41. PFINGSTSPORTFEST Mai 2015

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1 64. Jahrgang (108) Donnerstag, 21. Mai 2015 Ausgabe 21/ PFINGSTSPORTFEST Mai 2015 Sportvereinigung 1910 Gau-Algesheim e.v. Abteilung Fußball Sportpark Binger Straße Freitag, Uhr C-Klasse Mainz-Bingen West II SpVgg Gau-Algesheim II : SpVgg Dietersheim II Samstag, Uhr Jugendturniere um den Eiscafé Napolitano-Cup Sonntag, Ab 10 Uhr Frühschoppen im Bernd-Kaiser-Haus Uhr Ortsvereineturnier für Freizeitmannschaften Uhr A-Klasse Mainz-Bingen SpVgg Gau-Algesheim I : SpVgg Dietersheim I Ab 18 Uhr Schnitzelessen Ab 20 Uhr DJ Thomas

2 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 Spätfahrten in der Verbandsgemeinde an Wochenenden Seit Ende 2014 wird an Wochenenden (freitags und samstags) für die Ortsgemeinden im Welzbachtal und Selztal eine zusätzliche Busfahrt der Linie 643 der ORN um 22:30 Uhr und um 23:30 Uhr ab bzw. nach Ingelheim über Gau-Algesheim angeboten. Fahrplan (Freitag und Samstag, nicht an Feiertagen): 22:30 Uhr Ingelheim Bahnhof - Regionalbad - Gau-Algesheim - Appenheim - Nieder- Hilbersheim -Ober-Hilbersheim - Engelstadt - Bubenheim - Schwabenheim - Großwinternheim - Ingelheim Bahnhof (an 23.22) 23:30 Uhr Ingelheim Bahnhof - Großwinternheim - Schwabenheim - Bubenheim - Engelstadt -Ober-Hilbersheim (23:55 Uhr) - Nieder-Hilbersheim - Appenheim - Gau-Algesheim - Ingelheim Bahnhof (an 0:25 Uhr) Da die Busse die Rheinwelle anfahren, ist auch für deren Besucher in den Abendstunden an Wochenenden die Benutzung des ÖPNV erweitert möglich. Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Dieter Linck, Bürgermeister Redaktionsschlussvorverlegungen des Amtsblattes für die Kalenderwochen 22, 23 Wegen Pfingstmontag wird der Redaktionsschluss für das Amtsblatt der 22. Kalenderwoche, Erscheinungsdatum vorverlegt auf den heutigen Donnerstag, den , Uhr. Wegen des Feiertages Fronleichnam wird der Redaktionsschluss für das Amtsblatt der 23. Kalenderwoche Erscheinungsdatum vorverlegt auf Donnerstag, den , Uhr Um Beachtung wird gebeten, da bei verspäteter Abgabe eine Veröffentlichung in den jeweiligen Ausgaben des Mitteilungsblattes nicht mehr erfolgen kann. Die Redaktion

3 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015

4 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 AMTLICHER TEIL Öffentliche Bekanntmachungen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Vollzug des Baugesetzbuches Flächennutzungsplan der VG Gau-Algesheim 22. Fortschreibung (Ortsrandstraße und Wohnbaufläche Schwabenheim) hier: - Offenlegung gem. 3(2) BauGB Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am die Aufstellung der 22. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Gemäß 3(2) BauGB wird der Flächennutzungsplan in der Zeit vom bis einschließlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim-Bauverwaltung, Zimmer 204- Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Dem Flächennutzungsplan liegt die Begründung mit Umweltbericht bei. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren ist ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Für die Planung sind bisher folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 1. Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu 2 Abs. 4 und 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, so v.a. einer Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, der gesetzlichen und planerischen Vorgaben und ihrer Berücksichtigung in der Planung, einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (auf die Schutzgüter Mensch, Biotoptypen / Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Kultur- und Sachgüter, Landschaftsbild / Erholung sowie auf die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern und auf die biologische Vielfalt), mit Angaben zum derzeitigen Umweltzustand des Plangebietes und der voraussichtlich erheblich beeinflussten Gebiete etc., einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung sowie bei Nicht-Durchführung der Planung, einer Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen mit Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung, Angaben zu in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie Erläuterungen zur Erarbeitung der Umweltprüfung, zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt sowie einer allgemein verständlichen Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung. 2. Bisher eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB - Zur Lärmbelastung durch die Ortsrandstraße / Geschwindigkeit > 70km/h - Zur trennenden Wirkung der Ortsrandstraße - Zum benachbarten Naturschutzgebiet - Zur Durchgangsstraße statt Spielstraße - Zur Kolonie Bienenfresser - Zum Amphibienbestand/Reptilienbestand - Zu einheimischen Kleinvögel / Ableitungs- bzw. Versickerungsanlagen - Hochgewann II - Zur Bedeutung als Naherholungsgebiet - Zum Durchgangsverkehr - Zur Notwendigkeit der Ortsrandstraße aus verkehrstechnischer Sicht - Zum Struktur und Orts-Charakter von Schwabenheim - Zur Minderung von Wohnqualität und Grundstückswert für die Anwohner

5 Gau-Algesheim Ausgabe 21/ Zu unbebauten Grundstücken in Schwabenheim - Baugebiet nördl. der L 428 enthält umfangreiche Zauneidechsen- Vorkommen - Gefährdung durch die Ableitung des überschüssigen Oberflächenwassers 2. Bisher eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß 2 Abs. 2 BauGB - Schreiben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Dienststelle Alzey) vom , u.a. zum möglichen Eingriff in landwirtschaftliche Nutzflächen durch Bau- und Ausgleichsflächen. - Schreiben der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Ingelheim) vom , u.a. zu den möglichen Auswirkungen auf - EU-Vogelschutzgebiet Selztal zwischen Hahnheim und Ingelheim - Naturschutzgebiet Bingerwiese inmitten des Landschaftsschutzgebietes Selztal - Erfordernis für eine VertraÅNglichkeitsprüfung hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Erhaltungszielen des EU- Vogelschutzgebietes (Forderung bezieht sich auf einen Abschnitt der Ortsrandstraße, der nicht mehr Bestandteil des aktuellen Beteiligungsverfahrens ist) - Hinweise zu möglichen Renaturierungsmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen Der nachfolgende Planauszug zeigt den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanfortschreibung. Sie entfaltet keine Rechtswirkung. Die Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf unserer Internetseite eingesehen werden. Dienststunden Montag - Freitag Uhr Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Linck, Bürgermeister Öffentliche Ausschreibung nach VOB a) Auftraggeber: Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Hospitalstraße Gau-Algesheim Tel. (06725) b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) Art des Auftrags: Wasserbauarbeiten d) Ort der Ausführung: Gemarkung Ober-Hilbersheim; Auf der Eselswust e) Art und Umfang der Leistung: qm Flächen mulchen cbm Oberboden abtragen, zwischenlagern, einbauen cbm Oberboden abtragen, fördern, andecken cbm Unterboden abtragen, fördern, andecken qm Bodenaufbereitung qm Rasenansaat 25 Stk. Raubäume und Wurzeln einbauen 50 m Drainagerohr verlegen f) Vergabe in mehreren Losen Keine Vergabe in Losen g) Zweck bei Planungsleistungen Keine Planungsleistungen h) Ausührungsfrist: Beginn 31. KW 2015 Ende 37.KW 2015 i) Anforderung der Verdingungsunterlagen bei: Büro Dörhöfer und Partner Jugenheimer Straße Engelstadt Tel.: ; Fax: info@doerhoefer-planung.de j) Kosten für die Vergabeunterlagen: Der schriftlichen Anforderung ist ein Verrechnungsscheck beizufügen. Die Schutzgebühr beträgt 25,00 inkl. Mehrwertsteuer. Die Schutzgebühr wird nicht zurückerstattet. i k) Angebotsfrist, Bewerbungsfrist: ab dem , bis zur Eröffnung der LVs. l) Einreichung der Angebote: Schriftlich auf Verdingungsunterlagen. m) Sprache der Abfassung der Angebote: deutsch n) Personen die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter oder deren Bevollmächtigte. o) Eröffnung der Angebote: Dienstag, d , Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22 - Die Angebote sind in zweifacher Ausfertigung bis zum Eröffnungstermin in verschlossenen und deutlich gekennzeichneten Umschlägen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim einzureichen. p) geforderte Sicherheiten: Bürgschaft in Höhe von 5 v.h. der Bruttoauftragssumme. q) Zahlungsbedingungen: nach 16 VOB/B r) Rechtsform bei Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. s) geforderte Nachweise: Der Bieter hat auf Anforderung zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angaben gemäß 8 Nr. 3 (1) Buchstabe a bis g VOB/A zu machen. Der Bieter hat eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und des für sie zuständigen Versicherungsträgers sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen. t) Ende der Zuschlags- u. Bindefrist: u) Änderungsvorschläge / Nebenangebote: sind zugelassen v) Nachprüfungsstelle bei Verstößen gegen die Vergabebestimmungen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung w) Wertungskriterien: Siehe Vergabeunterlagen Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten i.s.d 132 SGB IX (= Bevorzugte Einrichtungen) Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde, den Vergabeunterlagen beigefügt. x) Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, d D. Linck VG-Bürgermeister Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

6 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 Stadt Gau-Algesheim Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal im Rathaus der Verbandsgemeinde, Hospitalstraße 22, Eingang Herrbornstraße, Gau-Algesheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates Gau-Algesheim statt. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Vergabe von Ingenieurleistungen 2. Bewilligung eines außerplanmäßigen Aufwands im Teilhaushalt 3 3. Bewilligung eines zahlungsneutralen überplanmäßigen Aufwands Bebauungsplan In der Eichenbach Vergabe der Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes inkl. Fachbeitrag Naturschutz und Umweltbericht 5. Bebauungsplan Westerberg 6. Änderung a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Verfahren nach 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB 6. Kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg Gau-Algesheim - Ingelheim Planungsleistungen Sanierung Deckenbelag 7. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung B) Nichtöffentlicher Teil: 8. Städtebauförderung - Sanierungsgenehmigungen, Ordnungsmaßnahmen und Modernisierungsvereinbarungen nach 144, 147 bzw. 177 BauGB 9. Neubaugebiet In der Sandkaut Abrechnung 10. Ehrenbürgerschaft Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung Stadt Gau-Algesheim, den gez. Dieter Faust, Stadtbürgermeister Ortsgemeinde Ockenheim Öffentliche Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 27. Mai 2015, um 19:30 Uhr findet im Gemeindehaus Ockenheim (großer Saal), Bahnhofstraße 12, Ockenheim eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Ockenheim statt. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunden 2. Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung zum städtebaulichen Konzept des Baugebietes In den Weiden 3. Bebauungsplan In den Weiden Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom (Änderung des Geltungsbereiches) 4. Neubaugebiet An den Weiden Anpassung der Anordnung des Umlegungsverfahrens 5. Bebauungsplan Ockenheim Nord 11. Änderung 5.a Bebauungsplan Ockenheim Nord 11. Änderung a) Aufstellungsbeschluss gem. 13 BauGB i.v.m. 2(1) BauGB b) Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. 2(2), 3(1), 3(2), 4(1) und 4(2) BauGB 5.b Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Ockenheim Nord 11. Änderung hier: Satzungsbeschluss gem. 14 und 16 BauGB 5.c Satzung nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB über die Geltendmachung eines besonderen Vorkaufsrechts 6. Anpassung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Ockenheim 7. Klarstellungssatzung Auf dem Leger 8. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung B) Nichtöffentlicher Teil: 9. Vertragsangelegenheiten 10. Mietangelegenheiten 11. Grundstücksangelegenheiten 12. Mitteilungen gemäß 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung und Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung Ortsgemeinde Ockenheim, den gez. Arnold Müller, Ortsbürgermeister Sonstige amtliche Mitteilungen Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim Anschrift: Hospitalstraße 22, Gau-Algesheim Telefon: Fax: info@vg-gau-algesheim.de Öffnungszeiten der Verwaltung Montag - Freitag Uhr Montag - Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag - Mittwoch Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Bürger, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, können einen Termin mit dem Bürgerbüro bei sich zu Hause vereinbaren. Zusätzliche Samstagsöffnungszeiten des Bürgerbüros Das Bürgerbüro hat am 2. und 4. Samstag im Monat zusätzliche Öffnungszeiten von Uhr Uhr. Während der Samstagsöffnungszeiten werden auch Trauungen durchgeführt. Auf Wunsch können Sie sich auch von Herrn Bürgermeister Dieter Linck trauen lassen. Mobiler Bürgerservice für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim bietet im Rahmen eines Modellversuches neben dem Bürgerbüro in der Verwaltung einen mobilen Bürgerservice für die Bürgerinnen und Bürger der Selztalgemeinden Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim, jeweils mittwochs in der Zeit von Uhr im Rathaus der Ortsgemeinde Schwabenheim a. d. Selz, Mainzer Str. 1 in Schwabenheim im Nebenzimmer des Büros des Ortsbürgermeisters an. Wie im Bürgerbüro können hier folgende Angelegenheiten erledigt werden. An- und Ummeldung eines Wohnsitzes Beantragung eines neuen Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses Beantragung eines Führungszeugnisses Erstbeantragung eines Führerscheines Änderung eines Fahrzeugscheines bei Ummeldung Vornahme von Beglaubigungen und Ausstellung von Bescheinigungen Hundean- und abmeldungen

7 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 Sozialamt Zur Vermeidung längerer Wartezeiten werden die Besucher des Sozialamtes gebeten, die Termine nach Möglichkeit vorher mit der/dem Sachbearbeiter zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten des Sozialamtes sind die gleichen wie die der allgemeinen Verwaltung. Herr Petry...Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Frau Jung...Tel kristina.jung@vg-gau-algesheim.de Frau Schiavo...Tel simone.schiavo@vg-gau-algesheim.de Sprechstunde des Verbandsbürgermeisters Dieter Linck Die nächsten Sprechstunden finden donnerstags in der Zeit von Uhr an den folgenden Terminen statt Eine Voranmeldung für diese Termine ist nicht erforderlich. Diese Sprechstunde findet im Regelfall jeden zweiten Donnerstag im Monat von Uhr statt. Selbstverständlich können Sie jederzeit Besuchstermine nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefon-Nr vereinbaren. Sie können jedoch auch zu den normalen Öffnungszeiten der Verwaltung ohne vorherige Anmeldung vorbeikommen. Bürgersprechstunden des Verbandsbürgermeisters vor Ort Uhr Ober-Hilbersheim Uhr Engelstadt Uhr Schwabenheim Uhr Ober-Hilbersheim Uhr Nieder-Hilbersheim Uhr Appenheim Uhr Ockenheim Uhr Bubenheim Sonstige für Sie wichtige Anlaufstellen der Verwaltung Kostenloser Fahrdienst zum Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Achtung geänderte Standorte! Abfahrtzeiten unseres VG-Busses: Dienstag Uhr Rathaus Schwabenheim Uhr Mainzer Volksbank Bubenheim Uhr Bushaltestelle Str. Im Kelterhaus Engelstadt Uhr Laurenziberg Gau-Algesheim (Linde) Uhr Mainzer Str. Einfahrt Feuerwehr Ockenheim Donnerstag Uhr Dorfplatz Ober-Hilbersheim Uhr Bushaltestelle Haspelgasse Nieder-Hilbersheim Uhr Turnhalle Appenheim Unser Bus bringt Sie kostenlos zur Verbandsgemeinde und zurück. Ca. 1 Stunde nach Ankunft bringt der Bus Sie wieder zurück. Bitte beachten: Bei Schnee und Eisglätte nur eingeschränkter Fahrdienst! Sprechstunden Schiedspersonen Schiedsamtbezirk I für Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim: Frank Schwalger, Hauptstraße 66, Bubenheim, 06130/ Schiedsamtbezirk II für Appenheim, Gau-Algesheim und Ockenheim: Wolfgang Lehn, Im Brühl 43, Gau-Algesheim, Sollte der zuständige Schiedsmann nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Herrn Dauner, Tel , jochen.dauner@vg-gaualgesheim.de Kriminalpräventiver Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Ansprechpartner bei der Verwaltung: Rainer Wahlen, Tel rainer.wahlen@vg-gau-algesheim.de Ansprechpartner der Arbeitsgruppe Senioren: Bürgerberater Herr Fürst Telefon Zimmer christian.fuerst@vg-gau-algesheim.de Seniorenberater Herr Petry Telefon Zimmer stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Sicherheitsberaterin für Senioren Frau Hassemer Telefon (privat) Sprechstunde der Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinde Frau Gisela Samstag Die nächste Sprechstunde findet am Mittwoch, dem 3. Juni 2015 in der Zeit von Uhr statt. Diese Sprechstunde findet im Regelfall jeden ersten Donnerstag im Monat zu der oben genannten Zeit statt. Besuchstermine können auch nach vorheriger telefonischer Absprache vereinbart werden. Sie erreichen Frau Samstag bei der Verbandsgemeinde unter oder privat unter Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 365 Tage, 24 Stunden kostenfrei erreichbar unter Vertraulich und anonym Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Bürgermeister Dieter Linck. Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTIcH KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Tel / oder -240, Fax 06502/ , Internet: info@wittich-foehren.de Postanschrift: Föhren, Postfach 1154 Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung, Abteilungsleiter Herr Fürst. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, unter der Anschrift des Verlages. Anzeigenannahme: Tel / , Fax 06502/ Wöchentlicher Redaktionsschluss: jeweils montags bis Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Zimmer 125. Erscheint wöchentlich am Donnerstag. Zustellung durch: Beauftragte Personen der Verbandsgemeindeverwaltung. Bezugspreis: 5,10 zuzüglich Versandkosten (pro Quartal). Einzelstücke zu beziehen bei: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), zum Preis von 0,50. Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. i Haben Sie Fragen? - Dann nutzen Sie einfach unser neues Bürgerinformationssystem unter

8 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 für Gau-Algesheim u. Ockenheim - Elisabeth Hassemer, Tel.-Nr Renate Perlick, Tel Christel Gerharz, Tel für Appenheim, Nieder- und Ober-Hilbersheim - Hildruth Brodt-Koch, Tel für Bubenheim, Engelstadt und Schwabenheim - Ernst-Wilhelm Saala, Tel Sprecher der Arbeitsgruppe Jugendprävention: - Klaus Kowarik, Tel.-Nr Berater der Polizei: - Hermann-Josef Wagner, Tel Wolfgang Schmidt, Tel Polizeibezirksdienst Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfgang Schmidt, Tel Erreichbar im Rathaus der Verbandsgemeinde für die Ortsgemeinden Appenheim, Ockenheim und die Stadt Gau-Algesheim donnerstags Uhr, Raum 114, Tel Hermann-Josef Wagner, Tel erreichbar im Rathaus der Ortsgemeinde Schwabenheim für die Ortsgemeinden Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim und Schwabenheim dienstags Uhr Beirat für die Belange behinderter Menschen in der Verbandsgemeinde Ansprechpartner: - Bernhard Trapp (Vorsitzender)...Tel trapp.bernhard@gmx.de - Stefan Petry (Verbandsgemeinde)... Tel stefan.petry@vg-gau-algesheim.de Hinweise zum Amtsblatt der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Amtsblatt nicht bekommen? Wenn Sie Beschwerden über die Zustellung des Amtsblattes haben, wenden Sie sich bitte an den Wittich Verlag unter der Telefonnummer 06502/ oder -713 oder per unter: vertrieb@wittich-foehren.de Nächster Termin der Caritas-Schuldnerberatung bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim ist Dienstag, 9. Juni 2015 Die Beratung findet von Uhr in Zimmer 109 der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstr. 22, Gau- Algesheim statt. Pflegestützpunkt VG Gau-Algesheim Beratungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige - Beratung, Hilfe und Begleitung bei Krankheit, bei Behinderung, im Alter, für pflegende Angehörige, Vermittlung von ambulanten Hilfen (trägerneutral). - Unterstützung im Antragsverfahren, bei der Vermittlung und Organisation von Hilfen sowie deren Finanzierung. Auf Wunsch kann auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die Beratung ist kostenfrei. - Die Fachkräfte des Pflegestützpunktes machen sich ein Bild über den Hilfe- und Pflegebedarf sowie über die Wohnsituation der betroffenen Person. Sie können gezielt über das notwendige und regional vorhandene Leistungsspektrum informieren. Ansprechpartner: Daniela Mies, daniela.mies@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 108): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Alberto Wienert, alberto.wienert@pflegestuetzpunkte.rlp.de Sprechstunden in der VG Gau-Algesheim, Hospitalstr. 22 (Zimmer 107): Montag bis Freitag, Uhr, Tel Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.v. Seppel-Glückert-Passage 10, Mainz Telefon 06131/28480, Telefax 06131/ info@vz-rlp.de, Börsen bei der Verbandsgemeinde Redaktionsschluss Montag, Uhr (außer bei vorgezogenem Redaktionsschluss z. B. vor Feiertagen, dies wird mindestens 4 Wochen vorher im Amtsblatt veröffentlicht) Redaktionsschlussvorverlegungen KW KW KW (letzte Amtslatt) In erster Linie sollten die Texte im Online- Eingabeprogramm des Verlages unter eingeben werden. Hierzu müssen Sie sich für Ihren Verein oder Jahrgang freischalten lassen. Wir bearbeiten Ihre Texte dann im Onlineprogramm. In Ausnahmefällen nehmen wir weiterhin Manuskripte per unter amtsblatt@vg-gau-algesheim. de, persönlich im Zimmer 125 bei Frau Kiefer oder per Fax unter entgegen. Bitte beachten Sie: - Hinweise auf die gleiche Veranstaltung sind nur zweimal möglich. - Die Texte sollten aus Platzgründen so kurz wie möglich gehalten werden. - Berichte von Vereinen und Verbänden können nicht veröffentlicht werden. - Gewerbliche Anzeigen können nicht mehr bei der Verbandsgemeinde aufgegeben werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Verlag unter Bitte achten Sie darauf, dass bei einem privaten kostenpflichtigen Anzeigenauftrag Ihre Adresse, der Ansprechpartner, Telefon-Nr. sowie die komplette Bankverbindung vermerkt sind. - Selbstverständlich können Sie Ihre private Anzeige auch direkt beim Verlag über das Internet aufgeben, die Web-Adresse hierfür lautet Die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unterhält schon seit Jahren eine Baustoff- und eine Ehrenamtsbörse. Baustoffbörse: Haben Sie Baumaterialien zu verschenken, zu verkaufen oder suchen Sie welche, dann rufen Sie uns doch einfach an unter oder schauen Sie unter Baustoffboerse vorbei. Ehrenamtsbörse: Sie haben Interesse, Ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in einem Verein, Verband, Organisation oder Initiative für die Allgemeinheit einzubringen? Sie sind ein Verein, Verband, Organisation oder eine Initiative und suchen jemanden, der bei Ihnen ehrenamtlich mitarbeitet? Dann melden Sie sich telefonisch unter oder schauen Sie unter vorbei. Informationen über Fluglärm/ Beschwerden über Fluglärm Fluglärmbeauftragter der Verbandsgemeinde Herr Lothar Hirtes aus Gau-Algesheim Tel , lotharhirtes@aol.com Montagsdemonstration im Terminal 2 der FRA ab 18:00 Uhr Treffpunkt: Hbf. Mainz, 16:45 Uhr, vor großer Anzeigetafel Kosten: 5er Gruppenkarte: 15,80 Rückkehr: 20:00 Uhr Hbf. Mainz Während der Schulferien in Hessen finden nur Mahnwachen statt. Genaue Termine erfragen Sie im Internet unter de oder durch Anruf beim Fluglärmbeauftragten.

9 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Engelstadt Jugendraum Ansprechpartner: Kora Walldorf Marvin Sittmann Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do... geschlossen Dienstag Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag Uhr Jugendarbeit in der Stadt Gau-Algesheim Offene Jugendarbeit Gau-Algesheim Ein Gemeinschaftsangebot der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie der Stadt Gau-Algesheim Jugendtreff im Pfarrer-Koser-Haus (Grabenstraße 28), Tel.: , Öffnungszeiten: Für alle Schüler und für junge Erwachsene bis 21 Jahren. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem Alter. Auch Grundschüler können ins Koserhaus reinschnuppern. Unter dem Motto Was Wii geht nicht?! lassen wir die Konsolen zu den Kids Club Zeiten aus. Kids Club ( Klasse): Mo., Di., Fr. von Uhr Teen Treff (ab 3. Klasse): Mo., Di., Do. und Fr. von Uhr, ab Uhr nur ab 12 Jahren An den Kids Club und Teen Treff Aktiv Tagen (s. Programm auf der HP) finden unterschiedliche Aktionen statt, Kosten 1 Stadtjugendpflege Gau-Algesheim Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowie für den Jugendtreff, Ferienprogramme (im Pfarrer-Koser-Haus und auf der Schlosswiese), Ferienfreizeiten, Spielmobil, Jugendbegegnungten und Beteiligungsprojekten der Stadt Gau-Algesheim. Frau Nathalie Maria Bauer, jugendpflege@gau-algesheim.de und Jugendbüro im Pfarrer-Koser-Haus, 1. Stock (über dem Jugendtreff) Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Kinder- und Jugendraum der Ortsgemeinde Ober- Hilbersheim Wassergasse 1 (Eingang am Dorfplatz) Ober- Hilbersheim Di und Do Uhr und nach Vereinbarung Sonderöffnungszeiten in den Ferien Jugendpflegerin Susanne Modica Amore Tel. 0179/ s_modica_amore@yahoo.de Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Ockenheim Katholische Junge Gemeinde Ockenheim (KjG) der Jugendtreff findet im Georg-Weingärtner-Haus (Mainzerstraße 41) in Ockenheim ab Uhr für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Ansprechpartner sind: Philipp Schuhmann (06725/4997) Sareen Wernersbach (06725/307388) Marc Hattemer (06725/3216). Jugendarbeit in der Ortsgemeinde Schwabenheim Öffnungszeiten des Kinder- und Jugendtreff im Römer, Am Marktplatz 1 Montags, Uhr für Kids von Jahre Mittwochs, Uhr für Jugendliche von Jahre Kontaktadressen: rathaus@schwabenheim.de Tel oder Frau Nicole Steinbach Bekanntmachung EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die Zusammengefasste Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2015 ist spätestens bis zum 31. Mai 2015 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die - mehr als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften. - die weniger als 10 Ar Rebfläche bewirtschaften, sofern sie Trauben, Maische, Most oder Wein vermarkten. - Rodungen und Pflanzungen vornehmen. Allen Weinbautreibenden, von denen bereits Rebflächendaten in der EU-Weinbaukartei geführt werden, wird im April ein Auszug mit den derzeitigen Daten der EU-Weinbaukartei zugestellt. Zu Melden sind alle Rodungen und Pflanzungen, die seit dem 1. Juni 2014 vorgenommen wurden sowie alle Korrekturen, Bewirtschafterwechsel und Änderungen. Das ausgefüllte Formular ist bis zum 31. Mai 2015 bei der zuständigen Stadt-, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung oder direkt bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz abzugeben. Die EU-Weinbaukartei dient außerdem als Grundlage für die Gesamthektarertragsregelung. Wegen den Rechtsfolgen bitten wir Sie, auf richtiges und vollständiges Ausfüllen der Meldungen sowie deren fristgerechte Abgabe zu achten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer unter Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach Die Gleichstellungsbeauftragte informiert Selbstverteidigung für Frauen jeden Alters Lieber Stark - mit Selbstbewusstsein durch den Tag In diesem Workshop werden Selbstbehauptung und Selbstverteidigung trainiert und Situationen durchgespielt, die viele Frauen im Alltag erleben. Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention und Deeskalation. Spezielle effektive Techniken und Selbstbehauptungs-, Abwehr- und Reaktionsübungen, sowie Gespräche über potenzielle Gefahrensituationen sind die wesentlichen Inhalte dieses Kurses. Körperliche Fitness ist keine Voraussetzung Samstag, , 10:00-13:00 Uhr Leitung: Bettina Lukas, Diplom-Sozialpädagogin, Selbstverteidigungstrainerin, Coach Ort: Sport- und Kulturhalle, Sportplatzstraße, Bubenheim Eigenanteil: 10 ; Anmeldung erforderlich Anmeldung: Gisela Samstag, Tel / Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem TV 1898 Bubenheim e.v. statt. Wollschafe scheren Von Mitte Mai bis Ende Juni sollten im Landkreis Mainz-Bingen und im Stadtgebiet Mainz alle Wollschafe sowie Heid- und Moorschnucken geschoren werden, darauf weist das Veterinäramt hin. Mindestens einmal im Jahr müssen die Tiere vollständig geschoren werden, das stellt sicher, dass das Wärmeregulationsvermögen nicht gestört wird oder sich Hautparasiten einnisten. Die neugeborenen Lämmer haben bei ungeschorenen Schafen zudem häufig Probleme, die Zitzen zu finden. Wird die Schur unterlassen gilt das als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der mit einer Geldstrafe geahndet wird. Zum Schurtermin müssen sich die Schafe in guter Kondition befinden. Damit es nicht zu Verletzungen kommt, sollte die Schur von einem erfahrenen Schafscherer durchgeführt werden. Außerdem muss das Scherinstrument steril sein, damit keine Krankheiten oder Haut- und Wollparasiten übertragen werden können. Eine Kontrolle der Tiere ist in den ersten Tagen nach der Schur wichtig. Allerdings sind geübte Schafscherer in der Schursaison nur schwer zu finden, daher empfiehlt es sich, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Weitere Informationen gibt es beim Veterinäramt Mainz-Bingen unter 06132/ Ohne Wartezeit zur Kfz-Anmeldung Bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen besteht auch in den Kfz-Zulassungsstellen die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren. Damit entfällt die Wartezeit und die Zulassungsgeschäfte können schneller abgewickelt werden. Wer kurzfristig einen Besuch plant, kann sich im Übrigen vor seinem Besuch auf der Homepage des Kreises ( unter Quicklinks-Zulassungsstellen über die aktuellen Wartezeiten informieren. Termine für die meisten Zulassungsgeschäfte können online auf der Homepage des Kreies vereinbart werden unter Zulassungsstelle und Hinweis für feste Terminvereinbarung unter der Rubrik wichtige Hinweise vereinbart werden oder unter telefonisch unter 06721/ (Bingen) und 06133/ (Oppenheim).

10 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 Online-Anträge für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister Seit dem können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Um das Online-Portal einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, hat das Bundesamt für Justiz jetzt einen Flyer erstellt, der hier als pdf-datei zum Download bereitsteht Die Kreisverwaltung informiert: Feuerwerksbatterien, Böller und Raketen der Klasse II - Kreis ist zuständig für Privatfeuerwerke Besondere Anlässe wollen oft besonders gefeiert werden. Wer außer stilvollem Ambiente, gutem Essen und Trinken und lieben Verwandten und Freunden die Funken sprühen lassen will, muss für ein privates Feuerwerk zuvor eine Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Sprengstoffverordnung bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen einholen. Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Bearbeitungsaufwand zwischen 130 Euro und 160 Euro. Auf Bitten der kommunalen Ordnungsämter sind die Zahl der Feuerwerkskörper und auch das Zeitfenster beschränkt. Maximal zehn Feuerwerkskörper dürfen erlaubt und die gesetzliche Nachtruhe zwischen und Uhr muss eingehalten werden. Notwendig für den Antrag ist die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers, die schriftlich und mindestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin bei der Kreisverwaltung vorliegen muss, da verschiedene Institutionen im Vorfeld ihr Einverständnis erteilen müssen. Dazu gehören die Untere Naturschutzbehörde, örtliche Feuerwehr, Bauverwaltung (Denkmalschutz), örtliches Ordnungsamt, gegebenenfalls das Wasser- und Schifffahrtsamt sowie Deutsche Bahn Netz. In Ausnahmefällen ist auch eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig. Hier wird geklärt, ob sich etwa Gewässer, Bahnschienen, eine Kirche, Fachwerkhäuser, Reetdächer, ein Naturschutzgebiet in der Nähe befinden oder brütende und nistende Tiere gestört werden könnten. Dort werden dann hauptsächlich nur geräuscharme Bodenfeuerwerke genehmigt. Wird die Erlaubnis erteilt, muss das Feuerwerk in einem Mitteilungsblättchen der jeweilig zuständigen Gemeinde, Stadt oder Verbandsgemeinde veröffentlicht und das der Kreisverwaltung spätestens zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür sind durch den Antragsteller zu tragen. Aus Sicherheitsgründen werden örtliche Feuerwehr, Polizei und die entsprechende Kommune über die Genehmigung informiert. Gewerbliche Feuerwerke sind weiterhin beim Gewerbeaufsichtsamt der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Mainz zu beantragen. Weitere Infos: Svenja Lang unter Telefon 06132/ oder per lang.svenja@ mainz-bingen.de und hier. Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer gilt auch für die Primärproduktion Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen weist aus aktuellem Anlass auf die seit 2004 geltende Meldepflicht auch für Lebensmittelunternehmer hin, die in der Primärproduktion tätig sind. Primärproduktion bezeichnet die Erzeugung, die Zucht oder den Anbau pflanzlicher Erzeugnisse wie Getreide, Obst, Gemüse und Kräuter sowie die Erzeugung, die Aufzucht oder die Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb, aber auch damit zusammenhängende Tätigkeiten wie das Ernten, das Melken, die Gewinnung von Honig aus der Imkerei und die landwirtschaftliche Nutztierproduktion vor dem Schlachten. Darüber hinaus umfasst Primärproduktion auch das Jagen und Fischen und das Ernten wild wachsender Erzeugnisse. Grundsätzlich sind alle landwirtschaftlichen Betriebe betroffen, die Lebensmittel erzeugen oder der Lebensmittelgewinnung dienende Nutztiere halten, aber auch Imker, Jäger und Fischer. Ausgenommen sind Betriebe, die ausschließlich für ihren privaten häuslichen Gebrauch produzieren oder nur kleine Mengen von Getreide, Obst, Gemüse und Kräuter, Honig, Eier und geschlachtete Fische und erlegtes Wild direkt an den Endverbraucher abgeben. Bei Fragen zur Meldepflicht gibt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter der 06131/ gerne Auskunft. Weitere Informationen auch unter dort unter Downloads-Publikationen-Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Verbandsgemeinde Feuerwehr Tagesseminar zur Unfallrettung in der VG Gau-Algesheim Moderne Fahrzeuge werden zum Schutze der Insassen stetig verbessert - was Menschen schützen soll, stellt Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst bei schweren Verkehrsunfällen aber immer öfter vor ungeahnte Schwierigkeiten. Massive Werkstoffe, unzählige Airbags und viel verbaute Elektronik stellen inzwischen hohe Anforderungen an Mannschaft und Gerät der Rettungskräfte, um verunfallte Personen patientengerecht aus einem verunfallten Fahrzeug zu retten. Den ausführlichen Bericht finden Sie im Internet unter (unter Aktuelles) oder bei den Kollegen von www. mainz112.de (Aus den Feuerwehren VG Gau-Algesheim) die uns bei der Berichtserstattung unterstützt haben. Förderung der überörtlichen Zusammenarbeit auch im Fokus bei den Jugendwehren Das die überörtliche Zusammenarbeit eine große Bedeutung im Bereich der Feuerwehren einnimmt, stellten die Jugendwehren aus Appenheim, Bubenheim und Nieder-Hilbersheim in Form einer Gemeinschaftsübung heraus. Ob Wasserentnahme aus der Selz, oder das Verlegen einer Schlauchleitung über die Selz mit der Steckleiter als Brücke. Alle Herausforderungen wurden von den 22 (davon 13! weiblich) Jugendfeuerwehrangehörigen der 3 Ortswehren gemeistert. Bei den verantwortlichen Jugendwarten fiel das Fazit der Übung positiv aus. Die Kommunikation untereinander und die Zusammenarbeit haben hervorragend funktioniert. Nach der Übung wurde sich noch gemeinsam am neuen Feuerwehrgerätehaus in Bubenheim gestärkt. Bratwurst im Brötchen standen auf dem Speiseplan. Ein geselliges Beisammensein rundete das Tagesprogramm ab. Ihr habt Interesse an einer der nächsten Jugendfeuerwehrübungen dabei zu sein? Dann meldet euch doch am nächsten Übungstermin bei eurer Jugendfeuerwehr. Auskunft hierüber wird euch gerne bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter der Telefonnummer 06725/ oder per (oliver.sinss@vg-gau-algesheim.de) gegeben. Bei der Jugendfeuerwehr ist jeder herzlich willkommen - auch du!!!

11 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 Ortsgemeinde Bubenheim Ortsbürgermeister: Siegbert Felzer Hauptstraße Bubenheim, Tel / kontakt@bubenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von Uhr Uhr Freiwillige Feuerwehr Engelstadt Die nächste Übung der Freiwilligen Feuerwehr findet am Freitag, dem 22. Mai um Uhr statt. Es wird um pünktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten. Ortsgemeinden Ortsgemeinde Appenheim Ortsbürgermeister: Georg Schacht Hauptstraße Appenheim, Tel / Mobil / rathaus@appenheim.de Sprechzeiten: donnerstags von Uhr Uhr Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Bubenheim sucht ab 1. August 2015 für ihre zweigruppige Kindertagesstätte eine/n Erzieher/in in einer Vollzeitbeschäftigung. Die Stelle wird zunächst für ein Jahr befristet, wobei eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt wird. Wir bieten Ihnen u. a.: - ein offenes und kollegiales Team, - die Möglichkeit an der pädagogischen Konzeption mitzuwirken und die pädagogische Arbeit stets weiterzuentwickeln. Sie sind: - eine staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder haben eine andere vergleichbare pädagogische Ausbildung. Sie passen besonders gut zu uns, wenn Sie: - die Fähigkeit haben sich in ein bestehendes Team konstruktiv einzubringen, - die Bereitschaft zum flexiblen Einsatz innerhalb des Dienstplans und der Gruppenarbeit mitbringen, - eigenständig und verantwortungsvoll arbeiten, - Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern und ein wertschätzender Umgang haben. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst mit den zusätzlich abgeschlossenen Tarifverträgen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftigen Unterlagen. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis 29. Mai 2015 an die Ortsgemeinde Bubenheim, z. Hd. Herrn Ortsbürgermeister Siegbert Felzer, Hauptstraße 39, Bubenheim, gerne auch per ( kontakt@bubenheim.de ). Ortsgemeinde Engelstadt Ortsbürgermeister: Christoph Neuberger Hauptstraße Engelstadt, Handy-Nr.: / info@engelstadt.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Bauarbeiten auf dem Dorfplatz beginnen Liebe Engelstadter, in der 22. Kalenderwoche (nach Pfingsten) beginnen die Bauarbeiten auf dem Dorfplatz. Die größte Baustelle in der Geschichte Engelstadts wird leider mit Einschränkungen und Staub- und Lärmbelastungen der unmittelbaren Anwohner einhergehen. Dafür bitte ich um Verständnis. Bis voraussichtlich Mitte September werden die Arbeiten andauern. Der Parkraum neben dem Dorfbrunnen (Löschwasserteich) wird voll gesperrt. Hier wird eine weitere Baustellenzufahrt eingerichtet. Zu Beginn der Bauarbeiten werden die Mauern zur Schillerstraße und zur Hauptstraße rückgebaut. Danach beginnen die Erdarbeiten auf dem Platz. Für Anwohnerfragen stehen das Planungsbüro Dörhöfer und Partner und ich gerne telefonisch zur Verfügung. Im Sinne aller Beteiligten hoffe ich auf eine zügige und unfallfreie Bauzeit. Ihr Christoph Neuberger Ortsbürgermeister Unser Dorf hat Zukunft Dankeschön - Liebe Engelstadter, der Landeswettbewerb Unser Dorf hat Zukunft auf Kreisebene ist beendet. Engelstadt ist Sieger in der Sonderklasse und hat sich damit für den Gebietsentscheid qualifiziert. Somit hat Engelstadt zum wiederholten Male bei dem Wettbewerb sehr gut abgeschnitten. Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die durch Blumenschmuck und saubere und gepflegte Straßen mitgeholfen haben, das positive Erscheinungsbild Engelstadts weiter zu festigen, danke ich auf diesem Weg sehr herzlich. Wir dürfen in unseren Bemühungen, ein attraktives Orts-

12 Gau-Algesheim Ausgabe 21/2015 bild zu schaffen, nicht nachlassen. Gemeinsam müssen öffentliche und private Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und des Erscheinungsbildes unserer Heimatgemeinde voran gebracht werden. Ihr Christoph Neuberger Ortsbürgermeister Namen für Dorfladen und Grundstück gesucht Liebe Engelstadter, unser zukünftiger Dorfladen braucht noch einen Namen. Zurzeit ebenfalls noch ohne Namen ist unser Hanggrundstück mit Wingertsheisje am Mainzer Weg (Obstroute Richtung Stadecken-Elsheim). Lassen sie ihrer Kreativität freien Lauf und senden sie uns ihre Namensvorschläge getrennt für Laden und Grundstück bis zum Vorschläge in Papierform geben sie bitte in den Briefkasten Weinbergstraße 8 oder Hauptstraße 23 in Engelstadt; an: info@engelstadt.de. Die Jury aus Dorfplaner, Beigeordneten und Ortsbürgermeister wird die jeweils besten drei Vorschläge dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen. Ich freue mich auf viele Einsendungen. Ihr Christoph Neuberger Ortsbürgermeister Stadt Gau-Algesheim Stadtbürgermeister: Dieter Faust B 41 alt Fahrbahnsanierung in Gau-Algesheim Ockenheimer Straße Der Landesbetrieb Mobilität Worms informiert, dass in der Ockenheimer Straße (früher B 41, heute Landesstraße) in Gau-Algesheim ab Donnerstag, 28. Mai, bis voraussichtlich Freitag, 5. Juni, die Fahrbahn Fahrtrichtung Ingelheim ab der Bahnbrücke bis zur Einmündung Im Steinert saniert wird. Die Arbeiten beginnen im Kreuzungsbereich der Langgasse mit der Sanierung von Schadstellen und der anschließenden Erneuerung der Asphaltdeckschicht bis zur Grabenstraße. Der Verkehr wird über eine Baustellenampel geregelt. Ab Mittwoch, 3. Juni wird die Fahrbahn zwischen der Einmündung Im Steinert und der Grabenstraße abgefräst und Asphalt von der Herrbornstraße bis zur Grabenstraße eingebaut. Am Freitag, 5. Juni erfolgt der Einbau der Asphaltdeckschicht im Teilstück von der Straße Im Steinert und der Herrbornstraße. Der Verkehr wird über eine Baustellenampel geregelt. Während der Arbeiten ist ein absolutes Halteverbot in der B 41 und in der Herrbornstraße unvermeidbar. Die Zufahrt zu den Grundstücken in der B 41 Fahrtrichtung Ingelheim sowie die Zufahrt zur Kleinen Herrbornstraße sind am Mittwoch, 3. Juni und Freitag, 5. Juni nicht möglich. Da sich die Behinderungen im Verkehrsablauf nicht vermeiden lassen, werden die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Maßnahme gebeten. Ortsgemeinde Nieder-Hilbersheim Ortsbürgermeisterin: Rosemarie Jantz Hauptstraße Nieder-Hilbersheim, Tel / 2 49 Fax / ob@nieder-hilbersheim.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim Ortsbürgermeister: Dr. Heiko Schmuck Kegelbahnstraße Ober-Hilbersheim, Tel / 2 36 Fax / heikoschmuck@yahoo.de Sprechzeiten: montags von Uhr Uhr Historische Zeit(t)räume - Ober-Hilbersheimer Museum im Schrothaus am Pfingstsonntag Mai - geöffnet Die Historischen Zeit(t)räume (Wassergasse 3) sind normalerweise an jedem 2. und 4. Sonntag des Monats in der Zeit von Uhr geöffnet. Das nächste Mal öffnet das Museum also am Pfingstsonntag, dem 24. Mai, das übernächste Mal am 14. Juni. Neben der Dauerausstellung ist noch bis zur Kerb die Sonderausstellung zu historischem Spielzeug zu sehen. Nächster Museumstreff am 27. Mai Das nächste Treffen des Arbeitskreises Museum findet vereinbarungsgemäß am Mittwoch, dem 27. Mai 2015 um Uhr im Rathaus statt. Es wäre schön, wenn auch dieses Mal so viele Mitstreiter wie beim letzten Mal anwesend sein könnten. Dr. Schmuck, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Ockenheim Ortsbürgermeister: Arnold Müller Leere Stifte sammeln für den Umweltschutz Grundschule am Jakobsberg ist öffentliche Sammelstelle Die Delfinklasse der Grundschule am Jakobsberg beteiligt sich am Stifte-Sammel-programm der Firma TerraCycle. Damit wollen die Kinder dazu beitragen, alten Produkten, die sonst in Müllverbrennungsanlagen oder auf Mülldeponien landen würden, ein neues Leben zu geben und Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu fördern. Die gesammelten Abfallprodukte werden von TerraCycle zu 100% recycelt. Gesammelt werden folgende Kunststoffprodukte: leere Kugelschreiber, Filzstifte, Fineliner, Füller, Druckbleistifte, Textmarker, Tippex-Fläschchen, Tintenlöscher und leere Tintenpatronen für Füller Offizielle Sammelstelle: Grundschule am Jakobsberg, Mainzer Str. 67, Ockenheim, Erdgeschoss, im Flur neben dem Batteriesammelbehälter, an allen Werktagen von Uhr. Die gesammelten Produkte werden der Schule als TerraCycle-Sammelpunkte gutgeschrieben und können ab einer Höhe von Sammelpunkten als Guthaben an eine gemeinnützige Organisation gespendet werden. Ein herzliches Dankeschön an alle, die sich an dieser Aktion beteiligen! Ortsgemeinde Schwabenheim Ortsbürgermeister: Peter Merz Sommerferienprogramm in Schwabenheim Die Ortsgemeinde Schwabenheim bietet Kindern und Jugendlichen in den Sommerferien ein abwechslungsreiches Programm an. Die Angebote sind in einer Broschüre zusammengefasst, die in der Grundschule in Schwabenheim verteilt wird. Außerdem liegt die Broschüre bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus und in der Bäckerei Doll aus. Das Programm ist auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter zu finden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Fr. Jung von der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim (Telefon 06725/ kristina.jung@vg-gaualgesheim.de ) wenden.

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