DhZ Kongress Altersvorsorge verlässlich und individuell Montag, 24.03.2014 um 16:00 Uhr hbw Haus der Bayerischen Wirtschaft, Europasaal Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Begrüßung und Einführung Bertram Brossardt Hauptgeschäftsführer vbw Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Redezeit: 10-15 Minuten
1 Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrte Frau Schick, sehr geehrte Frau Dr. Di Pasquale Sehr geehrter Herr Trauth, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserem heutigen Deutschland hat Zukunft-Kongress: Altersvorsorge verlässlich und individuell. Die Altersvorsorge ist ein Thema, das uns seit vielen Jahren beschäftigt und das durch die Gesetzesinitiative der großen Koalition eine hohe Aktualität besitzt. Die Alterung unserer Gesellschaft stellt unser umlagefinanziertes gesetzliches Rentensystem vor große Herausforderungen. Der steigenden Anzahl von Rentenempfängern stehen im Verhältnis immer weniger Beitragszahler gegenüber. Dies hat zu einem Umdenken geführt. In den letzten Jahren hat es eine ganze Reihe von richtigen Rentenreformen gegeben, etwa die Rente mit 67 sowie die Anpassung des
2 Rentenniveaus an die demografische Entwicklung. Damit hat sich auch die Erkenntnis durchgesetzt, dass eine verlässliche Altersvorsorge auf allen drei Schichten der Altersversorgung beruht. Neben der gesetzlichen Altersvorsorge kommt der betrieblichen als zweite und der privaten Vorsorge als dritte Schicht eine immer wichtigere Ergänzungsfunktion zu. Allen Reformen der letzten Jahre lag ein Ziel zu Grunde: Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung soll trotz des demografischen Wandels nicht über Gebühr steigen. Denn das hätte starke negative Effekte für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Entwicklung am Arbeitsmarkt. Dieser Ansatz hat die gesetzliche Rente auf stabilen Boden gebracht. Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung galt zumindest bis zum Jahr 2030 wieder als einigermaßen gesichert.
3 Rentenpaket der großen Koalition Das aktuelle Rentenpaket der Bundesregierung droht diese Erfolge zunichte zu machen. Vor allem kritisieren wir, dass die Finanzierung der Vorhaben in erster Linie den Beitragszahlern aufgebürdet wird. Das gesamte Rentenpaket wird bis 2030 mindestens 160 Milliarden Euro kosten so sagt es der Gesetzentwurf. Der Bund wird sich erst ab 2019 an der Finanzierung beteiligen und bis 2030 insgesamt 20 Milliarden Euro Steuermittel dazu geben. Das heißt: Etwa 90 Prozent der zusätzlichen Lasten sollen durch die Beitragszahler geschultert werden. Wahrscheinlich sind es sogar noch mehr. Denn bei den Mehrausgaben in Höhe von 160 Milliarden Euro bis 2030 wird es voraussichtlich nicht bleiben. Rechnet man die zu erwartenden Rentensteigerungen hinzu das ist im Gesetzentwurf nicht geschehen werden wir bis 2030 voraussichtlich bei 200 Milliarden Euro zusätzlichen Ausgaben für die gesetzliche
4 Rentenversicherung landen. Damit würde der Steueranteil an der Finanzierung auf ein Zehntel sinken. Bis 2018 werden die zusätzlichen Belastungen allein durch die Beitragszahler aus den Rücklagen getragen. Ab 2019 sollen zusätzliche Steuermittel eingesetzt werden. Diese Entlastung des Beitragssystems kommt zu spät, und sie fällt zu gering aus: Sie kann nicht verhindern, dass der Beitragssatz auf 19,7 Prozent ab 2019 und 22 Prozent ab 2030 steigt. Damit wird klar, dass die Bundesregierung ihr Ziel verfehlen wird, die Sozialversicherungsbeiträge dauerhaft unter der 40 Prozent Marke zu halten. Für die Wettbewerbsfähigkeit der Firmen und den Arbeitsmarkt ist diese Marke aber extrem wichtig.
5 Teure Mütterrente Für uns steht fest: In jedem Fall muss die geplante Verbesserung der Mütterrente zu 100 Prozent aus Steuermitteln bezahlt werden. Es handelt sich um eine teure Maßnahme. Sie verursacht Zusatzkosten von jährlich 6,6 bis 6,7 Milliarden Euro. Das entspricht einer Gesamtsumme von 105 Milliarden Euro bis 2030. Die Rentenkasse kann diesen zusätzlichen Aufwand nicht leisten. Neben der überwiegenden Finanzierung des Rentenpakets aus Beitragsmitteln richtet sich unsere Kritik gegen die Rente mit 63. - Die Rente mit 63 passt nicht in unsere Zeit. Sie verwässert die Rente mit 67 und setzt in Zeiten des demografischen Wandels ein falsches Signal in Richtung Frühverrentung. Bei steigender Lebenserwartung brauchen wir eine Verlängerung statt einer Verkürzung der Arbeitszeit. Außerdem müssen wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken! - Auch wenn derzeit schwer abzusehen ist, wie stark die Rente mit 63 tatsächlich in
6 Anspruch genommen wird, so gilt: Sie ist teuer: Laut Angaben im Gesetzentwurf summieren sich die Mehrausgaben bis 2030 auf mindestens etwa 35 Milliarden Euro. Wir rechnen sogar mit mehr. Denn in dieser Berechnung sind die Ausfälle bei Steuern und Beiträgen durch diejenigen, die früher in Rente gehen, noch nicht eingerechnet. - Die Rente mit 63 ist ungerecht: Sie nützt vor allem denjenigen, die ohnehin mit einer vergleichsweise attraktiven Rente rechnen können. Nämlich den langjährig Versicherten, die in den nächsten Jahren in Rente gehen. Die aktuell arbeitende Bevölkerung hingegen muss den früheren Rentenzugang bezahlen. Und selbst wird sie niedrigere Renten zur Verfügung haben. Das führt zu einer sozialpolitisch falschen Umverteilung! Die Rente mit 63 ist ein schwerer Fehler und darf nicht umgesetzt werden. Kommt sie doch und danach sieht es derzeit aus müssen zumindest die negativen Auswirkungen begrenzt werden.
7 Insbesondere müssen die anrechenbaren Zeiten der Arbeitslosigkeit auf maximal drei Jahre beschränkt werden. Unter Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit könnte aus der Rente mit 63 sogar eine Rente mit 61 Jahren werden. Um diesen Irrweg zu vermeiden, dürfen Zeiten der Arbeitslosigkeit nach dem Stichtag 31.12.2013 nicht mehr angerechnet werden. Tritt das Gesetz in Kraft, müssen die Auswirkungen der Rente mit 63 jährlich evaluiert werden. Das bezieht sich vor allem auf: - das Ausmaß der Inanspruchnahme - die Zusatzkosten für die Rentenkasse sowie Einnahmeausfälle bei Steuern und Beiträgen - die Auswirkungen auf das künftige Rentenniveau. Meine Damen und Herren, ironischerweise gilt: Das Rentenpaket der großen Koalition wird als Gesetz über Leistungsverbesserungen in der GRV angepriesen. Damit erweckt es den Anschein,
8 dass die gesetzliche Rente gestärkt und die zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge weniger notwendig wird. Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall. Denn das Rentenpaket wird dazu führen, dass das Rentenniveau zusätzlich sinkt! Ohne Rentenpaket würde das Rentenniveau von heute 47,9 Prozent auf 44,7 Prozent im Jahr 2030 zurückgehen. Mit der Rentenreform wird das Rentenniveau 2030 nur bei 43,7 Prozent liegen. Das heißt: Die Notwendigkeit, zusätzlich privat für das Alter vorzusorgen, wird durch die Vorhaben der Bundesregierung verstärkt. Unsere Vorschläge für alle 3 Schichten der Altersvorsorge Damit der Gesamtversorgungsansatz seine Wirkungskraft entfalten kann, müssen in allen Schichten der Altersvorsorge Maßnahmen getroffen werden. 1. Schicht / Gesetzliche Rentenversicherung (GRV):
9 In der gesetzlichen Rentenversicherung geht es wie bereits erwähnt darum, die negativen Auswirkungen der Rente mit 63 zu begrenzen und die verbesserte Mütterrente vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Zudem müssen wir die starren Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten erhöhen. Rentnern, die vor der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand gehen und zusätzlich Geld hinzuzuverdienen wollen, werden heute Teile der Rente bisweilen stark gekürzt. Das hält viele Rentner davon ab, neben dem Bezug einer vorgezogenen Altersrente zusätzlich zu arbeiten. Hier brauchen wir flexiblere Regelungen. Die Hinterbliebenenversorgung muss auf ihre ursprüngliche Aufgabe einer angemessenen Absicherung von Personen ohne ausreichendes Einkommen zurückgeführt werden.
10 2. Schicht / Betriebliche Altersversorgung: Laut Koalitionsvertrag soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge durch bessere und attraktivere Rahmenbedingungen für die Unternehmen erreicht werden. Das begrüßen wir. Konkret fordern wir: Die Entlastung der Arbeitgeber bezüglich organisatorischem Aufwand, Kosten und Haftung in der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem gilt: Eine obligatorische arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge darf es nicht geben. Das würde die Arbeitskosten in unverantwortlicher Weise erhöhen und die Unternehmen über Gebühr belasten. Zudem würde dies die arbeitgeberfinanzierte bav als unternehmerisches Gestaltungselement entwerten. Wir lehnen Vorschläge ab, die Entgeltumwandlung in Zukunft verbindlicher zu gestalten. Hierdurch würde die Verantwortung des Einzelnen für seine Alterssicherung indirekt auf den Arbeitgeber übertragen. Ein sogenanntes Opting-out kommt für uns also nicht infrage. Wir
11 wollen verhindern, dass künftig jeder Beschäftigte automatisch mit Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages an der Entgeltumwandlung teilnimmt, es sei denn, er spricht sich explizit dagegen aus. Eingriffe durch europäisches Recht in die betriebliche Altersversorgung müssen verhindert werden. 3. Schicht / private Vorsorge: Im Rahmen der privaten Vorsorge ist jeder Einzelne gefordert, mehr zu tun. Das setzt aber voraus, dass die Arbeitnehmer auch tatsächlich in die Lage versetzt werden, ihre individuelle Altersvorsorge anzupacken. Der Staat muss also dafür sorgen, dass den Beschäftigten beim Entgelt mehr netto vom Brutto bleibt, etwa durch die Rückführung der kalten Progression im Steuersystem. Durch letztere nimmt sich der Staat Jahr für Jahr einen Teil jener Mittel, die die Beschäftigten zum Ausbau der eigenen Altersvorsorge sehr gut gebrauchen könnten. Zudem geht es darum,
12 die Bevölkerung für die private Altersvorsorge und deren Nutzen und Notwendigkeit zu sensibilisieren sowie die Attraktivität und die Transparenz der Riester-Produkte weiter zu erhöhen. Ausblick Die gesetzliche Rente allein wird also in Zukunft für viele nicht mehr reichen, den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Gut dastehen werden in Zukunft vor allem jene Menschen, die die Lücke für s Alter schließen, sei es über die betriebliche Altersversorgung, sei es durch eine private, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Damit wir in die richtige Richtung steuern, müssen wir heute die Weichen stellen. Diese Weichen werden wir heute diskutieren. In diesem Sinne wünsche ich uns einen ertragreichen Nachmittag.