Transportunternehmungen der Nordwestschweiz. Verbundtarif Nordwestschweiz

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1 Transportunternehmungen der Nordwestschweiz Verbundtarif Nordwestschweiz 1. Juni 2012

2 Adressen und Partner: TNW Tarifverbund Nordwestschweiz Grenzweg 1, 4104 Oberwil Tel ; Fax Tarif-Auskunft, Tel BVB Basler Verkehrs-Betriebe Kundenzentrum Barfüsserplatz, 4051 Tel ; Fax BLT land Transport AG Grenzweg 1, 4104 Oberwil Tel ; Fax Tel , Verkaufsstelle Heuwaage SBB Schweizerische Bundesbahnen Personenverkehr, Centralbahnstrasse 20, 4051 Tel (CHF 1.19/Min. vom Schweizer Festnetz) PostAuto Schweiz AG, Region Nordschweiz Post-Passage 5, Postfach, 4002 Tel ; Fax AAGL Autobus AG Industriestrasse 13, Postfach, 4410 Liestal Tel ; Fax WB Waldenburgerbahn AG Hauptstrasse 12, 4437 Waldenburg Tel ; Fax Tariferhöhungen: 1. Juni 2012 Einzelbillette, Mehrfahrten- und Tageskarten 1. Juli 2012 Monatsabos 1. Januar 2013 Jahresabos

3 Inhaltsverzeichnis Seite 0 Vorbemerkungen Allgemeines Beteiligte Transportunternehmungen Zonen- und Linienplan TNW Allgemeine Bestimmungen Allgemeines Sortimente/Tarifbestimmungen Einzelbillette Tageskarten Mehrfahrtenkarten Gruppenreisen Verbundabonnemente Kinder Familienvergünstigungen (Juniorkarte/Enkelkarte) Militär Hunde Pauschalfahrausweise Extrafahrten Handgepäck, Velo, Kinderwagen, Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) Handgepäck Transport von Velos, Kinderwagen, Behinderten-Rollstühle Erstattungen/Ersatz Rückerstattungen Ersatz Fahrausweiskontrolle Überweisungen Fahrausweiskontrolle Fundgegenstände Benützungs- und Verhaltensvorschriften bei BVB, BLT, AAGL und WB Preise Grenzüberschreitender Verkehr Allgemein Sonderbestimmungen mit Deutschland Sonderbestimmungen mit Frankreich

4 Communauté de communes des trois Frontières SNCF Haltestellen-Verzeichnis mit Abkürzungen Stadt übrige Ortschaften alphabetisch Anlage

5 0 Vorbemerkungen 0.1 Allgemeines Soweit nachstehend nichts anderes aufgeführt ist, gelten der allgemeine Personentarif (600), der Tarif für Streckenabonnemente (650), der Tarif für Mehrfahrtenkarten (652), der Tarif für General- und Halbtax-Abonnemente (654), der Tarif für Gruppenreisen (660) der allgemeine Gepäcktarif (T601) der Schweizerischen Transportunternehmungen, sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen Für die Bus- und Tramstrecken gelten die Begriffe «Züge» und «Stationen» sinngemäss für «Kurse» und «Haltestellen» Für Fahrten, die innerhalb des Verbundgebietes gemäss Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten grundsätzlich die Tarife der betreffenden Verkehrsunternehmen Zwischen dem RVL Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH und dem TNW besteht eine Tarifgemeinschaft. Diese Bestimmungen sind im Kapitel 11.2 aufgeführt Zwischen der Communauté de communes des trois Frontières und dem TNW besteht eine Tarifgemeinschaft. Diese Bestimmungen sind im Kapitel 11.3 aufgeführt Zwischen der SNCF und dem TNW besteht eine Tarifgemeinschaft. Diese Bestimmungen sind im Kapitel 11.3 aufgeführt In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebietes gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebietes wieder anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig Nationale und internationale Fahrausweise wie Generalabonnement, Eurailpass, Swiss Pass usw. sind im Rahmen ihres Geltungsbereichs auch für Fahrten im Verbundgebiet gültig REKA-Check und REKA Rail werden bei BVB, BLT, AAGL, PAG und WB für Einzelbillette, Mehrfahrtenkarten, Tageskarten und Gruppenbillette sowie bei der BVB und SBB auch für das gesamte TNW-Sortiment (inkl. Abonnemente) angenommen. 3

6 Personal-Freikarten und -Fahrvergünstigungen gelten im Rahmen ihres Geltungsbereichs Dieser Tarif untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr (BAV) Die Beförderung von Personen, Gepäck, Kinderwagen, Velos und Tieren auf den Strecken des Tarifverbundes Nordwestschweiz erfolgt nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG) vom 20. März 2009 sowie die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB) vom 4. November Grundkarten im TNW benötigen Name, Geburtsdatum, Foto und Unterschrift. Anerkannt als Grundkarten werden: Rail Cards GA und HA im Kreditkartenformat ID (Identitätskarte) und Pass Grundkarte SBB sowie Gleis-7-Jugendkarte TNW-Grundkarte im Kreditkartenformat U-AboCard Abkürzungen und Erklärungen: AAGL Autobus AG, Liestal BATS SBB-Billettautomat mit Touchscreen BAV Bundesamt für Verkehr BLT land Transport AG BVB Basler Verkehrs-Betriebe ESR Einzahlungsschein mit Referenznummer FVP Fahrvergünstigung für Personal GA Generalabonnement GTU Geschäftsführende Transportunternehmung HA Schweiz. Halbtax-Abonnement MfK Mehrfahrtenkarten PostAuto PostAuto Schweiz AG, Region Nordschweiz SBB AG Schweizerische Bundesbahnen S-POS Self Point of sales (grüne Billettautomaten TNW sowie auch SBB) TK Tageskarten TNW Tarifverbund Nordwestschweiz TTRegio TicketTriRegio 4

7 TU U-Abo U-AboCard WB Transportunternehmungen Umweltschutz-Abonnement Grundkarte für den Abonnenten, welcher das U-Abo am grünen TNW-Automaten bezieht Waldenburgerbahn AG 0.2 Beteiligte Transportunternehmungen Linie Kursbuchfeld Strecken AAGL 811 Autobus AG Liestal Ziefen Liestal Reigoldswil Liestal Bhf. Bubendorf Arboldswil Reigoldswil Liestal Seltisberg Lupsingen Büren Frenkendorf Bahnhof Füllinsdorf Lausen Furlen Altmarkt Liestal Bahnhof Lausen Stutz Heidenloch Liestal Bahnhof Munzach Frenkendorf Bhf Aeschenplatz Pratteln Fraumatt Liestal Aeschenplatz Augst Liestal Liestal Arisdorf Kaiseraugst Augst Pratteln BLT 037 land Transport AG Dornach SBB Rodersdorf St-Louis Grenze SBB Aesch E Reinach Süd Denkmal / Bahnhofeingang Gundeldingen Theater Ettingen Barfüsserplatz Schifflände (Wiesenplatz) Bottmingen Bruderholzspital Dreispitz St. Jakob Ulmenweg (Aeschenplatz) Bottmingen Bruderholzspital Dreispitz Muttenz Bhf Bruderholzspital Gartenstadt Münchenstein Bhf Oberwil Bottmingen Benken Brücke Bottmingen Muttenz Novartis Oberwil Binningen Allschwil Letten Benken Brücke Therwil Reinach Dorf Kägen Dornach Bahnhof Dornach Bahnhof Münchenstein Muttenz Bahnhof Bachgraben Allschwil Oberwil Therwil Reinach Dornach Arlesheim Dornach Aesch Pfeffingen Ortsbus Dornach Bretzwil Reigoldswil-Waldenburg Hölstein Bennwil Oberdorf 5

8 Lampenberg (Bubendorf Unterdorf) Ramlinsburg Lausen Bahnhof Böckten Sissach Bahnhof Sissach Brüel Sissach Nusshof Wintersingen Sissach Eptingen Sissach Buckten Känerkinden Wittinsburg Rümlingen Häfelfingen BVB 823 Basler Verkehrs-Betriebe (08) Dreirosenbrücke Kannenfeldplatz Bahnhof SBB 2 ( Dorf) Bad. Bahnhof Bahnhof SBB Binningen 3 Burgfelden Grenze Birsfelden Hard 6 Allschwil Barfüsserplatz Grenze 8 Neuweilerstrasse Bahnhof SBB Schifflände Kleinhüningen 14 Dreirosenbrücke Messeplatz Aeschenplatz Pratteln 15 Bruderholz Bankverein Wettsteinplatz Claraplatz Barfüsserplatz Bruderholz 16 Schifflände Heuwaage Bruderholz 21 St. Johann Bahnhof Dreirosenbrücke Bad. Bahnhof 30 Bahnhof SBB Spalentor Bad. Bahnhof 31 Allschwil Claraplatz Friedhof am Hörnli Habermatten 32 Rotengraben Dorf Bettingen Chrischonaklinik 33 Schönenbuch Allschwil Wanderstrasse Spalentor Schifflände 34 Bottmingen Schifflände Claraplatz Habermatten Bahnhof 35 Habermatten Otto Wenk-Platz Bahnhof Inzlinger Zoll 36 Kleinhüningen Lange Erlen Bad. Bahnhof St. Jakob Neubad Kannenfeldplatz Schifflände 38 Allschwil Claraplatz Hörnli Grenze Grenzach Wyhlen Siedlung 45 Habermatten Otto Wenk-Platz Bahnhof Chrischonaweg 48 Bachgraben Allschwil Bahnhof SBB 50 Bahnhof SBB Kannenfeldplatz EuroAirport 55 Claraplatz Bad. Bahnhof Otterbach Grenze 603 Schifflände Hüninger Grenze 604 Schifflände St-Louis Grenze PAG 801 PostAuto Schweiz AG, Region Nordschweiz Dornach Gempen Hochwald Büren Nuglar Liestal Aesch Ettingen Hofstetten Flüh Flüh Mariastein Metzerlen Burg Challhöchi Kaiseraugst Liebrüti Rheinfelden 6

9 85/ /86 Stadtbus Rheinfelden Rheinfelden Möhlin Bata Park Möhlin Wegenstetten Möhlin Wallbach Mumpf Schupfart Waldenburg Langenbruck Magden Olsberg Giebenach (Liebrüti) Rheinfelden Maisprach Buus Gelterkinden Gelterkinden Hemmiken Wegenstetten Gelterkinden Kienberg Salhöhe Gelterkinden Tecknau Oltingen Gelterkinden Rünenberg Zeglingen Laufen Breitenbach Nunningen Laufen Kleinlützel Roggenburg Laufen Challhöchi Mariastein Laufen Bärschwil Zwingen Breitenbach Erschwil Passwang Nunningen Bretzwil Seewen Grellingen Nunningen Himmelried Grellingen Laufen Liesberg Riederwald Laufen Dittingen Blauen Zwingen Nenzlingen Stein AG Münchwilen AG Eiken Oeschgen Frick Laufenburg Frick Herznach Staffelegg Frick Wittnau Oberhof Benkerjoch Frick Bözen Elfingen Effingen Effingen Zeihen Herznach Laufenburg Sulz Obersulz Laufenburg Hottwil Gansingen (Bürensteig) Laufenburg Kaisten Sisseln Stein AG Laufenburg Kaisten Ittenthal Laufenburg Schwaderloch SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen 230 S 3/FV SBB Laufen 500 S 3/FV SBB Tecknau 503 S 9 Sissach Läufelfingen 700 S 1/FV SBB Frick/Laufenburg S 1/TER SBB/SNCF St. Johann S 6 SBB Bad. Bahnhof Bahnhof RE/FV SBB Bad. Bahnhof WB 094 Waldenburgerbahn AG Liestal Waldenburg

10 Sonderbestimmungen für den grenzüberschreitenden Tarif, siehe Kapitel 11 TER; Mulhouse Communauté de communes des trois Frontières (Schifflände) St-Louis Grenze St-Louis RVL Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH 7312 SBG-Linie innerhalb CH-Rheinfelden 8

11 9 1 Zonen- und Linienplan im Tarifverbund 19 Binningen Bottmingen Schönenbuch Oberwil Therwil Biel Benken Flüh Bättwil Witterswil Ettingen Leymen Hofstetten Mariastein Rodersdorf Metzerlen Burg Röschenz Kleinlützel Roggenburg Ederswiler Liesberg Bärschwil Grindel Wahlen Dittingen Laufen Zwingen Blauen Nenzlingen Brislach Breitenbach Himmelried Grellingen Duggingen Beinwil Erschwil Meltingen Fehren Zullwil Büsserach Passwang Lauwil Reigoldswil Bretzwil Nunningen Seewen Lupsingen Büren Hochwald Gempen Ziefen Bubendorf Arboldswil Nuglar St. Pantaleon Seltisberg Lampenberg Niederdorf Hölstein Diegten Zunzgen Thürnen Tenniken Lausen Itingen Ramlinsburg Bennwil Waldenburg Liedertswil Titterten Eptingen Langenbruck Häfelfingen Buckten Läufelfingen Känerkinden Zeglingen Rünenberg Kilchberg Wenslingen Rümlingen Sommerau Diepflingen Gelterkinden Tecknau Ormalingen Rothenfluh Oltingen Salhöhe Kienberg Anwil Wittnau Oberhof Wölflinswil Benkerjoch Staffelegg Densbüren Herznach Zeihen Ueken Gipf-Oberfrick Frick Wegenstetten Schupfart Hellikon Hornussen Effingen Bözen Elfingen Ittenthal Obersulz Sulz Kaisten Hottwil Wil Etzgen Mettau Oberhofen Gansingen Laufenburg Oeschgen Eiken Sisseln Stein Säckingen Münchwilen Obermumpf Zuzgen Buus Rickenbach Maisprach Nusshof Wintersingen Arisdorf Giebenach Magden Olsberg Liestal Frenkendorf Pratteln Kaiseraugst Möhlin Zeiningen Wallbach Pfeffingen Aesch Reinach Arlesheim Dornach Münchenstein Birsfelden Bettingen EuroAirport Sissach Augst Füllinsdorf Böckten Wittinsburg Hemmiken Hersberg Challhöchi Muttenz Allschwil Rheinsulz Mumpf nach Mulhouse nach Lörrach Bürensteighöhe Neumühle Schwaderloch Rheinfelden Oberdorf nach Olten nach Olten nach Brugg nach Delémont v v v v v v F Riederwald nach Balsthal v nach Balsthal v nach Aarau v nach Aarau v nach Brugg v nach Brugg v nach Döttingen v nach Rheinfelden (D)v nach Aarau v / / / / / / / / / / / /21 30/ / /38/48/ / / E / / / / /

12 2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Allgemeines Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbund fahrausweise bezeichnet. Sie werden für Fahrten innerhalb des Verbundgebietes und grenzüberschreitend gemäss Kapitel 11 ausgegeben. Die Fahrausweise sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren In den Fahrzeugen werden ausgenommen in den Bussen von AAGL, PostAuto und BLT grundsätzlich keine Fahrausweise ausgegeben Alle Fahrausweise werden grundsätzlich in 2. und 1. Klasse (in der Schweiz nur SBB-Strecken) ausgegeben (Ausnahme U-Abonnemente für Junioren, Senioren, Invalide, Grenzgänger sowie die grenzüberschreitenden Abos Distripass und AlsaPlus nur 2. Klasse) Reisende, die die Grenze der räumlichen Gültigkeit ihres Fahrausweises (z. B. Abonnement, Tageskarte usw.) überfahren, können den Fahrausweis für die Anschlusstarifstufe bereits an der Einsteigestation mittels Einzel billett oder Entwertung der Mehrfahrtenkarte lösen Folgende TNW-Fahrausweise können auch als Online-Ticket (PDF-Datei) via Internet bezogen werden: Einzelbillette, Tageskarten und Klassenwechsel (weitere Infos unter Bei allen Online-Tickets (Einzelbillette, Tageskarten) muss sich der Fahrgast bei einer Fahrausweiskontrolle mit einem amtlichen Ausweis (Pass, ID) ausweisen können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Tarifs sowie die entsprechenden AGB der SBB Folgende TNW-Fahrausweise können auch als Mobil-Ticket (Ticket auf dem Handy) über den SBB-Vertriebskanal bezogen werden: TNW-Einzelbillett TNW-Spezialbillett TNW-Zentrums-Tageskarte Zonen 10, 11, 13 und 15 TNW-Tageskarte Klassenwechsel Es gelten die Bestimmungen des Tarifs sowie die entsprechenden AGB der SBB und des TNW Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Kapitel 10 aufgeführt. 10

13 2.1.8 Bei Invaliden, welche im Besitz der «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Form 82.62dfi) sind und ständig begleitet werden müssen, ist der Bezugsberechtigte ermächtigt, eine Begleitperson und/oder einen Blindenhund unentgeltlich mitzunehmen. Der behinderte Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Die VöV-Ausweiskarte für Sehbehinderte gilt bei den BVB und BLT in den Zonen 10, 11, 13 und 15. Mit der besonderen Ausweiskarte kann der Inhaber selbst sowie eine Begleit person und ein Führhund ohne Entrichtung des Fahrpreises fahren. Die Regelungen zu Schwerbehinderten auf grenzüberschreitenden Linien sind im Kapitel aufgeführt. 11

14 3 Sortimente/Tarifbestimmungen 3.1 Einzelbillette (nachstehend Billette genannt) Ausgabe Es werden folgende Billette zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben: Billette zur einfachen Fahrt für Kurzstrecken und Tarifstufen 1 8. Spezialbillette (S-Billett) für besondere Anlässe gemäss besonderen Weisungen (Sportanlässe, Grossveranstaltungen usw.) berechtigen zur Hin- und Rückfahrt. Kombi-Tickets für besondere Anlässe beinhalten Fahrausweis inkl. Eintrittsticket Die Billette sind in der Regel mit Abgangshaltestelle, Haltestellenabkürzung, Datum, Zeit, gültig bis, Preis, Ziel-Haltestelle/Ort oder Anzahl Zonen bedruckt Fahrausweise ohne Abgangszone bzw. -station sind vor dem Fahrtantritt an einem Entwerter abzustempeln Geltungsdauer Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu einer einfachen Fahrt vom Ausgangspunkt bis zum Fahrtziel: Kurzstrecke 30 Minuten, bis 4 Haltestellen / Taxpunkte Tarifstufe 1 1 Stunde Tarifstufe 2 2 Stunden Tarifstufe 3 und mehr 4 Stunden Die Geltungsdauer ist grundsätzlich auf den Fahrausweisen aufgedruckt. Die Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Fahrtunterbrechungen sind gestattet, sofern die Fahrt innerhalb der zeitlichen Gültigkeit und gleichen Fahrtrichtung fortgesetzt wird Geltungsbereich Das Billett gilt für eine einfache Fahrt vom Ausgangspunkt über die bezahlte Reisestrecke zum Fahrtziel (Anzahl Zonen). Retourfahrten gelten als zwei Fahrten. Eine Retourfahrt liegt vor, wenn auf der gleichen Linie die Fahrtrichtung gewechselt wird; eine Strecke oder ein Streckenabschnitt zweimal befahren wird (z. B. auf Ringlinien); auf einer anderen Linie näher als drei Stationen an den Ausgangspunkt herangefahren wird. Diese Regelung gilt nicht, wenn auf Bahnstrecken mit Schnellzügen über 12

15 eine Hauptstation gefahren wird, z. B. Rheinfelden via nach Liestal (Strecke Pratteln wird zweimal befahren) Preisbildung Für die Berechnung der Billettpreise ist grundsätzlich die Zahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Eine wiederbefahrene Zone wird nicht ein zweites Mal berechnet (Beispiel: Rheinfelden Liestal via Pratteln = 4 Zonen, via SBB eine Zone mehr = 5 Zonen). Ab 8 Zonen bleibt der Preis unverändert Kurzstrecke: Für Fahrten mit Billetten gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung. Er gilt für Fahrten bis höchstens zur 4. Haltestelle bzw. bis zum 4.Taxpunkt bei AAGL, BVB, BLT, PostAuto und WB sowie bei den SBB bis höchstens 2 km. Langstrecke: Bei Fahrten bis zu 6 Haltestellen bzw. 6 Taxpunkten sowie höchstens 4 km bei den SBB ist nur der Preis für eine Zone zu entrichten, auch wenn mehrere Zonen durchfahren werden Es gelten die in Kapitel 10 aufgeführten Preise. Abweichungen vom vorliegenden Tarif für besondere Anlässe und Fahr - leistungen bleiben vorbehalten Klassenwechsel Für den 1.-Klasse-Zuschlag (nur bei den SBB zu beziehen) bezahlt der Kunde die Differenz zwischen 2.-Klasse-/1.-Klasse-Tarif Fahrten-Karte Die 2-Fahrten-Karte berechtigt zu zwei einfachen Fahrten oder einer Hinund einer Rückfahrt zwischen 2 beliebigen Stationen in einer Zone oder über max. 6 Haltestellen in mehreren Zonen. Die Karte kann nur beim BVB-Kunden zen trum bezogen werden. Sie ist vor Antritt der Fahrt am Entwerter abzustempeln Kombiniertes Muba- und Bad.-Bahnhof-Parking-Ticket/Trambillett Das Muba-Parking-Ticket berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt auf den Strecken Messeplatz Bankverein mit Linie 2 und 15, Messeplatz Marktplatz mit Linie 6, 14 und 15 sowie Messeplatz Novartis Campus mit Linie 14 (Linie 1). Das Ticket ist vor Antritt der ersten Fahrt am Entwerter im Parkhaus abzustempeln. Es ist während 3 Stunden gültig. Der Fahrpreis ist in der Parkgebühr inbegriffen. 13

16 Das Bad.-Bahnhof-Ticket berechtigt zu einer Hin- und Rückfahrt für max. zwei Passagiere eines eingestellten PWs auf den Strecken Bad. Bahnhof Bankverein mit Linien 1 und 2, Bad Bahnhof Barfüsserplatz mit Linie 6, auf der Linie 21 bis Haltestelle «Novartis Campus». Bad. Bahnhof St. Jakob mit Linie 36, Bad. Bahnhof Hochbergerstrasse Stücki mit der Linie 36 sowie mit Linie 36 und 31 bis Haltestelle «Sportzentrum Rankhof». Es können im Parkhaus wahlweise Parking-Tickets mit und ohne Tram bezogen werden. Fahrtberechtigt sind Parking-Tickets mit aufgedruck tem Datum, Zeit und BVB. Gültigkeitsdauer: 3 Stunden Veranstaltung im St. Jakob-Park (Fussballstadion) Für Veranstaltungen im St. Jakob-Park Fussballstadion (z. B. Konzerte usw.), zu den Heimspielen des FC (Meisterschaft, Cup, internationale Spiele) und der Schweizer Nationalmannschaft gilt das Eintrittsticket zugleich als ÖV-Ticket im TNW-Gebiet. Das Eintrittsticket gilt für eine Hin- und Rückfahrt zum Stadion St. Jakob. Das Ticket ist 4 Stunden vor Beginn der Veran staltung zur Hinfahrt und nach Veranstaltungsschluss bis Betriebsschluss für die Rückfahrt gültig. Die Veranstaltungen und evtl. Ausnahmen der Gültigkeiten werden den TU über , ÖV-Info und Extranet rechtzeitig mitgeteilt. 3.2 Tageskarten Ausgabe Es werden folgende Tageskarten (TK) zum ganzen und ermässigten Preis ausgegeben: 14 Zentrums-Tageskarten Zonen 10, 11, 13 und 15 sowie TNW-Tageskarte für das ganze Verbundgebiet 1-Tageskarte 2-Tageskarte 3-Tageskarte 4-Tageskarte 7-Tageskarte TicketTriRegio (TTRegio), siehe Sonderbestimmungen, Kapitel Geltungsdauer Die TNW-Tageskarten sind am Tag der Entwertung bis am Folgetag 5.00 Uhr gültig Die TNW-Tageskarten gelten nach der Entwertung (ohne Unterbrechung) für 1, 2, 3, 4 oder 7 Tage, wobei der Tag der Abstempelung als erster Tag gilt.

17 Das TTRegio gilt 24 Stunden ab Abstempelung Geltungsbereich Die Zentrums-Tageskarte gilt für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den Zonen 10, 11, 13 und Die TNW-Tageskarte berechtigt zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten im ganzen Verbundgebiet sowie für ein ermässigtes Anschlussbillett bei der Luftseilbahn Reigoldswil Wasserfallen (LRW) Das TTRegio «kleinräumig» und «grossräumig» gilt für unbeschränkte Fahrten im entsprechenden Gültigkeitsgebiet, siehe auch Kapitel Preisbildung Es gelten die in Kapitel 10 aufgeführten Preise Klassenwechsel Für den 1.-Klasse-Zuschlag (nur bei den SBB zu beziehen) bezahlt der Kunde die Differenz zwischen 2.-Klasse-/1.-Klasse-Tarif. Wird nachträglich eine 1.-Klasse-Tageskarte gewünscht, ist die 2.-Klasse-Tageskarte zurückzuerstatten (resp. zu annullieren) und eine 1.-Klasse-Tageskarte auszugeben City-Ticket Das City-Ticket berechtigt zu beliebigen Fahrten an einem frei gewählten Tag von Betriebsbeginn bis Betriebsschluss innerhalb der Zone 10. Das Billett wird nur ausserhalb des TNW-Gebietes durch Verkaufs stellen mit elektronischen Schaltergeräten in Kombination mit einem Bahnbillett während des ganzen Jahres ausgegeben. Halbtax-Abo und Familienvergünstigung werden gewährt Mobility-Ticket Das Mobility-Ticket ist persönlich, nicht übertragbar und gültig in den TNW-Zonen 10, 11, 13 und 15. Das Ticket wird von den Hotels in der Stadt dem Übernachtungsgast ausgestellt. Einzelne Hotels in -Stadt bieten zusätzlich den Service an, dass mit der Reservationsbestätigung (welche dem Kunden per oder Fax zugestellt wurde) ab dem EuroAirport (EAP), SBB/SNCF und Bad. Bahnhof zum Hotel die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden können. Auf der Reservationsbestätigung ist ein entsprechender Vermerk angebracht. Im Hotel erhält dann der Gast das Mobility-Ticket ausgehändigt. 15

18 3.3 Mehrfahrtenkarten Ausgabe Es werden folgende Mehrfahrtenkarten (MfK) für Kurzstrecken und Tarifstufen 1 8 ausgegeben: MfK für 6 einfache Fahrten zum ganzen und ermässigten Preis mit Rabatt MfK für Klassenwechsel d Bezug bei den SBB Die MfK sind vor oder bei Fahrtantritt an einem Entwerter abzustempeln Der Inhaber einer MfK darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reise ziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen Mehrere gleichzeitig entwertete Felder einer MfK berechtigen zur Fahrt über die Gesamtzonenzahl (z. B. 3 Zonen MfK 2-mal entwertet gilt für 6 Zonen) Für Hunde wird die MfK zum ermässigten Preis ausgegeben Geltungsdauer Die MfK werden mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren (Fliessdatum) ausgegeben Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu einer einfachen Fahrt vom Ausgangspunkt bis zum Fahrtziel: Kurzstrecke 30 Minuten, bis 4 Haltestellen / Taxpunkte Tarifstufe 1 1 Stunde Tarifstufe 2 2 Stunden Tarifstufe 3 und mehr 4 Stunden Die Geltungsdauer ist grundsätzlich auf den Fahrausweisen aufgedruckt Geltungsbereich Die MfK gilt für eine einfache Fahrt vom Ausgangspunkt für die Anzahl gelöster Zonen. Retourfahrten gelten als zwei Fahrten. Eine Retourfahrt liegt vor, wenn auf der gleichen Linie die Fahrtrichtung gewechselt wird; eine Strecke oder ein Streckenabschnitt zweimal befahren wird (z. B. auf Ringlinien); auf einer anderen Linie näher als drei Stationen an den Ausgangspunkt herangefahren wird. 16

19 Diese Regelung gilt nicht, wenn auf Bahnstrecken mit Schnellzügen über eine Hauptstation gefahren wird, z. B. Rheinfelden via nach Liestal (Strecke Pratteln wird zweimal befahren) Preisbildung Für die Berechnung der MfK-Preise ist grundsätzlich die Zahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Eine wiederbefahrene Zone wird nicht ein zweites Mal berechnet (Beispiel: Rheinfelden Liestal via Pratteln = 4 Zonen, via SBB eine Zone mehr = 5 Zonen). Ab 8 Zonen bleibt der Preis unverändert Für Fahrten bis höchstens zur 4. Haltestelle bzw. bis zum 4. Taxpunkt bei AAGL, BVB, BLT, PostAuto und WB sowie bei den SBB bis höchstens 2 km gilt der Kurzstreckentarif. Bei Fahrten bis zu 6 Haltestellen bzw. 6 Taxpunkten sowie höchstens 4 km bei den SBB ist nur der Preis für eine Zone zu entrichten, auch wenn mehrere Zonen durchfahren werden Klassenwechsel Für die Zuschlags-1.-Klasse-Mehrfahrtenkarte bezahlt der Kunde die Differenz zwischen 2. Klasse/1. Klasse d Bezug bei den SBB. 3.4 Gruppenreisen Begriff Gruppenbillette werden für Fahrten von Gesellschaften, Kindergruppen bzw. Schulen ausgegeben, die sich aus mindestens 10 Personen zusammensetzen Schulen und Jugendgruppen sind obligatorisch durch eine verantwortliche Aufsichtsperson (Mindestalter 16 Jahre) zu begleiten Schulen, Jugendgruppen und Halbtax-Abonnenten Der ermässigte Preis wird Kindern bis 16 Jahre und Halbtax-Abonnenten gewährt, auch bei Schulfahrten und Jugendgruppen. Preise für Kinder bis 16 Jahre werden auch angewendet für Schülerinnen und Schüler öffent licher und privater Mittelschulen (Gymnasien, Handels- und Gewerbeschulen, technische Schulen, Landwirtschaftsschulen, obligatorische Fortbildungsschulen usw.) bis zum vollendeten 25. Altersjahr Kinder bis 6 Jahre fahren gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson). Gruppenbillett für Schulen und Jugendgruppen (Kundengruppe «Kinder bis 6 Jahre») sind analog Ziffer erhältlich. 17

20 In Kindergärten/Kinderhorte werden auch Kinder bis max. zum 7. Lebensjahr gratis befördert Ausgabe Jeder Gruppe wird als Fahrausweis ein auf die Gesamtzahl der Teilnehmer lautendes Gruppenbillett abgegeben. Verteilen sich die Gruppen auf beide Wagenklassen, so sind getrennte Gruppenbillette für die 2. und die 1. Klasse abzugeben. Das Gleiche gilt, wenn auf der Hin- und Rückfahrt verschiedene Wagenklassen benützt werden. Es werden keine Kontrollmarken abgegeben Auf Bussen mit Fahrausweisdruckern sind Gruppenbillette direkt beim Chauffeur erhältlich. Das Gruppenbillett kann auch an den grünen TNW-S-POS-Automaten bezogen werden Platzreservierung Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh bei den jeweiligen TU (Billettausgabestelle) zu bestellen. Bei einer Reservation besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Bei den jeweiligen Transportunternehmungen ist eine rechtzeitige Voranmeldung zwingend Freie Fahrt weitere Begleiter Freie Fahrt wird aufgrund der Gesamtteilnehmerzahl gewährt. Je 10 Personen wird eine Person unentgeltlich befördert. Freie Fahrt wird wie folgt gewährt: Gesamtteilnehmerzahl Freie Fahrt inkl. U-Abo, GA- und FVP-Besitzer, Kinder bis 6 Jahre (max. 8 Kinder) usw. Bei 9 Schülern/Jugendlichen und 1 Begleiter wird der Begleiter unentgeltlich befördert. Der oder die Begleiter haben in der gleichen Wagenklasse zu reisen wie die von ihnen betreuten Schüler oder Jugendlichen. 18

21 3.5 Verbundabonnemente Sortiment Es werden folgende Jahres- und Monatsabonnemente ausgegeben: Persönlich, übertragbar Persönlich, nicht übertragbar U-Abonnemente Erwachsene Junioren von 6 bis 25 Jahre für Einwohner Senioren (Damen ab 64, mit Steuerdomizil im Herren ab 65 Jahre, Invalide Verbundgebiet, die bei (Anspruch gibt die Rentenverder Wohngemeinde fügung bzw. die Ausweiskarte angemeldet sind für Behinderte (Form. SBB (Schriftenhinterlegung) 82.62dfi) oder der Blindenstock) Erwachsene Inter-Abonnemente Junioren von 6 bis 25 Jahre A-Welle Erwachsene (Tarifverbund A-Welle) Tarif gem. Ziffer U-Abonnemente Erwachsene und Inter Vagabond-TNW Junioren von 6 bis 25 Jahre TV Vagabond, Zonen Strecke Delémont Laufen und ganzer TNW U-Abonnemente für Erwachsene Junioren von 6 bis 25 Jahre übrige Benützer und Hunde Erwachsene U-Abonnemente für Erwachsene Firmen (nur 2. Kl.) U-Abonnemente für Erwachsene, dieses Abo wird Medien (nur 2. Kl. und mit dem Ausweis (SBB 2256) kein Monatsabo) durch die GTU ausgestellt U-Abonnemente für Erwachsene und Grenzgänger aus Junioren von 6 bis 25 Jahre Baden-Württemberg und dem Elsass (nur 2. Kl.) (U-Abo erhältlich nur bis ) U-Abonnemente Erwachsene und RegioCardPlus (Junioren nur 2. Kl.) Junioren von 6 bis 25 Jahre gültig im ganzen RVL und TNW U-Abonnemente Erwachsene und Junioren RegioCardPlus light von 6 bis 25 Jahre (Junioren nur 2. Kl.), gültig in den RVL-Zonen 1, 2, 3 und 8) und ganzer TNW 19

22 Persönlich, übertragbar Persönlich, nicht übertragbar U-Abonnemente Erwachsene und Junioren Distripass (nur 2. Kl.), gültig in der von 6 bis 25 Jahre ganzen Communauté de communes des trois Frontières (ohne SNCF) und ganzer TNW U-Abonnemente Erwachsene AlsaPlus (nur 2. Kl.), gültig auf einer SNCF-bezogenen Strecke nach SBB und ganzer TNW Nur Monatsabo erhältlich U-Abonnemente Erwachsene Job-Ticket Spezielle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und TNW U-Abonnemente Hunde (2. Kl.) FVP U-Abo Erwachsene und Junioren Nur Jahresabo von 6 bis 25 Jahre Erwachsene: Personen ab vollendetem 25. Altersjahr Junioren: Jugendliche ab vollendetem 6. bis vollendetem 25. Altersjahr bzw. bis Ende Kalenderjahr (siehe Ziffer ) Senioren: Frauen ab dem 64. Altersjahr (ab Geburtsmonat) Männer ab dem 65. Altersjahr (ab Geburtsmonat) Ausgabe U-Abonnemente werden in der Regel ausgegeben: im ersten Monat durch die Ausgabestellen (Schalter). Für Einwohner im Verbundgebiet (bei der Einwohnergemeinde im TNW angemeldet und gleichzeitig Steuerdomizil) erfolgt die Ausgabe gegen Ausweis. U-Abonnemente für Grenzgänger sowie die grenzüberschreitenden Abos können an folgenden Schaltern bezogen werden: SBB: SBB, Rheinfelden BVB: Barfüsserplatz BLT: Heuwaage in den folgenden Monaten im ESR-System (ESR = [Post-]Einzahlungsschein mit Referenznummer). Es gelten nur die besonderen Einzahlungsscheine. Quittungsdoppel, Eintragungen in Empfangsscheinbüchlein usw. sind als Fahrausweis nicht gültig. Jahresabonnemente werden mit Ausnahme der U-AboCard nur im ESR-System ausgegeben. Abos können auch via Internet, oder mittels Bestellschein (im TNW-Tarifinfo-Prospekt) bestellt werden. Zur besseren Unterscheidung der verschiedenen U-Abos werden die ESR-Abos wie folgt farblich gekennzeichnet: 20

23 gelb: übertragbare Abonnemente; orange: nicht übertragbare Abonnemente; weiss: Abonnemente für Grenzgänger und Distribus; grün: RegioCardPlus; blau: RegioCardPlus light; grau: Job-Ticket, rosa: Abo Inter Vagabond-TNW; braun: FVP Das TNW-Abo kann auch bei den dafür vorgesehenen S-POS-Billettautomaten mit Zahlterminal mit der U-AboCard bezogen werden. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten/-mittel sind in der Tabelle Anhang 1 aufgeführt. Das ausgedruckte U-Abo-Ticket zusammen mit der U-Abo- Card oder anderem persönlichem Ausweis ist der gültige Fahrausweis. Die U-AboCard kann bei der BVB am Barfüsserplatz und bei der BLT an der Heuwaage sowie online auf bestellt werden. Beim übertragbaren U-Abo muss weder die U-AboCard noch ein anderer Aus weis mitgeführt werden Das monatliche TNW-U-Abo kann auch an den Automaten der SBB im TNW-Gebiet bezogen werden. Mit dem Halbtax-Abo oder einer SBB- Kundennummer kann der Kunde sein U-Abo am SBB-Automaten lösen. Die jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten/-mittel sind in der Tabelle Anhang 1 aufgeführt. Das ausgedruckte U-Abo-Ticket zu sammen mit einem persön lichen Ausweis (U-AboCard, ID, Grundkarte oder Halbtax-Abo) ist der gültige Fahrausweis Job-Tickets werden mit Ausnahme der U-AboCard nur als ESR-Abo ausgegeben. Der Bezug erfolgt mittels speziellem Bestellschein an den TNW Die RegioCardPlus und RegioCardPlus light kann auch an den DB-Automaten bezogen werden. Der Kunde benötigt eine spezielle RegioCard- Plus-Grundkarte, welche dieser bei der BVB, BLT oder am DB-Schalter bezieht. Anschliessend erfolgt der Bezug des Monats abonnements RegioCardPlus und RCP light an einem DB-Automaten. Das ausgedruckte Aboticket, handschriftlich mit Name/Vorname plus Jahrgang versehen, zusammen mit der Grundkarte ist der gültige Fahrausweis Die ESR werden den Abonnenten an die Wohn adresse zugestellt. Aufgrund dieser Scheine kann der Betrag bei der Post, bei Banken, BVB/BLT- und SBB-Schaltern des Verbundgebietes einbezahlt werden Die U-Abonnemente für Erwachsene werden ohne Grundkarte ausgegeben. Die Abos sind mit Name, Vor name, Adresse und Geburtsdatum des Abonnenten versehen. Diese Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Das Abonnement für Grenzgänger ist nicht übertragbar und gelangt ebenfalls nur mit Grundkarte zur Ausgabe. Wenn möglich ist ein 21

24 Einheits umschlag mit Flügeltasche zu verwenden. Das Abonnement der DB, SNCF oder dem Busunternehmen ist so in die Flügeltasche einzuschieben, dass Abonnementskarte und Zusatzabonnement gleichzeitig sichtbar sind. Das Job-Ticket ist nicht übertragbar und benötigt eine Grundkarte. RegioCardPlus und RegioCardPlus light sind nicht übertragbar und benötigen eine spezielle Grundkarte. Ebenfalls gilt die SBB- Grundkarte U-Abonnemente für Junioren, Senioren und Invalide sind persönlich und nicht übertragbar und nur zusammen mit einer Grundkarte gültig Geltungsdauer Die U-Abonnemente gelten grundsätzlich für einen Kalendermonat oder für ein Kalenderjahr Junioren erhalten in dem Jahr, in dem sie das 25. Altersjahr erreichen, während des ganzen Jahres noch das Juniorenabonnement Senioren erhalten ab dem Monat, in dem Frauen das 64. Altersjahr und Männer das 65. Altersjahr erreichen, das U-Abonnment zum Seniorentarif Für Schulen, die Sammelbestellungen aufgeben, können Jahresabonnemente für ein ganzes Schuljahr (12 Monate, Juli Juni und August Juli) ausgegeben werden. Die Bestellung der Abos hat ausschliesslich durch die Gemeinde bzw. Schule zu erfolgen Geltungsbereich Die U-Abonnemente (U-Abo) sind im ganzen TNW-Verbundgebiet für eine un beschränkte Anzahl Fahrten gültig Die RegioCardPlus ist im ganzen TNW und RVL (ganzer Landkreis Lörrach) für unbeschränkte Anzahl Fahrten gültig Die RegioCardPlus light ist im ganzen TNW und in den RVL-Zonen 1, 2, 3 und 8 für unbeschränkte Fahrten gültig Das Distripass-Abo ist im ganzen TNW sowie in der ganzen Communauté de communes des trois Frontières gültig Das AlsaPlus ist im ganzen TNW sowie auf einer definierten Strecke im Elsass mit Zielort SBB gültig Das Abo Inter Vagabond ist im ganzen TNW-Gebiet, auf der SBB-Strecke Laufen Delémont sowie in den Zonen des Tarifverbundes Vagabond gültig. 22

25 Besitzer eines A-Welle-Abos, welche zusätzlich für die Fahrten in den TNW ein U-Abo benötigen, erhalten dieses zu einem vergünstigten Anschlusspreis. Achtung: Der Zug muss auf der Haltestelle der Verbundgrenze des TNW und der A-Welle fahrplanmässig anhalten, damit die Strecke mit den Verbundabonnementen der A-Welle und dem TNW durchgehend benützt werden kann Preisbildung Es gelten die in Kapitel 10 aufgeführten Preise Beim Bezug im Lauf des Kalenderjahres werden TNW-Jahresabonnemente für mindestens 6 Monate (Juli Dezember) zu einem pro rata ermässigten Preis für die Restgeltungsdauer ausgegeben Klassenwechsel An Reisende mit Erwachsenen-Abonnementen 2. Klasse oder GA-Kunden, die während einzelnen Monaten (z. B. im Winter) in 1. Klasse zu reisen wünschen, können für diese Monate Klassenwechsel, bezeichnet als «Klassenwechsel», verkauft werden. Der Klassenwechsel kann am SBB-Automaten oder -Schalter bezogen werden und ist zusammen mit dem Abonne ment bei der Kontrolle vorzuweisen. 3.6 Kinder Familienvergünstigungen (Juniorkarte/Enkelkarte) Militär Hunde Allgemeines Als Stichtag für die Bestimmung des Alters gilt der Tag des Reiseantritts. Die Vergünstigung wird bis und mit dem Tag vor dem Geburtstag gewährt, an welchem das 6. oder 16. Lebensjahr zurückgelegt wird. Bei einer vor dem Geburtstag angetretenen Reise kann die Vergünstigung bis zum Abschluss der Reise noch beansprucht werden, und zwar 1. bei Kindern, die ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert werden, für die Strecke, für die bei Reiseantritt für die Begleitperson ein Fahrausweis gelöst wurde. 2. bei Kindern, die zum ermässigten Preis befördert werden, für die Strecke, für die bei Reiseantritt ein Fahrausweis gelöst wurde Bei Zweifeln über den Anspruch auf die Kindervergünstigung (ermässigter Preis) kann vom Kontrollpersonal die Richtigkeit der Angaben aller Personen aufgrund amtlicher Ausweispapiere (Pass, ID, Familienausweis usw.) überprüft werden. 23

26 Von unentgeltlich beförderten Kindern belegte Sitzplätze sind freizugeben, sobald sie für Reisende mit Fahrausweisen benötigt werden. Wird der Aufforderung dazu nicht nachgekommen, so ist für jedes Kind der ermässigte Preis zu bezahlen. Dies gilt nicht für Kinder, die eine Junior- oder Enkelkarte oder ein Gruppenbillett für Schulen und Jugendgruppen (Kundengruppe «Kinder bis 6 Jahre») besitzen Kinder bis 6 Jahre Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, die begleitet sind, werden ohne Fahrausweis unentgeltlich befördert. Reisen sie ohne Begleitung, ist der er mässigte Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Eine Begleitperson kann bis maximal 8 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Die Begleitperson benötigt einen gültigen Fahrausweis. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die über zähligen Kinder Billette zum ermässigten Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Als Begleiter von nicht 6 Jahre alten Kindern gelten Personen, denen die Obhut über diese anvertraut werden kann. Wird die Begleit funktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens 12 Jahre für max. 4 Kinder und mind. 16 Jahre für max. 8 Kinder alt sein In Kindergärten/Kinderhorte werden auch Kinder bis max. zum 7. Lebensjahr gratis befördert Kinder von 6 bis 16 Jahre Für Kinder ab vollendetem 6. bis zum 16. Lebensjahr ist der ermässigte Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen Jugendliche ab 16 Jahren Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden Vergünstigungen nur aufgrund besonderer Bestimmungen oder bestimmter Tarife gewährt Familien Die Familienvergünstigung mit der Junior-/Enkelkarte gilt im TNW zusammen mit allen TNW-Fahrausweisen, ausgenommen: Gruppenbillette 24

27 Die Gültigkeit zusammen mit den Fahrausweisen AlsaPlus, Distripass, RegioCard Plus und light ist auf das TNW- sowie TTRegio-Gebiet beschränkt Für das TTRegio gilt eine spezielle Regelung (siehe Kapitel 11) Militär Vorschriftsgemäss ausgefüllte Marschbefehle sind auf allen Verbundsstrecken für eine Hinfahrt bzw. Hin- und Rückfahrt als Fahrausweis gültig. Der Marschbefehl ist nur zusammen mit der getragenen Uniform gültig. Inhaber einer Ausweiskarte für eine/mehrere Fahrten in Zivil haben Anspruch auf ermässigte Billette. Militärhunde werden unentgeltlich be fördert, sofern auf dem Fahrausweis vermerkt Hunde, kleine Tiere Für Hunde ist grundsätzlich der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Kleine Hunde mit einer Schulterhöhe bis 30 cm, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben oder anderen geeigneten Be hältern als Handgepäck gratis mitgeführt werden. Werden diese Tiere während der Beförderung aus ihren Behältern genommen, so ist für jedes Tier der ermässigte Preis 2. Klasse zu bezahlen Im Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) muss für den Hund eine RegioCard-Monatskarte für Erwachsene gelöst werden, im TNW das Hundeabonnement. Bei Fahrten in den beiden Verbünden müssen für Hunde beide Abonnemente gekauft werden. 3.7 Pauschalfahrausweise Halbtax-Abonnement Mit Ausnahme des U-Abos gelten alle TNW-Fahrausweise in Kombination mit dem Halbtax-Abo Die Tageskarten zum Halbtax-Abo gelten im ganzen Verbund zur freien Fahrt Generalabonnement Das General-Abo berechtigt im ganzen Verbund zur freien Fahrt. Die abonnierten GA (mind. 4 Monate) gelten im ganzen Verbund zur freien Fahrt 25

28 4 Extrafahrten 4.1 Allgemein Für Gesellschaften in Extrakursen bzw. -zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden Unternehmung. 5 Handgepäck, Velo, Kinderwagen, Behindertenfahrzeuge (Rollstühle) 5.1 Handgepäck Handgepäck wird gratis befördert. 5.2 Velo, Kinderwagen, Rollstühle Der Selbstverlad von Velos ist im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten möglich. Bei allen TU ist die Beförderung generell nur ausserhalb der verkehrsstarken Zeiten und sofern genügend Platz vorhanden möglich. Tarif siehe Ziffer Es gelten die Bestimmungen der einzelnen Transportunternehmungen. Für Velos ist grundsätzlich der Gepäcktarif für Velos zu bezahlen. Das übertragbare U-Abonnement wird nicht als TNW-Fahrausweis für Velos akzeptiert Kinderwagen werden gratis befördert Behinderten-Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist. Es gelten folgende Höchstmasse und Gewichte: Breite: 70 cm; Länge: 120 cm; Höhe: 173 cm; Gesamtgewicht: 250 kg 6 Erstattungen/Ersatz 6.1 Rückerstattungen Billette Für Rückerstattungen von Verbundfahrausweisen ist bei den SBB das Formular «Rückerstattung» (Form. SBB 8201) zu benützen. Auf diesem Formular ist das Feld «651» anzukreuzen. Die übrigen Transportunternehmungen verwenden ihre Rückerstattungsformulare Billette können grundsätzlich nicht rückerstattet werden. 26

29 6.1.2 Mehrfahrtenkarten Nicht vollständig benützte Mehrfahrtenkarten können bei Todesfall oder Wegzug rückerstattet werden. Pro abgestempeltes Feld wird eine Fahrt zum normalen Preis angerechnet (Bearbeitungsgebühr gemäss ) U-Abonnemente Auf Monatsabonnemente wird grundsätzlich keine Rückerstattung gewährt Jahresabonnemente können wie folgt rückerstattet werden: Die Rückerstattung eines Jahresabonnements ohne Wechsel auf ein weiteres U-Abonnement erfolgt nach einer prozentualen Wertetabelle, welche die Rückerstattungsgebühr gemäss bereits einschliesst. Massgebend ist die Anzahl benutzter Monate. Über die vorgenommene Rückerstattung informiert die Dienststelle zwingend die BLT, Tel (Abonnent wohnhaft ausserhalb Kt. BS), BVB, Tel (Abonnent wohnhaft im Kt. BS). Anzahl benutzter Monate Prozent 1 Monat 88 % 2 Monate 78 % 3 Monate 68 % 4 Monate 58 % 5 Monate 48 % 6 Monate 38 % 7 Monate 28 % 8 Monate 18 % 9 Monate 8 % Beispiel: Ein Jahresabonnement wird im Lauf des Monats April zurückgegeben: Fr (Jahrespreis), 4 Monate = 58 %, ergibt einen Rückerstattungs betrag für den Kunden von Fr Rückerstattung eines Jahres-U-Abonnements mit Wechsel auf ein anderes U-Abonnement (z. B. Senior, Job-Ticket) wird auf Monat ausgerechnet und mit neuem U-Abonnement verrechnet (Abopreis/12 x Anzahl gefahrener Monate). Bei der Rückerstattung hat sich der Abonnent mit einem Personalausweis (ID, Pass usw.) als Inhaber des Abonnements auszuweisen. Umtausch von TNW-Abonnementen in GA werden pro rata (Abopreis: 365:Anzahl benutzter Tage) rückerstattet Auf Ersatzabonnementen wird keine Rückerstattung gewährt Bei Todesfall erfolgt generell eine Rückerstattung, diese steht gemäss Ziffer den gesetzlichen Erben zu. Andern Personen wird die 27

30 Rückerstat tung nur ausbezahlt, wenn sie eine Vollmacht oder eine Rechtsabtretung (Form. SBB 8212) beibringen. 6.2 Ersatz Übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden nicht ersetzt. In diesen Fällen ist ein Abo zu lösen Verlorene oder abhandengekommene persönliche, nicht übertragbare Monats- und Jahresabonnemente werden gegen Entrichtung einer Gebühr gemäss Ziffer unbegrenzt ersetzt, sofern der Verlust und die nötigen Bemühungen zur Wiedererlangung des Abonnements nachgewiesen werden können Bei Ersatz von nicht übertragbaren Monats- und Jahresabonnementen klären die Dienststellen bei den nachstehend aufgeführten Stellen ab, ob tatsächlich ein Abonnement ausgegeben wurde: für Einwohner des Kantons -Stadt: BVB, Tel für alle anderen Abonnenten: BLT, Tel / Ist dies der Fall, wird von den BVB oder der BLT ein neuer ESR der Dienststelle zu gestellt, der mit «Ersatz» zu bezeichnen ist. Für die Zwischenzeit wird dem Kun den ein entsprechendes «provisorisches Abonnement» (SBB: Übergangsabo) verkauft. Sobald der Einzahlungsschein am Verkaufsschalter eintrifft, wird das «provisorische Abonnement» zurückgenommen und dem Kunden die Differenz (Verkaufspreis abzügl. Gebühr für den Ersatz gem. Ziffer ) rückerstattet Ersatz-Abos bei den SBB werden wie folgt ausgestellt: Jahresabonnent: wie bisher, Bahnhof erkundigt sich bei den BVB, BLT, (siehe Ziffer 6.2.3) ob der Kunde ein Jahresabo besitzt. Wenn ja, wird ein Übergangsabo für 10 Tage ausgestellt und die Gebühr einkassiert. Der TNW sendet das Ersatz-Jahresabo an den betreffenden Bahnhof. 28 Monatsabonnent: Kunde hat U-Abo via KUBA bezogen: Kunde weist amtlichen Ausweis am Schalter vor, kein Telefon an BVB, BLT nötig. Ersatz ganz normal über KUBA abwickeln. Monatsabonnent: Kunde hat U-Abo via abgestempelten Einzahlungsschein bezahlt, Verlust mehr als 10 Tage vor Ablauf: Kunde weist amtlichen Ausweis am Schalter vor Telefon der Verkaufsstelle an BVB, BLT (siehe Ziffer 6.2.3), ob Abo einbezahlt Wenn Abo einbezahlt, senden die BVB, BLT (siehe Ziffer 6.2.3) ein Ersatz-U-Abo an die Verkaufsstelle Übergangsabo für 10 Tage ausstellen

31 Kunde kann den Ersatz-ESR 1 2 Tage später an der Verkaufsstelle abholen Übergangsabo einziehen. Monatsabonnent: Kunde hat U-Abo via abgestempelten Einzahlungsschein bezahlt, Verlust weniger als 10 Tage vor Ablauf: Kunde weist amtlichen Ausweis am Schalter vor Telefon der Verkaufsstelle an BVB, BLT (siehe Ziffer 6.2.3), ob Abo einbezahlt Übergangsabo für 10 Tage ausstellen, Übergangsabo darf max. bis Monats ende gültig sein. Wenn nötig, muss das Übergangsabo rückdatiert werden Versand Ersatz-ESR an Verkaufsstelle ist in diesem Fall nicht nötig. 7 Fahrausweiskontrolle Überweisungen 7.1 Fahrausweiskontrolle Reisende mit teilgültigem Fahrausweis «Graufahrer» Als «Graufahrer» (Reisender mit teilgültigem Fahrausweis) gilt, wer einen auf dem gesamten Reiseweg gültigen, aber in einem dieser Fälle un genügenden Fahrausweis vorweisen kann: fehlender Klassenwechsel fehlender Zuschlag Fahrausweis für falsche Kundengruppe (Fahrausweis zum halben oder ermässigten Preis ohne Berechtigung) fehlender Streckenwechsel bzw. abweichende Strecke (jedoch gleiche Abgangs- und Bestimmungsstation resp. Abgangs- und Bestimmungszone, anderer, direkter und vergleichbarer Weg) falsche Verkehrsmittelwahl auf Teilstrecke eine Zone überfahren Die Gebühr ist gemäss Ziffer zu entrichten Reisende ohne gültigen Fahrausweis «Schwarzfahrer» SBB- und PostAuto Strecken Für Reisende ohne gültigen Fahrausweis gelten für SBB- und PostAuto- Strecken die Bestimmungen des Tarifs Die Erledigung von Unregelmässigkeiten erfolgt durch das SBB-Inkassocenter in Zürich. Reklamationen werden durch den Kundendienst SBB erledigt. 29

32 Strecken der übrigen Transportunternehmungen Die Staffelung der Gebühren wird angewendet. Für Strecken der übrigen Transportunternehmungen gelten die nachstehenden Weisungen. Bei Überweisungen verwenden die übrigen TU den nachstehenden 3-teiligen Meldezettel. In diesen Fällen hat der Überweisende die Möglichkeit, die Schuld bei den folgenden Verkaufsstellen zu bezahlen: BVB: Kundenzentrum BVB, Barfüsserplatz, BLT: Verkaufsstelle Heuwaage und Direktion BLT Oberwil AAGL: Betriebsbüro AAGL Liestal SBB: SBB Schalter im TNW-Gebiet PAG: via Rechnung WB: Verwaltung, Bahnhof Waldenburg Wird die Gebühr gemäss Ziffer , weder im Fahrzeug noch per Post einbezahlt, muss diese demzufolge per Rechnung oder Mahnung eingefordert werden, so ist eine Behandlungsgebühr von Fr. 10. zu entrichten. Betreibung bleibt vorbehalten. Teil 1 (weiss): ist für die Verwaltung bestimmt, deren Personal die Meldung erstellt hat. Teil 2 (rot): verbleibt beim Kontrolleur zur Abrechnung. Teil 3 (gelb): gilt als Fahrausweis für die geplante einfache Fahrt max. 2 Stunden und wird dem Reisenden zusammen mit einem Einzahlungsschein abgegeben. Voraussichtlich erfolgt auf August 2012 die Ablösung des obigen Aufforderungsbelegs durch elektronische Kontrollgeräte. 30

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