Nicht auf Kosten späterer Generationen wohnen Warum Hypozins-Veränderungen nicht überall in der FGZ wirken

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1 Nicht auf Kosten späterer Generationen wohnen Warum Hypozins-Veränderungen nicht überall in der FGZ wirken Der Hypothekarzins sinkt und sinkt, und damit bezahlen all jene weniger Zinsen, die ihre Wohnobjekte mit variablen Hypotheken finanziert haben. Entsprechend fordert der Mieterinnen- und Mieterverband die Vermieter auf, die Mieten zu senken. Als gemeinnützige Genossenschaft ist die FGZ an die sogenannte Kostenmiete bzw. an die vom Staat vorgeschriebene höchstzulässige Mietzinssumme gebunden. In den meisten FGZ-Etappen ist diese Summe bei weitem nicht erreicht. Entsprechend werden dort die Mieten nicht gesenkt. VON ALFONS SONDEREGGER Seit Oktober 2002 rutscht der sogenannte Leitzinssatz der Zürcher Kantonalbank (ZKB) in schnellem Rhythmus bergab. Mit dem Leitzinssatz ist der variable Zinsfuss für bestehende erste Hypotheken auf Wohnliegenschaften gemeint. Per 1. Oktober 2002 lag er noch bei 3,75 Prozent, dann wurde er per 1. März auf 3,5 Prozent gesenkt, und bereits ist eine weitere Senkung auf 3,25 Prozent per 1. Juni 2003 angekündigt. Aufgrund dieser Entwicklung hat sich der FGZ-Vorstand gleich mehrmals mit der Frage einer Mietzinssenkung befassen müssen. Generell fände es der Vorstand natürlich schön, wenn er die Mieten in allen Etappen jeweils senken könnte. Der Dank vieler Mieterinnen und Mieter wäre ihm vermutlich gewiss. Doch für gemeinnützige Genossenschaften wie die FGZ gelten spezielle Regeln: Massgebend ist zum einen die sogenannte Kostenmiete und zum andern die höchstzulässige Mietzinssumme pro Bauetappe. Das zweite wird von der städtischen Wohnbauförderungsbehörde kontrolliert. Entsprechend müssen Beschwerden gegen Mietzins-Entscheide des FGZ-Vorstandes jeweils an das städtische Büro für Wohnbauförderung (Fraumünsterstrasse 27, 8022 Zürich) gerichtet werden. Höchstzulässige Mietzinssumme ist mehrheitlich nicht erreicht In der FGZ ist es so, dass die höchstzulässige Mietzinssumme in den meisten Etappen deutlich verfehlt wird. Nimmt man die ganze FGZ, dann wurde im vergangenen Jahr (2002) gerade mal 89,7 Prozent der Kostenmiete verlangt und bezahlt. Nimmt man auch noch die Jahre vorher unter die Lupe, dann zeigt sich, dass früher ein noch geringerer Anteil der Kostenmiete ver- FGZ-Intern fgz-info 1/03 1

2 FGZ-Intern langt wurde. Das bedeutet, dass die FGZ in vielen Etappen seit Jahren eigentlich zu wenig Miete einfordert. Dieses «zu wenig» hat Folgen: Die FGZ kommt bei grösseren Sanierungen fast immer in Not, weil sie zu viel der Sanierungskosten (70-85%) auf den Mietzins überwälzen muss, und das trifft die Mieterinnen und Mieter oft sehr hart. Das jüngste Beispiel dafür ist die Friesenberghalde mit happigen Mietzinsaufschlägen nach der Renovation. Das heisst: Viele von uns wohnen derzeit tendenziell zu günstig und leben damit ein Stück weit auf Kosten der künftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Was heisst Kostenmiete genau? Wie der Name andeutet, sollen mit der Kostenmiete nur die tatsächlichen Aufwändungen für ein Wohnobjekt eingefordert werden. Im Unterschied zu einem normalen privaten Vermieter dürfen gemeinnützige Genossenschaften keine Gewinne erwirtschaften, sondern sie sind verpflichtet, genau so viel Miete zu verlangen, wie sie für die Bewirtschaftung tatsächlich ausgeben. Wie wird nun die Kostenmiete errechnet? Die Berechnungsart stützt sich auf eine in der Praxis erprobte Formel, die auch vom Mieterinnen- und Mieterverband als tauglich und mieterfreundlich eingestuft wird. Die Kostenmiete setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: 1. Aus dem Zins für das eingesetzte Kapital (Anlagewert inkl. Land). Dieses Kapital verringert sich dann etwas, wenn eine Siedlung subventionierte Wohnungen enthält. In diesen Fällen sind die vom Staat erhaltenen Subventionen vom Anlagewert In der 7. FGZ-Bauetappe (Schweighofstrasse) entsprechen die Mietzinsen recht genau den effektiven Kosten bzw. der Kostenmiete. 2 fgz-info 1/03

3 bzw. vom eingesetzten Kapital abzuziehen, was den Netto-Anlagewert ergibt. Und 2. aus der sogenannten Quote auf dem Gebäudeversicherungswert. Dieser Wert, der alle paar Jahre vom Kanton der Teuerung angepasst wird, zeigt den Betrag an, der für einen allfälligen gleichen Neubau (ohne Landkosten) aufzuwänden wäre. Mit der Summe, die sich aus dieser Quote ergibt, sind alle Betriebskosten abgegolten, das heisst die Aufwände für Unterhalt, Verwaltung, Abgaben und Gebühren, Abschreibungen sowie für den Erneuerungsfonds. Die Stadt schreibt bei Neubauten eine Quote von mindestens 2,5% vor, bei Altbauten eine solche von 3% (in Ausnahmefällen von 3,25%). Die 7. Etappe liegt fast präzise auf Höhe der Kostenmiete Um das Ganze zu veranschaulichen, nehmen wir als Beispiel die 7. Etappe entlang der Schweighofstrasse (zwischen Bachtobelstrasse und Hagacker), die vor 14 Jahren (1989) bezogen worden ist und 60 Wohnungen umfasst. Weil es sich um einen noch eher jungen Ersatzneubau handelt, entsprechen die Mietzinsen hier ziemlich genau den effektiven Kosten bzw. der Kostenmiete. Der Anlagewert der 7. Etappe beträgt inklusive Land 18,007 Mio. Franken; weil sich in der Etappe subventionierte Wohnungen befinden, verringert sich dieser um die vom Staat erhaltene Subventionssumme ( ) auf 17,224 Mio. Franken (Nettoanlagewert). Der Gebäudeversicherungswert der 7.Etappe macht 18,927 Mio. Franken aus. Für die Ermittlung der Kostenmiete bzw. der höchstzulässigen Mietzinssumme ergibt sich bei einem Leitzinssatz von 3,25 Prozent per 1. Juni 2003 folgendes: 3,25 % Zins auf dem Anlagewert von 17,224 Mio. = Fr ,00 % Quote auf dem Gebäudeversicherungswert von 18,927 Mio. = Fr Höchstzulässige Mietzinssumme pro Jahr = Fr Höchstzulässige Mietzinssumme pro Monat = Fr Tatsächlich hat die FGZ aus der 7. Etappe im März 2003 etwas weniger als die oben errechneten Franken eingenommen, nämlich genau Franken und im März war der Leitzinssatz bekanntlich mit 3,5% noch höher als 3,25%. Diese 3,5% hätten eigentlich Mietzinseinnahmen bis Franken erlaubt. Fazit: Die 7. Etappe liegt auch noch ab Juni (3,25% Leitzinssatz) weiterhin unter der dann geltenden Höchstmie- fgz-info 1/03 3

4 FGZ-Intern te von Franken (siehe obige Berechnung). Sie gehört damit zu jenen FGZ-Etappen, die sehr gut auf Kurs sind, entrichtet sie doch ab Juni 98,1 Prozent der höchstmöglichen Mietzinssumme. Diverse Altbauten liegen deutlich unter der Kostenmiete Rechnet man die Kostenmiete wie im Beispiel der 7. Etappe auf dem Hypo- Leitsatz von 3,25 Prozent, der ab 1. Juni gilt, dann stellt man fest, dass zahlreiche FGZ-Etappen deutlich weniger als die höchstzulässige Mietzinssumme entrichten. Es gibt gar Etappen wie die vierte (Staffelhof) oder die zehnte (Altbauten Unterer Schweighof), die über 20% unter dieser höchstzulässigen Mietzinssumme liegen. Beides sind Etappen, die vor grossen baulichen Veränderungen stehen. Andere Etappen wie die zweite, die fünfte (Kleinalbis), die achte (Grossalbis) oder die zwölfte (Langweid/Rossweidli) verpassen die höchstzulässige Mietzinssumme um 8-12 Prozent. Dass die bisherigen Mieten in etlichen Etappen derart tief liegen, hat zum einen mit dem Bestreben der FGZ zu tun, möglichst günstige Mieten einzufordern, zum andern aber wohl damit, dass wertvermehrende Unterhaltsarbeiten aufgeschoben und/oder nicht auf die Mieten geschlagen wurden. Ein weiterer Grund liegt darin, dass die FGZ-Mieten den Bauteuerungs- Schritt nicht mitgemacht haben, den der Gebäudeversicherungswert vom Kanton etwa alle zehn Jahre verordnet bekommt. Die Aufteuerung des Gebäudeversicherungswertes erhöht natürlich die höchstzulässige Mietzinssumme und vergrössert die Differenz zur stehengebliebenen FGZ-Miete. Der FGZ-Vorstand müsste sich zumindest Gedanken machen, ob er bei der nächsten Aufteuerung des Gebäudeversicherungswertes nicht mietzinsmässig nachziehen sollte. Denn wenn in ein paar Jahren renoviert werden muss, sind die Bauarbeiten zweifellos teurer als heute. Spielraum via Landpreis? In all den oben genannten Etappen, die alle auf FGZ-eigenem Boden stehen, ist der Landpreis äusserst tief eingesetzt, was auch den Anlagewert tiefer hält. Bei einer langfristigen Mietzinspolitik wäre zu überlegen, ob z.b. bei relativ teuren Ersatzneubauten auf FGZ-eigenen Boden nicht eine unterschiedliche Landwert-Anrechnung dafür verwendet werden könnte, die Mieten zu differenzieren je nach Einkommen der Mieterinnen und Mieter. Im nicht subventionierten gemeinnützigen Wohnungsbau wird davon ausgegangen, dass etwa 15% der Miete auf den Landwert entfallen. Bei den Bauetappen auf eigenem Land (das ist überall ausser bei den Etappen 20 bis 24 der Fall) hat die FGZ einen gewissen Spielraum, um die Höhe des 4 fgz-info 1/03

5 Anlagewertes zu bestimmen. Je tiefer der eingesetzte Landpreis, um so tiefer der Anlagewert und umso niedriger die Kostenmiete. Wann darf die Kostenmiete tiefer als die höchstzulässige Miete sein? Die Kostenmiete dürfte immer dann tiefer als die höchstzulässige Mietzinssumme sein, wenn die Zinsaufwände der FGZ für das Fremdkapital weniger ausmachen als der Leitzinssatz der Kantonalbank. Das ist momentan der Fall, weil auch die FGZ zurzeit sehr günstiges Fremdkapital erhält, und die Normal-Hypotheken damit in den Hintergrund gerückt werden. Diese Zins-Verbilligung hat in den letzten fünf Jahren immer zwischen 1,72 und 4,40 % der höchstmöglichen Mietzinssumme betragen. Das ist zwar etwas, aber es ist auch nicht besonders viel. Wenn nun aber einzelne Etappen weniger als 90 Prozent der höchstzulässigen Mietzinssumme einbringen, dann geht die Rechnung für die FGZ zweifellos nicht mehr auf. Dem FGZ-Vorstand geht es überhaupt nicht darum, einfach in jedem Fall die höchstzulässige Mietzinssumme voll auszuschöpfen, aber er möchte eine gewisse Ausgewogenheit erreichen und alle Etappen möglichst ähnlich, z.b. zwischen 95 und 100% der höchstzulässigen Mietzinssumme, positionieren, und er möchte, dass möglichst wenig Mieterinnen und Mieter «auf Kosten der Zukunft» wohnen. Ausgewogenere Belastung Wenn der Vorstand jetzt trotz Hypothekarzins-Senkung in verschiedenen Etappen erneut auf eine Mietzinssenkung verzichtet, dann tut er dies darum, um auf diese Weise eine Annäherung an das Ziel der Ausgewogenheit zu erreichen. Würde er nämlich auch jenen Etappen, die weit unter der höchstzulässigen Mietzinssumme liegen, die Hypothekarzins-Senkung weitergeben, dann würden sich diese Etappen noch mehr von der eigentlichen Kostenmiete entfernen, was bei grösseren Renovationen entsprechend happige Aufschläge zur Folge hätte. Bei denjenigen Etappen, die jetzt von einer Mietzinssenkung ausgeschlossen sind, handelt es sich mit Ausnahme des Manessehofs sowieso um solche, die auch ohne Mietzinssenkung im FGZ-Vergleich günstig sind und bleiben. Die FGZ hält nur noch wenige Normal-Hypotheken Die FGZ hat bereits bei der vorletzten Hypozinssenkung per 1. Oktober 2002 (von 3,75 auf 3,5%) per Brief darauf hingewiesen, dass die variablen Hypotheken bei der FGZ nur noch einen kleinen Teil des Fremdkapitals ausmachen. Das gilt natürlich auch noch heute. Würden die beiden aktuellen Hypozinssenkungen auf 3,5% (per 1. März, wirksam per 1. Juli) und auf 3,25% fgz-info 1/03 5

6 FGZ-Intern (per 1. Juni) einfach allen weitergegeben, so hätte das einen Minder-Ertrag an Mieten von rund 1,45 Franken im Jahre 2003 zur Folge. Die Einsparungen durch den tieferen Zins für die noch vorhandenen variablen Hypotheken machen aber bloss rund Franken aus. Das heisst, die FGZ würde allein im laufenden Jahr auf diesen Positionen rund 1 Mio. Franken verlieren, was nicht zu verantworten ist. Anzufügen bleibt, dass diese eine Million durch geschickte Umfinanzierungen etwas verringert werden kann. Differenzierte Mietzinssenkungen Der Vorstand hat aus all diesen Erwägungen heraus an seiner April-Sitzung entschieden, die Hypothekarzinssenkungen nur denjenigen Mieterinnen und Mietern weiterzugeben, die ohne diese Senkung über die höchstzulässige Mietzinssumme zu liegen kämen. Konkret heisst das, dass vier Etappen per 1. Juli 2003 in den Genuss einer Mietzinssenkung von 3 Prozent kommen, nämlich: Etappe 14 (Bernhard Jaeggi-Weg), Etappe 15 (Schweigmatt), Etappe 16 (Ad. Lüchinger-Strasse), Etappe 17 (Hegianwandweg). Weitere vier Etappen erhalten gar eine Mietzinssenkung von 6 Prozent, nämlich: Etappe 11 (Ersatzneubau Unterer Schweighof, nur die freitragenden Wohnungen und zwar bereits ab 1. April). Eine definitive Festlegung der Mietzinse erfolgt in der 11. Etappe erst nach Genehmigung der Bauabrechnung durch die zuständigen Behörden; Etappe 18 (Mehrfamilienhäuser im Rossweidli); Etappe 19 (Mehrfamilienhäuser Arbental), und Etappe 20 (Friesenberghalde). Beim Neubau am Brombeeriweg (24. Etappe) werden die Mieten per 1. Juli 2003 also sozusagen mit Beginn des Mietverhältnisses um 2,9 Prozent gesenkt. Bei der 7. Etappe entlang der Schweighofstrasse (Mehrfamilienhäuser zwischen Bachtobelstrasse und Hagacker) gibt es darum keine Veränderung, weil sich die Mietzinserhöhung (wegen der neuen Notausgänge aus der Tiefgarage) und die Mietzinssenkung (wegen der Hypozinsrunden) ziemlich genau die Waage halten. Der FGZ-Vorstand hofft, mit diesem differenzierten Vorgehen etwas zur Ausgewogenheit der Mietzinsbelastung beigetragen zu haben. Die Aufsichtsbehörden haben dieses Vorgehen geprüft, und sie sind damit einverstanden.! 6 fgz-info 1/03

7 Zinssatzsenkung bei der Darlehenskasse (DAKA) Aber weiterhin gilt ein sehr attraktiver Zins von 3 Prozent Im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen Zinsumfeld auf dem Geldund Kapitalmarkt und namentlich mit der angekündigten weiteren Senkung des ZKB-Leitzinssatzes für erstrangige variable Wohnbauhypotheken auf 3,25% per 1. Juni 2003 drängt sich für die FGZ bei der genossenschaftseigenen Darlehenskasse DAKA ebenfalls eine Zinssatzsenkung auf. Der Vorstand bestimmt den Zinssatz Gemäss dem geltenden DAKA-Reglement ist der Zinssatz vom Vorstand nach Massgabe der Verhältnisse auf dem Kapitalmarkt festzulegen. Dabei hat der Verzinsungssatz für Darlehenskasse-Gelder zwischen dem aktuellen Zinssatz für Neuhypotheken im ersten Rang und dem Sparheftzins der Zürcher Kantonalbank zu liegen. Da nun die ZKB-Hypothekarzinssätze mit Wirkung ab 1. Juni 2003 von 3,5 % auf 3,25 % erneut gesenkt werden und auch die Sparkonto-Zinsen weiterhin auf äusserst tiefem Niveau verharren, ist eine Senkung des DAKA-Verzinsungssatzes nicht nur gerechtfertigt, sondern zwingend vorzunehmen. Dementsprechend hat der Vorstand an seiner Sitzung vom 4. Februar 2003 beschlossen, den geltenden DAKA- Zinssatz an die ZKB-Leitzinssatzsenkung anzupassen und per 1. Juli 2003 um ein Viertel Prozent auf neu 3 % zu senken. Sichere und attraktive Anlage Die FGZ-Darlehenskasse ist allerdings trotzdem nach wie vor eine vorteilhaft verzinste, praktisch risikolose Langfrist-Sparmöglichkeit mit erstklassiger Sichherheit für alle unsere Genossenschafter/innen. Die angelegten Gelder sind für die Genossenschaft auf längere Sicht eine günstige Fremdfinanzierungsmöglichkeit für Neu- und Umbauten oder Sanierungen. Dies kommt in einem weiteren Schritt nochmals den Mieterinnen und Mietern der FGZ zu Gute, können doch damit später die Mietzinsbemessung bzw. Nettomietzinserhöhungen für die genannten Bautätigkeiten moderater gestaltet werden, als dies mit einer anderweitigen Fremdfinanzierung der Fall wäre. Somit handelt es sich hier um eine typische Win-Win-Situation sowohl für die Gesamtgenossenschaft als auch für die FGZ-Mitglieder. Mit ihrer Darlehenskasse bietet die FGZ ihren Mietgliedern auf alle Fälle auch in Zukunft eine äusserst attraktive und sichere Anlagemöglichkeit mit vergleichsweise vorteilhaftem Zinssatz und übrigens auch ohne Abzug von Kontogebühren. Kö fgz-info 1/03 7

8 FGZ-Intern Entscheid über einen weiteren Ersatz-Neubau FGZ-Generalversammlung am 23. Juni 2003 um 20 Uhr im Volkshaus Im Mittelpunkt der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung steht der Entscheid über einen Ersatz-Neubau im Unteren Schweighof. Dazu kommen die normalen Jahresgeschäfte sowie kleine Änderungen bei den Statuten sowie beim FGZ-Reglement über die Erhaltung von Familienwohnungen. Der Vorstand freut sich, wenn viele Genossenschafter/innen an der GV teilnehmen können. Ein Erläuterungsbericht zum vorgeschlagenen Ersatz-Neubau wird vor der Generalversammlung allen Genossenschafterinnen und Genossenschaftern zugestellt, ebenso der Wortlaut der vom Vorstand vorgeschlagenen Statuten- und Reglementsänderungen. Die Generalversammlung vom 23. Juni 2003 hat unter anderem über einen Ersatz-Neubau im Unteren Schweighof zu entscheiden. Das Bild zeigt die «Rückseite» der beiden Häuser der 10. Etappe, welche direkt an der Schweighofstrasse liegen, aufgenommen vom Laubengang des vordersten Hauses des Ersatz-Neubaus der 11. Etappe. Foto: Edi Widmer 8 fgz-info 1/03

9 Die Traktanden für den 23. Juni Protokoll der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni Jahresgeschäfte a) Bericht des Vorstandes b) Jahresrechnung c) Bericht der Kontrollstelle d) Verzinsung der Anteile 3. Bericht und Rechnung der «Stiftung Hilfsfonds FGZ». 4. Beschlussfassung über den Ersatz-Neubau an der Schweighofstrasse / (10. Etappe der FGZ) und die Bewilligung des erforderlichen Kredites. 5. Teilrevision der Statuten der FGZ: - Artikel 5 (Einzahlungspflicht) - Artikel 13 (Genossenschaftskapital/ Anteile), gemäss Antrag des Vorstandes. 6. FGZ-Reglement über die Erhaltung der Familienwohnobjekte - Genehmigung der Änderung von Artikel 4, 6, 7, 9 sowie von Artikel 10 bis des Reglementes gemäss Beschluss des Vorstandes). Der Vorstand freut sich, wenn Sie am Montag, 23. Juni, Uhr, im Volkshaus mit dabei sind. Hinweis: Der Jahresbericht wird dieses Jahr mit dem FGZ- Verteildienst in die einzelnen Haushalte verteilt. Die Einladung mit Stimmkarte für alle Genossenschafter/innen sowie Informationen zu den einzelnen Anträgen wird separat per Post versandt. fgz-info 1/03 9

10 FGZ-Intern Wohnungsbewerbungs-Stopp Erneuter befristeter «Wohnungsbewerbungs-Stopp» Wohnen in der Stadt Zürich ist begehrt. Das urbane Zürich scheint im Moment über eine grosse Anziehungskraft zu verfügen. Dementsprechend ist der Wohnungsmarkt völlig ausgetrocknet. Für breiteste Bevölkerungskreise herrscht gegenwärtig eine akute Wohnungs- und Mietzinsnot. Kaum leerstehende Wohnungen Knappheiten zeichnen sich in praktisch allen Wohnungs- und Mietpreissegmenten ab. Davon sind zunehmend auch normalverdienende Familien betroffen, oder solche, die vor der Familiengründung stehen. Auf Stadtgebiet ist kaum eine leer stehende Wohnung zu finden. Nur gerade 81 der (Ende 2002) Wohnungen auf Stadtgebiet stehen momentan leer und die Leerwohnungsziffer verharrt damit auf dem extrem tiefen Stand von 0,04 Prozent. Diese Situation wirkt sich natürlich auch in einem grossen Nachfragedruck auf die gemeinnützigen Wohnungsanbieter wie die Wohnbaugenossenschaften aus. Diese stark zugenommene Nachfrage hat in letzter Zeit auch die FGZ mit ihrem grösstenteils erschwinglichen und bedarfsgerechten Angebot an Familien- und Alterswohnungen, aber auch an vereinzelten weniger attraktiven «Übergangswohnungen» an lärmigen Hauptverkehrsstrassen wie der Schweighofstrasse oder der Uetlibergstrasse deutlich zu spüren bekommen. Lange Warteliste führt zu langen Wartezeiten Der FGZ-Verwaltung verursacht diese aussergewöhnlich grosse Nachfrage nach Genossenschaftswohnungen einen beträchtlichen administrativen Aufwand. Ein offenes und uneingeschränktes Anmeldeverfahren erweist sich in einer solchen angespannten Situation nach den gesamten Umständen als unzweckmässig. Der damit entstehende Verwaltungsaufwand steht in absolut keinem vertretbaren Verhältnis mehr zum erzielten Nutzen, zumal nur wenige Wohnobjekte zur Wiedervermietung an externe Bewerberinnen und Bewerber frei werden. Dementsprechend konnten etwa im Jahr 2001 nur 99 Wohnobjekte an genossenschaftsexterne Wohnungsinteressenten vermietet werden, was für die überwiegende Mehrzahl der Angemeldeten zu unverhältnismässig langen, das heisst oft mehrjährigen Wartezeiten führt. Ende Januar 2003 waren bei der FGZ über 1200 Wohnungsbewerbungen hängig. Darunter insbesondere auch 122 fgz-interne Umzugsbewerbungen von heutigen Genossenschafts- 10 fgz-info 1/03

11 mietern/-innen für grössere oder kleinere Mietobjekte, Diese haben gemäss den geltenden FGZ-Reglementen bei der Wohnungsvergabe den Vorrang vor externen Bewerberbungen. Befristeter Anmelde-Stopp als unumgängliche Massnahme Angesichts dieser prekären Situation erscheint es als wenig verantwortlich bzw. geradezu als unredlich, auf die Dauer bedenkenlos weitere Neubewerber/innen auf die Warteliste aufzunehmen, denn für uns steht mit Bestimmtheit fest, dass wir nicht allen diesen Interessentinnen und Interessenten in absehbarer und zumutbarer Zeit ein geeignetes Wohnobjekt anbieten können. Dementsprechend musste der FGZ- Vorstand anlässlich seiner Sitzung vom 4. Februar 2003 aus Zweckmässigkeitsgründen wie in früheren Jahren auch schon einen befristeten «Wohnungsbewerbungs-Stopp» beschliessen. Dieser dauert vom 1. März bis am 30. September 2003, so dass neue Anmeldungen erst wieder ab Oktober 2003 entgegen genommen werden können. Wie bereits erwähnt, sind davon fgzinterne Umzugsbewerbungen von Genossenschaftsmitgliedern, die in stark unterbesetzten grösseren Familienobjekten oder in überbelegten kleinen Familienwohnungen wohnen, natürlich ausgenommen. Solche Umzugsbewerbungen für die den veränderten persönlichen Verhältnissen angepassten Ersatzwohnungen nimmt die Verwaltung der FGZ selbstverständlich nach wie vor jederzeit gerne entgegen. Umstellung auf ein neues Vermietungssystem Während des Bewerbungs-Stopps zwischen Frühjahr und Herbst 2003 wird die Vermietungsabteilung der FGZ ihr bisheriges Vermietungssystem umfassend reorganisieren und auf eine neue Vermietungs-Software ausrichten, die bereits von andern Zürcher Wohnbaugenossenschaften mit Erfolg in der Praxis eingesetzt wird. Diese neue Vermietungs-Software baut insbesondere auf einer «qualifizierten Warteliste mit diversen sog. Prioritäts-Codes» auf, was vorgängig eine genauere Erfassung und Vorprüfung der pendenten Wohnungsbewerbungen bedingt. Gerade auch aus diesem Grund ist ein gut halbjähriger Bewerbungs-Stopp sehr zweckdienlich. Damit können die erforderlichen administrativen Umstellungs- und Erfassungsarbeiten vom Verwaltungspersonal zielgerichtet und sorgfältig geleistet werden. Vorstand und Verwaltung der FGZ bitten alle Wohnungssuchenden um Verständnis für diesen unerfreulichen und unsympathischen, aber im Interesse einer zumutbaren Verwaltungsarbeit leider unvermeidlichen Entscheid. Josef Köpfli, Geschäftsleiter FGZ fgz-info 1/03 11

12 FGZ-Intern Der Webauftritt der FGZ Viel Informationen auch und vor allem für FGZ-Bewohner/innen Seit kurzem ist auch die FGZ mit einem zur Zeit noch im Aufbau begriffenen Webauftritt im Internet vertreten. Über die Webadresse fgzzh.ch können interessierte Websurfer/innen weltweit Informationen über die FGZ abrufen. Wer heute in Zürich eine Wohnung sucht, braucht Ausdauer und vor allem Informationen darüber, wer allenfalls eine freie Wohnung hat. Ein wichtiges Informationsinstrument dafür ist heute das Internet, wo neben privaten Liegenschaftenverwaltungen auch viele Baugenossenschaften ihre Wohnobjekte vorstellen. Solche Infos bietet auch die neue FGZ-WebSite, zusammen mit Informationen zu Vermietungspolitik, -bestimmungen und -procedere. Viel Information für FGZler/innen Dies ist nur ein Aspekt des Informationsangebotes auf fgzzh.ch und nicht der Wichtigste. Neben einer kurzen Vorstellung der FGZ als Zürcher Wohnbau- und Siedlungsgenossenschaft unter dem Titel «Wer wir sind», einer Kurzbeschreibung der einzelnen Bauetappen und Kontaktinformationen der Verwaltung gibt es einen grossen Teil, der sich an die «FGZ-Mitglieder» richtet. Hauptzielpublikum ist also nicht unbedingt die «weite Welt», sondern Sie als Bewohnerinnen und Bewohner des Friesenbergs oder des Manessehofs. Sie können Ihren entfernten Verwandten in einer entfernten Weltgegend ein wenig zeigen, wie es dort aussieht, wo Sie wohnen und Ungefähr so präsentiert sich die FGZ-Homepage in Zukunft im Internet. 12 fgz-info 1/03

13 leben, und Sie können bei der Wochenendplanung schnell nachschauen, an welchem Datum das Genossenschaftsfest stattfindet, das Ihre Kinder keinesfalls verpassen wollen. Neben einer Agenda, in welcher die FGZ-Anlässe aufgelistet sind, finden Sie im Bereich mit den FGZ-Informationen viele weitere Themen, beispielsweise Infos zu den Freizeitangeboten, den Genossenschaftsgremien, Dienstleistungen wie Altersbetreuung oder Sozialberatung, aber auch aktuelle Meldungen zu FGZ-Angelegenheiten und vieles mehr. Marktplatz und Newsletter Ein Angebot speziell für FGZ-Bewohner/innen ist der Marktplatz. Hier können Sie private, nicht kommerzielle Kleininserate mit Tausch-, Verkaufsoder Kaufangeboten platzieren. Wenn Sie also eine Schachtel alte Legos zu verschenken haben, machen Sie einen entsprechenden Eintrag auf dem FGZ- Marktplatz sicher gibt es in der Genossenschaft eine Familie, welche die Legos gerne nimmt. Übrigens: Eine andere Möglichkeit, gebrauchte Sachen zu kaufen und verkaufen zu lassen, gibt es im Friesenberg schon seit Jahren. Die Kinderkleiderbörse an der Schweighofstrasse 195. Hier können Sie die Angebote auch besichtigen, und anprobieren. Ein weiteres Angebot, das Sie im Mitgliederbereich der Homepage finden, ist der FGZ-Newsletter. Wenn Sie sich mit Ihrer Mailadresse eintragen, bekommen Sie in unregelmässigen Abständenm elektronische Post mit FGZ-Infos über Neues auf der Homepage, wichtige Termine oder interessante Kursangebote usw. selbstverständlich gratis und jederzeit abbestellbar. Noch nicht und wohl nie ganz fertig Die WebSite ist nicht «fertig», und wird es nie sein, denn eine WebSite lebt von der Dynamik. Eine augenfällige Änderung, die in nächster Zeit noch vorgenommen wird, ist das Einfügen grafischer Elemente auf der Homepage. Aber auch der Inhalt wird immer wieder Änderungen erfahren. Grund genug also, die Webadresse regelmässig zu besuchen und sie weiter zu empfehlen. Johannes Marx, FGZ-Webmaster Warum nicht www. fgz.ch? Vielleicht fragen Sie sich, warum die FGZ nicht unter der Webadresse fgz.ch zu finden ist. Die Antwort ist ganz einfach: Jemand anders hatte diesen Namen bereits reserviert. Und bei der Vergabe der sogenannten Domainnamen gilt nach wie vor das Prinzip «de Gschnäller isch de Gschwinder». In diesem Fall war es das Freie Gymnasium Zürich, das unter dem Namen fgz.ch einen Webauftritt realisiert hat. fgz-info 1/03 13

14 FGZ-Intern Heizung und Warmwasser werden teurer Heizkostenabrechnungen schliessen mit Verlust ab Die Heiz- und Warmwasserkosten- Abrechnung für den letzten Winter schliesst mit einem Minus von über Franken ab. Schon im vorletzten Winter wurden für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung Franken mehr ausgegeben als eingenommen. Wegen grösseren systemtechnischen EDV-Umstellungen ist die gewohnte Berichterstattung über die Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung im FGZ-Info (bzw. im offiziellen Mitteilungsblatt der FGZ) seit vorletztem Winter leider nicht möglich gewesen. Dies holen wir im Folgenden nach, da die FGZ aufgrund der von den Mieterinnen und Mietern erbrachten Akontozahlungen am Schluss der Abrechnungsperiode selbstverständlich dazu verpflichtet ist. Im Einzelnen zeigt sich die aktuelle Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung über die ganze Genossenschaft im Vorperioden-Vergleich wie in der nebenstehenden Tabelle dargestellt. Die Heizkostenabrechnung 2001/2002 ergibt somit bei Kosten von Fr (Vorperiode 2000/ 2001: Fr ) und Erträgen von Fr (Vorperiode 2000/2001: Fr ) einen Aufwandüberschuss von Fr , wobei bereits in der Vorperiode 2000/2001 ein negativer Heizkostenabrechnungs-Saldo von Fr zu verzeichnen war. Diese Aufwandüberschüsse konnten aber in vollem Masse mit dem aus den Vorperioden resultierenden Saldoguthaben zugunsten unserer Mieterinnen und 2000 / / 2002 Vorrat Vorjahr Heizöleinkauf Vorrat per Heizölverbrauch Gasverbrauch Totalverbrauch Bedienung Heizung Pumpen-, Brennerstrom Kaminfeger Servicekosten Zwischentotal I % Verwaltungskosten Gesamtaufwand Akontozahlungen Ergebnis fgz-info 1/03

15 Mieter verrechnet werden. Dementsprechend konnte per Ende der Heizperiode 2001/2002 bis auf einen geringen Restbetrag von Fr nahezu das gesamte Saldoguthaben an unsere Mieterschaft zurückfliessen. Der Heizölverbrauch betrug in der Abrechnungsperiode 2001/2002 gesamthaft Liter, das sind Liter weniger als in der Vorjahresperiode 2000/2001. Diese Verringerung des Heizölkonsums ist umso erfreulicher, als das Berichtsjahr 2001/ 2002 mit ermittelten Heizgradtagen im Vorjahresvergleich sogar ein etwas kühleres Jahr gewesen ist (2000/ 2001: Total Heizgradtage). Dabei gilt als Heiztag jeder Tag, an dem die Aussentemperatur unter 12 Grad Celsius fällt, weil 12 Grad Celsius Tagesmitteltemperatur als Heizgrenze gilt. Im Übrigen sind die Heizgradtage die Summe der Differenzen zwischen der gemessenen Aussenlufttemperatur und der angestrebten Innenlufttemperatur von 20 Grad Celsius für alle Heiztage. Standort Trotzdem stiegen aber die Kosten gegenüber dem Vorjahr um Fr , entsprechend dem höheren Durchschnitts-Einstandspreis für Heizöl von Fr pro 100 Liter (Vorjahr: Fr pro 100 Liter). Dieser Heizölpreisanstieg führte auch zu einem allgemeinen Anstieg Schweighofstrasse 294 Schweigmatt 34 Hegianwandweg 73 Rossweidli 77 Arbentalstrasse 330 (Blockheizkraftwerk) Friesenberghalde 3 Hegianwandweg 41 Schweighofstrasse 193 Uetlibergstrasse 20 des Gaspreises, da die Erdgasbeschaffungskosten an die Heizölpreisentwicklungen auf dem europäischen Markt gebunden sind. Daher stiegen auch die Kosten für Heizgas im Vorperiodenvergleich um Fr auf insgesamt Fr an. Neun Heizanlagen beheizen die FGZ Die FGZ verfügt über ein zeitgemässes Heizsystem mit total neun Heizungsund Warmwasseraufbereitungs-Anlagen, die für unsere Wohnobjekte und weiteren Lokalitäten die Wärme- und Warmwasserlieferung sicherstellen. Diese in der untenstehenden Tabelle aufgelisteten neun Anlagen sind über das ganze Genossenschaftsgebiet verteilt. Die tabellarische Übersicht auf der folgenden Seite zeigt, dass in den letzten beiden Heizperioden totalisierte Aufwandüberschüsse erzielt wurden, und wie sich diese auf die einzelnen Heizungsanlagen verteilen. Wärmeversorgungsgebiet 1. / 2. / 3. / 4. Etappe 10. / 11. / 14. / 15. Etappe 8. / 9. / 12. (Langweid) / 16. Etappe 5. / 12. (ohne Langweid) / 18. Et. 7. / 19. / 22. Etappe 20. Etappe 13. / 17. Etappe 21. Etappe 23. Etappe fgz-info 1/03 15

16 FGZ-Intern 2000/ /2002 Aufwand Akonto Ergebnis Aufwand Akonto Ergebnis S Sm He Ro A Fh He S Ue Gemäss neuester Abrechnung 2001/ 2002 erzielen also nur noch gerade zwei Anlagen eine absolute Kostendeckung bzw. einen leichten Akontozahlungsüberschuss: nämlich die 21. Etappe (Verwaltungsgebäude) und die 20. Etappe (Friesenberghalde). Im Falle der Wohnetappe Friesenberghalde ist dies erfreulicherweise eine direkte Das Blockheizkraftwerk an der Arbentalstrasse 330 ist eine der neun Heinzanlagen in der FGZ. Foto: Edi Widmer Folge der realisierten energetischen Fassadensanierung. Damit konnte offensichtlich eine Reduzierung des Wärmeverbrauchs erreicht werden, was sich nun entsprechend positiv auf die siedlungsbezogene Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung auswirkt. Höhere Akonto-Zahlungen nötig Angesichts der in den letzten Heizperioden erzielten gesamthaften Aufwandüberschüsse, die bisher nur aufgrund eines aufgelaufenen Saldo-Guthabens aus früheren Jahren ohne Heizratenerhöhung kompensiert werden konnten, wird es im Interesse eines kostendeckenden Betriebs unserer Heizungs- und Warmwasseraufbereitungs-Anlagen unumgänglich sein, die monatlichen Akontozahlungen der Mieterinnen und Mieter im Hinblick auf die nächste Periode 2003/2004 dort, wo nötig, anzupassen und neu zu bemessen. 16 fgz-info 1/03

17 Dementsprechend hat der Vorstand anlässlich seiner Sitzung vom 5. Mai 2003 beschlossen, die Akontozahlungen für Heizung und Warmwasser bei denjenigen Mietobjekten, die von einer zurzeit defizitären Heizanlage versorgt werden, mit Wirkung ab 1. Juli 2003 im erforderlichen Ausmass zu erhöhen. Als Verteilschlüssel dazu soll die beheizte Netto-Wohnfläche des Mietobjekts dienen. Von dieser Heizratenerhöhung ausgenommen sind die Mieterinnen und Mieter der 20. Etappe (Friesenberghalde) sowie der 21. Etappe (Verwaltungsgebäude an der Schweighofstrasse 193) sein, weil deren Heizungsanlagen zurzeit mit leichtem Ertragsüberschuss abschliessen. Ausserdem davon ausgenommen sind die mit besonderen Wärmezählern ausgerüsteten Neubau-Wohnungen der 7. Etappe (Schweighofstrasse ) und der 11. Etappe (Unterer Schweighof), bei denen die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) angewendet wird. In Zukunft jährliche Abrechnung pro Mietobjekt Mit Beschluss vom 5. Mai 2003 hat der FGZ-Vorstand zudem die Genossenschaftsverwaltung beauftragt, in Zukunft (d.h. ab Heizkostenjahr 2002/ 2003) die im Mietvertrag akonto ausgeschiedenen Heiz- und Warmwasserkosten gemäss dem «Grundsatz der tatsächlichen Kosten» jährlich pro Mietobjekt abzurechnen. Selbstverständlich wird die FGZ-Verwaltung Wert darauf legen, den Mieterinnen und Mietern nach Abschluss des Heizperiode jeweils möglichst bald eine transparente und verständliche Abrechnung zukommen zu lassen. Josef Köpfli fgz-info 1/03 17

18 FGZ-Intern Grosses Interesse an den neuen Wohnungen Tag der offenen Tür im «Brombeeriweg» am 29. März 2003 Kurz vor Abschluss der Bauarbeiten an der FGZ-Neuüberbauung «Brombeeriweg» am Hegianwandweg bot sich die Gelegenheit, an einem «Tag der offenen Tür» die Baustelle einmal von Innen zu sehen und einen Blick in einige Wohnungen zu werfen. Das Echo auf den Neubau war insgesamt sehr positiv. Sehr viele Interessierte schätzungsweise um die 800 besuchten am Samstag, 29. März 2003, zwischen 9 und 13 Uhr die neueste 24. FGZ-Etap- 18 fgz-info 1/03

19 pe. Es war für die Genossenschafter/innen, die Leute aus der Nachbarschaft und natürlich auch für die bald einziehenden Mieter/innen eine gute Gelegenheit, die bisher nur auf Plänen und als Modelle sichtbaren Bauten in der Realität zu sehen und sich ein konkretes Bild zu machen. Mitglieder des Vorstandes und der Baukommission sowie Mitarbeiter/innen der Verwaltung informierten interessierte Besucher/innen zu verschiedene Aspekten des Neubaus etwa die spezielle Holzbauweise und beantworteten viele Fragen. Seit Mitte April und noch bis zum 1. Juli werden die Wohnungen nun bezogen, und wer künftig eine der neuen Wohnungen von innen sehen will, muss sich wohl von «Brombeeriweg»-Bewohner/-innen einladen lassen. (fgz) Fotos: Edi Widmer (4), Johannes Marx (3) fgz-info 1/03 19

20 FGZ-Intern 26 Jahre mit grossem Einsatz für die FGZ tätig Zum Hinschied von René Rusterholz, langjähriger FGZ-Geschäftsleiter Am Morgen des 22. März erreichte uns die Nachricht, dass René Rusterholz am 16. März 2003 nach kurzer Krankheit in Südafrika gestorben ist. Die Beisetzung fand auf seinen Wunsch hin in Südafrika statt, wo er seit einigen Jahren mit seiner Frau beim Sohn wohnte. Während 26 Jahren war René Rusterholz in verschiedenen Funktionen für die Familienheim-Genossenschaft tätig. Mit seiner Wahl im Jahr 1962 in den Vorstand und in die Betriebskommission, wo er als Aktuar amtete, begann seine intensive Zeit für die FGZ. Neben dem Präsidium der Haus- und Gartenkommission war er der Initiant der Discokommission, die auf Wunsch von Jugendlichen gegründet wurde. Als er 1966 als Nachfolger von Alfred Klemm zum Geschäftsführer gewählt wurde, waren ihm die Belange der FGZ bestens bekannt. Mit der Erstellung der 20. Etappe begann während seiner Zeit eine intensive Bautätigkeit, die mit der Sanierung der 19. Etappe, mit dem Einbau eines Lifts und dem Anbau von Balkonen endete. Während seiner Amtszeit wurden in der FGZ für 56 Millionen Franken Neubauten erstellt und für 63 Millionen Renovationen und Sanierungen vorgenommen, neben Renovationen und Arbeiten, die durch den Regiebetrieb vorgenommen wurden. René Rusterholz hat seine Aufgaben sehr ernst genommen. Er hat einen grossen Einsatz geleistet und er verlangte dies auch von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Für viele Anliegen und Wünsche von Mieterinnen und Mietern hatte er oft kein Verständnis, wenn sie ihm nicht opportun erschienen. Das konnte er unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Vor allem hatte er aber immer das Wohlergehen der FGZ im Auge. René Rusterholz war ein überaus aktiver Mensch. So verstehen wir gut die Worte der Hinterbliebenen: «Wir finden Trost darüber, dass ihn Gott zu sich genommen hat, um ihm ein weiteres Leben in Abhängigkeit zu ersparen.» Im Nachhinein danken wir ihm für alles, was er für unsere FGZ geleistet hat. Seiner Familie sprechen wir unsere grosse Anteilnahme aus. Hans Ahl 20 fgz-info 1/03

21 Im Vorstand und Hilfsfonds engagiert Zum Gedenken an Werner Sager ( ) Anfangs März dieses Jahres ist Werner Sager nach längerer Krankheit im Alter von 78 Jahren gestorben. Werner Sager, der zusammen mit seiner Ehegattin Cornelia bis vor zwei Jahren an der Friesenberghalde 8 wohnte, hat einen Teil seines erfüllten Lebens auch in den Dienst der Familienheim-Genossenschaft gestellt. So war er zwischen 1975 und 1978 Mitglied des FGZ-Vorstandes und der Betriebskommission, wo er Aktuar und Protokollführer war. Bereits schon nach drei Jahren musste Werner Sager jedoch wieder aus dem Vorstand zurücktreten, weil er zum Präsidenten des Gewerkschaftsverbandes des Personals der öffentlichen Dienste VPOD gewählt wurde, wo er sich zugunsten des Personals der Zürcher Stadtverwaltung aktiv für fortschrittliche Arbeitsbedingungen und ein gutes Personalrecht einsetzte. Dieses aufwändige Präsidium übte er sechs Jahre lang bis 1984 aus. Beruflich war Werner Sager zunächst Gewerkschaftssekretär beim VPOD ( ), bis er im Jahr 1971 vom Zürcher Stadtrat zum Chef der AHV- Zweigstelle Zürich gewählt wurde. Von 1962 bis 1971 war er für die SP Zürich 3 auch Mitglied des Zürcher Gemeinderates. Ab Mitte der Achzigerjahre hatte Werner Sager dann wieder mehr Zeit für die FGZ zur Verfügung, so dass ihm der Vorstand 1988 das Präsidium des Stiftungsrates der Stiftung Hilfsfonds FGZ übertragen konnte. Bis 1997 hat Werner Sager die Stiftung neun Jahre lang umsichtig und kompetent präsidiert. Dabei war es ihm stets ein besonderes Anliegen, dass den in Notlage geratenen Genossenschaftsmitgliedern und ihren Familien zunächst die gesetzlichen öffentlichen Sozialhilfeleistungen ausgerichtet wurden, und dass der FGZ-Hilfsfonds wenn immer möglich erst subsidiär für ergänzende finanzielle Zusatzleistungen und Überbrückungshilfen in besonderen Notsituationen tätig werden musste. Sein professionelles Wirken in der genossenschaftseigenen Stiftung Hilfsfonds werden wir in guter und dankbarer Erinnerung behalten. Vorstand, Verwaltung und Stiftungsrat der Stiftung Hilfsfonds der FGZ sprechen seiner Frau und seinen Angehörigen ihre herzliche Anteilnahme aus. Josef Köpfli fgz-info 1/03 21

22 FGZ-Intern Sanierung von Umzugsgärten Mieterwechsel sind eine gute Gelegenheit für notwendige Veränderungen Wenn bei den Reihen-Einfamilienhäusern ein Wechsel der Mieterschaft erfolgt, so entspricht es fast immer dem Wunsch der neuen Mieterinnen und Mieter, bei dieser Gelegenheit auch die Hausgärten zu sanieren. Dieser Wunsch ist dann sinnvoll und verständlich, wenn der Garten während vieler Jahre unverändert geblieben ist. Mit der Gartensanierung kann eine gute Basis für eine individuelle Gartengestaltung geschaffen werden. Gerodet wird nur, wenn es nötig ist Die Sanierung wird durch das FGZ- Gärtnerteam nach Absprache mit der Verwaltung und der Gartenkommission durchgeführt. Wichtigstes Kriterium ist die Sicherheit baulicher Einrichtungen wie Gartenmauern, Treppen, Sitzplätze und Wege mit Hartbelag. Zur Sanierung gehören aber je nach Situation auch Rodungen, Pflanzungen und Rasensaaten. Mit dem Ausbau der Sitzplätze ist eine Rodung meistens unausweichlich; diese stösst in der Umgebung oder Nachbarschaft nicht selten auf Unverständnis. Gerodet wird aber nur, was nötig und sinnvoll ist. So werden Stauden und Jungsträucher in der Regel umgepflanzt, möglichst natürlich in der richtigen Jahreszeit. Stark verwachsene Gärten entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der neu einziehenden Familien mit Kleinkindern. Diese ziehen einen grosszügigen Freiraum vor und möchten den Garten den Bedürfnissen der Kinder anpassen. Bäume und Grosssträucher werden während den jährlichen Begehungen der Gartenkommission auf ihre Standfestigkeit und Standorte (Wurzelschäden) hin geprüft. Bei Bedarf werden das Fällen eines Baumes oder eines Grossstrauches und das Entfernen des Wurzelstockes im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel ausgeführt. Foto: Johannes Marx 22 fgz-info 1/03

23 Die Praxis der Sanierung von Hausgärten bei Umzügen hat den Vorteil, dass bei der FGZ praktisch keine Gesuche mehr für Veränderungen im Hausgarten in baulichen Fragen eingereicht werden, was zu einer Entlastung der FGZ-Verwaltung führt. Die meisten der jetzt eingehenden Gesuche betreffen Möblierungen, das Aufstellen von Spielgeräten, Cheminées, usw. Die Gartensanierung ist übrigens für die Mieter/innen nicht gratis. Die Kosten werden über eine Mietzinsanpassung abgegolten. Gartenberatung ist gefragt Auf grosses Interesse bei den neuen Mieterinnen und Mietern stösst die Gartenberatung durch das FGZ-Gärtnerteam. Im gemeinsamen Gespräch mit den Mietern und dem kompetenten Fachpersonal des FGZ-Gärtnerteams konnten gute Gartenvorschläge ausgearbeitet werden. Leider wird die Gartenberatung oft zu spät um Rat angefragt. Eine fehlerhafte Ausführung oder die Ausführung ohne Bewilligung kann teuer zu stehen kommen. Im Zweifelsfalle sollte lieber ein Gesuch zu viel als eines zu wenig eingereicht werden. Erfreulicherweise werden die Grundsätze der naturnahen Bewirtschaftung in den Hausgärten weitgehend umgesetzt. So werden bei Neupflanzungen oft Beerensträucher, Obstbäume, einheimische Sträucher und Stauden berücksichtigt. Nützlinge sind auf diese Lebensräume dringend angewiesen. Über alle FGZ-Bäume sind in einem computerisierten Baumkataster Daten festgehalten. Für den einen der beiden Bäume auf dem nebenstehenden Foto (links) sieht das auf dem Computerbildschirm so aus. fgz-info 1/03 23

24 FGZ-Intern Beachten Sie dazu auch die Informationen von FGZ-AKTIONNATUR- REICH. Nach der Übernahme des Mietobjektes durch die Mieter/innen muss für Veränderungen im Hausgarten gemäss den Vorschriften für Hausgärten ein schriftliches Gesuch eingereicht werden. Bäume sind Sache der FGZ In der FGZ haben Obst-, Laub- und Nadelbäume Tradition, und sie stehen unter besonderem Schutz. Jeder Baum ist in einem FGZ-eigenen Baumkataster mit Beschrieb und Zustandsbericht eingetragen. Der Unterhalt (Rückschnitt) oder die allfällige Rodung der Laub- und Nadelbäume ist ausschliesslich Sache der FGZ. Die FGZ klärt zurzeit ab, ob sie allenfalls selber die fachliche Pflege der Obstbäume übernehmen soll. Die Gartenkommission, die Verwaltung und das Gärtnerteam der FGZ hoffen, mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und wünschen ein schönes Gartenjahr (mei) Die Gartenkommission auf Tournee Im Juni finden die jährlichen Begehungen statt Zu den Aufgaben der Gartenkommission gehört die Prüfung des Zustandes der Hausgärten in der FGZ. Ein Weg, diese Aufgabe zu erledigen, sind die jährlichen Rundgänge der Kommissionsmitglieder. Vor allem für die Beurteilung von Gesuchen oder von Veränderungen werden die Kommissionsmitglieder dabei die einzelnen Gärten betreten. Damit Sie sich als allenfalls betroffene Mieterinnen und Mieter darauf einstellen können, werden die Begehungsdaten hier angekündigt. Ebenfalls zu den Aufgaben der Gartenkommission gehört die Kontrolle der Einhaltung der Gartenordnung, vorab in den Etappen mit Hausgärten und Gartensitzplätzen. Wir möchten an dieser Stelle wieder einmal darauf hinweisen, dass alle baulichen Veränderungen und Veränderungen im Zusammenhang mit Bäumen und Hecken (FGZ-Hecken entlang von Strassen und Wegen) bewilligungspflichtig sind. Ein entsprechendes Gesuchsformular finden Sie in der Broschüre «Die Gärten am Friesenberg». Ein solches Formular erhalten Sie selbstverständlich auch auch bei der FGZ-Verwaltung. Die diesjährigen Begehungen der Gartenkommission werden durchgeführt am Donnerstag, 12. und 19. Juni 2003, nachmittags bis in den frühen Abend. 24 fgz-info 1/03

25 Mit den jährlichen Begehungen überprüft die Gartenkommission auch die Ausführungsqualität und Benutzersicherheit von bereits vorgenommenen Veränderungen in den Hausgärten. Zusätzlich werden die vorhandenen Bäume auf ihre Standsicherheit hin kontrolliert (visuelle Beurteilung) und Baumfällgesuche vor Ort beurteilt. Auch wird überprüft, ob die Pflegeund Unterhaltpflichten in den Hausgärten von der Mieterschaft wahrgenommen werden. Wo Anlass für Beanstandungen vorliegen oder weitere Informationen an die Mieterschaft weitergegeben werden müssen, wird dies im Anschluss an den Besuch schriftlich von der FGZ-Verwaltung vorgenommen. Reto Sigel, Präsident FGZ-Gartenkommission Seit zehn Jahren am «Sieben» ein Jubiläum 10 Jahre Gemeinschafts-Kompostieranlage «Im Rossweidli» Im April 1993, also vor genau 10 Jahren, wurde im Rossweidli, unterhalb der Schrebergärten, die erste Anlage für das gemeinschaftliche Kompostieren in der FGZ eröffnet. Aus Anlass dieses Jubiläums hat die Kompostgruppe Rossweidli die Anwohnerinnen und Anwohner der 18. Etappe am Foto: Ursula Tissot Apéro anlässlich des 10- jährigen Bestehens der Gemeinschafts-Kompostanlage «Rossweidli». fgz-info 1/03 25

26 FGZ-Intern Montag, 14. April zu einem Apéro eingeladen. Vor dem kleinen Imbiss wurde Kompost gesiebt eine Tätigkeit, die in allen Kompostieranlagen in der Regel ein- bis zweimal jährlich durchgeführt wird. Diesmal hatte nun die Kompostgruppen-Verantwortliche Denise Löwy ein anschliessendes gemeinsames kleines Fest organisiert. Ebenfalls eingeladen war das FGZ- Gärtnerteam, welches wöchentlich Häcksel in die Kompostanlage bringt. Die FGZ-Gärtnerabteilung ist auch für den baulichen Unterhalt der Anlagen verantwortlich. Im Rossweidli haben sie kürzlich den Kompostplatz etwas vergrössert und einen zweiten Zugang zur Anlage gebaut. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Kompostbetreuerinnen und -betreuer, welche seit langer Zeit in der Kompostgruppe mithelfen, funktioniert die erste Kompostanlage immer noch bestens. Einige der Betreuer/innen sind schon seit der Eröffnung der Kompostanlage, also seit 10 Jahren dabei. Ihnen gebührt ein besonders grosses Dankeschön für ihren treuen, unermüdlichen Einsatz. Und ein spezieller Dank für ihr langjähriges Engagement gebührt der Gruppenbetreuerin Denise Löwy. Ursula Tissot Kompostberatung FGZ Dringend gesucht: Kompostbetreuer/innen Wegen Rücktritten infolge Umzugs oder aus Altersgründen suchen wir dringend neue Kompostbetreuerinnen und -betreuer für die Anlagen Arbentalstrasse 2 und 4 (7 und 19. Etappe) sowie Hegianwandweg (17. Etappe). Interessent/innen können sich bei der FGZ-Kompostberaterin melden. Sie erteilt auch gerne Auskunft über die Aufgaben und den zeitlichen Aufwand für die Mitarbeit in einer Kompostgruppe. Kompostberatung FGZ Ursula Tissot Ad. Lüchinger-Str. 90, 8045 Zürich. Tel: Mail: uschy.t@blu .ch 26 fgz-info 1/03

27 Fliegen-Invasion an der Arbentalstrasse Halmfliegen am FGZ-Hochhaus Anfang März 2003 wurde das Hochhaus Arbentalstrasse 305 von einer solchen Masse von Fliegen heimgesucht, dass die Fassade schwarz war. Auch in eine Wohnung im obersten Stock drangen sie ein. Zuerst wurde vermutet, die Kompostanlage neben dem Haus könnte der Herd für diese «Fliegenplage» sein. Der herbeigerufene professionelle Schädlingsbekämpfer nahm eine Probe der Fliegen mit, um sie zu identifizieren. Er stellte fest, dass es sich um Halmfliegen handelt und versicherte, dass diese ganz sicher nicht vom Kompost kommen. Massenweises Auftreten bei hohen Gebäuden Die Halmfliegen befallen vorzugsweise hohe Gebäude in den oberen Zonen. Unter den Platten der Fassadenverkleidung vermehren sie sich und schwärmen bei warmen Wetter in unglaublichen Massen aus. Das Massenauftreten in Häusern ist ein nicht seltenes Phänomen. Es gibt weit mehr als 100 Publikationen über das Thema. Schon im 19. Jahrhundert wurden einige Fälle beschrieben, wie grosse schwarze Wolken von Fliegenschwärme bei Kirchen und Schlössern erschienen. Dieses Phänomen tritt nur in Europa auf. Die nördlichste Aufzeichnung stammt aus Finnland, das südlichste Auftreten ist aus Rimini (Italien) belegt. Die enormen Schwärme der Fliegen erscheinen normalerweise bei hohen Gebäuden, die in parkähnlichen Gegenden mit dauerhaften Grasrasen stehen, Bedingungen, die bei uns am Friesenberg durchaus gegeben sind. Bemerkenswert ist, dass die Fliegenschwärme regelmässig an den gleichen Gebäuden wieder erscheinen, wo sie in den vorhergehenden Jahren gewesen sind. Im 19. Jahrhundert bezeichneten viele Autoren das Massenauftreten als geheimnisvolles Phänomen. Die Halmfliegen erscheinen im Frühling, manchmal im März, normalerweise im April. Offen bleiben Fragen wie: Warum bilden die Fliegen so grosse Schwärme? Warum dringen sie häufig 2-3 Jahre nacheinender in die gleichen Gebäude ein? Und warum erscheinen Sie nicht jedes Jahr, aber doch regelmässig? Ursula Tissot, Kompostberatung FGZ fgz-info 1/03 27

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