DienstLeistung. Mietprogramm Maschinen und Geräte. Mietservice. xxx

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1 xxx Mietprogramm Maschinen und Geräte Mietservice Baumaschinen Industriemaschinen Baugeräte Bitte beachten Sie unsere auf der Rückseite dieses Deckblatts (S. dieser Broschüre) abgedruckten wichtigen rechtlichen Hinweise zu diesem Mietprogramm. DienstLeistung hoch

2 Rechtliche Hinweise Zufuhrkosten Allgemeines Dieses Mietprogramm richtet sich ausschließlich an Mietinteressenten, welche die darin enthaltenen Mietmaschinen und -geräte in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden, gilt also nicht für private Mietinteressenten. Die in diesem Mietprogramm abgedruckten Informationen sind als Einladung zur Abgabe eines Angebotes (sog. invitatio ad offerendum) durch den Kunden zu verstehen. Sämtliche in diesem Mietprogramm enthaltenen Informationen sind daher rechtlich unverbindlich. Verbindliche Mietverträge kommen ausschließlich und ausnahmslos durch die beidseitige Unterzeichnung unseres (Formular-) Mietvertrages mit dem darin enthaltenen Inhalt und auf der Grundlage unserer auf den Seiten 52 bis 55 dieses Mietprogramms abgedruckten allgemeinen Mietbedingungen zustande. Preise Die in diesem Mietprogramm aufgeführten Preise verstehen sich als Preise pro Arbeitstag bzw. bei entsprechendem Hinweis pro Kalendertag zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (ohne Versicherung, Hin- und Rücktransport, Montage, Demontage, Inbetriebnahme, Betriebsstoffe und Reinigung). Druckfehler, sonstige Irrtümer und technische Änderungen Für Druckfehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Maße, Gewichte, Abbildungen und Beschreibungen sind unverbindlich. Technische Änderungen in Art und Ausführung der abgebildeten bzw. beschriebenen Maschinen und Geräte sind möglich. Nachdruck und Vervielfältigung Nachdruck und Vervielfältigung auch einzelner Seiten sind nicht gestattet. Impressum Nagel Mietservice GmbH Maybachstraße 6, Ulm Amtsgericht Ulm, HRB 4069 Ulm Firmensitz Ulm Geschäftsführer: Dipl. Kfm. Jochen Nagel Dipl. Kfm. Steffen Nagel Dieses Mietprogramm gibt es auch zum Download auf unserer Homepage. Transportgewicht bis 3,9 t Zone Umkreis 0 km 70, Zone 2 Umkreis 20 km 95, Zone 3 Umkreis 30 km 5, Transportgewicht von 3,9 t 7,4 t Zone Umkreis 0 km 95, Zone 2 Umkreis 20 km 20, Zone 3 Umkreis 30 km 70, 2 3

3 Standorte Kontakt Mietstation Produktgruppe Alttorna Dresden Telefon (035) Telefax (035) info.dd@nagel-gruppe.de Knautnaundorfer Str Leipzig Telefon (034) Telefax (034) info.lz@nagel-gruppe.de Dieselstraße 0837 Glauchau Telefon (03763) Telefax (03763) info.gc@nagel-gruppe.de Feldstraße Michendorf- Potsdam Telefon (033205) Telefax (033205) info.pd@nagel-gruppe.de Lindenallee Barleben- Magdeburg Telefon (039203) Telefax (039203) info.md@nagel-gruppe.de Josef-Eicher-Straße Frankfurt a. M. Telefon (069) Telefax (069) info.ff@nagel-gruppe.de Daimlerstraße Walldorf- Heidelberg Telefon (06227) Telefax (06227) info.wd@nagel-gruppe.de Carl-Benz-Straße Ludwigsburg Telefon (074) Telefax (074) info.lb@nagel-gruppe.de Industriepark Osterburken Telefon (0629) Telefax (0629) info.ob@nagel-gruppe.de Hochbaumaschinen - 24 (07) Tiefbaumaschinen - 2 (075) (07) Hochbaumaschinen - 2 (07) Tiefbaumaschinen / Tiefbautechnik / Baugeräte / Unterkünfte - (060) (07) Hochbaumaschinen - 23 (07) Tiefbaumaschinen / Tiefbautechnik - 20 (07) Unterkünfte / Baugeräte - 25 (07) Hochbaumaschinen - 2 (07) Unterkünfte - 6 (07) Tiefbaumaschinen / Tiefbautechnik / Baugeräte Hochbaumaschinen - 6 (07) (07) (060) Tiefbaumaschinen (07) Baugeräte / Unterkünfte Hochbaumaschinen - 0 (07) Hochbaumaschinen - 20 (07) Tiefbaumaschinen / Tiefbautechnik / Baugeräte / Unterkünfte - 7 (05) Hochbaumaschinen - 32 Tiefbaumaschinen /Tiefbautechnik / Baugeräte / Unterkünfte - 8 Gesamtprogramm - 2 (07)

4 Standorte Kontakt Mietstation Produktgruppe Heisenbergstraße Dachau Telefon (083) Telefax (083) info.da@nagel-gruppe.de Otto-Hahn-Straße Gersthofen- Augsburg Telefon (082) Telefax (082) info.gh@nagel-gruppe.de Daimlerstraße Kempten Telefon (083) Telefax (083) info.ke@nagel-gruppe.de Saarstraße Mengen Telefon (07572) Telefax (07572) info.me@nagel-gruppe.de Hochbaumaschinen - 6 (075) Gesamtprogramm - 45 Gesamtprogramm - 0 Gesamtprogramm - 5 (07) Hochbaumaschinen (07) (075) Maybachstraße Ulm Telefon (073) Telefax (073) info@nagel-gruppe.de Tiefbautechnik Unterkünfte Tiefbaumaschinen / Baugeräte (07) Hochdruckreiniger / Verputz- und Estrichmaschinen - 20 (07) Technikservice (07) Im Mittelfelde Erfurt Telefon (036) Telefax (036) info.ef@nagel-gruppe.de Friedensstraße Laucha Telefon (03622) Telefax (03622) info.la@nagel-gruppe.de Tiefbaumaschinen - 03 Hochbaumaschinen (07) Tiefbaumaschinen - 26 Die Anfahrtsskizzen zu den Mietstationen finden Sie im Anhang. 6 7

5 xxx Hochbaumaschinen S. 0 3 Erdbewegungsmaschinen S. 4 2 Abbruch- und Recyclingmaschinen S Verdichtungsmaschinen S Grabenverbau S Drucklufttechnik S Verputz- und Saniertechnik S Baugeräte für Hoch- / Tief- / Straßenbau S Wir bieten alles zum Mieten! Baustelleneinrichtungen S Elektrowerkzeuge S Stromerzeuger S AGB S Stichwortverzeichnis S

6 Hochbaumaschinen Hochbaumaschinen Schnelleinsatzkrane Schnelleinsatzkran 22 HM Ausladung max.: 27 m Schnelleinsatzkran 26 K. Ausladung max.: 26 m Schnelleinsatzkran 34 K Ausladung max.: 33 m Schnelleinsatzkran 53 K Ausladung max.: 40 m Schnelleinsatzkran 7 K Ausladung max.: 45 m Schnelleinsatzkran 8 K Ausladung max.: 45 m Obendreherkrane Obendreherkran 85 EC-B Ausladung max.: 50 m Obendreherkran 30 EC-B 8 Ausladung max.: 60 m Obendreherkran 50 EC-B 8 Litronic Ausladung max.: 60 m Obendreherkran 60 EC-B 8 Litronic Ausladung max.: 60 m Obendreherkran 280 EC-B 2 Litronic Ausladung max.: 70 m Obendreherkran 32 EC-H 8 Litronic Ausladung max.: 55 m Obendreherkran 54 EC-H 6 Litronic Ausladung max.: 60 m Obendreherkran 200 EC-H 0 Litronic Ausladung max.: 60 m Obendreherkran 280 EC-H 2 Litronic Ausladung max.: 70 m Obendreherkran 630 EC-H 40 Litronic Ausladung max.: 8,5 m Obendreherkran 60 HC-L Obendreherkran 540 HC-L Weitere Typen. 0

7 Hochbaumaschinen Hochbaumaschinen Zubehör Krane Teleskop-Stapler Turmstücke zum Klettern des Krans für 34 K, 42 K, 50 K, 63 K, 7 K, 8 K Transportachsen TRA 20 II für Kran für 20 K, 26 K, 34 K, 42 K, 50 K, 63 K, 7 K 80, 8, 50, 5, inkl. Seilwinde Teleskop-Stapler / -Lader drehbar 4520 mit und ohne Abstützung einsetzbar Hubhöhe max.: 2 m Tragkraft max.: kg 380, 290, 230, 38, Zubehör Arbeitsbühne mit Funkfernsteuerung 40, 30, 25, 4, Teleskoplader inkl. Ladeschaufel + Palettengabel TELE-TL , 24, 93, 7, TELE-TL , 24, 93, 7, TELE-TL , 32, 00, 8, TELE-TL , 39, 00, 9, TELE-TL , 48, 09, 20, TELE-TL , 39, 00, 9, TELE-TL , 48, 09, 20, 2 3

8 Erdbewegungsmaschinen Erdbewegungsmaschinen Minibagger Gewicht ca.:,2 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.:,5 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.: 2,7 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.: 3,5 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.: 5,2 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.: 7,8 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.: 9,5 t Ausrüstung: Tieflöffel 05, 80, 55, 0, 0, 90, 65,, 20, 00, 85, 2, 35, 5, 00, 4, 50, 30, 25, 5, 60, 40, 30, 6, 80, 55, 40, 8, Minibagger mobil Gewicht ca.: 6,5 t Ausrüstung: Tieflöffel Gewicht ca.: 0,0 t Ausrüstung: Tieflöffel 60, 40, 25, 6, 80, 55, 40, 8, Zubehör Minibagger Grabenräumlöffel starr:.000 mm schwenkbar: mm Hydraulik-Greifer 400 mm Schalen Felsfräse Gewicht ca.: 0,3 t 8,, 6, 9, 4, 7, 2, 2, 25, 9, 2, 4, 230, 75, 45, 23, Multifunktionslader Avant 635 0, 95, 75,, Avant , 5, 95, 3, Palettengabel 8, 6, 5,, Schneeschild 20, 5, 2, 2, Kehrmaschine.550 mm, Seitenbesen, Auffangbehälter, Wassersprüheinrichtung 60, 50, 40, 6, Umkehrfräse 90, 75, 60, 9, Schlegelmulcher 75, 65, 50, 8, 4 5

9 Erdbewegungsmaschinen Erdbewegungsmaschinen Raupenbagger Sondermaschinen inkl. Tieflöffel R 33 / R 94 Comp Gewicht: ca. 5 7 t R 37 R 98 Gewicht: ca t R 920 Gewicht: ca t 240, 202, 63, 24, 248, 225, 90, 25, 255, 232, 94, 26, R 924 Böschung / R 926 Böschung Gewicht: ca t R 934 Böschung Gewicht: ca. 34 t LH 22 Ind. / A 36 Gewicht: ca t 589, 504, 393, 59, 632, 529, 49, 63, 449, 402, 329, 45, R 922 Gewicht: ca t 287, 248, 202, 29, LH 24 Ind. / A 904 Gewicht: ca t 500, 449, 363, 50, R 94 / R 96 Gewicht: ca t 340, 279, 240, 34, LH 30 Ind. / A 924 Gewicht: ca t 538, 462, 380, 54, R 924 Comp / R 926 Gewicht: ca t R 936 Gewicht: ca t R 944 / R 946 Gewicht: ca t R 954 / R 956 Gewicht: ca t R 964 / R 966 Gewicht: ca t 372, 309, 263, 37, 40, 340, 287, 4, 440, 394, 309, 44, 743, 598, 53, 74, 82, 658, 555, 8, LH 40 Ind. / A 934 Gewicht: ca t A 900 ZW o. Abstützung Gewicht: ca t A 900 ZW m. Abstützung Gewicht: ca t A 922 Rail o. Abstützung Gewicht: ca t 709, 568, 474, 7, 49, 359, 292, 42, 488, 402, 334, 49, 432, 370, 300, 43, R 974 / R 976 Gewicht: ca t.024, 897, 760, 02, A 922 Rail m. Abstützung Gewicht: ca t 503, 44, 344, 50, 6 7

10 Erdbewegungsmaschinen Erdbewegungsmaschinen Mobilbagger inkl. Tieflöffel A 309 / A 90 Comp Gewicht: ca. 3 t A 3 / A 92 Comp Gewicht: ca. 2 4 t A 32 / A 34 Gewicht: ca. 3 4 t / 4 8 t A 94 / A 94 Comp Gewicht: ca. 4 8 t A 36 / A 96 Gewicht: ca. 6 9 t A 900 / A 98 / A 98 Comp Gewicht: ca t A 904 / A 920 Gewicht: ca t A 924 Gewicht: ca t Anbaugeräte / -teile 94, 70, 32, 9, 225, 94, 47, 23, 232, 200, 55, 23, 232, 200, 55, 23, 240, 27, 78, 24, 248, 225, 87, 25, 272, 255, 200, 27, 433, 363, 309, 43, Tieflöffel SWA 33 33, 29, 25, 3, Tieflöffel SWA 48 43, 38, 29, 4, Tieflöffel SWA 66 48, 43, 33, 5, Radlader bis L 542: inkl. Ladeschaufel + Palettengabel / ab L 550: inkl. Ladeschaufel L 506 / L 506 Comp Gewicht: ca. 5,2 t 7, 09, 85, 2, L 508 / L 508 Comp Gewicht: ca. 5,6 t 32, 7, 00, 3, L 50 Gewicht: ca. 6,3 t 40, 32, 09, 4, L 54 Gewicht: ca. 8,4 t 70, 40, 7, 7, L 528 Gewicht: ca. 0,9 t 94, 70, 32, 9, L 538 Gewicht: ca. 2,8 t 248, 202, 70, 25, L 550 Gewicht: ca. 7,3 t 287, 248, 202, 29, L 556 Gewicht: ca. 7,9 t 302, 255, 27, 30, L 566 Gewicht: ca. 23,2 t 379, 38, 279, 38, L 576 Gewicht: ca. 24,5 t 394, 340, 287, 39, L 580 Gewicht: ca. 25,2 t 40, 363, 302, 4, L 586 Gewicht: ca. 3,4 t 433, 387, 325, 43, Tieflöffel SWA 77 62, 53, 43, 6, Tieflöffel SWA 92 70, 62, 53, 7, HGRL SWA 33 48, 39, 29, 5, HGRL SWA 48 62, 48, 33, 6, HGRL SWA 66 75, 58, 39, 8, Reißzahn SWA 48 84, 67, 53, 8, Reißzahn SWA 66 09, 82, 64,, Reißzahn SWA 77 45, 09, 83, 5, Reißzahn SWA 92 27, 54, 8, 22, Hydraulikgreifer GM 0 70, 62, 53, 7, Hydraulikgreifer GM 20 09, 93, 72,, Greiferverlängerung 29, 25, 20, 3, Felsfräse,8 t 45,- 355,- 280,- 42,- 8 9

11 Erdbewegungsmaschinen Erdbewegungsmaschinen Planierraupen PR 74 Gewicht: ca. 3 t PR 724 Gewicht: ca. 8 t PR 734 / PR 736 Gewicht: ca. 22 t Zubehör Planierraupen Maschinensteuerung (z. B. Trimble) 332, 284, 237, 33, 403, 347, 292, 40, 489, 425, 347, 49, 2D / Laser 40, 80, 60, 4, 3D / GPS 300, 250, 200, 30, Muldenkipper Muldenkipper B 25 D Leergewicht: 8,3 t 330, Nutzlast: 23,2 t Ladevolumen: 0,5 m 3 Muldenkipper B 30 D Leergewicht: 9,5 t 350, Nutzlast: 27,3 t Ladevolumen: 2,6 m 3 Muldenkipper B 35 D Leergewicht: 28,0 t 420, Nutzlast: 32,5 t Ladevolumen: 5,2 m 3 Muldenkipper B 40 D Leergewicht: 30 t 470, Nutzlast: 37,2 t Ladevolumen: 6,9 m 3 Laderaupen LR 624 Gewicht: ca. 7 t LR 634 Gewicht: ca. 22 t 378, 324, 284, 38, 497, 40, 347, 50, 20 2

12 Abbruch- und Recyclingmaschinen Abbruch- und Recyclingmaschinen Hydraulikhämmer Hydraulikhammer für Trägergerät 0,8,8 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 90, 2, 70, 2, 50, 2, 9, Hydraulikhammer für Trägergerät,3 3,2 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 0, 2, 90, 2, 70, 2,, Hydraulikhammer für Trägergerät 3 6,5 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 50, 2, 20, 2, 90, 2, 5, Hydraulikhammer für Trägergerät 7 2 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 20, 4, 90, 4, 50, 4, 2, Hydraulikhammer für Trägergerät 9 5 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 250, 5, 20, 5, 80, 5, 25, Hydraulikhammer für Trägergerät 2 20 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 300, 25, 260, 25, 220, 25, 30, Hydraulikhammer für Trägergerät 2 32 t Verschleißkosten für Einsteckwerkzeug 400, 30, 330, 30, 280, 30, 40, Sortierung Abbruch- und Sortiergreifer Abbruch- u. Sortiergreifer RG 22N Gewicht / Inhalt:.300 kg / 530 l Abbruch- u. Sortiergreifer RG 24 Gewicht / Inhalt:.350 kg / 500 l Abbruch- u. Sortiergreifer RG 28N Gewicht / Inhalt:.500 kg / 620 l 20, 00, 85, 2, 60, 40, 20, 6, 50, 30, 0, 5, 22 23

13 Verdichtungsmaschinen Verdichtungsmaschinen Vibrationsstampfer Vibrationsstampfer AVS 68 Dienstgewicht 73 kg 30, 27, 23, 3, Vorwärtslaufende Rüttelplatten Rüttelplatte AVP 240 Dienstgewicht: 85 kg Schonplatte für 400 mm Arbeitsbereiche 25, 5, 2, 5, 7, 5, 3, Rüttelplatte AVP 850 Dienstgewicht: 00 kg Schonplatte für 500 mm Arbeitsbereiche 28, 5, 24, 5, 2, 5, 3, Reversierbare Rüttelplatten Rüttelplatte AVP 2620 Dienstgewicht: 50 kg Rüttelplatte AVP 3020 Dienstgewicht: 220 kg Rüttelplatte AVP 5020 Dienstgewicht: 400 kg Rüttelplatte AVH 6020 Dienstgewicht: 525 kg 30, 26, 25, 3, 34, 30, 27, 3, 40, 36, 3, 4, 45, 40, 35, 4, Anbauverdichter ACA 750 Abmessungen (L x B x H):.42 x 740 x.425 mm Einsatzgewicht ohne Geräterahmen: 930 kg Empf. Größe des Trägergeräts: 2 8 t ACA 000 Abmessungen (L x B x H):.295 x 880 x.45 mm Einsatzgewicht ohne Geräterahmen:.80 kg Empf. Größe des Trägergeräts: 8 30 t 90, 85, 75 9, 95, 90, 80, 0, Vibrations-Grabenwalze Vibrations-Grabenwalze Rammax HF Bandagenbreite wahlweise: 630 / 850 mm Dienstgewicht:.360 kg Fernsteuerung (HF) für Rammax , 60, 50, 7, 20, 5, 0, 24 25

14 Verdichtungsmaschinen Verdichtungsmaschinen Tandemwalzen Walzenzüge Tandemwalze AV 2 Arbeitsbreite: 820 mm Dienstgewicht:.200 kg Tandemwalze AV 6 Arbeitsbreite: 900 mm Dienstgewicht:.700 kg Tandemwalze AV 23 Arbeitsbreite:.000 mm Dienstgewicht: kg Tandemwalze AV 85 Arbeitsbreite:.680 mm Dienstgewicht: kg Mit Splittstreuer 70, 60, 50, 7, 75, 65, 55, 8, 90, 80, 60, 9, 205, 70, 40, 2, Walzenzug Glattbandage ASC 70 Arbeitsbreite:.650 mm Dienstgewicht: kg Walzenzug Glattbandage ASC 0 Arbeitsbreite: 2.00 mm Dienstgewicht: kg Walzenzug Glattbandage ASC 50 Arbeitsbreite: 2.40 mm Dienstgewicht: kg Walzenzug Glattbandage ASC 200 HD Arbeitsbreite: mm Dienstgewicht: kg 45, 30, 95, 5, 90, 55, 40, 9, 220, 80, 60, 22, 280, 250, 20, 28, Walzenzug Stampffußbandage ASC 0 HD PD Arbeitsbreite: mm Dienstgewicht:.925 kg 20, 75, 60, 2, Walzenzug Stampffußbandage ASC 50 HD PD Arbeitsbreite:.680 mm Dienstgewicht: kg 240, 200, 80, 24, 26 27

15 Grabenverbau Grabenverbau Aluminium-/Stahlverbau Aluminium-Leichtverbau Druck bis 7,5 kn / m2 Verbautiefe bis mm Verbaueinheiten x 500 mm x 500 mm x 500 mm Stahlverbau (Minibox) Verbautiefe mit Aufstockung bis mm Grundelemente komplett mit 4 Spindeln Größe (L x H): x.500 mm x mm Aufsatzelemente komplett mit 2 Spindeln und Verbindungsmaterial Größe (L x H): x 500 mm Mögliche Grabenbreiten: mm mm mm mm Stahlverbaubox (Leichtbox) Grundelemente komplett mit Spindel (Plattenstärke 60 mm) Größe (L x H):.500 x mm x mm x mm x mm x mm Aufsatzelemente komplett mit 2 Spindelelementen und Verbindungsmaterial Größe (L x H): x.300 mm x.300 mm x.300 mm x.300 mm Grabenbreite mit normaler Spindel mm Größere Grabenbreiten sind durch Einbau von Zwischenrohren möglich. Zwischenrohrlängen: 500 mm.000 mm.500 mm mm mm 28 29

16 Grabenverbau Grabenverbau Stahlverbau Pressverbau Stahlverbaubox (Standardbox) Grundelemente komplett je 4 Spindelelementen (Plattenstärke 00 mm) Größe (L x H): x mm x mm x mm Aufsatzelemente komplett mit 2 Spindelelementen und Verbindungsmaterial Größe (L x H): x.300 mm x.300 mm x.300 mm Grabenbreite mit normaler Spindel: mm Größere Grabenbreiten sind durch Einbau von Zwischenrohren möglich. Zwischenrohrlängen: 500 mm.000 mm.500 mm mm mm Kombinierbarer Stahlverbau mit Doppelgleitschienen Federpilzausführung DG / FP Schlittenausführung DG / SL und Kombi-Verbauplatten (innenbündig) Dielen-Kammerplatten mm x 600 mm eingestellt auf KD mm x 600 mm eingestellt auf KD mm x.000 mm eingestellt auf KD6 Grabenbreite.380 mm mm Parallelverbau Weiterentwicklung des bewährten Gleitschienensystems. Die Spindelelemente werden hier durch eine Rahmenkonstruktion ersetzt, die vertikal verschiebbar in den Gleitschienen geführt wird. Abrisse und Setzungen werden weitestgehend verhindert. Vorteile: Große Rohrdurchlasshöhe bis 2,60 m Grabenbreiten,42 5,60 m Plattenlängen 2,00 5,00 m Gleitschienenlänge bis 6,00 m Setzungsarmer Verbau Stufenförmige Anordnung des Verbaus im vertikalen Verstellbereich des Schlittens möglich Pressverbau DPV 600 Transportmaße Länge über alles: Sondereinsätze Breite über alles: Höhe: 7,00 m 2,00 m,50 m Gewichte ohne Längsgurtung: 0,7 t mit Längsgurtung: 4,2 t Dielen 4 Stück KD 750 / 0: 8,2 t Hydraulikaggregat: 0,9 t Arbeitsraum Länge: 6,70 m Breite, verstellbar von/bis:,00 3,00 m Verbautiefe max.: 4,50 m Einpresskraft: 2 x 9 t Rohrgreifer Rohrgreifer I Armpaar Typ 50 für Rohraußen-Ø: mm Armpaar Typ 90 für Rohraußen Ø: mm Rohrgreifer II Armpaar Typ 90 für Rohraußen-Ø: mm Armpaar Typ 25 für Rohraußen-Ø: mm Armpaar Typ 50 für Rohraußen-Ø: mm Rohrzugmaschinen Rohrzugmaschine Rohrnenn-Ø: mm Zugkraft max.: 0 t Eigengewicht: 450 kg Innenrohrzuggerät Antrieb hydraulisch Energiequelle 2-V-Batterie Fernbedienung Reichweite: 50 m 25, 2, 5, 3, 60, 50, 35, 6, 90, 75, 55, 9, 30 3

17 Drucklufttechnik Drucklufttechnik Schraubenkompressoren Schraubenkompressor Luftmenge: 3,8 m 3 / min Schraubenkompressor Luftmenge:,6 m 3 / min 43, 36, 29, 4, 60, 40, 5, 6, Zubehör Kompressoren Abbruchhammer 5 kg Abbruchhammer kg Abbruchhammer 8 kg Abbruchhammer 22 kg 8, 7, 6,,, 9, 8,, 3,, 9, 2, 6, 3,, 2, Einsteckwerkzeug Meißel 2, Einsteckwerkzeug Flachspaten 4, Kompressorschlauch 3/4" mit Kupplung 20 m 4, 32 33

18 Verputz- / Saniertechnik Verputz- / Saniertechnik Hochdruckreiniger Kaltwasser-Hochdruckreiniger bis 340 bar Benzinmotor: 5 kw Pumpenleistung ca.: 2 l / min mit Rotor- und Flachstrahldüse, Schutzhelm, 30 m HD-Schlauch, M22-Gewinde Heißwassermodul bis 350 bar für HD-Reiniger mit M22-Gewindeanschluss Heizleistung ca.: 65 kw (Diesel) Stromanschluss: 230V Schuko 25, 0, 00, 5, zzgl. 75, Überprüfungspauschale* zzgl. Kraftstoffkosten 50, 40, 25, zzgl. Kraftstoffkosten Mindestmiete 00, Nasssandstrahlsystem bis 500 bar Benötigt wird: Hochdruckreiniger min. 200 bar siehe oben Sandansaugsystem 5, 5, 5, Kaufdüse aus Stahl D057 oder Kaufdüse aus Borcarbit D05 Trockensandstrahlgerät Sandstrahlgerät Behältervolumen: 00 l Luftbedarf 8 bar: mind. 3 m³ / min Schlauchlänge: 5 m für Strahlgut bis,4 mm Körnung, mit Helm 40, 35, 30, 3,5 zzgl. 00, Überprüfungspauschale* * Überprüfungspauschale x pro Mietrückgabe 34 35

19 Verputz- / Saniertechnik Verputz- / Saniertechnik Pneumatische Förderanlagen Zwangsmischer Pneumatische Förderanlage Silomat, F00, Pulsar für Drucksilo oder Freifallsilo (bitte angeben!) Stromanschluss: 400 V, 32 A ohne Trockenförderschlauch, ohne Einblashaube 25, 25, 20, 4, Mindestmiete 25, Tellermischer Multimix Trommelinhalt: 40 Liter Nutzinhalt ca.: 80 Liter Stromanschluss: 400 V / 6 A, 2,2 kw Durchlaufmischer D20 Mischleistung ca.: 20 l / min für Sackware 77, 69, 60, 4 20, 8, 5, Mindestmiete 40, Zubehör pneumatische Förderanlage Gummi-Trockenförderschlauch 3,3 m Gummi-Trockenförderschlauch 20 m Einblashaube (Typ angeben!) mit Sonde, ohne Kabel Steuerkabel 25 m oder 50 m 4, 4, 3, Mindestmiete 20, 5, 5, 4, Mindestmiete 25, 5, 5, 0, Mindestmiete 75, 4, 4, 2,5 Mindestmiete 20, Mischpumpen G4, duo-mix, Ritmo Stromanschluss: 400 V / 32 A mit 5 m Mörtelschlauch ohne Schneckenteile (= Kaufteile) 35, 35, 25, 4, Mindestmiete 80, Schneckenpumpen Mörtelpumpe Swing L, N2V Förderleistung max.: 40 l / min Förderdruck max.: 30 bar Stromanschluss: 400 V / 32 A bzw. 6 A ohne Schneckenteile (= Kaufteile) 35, 35, 25, 4, Mindestmiete 80, Zubehör Misch- und Schneckenpumpen Reprofilierspritzgerät Zierputzspritzgerät 8, 4, 2, Mindestmiete 36, 5, 5, 4, Mindestmiete 0, Kompressor 580 l/min 5, 3, 0, 36 37

20 Baugeräte für Hoch- / Tief- / Straßenbau Baugeräte für Hoch- / Tief- / Straßenbau Bau-Laser-Systeme Kanalbaulaser Neigungseinstellung: -0% bis +25% Arbeitsbereich: 200 m Betriebstemperatur: -20 C bis +50 C Horizontallaser Arbeitsradius: 50 m Genauigkeit: ± 2,6 mm auf 30 m Neigungslaser -5% bis +5% mit Vertikal-, Lotfunktion Arbeitsradius: 350 m Genauigkeit: ±,5 mm auf 30 m Neigungslaser -5% bis +25% für Maschinensteuerung Arbeitsradius: 400 m Genauigkeit: ±,6 mm auf 30 m 35, 29, 24, 3, 3, 25, 20, 3, 49, 4, 34, 5, 63, 53, 44, 6, Betoninnenrüttler Betoninnenrüttler Leistung:,0 kw Schlauchwelle: mm Gewicht: 5,9 kg 35, 30, 24, 3, Betonschleif- und glättmaschinen Vielzweckmaschine STR 580 Schleifdrehzahl: 00 U / min Elektromotor: 230 V Gewicht: 50 kg Vielzweckmaschine STR 702 Schleifdrehzahl: 45 U / min Elektromotor: 400 V Gewicht: 6kg Vielzweckmaschine BG 33 E Durchmesser: 830 mm Elektromotor: 400 V Gewicht: 77 kg Schleifwerkzeug für STR 580 und STR 702 pro cm Abnutzung 70, 50, 35, 7, 80, 60, 45, 8, 85, 70, 55, 9, 90, Zubehör Betonschleif- und glättmaschinen Glätteteller 5, Flügelglätter 5, 38 39

21 Baugeräte für Hoch- / Tief- / Straßenbau Baugeräte für Hoch- / Tief- / Straßenbau Kleinfräsen Hydraulikstation Kleinfräse Arbeitsbreite: 200 mm Elektromotor: 230 V Gewicht: 60 kg 85, 70, 50, 9, Hydraulikstation Benzin: 7 kw Gewicht: 68 kg 35, 33, 29, 3, Kleinfräse Arbeitsbreite: 300 mm Elektromotor: 400 V Gewicht: ca. 200 kg 20, 80, 40, 2, Abnutzung Fräswerkzeug pauschal 26, 26, 26, Fugenschneider Hammer 0 kg Hammer 20 kg Hydraulikschlauch Spitzmeißel Flachmeißel Flachspaten Kernbohrgerät Ø mm Verschleiß, pro / 0 mm Abnutzung 5, 20, 3,5 2,5 2,5 7, 40, 0,, 6, 3, 2, 2, 3, 35, 0, 9, 4, 2,5,, 2, 30, 0, 2, 3, 2, Fugenschneider Schnitttiefe max.: 30 mm Fugenschneider Schnitttiefe max.: 60 mm 40, 30, 25, 4, 45, 35, 30, 4, Diamantblatt je / 0 mm Abnutzung 5, 5, 5, Bohrkrone Verschleiß, pro / 0 mm Abnutzung bei: Ø 52 mm Ø 62 mm Ø 02 mm Ø 32 mm Ø 52 mm Ø 225 mm 0, 2, 4, 5, 20, 25, Steinsägen Tauchpumpen Steinsäge DTS 20 Schnitttiefe: 20 mm Schnittlänge: 600 mm Diamantscheibe je / 0 mm Abnutzung Steinsäge DTS 420 N Schnitttiefe: 370 / 420 mm Schnittlänge: 570 mm Diamantscheibe je / 0 mm Abnutzung Steinsäge DTS 90 H Schnitttiefe: 370 mm Schnittlänge: 660 mm Diamantscheibe je / 0 mm Abnutzung Steinspaltgerät HS 33 Schneidlänge: 330 mm Schneidstärke: 20 mm 33, 25, 8, 4, 5, 60, 45, 30, 6, 5, 70, 50, 35, 7, 5, 25, 8, 2, 3, Tauchpumpe Förderleistung max.: 8 l / s Förderhöhe: 5 m Schlauch Größe C: 20 m Tauchpumpe Förderleistung max.: 7 l / s Förderhöhe: 5 m Schlauch Größe B: 20 m Tauchpumpe Förderleistung max.: 40 l / s Förderhöhe: 20 m Schlauch Größe A: 20 m Tauchpumpe Förderleistung max.: 60 l / s Förderhöhe: 30 m Schlauch Größe F: 20 m Tauchpumpe Förderleistung max.: 98 l / s Förderhöhe: 40 m Schlauch Größe F: 20 m 29, 23, 5, 4, 33, 26, 9, 5, 39, 3, 24, 6, 60, 45, 32, 6, 80, 60, 42, 6, 40 4

22 Baugeräte für Hoch- / Tief- / Straßenbau Baustelleneinrichtungen Fahrgerüste Unterkünfte Fahrgerüst AluStar 80 Arbeitshöhe: bis 8,40 m Fahrgerüst AluStar 80 Arbeitshöhe: ab 8,40 m Schuttrutschen Schuttrutsche bestehend aus: Trichter, Rohre, Ketten, Einfülltrichter Gesamtlänge:.00 mm Nutzlänge:.000 mm Innendurchmesser max.: 350 mm Außendurchmesser max.: 50 mm Stahlrohr- / Schwerlaststützen Stahlrohr- / Schwerlaststützen Verzinkte Ausführung,00,60 m, ausziehbar,70 3,00 m, ausziehbar 2,05 3,50 m, ausziehbar 2,25 4,0 m, ausziehbar 2,76 4,90 m, ausziehbar 3,00 5,50 m, ausziehbar Transportbox Minikrane Minikran LMK 300 Tragkraft: 300 kg Ausladung: mm Hakenhöhe: mm Gewicht ohne Ballast: 900 kg 60, 45, 30, 6, 75, 55, 40, 7, 4, 2,,5 Mietpreis pro lfm. 0,5 0,20 0,25 0,30 0,35 0,40, 450, * 50, *Mietpreis pro Einzelcontainer Standard 20" Isolierung Seitenwände, Boden u. Dach PVC-Bodenbelag Elektroinstallation 400 V Stahlblech-Außentüre 87,5 / 200 cm DK-Kunststoff-Fenster 200 / 20 cm mit ISO-Glas und Rollladen Elektro-Schnellheizer 2 kw Größe (L x B x H): 6,06 x 2,44 x 2,60 m Höhe i. L.: 2,30 m Gewicht: ca..800 kg Eberhardt Container Typ Isolierung Seitenwände, Boden u. Dach PVC-Bodenbelag Elektroinstallation 400 V Stahlblech-Außentüre 87,5 / 200 cm DK-Kunststoff-Fenster 200 / 20 cm mit ISO-Glas und Rollladen, Elektro-Schnellheizer 2 kw Größe (L x B x H): 6,00 x 3,00 x 2,80 m Höhe i. L.: 2,50 m Gewicht: ca kg Eberhardt Container Typ 2 Isolierung Seitenwände, Boden u. Dach PVC-Bodenbelag Elektroinstallation 400 V Stahlblech-Außentüre 87,5 / 200 cm DK-Kunststoff-Fenster 200 / 20 cm mit ISO-Glas und Rollladen LM-Oberlichtfenster 60 x 40 cm Trennwand 3 m Innentüre 87,5 / 200 cm Elektro-Schnellheizer 2 kw Kleinküchenkombination Größe 00 / 60 cm 2 Elektrokochplatten, Nirosta-Spülbecken mit Abtropffläche, Unterbau 2-flüglig: Seite Abstellschrank mit Warmwasserspeicher 5 l andere Seite 40-l-Kühlschrank, Größe (L x B x H): 6,00 x 3,00 x 2,80 m Höhe i. L.: 2,50 m Gewicht ca.: kg * * * 42 *Mindestmietzeit: 43

23 Baustelleneinrichtungen Baustelleneinrichtungen Unterkünfte (Fortsetzung) Unterkünfte (Fortsetzung) EBERHARDT Container Typ 3 Isolierung Seitenwände, Boden u. Dach PVC-Bodenbelag Elektroinstallation 400 V Stahlblech-Außentüre 87,5 / 200 cm DK-Kunststoff-Fenster 200 / 20 cm mit ISO-Glas und Rollladen Oberlichtfenster 60 x 40 cm Innentüre 87,5 / 200 cm Innentüre 75 / 200 cm WC mit Wasseranschluss und Druckspüler Waschbecken mit Wasseranschluss Kaltwasser Elektro-Frostwächter 0,5 kw Elektro-Schnellheizer 2 kw Größe (L x B x H): 6,00 x 3,00 x 2,80 m Höhe i. L.: 2,50 m Gewicht ca.: kg * EBERHARDT Sanitärcontainer Isolierung Seitenwände, Boden u. Dach PVC-Bodenbelag Trennwand 2,44 m Elektroinstallation 400 V Stahlblech-Außentüre 87,5 / 200 cm 4 Oberlichtfenster Größe 60 / 40 cm 2 Duschkabinen mit Kunststoffvorhang 2 WC mit Kabine Boden-Decke frei 3 5 Waschbecken Warm- und Kaltwasser 2 Urinalbecken mit Spüler Elektro-Boiler 200 l 2 Elektro-Schnellheizer 2 kw Größe (L x B x H): 6,00 x 3,00 x 2,80 m Höhe i. L.: 2,50 m Gewicht ca.: kg * Aus diesen 3 Containertypen (Typ 3) können beliebig große Kombinationen zusammengestellt werden. Übergänge im Windfang oder mit zusätzlicher Flurkonstruktion,50 m breit. EBERHARDT Sanitärcontainer 0" Isolierung Boden, Wände und Dach PVC-Bodenbelag Elektroinstallation 400 V Stahlblech-Außentüre 87,5 x 200 cm 2 Oberlichtfenster 60 x 40cm Duschkabine mit Kunststoffvorhang WC mit Kabine Boden Decke frei 2 Waschbecken, Warm- und Kaltwasser Urinalbecken mit Spüler Elektro-Boiler 80 l Elektro Schnellheizer 2 KW Größe (L x B x H): 3,00 x 2,44 x 2,60 m Höhe i. L.: 2,30 m Gewicht ca.:.600 kg * Lagercontainer 0 Typ S2 Größe (L x B x H): 2,93 x 2,20 x 2,25 m Nutzlast max.: 7 t Eigengewicht: 860 kg * Lagercontainer 20 Typ S3 Größe (L x B x H): 6,06 x 2,44 x 2,59 m Nutzlast max.: 2 t Eigengewicht:.590 kg * Weitere Raumzellen. *Mindestmietzeit: *Mindestmietzeit: 44 45

24 Baustelleneinrichtungen Baustelleneinrichtungen Trocknungsautomaten Bauzaunsysteme Trocknungsautomat AMT 30 esentfeuchtungsleistung max.: 30 l Luftleistung: 350 m 3 / h Trocknungsautomat AMT 50 esentfeuchtungsleistung max.: 50 l Luftleistung: 500 m 3 / h Trocknungsautomat AMT 60 esentfeuchtungsleistung max.: 64 l Luftleistung: 765 m 3 / h Trocknungsautomat AMT 70 esentfeuchtungsleistung max.: 70 l Luftleistung:.200 m 3 / h Heizsparautomaten Propangas-Heizsparautomat PRT 30 T Nennwärmeleistung: 0 26 kw Elektroanschluss: 230 V Propangas-Heizsparautomat PRT 50 T Nennwärmeleistung: kw Elektroanschluss: 230 V Mehrflaschenanschluss Elektro-Heizsparautomat ELT 3 Nennwärmeleistung: 3 kw Elektroanschluss: 230 V Luftleistung: 400 m 3 / h Elektro-Heizsparautomat ELT 0 Nennwärmeleistung: 0,5 kw Elektroanschluss: 400 V Luftleistung: 600 m 3 / h Elektro-Heizsparautomat ELT 8 Nennwärmeleistung: 8 kw Elektroanschluss: 400 V Luftleistung:.000 m 3 / h 20, 5,, 2, 28, 22, 6, 3, 3, 26, 2, 3, 35, 29, 25, 3, 26, 8, 2, 3, 3, 22, 5, 3, 2, 25, 8,, 3, 3, 22, 5, 3, 36, 28, 9, 4, Bauzaunsysteme Länge: 3,5 m Höhe: 2 m 0,50 0,20 0,5 Abrechnung je Meter pro Kalendertag Transportbox 3, 2,, Quarzampeln / Funkampeln Quarzampel QA / 89-4 für Einbahnverkehr ohne Batterie 85, 65, 45, 9, Netzgerät / Batterie 8, 6, 4, Fußgängerschutzanlage Feuchtraumthermostat 3, 46 47

25 Elektrowerkzeuge Elektrowerkzeuge Bohr- und Schlaghämmer Bohr- / Schlaghammer Leistungsaufnahme: 230 V / 940 W Gewicht: 7,5 kg Bohr- / Schlaghammer Leistungsaufnahme: 230 V /.00 W Gewicht: 0 kg 26, 2, 6, 3, 35, 29, 24, 4, Zubehör Bohr- und Schlaghämmer Einsteckwerkzeug Meißel 2, Einsteckwerkzeug Flachspaten 4, Einsteckwerkzeug Betonbohrer 3, Schlaghämmer Schlaghammer Leistungsaufnahme: 230 V / W Gewicht: 22,4 kg 45, 35, 26, 5, Schlaghammer Leistungsaufnahme: 230 V/2.000 W Gewicht: 30 kg 50, 40, 30, 5, Zubehör Schlaghämmer Einsteckwerkzeug Meißel 3, Einsteckwerkzeug Flachspaten 4, Erdbohrgeräte Zweimann Erdbohrgerät Gewicht: 26 kg Bohrer-Ø: 220 mm 80, 60, 50, 8, Nass- / Trockensauger Nass- / Trockensauger Leistungsaufnahme: 230 V /.000 W 35, 29, 25, 4, Staubfilter Kaufteil 0, 48 49

26 Stromerzeuger Stromerzeuger Stromerzeuger Stromerzeuger 3,7 KVA stationär Nennleistung: W Nennspannung: 230 V / 50 Hz Nennstrom: 3,0 A Schutzart: IP 44 Antriebsmotor: Lombardini 6 LD 40 Leistung: 4,6 kw bei U /min Verbrauch bei Nennleistung:,4 l / h Tankinhalt: 4,3 l Maße (L x B x H): 725 x 50 x 600 mm Gewicht: 85 kg Ausstattung: 2 Schutzkontakt-Steckdosen (6 A) wassergeschützt, Rundum-Schutzrahmen Stromerzeuger 5,36 KVA stationär Nennleistung: COP = 5,36 KVA Nennspannung: 400 V Nennstrom: 7,75 A Schutzart: IP 23 Antriebsmotor: Honda GX 270 Leistung: 6,3 KW Vebrauch bei Nennleistung: ca. 2, l / h Tankinhalt: 8 Liter Maße (L x B x H) 842 x 523 x 557 mm Gewicht: 88 kg Stromerzeuger 0 KVA Nennleistung: COP = 0,00 KVA Nennspannung: 400 V Nennstrom: 4,46 A Schutzart: IP 23 Antriebsmotor: Yanmar 3 TNV 70 Leistung: 2,0 KW Vebrauch bei Nennleistung: ca. 4,0 l / h Taktinhalt: 24 Liter Maße (L x B x H): 45 x 650 x 975 mm Gewicht: 325 kg Stromerzeuger 9,7 KVA Nennleistung: PRP = 9,7 KVA Nennspannung: 400 V Nennstrom: 28,47 A Schutzart: IP 23 Antriebsmotor: Yanmar 4 TNV 88 Leistung: 9,8 KW Vebrauch bei Nennleistung: ca. 5,2 l / h Taktinhalt: 68 Liter Gewicht:.300 kg Auf -Achs-Fahrgestell auflaufgebremst 35, 26, 2, 4, 44, 34, 26, 5, 59, 45, 35, 6, 85, 65, 48, 9, 50 5

27 Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen.0 Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Mietbedingungen. In den Mietvertrag über den Mietgegenstand werden ausschließlich diese allgemeinen Mietbedingungen (im Folgenden: Mietbedingungen) einbezogen..2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) des Mieters verpflichten den Vermieter auch dann nicht, wenn er ihnen nach Eingang nicht noch einmal widersprochen hat. Das bedeutet, dass im Falle von Kollisionen zwischen diesen Mietbedingungen und den AGB des Mieters ausschließlich diese Mietbedingungen gelten. Aus diesem Grund werden auch solche in den AGB des Mieters enthaltenen zusätzlichen bzw. ergänzenden Regelungen nicht Vertragsinhalt, die in diesen Mietbedingungen fehlen. 2.0 Allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragspartner 2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. 2.2 Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten, den Mietzins vereinbarungsgemäß zu bezahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert und vollgetankt zurückzugeben. 2.3 Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den jeweiligen Stand- bzw. Einsatzort des Mietgegenstands anzuzeigen. 3.0 Übergabe des Mietgegenstands, Verzug des Vermieters 3. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. 3.2 Der Mieter kann vom Vermieter eine Entschädigung verlangen, wenn der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Übergabe des Mietgegenstands in Verzug kommt. Die Entschädigung des Mieters ist bei leichter Fahrlässigkeit des Vermieters für jeden Arbeitstag begrenzt auf den (Netto-) Betrag des täglichen Mitpreises des Mietgegenstands. 3.3 Der Mieter ist zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt, wenn er dem Vermieter nach dem vereinbarten Beginn der Mietzeit erfolglos eine angemessene Frist zur Übergabe des Mietgegenstands gesetzt hat. 4.0 Bei der Übergabe des Mietgegenstands vorhandene Mängel 4. Der Mieter ist berechtigt, den Mietgegenstand rechtzeitig vor Mietbeginn zu besichtigen und etwaige Mängel zu rügen. Die Kosten einer Untersuchung trägt der Mieter. 4.2 Alle bei der Übergabe erkennbaren und dessen Eignung für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht nur unerheblich mindernden Mängel des Mietgegenstands hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich nach dessen Annahme schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter diese Anzeige, gilt der Mietgegenstand in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Entsprechendes gilt, wenn der Mieter bei der Übergabe des Mietgegenstands vorhandene, aber nicht erkennbare Mängel im Sinne des Satzes nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Vermieter schriftlich anzeigt. 4.3 Der Vermieter hat alle bei der Übergabe vorhandenen und ihm gemäß Ziff. 4.2 dieser Mietbedingungen rechtzeitig schriftlich angezeigten Mängel des Mietgegenstands auf seine Kosten zu beseitigen. Anstatt solche Mängel zu beiseitigen, kann der Vermieter dem Mieter auch einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zur Verfügung stellen. Während der Reparatur des Mietgegenstands durch den Vermieter ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. 4.4 Der Mieter kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn der Vermieter eine ihm vom Mieter gesetzte angemessene Frist zur Beseitigung eines bei der Übergabe vorhandenen und von ihm rechtzeitig schriftlich gerügten Mangels des Mietgegenstands schuldhaft fruchtlos verstreichen lässt. Dies gilt auch, wenn die Beseitigung eines solchen Mangels durch den Vermieter fehlschlägt. 5.0 Haftung des Vermieters bei Verletzung von Nebenpflichten und bei Vermietung mit Bedienungspersonal 5. Die Bestimmungen der Ziff. 4.3 und 4.4 dieser Mietbedingungen gelten entsprechend, wenn der Vermieter vor oder nach Abschluss des Mietvertrags eine ihm obliegende Hinweis-, Beratungs- oder sonstige Nebenpflicht, insbesondere hinsichtlich der Anleitung für die Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes, nicht oder mangelhaft erfüllt. 5.2 Der Mieter kann Schadenersatz wegen der schuldhaften Verletzung der dem Vermieter vor und nach Abschluss des Mietvertrags obliegenden und in der Ziff. 5. dieser Mietbedingungen näher bezeichneten Nebenpflichten nur in den in der Ziff. 3.0 lit. a. bis. lit. d. dieser Mietbedingungen geregelten Fällen verlangen. 5.3 Bei Vermietung des Mietgegenstands mit Bedienungspersonal haftet der Vermieter für durch das Bedienungspersonal verursachte Schäden nur, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung. Das Bedienungspersonal darf vom Mieter ausschließlich zur Bedienung des Mietgegenstands und keinesfalls zu anderen Arbeiten eingesetzt werden. 6.0 Arbeitszeit, Mietpreis, Nebenkosten, Zahlung und Abholrecht bei Zahlungsverzug 6. Der Berechnung der Miete liegt eine normale Nutzung des Mietgegenstandes von bis zu 8 Stunden täglich auf der Basis einer Fünf-e- (Montag bis Freitag) und bis zu 22 Arbeitstage im zugrunde. 6.2 Der Mieter hat unbeschadet den Ziff. 8. bis 8.4 dieser Mietbedingungen den vereinbarten Mietzins auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er den Mietgegenstand weniger als 8 Stunden am oder weniger als 22 Arbeitstage im nutzt. 6.3 Die an einem Arbeitstag 8 Stunden übersteigende Nutzung des Mietgegenstands sowie dessen Nutzung am nende gelten als Überstunden. Überstunden hat der Mieter dem Vermieter zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis zu bezahlen. Lediglich für Baustromverteiler, Bauwagen, Baucontainer, Wasch-/ Toilettenwagen, Büroeinrichtungen und Bauzäune werden dem Mieter vom Vermieter keine Überstunden berechnet. Der Mieter hat dem Vermieter die Anzahl der angefallenen Überstunden monatlich oder bei kürzerer Mietdauer unverzüglich nach dem Ende der Mietzeit schriftlich anzuzeigen. Der Mieter hat an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Betrages der von ihm hinterzogenen Zahlung zu leisten, wenn er schuldhaft keine oder falsche Angaben über die Anzahl der angefallenen Überstunden macht. 6.4 Der vereinbarte Mietpreis beinhaltet nicht die Kosten für Hin- und Rücktransport (einschließlich Ver- und Entladen), notwendige Montagen und Demontagen, Gestellung von Betriebsstoffen und / oder Bedienungspersonal, einer Maschinenbruchversicherung u. Ä. Diese Nebenkosten hat der Mieter stets zusätzlich zum vereinbarten Mietzins zu bezahlen. 6.5 Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird vom Vermieter gesondert berechnet und ist daher vom Mieter stets zusätzlich zu bezahlen. 6.6 Ist der Mieter mit der Zahlung eines vom Vermieter nach Fälligkeit schriftlich angemahnten Betrages länger als 4 Kalendertage im Verzug, so kann der Vermieter den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung ohne Anrufung des Gerichts auf Kosten des Mieters abholen und über den Mietgegenstand anderweitig verfügen. Der Mieter gestattet dem Vermieter bereits heute den Zutritt zum Mietgegenstand zum Zwecke der Abholung. Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass der Vermieter durch die Abholung des Mietgegenstandes weder Haus- noch Besitzrechte des Mieters verletzt. Die dem Vermieter aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüche bleiben auch nach der Abholung des Mietgegenstandes bestehen; jedoch werden die Beträge, die der Vermieter innerhalb der vereinbarten Mietzeit etwa durch anderweitige Vermietung erzielt hat oder hätte erzielen können, nach Abzug der durch die Rückholung und Neuvermietung entstandenen Kosten von den Forderungen des Vermieters in Abzug gebracht. 7.0 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht sowie Abtretung der Ansprüche des Mieters gegen seine Auftraggeber 7. Der Mieter kann gegen Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und nur wegen solcher (Gegen-) Ansprüche die Einrede des Zurückbehaltungsrechts geltend machen. 7.2 Der Mieter tritt seine gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche gegen seinen Auftraggeber, für dessen Auftrag der Mietgegenstand verwendet wird, in Höhe des jeweils offenen Mietzinses des Mietgegenstands an den Vermieter ab. Der Vermieter nimmt diese Abtretung an. 8.0 Stillliegeklausel 8. Ruhen die Arbeiten auf der Arbeitsstätte, für die der Mieter den Mietgegenstand gemietet hat, infolge von weder vom Mieter noch von dessen Auftraggeber zu vertretenden Umständen (z. B. Frost, Hochwasser, Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, behördliche Anordnung) an mindestens 0 aufeinander folgenden en, so gilt die Zeit ab dem. Kalendertag bis zum Wegfall der vorbezeichneten Umstände als Stillliegezeit. 8.2 Die auf eine bestimmte Zeit vereinbarte Mietdauer wird um die Stillliegezeit verlängert. 8.3 Der Mieter hat für die Stillliegezeit den auf der Vorderseite dieses Mietvertrags vereinbarten Prozentsatz des für eine normale Nutzung des Mietgegenstands (vgl. Ziff. 6. dieser Mietbedingungen) anfallenden Mietpreises zu bezahlen; falls die Vertragspartner nichts anderes vereinbart haben, gilt der handelsübliche Prozentsatz von 75 %. 8.4 Der Mieter hat dem Vermieter sowohl den Beginn auch das Ende der Stillliegezeit unverzüglich schriftlich anzuzeigen und auf dessen Verlangen nachzuweisen. 9.0 Unterhaltspflicht des Mieters 9.. Der Mieter ist verpflichtet, 9.. den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, 9..2 den Mietgegenstand auf seine Kosten sach- und fachgerecht zu warten und zu pflegen und 9..3 dem Vermieter notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzuzeigen und durch ihn ausführen zu lassen. Die dadurch anfallenden Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beobachtet haben. 9.2 Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand jederzeit zu besichtigen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Mieter selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt der Vermieter

28 Allgemeine Mietbedingungen Allgemeine Mietbedingungen 0.0 Beendigung der Mietzeit und Rücklieferung des Mietgegenstands 0. Der Mieter ist verpflichtet, die beabsichtigte Rücklieferung des Mietgegenstandes dem Vermieter rechtzeitig vorher anzuzeigen (Freimeldung). 0.2 Die Mietzeit endet mit dem Ablauf der vertraglichen Mietzeit, nicht jedoch bevor der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft; Ziff. 6.6 letzter Halbsatz dieser Mietbedingungen gilt entsprechend. 0.3 Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem, vollgetanktem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzuhalten; die Ziff und 9..3 dieser Mietbedingungen gelten entsprechend. 0.4 Die Rücklieferung hat während der normalen Geschäftszeit des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Vermieter in der Lage ist, den Mietgegenstand noch am selben zu prüfen..0 Verletzung der Unterhaltspflicht. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner in den Ziff. 9. bis 9.2 dieser Mietbedingungen geregelten Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der vertragswidrig unterlassenen Instandsetzungsarbeiten..2 Der Umfang der vom Mieter zu vertretenden Mängeln und Beschädigungen des Mietgegenstands ist dem Mieter mitzuteilen, und es ist ihm Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben. Die Kosten der zur Behebung der Mängel erforderlichen Instandsetzungsarbeiten sind seitens des Vermieters dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten aufzugeben..3 Die ordnungsgemäße Rücklieferung des Mietgegenstands gilt als vom Vermieter anerkannt, wenn erkennbare Mängel bei rechtzeitiger Rücklieferung im Sinne der Ziff. 0.4 dieser Mietbedingungen nicht unverzüglich und andernfalls sowie bei sonstigen Mängeln nicht innerhalb von 4 Kalendertagen nach Eintreffen am Bestimmungsort beanstandet worden sind. 2.0 Weitere Pflichten des Mieters 2. Der Mieter darf Dritten den Mietgegenstand weder überlassen noch Dritten Rechte irgendwelcher Art am Mietgegenstand einräumen. Der Mieter ist auch nicht berechtigt, Rechte aus diesem Mietvertrag abzutreten. 2.2 Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung o. Ä. Rechte am Mietgegenstand geltend macht. Darüber hinaus hat der Mieter den Dritten unverzüglich schriftlich auf das Eigentum des Vermieters am Mietgegenstand hinzuweisen. 2.3 Der Mieter hat stets geeignete Maßnamen zur Sicherung des Mietgegenstands gegen Diebstahl zu treffen. 2.4 Der Mieter hat bei allen Unfällen den Vermieter zu unterrichten und dessen Weisungen abzuwarten. Bei Verkehrsunfällen und Diebstahl ist die Polizei hinzuzuziehen. 2.5 Der Mieter hat dem Vermieter sämtliche aus Verstößen gegen die Bestimmungen der Ziff. 2. bis 2.4 dieser Mietbedingungen resultierende Schäden zu ersetzen. 3.0 Haftungsbeschränkung des Vermieters Soweit in diesen Mietbedingungen die Haftung des Vermieters nicht besonders geregelt ist, haftet der Vermieter dem Mieter ausschließlich a. für bei Vertragsschluss voraussehbare vertragstypische Schäden, die auf einer schuldhaften, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Vermieter, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, b. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, c. für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen sowie d. in den Fällen, in denen der Vermieter nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. 4.4 Die Vertragspartner sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Der Vermieter ist insbesondere zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn 4.4. der Mieter mit der Bezahlung eines vom Vermieter nach Fälligkeit schriftlich angemahnten Betrages länger als 4 Kalendertage im Verzug ist, dem Vermieter nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass sein Anspruch auf Bezahlung des Mietpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Mieters gefährdet wird, Mieterwechsel zu Protest gehen oder Mieterschecks nicht eingelöst werden, der Mieter den Mietgegenstand ohne Einwilligung des Vermieters nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort bringt, der Mieter gegen die Bestimmungen der Ziff. 9. oder der Ziff. 2. bis 2.4 dieser Mietbedingungen verstößt oder der Mieter einem Dritten den Mietgegenstand überlässt. 4.5 Kündigt der Vermieter den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos, finden die Bestimmungen der Ziff. 6.6 sowie der Ziff. 0. bis 0.4 und. bis.3 dieser Mietbedingungen entsprechende Anwendung. 5.0 Verlust des Mietgegenstands Der Mieter ist dem Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm die Erfüllung der ihm nach der Ziff. 0.3 dieser Mietbedingungen obliegenden Verpflichtungen zur Rückgabe des Mietgegenstands schuldhaft unmöglich ist. 6.0 Maschinenbruchversicherung 6. Der Mieter hat den Mietgegenstand während der Laufzeit des Mietvertrags auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG 95) zu versichern. 6.2 Eine Maschinenbruchversicherung gemäß der Ziff. 6. dieser Mietbedingungen kann beim Vermieter mit einem Selbstbehalt von 2.750,00 Euro pro Schadensfall abgeschlossen werden. Näheres zum Inhalt sowie den durch eine solche Maschinenbruchversicherung versicherten Gefahren kann einem beim Vermieter erhältlichen Merkblatt entnommen werden. Die durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub des Mietgegenstandes entstehenden Schäden sind vom Versicherungsschutz einer beim Vermieter abgeschlossenen Maschinenbruchversicherung nicht umfasst. 6.3 In den vom Versicherungsschutz einer beim Vermieter abgeschlossenen Maschinenbruchversicherung abgedeckten Schadensfällen hat der Mieter einen Selbstbehalt (Selbstbeteiligung) von 2.750,00 Euro pro Schadensfall zu tragen. 7.0 Sonstige Bestimmungen 7. Nebenabreden zu diesem Mietvertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Mietvertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. 7.2 Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 7.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht (unter Ausschluss des CISG bzw. UN-Kaufrechts). 7.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess-ist, wenn der Mieter Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters oder - nach seiner Wahl - der Sitz seiner Zweigniederlassung, von der aus der Mietvertrag abgeschlossen worden ist. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen. Stand Kündigung 4. Der über eine bestimmte Mietzeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Vertragspartner ausschließlich aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündbar, also nicht ordentlich kündbar. 4.2 Während der im Rahmen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrages vereinbarten Mindestmietzeit können beide Vertragspartner den Mietvertrag ausschließlich aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, also nicht ordentlich kündigen. 4.3 Mietverträge auf unbestimmte Zeit ohne Mindestmietdauer können beide Vertragspartner unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ( 580a Abs. 3 BGB) kündigen

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