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1 "Wer in Bildung investiert, erzielt eine höhere Rendite als am Kapitalmarkt. Einrichtungen wie die private DIU machen dies möglich." Prof. Dr. h.c. Nikolaus Schweickart, Kurator der Dresden International University, Vorstand der ALTANA Kulturstiftung Sehr geehrte/r Studieninteressent/in der Dresden International University, wir freuen uns Sie heute nicht nur über unserer Universität zu informieren, sondern möchten Ihnen auch Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studiums vorstellen. Neben der Eigenfinanzierung kommt für die Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten in Betracht. Welches dieser Instrumente im Einzelfall in Frage kommt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da zahlreiche individuelle Faktoren (z.b. Art des Erststudiums, berufliche Tätigkeit, Geschlecht, Wohnort, Nationalität, Höhe des Einkommens u.a.m.) hierauf Einfluss nehmen können. Grundsätzlich sind mehrere Möglichkeiten der Förderung, die teilweise kumulativ in Anspruch genommen werden können, in Erwägung zu ziehen und sollten von Ihnen ggf. bei den zuständigen Stellen nachgefragt werden: Deutsche Bank Die Deutsche Bank bietet Studenten der DIU die Möglichkeit mit monatlichen Auszahlungsraten von bis zu 800 Ihr Studium zu finanzieren. Ein Jahr nach Ihrem erfolgreichen Abschluss können Sie dann einen individuellen Rückzahlungsplan mit einer Laufzeit von bis zu 144 Monaten vereinbaren. Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner für eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Ihr Ansprechpartner bei der Deutschen Bank AG ist: Herr Heiko Heller Deutsche Bank PGK AG Kesselsdorfer Str Dresden Tel. 0351/ DKB Seit Anfang 2009 bietet die DKB den neuen DKB-Studenten-Bildungsfonds an. Mit einer monatlichen Auszahlungsrate von bis zu 650 erhalten deutsche Studierende die zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben eine Förderung ohne bankenübliche Sicherheiten vorweisen zu müssen. Alle Informationen finden Sie unter Kontakt: Telefon:

2 Bildungsfonds Vorausgesetzt Sie sind an einer staatlich anerkannten Universität eingeschrieben und haben das mehrstufige online-bewerbungsverfahren bestanden, werden Aufbaustudien und weiterführende Masterstudiengänge ohne Altersbeschränkung gefördert. (Bachelorstudiengänge im Ausnahmefall). Dabei werden keine Sicherheiten benötigt, sondern nur eine Schufa Prüfung vorgenommen. Beim Bildungsfonds ist Ihre Qualifikation ausschlaggebend! Die Rückzahlung erfolgt einkommensabhängig von Ihrem späteren Bruttogehalt. Deshalb steht der tatsächliche Rückzahlungsbetrag erst im Nachhinein fest. Selbstverständlich wird aber eine maximale Effektivverzinsung im Studienfördervertrag angegeben, d.h. Sie kennen in jedem Fall den für Sie teuersten Zinssatz. Den günstigsten kennen Sie auch: im Extremfall (z.b. bei lang andauernder Arbeitslosigkeit nach dem Studium) haben Sie bei einer Bildungsfonds-Finanzierung gar nichts zurückzuzahlen. Aufstiegsstipendium Diese Möglichkeit steht Studenten für ein Erststudium offen. Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung junge, besonders begabte Menschen mit Berufsausbildung durch Weiterbildungsstipendien im Rahmen des Programms "Begabtenförderung berufliche Bildung". Damit können fachbezogene sowie fachübergreifende Maßnahmen finanziert werden, wie etwa Sprachkurse übernahm die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm und koordiniert es seitdem im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wurde dieses Förderprogramm um die Möglichkeit eines Aufstiegsstipendiums für ein Hochschulstudium erweitert (siehe BMBF-Pressemeldung vom ). Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für ein Aufstiegsstiegsstipendium bewerben. Steuerliche Absetzbarkeit Als eines der wichtigsten Instrumente ist die steuerliche Geltendmachung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung zu nennen. Alle Aufwendungen, die durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme entstehen (neben den direkten Kosten wie Semesterbeiträge auch mittelbare Kosten wie Fahrtkosten, Telefon- und Internetgebühren, etc.), können in der Steuerklärung als Weitbildungskosten oder als Ausbildungskosten angegeben werden. Zu Weiterbildungskosten hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2002 ein Grundsatzurteil ( gesprochen. Danach sind Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist. Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen. Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt. 2

3 Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Die Bundesagentur für Arbeit bietet für unterschiedliche Personengruppen diverse Förderprogramme an, so etwa die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45. Im Zuge der "freien Förderung" nach 10 SGB III haben die regionalen Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Die Agenturen können eigene Förderschwerpunkte festlegen, so dass die Förderung einer Maßnahme bei der einen Agentur nicht bedeutet, dass die gleiche Maßnahme auch in anderen Kommunen gefördert wird. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur die für Sie zuständige Agentur bzw. Ihr Arbeitsberater geben. Arbeitnehmern kann die Bundesagentur für Arbeit auch einen Bildungsgutschein ausstellen, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Informationen zu diesen Förderinstrumenten gibt die Bundesagentur für Arbeit. Weiterbildungsprämie - Weiterbildungssparen - Weiterbildungsdarlehen Unter der Überschrift 'Konzeption zum Lernen im Lebenslauf' hat die Bundesregierung im April 2008 zahlreiche Initiativen beschlossen, die das Lebenslange Lernen erleichtern sollen. Dazu zählen auch finanzielle Maßnahmen, welche die Bereitschaft zur Weiterbildung fördern und die Weiterbildungsquote in Deutschland steigern sollen. Seit Dezember 2008 können Prämiengutscheine im Rahmen der Weiterbildungsprämie bundesweit bei zugelassenen Beratungsstellen beantragt werden. Informationen zum Weiterbildungssparen und des zu Weiterbildungsdarlehen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Förderung durch den Arbeitgeber Nicht wenige Unternehmen bzw. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes übernehmen für ihre Beschäftigten ganz oder teilweise die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, auch für ein Fernstudium. Fragen Sie Ihre Vorgesetzten bzw. Ihre Personalabteilung nach dieser Möglichkeit. Bildungsurlaub Außer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachen und Thüringen bestehen gesetzliche Regelungen die ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit bieten, sich für eine gewisse Zeit von ihrer Arbeitsstelle freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Gern unterstützen wir Sie, und beantragen die Anerkennung Ihres Studiengangs in Ihrem Bundesland. 3

4 Förderung durch freie Stiftungen und ähnliche Institutionen / Stipendien In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Die Fülle der in Deutschland existierenden Stiftungen lässt es nicht zu, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Bitte informieren Sie sich daher selbst bei den in Frage kommenden Stiftungen. Eine Übersicht finden Sie bspw. bei der Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen oder der Datenbank des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Stipendien-Sponsoren-fuers-Studium / Deutsche Bildung GmbH. MINT Excellence Das Stipendienprogramm der Manfred Lautenschläger-Stiftung Das Stipendienprogramm kombiniert finanzielle und fachliche Förderung. Zusätzlich zur Vergabe von 30 Stipendien werden pro Jahr 300 Studierende der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in das exklusive Netzwerk des Stipendienprogramms aufgenommen. Neben dem fachlichen Know-How, das die Studierenden im Studium vermittelt bekommen, haben sie die einmalige Chance, in diesem exklusiven MINT-Netzwerk zusätzliche Qualifikationen und Kompetenzen zu erwerben, die für den erfolgreichen Berufseinstieg und eine Karriere im MINT-Bereich mittlerweile unverzichtbar sind. Darüber hinaus kommen die Studierenden mit interessanten Menschen aus dem MINTBereich zusammen und können im Netzwerk wichtige Kontakte knüpfen. Teilnehmen können Studierende der MINT-Fächer, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind (Bachelor- und Diplom-Studenten ab dem 2. Semester, Master- Studenten ab dem 1. Semester). Weitere Informationen finden Sie unter 4

5 ESF Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Förderzeitraum 2007 bis 2013 Einzelbetriebliches Förderverfahren Antragsteller = Unternehmen Unternehmen mit weniger als 500 MA; Firmensitz / Niederlassung Sachsen; Weiterbildung durch externen Dienstleister Weiterbildungsscheck Sachsen Antragsteller = Privatperson a) durchschnittl. Monatsgehalt < ; oder b) durchschnittl. Monatsgehalt > und < 4150 und Alter > 50 oder Leiharbeitnehmer oder befristet angestellt oder mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben ; Wohnort Sachsen Förderung der Weiterbildungskosten Förderung der Weiterbildungskosten Mindestfördersumme 200 Mindestkosten a) 650 b) 1000 Förderquote 60 bis 80% Förderquote a) 80% b) 50 % Erstattungsprinzip Erstattungsprinzip keine Förderung von Unternehmen des keine Förderung von MA aus Unternehmen öffentlichen Rechts des öffentlichen Rechts Einzelbetriebliches Förderverfahren Antragsteller - Unternehmer Gefördert werden Weiterbildungsprojekte zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen vorrangig mit folgenden Schwerpunkten: Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze Unterstützung von Prozess- und Produktionsinnovation in Unternehmen und zum Technologietransfer Verbesserung des unternehmerischen Denken und Handelns von Mitarbeiter Professionalisierung des Unternehmensmanagement in den Themenbereichen Unternehmensführung, strategischer Unternehmensplanung und Marketing sowie der Qualifizierung von Unternehmensnachfolgern bzw. übergebern Erwerb, Ausbau und Erhalt interkultureller Kompetenzen und Kompetenzen im Bereich internationales Marketing - Qualifizierungsprogramm Ausland Fördervoraussetzungen Zuschüsse können nur gewährt werden: die Maßnahmen noch nicht begonnen haben und noch keine verbindliche Anmeldung bzw. Vertragsabschluss erfolgt ist Förderfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler 5

6 Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. z.b. WeGebAU Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit, Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) - IHK / HWK Branche und Weiterbildungsinhalte sind zuordenbar zur Richtlinie Berufliche Bildung des SMWA/SMUL Zuwendungsempfänger Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter, mit Sitz bzw. Niederlassung im Freistaat Sachsen, die ihre Mitarbeiter durch externe Dienstleister weiterbilden wollen. Keine Förderung von Unternehmen des öffentlichen Rechts sowie von Unternehmen, an denen Gebiets- und Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts die Kapitalmehrheit bilden Zuschusshöhe Anteilsfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss ab 200,00 Auszahlung erfolgt nach Einreichung Verwendungsnachweis Zielgruppe Die Teilnehmer sollten mindestens folgenden Zielgruppen angehören: Beschäftigte, Unternehmer Praktikanten, Werkstudenten (SMWA) bzw. Studenten (SMUL) in begründeten Fällen Azubis, Arbeitslose Nur im Bereich SMWA förderfähig Selbständige, Freiberufler Teilnehmer müssen Hauptwohnsitz / Arbeitsstätte in Sachsen haben. Es gelten folgende Förderhöchstsätze: WB-Maßnahme < 50 MA < 250 MA >= 250 MA (Anreizfunktion beachten) Allgemein 80% 70% 60% Speziell 45% 35% 25% Für benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 2g der Verordnung (EG) Nr. 68/ % (aber maximal 80% möglich) Antragstellung Formgebundener Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn zur SAB Teilnehmerliste 3 Angebote mit begründeter Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot Formblatt Arbeitnehmererklärung (Formblatt SAB) oder Negativerklärung BA nur bei 1. Antrag bzw. bei Änderungen erforderlich: o aktueller Nachweis der Tätigkeit im Freistaat Sachsen o Identitätsfeststellung (SAB-Formblatt) o KMU-Bewertung (SAB-Formblatt für UN mit weniger als 250 MA) 6

7 o Formblatt Anreizeffekt (SAB-Formblatt für UN mit 250 und mehr MA) Formulare siehe Weiterbildungsscheck SachsenSachsen Antragsteller = Hauptwohnsitz in Sachsen Fördervoraussetzungen Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die aktuelle oder künftige Tätigkeit vermitteln keine innerbetriebliche oder freizeitorientierte Weiterbildung Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben, keine verbindliche Anmeldung Einholung von 3 Angeboten (wirtschaftlichstes Angebot wird gewählt) nachrangig zu nationalen Förderungen, z.b. AFBG (MeisterBAFöG) Eckpunkte zur Förderung Variante 1 persönliche Fördervoraussetzungen des Antragstellers: Arbeitsverhältnis besteht und durchschnittliches Einkommen bis (brutto) dann mögliche Förderung: Maßnahmekosten ab 650 sind förderfähig der Zuschuss beträgt 80 % Eigenanteil 20 % Achtung! Mitarbeiter bei Unternehmen der öffentlichen Hand sind nicht förderfähig Variante 2 persönliche Fördervoraussetzungen des Antragstellers: Arbeitsverhältnis besteht und Einkommen über bis (brutto) und einer der folgenden Zielgruppen zuordenbar * Ältere (50+) oder * Beschäftigte, die ersten akademischen Abschluss anstreben oder * Beschäftigte in Teilzeit, Leiharbeit, Befristung dann mögliche Förderung: Maßnahmekosten ab Zuschuss 50 % Eigenanteil 50 % 7

8 Formgebundener Antrag mindestens 6 Wochen vor Beginn zur SAB Kopie des aktuellen Einkommensnachweises (Jahreslohnbescheinigung / kumulierter Gehaltsnachweis / Steuerbescheid vom Vorjahr / bzw. bei Neueinstellung im laufenden Jahr: Arbeitsvertrag mit Lohnangaben) Kopie Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung 3 Angebote mit begründeter Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot Formulare siehe Wir hoffen, Ihnen damit die Entscheidung für das Studium zu erleichtern und freuen uns sehr darauf, Sie auf Ihrem weiteren Bildungsweg begleiten zu dürfen! Sie erreichen uns unter. Stefan Erbe Stefan.erbe@di-uni.de Christiane Laumann Christiane.laumann@di-uni.de Ihre Dresden International University 8

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