2.3 Worauf ist bei der Auswahl einer Tagesmutter zu achten?... 4. 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten?...



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Transkript:

Handbuch Kindertagespflege www.handbuch-kindertagespflege.de 2. Wissenswertes für Eltern...2 2.1. Welche Leistungen können wir beanspruchen?... 2 2.2. Kindertagespflege als haushaltsnaher Minijob... 3 2.3 Worauf ist bei der Auswahl einer Tagesmutter zu achten?... 4 2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten?... 6 2.5 Ist unser Kind bei einem Unfall versichert?... 7 2.6 Gewaltfreie Erziehung der Kinder... 7 2.7 Checkliste für die Vorbereitung eines Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Jugendamt... 8 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 1 von 8

2. Wissenswertes für Eltern 2.1. Welche Leistungen können wir beanspruchen? Eltern haben das Recht, zwischen den verschiedenen Leistungen der Kinderbetreuung, zum Beispiel Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege, zu wählen. Sie haben dazu einen Anspruch auf Beratung. Den Wünschen der Eltern soll entsprochen werden, wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Welche Kosten kommen auf uns zu? Die Höhe der Kosten, mit denen Sie für die Kinderbetreuung rechnen müssen, richtet sich nach der öffentlichen Förderung bzw. der Vereinbarung, die Sie privat mit der Tagesmutter getroffen haben. Wie hoch der Eigenbeitrag der Eltern für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils ab. Dabei wird auch berücksichtigt, wie viele Stunden am Tag bzw. in der Woche das Kind betreut wird. Genauere Informationen erhalten Sie über Ihr zuständiges Jugendamt. Bei der privat finanzierten Kindertagespflege wird die Höhe der Bezahlung zwischen Ihnen und der Tagesmutter frei vereinbart. Vereinbaren Sie ausschließlich eine private Vergütung, liegen die Stundensätze zwischen 3,00 und 7,00 Euro pro Stunde. Entscheidend ist dabei, welche Leistungen in dieser Vergütung enthalten sind, beispielsweise die Verpflegung des Kindes. Als Richtwert für das Honorar einer Tagesmutter empfiehlt der Tagesmütter- Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.v. einen Stundensatz in Höhe von 5,50 Euro. Darin sind alle Kosten enthalten, auch die Kosten für Ernährung des Tageskindes und die Sozialversicherungsbeiträge für die Tagesmutter. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 2 von 8

Welche steuerlichen Vergünstigungen können geltend gemacht werden? Wenn Sie berufstätig sind, können Sie Ihre Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Für die Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten gelten folgende Voraussetzungen: - Eltern sind berufstätig (ein Mini-Job reicht nicht aus) oder - Eltern sind in Ausbildung oder - Eltern sind krank oder behindert. Auch die Kosten für eine Tagesmutter, die als Mini-Jobberin angestellt ist, sind für berufstätige Eltern von der Steuer absetzbar. Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung ist zu berücksichtigen: - Welche Kinderbetreuungskosten lassen sich in der Einkommenssteuererklärung anrechnen? - Haben sich Änderungen ergeben (Nachfrage beim Finanzamt oder Steuerberater/in)? - Liegen die einzureichenden Belege vor, z. B. Rechnungen der Tagesmutter? Bei einer Zuwendung durch ihren Arbeitgeber sollte geklärt werden: - Welche Steuervergünstigungen sind für Kinderbetreuungskosten möglich? Zurzeit bereitet der Bundestag eine Gesetzesänderung vor. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzamt nach der aktuellen Regelung (siehe hierzu auch: www.bmfsfj.de) 2.2. Kindertagespflege als haushaltsnaher Minijob Das Gesetz zu Minijobs zielt darauf ab, alle Tätigkeiten im Haushaltsbereich mit möglichst wenig Bürokratie zu belasten und finanziell zu erleichtern. Das gilt auch für die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern. Falls Sie mit der Kindertagespflege einen Minijob schaffen, begründen Sie ein Beschäftigungsverhältnis. Die Eltern werden somit zum Arbeitgeber. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 3 von 8

Bei einem Verdienst bis zu 400 Euro monatlich muss die Tagesmutter weder Steuern noch Sozialabgaben leisten. Die Eltern zahlen als Arbeitgeber Pauschalabgaben von 12 Prozent des Verdienstes (5 % zur gesetzlichen Rentenversicherung, 5 % zur gesetzlichen Krankenversicherung, 2 % Pauschsteuer) sowie den Beitrag für die Unfallversicherung. Die Tagesmutter muss bei der Bundesknappschaft als Minijob- Zentrale angemeldet werden. Weitere Einzelheiten erfahren sie über die Bundesknappschaft (siehe hierzu auch: www.bundesknappschaft.de). 2.3 Worauf ist bei der Auswahl einer Tagesmutter zu achten? Sie sollten rechtzeitig bevor Sie wieder berufstätig werden mit der Suche nach einer Tagesmutter beginnen und sich über eine zu Ihnen passende Tagesmutter informieren. Die Entscheidung für eine bestimmte Tagesmutter hängt zunächst sicherlich vom persönlichen Eindruck ab. Folgende Fragen können bei der Suche hilfreich sein: - Für welche Zeitdauer und in welchem Umfang benötige ich einen Betreuungsplatz für mein Kind? Kurzfristig oder langfristig (wie viele Jahre), ganztags, halbtags, einzelne Wochentage, ergänzend zum Kindergarten oder zur Schule? - Bringt die Tagesmutter Einfühlungsvermögen und Sensibilität für die Bedürfnisse meines Kindes auf? - Fördert die Tagesmutter mein Kind bei der Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit? - Bin ich mir sicher, dass eine liebevolle Betreuung erfolgt? - Wie ist die Kindergruppe zusammengesetzt (Alter, Geschlecht usw.)? - Was schätze ich besonders an der Tagesmutter (Vertrauen, Toleranz, verantwortliches Handeln im Alltag)? Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 4 von 8

- Sind die Räumlichkeiten so eingerichtet und ausgestattet, dass sich mein Kind dort wohlfühlen wird? - Hat mein Kind genügend Ruhe, um seinen Mittagsschlaf halten zu können? - Ist für mein Kind ausreichend altersgemäßes Spielzeug verfügbar? - Kann mein Kind eigenes Spielzeug mitbringen und wie wird damit umgegangen? - Welche Möglichkeiten gibt es, um draußen spielen zu können? - Liegen Schule, Kindergarten, Spielplatz, Waldgelände oder Parkanlagen in der Nähe, gibt es Gelegenheit für Kontakte mit anderen Kindern in der Nachbarschaft? - Habe ich den Eindruck, dass die Tagesmutter offen über ihre Erziehungsziele mit den Eltern spricht, auch wenn es einmal Unstimmigkeiten gibt? (siehe hierzu auch: Anforderungsliste Tagesmutter) (siehe hierzu auch: Leitfaden für das ausführliche Gespräch mit der Tagesmutter) Haben Sie eine Tagesmutter gefunden, sollten Sie Ihr Kind in einer Eingewöhnungs- und Kontaktphase an die neue Bezugsperson gewöhnen. Ihr Kind muss eine stabile Beziehung zur der Tagesmutter aufbauen. Um eine zuverlässige und verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Tagesmutter zu treffen, ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag abzuschließen. Dieser kann als Arbeitsvertrag ausgestaltet sein, falls die Tagesmutter angestellt wird oder als Dienstvertrag, wenn die Tagesmutter selbstständig tätig ist. Falls Sie für Ihre Entscheidung weitere Hilfe benötigen, erhalten Sie eine Beratung in Ihrem Jugendamt oder bei einem freien Träger (z. B. Tagesmütterverein). Die Adressen der Mitgliedsorganisationen des Tagesmütter Bundesverbandes für Kinderbetreuung in Tagespflege e.v. finden Sie unter: (http://www.tagesmuetter-bundesverband.de). Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 5 von 8

2.4 Worauf ist beim Abschluss eines Betreuungsvertrages zu achten? Ein Betreuungsvertrag regelt die Verabredungen, die zwischen Ihnen und der Tagesmutter getroffen werden. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie dabei in jedem Fall besser abgesichert als nur mit mündlichen Absprachen. Folgende Punkte sollten in den Vertrag aufgenommen werden, wenn die Tagesmutter eine selbstständige Tätigkeit ausübt I. Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele II. Zeitraum und Ort der Betreuung III. Vergütung IV. Zahlungsmodalitäten V. Krankheit VI. Urlaub VII. Haftung und Versicherung VIII. Beendigung des Betreuungsverhältnisses (Kündigungsregelungen) IX. Schweigepflicht X. Schriftform Ein Vertrag sollte für jedes Kind abgeschlossen werden. Manche Jugendämter und Vereine stellen Musterverträge zur Verfügung. Diese müssen auf das konkrete Vertragsverhältnis angepasst werden. Vertragsentwürfe für einen Arbeits- und Dienstleistungsvertrag sind auch beim Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege e.v. (http://www.tagesmuetterbundesverband.de/) erhältlich. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 6 von 8

2.5 Ist unser Kind bei einem Unfall versichert? Eine Unfallversicherung für Ihr Kind schützt vor den Folgen von Unfällen. Kinder in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Bei einem Unfall wenden Sie sich bitte an Ihren Gemeindeunfallversicherungsverband bzw. an die Unfallkasse Ihres Landes oder setzen Sie sich mit der örtlichen Fachberatungs- und Fachvermittlungsstelle in Verbindung. Bei einer nicht öffentlich geförderten Kindertagespflege besteht für Ihr Kind kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Sie können aber eine private Unfallversicherung abschließen. Sie müssen dabei selbst handeln, wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen: Denn die Tagesmutter muss keine Unfallversicherung für Ihr Kind abschließen. Unabhängig von einer Versicherung ist es am Besten, Gefahrenquellen für Kinder vorausschauend zu vermeiden. (siehe hierzu auch: Hinweise zur Sicherheit und Unfallverhütung) 2.6 Gewaltfreie Erziehung der Kinder Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN- Kinderrechtskonvention (siehe hierzu auch: www.bmfsfj.de) 1991 dazu verpflichtet, den besonderen Schutz von Kindern zu garantieren. Zu den Kinderrechten zählen Persönlichkeitsrechte, der Anspruch auf Möglichkeiten zur Information und Bildung und der Schutz vor Gewalt und Missbrauch. Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden. Mit der Änderung des 1631 BGB und der Ergänzung des 16 SGB VIII ist gesetzlich verankert, dass Gewalt in der Erziehung, d. h. sowohl körperliche als auch seelische Verletzungen, nicht mehr gestattet sind. Körperliche und seelische Misshandlungen wie Schläge oder Ohrfeigen sowie andere Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 7 von 8

entwürdigende Maßnahmen und die vorsätzliche Missachtung von Kindern sind unzulässig. Dieses gilt auch für die Eltern. Um die Kinderrechte in der Kindertagespflege zu gewährleisten, sollte im Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und der Tagesmutter vereinbart werden, dass die Erziehung des Kindes gewaltfrei erfolgt. 2.7 Checkliste für die Vorbereitung eines Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Jugendamt Bei einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen Jugendamt oder einer anderen Fachberatungs- oder Vermittlungsstelle sollten Sie folgende Fragen klären: - Welche Unterstützung kann ich bei der Suche nach einer geeigneten und qualifizierten Tagesmutter erhalten? - Wie läuft die Vermittlung ab? - Wann kann ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden? - Wie hoch wird mein Eigenbeitrag zu den Kosten? - Wie wird die Eingewöhnungs- und Kontaktphase ablaufen? - Wie werden die erhobenen persönlichen Daten geschützt? - Wer ist der örtliche Unfallversicherungsträger? Tragen Sie auch Ihre eigenen Erwartungen und Bedürfnisse vor. Eine gute Fachberatungs- und Vermittlungsstelle nimmt ihre Erwartungen und Bedürfnisse ernst. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Handbuch Kindertagespflege Seite 8 von 8