Medienpädagogik Medienkompetenz im Zeitalter der Neuen Medien

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Zertifikatslehrgang Medienpädagogik Medienkompetenz im Zeitalter der Neuen Medien Eine Kooperation der Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG) und der FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Mitglied der FHO Fachhochschule Ostschweiz www.fhsg.ch

Inhaltsverzeichnis 1. Kurzbeschreibung 3 2. Zielgruppe 3 3. Zulassung 4 4. Handlungskompetenzen 4 5. Ausbildungskonzept und -inhalte 5 6. Lehrgangsdauer 8 7. Zertifizierungsarbeit und Credits 8 8. Kosten 9 9. Veranstaltungsorte 9 10. Lehrgangsleitung 9 11. Anmeldung und Aufnahme 9 12. Information und Beratung 10 Stand: Januar 2010 2

1. Kurzbeschreibung Neue Medien spielen in der heutigen Gesellschaft eine immer bedeutendere Rolle. Dabei bildet die Medienkompetenz den Schlüssel zur modernen Kommunikationsgesellschaft. Auch für Schulen, soziale Einrichtungen und Bibliotheken wird die Frage nach dem Umgang mit Neuen Medien immer zentraler. Denn es gehört zu deren Aufgabe, medienpädagogisches Know-how effektiv einzusetzen und zu vermitteln. Zum Beispiel, wenn es um Formen des Lernens, der infrastrukturellen Ausstattung, des Umgangs mit sich verändernden Technologien oder der gesellschaftlichen Teilhabe geht. Was bislang in den meisten Institutionen im Bildungs-, Sozial- und Bibliotheksbereich fehlt, ist eine Fachperson für medienpädagogische Anliegen. Hier setzt der Zertifikatslehrgang (CAS) Medienpädagogik an: In fünf Modulen (exklusive Prolog und Epilog) bilden sich die Teilnehmenden zu medienpädagogischen Fachpersonen für den Sozial-, Bildungs- oder Bibliotheksbereich mit Schwerpunkt Neue Medien weiter. Dabei sind sie von Beginn weg nicht nur Zuhörende, sondern werden zu Akteuren mit Gestaltungsspielraum. Das erarbeitete Wissen wird laufend in einem virtuellen und realen Raum öffentlich gemacht, sodass ein gemeinsamer, stetig wachsender Wissenskörper zur Medienpädagogik entsteht. Nach Abschluss der Ausbildung sind die Teilnehmenden in der Lage, ihre Institutionen in zentralen medienpädagogischen Fragen zu beraten (z.b. bei der Mediennutzung in Lehr-/Lernumgebungen oder Freizeitangeboten) und medienpädagogische Projekte zu initiieren, zu begleiten sowie durchzuführen. Dabei besitzen sie auch die Kompetenz, eigene Medieninhalte zu produzieren. Dieser Lehrgang kann als Teil des Master of Advanced Studies (MAS) in Social Informatics sowie als Spezialisierungskurs des MAS in Teacher Education angerechnet werden. 2. Zielgruppe Der Zertifikatslehrgang richtet sich an Lehrpersonen aller Stufen, Berufsleute der Sozialen Arbeit, Dozierende an Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten, Fachleute der Berufs- und Erwachsenenbildung sowie Bibliothekarinnen und Bibliothekare. 3

3. Zulassung Die Teilnehmenden verfügen über einen anerkannten Tertiärabschluss (wie Lehrerinnen-/Lehrerpatent bzw. -diplom, Diplom einer Fachhochschule, Universität, Höheren Fachschule [mit entsprechender qualifizierter Berufserfahrung] oder einen vergleichbaren Abschluss); ausgewiesene Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren; eine aktuelle Tätigkeit in einem Arbeitsfeld, das Transfermöglichkeiten für den Praxisbezug zulässt; Grundkenntnisse im Umgang mit traditionellen und Neuen Medien; einen sicheren Umgang mit dem Internet und Kenntnisse über die wesentlichen Online-Recherche- und Kommunikationstechniken (z.b. Mail, Diskussionsforen). Die Studienleitung entscheidet nach Eingabe der Anmeldung über die Zulassung von Personen, welche andere, vergleichbare Abschlüsse und entsprechende Berufserfahrung besitzen. Die Teilnahme als Gasthörerin/Gasthörer ist möglich. In diesem Fall sind die qualifizierenden Arbeiten fakultativ. Sofern die Teilnehmenden während mindestens 85 Prozent der Veranstaltungen anwesend waren, erhalten sie eine Leistungsbestätigung (Kursausweis). Darin sind die besuchten Module detailliert ausgewiesen. Technische Voraussetzung Die Teilnehmenden benötigen ein eigenes Notebook nach aktuellen Standards mit Wireless LAN (WLAN) und installierten Office-Anwendungen. 4 4. Handlungskompetenzen Die Absolvierenden des Lehrgangs kennen verschiedene Medientheorien und können wesentliche Forschungsergebnisse bezüglich Mediennutzung, Medienwirkung und Mediensozialisation zur Interpretation und Einschätzung unterschiedlicher Medien einbeziehen. sind in der Lage, unterstützende Handlungsregeln für den Umgang mit Medien zu formulieren und zu begründen sowie Massnahmen zur gezielten Förderung von benachteiligten Gruppen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie durchzuführen. kennen relevante Rechtsgrundlagen im Bereich der Neuen Medien. verfügen über Wissen zu den Funktionsweisen der Medien und können dadurch Rückschlüsse auf einen wirkungsvollen Umgang mit den Medien ziehen. können unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten von Neuen Medien im Lehr-/Lernprozess beurteilen und diesbezüglich andere Personen beraten.

sind in der Lage, medienpädagogische Projekte zu initiieren, zu begleiten sowie durchzuführen. können eigene Medienprodukte planen und zu ihrer Realisierung beitragen. verfügen über die Kompetenzen, medienpädagogische Konzepte für eine Organisation im Bildungs-, Bibliotheks- oder sozialpädagogischen Bereich zu entwickeln, umzusetzen und zu evaluieren. 5. Ausbildungskonzept und -inhalte Im Lehrgang wird die Medienpädagogik in die vier Themenfelder Medienforschung, Medienerziehung, Mediendidaktik und Mediengestaltung aufgegliedert. Prolog: Ein erster Auftrag 2 Tage In medias res. Nach einer Einführung in zentrale Aspekte und Teilbereiche der Medienpädagogik sind die CAS-Teilnehmenden ein erstes Mal gefordert. Kaum angekommen, ereilt sie ein erster Auftrag: Über Nacht erhofft sich ein Auftraggeber kreative Schützenhilfe zur Lösung eines medienpädagogischen Problems. In Gruppen werden erste Ideen entwickelt und visualisiert, während der Teambildungs-Prozess längst angestossen ist. Modul 1: Medienforschung 3 Tage Teil 1: Ein Theorieblick auf die Medien (2 Tage) In diesem Modul setzen sich die Teilnehmenden mit ausgewählten Ansätzen der Medienwissenschaft auseinander. Verschiedene Medienbegriffe und -verständnisse werden analysiert, die historische Entwicklung der Medien und deren Folgen betrachtet sowie aktuelle Erkenntnisse der Medienwirkungs- und Mediennutzungsforschung diskutiert. Zeitgemässe Themen wie Medien und deren pädagogischen Aufträge/Funktionen sowie Medien und Gewalt finden Einzug in die zwei Tage. Teil 2: Medienkompetenz als Schlüsselfaktor gesellschaftlicher Partizipation (1 Tag) Im Zentrum dieses Unterrichtstages stehen Fragen der Mediensozialisation und Medienerziehung. Des Weiteren werden Aspekte der Medienpädagogik vertieft und Ansätze der Medienkompetenz aufgegriffen (Medienkompetenz und Alltagsbewältigung, Vermittlung von Medienkompetenz, etc.). 5

Modul 2: Medienerziehung 7 Tage Teil 1: (Neue) Medien: Fluch oder Segen? (3 Tage) Die Teilnehmenden erhalten in diesen drei Tagen Einblicke in aktuelle medienpädagogische Projekte und Angebote in den Kontexten Sozialpädagogik, Schule sowie Bibliothek/ Mediathek. Wenn immer möglich werden sie zu Akteuren. In der Reflexion setzen sie sich mit spezifischen Fragen der Medienpädagogik auseinander und beschäftigen sich mit Themen wie Bildungschancen und digitaler Spaltung. Teil 2: Die Aufdeckung rechtlicher (Grau-)Bereiche (1 Tag) Dieser Unterrichtstag bietet den Teilnehmenden eine Übersicht über relevante Rechtsgebiete mit Fokus Neue Medien. Dabei werden konkrete Haftungsfragen (Internetnutzung in Schulen/Institutionen) sowie Fallbeispiele betrachtet und diskutiert. Teil 3: Plädoyer für Geschichten, Bilder und Emotionen (3 Tage) Ausgehend von der Frage Wie funktionieren Medien? wird in einem ersten Teil ein kritischer Umgang mit Medien und Öffentlichkeit entwickelt, um auf dieser Grundlage anhand konkreter Beispiele aus der Medienpraxis Rückschlüsse auf einen wirkungsvollen Umgang mit Medien zu ziehen. In einem zweiten Teil steht das Berufsbild des Mediamatikers im Zentrum, bevor abschliessend mit einer Renaissance poetischer Kommunikationsformen auch den alten, langsamen Medien zu ihrem Recht verholfen werden soll. Modul 3: Mediendidaktik 3 Tage Das multimediale Lernen Die didaktische Konzeption von Medienlandschaften für Ausbildungsinstitutionen (inkl. Bibliotheken) und sozialpädagogische Einrichtungen bildet den thematischen Schwerpunkt des dritten Moduls. Die Teilnehmenden erhalten eine Einführung in die Nutzung Neuer Medien und multimedialer Produkte als Lehr- und Lerninstrumente für Schulen, Bibliotheken und sozialpädagogische Kontexte. In diesen Tagen kommen sie in Kontakt mit spezifischen Möglichkeiten einer mediengestützten Lern- und Interaktionsumgebung. 6

Modul 4: Mediengestaltung 3 Tage Ereignis- und Medienproduktion im realen und virtuellen Raum Um die bisher gesammelten Erfahrungen und Erkenntnisse im realen und virtuellen Raum zu erproben, wird an dieser Stelle des CAS ein gemeinsames medienpädagogisches Projekt/Experiment geplant, umgesetzt, medial verbreitet und ausgewertet. Die Inhalte der geplanten Ereignis- und Medienproduktion ergeben sich aus dem Prolog oder der laufenden Aktualität in Zusammenarbeit mit der SBW Neue Medien AG. Modul 5: Projektarbeit 4 Tage Das Wissen umgesetzt Die zweite Hälfte des Lehrgangs ist der Projektarbeit gewidmet, welche das qualifizierende Element des Lehrgangs bildet. Die Teilnehmenden erarbeiten in Kleingruppen ein Projekt und setzen dabei ihr erworbenes Wissen aktiv um. Nach einer kurzen Einführung in das Thema Projektmanagement und der Bildung der Projektteams werden am zweiten und dritten Modultag die Projektideen, -vorgehen und -zwischenstände diskutiert. Im Entwicklungsprozess werden die Teilnehmenden sowohl vom zuständigen Referenten als auch von einer weiteren Fachperson begleitet. Am vierten Tag haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Themen individuell zu vertiefen und offene Fragen im Zusammenhang mit den eigenen Praxisprojekten im Direktkontakt mit Experten zu klären. Epilog 2 Tage Eine Carte Blanche - die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, welcher Inhalt am Schluss vertieft werden soll - bildet den Auftakt zum Epilog. Die Teilnehmenden entscheiden sich im Verlaufe des Lehrgangs für deren Inhalt. Der eigentliche Schlusspunkt bildet nach den Präsentationen der Praxisprojekte eine öffentliche Veranstaltung, in welcher eine externe Fachperson eine zentrale Frage aus dem Lehrgang reflektiert und Rückschlüsse auf die Ergebnisse des Lehrgangs zieht. 7

6. Lehrgangsdauer Der Zertifikatslehrgang Medienpädagogik gliedert sich in 5 Module zuzüglich des Prologs und des Epilogs, und umfasst insgesamt 24 Tage (192 Lektionen) Präsenzunterricht (inkl. angeleitetes Studium). Zusätzlich zum Präsenzunterricht muss ein zeitlicher Aufwand von ca. 250 Stunden für das Selbststudium (inkl. Bearbeitung des Praxisprojektes und Erstellen der Zertifizierungsarbeit) eingeplant werden. Der Lehrgang beginnt im November 2010. Die Lektionen finden grösstenteils Freitag/ Samstag von 09.10 bis 17.00 Uhr statt. Anmeldeschluss: 21. September 2010 7. Zertifizierungsarbeit und Credits Dieser Lehrgang wird mit einem Praxisprojekt und einer Zertifizierungsarbeit im Umfang von zirka 20 Seiten (je nach Gruppengrösse) abgeschlossen. Die Zertifizierungsarbeit ist ein integrierter Bestandteil des CAS Medienpädagogik. Sie gestaltet sich in Form eines Projektberichtes, welcher das durchgeführte Praxisprojekt reflektiert und dokumentiert. Qualifiziert wird auf der Grundlage der Zertifizierungsarbeit. Die Bewertung erfolgt nach ECTS 1 -Richtlinien. Für Gasthörerinnen und Gasthörer ist die qualifizierende Arbeit fakultativ. Falls die Zertifizierungsarbeit nicht angenommen wird, kann diese ein zweites Mal eingereicht werden. Die dabei anfallenden Kosten tragen die Teilnehmenden. Die Teilnehmenden erhalten das Lehrgangs-Zertifikat der FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, und der Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG), wenn sie die Zulassungskriterien erfüllen während mindestens 85 Prozent der Veranstaltung anwesend waren und die Abschlussarbeit mit positiver Bewertung abgeschlossen und präsentiert haben. Für den CAS werden 15 ECTS-Punkte vergeben, die an den MAS Social Informatics angerechnet werden können. 8 1 ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) = Europäisches System zur Anerkennung von Studienleistungen

8. Kosten auf Anfrage 9. Veranstaltungsorte FHS St.Gallen Weiterbildungszentrum Soziale Arbeit IFSA-FHS Industriestrasse 35 9400 Rorschach Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG) Hochschulgebäude Stella Maris Müller-Friedbergstrasse 34 9400 Rorschach 10. Lehrgangsleitung Selina Ingold, lic. phil., Medienwissenschafterin, FHS St.Gallen/ Weiterbildungszentrum Soziale Arbeit IFSA Martin Hofmann, lic. phil., Dozent für Bildungsinformatik und Medienpädagogik, Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG) 11. Anmeldung und Aufnahme Anmeldungen sind ab sofort mit dem beiliegenden Anmeldeformular oder unter www.fhsg.ch/medienpaedagogik möglich. Im Weiteren gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FHS St.Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften und zwar auch für Anmeldungen, die über die Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG) getätigt werden. Ist der Zertifikatslehrgang ausgebucht oder kann er aufgrund fehlender Anmeldungen nicht durchgeführt werden, werden die angemeldeten Teilnehmenden so bald als möglich informiert. 9

12. Information und Beratung Für Fragen und Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung: Martin Hofmann Co-Lehrgangsleiter martin.hofmann@phsg.ch Selina Ingold Co-Lehrgangsleiterin selina.ingold@fhsg.ch Vreni Helfenstein Sachbearbeitung vreni.helfenstein@fhsg.ch Elisabeth Sperandio Studienleiterin Weiterbildungszentrum SA elisabeth.sperandio@fhsg.ch 10

Allgemeine Geschäftsbedingungen Geltungsbereich Weiterbildungsmaster: Executive Master of Business Administration (Executive MBA), Master of Advanced Studies (MAS), Nachdiplomstudien (NDS) Zertifikatslehrgänge (CAS), Diplomlehrgänge (DAS), Nachdiplomkurse (NDK) Anmeldung/Aufnahmebedingungen Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldedossier an die Administration der jeweiligen Weiterbildung. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Über die Aufnahme entscheidet die Leitung des entsprechenden Weiterbildungszentrums. Die Aufnahmebestätigung und weitere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen. Es gilt der in den Unterlagen aufgeführte Anmeldeschluss des jeweiligen Programms. Bestätigung über die Zulassung Der Vertrag zwischen den Teilnehmenden und der FHS St.Gallen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die FHS St.Gallen zustande. Annullierung der Anmeldung seitens der Teilnehmenden Bei Annullierung einer durch die FHS St.Gallen bestätigten Anmeldung besteht kein Anrecht auf Rückzahlung der Anmeldegebühr bzw. der Vorauszahlung. Annullierung seitens der FHS St.Gallen Die FHS St.Gallen behält sich ausdrücklich das Recht vor, Veranstaltungen trotz erfolgtem positivem Aufnahmeentscheid und schriftlicher Bestätigung bis spätestens 14 Tage vor Beginn abzusagen. Dies in Fällen von zu geringer Teilnehmendenzahl oder anderen Umständen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht der FHS St.Gallen unzumutbar machen. Bereits erbrachte Zahlungen werden vollumfänglich rückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Bestimmungen zum Inhalt der Veranstaltung Die jeweilige Leitung behält sich vor, Änderungen im Programm, im Ablauf und in der Organisation vorzunehmen. Finanzielle Bestimmungen Es gelten die auf den entsprechenden Anmeldeformularen festgehaltenen Preise und Zahlungskonditionen. Die aufgrund von Verschiebungen und Wiederholungen von Prüfungen oder Abschlussarbeiten anfallenden Kosten tragen in jedem Fall die Teilnehmenden. Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des einbezahlten Betrages. Disziplinarisches Fehlverhalten Die Schule behält sich das Recht vor, Studierende bei disziplinarischem Fehlverhalten von der Schule auszuschliessen. Gerichtsstand Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Gerichtsstand St.Gallen gültig. Rücktritt Ein vorzeitiger Rücktritt aus dem Vertrag ist frühestens auf Ende eines Semesters/Zertifikatslehrgangs möglich. Die Kündigung hat einen Monat vor Beginn des nächsten Semesters/Zertifikatslehrgangs schriftlich zu erfolgen. Bei Austritt während einer Veranstaltung wird der Betrag für das gesamte Semester, den gesamten Zertifikatslehrgang fällig resp. wird nicht mehr zurückerstattet. Versicherung Der Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. 11

ab Autobahnausfahrt Rorschach (Zürich und Chur) St.Galler Strasse Hadwigstrasse Thurgauer Strasse Bodensee Kornhaus Hauptstrasse Bahnhof Rorschach Hafen Bahnlinie Richtung Goldach Industriestrasse FHS St.Gallen Fachbereich Soziale Arbeit Weiterbildungszentrum Soziale Arbeit Institut IFSA Löwenstrasse Reitbahnstr. Station Bahnhof Stadt P P Dufourstrasse Grünhofweg Pestalozzi Schulhaus Pestalozzistrasse Eisenbahnstrasse zum Hauptbahnhof Heidener Strasse Hier erhalten Sie weiterführende Informationen aus Richtung Zürich, St.Gallen Ausfahrt Rorschach Erster Kreisel Richtung Rorschach Hafen FHS St.Gallen Hochschule für Angewandte Wissenschaften Weiterbildungszentrum Soziale Arbeit IFSA-FHS Industriestrasse 35, Postfach CH-9401 Rorschach Tel. +41 71 844 48 88, Fax +41 71 844 48 90 wbsa@fhsg.ch, www.fhsg.ch/wbsa aus Richtung Chur Autobahnkreuz Meggenhus Ausfahrt Rorschach Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen (PHSG) Prorektorat Weiterbildung Müller-Friedbergstrasse 34 CH-9400 Rorschach Tel.: +41 71 858 71 54 / Fax: +41 71 858 71 01 weiterbildung@phsg.ch, www.phsg.ch wbsa_met_6