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1 ... ~.. Zusatzvereinbarung über zur Zusatzvereinbarung zum IP-BSA 2010-Vertrag über die Inanspruchnahme des Kontingentmodells VDSL zwischen Vodafone GmbH Ferdinand-Braun Platz Düsseldorf - nachfolgend "Kunde oder Vodafone" genannt und der Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg Bonn - nachfolgend "Telekom" genannt - gemeinsam nachfolgend "Vertragspartner" genannt Z)l zum IP-BSA 2010-Vertrag Stand: , V01 Seite 1 Z)J IPTVzu IP-BSA 2010_V01-10 geschwärzt.doc

2 INHALTSVERZEICHNIS: Präambel Leistung im Rahmen der Übergangslösung (Layer 3) Preise Vertragslaufzeit und Kündigung S 4 Schlussbestimmungen... 5 Z:V zum IP-BSA 2010-Vertrag Stand: ; V01 Seite2 ZV IPTV zu IP-BSA 2010_ V01-10 geschwärzt.doc

3 Präambel Die Vertragspartner haben am-ein Memorandum of Understanding über ein Layer 2 Vorleistungsprodukt Om Folgenden MoU genannt) geschlossen. Auf Grundlage dieses MoU haben die Vertragspartner am TT.MM.JJJJ einen Vertrag über die Inanspruchnahme von IP Bitstream Access 2010 in der Glassie-Variante (im Folgenden IP-BSA 2010-Vertrag genannt} und eine Zusatzvereinbarung zum IP-BSA 2010-Vertrag über die Inanspruch nahme des Kontingentmodells VDSL (im Folgenden auch "Kontingentvertrag Layer 3" genannt) abgeschlossen. Mit dieser Zusatzvereinbarung setzen die Vertragspartner die im MaU vereinbarte Leistung im Rahmen der Übergangslösung wie folgt um: 1 Leistung im Rahmen der Übergangslösung (Layer 3) 1.1 Die Telekom bietet Vodafone im Rahmen des Kontingentvertrags Layer 3 auf Bas ls der Planung der Vodafone eine -Übergangslösung (im Folgenden genannt) an. Telekom erbringt hierbei den Transport des der betreffenden VDSL Stand Alone über das Telekom-Backbane sowie die Abrechnung dieses Traffic zu den im Folgenden beschriebenen Konditionen. 1.2 Vodafone teilt der Telekom monatlich die Entwicklung des voraussichtlich zu erwartenden Bestandes an VDSL Stand Alone mit im Rahmen eines 3 Monats-Forecasts mit. Diese Darstellung beinhaltet jeweils für den letzten, den aktuellen und die drei folgenden Monate die Anzahl der VDSL Stand Alone mit. Vodafone übermittelt der Telekom den 3-Monats-Forecast in Form einer Excel-Datei an den im Anhang genannten Ansprechpartner Vodafone ermittelt für den Bestand an VDSL Stand Alone mit anhand von Nutzungsdaten alle fünf Minuten den aller parallelen lp-sessions Vodafone wird monatlich zum Werktag (Stichtag) den von VDSL Stand Alone mit!ptv-traffic generierten I und an Telekom übermitteln. Des Weiteren wird Vodafone monatlich zum den Bestand an VDSL Stand Alone mit ermitteln und an Die Anzahl der VDSL Stand Alone mit ist ein Mittelwert aller aus diesem Vertragsverhältnis bereitgestellten VDSL Stand Alone mit des gleichen Abrechnungszeitraums [Anzahl der VDSL Stand Alone mit =(VDSL Stand Alone mit am Anfang des Abrechnungszeitraums+ VDSL Stand Alone mit am Ende des Abrechnungszeitraums) /2]. Als Abrechnungszeitraum gilt der Monat der Leistungserbringung. Die vorgenannten, monatlich bereitzustellenden Werte sind in Form einer CSV-Datei an folgende Adresse zu übermitteln. Hinweis: Bei Versendung der Daten über Internet trägt der Absender das Risiko einer verspäteten oder unvollständigen der Daten. Sollte sich das zuvor beschriebene -Übermittlungsverfahren als ungeeignet erweisen, verein baren die Vertragspartner ein alternatives Übermittlungsverfahren, wie z. B. SFTP oder Einrichtung eines Secure-Datarooms. Die CSV-Datei enthält neben den beiden vorgenannten Werten auch den Abrechnungs zeitraum (Monat der Datenerhebung) im Format JJJJMM. Beispiel: Abrechnungszeitraum: Januar 2014 Generierter IP-lV-Traffic: kbius Anzahl VDSL Stand Alone mit tp-lv-traffic: Inhalt und Format der Datei: , , Zusätzlich wird innerhalb der gleichen Mail zur Übermittlung der oben beschriebenen CSV Datei in einem weiteren Dateianhang der MD5-Hash-Wert zur Sicherung der Korrektheit der DatenObermittlung angeliefert. ZV zum IP-BSA 2010-Vertrag Stand: , V01 Seite 3 ZV IPTV zu IP-BSA 2010_ V geschwarzt.doc

4 1.3. Die Telekom ist berechtigt, ein Audit durch einen unabhängigen, von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten hinsichtlich dieser von Vodafone übermittelten Informationen auf ihre Kosten vorzunehmen. Hierfür gewährt Vodafone dem Dritten Zugang zu den entsprechenden Systemen. Sollte der Dritte zu dem Ergebnis gelangen, dass die von Vodafone an Telekom übermittelten Informationen zum -Peak zuungunsten der Telekom um mehr als vier Prozent von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen, trägt Vodafone die Kosten des Dritten. 1.4 Vodafone wird für die Ermittlung des Bestandes an VDSL Stand Alone mit und den dadurch generierten ein detailliertes, transparentes und revisionssicheres Verfahren beschreiben und diese Beschreibung der Telekom übermitteln. Erst bei Einigung der Vertragspartner zu einem detaillierten, transparenten und revisionssicherem Verfahren wird die Leistung -übergangslösung Anwendung finden. Die Beschreibung des Verfahrens wird dieser Vereinbarung als Anlage beigefügt. Die zuvor beschriebenen Regelungen gelten vorbehaltlich einer von beiden Vertragspartnern durchgeführten Überprüfung der praktikablen Umsetzbarkeit. Die praktikable Umsetzbarkeil wird von den Vertragspartnern im Rahmen einer einmonatigen Pilotphase geprüft Diese Pilotphase beginnt frühestens mit der betriebsfähigen Bereitstellung der dedizierten 73 POP-Standorte im Rahmen des IP-BSA 2010-Vertrages und nach beiderseitiger Unterzeichnung des Kontingentvertrags Layer 3 sowie dieser Zusatzvereinbarung, soweit die Vertragspartner keine anderweitige Regelung treffen Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird das Verfahren zur Ermittlung des Bestands an VDSL Stand Alone mit lptv-traffic automatisch in den Wirkbetrieb übernommen, ohne dass es einerweiteren Vereinbarung bedarf. Konnte der Test nicht erfolgreich abgeschlossen werden bzw. zeigt das Testergebnis, dass noch prozessuale Mängel behoben werden müssen, werden die Vertragspartner gemeinsam eine entsprechende Lösung erarbeiten, um eine zeitnahe Überführung des o. g. Ermittlungsverfahrens in den Wirkbetrieb zu ermöglichen. 1.5 Der von Vodafone gelieferte monatliche lptv-traffic-peak wird vom Gesamt-Peak des zugrundeliegenden IP-BSA 2010-Vertrages subtrahiert. Die Abrechnung des daraus ermittelten neuen Peak-Wertes erfolgt gemäß zugrundeliegendem IP-BSA 2010-Vertrag Vodafone stellt für die Abrechnung (Abschlagszahlung) zum Start der Pilotphase bis zum ersten Werktag des auf den ersten Leistungsmonat folgenden Monats einen ersten Aufsatzwert für den über den zuvor beschriebenen Lieferweg bereit. tn den Folgemonaten wird für die Abrechnung (Abschlagszahlung) der von Vodafone am ersten Werktag übermittelte Forecast-Wert verwendet. Weichen die Forecastwerte drei Monate in Folge signifikant von den IST-Werten ab, werden sich die Vertragspartner über eine Optimierung des Forecast-Verfahrens verständigen. Liegt am ersten Werktag kein Forecast vor, wird der am - Werktag des Vormonats bereitgestellte -lst-wert verwendet. Die finale Abrechnung erfolgt auf Basis der IST-Werte Der -Peak über alle vorhandenen VDSL Stand Alone mit der Vodafone darf im jeweiligen Kalende~ahr folgende Werte nicht übersteigen ( Grenzwerte): 2013 bis ZU XXXXX X X 2014biszu 2015biszu Für das Kalende~ahr 2016 sind -Grenzwerte im Migrationskonzept zu vereinbaren. Ab dem gelten keine -Grenzwerte mehr. Zeichnet sich ab, dass Vodafone die oben genannten -Grenzwerte im jeweiligen Kalende~ahr überschreiten wird, werden sich die Vertragspartner nach Aufforderung durch Vodafone mit einem Vorlauf von sechs Monaten Ober eine Erweiterung der Grenzwerte verständigen. Die Telekom wird Vodafone für die notwendige Kapazitätserweiterung ein Angebot zu angemessenen Preisen unterbreiten. Bei einer Einigung Ober die Kapazitätserweiterung ist eine Berechnung oder anderweitige Erstattung des IPTV Z:V zum IP-BSA 2010-Vertrag Stand: , V01 8eite4 Z:V IPTV zu IP-BSA 2010_ V geschwärzl.doc

5 Überlauftraffies für das Kalende~ahr ausgeschlossen, es sei denn, der neu verhandelte Wert wird erneut überschritten. Bei fehlender Einigung gelten die o. g. -Grenzwerte Der IPTV-Überlauf-Traffic wird gegenüber dem im Rahmen des lp-bsa 2010-Vertrages generierten Traffic (ohne IPTV-Nutzung) vollständig separat betrachtet und abgerechnet, sofern die unter Ziffer 1.4 dieser Vereinbarung beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Es besteht keine oder 1 dem und dem im Rahmen des Preise 2.1 Die Vodafone zahlt monatlich, je VDSL Stand Alone mit zusätzlich für die IPTV Traffic-Nutzung eine Servicepauschale von 1,00 EUR (zzgl. USt). Die Fakturierung der SeJVicepauschale erfolgt auf Basis des von Vodafone gelieferten IST-Bestands für den jeweiligen Monat in einer separaten Rechnung. 2.2 Sollte der monatlich ermittelte durchschnittliche -Peak je VDSL Stand Alone mit in einem Kalendermonat 8,5 Mbit/s überschreiten, so zahlt Vodafone jeweils für den folgenden Kalendermonat eine von Ziffer 2.1 abweichende IPTV-Servicepauschale, die sich aus dem Verhältnis des gemessenen durchschnittlichen -Peaks je VDSL Stand Alone mit zu dem Wert 8,5 MbiVs, multipliziert mit der IPTV-SeJVicepauschale gemäß Ziffer 2.1 ergibt. 2.3 Für den Fall, dass der monatlich ermittelte durchschnittliche -Peak je VDSL Stand Alone mit in dem folgenden Kalendermonat 8,5 Mbitls nicht mehr überschreitet, gilt für den darauffolgenden Kalendermonat wiederum die IPlV-Servicepauschale gemäß Ziffer 2.1. Die Berechnung des nicht-iptv-bezogenen Überlaufanteils erfolgt davon unabhängig auf Basis des Standardvertrags IP-BSA Vertragslaufzeit und Kündigung 3.1 Diese Zusatzvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft und teilt das rechtliche Schicksal des Kontingentvertrages Layer 3. Die Vertragspartner sind sich bereits jetzt einig den Kontingentvertrag Layer 3 und diese Zusatzvereinbarung entsprechend Ziffer A (2) Absatz 4 des MaU einvernehmlich zu beenden. 3.2 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung dieser Zusatzvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 4 Schlussbestimmungen 4.1 Soweit in dieser Zusatzvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die Regelungen des zwischen den Vertragspartnern geschlossenen MaU, des IP-BSA 2010 Vertrages und des Kontingentvertrages layer 3 unverändert fort. 4.2 Diese Zusatzvereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Vertragspartner über den Vertragsgegenstand dar. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform gem. 126 BGB. Dies gilt auch for diese Schriftformvereinbarung selbst. 4.3 Zwischen den Vertragspartnern besteht Einigkeit, dass mit dieser Zusatzvereinbarung keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen den Vertragspartnern bezweckt oder gewonscht ist. 4.4 Rechte und Pflichten aus dieser Zusatzvereinbarung können Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners übertragen werden. Die Zustimmung zv zum IP-BSA 2010-Vertrag Stand: , V01 Seite 5 JPTV-Traffic ZV IPTV zu JP-BSA _ V geschwärzt.doc

6 darf, insbesondere im Falle der Übertragung auf verbundene Unternehmen i.s.d. 15 AktG, nicht unbillig verweigert werden. Das Reselling von Anschlüssen durch die Vodafone ist zulässig. 4.5 Sollte eine Bestimmung dieser Zusatzvereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 4.6 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand wird Bann vereinbart. 4.7 Im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung gilt der Samstag nicht als Werktag. Diese Zusatzvereinbarung wird in zwei Exemplaren ausgefertigt, von denen jeder Vertragspartner eine Ausfertigung erhält. Anlage: Verfahrensbeschreibung gemäß Ziffer 1.4 Vodafone GmbH Telekom Deutschland GmbH Zentrum Wholesale [Ort[, den TT.MM.JJ [Ort], den TT.MM.JJ Unterschrift( en) Unterschriften Name(n) in Blockschrift Name(n} in Blockschrift ZV zum IP-BSA 2010-Vertrag Stand: , V01 Seite 6 Z:V IPTV zu IP-BSA 2010_ V01-10 geschwilrzt.doc

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