Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

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1 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness IM DIENSTE FINANZ POLIZEI F Ü R M E H R FAIR N ESS!

2 2 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness Impressum Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Bundesministerium für Finanzen, Abteilung I/8 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, Johannesgasse 5, 1010 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Finanzpolizei Grafik: sketo design Fotos: BMF/citronenrot, BMF/Ringhofer, BMF Druck: Druckerei des BMF Wien, September

3 Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Steuern und Abgaben wird die öffentliche Infrastruktur angefangen vom Spitalswesen über die Schulen, die öffentliche Verwaltung und Sicherheit bis hin zu den Straßen finanziert. Gerade in budgetär schwierigen Zeiten muss besonders verantwortungsvoll mit dem Eigentum der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgegangen werden. Ziel des Finanzministeriums ist daher die nachhaltige Sicherung und Stärkung des heimischen Wirtschaftsstandorts sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Steuer- und Sozialbetrug gefährden diese Vorhaben. Wir haben eine professionelle und effiziente Betrugsbekämpfungseinheit ins Leben gerufen: die mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Finanzpolizei. Im Vordergrund stehen gezielte Kontrollen vor allem in den Bereichen Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft, härtere Strafen, eine verbesserte Zusammenarbeit mit anderen Ressorts und natürlich auch die Prävention. Um die finanzpolizeiliche Betrugsbekämpfung noch effizienter zu gestalten, haben wir als nächsten logischen Schritt die Finanzpolizei mit 1. Juli 2013 aus den bestehenden finanzamtlichen Strukturen herausgelöst und zu einer einzigen, bundesweit zuständigen Organisationseinheit zusammengeführt für mehr Gerechtigkeit und Fairness! Ihre Finanzministerin Dr. Maria Fekter Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 3

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5 Inhalt Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness...7 Betrugsbekämpfung des Bundesministeriums für Finanzen... 7 Gesetzliche Grundlage... 7 Organisation... 8 Aufgaben der Finanzpolizei... 8 Befugnisse der Finanzpolizei...12 Ergebnisse der finanzpolizeilichen Tätigkeit im Jahr Reorganisation Finanzpolizei ab 1. Juli Finanzpolizei NEU Die neuen Strukturen der Finanzpolizei...17 Leitung der Finanzpolizei...18 Organigramm...20 Zuständigkeitsbereiche der Dienststellen Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 5

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7 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness Seit 1. Jänner 2011 gibt es in Österreich die Finanzpolizei die Präventivwirkung der Steueraufsichtsmaßnahmen hat dadurch einen neuen Namen. Mit 1. Juli 2013 wurde die neue bundesweite Organisationseinheit Finanzpolizei geschaffen. Sie ist gemäß 10b AVOG 2010 DV als besondere Organisationseinheit der Steuer- und Zollverwaltung mit Sitz in Wien und Dienststellen bei allen Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis eingerichtet. Betrugsbekämpfung des Bundesministeriums für Finanzen Steuer- und Abgabenbetrug führen zu Wettbewerbsverzerrungen und schaden der Wirtschaft sowie jedem einzelnen, der dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. Ziel der Betrugsbekämpfung ist die nachhaltige Sicherung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Steuerund Sozialbetrug gefährden diese Vorhaben, da redliche Wirtschaftsunternehmer massiv benachteiligt werden. Das Bundesministerium für Finanzen setzt gezielt Maßnahmen, um die heimische Wirtschaft vor dieser Bedrohung zu schützen. Betrugsbekämpfung bedeutet mehr Gerechtigkeit, mehr Chancengleichheit und mehr Schutz für die heimische Wirtschaft. Bei der Betrugsbekämpfung durch das Bundesministerium für Finanzen geht es nicht darum, die Wirtschaft durch verstärkte Kontrollen zu belasten, sondern faire Bedingungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wirtschaftsleben herzustellen. Die Einrichtung der Finanzpolizei als bundesweite Betrugsbekämpfungseinheit ist ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie des Bundesministeriums für Finanzen, zum Schutz der finanziellen Interessen der Republik und des Wirtschaftsstandortes Österreich. Gesetzliche Grundlage Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 wurden die Möglichkeiten der Betrugsbekämpfung auf dem Abgabensektor mit 12 AVOG 2010 (Finanzpolizei) wesentlich erweitert. Mit der Normierung finanzpolizeilicher Befugnisse (Betretungs-, Anhalterecht, Recht auf Identitätsfeststellung) beabsichtigte der Gesetzgeber die Präventivwirkung der Steueraufsichts- und sonstigen Kontrollmaßnahmen sichtbar zu verstärken. Befugnisse, die den Organen der Abgabenbehörden bisher primär im ordnungspolitischen Bereich (vormals KIAB Kontrolle der illegalen Arbeitnehmerbeschäftigung) oder im Zollbereich eingeräumt waren, stehen nunmehr auch weitestgehend zur Verhinderung und Aufdeckung sowie zur Verfolgung von Abgabenverkürzungen zur Verfügung. Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 7

8 Organisation Die Finanzpolizei ist seit 1. Juli 2013 als bundesweite Organisationseinheit personell und wirtschaftlich selbstständig. Die Leitung der Finanzpolizei befindet sich in A-1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b. Die Dienststellen (Teams) der Finanzpolizei sind an allen Finanzämtern in Österreich eingerichtet. In die Finanzpolizei sind auch das Daten-, Informationsund Analysecenter (DIAC), welches für Datenbankrecherchen und analysen sowie für Beauskunftungen in- und ausländischer Behörden zuständig ist, und die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) integriert. Die Finanzpolizei schreitet als Organ der Abgabenbehörde ein, um Steueraufsichts-, Einbringungs- und Abgabensicherungsmaßnahmen sowie ordnungspolitische Aufgaben wahrzunehmen. Aufgaben der Finanzpolizei Aufgabe der Finanzpolizei ist, durch Kontrollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wirtschaftsleben zu gewährleisten und somit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu sichern. Die präventive Arbeit der Finanzpolizei soll im Interesse des Arbeitsmarktes und des Wirtschaftsstandortes Österreich unfaire Konkurrenzverhältnisse in Folge von Wettbewerbsvorteilen durch Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug verhindern. Dies dient auch der Sicherung der Lohn- und Arbeitsbedingungen inländischer und integrierter ausländischer Arbeitskräfte, vor allem in Hinblick auf die Entwicklung der österreichischen Arbeitsmarktlage. Zu den originären Aufgaben der finanzpolizeilichen Tätigkeit zählen im Wesentlichen die Maßnahmen zur Steueraufsicht (Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten zum Zwecke der Abgabenerhebung) sowie die ordnungspolitischen Maßnahmen (insbesondere Arbeitsmarktaufgaben sowie Kontrollen nach dem Sozialbetrugsgesetz und zur Einhaltung des Glücksspielgesetzes). Die Bündelung dieser Maßnahmen in der Finanzpolizei verfolgt den Zweck, die erforderlichen Handlungen aktueller und rascher zu setzen, Sachverhalte zeitnah zu erkennen und zu bewerten sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse zielgerichtet auszuwerten und weiterzuleiten. Steueraufsicht Sicherung von Abgabenansprüchen, Einbringung von Abgabenrückständen Ordnungspolitische Aufgaben Auftragsaufgaben 8 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

9 Steueraufsicht Zu den Steueraufsichtsmaßnahmen der Finanzpolizei zählen die Ermittlung der Grundlagen für die Abgabenerhebung einschließlich der Festsetzung und Einbringung der Abgaben. Die Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten umfassen insbesondere: Feststellung steuerlich relevanter Sachverhalte Verhindern der Nichterklärung getätigter Umsätze und erzielter Einkünfte sowie der Nichtmeldung bzw. Nichtabfuhr von Lohnabgaben Aufdecken steuerlich nicht erfasster Unternehmen bzw. von Unternehmen ohne Betriebsstätte im Bundesgebiet Sichern von Besteuerungsgrundlagen (z.b. Aufdecken und Erkennen von risikobehafteten Unternehmen und Vorgängen sowie Kommunikation der Risikoeinstufung) Spezialthema Normverbrauchsabgabe (NoVA) Eine wesentliche Aufgabe im Rahmen der Steueraufsicht kommt der Finanzpolizei bei der Aufdeckung der gesetzwidrigen Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen im Inland sowie der missbräuchlichen Benutzung von (blauen) Probefahrtkennzeichen und der damit verbundenen Abgabenverkürzung (Normverbrauchsabgabe, motorbezogene Versicherungssteuer, Erwerbsteuer, Zölle) zu. Für die Auswahl prüfungswürdiger Sachverhalte kann die Finanzpolizei auf umfangreiche Datenbestände zugreifen. Diese resultieren u. a. aus der Parkraumbewirtschaftung in Ballungszentren, dem internen Kontrollmaterial und solchem von anderen Behörden, den Daten der Generalimporteure, den Anzeigen sowie den eigenen dienstlichen Wahrnehmungen. Die regelmäßige Kontrolltätigkeit umfasst laufende Großaktionen mit Gesamtableitungen des Verkehrs von Hauptdurchzugsstraßen und Autobahnen sowie Einrichtung von Kontrollpunkten an verkehrsneuralgischen Punkten. Zusätzlich verfügt die Finanzpolizei über geeignete Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht, um entsprechende Kfz aus dem Fließverkehr zu sondieren. Die Überprüfung beschränkt sich allerdings nicht nur auf mobile Anhaltungen und den öffentlichen Verkehr. Die Verwenderinnen und Verwender oder die Lenkerinnen und Lenker verdächtiger Fahrzeuge können durchaus auch am Arbeitsplatz oder an der Wohnadresse aufgesucht werden. Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 9

10 Sicherung von Abgabenansprüchen und Einbringung von Abgabenrückständen Ermittlungen zum Zwecke von Einbringungsmaßnahmen Ermittlung der Grundlagen und Erstellung von Sicherstellungsaufträgen Vollziehung von Sicherstellungsaufträgen Ermittlung von Auftraggebern zur Durchführung von Forderungspfändungen Durchführen von Inkassotätigkeit und Fahrnispfändungen Ordnungspolitische Aufgaben Zu den ordnungspolitischen Maßnahmen (insbesondere Arbeitsmarktaufgaben sowie Kontrollen zur Einhaltung des Glücksspielgesetzes) zählen insbesondere: Aufdeckung illegaler Ausländerbeschäftigung Kontrolle von und in Unternehmen, Betriebsstätten, Betriebsräumen, auswärtigen Arbeitsstellen und Aufenthaltsräumen sowie der dort angetroffenen Arbeitnehmer auf Vorliegen der arbeitsmarkt-, aufenthalts- und niederlassungsrechtlichen Bewilligungen. Kontrolle der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers betreffend die Erfüllung der Meldeverpflichtungen hinsichtlich der beauftragten Unternehmen Anzeigenlegung und Wahrung der Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren 10 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

11 Aufdeckung von Verstößen gegen die Bestimmungen des AVRAG Überprüfung von und in Unternehmen, Betriebsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen sowie der dort angetroffenen Arbeitnehmer, die aus dem EWR-Raum entsendet wurden auf Vorliegen von Unterentlohnungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Aufdeckung von Verstößen gegen die Vorschriften des ASVG Kontrolle von und in Unternehmen, Betriebsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen zur Überprüfung der korrekten Anmeldung aller Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer vor Arbeitsantritt sowie auf Falsch- und Scheinanmeldungen Aufdeckung von Verstößen gegen die Meldepflichten des AlVG Überprüfung von und in Unternehmen, Betriebsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen sowie der dort angetroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Einhaltung der diesen auferlegten Meldepflichten nach dem AlVG. Feststellen von Sachverhalten betreffend Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, betrügerischen Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz sowie organisierte Schwarzarbeit. Eigenermittlungen oder Ermittlungen im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden Aufdeckung von Verstößen im Zusammenhang mit nationaler und internationaler Arbeitskräfteüberlassung Überprüfung von und in Unternehmen, Betriebsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen sowie der dort angetroffenen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die von inund ausländischen Betrieben überlassen wurden. Aufdecken von Verstößen gegen das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) Kontrolle von und in Unternehmen, Betriebsstätten und auswärtigen Arbeitsstellen zur Überprüfung der korrekten Anmeldung der überlassenen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und der ihnen zustehenden Entlohnung Aufdeckung von Scheinentsendungen Aufdeckung von illegaler Gewerbeausübung nach der GewO Kontrolle von Tätigkeiten auf Vorliegen einer entsprechenden Gewerbeberechtigung. Aufdeckung von Sozialbetrug nach dem StGB Glücksspielaufgaben Aufdeckung von Verletzungen des Glücksspielgesetzes Kontrollen von Betriebsstätten und Betriebsräumen sowie Räumlichkeiten und der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach den Bestimmungen des GSpG Vorläufige Beschlagnahme von illegalen Glücksspielapparaten, sonstigen Eingriffsgegenständen und technischen Hilfsmitteln Anzeigenlegung und Wahrung der Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 11

12 Auftragsaufgaben Die Finanzpolizei kann von den Finanzämtern als Abgabenbehörde bzw. Finanzstrafbehörde I. Instanz beauftragt werden, gemäß 114 BAO zu anhängigen Abgabenverfahren allgemeine Aufsichtsmaßnahmen, wie Erhebungen und Nachschauen bzw. gemäß 99 Abs. 2 FinStrG zur Gewinnung von Erkenntnissen und maßgebenden Daten für Finanzstrafverfahren, allgemeine Kontroll-, Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen durchzuführen. Die Organe der Finanzpolizei sind berechtigt, bei Gefahr im Verzug Maßnahmensetzungen nach dem FinStrG, insbesondere 89 Abs. 2 FinStrG (Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug) und 93 Abs. 4 FinStrG (Hausdurchsuchung bei Gefahr im Verzug), vorzunehmen. Über Auftrag der Strafverfolgungsbehörden können Organe der Finanzpolizei auch zu Ermittlungstätigkeiten wegen Verdachts nach 153c StGB (Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung), 153d StGB (Betrügerisches Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungsgesetz) sowie 153e StGB (Organisierte Schwarzarbeit) herangezogen werden. Befugnisse der Finanzpolizei Betreten von Grundstücken, Baulichkeiten Betriebsstätten, -räumen und Arbeitsstätten Identitätsfeststellung der bei Kontrollhandlungen angetroffenen Personen Anhalten und Überprüfen von Fahrzeugen samt mitgeführten Gütern Festnahme gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz Die Finanzpolizei bekämpft Schwarzarbeit Sozialbetrug Lohndumping Abgabenbetrug illegales Glücksspiel Die Finanzpolizei schützt den österreichischen Arbeitsmarkt die Wettbewerbsgleichheit den Wirtschaftsstandort Österreich die Interessen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 12 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

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15 Ergebnisse der finanzpolizeilichen Tätigkeit im Jahr 2012 Abgabenerfolg Verwaltungsstrafen Arbeitsmarktaufgaben überprüfte Betriebe kontrollierte Dienstnehmer/innen Dienstnehmer/innen ohne Sozialversicherung Leistungsbezieher/innen (AMS) 694 illegal beschäftigte Ausländer/innen Anzahl Strafanträge Lohn- und Sozialdumping Verdacht Unterentlohnung inländ. Betrieb 56 Verdacht Unterentlohnung ausländ. Betrieb 176 Nichtbereithalten von Lohnunterlagen 391 Glücksspiel Anzahl Kontrollen 699 beschlagnahmte Geräte beschlagnahmte sonstige Eingriffsgegenstände 87 Anzahl Strafanträge Sozialbetrug Anzahl Beschuldigte 128 betroffene Dienstnehmer/innen NoVA überprüfte Fahrzeuge Beanstandungen , , , , , ,00 Summen , ,00 Gesamtsumme ,88 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 15

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17 Reorganisation Finanzpolizei ab 1. Juli 2013 Finanzpolizei NEU Die neuen Strukturen der Finanzpolizei Seit der Installierung der Finanzpolizei mit 1. Jänner 2011 sind zweieinhalb Jahre vergangen. Es waren Monate großer Herausforderungen und Anstrengungen einerseits und eindrucksvoller Leistungen und Ergebnisse andererseits. Die tagtägliche Arbeit der Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten ist nicht unbeobachtet geblieben. Die Vielzahl an Medienberichten beweist das ganz klar. Besondere Beachtung hat die Finanzpolizei und ihre Erfolge bei der Ressortleitung gefunden. Vom Wunsch getragen, die finanzpolizeiliche Betrugsbekämpfung noch weiter auszubauen, aus vorhandenen Potenzialen zu schöpfen, die Schlagkraft zu erhöhen und damit gegen Abgaben- und Sozialbetrug, Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft effizient anzugehen, hat Frau Bundesministerin für Finanzen Dr. Maria Fekter am 18. Februar 2013 eine zukunftsweisende Entscheidung getroffen: Die Finanzpolizei wird per 1. Juli 2013 aus den bestehenden finanzamtlichen Strukturen herausgelöst und zu einer einzigen, bundesweit zuständigen Organisationseinheit zusammengeführt. Damit macht das Finanzministerium den nächsten logischen Schritt, um seine Betrugsbekämpfung weiter zu schärfen und die Schlagkraft zu erhöhen. In der Finanzpolizei sind jetzt auch das Daten-, Informations- und Analysecenter (DIAC), welches für Datenbankrecherchen und analysen sowie für Beauskunftungen in- und ausländischer Behörden zuständig ist, und die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Beschäftigung (ZKO) beheimatet. Außerdem ist ein Juristischer Dienst eingerichtet, der die Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten bei komplexen Verwaltungsstrafverfahren, als Amtspartei vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat und bei Beschwerden an den VwGH unterstützt. Der Juristische Dienst ist aber operativ aufgestellt, d.h. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch an Außendiensthandlungen der Finanzpolizei aktiv teilnehmen. Die Finanzpolizei ist jetzt als besondere Organisationseinheit der Steuer- und Zollverwaltung mit Sitz in Wien und Dienststellen bei allen Finanzämtern mit allgemeinem Aufgabenkreis eingerichtet ( 10b AVOG 2010 DV). Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 17

18 Leitung der Finanzpolizei Leiter der Finanzpolizei Wilfried Lehner, MLS Telefon: Ständiger Stellvertreter des Leiters der Finanzpolizei und Regionaler Leiter der Finanzpolizei Kärnten und Steiermark Hofrat Rigobert Rainer, BA Telefon: Regionaler Leiter der Finanzpolizei Wien Regierungsrat Franz Kurz Telefon: Regionaler Leiter der Finanzpolizei Burgenland und Niederösterreich Michael Aigner Telefon: Regionaler Leiter der Finanzpolizei Oberösterreich und Salzburg Hofrat Mag. Peter Weldy Telefon: Regionaler Leiter der Finanzpolizei Tirol und Vorarlberg Thomas Wörgötter, BA MA Telefon: Elektronisch erreichen Sie die Leiter und Regionalen Leiter der Finanzpolizei unter 18 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

19 Michael Aigner, Mag. Peter Weldy, Rigobert Rainer BA, Wilfried Lehner MLS, Thomas Wörgötter BA MA, Franz Kurz (v.l.n.r.) Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 19

20 Organigramm Finanzpolizei ab 1. Juli 2013 Leitung Leiter/in Ständige/r Stellvertreter/in zugleich Regionale/r Leiter/in Regionale/r Leiter/in Regionale/r Leiter/in Regionale/r Leiter/in Regionale/r Leiter/in Organisationsleiter/in JD Juristischer Dienst Zko Zentrale Koordination Diac Daten- Informationsund Aufbereitungscenter Org Organisation (Assistent/in Leistungssteuerung) FinPol- Teams FinPol- Teams FinPol- Teams FinPol- Teams FinPol- Teams 20 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

21 Leitung der Finanzpolizei Die Leitung der Finanzpolizei befindet sich in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b. Sie erreichen die Leitung der Finanzpolizei unter der Telefonnummer bzw. der Faxnummer und unter der Mailadresse Sonderdienststellen Zentrale Koordinationsstelle (ZKO) für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem AuslBG und dem AVRAG des Bundesministeriums für Finanzen. Die ZKO ist u.a. zuständig für Meldungen betreffend Entsendung bzw. Überlassung von Arbeitskräften aus dem Ausland sowie für Auskünfte aus der Zentralen Verwaltungsstrafevidenz für öffentliche Auftraggeber. Weitere Meldepflichten betreffen die "Verantwortlichen Beauftragten" sowie die Überwachungs- und Meldepflicht nach 26 Abs. 6 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für Auftrag gebende Unternehmen. Die ZKO befindet sich in 1100 Wien, Brehmstraße 14. Sie erreichen die ZKO unter den Telefonnummern , , bzw. der Faxnummer und unter der Mailadresse post.finpol-zko@bmf.gv.at. Daten-, Informations- und Analysecenter (DIAC) Das DIAC ist seit 1. Juli 2013 in die Finanzpolizei integriert und für Datenbankrecherchen und analysen sowie für Beauskunftungen in- und ausländischer Behörden, insbesondere als Single Point of Contact für Polizeidienststellen zuständig. Das DIAC befindet sich in 7561 Heiligenkreuz im Lafnitztal, Europastraße 1. Sie erreichen das DIAC unter der Telefonnummer bzw. der Faxnummer und unter der Mailadresse post.finpol-diac@bmf.gv.at. Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 21

22 Zuständigkeitsbereiche der Dienststellen Region Team Standortadresse Zuordnung Telefonnummer Faxnummer Wien 1 Marxergasse Wien FA Marxergasse Wien FA Marxergasse Wien FA Marxergasse Wien FA Marxergasse Wien FA Marxergasse Wien FA Adolf Schärf Platz Wien FA Adolf Schärf Platz Wien FA Adolf Schärf Platz Wien FA Ost 20 Abt-Karl-Straße Melk FA Josefsplatz Baden FA Mitschastraße Mistelbach FA Babogasse Hollabrunn FA Albrechtser Straße Gmünd FA Daniel-Gran-Straße St. Pölten FA Grazer Straße Wr. Neustadt FA Neusiedler Straße Eisenstadt FA Prinz-Eugen-Straße Oberwart FA Unter Ämter & Behörden in der rechten Marginalspalte unter dem Navigationspunkt Finanzpolizei finden Sie alle Dienststellen (Teams) der Finanzpolizei. Diese können auch sortiert nach Bundesländern abgefragt werden. 22 Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

23 Mailpostkorb örtliche Zuständigkeit 3., 6., 7., 11. und 15. Bezirk in Wien, Gerichtsbezirk Schwechat und Marktgemeinde Gerasdorf 4., 5. und 10. Bezirk in Wien 8., 16. und 17. Bezirk in Wien 9., 18. und 19. Bezirk in Wien und Stadtgemeinde Klosterneuburg 12., 13. und 14. Bezirk in Wien und Gerichtsbezirk Purkersdorf 1. und 23. Bezirk in Wien 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien 2., 20., 21. und 22. Bezirk in Wien Bezirke Amstetten, Melk und Scheibbs und Gebiet der Stadt Waidhofen/Ybbs Bezirke Baden und Mödling Bezirke Gänserndorf und Mistelbach Bezirke Hollabrunn, Korneuburg und Tulln Bezirke Gmünd, Horn, Krems/Donau, Waidhofen/Thaya und Zwettl sowie Gebiet der Stadt Krems/Donau Bezirke Lilienfeld und St. Pölten sowie Gebiet der Stadt St. Pölten Bezirke Neunkirchen und Wr. Neustadt und Gebiet der Stadt Wr. Neustadt Bezirke Bruck/Leitha, Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl/See, Oberpullendorf, Oberwart sowie Gebiet der Freistädte Eisenstadt und Rust Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 23

24 Zuständigkeitsbereiche der Dienststellen Fortsetzung Region Team Standortadresse Zuordnung Telefonnummer Faxnummer Mitte 40 Bahnhofplatz Linz FA Suben Suben FA Handel-Mazetti-Promenade Steyr FA Schlosshof Freistadt FA Tagwerkerstraße Gmunden FA Dragonerstraße Wels FA Hans-Kappacher-Straße St. Johann FA Aigner Straße Salzburg FA Aigner Straße Salzburg FA West 60 Inrain Innsbruck FA Inrain Innsbruck FA Im Gries Kitzbühel FA Oskar-Pirlo-Straße Kufstein FA Innstraße Landeck FA Brielgasse Bregenz FA Reichsstraße Feldkirch FA Süd 80 Kempfstraße Klagenfurt FA Lindhofstraße Wolfsberg FA Meister-Friedrich-Straße Villach FA Erzherzog-Johann-Straße Leoben FA Gnaser Straße Feldbach FA Conrad-von-Hötzendorf-Straße Graz FA Adolf-Kolping-Gasse Graz FA Herrengasse Judenburg FA Bahnhofstraße Deutschlandsberg FA Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness

25 Mailpostkorb örtliche Zuständigkeit Gebiet der Stadt Linz südlich der Donau und der Bezirk Linz-Land Bezirke Braunau/Inn, Ried/Innkreis und Schärding Bezirke Kirchdorf/Krems, Perg und Steyr-Land sowie Gebiet der Stadt Steyr Bezirke Freistadt, Rohrbach und Urfahr-Umgebung sowie Gebiet der Stadt Linz nördlich der Donau (Urfahr) Bezirke Gmunden und Vöcklabruck Bezirke Eferding, Grieskirchen und Wels-Land sowie Gebiet der Stadt Wels Bezirke St. Johann/Pongau, Tamsweg und Zell/See Gebiet der Stadt Salzburg Bezirke Hallein und Salzburg-Umgebung Bezirk Innsbruck-Land, Gebiet der Stadt Innsbruck und Gebiet der Ortsgemeinden Mieming, Mötz, Obsteig, Rietz und Stams des Bezirkes Imst Bezirke Kitzbühel und Lienz Bezirke Kufstein und Schwaz Bezirke Imst, Landeck und Reutte mit Ausnahme der Ortsgem. Mieming, Mötz, Obsteig, Rietz und Stams des Bez. Imst Bezirk Bregenz Bezirke Bludenz, Dornbirn und Feldkirch Bezirke Klagenfurt-Land und Völkermarkt und Gebiet der Stadt Klagenfurt Bezirke Feldkirchen, St. Veit/Glan und Wolfsberg Bezirke Hermagor, Spittal/Drau und Villach-Land sowie Gebiet der Stadt Villach Bezirke Bruck-Mürzzuschlag und Leoben Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark und Weiz Gebiet der Stadt Graz Bezirk Graz-Umgebung Bezirke Liezen, Murau und Murtal einschließlich der politischen Expositur Gröbming Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz und Voitsberg Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness 25

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27 IM DIENSTE FINANZ POLIZEI F Ü R M E H R FAIR N ESS!

28 Nähere Informationen finden Sie auf oder

Die Finanzpolizei mehr Sicherheit und Fairness. Ein Service für Bürgerinnen und Bürger.

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