Frischer Wind mit dem Windenergie FESTZINS Deutschland II. 7 % Festzins p. a. 4 ½ Jahre Laufzeit

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1 Eine Kooperation von UDI und SAB Frischer Wind mit dem Windenergie FESTZINS Deutschland II 7 % Festzins p. a. 4 ½ Jahre Laufzeit

2 SAB green finance GmbH & Co. KG Datum der Aufstellung und Stand dieses Prospektes: Prospektherausgeberin, Darlehensnehmerin und Anbieterin: SAB green finance GmbH & Co. KG Sitz: Berliner Platz Itzehoe Tel: / Fax: / Handelsregister: HRA 6529 PI, Amtsgericht Pinneberg Geschäftsführung: Dipl.-Phys. Dirk Staats Ass. Jur. Lars Niebuhr Verantwortlichkeitserklärung: Die SAB green finance GmbH & Co. KG übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Prospektes und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Itzehoe, den SAB green finance GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin EEP 1. Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbh, diese vertreten durch die Geschäftsführer Dirk Staats Lars Niebuhr

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Die Grundidee des Anlagekonzeptes 6 Das Angebot 8 Übersicht Zinsen p. a. 12 Investitionskonzept 14 Die Risiken 18 Die Chancen 28 Zukunftsenergie Windkraft 35 Geplante Projekte 38 Die Darlehensnehmerin im Überblick 40 Die Darlehensnehmerin und beteiligte Partner 42 Investitionsplan der Darlehensnehmerin 44 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Darlehensnehmerin 46 Rechtliche Grundlagen 48 Steuerliche Grundlagen 52 Darlehensvertrag 54 Mittelverwendungskontrollvertrag 58 Hinweise zu Fernabsatzverträgen 61 Praktische Hinweise zum Beitritt 64 Zeichnungsschein 65 Hinweis Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diesen Prospekt nicht geprüft, weil nach ihrer Ansicht dieses Beteiligungsangebot keine Vermögensanlage i. S. d. 8 f Abs.1 VerkProspG ist, somit die Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes weder einer Genehmigung noch einer Hinterlegung gemäß 8 i Abs. 1 und Abs. 2 VerkProspG bedarf. 3

4 Vorwort 4

5 Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, Deutschland hat sich entschieden: Die Atomkraftwerke werden abgeschaltet. Im Jahr 2022 wird Deutschland ganz ohne Energie aus eigenen AKW auskommen müssen. Das sind gute Aussichten, die nun bald Wirklichkeit werden. Deutschland schaltet aber nicht nur ab Deutschland schaltet um auf Energie aus Sonne, Wind und Biomasse. Und hat damit beste Chancen, zum weltweiten Vorbild zu werden. Denn obwohl gerade in Europa viele Staaten Erneuerbare Energien fördern, setzt man in diesen Ländern weiterhin auf Atomkraft. Interessant ist die Entwicklung in Deutschland. Denn dort kann Windenergie besonders effizient genutzt werden, weil der Wind gut einschätzbar weht und die deutsche Vergütungsregelung eine gute und vernünftige Planungssicherheit bietet. Die Emittentin SAB green finance GmbH & Co. KG hat im zweiten Quartal 2012 mit dem Windenergie- Festzins I eine erste Tranche von Nachrangdarlehen in Höhe von 5,0 Millionen Euro aufgenommen. Die Kundennachfrage nach diesem Windenergie-Festzins Deutschland I war hoch. Wir freuen uns deshalb Ihnen zu denselben Konditionen mit etwas kürzerer Laufzeit eine zweite Tranche in Höhe von weiteren 5,0 Millionen Euro anbieten zu können. Der Windenergie-Festzins Deutschland II wird in die Weiterentwicklung der ab Seite 38 dargestellten Windstandorte investieren. Diese haben zwischenzeitlich bedeutende Fortschritte gemacht. An zwei Standorten wird im Jahr 2012 mit der Errichtung mehrerer Windenergieanlagen begonnen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, können Sie diesem Prospekt entnehmen. Bei Fragen dazu stehen Ihnen die Spezialisten der UDI gerne Rede und Antwort. Aus diesem Grund haben wir uns, zusammen mit unseren Partnern, auf diesen interessanten Markt konzentriert. Gemeinsam suchen wir geeignete Flächen aus, schließen mit den Eigentümern langfristige Pachtverträge zur Nutzung dieser Flächen, bauen darauf Windkraftanlagen, betreiben diese und verkaufen den sauberen Strom. Oder aber wir veräußern die von uns geplanten und errichteten Windenergieanlagen direkt an finanzkräftige Investoren. Das Interesse ist von deren Seite sehr hoch. Itzehoe, den Dirk Staats Wir laden Sie ein, an diesem aussichtsreichen und rentablen Geschäft teilzuhaben. Ihr Kapital verzinsen wir mit jährlich 7 %. Und schon nach 4 ½ Jahren fließt Ihr Geld wieder an Sie zurück. Lars Niebuhr 5

6 Die Grundidee des Anlagekonzeptes 6

7 Die Grundidee des Anlagekonzeptes Deutschlands Windförderung Seit ist in Deutschland das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien- Gesetz EEG) in seiner jetzigen Form in Kraft. Damit ist Deutschland auch weiterhin das Land mit sehr attraktiven Renditemöglichkeiten für Investoren in Windenergie. Die Weichen für Deutschlands Zukunft bei der Windenergieförderung sind also gestellt. Und es besteht Rechtssicherheit für Investoren. Windenergie an Land weiterhin attraktiv Trotz vieler Windkraftanlagen, die in den letzten Jahren in Deutschland errichtet wurden, haben wir mit Windkraftanlagen im Binnenland noch lange nicht die Grenzen des Möglichen erreicht. Nach der jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts, die im Auftrag des Bundesverbands Windenergie (BWE) erstellt wurde, ist bei Ausnutzung von 2 % der Gesamtfläche Deutschlands und bei Verwendung von modernen Windenergieanlagen der 3-Megawatt-Klasse eine Deckung des gesamtdeutschen Strombedarfs von bis zu 75 % möglich. Da die Nutzung an Land keine unbekannten größeren technischen Risiken aufweist und aufgrund der Dezentralität auch kein übersteigerter Ausbau von Hochspannungsnetzen nötig ist, kommt ihr nach wie vor die zentrale Rolle bei der Energieerzeugung der Zukunft zu. SAB als starker und verlässlicher Partner Mit der SAB WindTeam GmbH steht hinter der Geldanlage ein Unternehmen, dessen Management schon seit vielen Jahren Windparkplanung in Deutschland und dem benachbarten Ausland betreibt. Die SAB WindTeam GmbH beteiligt sich in der Regel selbst an den von ihr entwickelten Projekten. Sie dokumentiert damit ihr Vertrauen in den Erfolg der eigenen Windparks und nimmt an den Chancen und möglichen Risiken genauso teil wie die Anleger. Die Finanzierung der neuen Windprojekte Die Geldmittel der Anleger werden dazu verwendet, um Projekte im Bereich der Windenergienutzung an Land vornehmlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln bzw. zu erwerben. Bauen, anschließen und verkaufen Mit dem Kapital, das durch die hier angebotene Festzinsanlage eingeworben wird, werden weitere Windparks geplant und bis zur Baureife entwickelt. Im Anschluss daran stellt der Fonds der SAB auch Eigenkapital zur Verfügung, um auf Ebene der Windpark-Projektgesellschaft zusätzliche Darlehen aufzunehmen, mit denen der Bau der neuen Anlagen ermöglicht wird. Nachdem diese Anlagen ans Stromnetz angeschlossen wurden, werden die Projekte entweder durch die SAB WindTeam GmbH über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren selbst betrieben oder ganz oder teilweise an finanzstarke Investoren verkauft. Es ist geplant, dass ein Teil dieser neuen Windkraftanlagen in UDI-Windfonds eingebracht wird, an denen sich Anleger dann ebenfalls beteiligen und damit von den guten Chancen der Windstromerzeugung langfristig profitieren können. Profitieren ohne lange Bindung Als Anleger profitieren Sie von der hohen Nachfrage nach Windprojekten, ohne selbst langfristig in derartige Projekte investieren zu müssen. Made in Germany Der Anleger investiert in ein deutsches Unternehmen nach deutschem Recht. 7

8 Das Angebot im Überblick 8

9 Das Angebot im Überblick Darlehensnehmerin Form der Geldanlage SAB green finance GmbH & Co. KG, eine Tochtergesellschaft der SAB WindTeam GmbH Die Anleger gewähren der Darlehensnehmerin Darlehen. Verzinsung 7 % p. a. (vgl. die Darstellung der Zinsreihe auf Seite 13) Frühzeichnerbonus Agio Anleger, die bis zum den Darlehensvertrag unterzeichnen und einsenden, erhalten ab Geldeingang bis zum einen Frühzeichnerbonus von 3 % p. a. Die Auszahlung erfolgt mit der ersten Zinszahlung zum Ein Agio wird nicht erhoben. Mittelverwendung Zinszahlungen an die Anleger Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten zur Nutzung von Windenergie entweder als Darlehen oder als Beteiligung. Erstmals zum Danach werden die Zinsen zum und eines jeden Jahres anteilig gezahlt. Laufzeit bis zur Rückzahlung des Anlagebetrages Geplante Rückzahlung des Darlehens zu 100 % am Mindestanlagebetrag Übertragbarkeit Anlegerkreis Darlehensvolumen Geschäftsführung Besteuerung der Zinsen Zur Sicherheit der Darlehensgeber Euro, höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. Weiterveräußerung der Darlehensansprüche mit schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung der Darlehensnehmerin jederzeit möglich. Anleger, die in zukunftsfähige und umweltfreundliche Energieerzeugung investieren und dabei eine angemessen hohe Verzinsung erzielen wollen. bis zu 5,0 Mio. Euro EEP 1. Betriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbh, diese vertreten durch die Geschäftsführer Lars Niebuhr und Dirk Staats Die Zinsen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind im Rahmen der persönlichen Steuererklärung jedes Anlegers anzugeben. Die Zinsen werden vollständig ohne Abzug der Abgeltungsteuer ausbezahlt. Formale Kontrolle durch einen Mittelverwendungskontrolleur Wirtschaftliche Überprüfung jeder Neuinvestition durch ein kompetentes Entscheidungsgremium, das sich aus Mitgliedern des Managements von SAB und UDI zusammensetzt. 9

10 Das Angebot im Detail Anlegerkreis Dieses Angebot richtet sich an Anleger, die eine interessante, angemessen hohe Verzinsung ihres Kapitals suchen. Alle Angaben in diesem Prospekt beziehen sich auf Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Kapitalanlage Die Anleger stellen der Darlehensnehmerin jeweils ein nachrangiges Darlehen zur Verfügung und erhalten bei planmäßigem Verlauf eine feste Verzinsung von 7 % p. a. Laufzeit der Kapitalanlage Die Laufzeit des Darlehens beginnt mit dem Geldeingang auf dem Konto der Gesellschaft und endet planmäßig zum Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vorzeitig zurückzahlen, sofern es nicht mehr wirtschaftlich eingesetzt werden kann. Verzinsung Die Verzinsung beträgt 7 % p. a. beginnend mit der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Die Zinsen werden jeweils zum und gezahlt. Frühzeichnerbonus Anleger, die bis zum den Zeichnungsschein unterzeichnen und diesen an UDI übersenden, erhalten einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 3 % p. a. für die Zeit von dem Eingang der Darlehenssumme auf dem Konto der SAB green finance GmbH & Co. KG bis zum Die Auszahlung des Frühzeichnerbonus erfolgt, zusammen mit der Verzinsung für das Jahr 2012 am Rückzahlung Die 100%ige Rückzahlung des Windenergie FESTZINS Deutschland II erfolgt nach Plan zum Investitionsobjekte Mit den Anlegergeldern werden Windenergieanlagen in Deutschland primär in den Bundesländern Schleswig- Holstein, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geplant, errichtet, in Betrieb genommen und dann ggf. gewinnbringend weiterverkauft. Sollte der Markt für Windenergie-Projekte in anderen Ländern wirtschaftlich ebenfalls interessant sein, kann die Darlehensnehmerin auch in diesen Märkten investieren. Insoweit betreibt die SAB WindTeam GmbH bereits Planungen z. B. in Frankreich, das über ein gesetzlich geregeltes Einspeise- und Vergütungssystem verfügt. Entscheidungsgremium zur Verwendung der Nachrangdarlehen Das Entscheidungsgremium, das sich aus Wind-Experten der UDI und der SAB WindTeam GmbH zusammensetzt, entscheidet, ob und in welche Projekte das Geld der Anleger investiert wird. Anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien wird das Entscheidungsgremium prüfen, ob eine Investition erfolgen kann: Der Standort der Anlage befindet sich in Deutschland oder einem anderen Land mit einem Einspeisevergütungsgesetz für Erneuerbare Energien, insbesondere für Windenergie. Es liegt eine spezifische Projektbeschreibung vor. Die erforderlichen Flächennutzungsrechte (z. B. Pacht- oder Nutzungsverträge) sind gesichert. Eine Ertragsabschätzung oder ein Windgutachten eines anerkannten Windgutachters liegt vor, auf dessen Basis eine erste Wirtschaftlichkeitsanalyse zu den nachstehend genannten Ergebnissen kommt. Erste Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Basis von marktkonformen Annahmen mit einer Gesamtkapitalrentabilität von ca. 9 % p. a. Mittelverwendungskontrolle Die Freigabe der auf einem Konto der Darlehensnehmerin eingezahlten Darlehen der Anleger erfolgt, wenn die im Mittelverwendungskontrollvertrag definierten Freigabevoraussetzungen erfüllt sind. An die Darlehensnehmerin zurückfließende Gelder werden bis zum Ende der Laufzeit der Darlehen erneut investiert und unterliegen dann wieder denselben Investitionskriterien aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag. 10

11 Gesamthöhe der Emission und Mindestbeteiligung Die Emittentin hat bereits im zweiten Quartal 2012 eine erste Tranche von Nachrangdarlehen in Höhe von 5,0 Mio. Euro aufgenommen. Die Gesamthöhe der jetzt neu von der Darlehensnehmerin von Anlegern aufzunehmenden Darlehen beträgt weitere 5,0 Mio. Euro. Die hier angebotenen Darlehen erhöhen somit die Nachrangdarlehenssumme auf insgesamt 10,0 Mio. Euro. Die zu zeichnenden Darlehen müssen mindestens Euro betragen. Höhere Darlehensbeträge müssen durch ohne Rest teilbar sein. Ein Agio wird nicht erhoben. Besteuerung Ein in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtiger, privater Anleger hat die erhaltenen Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern, soweit diese den steuerlichen Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Die Zinsen können nach derzeitiger Rechtslage durch die Darlehensnehmerin ohne Abführung von Kapitalertragsteuer an die Anleger ausgezahlt werden. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung muss daher nicht eingereicht werden. Die Zinseinnahmen sind von den Anlegern im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Kündigung und Veräußerbarkeit (Fungibilität) Eine Kündigung des Darlehens durch die Anleger ist vor dem nicht möglich. Eine Veräußerung der Darlehensforderung bzw. der Kapitalanlage an Dritte ist jederzeit möglich. Vorzeitige Beendigung der Festzinsanlage Der Darlehensnehmerin steht eine Option zur Verkürzung der Laufzeit zu, wenn die Darlehensmittel nicht mehr wirtschaftlich angelegt werden können. Darlehensnebenkosten Aus dem von der Darlehensnehmerin an die SAB Wind- Team GmbH ausgereichten Darlehenskapital werden auch die Kosten der Kapitalbeschaffung sowie die sonstigen im Investitionsplan der Darlehensnehmerin ausgewiesenen Kosten bestritten. 11

12 Übersicht Zinsen p. a. 12

13 Übersicht Zinsen p. a. zum Windenergie FESTZINS Deutschland II 3 % p. a. Frühzeichnerbonus 7 % Festzins 7 % Festzins 7 % Festzins 7 % Festzins 7 % Festzins Erläuterung Anleger, die bis zum den Darlehensvertrag unterzeichnen und einsenden, erhalten einen einmaligen Frühzeichnerbonus in Höhe von 3 % p. a. vom Tag der Einzahlung bis zum Die Verzinsung beträgt 7 % p. a. beginnend mit der Gutschrift des Anlagebetrages auf dem Konto der Darlehensnehmerin. Die Zinsen werden halbjährlich zum und gezahlt. Der Frühzeichnerbonus wird ebenfalls zum ausgezahlt. Die 100%ige Rückzahlung des Windenergie FESTZINS Deutschland II erfolgt nach Plan zum Beispielrechnung Ein Anleger legt am in den Windenergie FESTZINS Deutschland II Euro an. Hier sehen Sie den Zinsfluss und die Kapitalrückzahlung Summe Anlagebetrag Frühzeichnerbonus 3 % p. a Zinszahlung 7 % p. a Gesamt-Zinsrückfluss

14 Investitionskonzept 14

15 Investitionskonzept Die SAB green finance GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der SAB WindTeam GmbH aus Itzehoe, investiert das Kapital aus den von den Anlegern gewährten Darlehen dieser und einer vorausgegangenen Festzinsanlage in ertragsstarke Windprojekte in Deutschland, also einen Markt, der mit einer gesetzlich verankerten Einspeisevergütung für Windstrom eine gute Kalkulationsgrundlage für die Wirtschaftlichkeit eines Projektes bildet. Die Windenergieanlagen werden, sobald sie am Netz sind, entweder an Investoren veräußert oder ganz oder teilweise durch eigene Betreibergesellschaften von der SAB WindTeam GmbH langfristig betrieben. Der Fokus liegt dabei aufgrund der guten regionalen Windverhältnisse und den gesetzlich garantierten Einspeiseregelungen auf Deutschland. Daneben projektiert die SAB WindTeam GmbH auch Windenergieanlagen z. B. in Frankreich, das ebenfalls über ein gesetzlich geregeltes Einspeisungs- und Vergütungssystem verfügt. Investoren-Netzwerk sichert gute Absatzchancen für Windenergie-Projekte Die SAB WindTeam GmbH verfügt aufgrund ihres Kerngeschäftes (Projektierung, Finanzierung und Management von diversen Windparks) über ausgezeichnete Kontakte im Kapitalmarkt und zu institutionellen Investoren, so dass eine Finanzierung oder auch Vermarktung der neuen Projekte gut sichergestellt ist. Erfahrene Wind-Partner in den einzelnen Bundesländern vor Ort Die SAB WindTeam GmbH mit Außenbüros in Magdeburg, Beeskow und Kiel sowie deren Partner kennen den Wind-Markt Deutschland und die Gegebenheiten vor Ort. Sie verfügen über langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren und können auf ein umfangreiches Netz an Kontakten und Partnern zurückgreifen. Die Partner decken verschiedene Elemente in der Projektrealisierung ab (Einzelheiten dazu auf Seite 42). Jeder der Partner verfügt in seinem Gebiet über entsprechendes Know-how und eine eigene Erfolgsbilanz. Auf Herstellerseite sind dies neben dem deutschen Marktführer, der Firma ENER- CON, auch die Firmen Nordex und Vestas. Auf Planerseite arbeitet die SAB WindTeam GmbH seit langem mit LOSCON Lassowsky Ost-Consult aus Beeskow, der Firma Energiequelle GmbH aus Kallinchen und der Firma Syscom aus La Roche-Bernard (Frankreich) zusammen. Auf der Finanzierungsseite stehen u. a. die Norddeutsche Landesbank, die Deutsche Kreditbank oder die Umweltbank aus Nürnberg zur Verfügung. Sicherheitskonzept nach strengen Investitions- und Qualitätskriterien Das Kapital dieser Festzinsanlage investiert die SAB green finance GmbH & Co. KG vornehmlich in aussichtsreiche Windprojekte in Deutschland oder aber auch in anderen europäischen Ländern mit staatlich garantierten Einspeisevergütungen. Alle Wind-Projekte werden nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt und abgewickelt. Ein dreiköpfiges Entscheidungsgremium, dem auch eine Person aus dem Management der UDI angehört, prüft jedes Investitionsobjekt darauf, ob es diesen Kriterien genügt. Jede Investition muss zusätzlich durch einen Mittelverwendungskontrolleur geprüft und freigegeben werden. Die SAB WindTeam GmbH (kurz SAB) Mit der SAB WindTeam GmbH steht ein in der Windbranche sehr erfahrenes Unternehmen hinter der Geldanlage. Sie ist zudem Kommanditistin der Darlehensnehmerin SAB green finance GmbH & Co. KG. Die Gelder der Anleger bzw. Darlehensgeber werden verwendet, um Projektrechte im Bereich Windenergie zu erwerben bzw. zu entwickeln und/oder die die Projektrechte haltende Objektgesellschaft zu erwerben. Hierzu gehört auch, das für eine bankenseitige Fremdfinanzierung erforderliche Eigenkapital aufzubringen, welches typischerweise bei % der Gesamtkosten liegt. Mit dem Eigen- und Fremdkapital werden die jeweiligen Windenergieanlagen gebaut und an das Stromnetz angeschlossen. Nachdem dies erfolgt ist, wird das Projekt schlüsselfertig verkauft oder durch eigene Betreibergesellschaften der SAB WindTeam GmbH ganz oder anteilig betrieben. Im Gegensatz zu einem Windfonds, der seine Mittel für den Kauf des fertigen Windparks und deren Betrieb über die Laufzeit von 20 Jahren verwendet, besteht die Besonderheit des SAB-Geschäftsmodells darin, dass die Mittel der Anleger jeweils nur für einen kurzen Zeitraum verwendet werden und dann erneut in weitere lukrative Projekte investiert werden können. Prüfungen vor einer Investition Das Geschäftsmodell der SAB als Darlehensnehmerin sieht umfangreiche Prüfungen für jedes Windpark- Projekt vor, damit Kapital nur in sichere und wirtschaftlich rentable Investitionsobjekte fließt. 15

16 Investitionskonzept Die Ergebnisse der Projektprüfung und der daraufhin von SAB zu erstellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung, werden dem dreiköpfigen Entscheidungsgremium vorgelegt, das sich aus einem Windexperten der SAB, einem Finanzierungsexperten der SAB und einem Finanzierungsexperten der UDI UmweltDirektInvest-Beratungsgesellschaft mbh zusammensetzt. Die langjährige Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Windenergie-Projekten kommt so jeder Investitionsentscheidung zugute. Das Entscheidungsgremium prüft jede Investition in ein Windenergie-Projekt nach folgenden Kriterien: Die Qualitätskriterien für baureife Projekte Hinsichtlich baureifer Windenergie-Projekte, bei denen es um den Kauf von Projektrechten oder die schlüsselfertige Errichtung eigener Planungen geht, müssen folgende Kriterien eingehalten werden: Der Standort der Anlage befindet sich in einem Land mit einem Einspeisevergütungsgesetz für Erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie. Es liegt eine detaillierte Projektbeschreibung vor, aus der alle relevanten Daten zu entnehmen sind. Es liegt ein Due-Diligence-Report der SAB vor, der das Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen oder aber deren baldige Inaussichtstellung bestätigt. Die ausgewählten Windenergie-Projekte werden bei der SAB einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Hierbei wird geprüft, ob nach den Gesetzen des Investitionslandes alle relevanten gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Einspeisevergütung vorliegen und ob die Objektgesellschaft über die notwendigen Rechte, frei von Lasten Dritter, verfügt. Hierzu verfügt SAB über eine eigene umfangreiche juristische Fachkompetenz, die fundiertes Wissen der jeweiligen länderspezifischen Besonderheiten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen im In- und Ausland umfasst. Bewertung der Projekte: Die Bau- oder BImSchG-Genehmigung liegt vor. Die Sicherung der erforderlichen Flächennutzungsrechte (z. B. Pacht- oder Nutzungsvertrag) ist gewährleistet. Die Netzanschlusszusage des zuständigen Netzbetreibers bzw. deren Voraussetzungen liegen vor. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse ermittelte eine Gesamtkapitalrentabilität von ca. 9 % p. a. (Sofern Parameter noch nicht vertraglich vereinbart sind, werden für die Analyse marktkonforme Annahmen zugrunde gelegt.) Mindestens ein Windgutachten für den Projektstandort durch einen renommierten Windgutachter liegt vor, das die Basis der Wirtschaftlichkeitsberechnung bildet. Die Qualitätskriterien für Entwicklungsprojekte Das Kapital darf auch für die Sicherung und Entwicklung von Projektrechten verwendet werden. Folgende Unterlagen oder Voraussetzungen müssen vorliegen, damit einer Investition in diese Entwicklungsprojekte zugestimmt werden kann: Der Standort der Anlage befindet sich in Deutschland oder einem anderen Land mit einem Einspeisevergütungsgesetz für Erneuerbare Energien, insbesondere für Windenergie. Eine spezifische Projektbeschreibung, aus der alle relevanten Daten zu entnehmen sind Sicherung eines Teils der erforderlichen Flächennutzungsrechte (z. B. Pacht- und Nutzungsverträge) Mindestens eine Ertragsabschätzung eines renommierten Windgutachters Erste Wirtschaftlichkeitsanalyse auf Basis von marktkonformen Annahmen mit einer Gesamtkapitalrentabilität von ca. 9 % p. a. Hinweis: Der Anleger hat weder Einfluss auf die Auswahl der Projekte für eine Investition noch darauf, in welchem Stadium der Entwicklung sich diese Projekte befinden. Diese Entscheidungen werden alleine von der Geschäftsführung der SAB green finance GmbH & Co. KG und dem Entscheidungsgremium getroffen. 16

17 Freigabe durch den Mittelverwendungskontrolleur Die Unterlagen der ausgewählten Projekte erhält anschließend der Mittelverwendungskontrolleur. Dieser prüft, ob alle formalen Voraussetzungen für eine Investition vorliegen. Erst wenn dieser die Geldmittel freigegeben hat, können sie an die SAB WindTeam GmbH oder die Projektgesellschaften zweckgebunden ausgezahlt werden. Die SAB setzt die Mittel entweder als Darlehen an eine Windpark-Projektgesellschaft oder als Eigenkapital in die Projektgesellschaften ein. Auch zur eigenen Projektentwicklung können diese Gelder genutzt werden. Planung, Errichtung und Betrieb der Windkraftanlagen durch Objektgesellschaften Die Windpark-Projektgesellschaften kaufen in einem weiteren Schritt im Rahmen eines Generalübernehmervertrages mit der EEP Bau GmbH die Planung, die Errichtung und die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen schlüsselfertig ein, um sie zu betreiben. Sie werden also den erzeugten Strom an den zuständigen Energieversorger nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) oder aber im Wege der Direktvermarktung an Dritte verkaufen. Veräußerung der Windenergieanlagen an Investoren oder Eigenbetrieb Nach der vollständigen Errichtung und Inbetriebnahme wird sich die SAB WindTeam GmbH als Eigentümerin der Projektgesellschaften entweder um einen möglichst zügigen Verkauf der Projektgesellschaften an institutionelle oder private Anleger bemühen oder aber die Anlagen im Eigenbestand weiterhin alleine oder mit weiteren Partnern betreiben. Die nicht zur Verzinsung der Darlehensgeber benötigten freien Mittel werden innerhalb der Darlehenslaufzeit von rund 4 ½ Jahren erneut in weitere Windenergie-Projekte investiert. Sicherstellung von Verzinsung und Tilgung für die Anleger Mit den gesamten Investitionsmitteln von 2 x 5,0 Mio. Euro können zunächst Windenergie-Projekte mit einer Leistung von ca. 30 MW, bezogen auf das benötigte Eigenkapital, vorfinanziert werden. Durch den Verkauf eines Teils dieser Windenergieanlagen, welcher innerhalb von maximal 12 Monaten nach Inbetriebnahme erfolgen soll, ist eine Marge von ca. 10 % (bezogen auf die Investitionsmittel) eingeplant. Ca. 40 % der erzielten Marge werden für die laufenden Zinszahlungen an die Anleger verwendet. Die verbleibenden Mittel werden erneut in neue Projekte investiert. Die Investitionen in neue Projekte werden so terminiert, dass sichergestellt ist, mit dem Erlös aus dem Verkauf der Anlagen fristgerecht zum Laufzeitende am die von den Anlegern erhaltenen Nachrangdarlehen zurück zahlen zu können. Darstellung der Geldströme Anleger Darlehensgewährung bis zu 5 Mio. Euro für die Entwicklung von Windenergieprojekten Halbjährliche Zinszahlung an die Anleger SAB green finance GmbH & Co. KG SAB WindTeam GmbH Investition der Darlehensmittel in Windenergieprojekte. Die Erträge daraus fließen als Zinszahlungen oder Ausschüttungen an die SAB green finance GmbH & Co. KG 1. Projektgesellschaft Windenergie 2. Projektgesellschaft Windenergie 3. Projektgesellschaft Windenergie 4. Projektgesellschaft Windenergie 5. Projektgesellschaft Windenergie 17

18 Die Risiken Bonität der Darlehensnehmerin Besicherung des Darlehens Nachrangigkeit des Darlehens Kündigung und Veräußerbarkeit (Fungibilität) Vorzeitige Beendigung der Festzinsanlage Rückzahlung ausgezahlter Zinsen Forderungen nicht nachrangiger Gläubiger Erwerb von Projektgesellschaften Geschäftserfolg der getätigten Investitionen Noch nicht feststehende Investitionsgüter Verfügbarkeit und Auswahl der Windenergieanlagen Rechtliche und steuerliche Bedingungen Für die Zins- und Tilgungszahlungen an die Anleger ist alleine die Bonität der Darlehensnehmerin entscheidend. Da das Darlehen, nicht besichert ist, könnte sich der Darlehensgeber im Falle der Insolvenz nicht durch die Verwertung von Sicherheiten befriedigen. Bei einer Liquidation der Darlehensnehmerin gehen die Ansprüche von nicht nachrangigen Gläubigern, wie z. B. Banken oder Lieferanten, den Ansprüchen der Darlehensgeber vor. Außerdem dürfen Zins- oder Tilgungszahlungen aus dem Darlehen keine Insolvenz der Darlehensnehmerin auslösen. Da es keinen öffentlichen Markt für Darlehensforderungen gibt, könnte sich eine Veräußerung der Vermögensanlage als schwierig erweisen. Der Darlehensnehmerin steht eine Option auf Verkürzung der Laufzeit des Darlehens zu, wenn die Darlehensmittel nicht mehr wirtschaftlich angelegt werden können. Würde die Darlehensnehmerin Zinsen an die Anleger auszahlen, obwohl Regelungen des Darlehensvertrages dies nicht zulassen, müssten diese an die Darlehensnehmerin zurückgezahlt werden. Die nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin gehen den Forderungen der Anleger vor. Im Insolvenzfall besteht die Möglichkeit, dass der Tilgungsanspruch und/oder der Zinszahlungsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Auch ein Totalverlust ist möglich. Bei einem Erwerb von Projektgesellschaften besteht die Möglichkeit, dass diese nicht rechtlich wirksam gegründet wurden. Die Investitionen könnten nicht die prognostizierten Erträge erwirtschaften, was sich beim Verkauf der Anlagen preismindernd auswirken würde. Das eingeworbene Darlehenskapital soll in Projekte investiert werden, die momentan noch nicht in vollem Umfang feststehen. Diese könnten sich als weniger renditestark erweisen als erwartet. Bei der Entscheidung, in welche Projekte neben den bereits feststehenden investiert werden soll, besteht die Möglichkeit, dass keine ausreichende Anzahl von Projekten zur Verfügung steht oder dass weniger profitable ausgewählt werden. Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen könnten zu verringerten Einnahmen führen. 18

19 Prognosen Rückabwicklung Verspätete Inbetriebnahme Bauherrenrisiko Ausfall oder Schlechtleistung wichtiger Vertragspartner Genehmigungen und behördliche Auflagen Betreiberhaftung Netzanschluss und Netzunterbrechungen Betriebsunterbrechungen Wartung und Instandhaltung Technik Verkauf der Windenergieanlagen Erstattung der Vorsteuer Zerstörung, Diebstahl und Versicherungen Insolvenz Windertrag Stromproduktion Die Prognosen hinsichtlich der Winderträge, der Stromproduktion und der Marktentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien oder die Prognose der Zinszahlungen könnten sich als unzutreffend erweisen. Bei einer Rückabwicklung der Festzinsanlage könnte der Anleger nicht den vollen Betrag seiner Einlage zurückerhalten. Die Anlagen könnten später als geplant in Betrieb genommen werden, was Einnahmeausfälle zu Folge hätte. Aus der Stellung als Bauherr von Windenergieanlagen könnten für die Projektgesellschaften Schäden entstehen, die sich ergebnismindernd auf die Darlehensnehmerin auswirken könnten. Ausfall oder Schlechtleistung wichtiger Vertragspartner könnte zu finanziellen Einbußen führen. Behördliche Genehmigungen könnten ausbleiben oder nur unter Auflagen erteilt werden. Die Projektgesellschaften tragen die Haftung gegenüber Dritten für Schäden, die beim Bau oder Betrieb der Anlagen entstehen. Verzögerungen beim Netzanschluss könnten die Einnahmen reduzieren. Störungen oder Schäden an den Windenergieanlagen könnten zu niedrigeren Einnahmen für die Projektgesellschaften führen. Höhere Kosten für Wartung und Instandhaltung könnten die Einnahmen der Projektgesellschaften reduzieren. Eine Verminderung der Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen könnte zu geringeren Einnahmen der Projektgesellschaft führen. Die Veräußerung der Anlagen oder der Projektgesellschaften könnte nicht oder nur zu einem geringeren Preis als prognostiziert möglich sein. Die Vorsteuerrückerstattung durch das Finanzamt könnte erst später als geplant erfolgen. Zerstörung, Diebstahl oder Schäden an den Anlagen könnten, soweit nicht ausreichend versichert, den Wert der Anlagen reduzieren. Die Insolvenz einer Projektgesellschaft könnte zu verminderter Zinszahlung oder Tilgung an die Darlehensnehmerin führen. Eine Insolvenz der SAB WindTeam GmbH könnte ebenfalls zu vermindertem Kapitalrückfluss oder dessen vollständigen Ausfall führen. Der tatsächliche Windertrag könnte niedriger sein als prognostiziert und dadurch die Einnahmen der Projektgesellschaften reduzieren. Eine mangelnde Leistungsfähigkeit der Anlagen könnte zu Abweichungen von den geplanten Stromerzeugungsmengen führen und so das Ergebnis der Projektgesellschaften vermindern. 19

20 Die Risiken Schlüsselpersonen Höhere Gewalt Finanzierung Versicherungen Energieabnahmerisiko und Veränderung der Einspeisevergütung Stromverkauf Rechtsrisiko Der Verlust von unternehmerisch für die Darlehensnehmerin, die Projektgesellschaften oder andere Vertragspartner handelnden Personen könnte sich nachteilig auf das Ergebnis der Projektgesellschaften auswirken. Nicht versicherbare außergewöhnliche Ereignisse und Katastrophen könnten den Wert und die Einnahmen der Projektgesellschaften und der SAB WindTeam GmbH bis hin zum Totalverlust reduzieren. Die für die Finanzierung der Anlagen und die Tilgung der Darlehensforderung der Darlehensnehmerin erforderlichen Bankkredite könnten nicht, nicht rechtzeitig oder zu weniger guten Bedingungen zu erhalten sein. Unvorhergesehene Lücken im Versicherungsschutz können im Schadensfall die Erträge der Projektgesellschaften reduzieren. Eine verminderte Abnahme der produzierten Energie oder eine Absenkung oder Abschaffung der erhöhten Einspeisevergütung könnte die Einnahmen der Projektgesellschaften reduzieren. Neben der Einspeisevergütung nach dem EEG wird in den Prognoserechnungen teilweise eine Vergütung durch den Verkauf von Strom am freien Markt kalkuliert. Preisschwankungen könnten die Einnahmen reduzieren. Durch abweichende Rechtsauffassungen von Gerichten oder Behörden könnten die Einnahmen der Projektgesellschaften reduziert werden. Grundsätzliche Risikoerwägungen Kenntnisnahme des Prospektes und Prüfung der individuellen Situation Vor einer Darlehensvergabe in das hier angebotene Darlehen sollte der Anleger den Inhalt dieses Prospektes eingehend zur Kenntnis nehmen. Da jeder Anleger mit seiner Darlehensvergabe persönliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen in diesem Prospekt unter Berücksichtigung der individuellen Situation sorgfältig geprüft werden. Gegebenenfalls sollte sich der Anleger von fachkundiger dritter Seite beraten lassen. Risiken der Anlageform Mit der Gewährung eines Nachrangdarlehens sind für den Anleger finanzielle Risiken verbunden. Durch künftige Entwicklungen in rechtlicher, steuerlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht könnte es zu Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von der prognostizierten Entwicklung kommen. Das Eintreten einzelner oder mehrerer Risiken könnte dazu führen, dass die Zahlung der Zinsen oder die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können. 20

21 Maximales Risiko Das maximale Risiko für den Anleger besteht im vollständigen Verlust des investierten Kapitals und der Zinsansprüche. Wird die Darlehensvergabe durch den Anleger statt aus Eigenmitteln durch Kredite fremdfinanziert, müssten zudem die Zinsen für den Kredit und dessen Tilgung gezahlt werden, auch wenn keine Zinszahlungen an den Anleger erfolgen. Die Darlehensnehmerin rät daher von einer Fremdfinanzierung des Anlagebetrages ab. Bonität der Darlehensnehmerin Der Anleger ist für seine Darlehensgabe ausschließlich auf die Bonität der Darlehensnehmerin angewiesen. Die Bonität und das für den Anleger damit verbundene Ausfallrisiko hinsichtlich Tilgung und Zinszahlungen hängen trotzdem vom Geschäftserfolg der getätigten Investitionen ab. Stellt sich dieser Erfolg nicht wie prognostiziert ein, könnten die Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden. Besicherung des Darlehens Da das Darlehen der Anleger an die Darlehensnehmerin unbesichert ist, könnte der Anleger im Insolvenzfall der Darlehensnehmerin weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Nachrangigkeit des Darlehens Der Anleger gewährt der Darlehensnehmerin ein nachrangiges Darlehen. Das bedeutet, dass die Zahlung von Zins und Tilgung des Darlehens keine Insolvenz der Darlehensnehmerin auslösen darf. Dann dürften weder Zinsen noch Tilgungszahlungen an die Anleger geleistet werden. Auch dürfen bei Auflösung oder Insolvenz der Darlehensnehmerin die Rückzahlung des Darlehens und die Zinszahlungen erst dann geleistet werden, wenn andere nicht nachrangige Gläubiger vollständig befriedigt wurden. Die Nachrangigkeit könnte sich wie folgt auswirken: Die Darlehensnehmerin wäre zur Rückzahlung des Darlehens nicht berechtigt. Die Darlehensnehmerin würde die Zinszahlung so lange aussetzen, wie sie dazu verpflichtet ist. Der Anleger müsste der Darlehensnehmerin bei Fälligkeit seiner Forderungen gegebenenfalls einen Zahlungsaufschub gewähren. Der Anleger müsste eine Zinszahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an die Darlehensnehmerin zurückgeben. Es besteht somit die Möglichkeit, dass die Anleger die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten oder dass sie bereits erhaltene Zahlungen zurückzugeben haben. Zudem könnte es sein, dass die Anleger für bereits ausgeschüttete Zinsen Steuern entrichten müssen, obwohl sie zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet sind. Kündigung und Veräußerbarkeit (Fungibilität) Eine Kündigung des Darlehens durch die Anleger ist für die Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Ist ein Anleger vorzeitig auf die Rückzahlung des Darlehens angewiesen, ist dies nur durch Abtretung oder Verpfändung der Rechte und Ansprüche aus dem Darlehensvertrag an einen Dritten möglich. Da hierfür ein Vertragspartner gefunden werden muss, ist ein vorzeitiger Rückfluss des Anlegerkapitals nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Die Anlage ist daher für Anleger, die jederzeit die Möglichkeit haben wollen, auf 100 % des eingebrachten Kapitals zuzugreifen, nicht geeignet. Vorzeitige Beendigung der Festzinsanlage Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei der Darlehensnehmerin nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Wäre dies der Fall, verlängert sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr besteht. Die Anlage ist damit für Anleger, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten, nicht empfehlenswert. Außerdem kann die Darlehensnehmerin das Darlehen jederzeit zurückzahlen, sofern das Kapital nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden kann. In diesem Fall würde der 21

22 Die Risiken Minderung der Rentabilität von Projektgesellschaften führen. Infolgedessen könnten die Projektgesellschaften nicht in der Lage sein, Gewinnausschüttungen an die Darlehensnehmerin zu zahlen. Das könnte sich negativ auf die den Anlegern zu zahlenden Zins- und Tilgungsleistungen auswirken. Zinsanspruch mit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens enden. Rückzahlung ausgezahlter Zinsen Erhält der Anleger Zinszahlungen oder Tilgungsleistungen aus dem Darlehen, obwohl dies aufgrund der Bestimmungen des Darlehensvertrages unzulässig gewesen wäre, hat er diese erhaltenen Beträge auf Anforderung an die Darlehensnehmerin zurückzugeben. Es ist möglich, dass die erhaltenen Zinszahlungen, auch wenn der Anleger zur Rückzahlung verpflichtet ist, trotzdem versteuert werden müssen und zu entsprechenden Steuerzahlungen führen. Forderungen nicht nachrangiger Gläubiger Die Hauptverbindlichkeiten der Darlehensnehmerin bestehen in der Tilgung des aufgenommenen Fremdkapitals und der darauf entfallenden Zinsen. Im Falle der Insolvenz der SAB green finance GmbH & Co. KG kann es aber sein, dass vorrangige Verbindlichkeiten zu bedienen sind. Dies könnte dazu führen, dass die Ansprüche der Anleger auf Zinszahlung und/oder Tilgung nicht oder nicht mehr in vollem Umfange durchgesetzt werden können. Auch ein Totalverlust der Einlage und der Zinsansprüche des Anlegers ist daher möglich. Erwerb von Projektgesellschaften Die Darlehensnehmerin wird sich neben anderen Investitionsformen auch gesellschaftsrechtlich an Projektgesellschaften beteiligen, die Windenergieanlagen planen und betreiben. Beim Kauf einer Gesellschaft durch den Erwerb von Geschäftsanteilen könnte es sein, dass die Projektgesellschaften nicht rechtlich wirksam gegründet wurden, die Geschäftsanteile entgegen entsprechender Zusicherungen des Verkäufers nicht bestehen oder Rechte Dritter bestehen. Sollten etwaige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche nicht durchsetzbar sein, könnte dies zur Geschäftserfolg der getätigten Investitionen Die Darlehensnehmerin verwendet das Darlehen zur Finanzierung der Planung, des Baus und des Betriebs von Windenergieanlagen vorwiegend in Deutschland. Der Kapitalrückfluss soll durch den teilweisen Verkauf dieser Projekte erfolgen. Die Bonität der Darlehensnehmerin hängt also davon ab, wie erfolgreich die Projekte nach ihrer Errichtung veräußert werden können. Sollten die Windenergieanlagen auf Ebene der Projektgesellschaften nicht ausreichende Erträge und damit nicht die erwarteten Verkaufspreise erzielen, sind die Projektgesellschaften möglicherweise nicht in der Lage, die von der Darlehensnehmerin gewährten Darlehen einschließlich der vereinbarten Verzinsung bzw. Ergebnisbeteiligung zurückzuführen. Als Folge wäre die Darlehensnehmerin möglicherweise nicht in der Lage, die Darlehen an die Anleger zurückzuzahlen bzw. die vereinbarte Verzinsung zu leisten. Noch nicht feststehende Investitionsgüter Da nicht alle Investitionsprojekte feststehen, in die die Darlehensmittel bis zum investiert werden sollen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Auswahl dieser Anlageobjekte trotz aller Sorgfalt bei der Prüfung der Investitionskriterien als wirtschaftlich nachteilig erweist. In diesen Fällen wäre die Darlehensnehmerin berechtigt, die Darlehen der Anleger schon vor dem zurückzuzahlen. Verfügbarkeit und Auswahl der Windenergieanlagen Die Verfügbarkeit und Auswahl der Windenergieanlagen und deren Standorte sind maßgeblich für den Erfolg der Projektgesellschaften und damit auch der Darlehensnehmerin. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der Investition keine ausreichende Zahl von Standorten und Anlagen zur Verfügung steht, die den Investitionskriterien genügen. 22

23 Infolgedessen könnte die Darlehensnehmerin keine oder weniger Beteiligungen an Windenergieanlagen erwerben als geplant oder müsste sich ggf. zu ungünstigeren Konditionen mit Anlagen an ungünstigeren Standorten begnügen. Die Eignung und Werthaltigkeit der ausgewählten Standorte und Anlagen können nur auf Grundlage von Gutachten und Plausibilitätsprüfungen beurteilt werden. Diese Grundlagen könnten sich als fehlerhaft erweisen, was zu negativen Ergebnisabweichungen auf Ebene der Projektgesellschaften und damit auch auf Ebene der Darlehensnehmerin führen könnte. Es besteht zudem das Risiko, dass die Darlehensnehmerin im Durchschnitt aller Projektgesellschaften nicht die Mindestrendite erwirtschaftet, die sie zur Deckung ihrer laufenden Verwaltungsund Investitionsnebenkosten benötigt. Dies hätte zur Folge, dass die Anleger nach Liquidation der Projektgesellschaften keine oder eine geringere Verzinsung erhalten oder die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Gleiches gilt auch für den Fall der Insolvenz der SAB WindTeam GmbH. Hinzuweisen ist darauf, dass die Anleger weder auf die Auswahl der Projekte noch darauf, in welchem Stadium der Entwicklung sich diese Projekte befinden, Einfluss haben. Diese Entscheidungen werden alleine von der Geschäftsführung der SAB green finance GmbH & Co. KG und dem Entscheidungsgremium getroffen. Rechtliche und steuerliche Bedingungen Das Konzept dieser Kapitalanlage beruht auf den rechtlichen, steuerlichen und aufsichtsrechtlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prospektes. Gesetzesänderungen, Änderungen der Auslegung und Anwendung bestehender Gesetze durch Rechtsprechung sowie Finanz- und Aufsichtsbehörden können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für die Rentabilität der Projektgesellschaften ist der Bestand der gesetzlichen Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder der entsprechenden Regelung im Ausland wesentlich. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Gesetze für noch nicht in Betrieb befindliche oder rückwirkend sogar für bereits in Betrieb befindliche Anlagen geändert werden und die erhöhte Einspeisevergütung reduziert oder abgeschafft wird. Dies würde die Rentabilität der Projektgesellschaften erheblich beeinflussen. Die Aufnahme der hier angebotenen Darlehen durch die Darlehensnehmerin unterliegt nach derzeitiger Auffassung der BaFin nicht deren Genehmigungspflicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese ihre Rechtsauffassung ändert. Der Eintritt einer dieser Faktoren hätte zur Folge, dass der Anleger keine oder eine geringere Verzinsung erhält oder die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht wie prognostiziert erfolgen kann. Prognosen Aussagen über zukünftige Entwicklungen in diesem Prospekt beruhen auf Prognosen, Analysen und langjähriger Erfahrung. Dies betrifft vor allem die Aussagen über die Windhöffigkeit, die Höhe der Stromeinspeisung durch die Projektgesellschaften, die Marktentwicklung sowie die Zahlung der Verzinsung und die Tilgungsleistungen. Prognosen beinhalten jedoch grundsätzlich Unsicherheiten. Deshalb kann die Darlehensnehmerin für die im Prospekt prognostizierten Entwicklungen keine Garantie übernehmen. Eine Abweichung von den Prognosen könnte die Einnahmen der Projektgesellschaft reduzieren und dazu führen, dass der Anleger keine oder eine geringere Verzinsung erhält oder die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht wie prognostiziert erfolgen kann. a) Marktentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien Die im Prospekt genannten Prognosen beruhen überwiegend auf Marktanalysen, Markteinschätzungen sowie der langjährigen Erfahrung der Geschäftsführung und ihrer Berater. Sollte sich die Marktsituation für Erneuerbare Energien gegenüber der Situation bei Prospektaufstellung nachteilig verändern, könnten Planung, Bau, Betrieb oder Veräußerung der Anlagen nicht mehr oder nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgen. Dies würde zu niedrigeren Kapitalrückflüssen an die Darlehensnehmerin führen und damit dazu, dass die Anleger keine oder eine geringere Verzinsung erhalten oder die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht wie prognostiziert erfolgen kann. b) Zinszahlungen Höhe und Zeitpunkt der Zinszahlungen an die Anleger sind von der Höhe der laufenden Erträge bei den Projektgesellschaften abhängig. Bleiben diese Kapitalrückflüsse aus, könnte die Darlehensnehmerin nicht in der Lage sein, die Verzinsung an die Anleger auszuzahlen. Rückabwicklung Grundsätzlich ist eine Rückabwicklung nicht vorgesehen. Sollte es jedoch dazu kommen, so 23

24 Die Risiken ausgeschüttet werden können oder die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des investierten Kapitals. Der Rückzahlungsanspruch könnte jedoch aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder Insolvenz der Darlehensnehmerin nicht durchsetzbar sein. Verspätete Inbetriebnahme Durch die verspätete Inbetriebnahme von Anlagen, die durch die Darlehensnehmerin finanziert werden, könnten sich die Gewinnausschüttungen an die Darlehensnehmerin verzögern oder verringern. Zudem könnte sich die Wirtschaftlichkeit der Projekte vermindern. Wegen der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz bzw. durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen im Ausland möglicherweise vorgesehenen jährlichen Reduzierung der Einspeisevergütungen könnten die Erträge für die Darlehensnehmerin aus Projekten niedriger ausfallen als geplant, wenn sie erst in einem späteren als dem jeweils geplanten Kalenderjahr in Betrieb genommen werden. Dies könnte dazu führen, dass die Auszahlung der Verzinsung an die Anleger nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Bauherrenrisiko Ziel der Darlehensnehmerin ist es, Planung, Errichtung, Betrieb oder Verkauf von Windenergieanlagen zu finanzieren. Sie trägt die damit mittelbar verbundenen, nachfolgend beschriebenen Bauherrenrisiken. Es könnte sein, dass Windenergieanlagen später als zum im jeweiligen Errichtungsvertrag vereinbarten Termin fertiggestellt werden. Zudem könnten vorgesehene Bauelemente nicht oder nicht mehr in entsprechender Qualität geliefert werden oder die Anlagen nicht entsprechend den Planungen erstellt werden. Es könnten sich durch Streiks, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände Verzögerungen ergeben. Das gilt auch für Lieferanten, den Generalübernehmer oder den Netzbetreiber. Dies könnte zu einer Verringerung oder zum Totalausfall der geplanten Einnahmen führen, in deren Folge die Zinsen nicht oder nicht rechtzeitig Ausfall oder Schlechtleistung wichtiger Vertragspartner Sollten Vertragspartner mit ihren Leistungen ausfallen oder ist es nötig, bei einem Vertragsauslauf neue Verträge abzuschließen, könnten neue Vertragspartner ggf. nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichtet werden. Die Insolvenz eines Vertragspartners nach bereits erfolgten Anzahlungen kann zu einem Verlust der Anzahlungen führen. Die Windenergieanlagen könnten Mängel aufweisen, die bei der technischen Abnahme unbemerkt bleiben oder nicht sachgerecht beseitigt werden. Diese Mängel könnten dazu führen, dass sich beim Verkauf der Preis der Anlagen reduziert. Dies könnte dazu führen, dass die Zinsen nicht oder nicht rechtzeitig ausgeschüttet werden können oder dass die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Genehmigungen und behördliche Auflagen Die Errichtung der Windenergieanlagen einschließlich Nebengebäuden, Infrastruktur und Kabeltrassen können einer behördlichen (bau- oder immissionsschutzrechtlichen) Genehmigung bedürfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche Genehmigungspflichten neu eingeführt bzw. erweitert werden. Dies könnte Auswirkungen auf den Bau der Windenergieanlagen haben. Das Fehlen von Genehmigungen könnte den Rückbau der betroffenen Windenergieanlagen zur Folge haben. Zudem könnten behördlich angeordnete Betriebseinschränkungen, z. B. durch nachträgliche Auflagen, zu Einnahmeausfällen führen, die nicht durch Versicherungen oder Vertragspartner auszugleichen wären. Dies könnte dazu führen, dass die Zinsen nicht oder nicht rechtzeitig ausgeschüttet werden können oder dass die Tilgung des Darlehens nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Betreiberhaftung Jede Projektgesellschaft unterliegt als Nutzer von Flächen der Haftung für die Windenergieanlagen und die mit ihrem Betrieb verbundenen Risiken. Schadenersatzansprüche, die nicht durch 24

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