühlendamm 3, Elmshorn Barstenkamp 58, Molfsee Jörg W. Hansen, Dipl.-Kfm., StB Liebigstraße 19, Flensburg Werner Hayen, Dipl.-Finw., StB Jahnstraße 60, Quickborn Hendrik Lampen, Dipl.-Kfm., StB Achternfelde 13, Norderstedt Gesine Mandrosch, Dipl.-Kffr., StB Bodener Landstraße 18, Groß Broden Nicole Mentel, StB Manhagener Allee 33, Ahrensburg Thomas Walther, Dipl.-Kfm., StB ab 1. April 2010 Matthias Gehrt, Dipl.-Kfm. (FH), StB Blanckstraße 19, Lübeck An der B76 Nr. 1, Fahrdorf Christoph Junge, Dipl.-Kfm., StB Feldkoppel 16, Hammoor Astrid Kleinwort, StB Fördepromenade 22, Flensburg Michael Pfaff, Dipl.-BW (FH), StB ab 1. Juli 2010 Jan Becker, StB Ebereschenweg 58, Altenholz/Klausdorf Adelheidstraße 30, Kiel Stefan Bobzin, StB Große Altefähre 35/37, Lübeck Oliver Faust, StB Nordhackstedter Straße 3, Schafflund Peter Hoffmann-Fölkersamb, StB, RA Adenauerstraße 19, Kronshagen Regina Krogmann-Schwien, StB Riesewohlder Weg 1, Arkebek Brigitte Schulz, Dipl.-Kffr. (FH), StB Bismarckstraße 12, Westerland/Sylt Wir heißen die Kolleginnen und die Kollegen herzlich willkommen und freuen uns über ihren Beitritt zu unserem Verband. 4

7 BERATERRAT FORTBILDUNG Zur Begrüßung der neuen Azubis In Ihrer Praxis fängt im Sommer ein/e neue/r Auszubildende/r an? Danke, dass Sie jungen Menschen eine Chance geben und dafür sorgen, dass Nachwuchs für die Praxis ausgebildet wird. Ihr Engagement möchten wir belohnen und bieten unseren Verbandsmitgliedern die kostenlose Teilnahme für Ihre Auszubildenden an: A1 Kurse Die Referentinnen Maike Oster, StB in aus Itzehoe und Maike Neelsen, StB in und Geschäftsführerin des Steuerberaterverbandes unterrichten anhand lebensnaher Beispiele die Grundzüge der verschiedenen Steuerarten, der Buchführung, Fristen und Termine und Abläufe in einer Steuerberatungskanzlei Mo Bad Segeberg Di Schleswig Mi Kiel Do Lübeck Di Elmshorn Mi Husum Do Neumünster Jeweils von 09:00 17:00 Uhr (Änderungen vorbehalten). BeraterRat Fortbildung Bleiben Sie in Führung! Einstieg in die DATEV-Finanzbuchführung am PC Beim Einstieg in die DATEV-Finanzbuchführung unterstützen wir Ihre neuen Azubis in Kooperation mit der DATEV eg Kiel mit diesem besonderen Einsteiger-Seminar. Im Vordergrund steht die DATEVBuchungslogik: Wie wird gebucht im DATEV-System? Der DATEV Buchungssatz Buchungen mit Steuerschlüssel Berichtigungsmöglichkeiten Skontobuchungen Buchen von Bank und Kasse Donnerstag , 09:00 16:00h, in Kiel, DATEV-Niederlassung, Hopfenstr. 65 Im Internet können Sie sich schon anmelden: Die schriftliche Einladung zu diesen Terminen erfolgt Mitte Juli. Kontakt: Bianca Barbi Tel. (04 31) (mo do 10:00 15:00) 5

8 BERATERRAT FORTBILDUNG Wiederholungstermin für alle, die das erfolgreiche Seminar im April verpasst haben: Mehr Sicherheit bei der Personalauswahl mit Struktur und Gefühl geeignete Mitarbeiter finden er angekündigte Fachkräftemangel hat die Branche er- D reicht! Das Problem verschärft sich durch den demografischen Wandel in Deutschland: die Bevölkerung altert und der Nachwuchs fehlt. Experten sagen einen harten Wettbewerb um jüngere, gut ausgebildete Arbeitskräfte voraus. Dies wird auch an den Steuerkanzleien nicht vorbeigehen. Barbara Schaefer Doch was ist zu tun? Geeignete Mitarbeiter findet man nicht einfach, sondern man muss sie suchen und dabei systematisch vorgehen, d. h. alle Instrumente benutzen, die geeignet sind, gute Mitarbeiter zu bekommen und sie zu halten. In diesem Seminar befassen wir uns mit Fragen des Personalmarketings in Kanzleien Wie und wo kann man gute Leute finden? Wie können wir eine sichere Auswahl treffen? Was tun wir, um Personal zu halten? Dipl. Kauffrau Barbara Schaefer hat sich spezialisiert auf Themen des Kanzlei-Marketings und der Kanzlei-Führung ( Die nächsten Termine mit Frau Schaefer in Kiel Mehr Sicherheit bei der Personalauswahl SteuerberaterInnen-Workshop (Thema folgt) Telefon und Empfang Visitenkarten der Kanzlei Ich repräsentiere die Kanzlei Verantwortungsbewusster Umgang mit Mandanten Im Internet können Sie sich schon anmelden. Die schriftliche Einladung zu diesen Terminen erfolgt Mitte September. Kontakt: Bianca Barbi Tel. (04 31) (mo do 10:00 15:00) Anzeige Profortis 6

9 SCHLESWIG-HOLSTEIN Aktuelles aus unserem Landesverband und den Bezirksstellen Wiederwahlen in Dithmarschen E nde März fanden turnusmäßig die Wahlen in der Bezirksstelle Dithmarschen statt. Es stellten sich zur Wiederwahl: Elvira Hamann als Bezirksstellenvorsitzende und René Otremba als stellvertretender Bezirksstellenvorsitzender. Beide wurden einstimmig wiedergewählt. Bei Kaffee und Kuchen wurde die Zeit vor dem Beginn des anschließenden Vortrages, für nette Gespräche genutzt. Die Kollegen unterhielten sich nicht nur über Probleme steuerrechtlicher Art: Man diskutierte auch über Praxisstrukturen, die zukünftige Entwicklung des Berufsstandes und die wirtschaftliche Entwicklung in Dithmarschen. Auch kamen Anregungen aus dem Kollegenkreis für Elvira Hamann Kollegenveranstaltungen in Dithmarschen, die stets in der Gaststätte Zur Linde in Meldorf stattfinden. Gerade in der heutigen immer anonymer werdenden Zeit ist man dankbar, wenn man sich in lockerer Atmosphäre mit Gleichgesinnten unterhalten kann. Wie wohl auch in anderen Bezirksstellen, sind es häufig immer dieselben, die an Veranstaltungen des Verbandes teilnehmen. Die anwesenden Kollegen waren sich einig, einen Versuch zu unternehmen, die dithmarscher Kollegen 2 3-mal jährlich im Rahmen von Bezirksstellenveranstaltungen zum Erfahrungsaustausch zusammen zu bekommen. Hier sollten dann Themen wie Ausbildungsplatzsituation, Gebührenrecht, Berufsrecht oder, oder, oder angesprochen werden. Packen wir es an... Die Einladungen werden entsprechend erfolgen und wir als Vertreter des Steuerberaterverbandes würden uns über eine rege Teilnahme freuen. Ihre Elvira Hamann, Brunsbüttel Prof. Dr. Korth erneut in das Board der EFAA gewählt ährend der Generalversammlung der EFAA am W in London wurden Präsident Geoffrey Britton sowie die Board-Mitglieder Prof. Dr. H.-Michael Korth und Hans Rijkse einstimmig wiedergewählt. Neu in das Board gewählt wurde der Spanier Dr. Marcos Anton- Renart, welcher die spanische Mitgliedsorganisation CGCEE vertreten wird. Dr. Anton-Renart ist Professor an der Universität Murcia. Prof. Dr. H.-Michael Korth Wir gratulieren allen Mitgliedern des Boards zur Wahl. DStV-Vizepräsident und EFAA Board-Mitglied Prof. Dr. H.- Michael Korth stellte auf der Konferenz die deutsche Position zu den IFRS for SMEs dar und erläuterte Kritikpunkte, welche gegen eine direkte Übernahme der IFRS for SMEs für deutsche kleine und mittelständische Unternehmen sprechen. 7

10 SCHLESWIG-HOLSTEIN Neuer Vorsteher für das Finanzamt Kiel-Nord: Staatssekretär Dr. Olaf Bastian führt Stephan Ramm ins Amt ein er 44-jährige Regierungsdirektor Ste- D phan Ramm wurde als Vorsteher des Finanzamtes Kiel-Nord von Staatssekretär Dr. Olaf Bastian ins Amt eingeführt. Im Oktober 1999 haben Sie in Kiel-Nord Ihren Dienst in der Steuerverwaltung begonnen. Heute kehren Sie als Vorsteher zurück, sagte Bastian. Nach seinem Einweisungsjahr war Ramm als Sachgebietsleiter im damaligen Finanzamt Schleswig tätig. Im September 2002 wurde er Ausund Fortbildungsreferent bei der Ehemaliger Vorsteher Ulrich Gagzow, Geschäftsführerin Maike Neelsen und neuer Vorsteher Stephan Ramm (v.l.) ehemaligen Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel sowie Leiter der ehemaligen Landesfinanzschule, bevor er im Januar 2003 die Leitung des Bildungszentrums der Steuerverwaltung in Malente übernahm. Der Staatssekretär dankte dem Ständigen Vertreter Thies Franßen, dass er über mehrere Monate das Finanzamt geführt habe, nachdem der damalige Vorsteher Ulrich Gagzow in Pension gegangen war. Wir haben hier ein gutes Team, das für die Steuerverwaltung erfolgreich arbeitet, stellte Bastian fest. Für den Steuerberaterverband nahmen Klaus Lukait aus Kiel und Geschäftsführerin Maike Neelsen teil. Martin Ziemba als Bezirkstellenvorsitzender im Herzogtum Lauenburg wiedergewählt nsere letzte Wahl-Bezirksstellenversammlung im Her- U zogtum Lauenburg verlief zügig und brachte im Ergebnis die einstimmige Wiederwahl unseres Kollegen Martin Ziemba zum Bezirksstellenvorsitzenden. Herzlichen Glückwunsch und Danke für die Bereitschaft, unsere Bezirksstelle für weitere drei Jahre zu führen zusätzlich zur anspruchsvollen Aufgabe im Ausschuss für Europafragen des DStV. Im zweiten Teil servierte uns Doris Andresen-Zöphel, Inhaberin von planvoll controllingberatung, Hamburg, einen sehr interessanten Vortrag aus der Ebene der Unternehmensberatung: Mit ex- Martin Ziemba ternem Controlling die Mandantenbindung stärken. Auch ich reagierte anfangs mit dem Gedanken Mach-ich-doch-schon. Das änderte sich aber schnell in ein Gut-dass-ich-mir-die-Zeitgenommen-habe. Mit überzeugenden Argumenten und kurzweiligen Berichten führte Frau Andresen-Zöphel durch den Teilbereich der Unternehmensberatung Controlling mit dem Ziel Sicherheit durch Orientierung gleichermaßen für Mandanten und Berater. Unternehmensberatung ist ein weites Feld geschaffen für den Steuerberater und seine Mandanten. Hierauf sollten wir uns künftig noch mehr konzentrieren und uns fortbilden, wo es notwendig ist, in der Öffentlichkeit darstellen und durch überzeugende Arbeit werben. Ingrid Lenk 8

11 SCHLESWIG-HOLSTEIN Verabschiedung des langjährigen Vertreters des Vorstehers beim Finanzamt Pinneberg er Vorsitzende der D Bezirksstelle Pinneberg Wilfried Schapke und der Steuerberater Hans-Peter Bockelmann aus der Pinneberger Kanzlei Bockelmann, Hachmann und Schomann haben sich im Namen der Kollegenschaft anlässlich seiner Pensionierung bei dem langjährigen Vertreter des Vorstehers Herrn Gerd Westpahl für viele Jahre angenehme Zusammenarbeit sehr herzlich bedankt. StB Hans-Peter Bockelmann, Gerd Westphal und Bezirksstellenvorsitzender StB Wilfried Schapke (v.l.) Bei Kaffee und Gebäck schaute man auf viele gemeinsame Jahre und Erlebnisse zurück. Herr Westphal hatte stets ein offenes Ohr für Problemstellungen der Kolleginnen und Kollegen. Egal ob es um Fristen für die Abgabe der Jahressteuererklärungen oder um kleine oder größere Ärgernisse im Umgang miteinander ging. Als sichtbares Zeichen des Dankes überreichten sie Herrn Westpahl einen guten Tropfen und ein Buch mit dem Titel Alle lieben Ruhestand. Vom Ministerium ins Finanzamt: Anke Siegmon ist neue Vorsteherin für Eckernförde-Schleswig n Vertretung von seit August 2007 war I Staatssekretär Dr. Siegmon Personalreferentin Olaf Bastian hat Abteilungsleiter Roland Scholze Regierungsdirektorin Anke Siegmon als neue Vorsteherin des Finanzamtes Eckernförde-Schleswig ins Amt eingeführt. Die 49-Jährige kehrt damit in das Gebäude zurück, in dem sie 1992 ihren Dienst in der Steuerverwaltung begann. Für Siegmon wird damit ein Momme Thiesen (li.) und Klaus-Peter Holst (re.) gratulieren für die Bezirksstellen Schleswig und Eckernförde der neuen Vorsteherin Anke Siegmon für den höheren Dienst und stellvertretende Referatsleiterin. Momme Thiesen freute sich in dem Grußwort, das er als Bezirksstellenvorsitzender in Schleswig hielt: Ich kenne Anke Siegmon seit über 30 Jahren, wir haben im Studentenwohnheim auf lang gehegter Wunsch wahr, denn schon damals hatte sie davon gesprochen, dass sie hier gern einmal als Vorsteherin arbeiten wolle. Auch die heutige Außenstelle Schleswig ist ihr gut bekannt, denn sie war dort von 1993 bis 1997 als ständige Vertreterin des Vorstehers und Leiterin verschiedener Sachgebiete tätig. Als Referentin für Steuerstrafrecht und Steuerfahndung war sie ab 1999 in der OFD Kiel und nach deren Auflösung 2003 im Finanzministerium tätig. Hier wurde sie stellvertretende Referatsleiterin; dem gleichen Flur gelebt. Ich habe sie aber nicht nur menschlich seitdem als ausgleichende Person kennengelernt, sondern respektiere auch ihren steuerstrafrechtlichen Sachverstand. Ich hoffe, dass sie dieses Wissen hier nie anwenden muss!. 9

12 SCHLESWIG-HOLSTEIN Rolf Geisler erneut Bezirksstellenvorsitzender in Neumünster n der Mitgliederversammlung der I Bezirksstelle Neumünster hatte Vorsitzender Rolf Geisler eine ganze Menge zu berichten: Die Aktivitäten der Mitglieder vor Ort waren vielfältig, u.a. wurde ein Tag der offenen Tür für potenzielle Azubis angeboten und der Blockunterricht mit der örtlichen Berufsschule abgestimmt. Ein Klimagespräch mit dem Finanzamt verlief harmonisch, für den Herbst Rolf Geisler und Friedrich Wilhelm Oldörp, wiedergewählter Bezirksstellenvorstand in Neumünster wird bereits das nächste Gespräch geplant. Als nächstes Thema für einen Mitglieder-Stammtisch sprachen sich die Mitglieder für DATEV pro aus, Kollege Henning Wannagat wird als Pionier den Abend vorbereiten. Rolf Geisler wurde im Rahmen der Versammlung als Bezirksstellenvorsitzender wiedergewählt, mit ihm wurde sein Stellvertreter Friedrich Wilhelm Oldörp ebenfalls einstimmig wiedergewählt. Anforderungen an Ihre IT durch DATEV pro Kollege Wolfgang Bröker berichtet über DATEV pro it diesem Thema M haben sich die Bezirksstellen Steinburg und Pinneberg, Stormarn und Lübeck sowie Kiel befasst. In einem ausführlichen Vortrag stellte StB Wolfgang Bröker aus Bargteheide aus Kanzleisicht die Herausforderungen der Umstellung dar. Richten Sie sich darauf ein, dass die Umstellung auf DATEV pro ein aufwändiger Prozess wird. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie Zeit bis Ende 2011 haben: Sowohl DATEV als auch die Systempartner werden dann ausgelastet sein. Auch finanziell will die Umstellung geplant sein!, so seine kollegialer Hinweis. Weitere Themen waren virtuelle Server und Auslagerung von Servern. Beim Vortrag wurde Wolfgang Bröker von fachkundigen Beratern der Firma Heinrich Hünicke/Hugo Hamann unterstützt. Ebenfalls wiedergewählt: Michael Strate in Segeberg er Bezirksstellenvorsitzende Michael Strate gab ein- D gangs einen kurzen Überblick über die Tätigkeiten und Entwicklungen des Landesverbandes, wie z. B. Matrix-Zertifizierung, Öffentlichkeitsarbeit und Personalentwicklung in den Praxen. Ferner wurden die Arbeit des gemeinsa- 10

13 SCHLESWIG-HOLSTEIN men Steuerrechtsausschusses und die Entwicklung von Bildungsinstitut und Steuer-Akademie (hier u.a. Ausweitung der Veranstaltungen von 2005 = 79 auf 2009 = 151) dargestellt. Anschließend wurde der bisherige Bezirksstellenvorsitzende Michael Strate einstimmig wiedergewählt. Die bisherige Stellvertreterin Frau Lohse-Theis stellte sich nicht erneut zur Wahl. Auf Vorschlag des Kollegen Strate wurde der Kollege Dipl.-BW (FH) Nils Kind aus Fahrenkrug einstimmig gewählt. ie Delegierten der D Mitgliederversammlung des DStV haben sich anlässlich ihrer Tagung am 11. Juni 2010 in Weimar mit vier Resolutionen für eine mittelstands- und bürgerfreundliche Steuerpolitik ausgesprochen. Neben einem leistungsgerechten Steuerrecht sowie der Vermeidung übermäßiger bürokratischer Pflichten gehört zu den Forderungen der Erhalt eines freiheitlichen Umfeldes für die steuer- Mitgliederversammlung des DStV in Weimar Die Delegierten aus Schleswig Holstein Lars-M. Lanbin, Maike Neelsen, Petra Mattke und Wolfgang Bröker beratenden Berufe. Die Resolution zum Themenkomplex IFRS for SMEs finden Sie beim Schwerpunktthema abgedruckt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Vorschläge des im letzten Jahr gewählten Präsidenten Hans Christoph Seewald zur Modernisierung des Verbandes: Unter anderem mit einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit und einer kontinuierlichen Ansprache der Partner in Politik und Verwaltung soll der Bundesverband noch schlagkräftiger werden als bisher. Haftungsrecht verständlich und praxisnah olker Glies, Fachanwalt für Steuer- V recht aus Hamburg und auf Haftungsrecht spezialisiert, referierte in fünf Bezirksstellenveranstaltungen zu (fast) allen aktuellen Fragen der Steuerberaterhaftung. Vom Umfang der Deckungssumme insbesondere bei Sozien oder Angestellten, von der Abgrenzung zwischen Vertrag und Gefälligkeit bei Beratung Fachanwalt für Steuerrecht Volker Glies zwischen Tür und Angel bis zur Dokumentation der Beratung waren alle typischen Praxisthemen vertreten. Eine Reihe von Beispielsfällen, insbesondere solche aus der Rechtsprechung, rundeten den Vortrag ab. Nach der Sommerpause bietet die Bezirksstelle Dithmarschen den Vortrag am 1.9. an. Die Mitglieder der Bezirksstelle werden wie gewohnt rechtzeitig eingeladen. 11

14 SCHLESWIG-HOLSTEIN ie Mitglie- D derver- sammlung unseres Verbandes in Westerland war für unsere Mitglieder mit einem fantastischen Meerblick verbunden: Als Tagungsort hatten wir das Restaurant Luzifer in Westerland/ Sylt gewählt, und unser Tagungsraum bot Fahrradtour über die Insel Sylt die Aussicht auf die Wellen der Nordsee. Die Versammlung selbst verlief wiederum ausserordentlich harmonisch: Die Neufassung der Satzung wurde einstimmig angenommen. Ingrid Lenk schied nach langen Jahren als Beisitzerin aus dem Vorstand aus, an ihre Stelle wurde Julia Pagel-Kierdorf aus Eckern- Julia Pagel-Kierdorf ist neue Beisitzerin im Verbands-Vorstand förde neu gewählt. Mitgliederversammlung mit Meerblick Zwei Ehrenmitglieder wurden ernannt: Karl-Alfred Held, der mehr als 25 Jahre die Bezirksstelle Eckernförde geleitet hatte, und Hans-Hermann Heims, der lange Vorsitzender der Bezirksstelle Segeberg war und nun noch als Ombudsmann der Steuerberaterkammer für den Berufsstand wirkt. Das Begleitprogramm rundete wie immer den schönen Tag am Meer ab: Bei einer Fahrradtour waren mehr als zwanzig aktive Kollegen auf der Insel Sylt unterwegs, während die meisten Kollegen einen Schiffsausflug machten. Das abendliche Candle- Light-Dinner musste zwar aufgrund einer historischen Holzdecke ohne Kerzen auskommen, war aber besonderes aufgrund der mitreißenden Tanzmusik der Romada Singers der krönende Abschluss. Wir sind noch in der Planung für die kommende Mitgliederversammlung wir informieren Sie rechtzeitig über Termin und Ort! Maike Neelsen, Geschäftsführerin Hans-Hermann Heims (li.) erhält die Ehrenmitgliedsurkunde von Präsident Lars-Michael Lanbin Präsident Lars-Michael Lanbin gratuliert dem neuen Ehrenmitglied Karl-Alfred Held (li.) 12

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16 SCHLESWIG-HOLSTEIN m Winter diesen Jahres be- I gannen wir in der Geschäftsstelle als Mutterschiff der Qualitäts-Matrix mit den Vorarbeiten für das Audit durch den TÜV-Nord. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Wir haben das Audit mit Bravour bestanden! Wir sind zertifiziert! Feierliche Übergabe der Zertifikate in der Geschäftsstelle des Verbandes in Kiel Vieles musste noch vorbereitet werden für das Audit: eine Arbeitssicherheits-Begehung, die uns nach dem Umzug in die neuen Räumlichkeiten allemal wichtig war; die Aktualisierung der Organigramme; die Diskussion und Festlegung von Zielen im Vorstand aber da wir in der Geschäftsstelle viele Abläufe schon mit DATEV- ProCheck erfasst hatten, waren die noch anstehenden Arbeiten zwar umfangreich, aber zu schaffen. Eine wichtige Erkenntnis, die ich im Laufe der Umsetzung hatte: Auch wenn für uns der Anlass für die Zertifizierung die Sicherstellung der staatlichen Förderung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Steuerfachwirt-Kurses war, so hat die Überprüfung aller Vorgänge, das Beschreiben von Abläufen oder einfach das Aufzeichnen von Strukturen an vielen Stellen dazu geführt, dass wir uns gefragt haben: Warum machen wir das? Warum machen wir das so? Können wir das nicht zum Nutzen unserer Mitglieder anders, schlanker, einfach besser machen? So hatten wir bereits vor dem Audit das, was in der Fachsprache Kontinuierlicher Verbesserungsprozess genannt wird. Und einiges kommt noch: Wir arbeiten ab Juli mit DATEV-DMS, um alle Dokumente digital zu verwalten, und wir werden im Sommer eine Zufriedenheits-Umfrage unter den Verbandsmitgliedern und den Teilnehmern unserer Seminare machen. Für die teilnehmenden Kanzleien bedeutete die Zertifizierung zwar ebenfalls viel Arbeit, aber den Nutzen haben wir sofort gesehen, als wir unsere Abläufe beschrieben und geprüft und dann verschlankt haben, so Steuerberaterin Kathleen Klug aus der Kanzlei Ahrens und Sass aus Wedel. Annika Tempel, Steuerberaterin aus Neumünster, ergänzt: Die Mandanten-Zufriedenheits-Umfrage, die wir gemacht haben, hat nicht nur tolles Feedback für uns ergeben wir auch haben viele Ansätze für bessere Beratung bekommen! Die Zertifikate überreichte Präsident Lars- M. Lanbin den Kolleginnen und Kollegen bei einer kleinen Feierstunde im Juni. Im Herbst werden wir zu Info-Veranstaltungen einladen und voraussichtlich noch in diesem Jahr mit einer weiteren Gruppe von Kanzleien die nächste Matrix- Zertifizierung beginnen. Maike Neelsen, Geschäftsführerin Folgende Kanzleien erhielten 2010 das Zertifikat des TÜV Nord: Ahrens und Sass, Steuerberatungsgesellschaft mbh, Wedel Brandenburg und Partner Steuerberater, Rechtsanwälte, Kiel Koch, Bolz & Timm Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Kiel Mews und Johannsen Steuerberatersozietät, Itzehoe Benno Rösler & Alexander Weißenfeld Steuerberatungsgesellschaft, Plön/Eutin Tempel & Partner Steuerberatungsgesellschaft, Neumünster KAMEY Steuerberatungsgesellschaft mbh, Göttingen und Dr. Walter Burger & Partner, Hamburg 14

17 SCHLESWIG-HOLSTEIN Was ist eine Matrix-Zertifizierung? Eine Matrix-Zertifizierung wird auch Gruppenzertifizierung genannt. Hierbei schließen sich z.b. Firmen mit der gleichen Unternehmensausrichtung, z.b. Steuerberater, für die Zertifizierung zusammen. Der große Vorteil ergibt sich daraus, dass bei der Matrixzertifizierung einerseits Checklisten und Erfahrungen ausgetauscht werden können, andererseits nicht alle beteiligten Kanzleien bei einem Zertifizierungsaudit begutachtet werden müssen, sondern nur eine Stichprobe. Dadurch entstehen wesentlich geringere Kosten durch die Zertifizierungsgesellschaft, wenn sie auf jede Kanzlei gleichmäßig umgerechnet werden. Jede Kanzlei bekommt ein eigenes Zertifikat, auch wenn es nicht im Zertifizierungsaudit geprüft wurde. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Qualitätsstandard gemäß den Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2000 Kostenreduzierung von ca. 60 % gegenüber Einzelzertifizierung, Rabatte bei den meisten Berufshaftpflichtversicherungen (u.a. HDI-Gerling bis zu 50%) Verbessertes prozessorientiertes Kanzleimanagement Definition von Qualitätsstandards Kontinuierliche Verbesserung und Kompetenzsteigerung bei den teilnehmenden Kanzleien man lernt voneinander Durchführung der Audits im Stichprobenverfahren je nach Gruppengröße wird das eigene Unternehmen nur alle 3 Jahre auditiert und Organisationsverbesserung im Zuge eines einheitlichen KVP Kanzleibezogenes Zertifikat Laufende Betreuung durch externe Unterstützung Anzeige FIS

18 SCHLESWIG-HOLSTEIN U Studentische Unternehmensberatung: Auch in Kiel aktiv niconsult Region Nord e.v. leistet seit 1997 als Studentische Unternehmensberatung an der Christian-Albrechts- Universität eine effektive und kompetente Beratung. Eine interdisziplinäre Ausrichtung bestehend aus den verschiedensten Fachrichtungen, regelmäßigen Schulungen mit Unternehmen und ein enger Kontakt zu Professoren sichern den hohen Beratungsstandard von UniConsult Region Nord e.v.. Ziel ist es dabei, die Distanz zwischen Lehre und Praxis zu überwinden und unseren Kunden eine hochmotivierte und qualifizierte Beratung zu bieten. Andererseits werden unseren Mitgliedern Kontakte in die Wirtschaft ermöglicht, sich hierüber fortzubilden und der berufliche Einstieg nach dem Studium etwas Studentische Beraterinnen und Berater der UniConsult Region Nord e.v. erleichtert. Wir bieten dabei verschiedene Beratungsschwerpunkte wie Wettbewerbsanalysen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Controlling- und Organisationskonzepte sowie Finanzierungs- und Businesspläne im Umkreis von Kiel an. Schwerpunkt ist dabei die Gründungsberatung aber auch die Beratung bzw. Unterstützung bereits bestehender Unternehmen. Wir erhalten für solche Gründungsprojekte eine gute Unterstützung aus der beratenden Wirtschaft, wie z.b. der deutschen AkademikerFinanz oder der Investitionsbank Schleswig-Holstein, so dass wir auch Projekte weitervermitteln können oder bei Projekten Unterstützung bekommen. Für unser gesamtes Beratungsangebot nehmen wir dabei keine Beiträge auf Stundenbasis. Wir sehen uns als Non-Profit-Beratung, d. h. wir garantieren dem Kunden eine objektive Beratung ohne eigene wirtschaftliche Interessen. Als Vergütung legen wir zusammen mit dem Kunden nach ein bis zwei Vorgesprächen eine Pauschale fest, die abhängig vom Umfang des Projektes ist. Diese Pauschale dient der Aufrechterhaltung des Vereins, seiner laufenden Kosten und Mitgliederwerbung etc., so dass sich kein Mitglied persönlich bereichert. Wir sind stolz auf unser interdisziplinäres Team und hoffen auch in Zukunft auf regen Kontakt aus der Wirtschaft und auf eine erfolgreiche Beratung zukünftiger Kunden. Torben Heinze Vorstandsvorsitzender UniConsult Region Nord e.v. Büroanschrift: UNICONSULT Region Nord, Westring 425, Raum 011b, Kiel info@uniconsult-kiel.de, Web: 16

19 SCHLESWIG-HOLSTEIN U Tipp aus der Region: Sommer im Kreis Herzogtum Lauenburg nsere liebenswerte ländliche Region rund um Ratzeburg lockt mit verträumten Dörfern und historischen Kirchen. Unterwegs kann man sich in einem der vielen urigen Hofcafés stärken. In diesem Sommer werden vom zum fünften Mal Kunst, Kultur und Natur in einem einzigen Programm Kultursommer am Kanal vereint. Unter dem diesjährigen Motto So nah, ganz fern kann man wieder ein einprägsames Spektakel entlang des Elbe-Lübeck-Kanals erleben. Mehr Infos finden Sie unter Büchen, meine Heimatstadt, ist eine beschauliche Stadt im südlichen Herzogtum Lauenburg zwischen Seen und Wäldern. Besonders schön ist eine Fahrradtour entlang der alten Salzstraße zwischen Lauenburg und Lübeck am Elbe-Lübeck- Kanal: Hier gibt es an idyllischen Wasserstraße wunderschöne Natur, historische Schleusen und beschaulichen Schiffsverkehr zu sehen. Ganz in der Nähe ist die Elbschifferstadt Lauenburg, die ebenfalls zu einem gemütlichen Bummel durch die historischen Altstadt direkt an der Elbe einlädt. Ein Ausflug oder ein Kurzurlaub im Kreis Herzogtum Lauenburg lohnt sich ganz bestimmt. Martin Ziemba, Büchen Sommerstimmung am Elbe-Lübeck-Kanal Nutzen Sie für die Gewinnung Ihrer Fachkräfte unsere Internetseite! Unter können Sie Anzeigen aufgeben! (Für Mitglieder kostenfrei, für Nichtmitglieder 50,00 ). Unter den Gesuchen finden Sie fast wöchentlich neue Inserate von Steuerfachangestellten oder Steuerberatern, die Ihr Team verstärken können. 17

20 SCHWERPUNKT: JAHRESABSCHLÜSSE NEUE GRUNDSÄTZE Neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen beschlossen ie Bundeskammerversammlung der Steuerberater hat auf ihrer Sitzung am D eine neue Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen verabschiedet. Diese neuen Regeln finden auf die Erstellung aller Jahresabschlüsse für Berichtszeiträume Anwendung, die nach dem beginnen; für Zeiträume davor ist dies jedoch ebenfalls möglich. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen verändert. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW) hat daher seine bisherige Stellungnahme HFA 4/1996 einer Revision unterzogen. Durch eine intensive Diskussion zwischen Vertretern des IdW und der Steuerberater im Rahmen dieser Überarbeitung konnte erreicht werden, dass künftig Berufsangehörige beider Berufsgruppen nach abgestimmten Grundsätzen die Erstellung von Jahresabschlüssen bearbeiten werden. Am deutlichsten wird dies durch die identischen Bescheinigungstexte, die im Standard S 7 des IdW als auch in der jetzt veröffentlichten Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen vorgesehen sind. Für Steuerberater hat dieser Gleichklang der Erstellungsgrundsätze erhebliche Vorteile, wird doch dem Abschlussadressaten deutlich gemacht, dass für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vergleichbare Qualitätsstandards gelten und die Berufsgruppen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen auf Augenhöhe arbeiten. Inhaltlich zeichnen sich die neuen Grundsätze insbesondere dadurch aus, dass die überarbeiteten Bescheinigungstexte dem Jahresabschlussadressaten bereits aufzeigen, welche Tätigkeiten mit welchem Ergebnis der Steuerberater erbracht hat. Dazu sehen die Grundsätze die Unterscheidung zwischen Erstellung ohne Beurteilung, Erstellung mit Plausibilitätskontrollen sowie den Auftrag zur Erstellung mit umfassender Beurteilung vor. Bereits der Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung im Sinne der vorgenannten Verlautbarung macht den Qualitätsstandard einer durch den Steuerberater erstellten Bilanz deutlich: So umfasst diese die Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen. Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, hat der Steuerberater den Mandanten auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen, die ihm als Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, hinzuweisen, Vorschläge zur Korrektur zu unterbreiten und ggf. auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss zu achten. Hierdurch wird deutlich, dass der Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung seine Fachkompetenz einbringt und der Abschlussadressat ein Zahlenwerk zur Verfügung gestellt bekommt, dass mehr als die Zusammenfassung der vom Mandanten gelieferten Zahlen ist. Die weitergehenden Auftragsarten beinhalten, wie bereits die Titel andeuten, umfassendere Tätigkeiten des Steuerberaters, die die Aussagekraft der erstellten Jahresabschlüsse weiter erhöhen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) hat durch seine Arbeit im gemeinsamen Arbeitskreis Rechnungslegung zusammen mit der Bundessteuerberaterkammer dazu beigetragen, dass die jetzt beschlossene Verlautbarung den Anforderungen der Praxis der Steuerberater gerecht wird. Insbesondere wurde die berechtigte Kritik aus dem Berufsstand in der nunmehr beschlossenen Verlautbarung aufgegriffen und Verweise auf die auf den Bereich der Jahresabschlussprüfung ausgerichteten IdW Standards gestrichen. Aufgabe des DStV und seiner Landesverbände ist es nun, auch die Jahresabschlussadressaten wie Kreditinstitute über die Veränderungen der Berufsgrundsätze zu informieren. Auf der anderen Seite sind alle Berufsangehörigen aufgerufen, sich mit der neuen Verlautbarung auseinander zu setzen und die Anforderungen in die tägliche Arbeit in der Kanzlei umzusetzen. Markus Deutsch, DStV, Berlin 18

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22 SCHWERPUNKT: JAHRESABSCHLÜSSE NEUE GRUNDSÄTZE Neue Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Berufsangehörige Neue Grundsätze für die I. Jahresabschlusserstellung durch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Die Erstellung von Jahresabschlüssen stellt für die Angehörigen der steuerberatenden und prüfenden Berufe einen wesentlichen Teil ihrer beruflichen Aufgaben dar. Für die prüfenden Berufe hat das Institut der Wirtschaftsprüfer mit IDW S 7 (Stand vom ) die Berufsauffassung dargelegt, nach der Wirtschaftsprüfer im Rahmen WP/StB, Erftstadt ihrer Eigenverantwortlichkeit Jahresabschlüsse erstellen und wie der beruflichen Verantwortung bei der Auftragsannahme, der Auftragsdurchführung und der Berichterstattung zu entsprechen ist. IDW S 7 ist verpflichtend anzuwenden bei Erstellungen von Jahresabschlüssen für Berichtszeiträume, die nach dem beginnen. Auf frühere Berichtszeiträume kann dieser IDW Standard bereits vorher freiwillig angewendet werden. II. Überblick über wesentliche Änderungen bzw. Klarstellungen durch IDW S 7 1. Auftragsabgrenzung und Auftragsannahme Mangels einer gesetzlichen Konkretisierung sind ausschließlich Art und Erstellung ohne Beurteilungen Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Umfang der Beauftragung durch den Mandanten für die Auftragsabgrenzung maßgeblich. Entscheidend ist für die Abgrenzung des Auftragsumfanges, inwieweit der Wirtschaftsprüfer auftragsgemäß die Plausibilität bzw. Ordnungsmäßigkeit der Belege, Bücher und Bestandsnachweise zu beurteilen hat. Die vom Wirtschaftsprüfer übernommenen Aufgaben sind dabei je nach Auftragsart mehr oder weniger weitreichend. Dies ist bereits bei der Auftragsannahme zu beachten: Art und Umfang der Auftragsdurchführung sowie die Berichterstattung sind danach auszurichten (IDW S 7 Tz. 12). IDW S 7 Tz. 11 unterscheidet nach dem Grad der Beurteilung der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Unterlagen (Belege, Bücher und Bestandsnachweise) mehrere Arten von Erstellungsaufträgen, die aus untenstehender Grafik ersichtlich werden. (1) Erstellung ohne Beurteilungen Den Mindestumfang einer Jahresabschlusserstellung i.s. dieses IDW Standards stellt die Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Belegen, Büchern und Bestandsnachweisen unter Berücksichtigung der erteilten Auskünfte dar. Bei einem Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilungen hat der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen nach gesetzlichen Vorgaben und nach den innerhalb dieses Rahmens liegenden Anweisungen des Auftraggebers zur Ausübung bestehender Wahlrechte zu entwickeln. Arten von Erstellungsaufträgen Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen Erstellung mit umfassenden Beurteilungen 20

23 SCHWERPUNKT: JAHRESABSCHLÜSSE NEUE GRUNDSÄTZE (2) Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen Ein Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen ist dadurch gekennzeichnet, dass der Wirtschaftsprüfer neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit ihm vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise durch Befragungen und analytische Beurteilungen auf ihre Plausibilität hin beurteilt, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. (3) Erstellung mit umfassenden Beurteilungen Ein Auftrag zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen ist darauf gerichtet, dass sich der Wirtschaftsprüfer neben der eigentlichen Erstellungstätigkeit im Rahmen der Auftragsdurchführung durch geeignete Maßnahmen i.s. der die Abschlussprüfung betreffenden IDW Prüfungsstandards von der Ordnungsmäßigkeit der ihm vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise überzeugt. Anzeige Hugo Hamann 21

24 SCHWERPUNKT: JAHRESABSCHLÜSSE NEUE GRUNDSÄTZE Der IDW Standard bezieht sich wie bisher auf die Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen als Hauptanwendungsfall. Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundsätze des IDW Standards auch bei der Erstellung von Einzelabschlüssen nach 325 Abs. 2a HGB, Konzern- und Zwischenabschlüssen sowie Abschlussbestandteilen sinngemäß anzuwenden sind. Eine Anwendung der Grundsätze des IDW S 7 bei der Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen ist nicht vorgesehen. 2. Auftragsdurchführung Wie bisher darf der Wirtschaftsprüfer nicht an erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss mitwirken. Neu ist der ausdrückliche Hinweis, dass dies insbesondere gilt, wenn Vermögensgegenstände oder Schulden unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit bewertet wurden, obwohl dem tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten offensichtlich entgegenstehen. 4. Bescheinigung Der Wirtschaftsprüfer hat den von ihm erstellten Jahresabschluss mit einer Bescheinigung zu versehen, aus der sich Art und Umfang seiner Tätigkeit ergeben. Die Bescheinigung hat eine klare, schriftlich formulierte Aussage über die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Berufsangehörigen zu enthalten. Unabhängig davon, ob darüber hinaus ein Erstellungsbericht erstellt wird, hat die Bescheinigung folgende Mindestinhalte aufzuweisen: Überschrift Adressat Art des Erstellungsauftrags und eventuelle Ergänzungen Abschlussstichtag bzw. zugrunde liegendes Geschäftsjahr Neu ist ferner der Hinweis in IDW S 7 Tz. 25 auf die Qualitätssicherung; danach muss der Wirtschaftsprüfer in seiner Praxis Regelungen einführen, die mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass bei der Auftragsabwicklung zur Erstellung eines Jahresabschlusses einschließlich der Berichterstattung die gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln beachtet werden. 3. Erstellungsbericht Auch weiterhin wird durch IDW S 7 empfohlen, einen Erstellungsbericht zu erstatten. Die Anforderungen an den Erstellungsbericht bleiben gegenüber HFA 4/1996 im Wesentlichen unverändert. Klargestellt wird nunmehr jedoch, dass ungeachtet der Art des Erstellungsauftrags im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen für den erstellenden Wirtschaftsprüfer eine Redepflicht gegenüber dem Auftraggeber entstehen kann. Im Rahmen der Redepflicht hat der Wirtschaftsprüfer soweit er solche bei der Durchführung des Erstellungsauftrags festgestellt hat über Tatsachen zu berichten, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Wirtschaftsprüfers maßgebende Rechtsvorschriften und vorgelegte Unterlagen Hinweis auf die Einhaltung der Grundsätze des IDW-Standards S 7 Ergebnisse der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers Datum, Ort und Unterschrift Der Wortlaut der Bescheinigung ist in Abhängigkeit von der Auftragsart zu formulieren und darf in seiner Aussage nicht über die vom Berufsangehörigen auftragsgemäß übernommene Verantwortlichkeit hinausgehen. Eine der weitestgehenden Veränderungen betrifft die neuen Musterformulierungen für die Bescheinigungen. Im Gegensatz zu den Formulierungen in HFA 4/1996 wurde nunmehr den Erwartungen der Adressaten in Bezug auf die Aussagen des Berufsangehörigen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung stärker Rechnung getragen. 22

25 IV. Fazit und praktische Handlungsempfehlungen Die neuen Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen werden für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater vor allem bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 zu zusätzlichen Belastungen führen, da gleichzeitig auch erstmals verpflichtend die neuen Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zu beachten sind. Die Analyse des neuen IDW S 7 zeigt, dass sich Änderungen im gesamten Erstellungsprozess von der Auftragsabgrenzung und Auftragsannahme bis zur Bescheinigungsformulierung ergeben. Anzeige ACT Um bereits bei Beginn der Erstellung der Jahresabschlüsse 2010 Anfang des Jahres 2011 über einen im Hinblick auf die neuen Erstellungsgrundsätze und die Normen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes optimierten Erstellungsprozess zu verfügen, sollten schon im Jahr 2010 die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden. Folgende Arbeitsschritte bieten sich an: Information des Berufsangehörigen über die neuen Anforderungen an die Jahresabschlusserstellung Fortbildung der Mitarbeiter im Erstellungsbereich Beschaffung und Erarbeitung von Arbeitshilfen und Checklisten zur Qualitätssicherung und Effizienzsteigerung Erarbeitung bzw. Aktualisierung von Muster- Erstellungsberichten vorzeitige freiwillige Anwendung sowohl der neuen Erstellungsgrundsätze wie auch der BilMoG-Vorschriften auf Jahresabschlüsse 2009 bei einzelnen Pilotfällen aufgrund der bei den Pilotmandaten gesammelten Erfahrungen Optimierung des Erstellungsprozesses StB/WP Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald, Erftstadt Es handelt sich bei diesem Text um einen gekürzten Abdruck aus der Steuerberatung 04/2010 mit freundlicher Genehmigung des Autors.

26 SCHWERPUNKT: JAHRESABSCHLÜSSE NEUE GRUNDSÄTZE DStV fordert Gleichlauf der Herstellungskosten im Handels- und Steuerbilanzrecht Der DStV hat sich mit der Eingabe 4/2010 (abrufbar unter an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gewendet und die Beibehaltung des Gleichlaufs der Herstellungskosten in Steuer- und Handelsbilanz gefordert. n dem am vom BMF veröffentlichten Erlass zur Auslegung des 5 Abs. 1 Ein- I kommensteuergesetz (EStG) bekennt sich das BMF zu einer Auslegung des 5 Abs. 1 S Halbs. EStG dahingehend, dass steuerliche Wahlrechte nunmehr unabhängig von der Handelsbilanz ausgeübt werden dürfen. Die zahlreiche Kritik aus der Praxis so auch vom DStV hat das Ministerium nicht zu einem Umdenken bewegen können. Im Vergleich zur Entwurfsfassung enthält das nunmehr veröffentlichte endgültige BMFSchreiben eine weitere, für den Berufsstand erhebliche Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage. Nach Rdnr. 8 des vorgenannten BMF-Schreibens soll entgegen der bisher vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. R 6.3 Abs. 4 S. 1 der Einkommensteuerrichtlinien 2008) der Umfang der zu aktivierenden Herstellungskosten in der Steuerbilanz ausgeweitet werden. Es sollen nun auch die in 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten (Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen, für freiwillige soziale Leistungen und die betriebliche Altersvorsorge) verpflichtend einbezogen werden. Da handelsrechtlich weiterhin ein Aktivierungswahlrecht für derartige Kosten besteht, führt diese veränderte Verwaltungsauffassung grundsätzlich zu einem weiteren Auseinanderfallen zwischen Steuerund Handelsbilanz. Darüber hinaus dürfte die zutreffende Ermittlung derartiger Kostenanteile gerade für den Mittelstand erhebliche Probleme aufwerfen, da eine Kostenträgerrechnung nicht in allen Betrieben implementiert sein wird. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, werden sich auch die Mitgliedsverbände des DStV an die jeweiligen Landesfinanzministerien wenden, um so das Anliegen zu unterstreichen. Markus Deutsch, DStV, Berlin Harmonisierung der Bilanzierung in Europa nicht durch IFRS for SMEs ie Europäische Kommission plan das in der 4. I und 7. EG-Richtlinie geregelte europäische Bilanzrecht zu überarbeiten. Die gemeinschaftsrechtlichen Regeln geben auch für Deutschland den Gestaltungsrahmen für die nationalen Bilanzierungsvorschriften vor. Mehrere europäische Länder drängen zu einer Einführung des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS for SMEs (International Financial Reporting Standard for Small and Medium- Sized Entities) für kleine und mittelständische Unternehmen. Dieser Standard wird von dem privaten IASB (International Accounting Standards Board) herausgegeben. Das IASB plant eine regelmäßige Überarbeitung des Standards, welche alle 2 3 Jahre erfolgen soll. 24

27 Die Delegierten der DStV-Mitgliederversammlung fordern die deutschen Vertreter im Europaparlament und die Bundesregierung auf, sich für eine Weiterentwicklung der 4. und 7. Richtlinie und gegen eine direkte Übernahme des IFRS for SMEs einzusetzen. Dadurch kann, wie auch bei der Überarbeitung des deutschen Bilanzrechts durch das BilMoG erfolgt, durch Übernahme ausgewählter Regelungen eine Annäherung an internationale Standards erfolgen, ohne dass systematische Nachteile des IFRS for SMEs in die europäische Bilanzierung integriert werden müssen. Anzeige ACT Eine Harmonisierung der Bilanzierung durch eine Übernahme des IFRS for SMEs durch einen Verweis in den Richtlinien ist abzulehnen, weil: eine Bilanzierung nach IFRS for SMEs zu stark den Informationszweck der Rechnungslegung für Investoren betont, dieser aber gerade bei mittelständischen Unternehmen nicht überbewertet werden darf, die Bilanz in Deutschland Grundlage der Ausschüttungsbemessung und so unmittelbar mit der Kapitalerhaltung bei haftungsbeschränkten Gesellschaftsformen verbunden ist, welche der Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen dient, eine IFRS for SMEs-Bilanz diesen Zweck jedoch nicht erfüllt, IFRS for SMEs zu stark das Fair Value-Konzept betont und dieses sich in den Ländern, welche es bereits anwenden, in der Finanzmarktkrise als Brandbeschleuniger erwiesen hat, da noch nicht am Markt realisierte Wertsteigerungen von Beteiligungen und Finanzanlagen bereits gewinnerhöhend bilanziert wurden und die Vorschriften zur Rechnungslegung in Europa weiterhin von demokratisch legitimierten Gremien verabschiedet werden müssen und nicht von der regelmäßigen Überarbeitung und Entscheidung des IASB abhängen dürfen. Resolution der DStV-Mitgliederversammlung am 11.

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