Merkblatt zur Anerkennung von Studienleistungen im Ausland (Stand 31. Januar 2012) Grundsätzliches Das Medizinstudium ist in Fächer, Querschnittsbereiche und Blockpraktika unterteilt. Diese Aufteilung findet man im Ausland oft nicht wieder. Um möglichst wenig Schwierigkeiten bei der Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu bekommen, wird dringend geraten, nach den Inhalten zu fragen und folgende Punkte zu beachten: - Die aus dem Ausland mitgebrachte Bescheinigung sollte mit dem Namen des Faches/ des Querschnittsbereichs oder des Blockpraktikums versehen werden. - Der Zeitraum des jeweiligen Faches muss angegeben werden. Ganz wichtig: Die Stundenanzahl der Kurse der Partneruniversität muss mit der hiesigen Stundenanzahl übereinstimmen (siehe letzte Seite dieses Merkblatts). - Die Noten im Ausland erworbener Leistungsnachweise werden vom Landesprüfungsamt nicht in das Zeugnis über die Ärztliche Prüfung übernommen, sondern als bestanden eingetragen. Somit führt auf den aus dem Ausland mitgebrachten Bescheinigungen entweder eine Note oder ein bestanden -Vermerk zur Anerkennung. Bitte beachten: Dies gilt auch bei fächerübergreifenden Leistungsnachweisen. Sobald im Ausland eine Prüfung abgelegt wurde, wird der gesamte fächerübergreifende Leistungsnachweis nur mit bestanden benotet. Die fächerübergreifenden Leistungsnachweise 1. Anästhesiologie, Innere Medizin, Chirurgie 2. Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik 3. Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Humangenetik Im Idealfall werden jeweils alle drei Teilfächer im Ausland absolviert. Falls dies nicht möglich ist, gelten folgende Regelungen: Leistungsnachweis Anästhesie/Chirurgie/Innere - Das Teilfach Anästhesiologie wird oft im Ausland nicht angeboten. Werden nur die Fächer Chirurgie und Innere absolviert, dann müssen die Stunden des Faches Anästhesiologie im 3. und 4. klinischen Semester nachgeholt und die gesamte fächerübergreifende Klausur des 3. klinischen Semesters bestanden werden. - Wird entweder nur das Fach Chirurgie oder das Fach Innere Medizin im Ausland absolviert, so müssen die fehlenden Teilfächer nachgeholt werden und alle fächerübergreifenden Klausuren aus dem 2., 3. und 4. klinischen Semester bestanden werden. Bitte beachten Sie, dass für die Vergabe des fächerübergreifenden Leistungsnachweises Anästhesiologie/Innere Medizin/Chirurgie der Teilschein Allgemeiner interdisziplinärer Untersuchungskurs (U) vorausgesetzt wird. Ab dem Sommersemester 2011 ist der frühere Teilleistungsnachweis Schmerztherapie der ordentliche Leistungsnachweis Q13 Palliativmedizin (einschl. Schmerztherapie), somit ein eigenes Fach und nicht mehr Voraussetzung für die Vergabe des FüL ACI.
Leistungsnachweis Gynäkologie/Pädiatrie und Humangenetik - Bei diesem fächerübergreifenden Leistungsnachweis ist es im Ausland oft sehr schwierig, das Fach Humangenetik zu belegen. In diesem Fall kann der Kurs an der Charité absolviert werden, ohne die Gesamtklausur nachholen zu müssen. - Um den Gesamtschein zu erhalten, muss also demnach für die beiden Fächer Gynäkologie und Pädiatrie jeweils ein benoteter (bestandener) Schein mit der Angabe der Stunden, sowie für die Humangenetik ein Teilnahmeschein der Charité mit der Stundenangabe vorgelegt werden. - Fehlt jedoch der Nachweis eines benoteten (bestandenen) Scheines im Fach Gynäkologie oder Pädiatrie, so muß die Gesamtklausur an der Charité mitgeschrieben werden. Leistungsnachweis Neurologie/Psychiatrie/Psychosomatik - Hier gilt die Besonderheit, dass das Fach Psychiatrie nicht allein im Ausland absolviert werden kann, sondern nur in Kombination mit der Neurologie. - Neurologie kann dagegen allein im Ausland absolviert werden; Psychiatrie und Psychosomatik werden dann an der Charité absolviert und hier auch die Gesamtklausur geschrieben. - Das Fach Psychosomatik ist im Ausland oft nicht zu belegen. In diesem Fall kann der Kurs an der Charité absolviert werden, und gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung zusammen mit der Anerkennung der Fächer Neurologie und Psychiatrie wird der (unbenotete) Schein über den fächerübergreifenden Leistungsnachweis ausgestellt. Weitere Fächer Anästhesiologie (F02) Das Fach Anästhesiologie ist mit dem Fach Notfallmedizin, das einen eigenen Querschnittsbereich darstellt, nicht gleichzusetzen. Pathologie (F16) und klinisch-pathologische Konferenz (Q05) Diese Leistungsnachweise sind in Deutschland getrennt zu erwerben. Es können aber beide Leistungsnachweise ausgestellt werden, wenn ein benoteter (bestandener) Schein mit 70 Stunden nachgewiesen wird (= Pathologie F16 und klinisch-pathologische Konferenz Q05). Zusätzlich ist ein Sektionsprotokoll vorzulegen. Psychiatrie und Psychotherapie (F18) sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (F19) Die Scheine Psychiatrie und Psychosomatik müssen jeweils als getrennte benotete (bestandene) Scheine nachgewiesen werden. Rechtsmedizin (F20) Es wird dringend davon abgeraten, diesen Schein im Ausland zu erwerben.
Blockpraktika - Allgemeinmedizin (F01) - Chirurgie (F05) - Frauenheilkunde, Geburtshilfe (F07) - Innere (F11) - Kinderheilkunde (F12) Bei den Blockpraktika ist zu beachten, dass sie nicht nur mit 15 Stunden abgegolten sind, sondern dass ein Praktikum von ca. 1 Woche à 8 Stunden täglich als äquivalent geschrieben werden kann. Die Blockpraktika werden im Zusammenhang mit dem jeweiligen benoteten (bestandenen) Schein des jeweiligen Faches anerkannt, wenn ein Praktikum von 40 Stunden nachgewiesen werden kann. Allgemeiner interdisziplinärer Untersuchungskurs (U) Dieser Kurs ist Voraussetzung für alle klinischen Fächer. Wegen Schwierigkeiten für die Anerkennung wird dringend davon abgeraten, diesen Schein im Ausland zu absolvieren. Palliativmedizin (einschl. Schmerztherapie) Q13 früher Schmerztherapie Die Schmerztherapie ist seit dem Sommersemester 2011 ein ordentlicher Leistungsnachweis, der nach der ÄAppO nachgewiesen werden muss. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Voraussetzung für die Ausgabe des fächerübergreifenden Leistungsnachweises Innere, Chirurgie und Anästhesiologie. Für Studierende, die den Kurs vor dem SoSe 2011 abgelegt haben, gilt die alte Regelung. Der Schein kann so das Fach angeboten wird - im Ausland absolviert werden und wird bei entsprechendem Nachweis anerkannt. Wahlfach (W) Das Wahlfach kann nicht im Ausland absolviert werden. Integrierte Kurse in Skandinavien und Stages in Frankreich Für die integrierten Kurse in den skandinavischen Ländern gilt: Der Schein (die Scheine) wird (werden) anerkannt, wenn die Gesamtnote erteilt worden ist: In diesem Fall wird diese Note auf die einzeln absolvierten Fächer übertragen, wenn die Inhalte und Stundenanzahl des jeweiligen Kurses nachgewiesen werden kann. Oder aber es ist eine Prüfung absolviert worden, die bestanden worden ist (unbenotet). Auch hier müssen die Inhalte und die Stundenanzahl des jeweiligen Kurses nachgewiesen werden. Die Stages in Frankreich werden bei übereinstimmender Stundenanzahl als Fach plus Blockpraktikum angerechnet und nach bestandener Prüfung anerkannt. Teilleistungen Man kann im Ausland auch Teilleistungen absolvieren, was insbesondere bei einem einsemestrigen Aufenthalt vorkommen kann. Die Anerkennung ist hier aber mit den jeweiligen Fachvertretern (Lehrverantwortlichen) abzustimmen.
Ansprechpartner: Äquivalenzbescheinigungen ERASMUS, bilaterale Verträge http://www.charite.de/chic Kontaktperson: Frau Heller (birgit.heller@charite.de) Lehrverantwortliche für die jeweiligen klinischen Semester: http://www.charite.de/lehre/lehrverantwortliche.html Assessment-Bereich: pruefungen@charite.de Zu absolvierende Praktikumsstunden Bei der nachfolgenden Liste kann sich jeder danach richten, wieviele Praktika insgesamt pro Fach absolviert werden müssen, damit der Schein beim Landesprüfungsamt anerkannt werden kann. Es ist ratsam, auf die im Ausland vorzulegenden Bescheinigung die Fachbezeichnung aus dieser Liste zu übernehmen: Nach Anlage 2 der Studienordnung Medizin (Regelstudiengang) gilt folgende Stundenverteilung der einzelnen Fächer, Querschnittsbereiche und Blockpraktika im Zweiten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung: http://www.charite.de/lehre/downloads/studienordnung_med_und_anlagen.pdf Fächer Seminare Praktika Unterricht am Krankenbett Vorlesungen insgesamt F01 Allgemeinmedizin 2 6 28 36 8 F02 Anästhesiologie 1 11 28 40 12 F03 Arbeitsmedizin, Sozialmedizin 6 15 28 49 21 F04 Augenheilkunde 2 19 28 49 21 F05 Chirurgie 4 31 70 105 35 F06 Dermatologie, Venerologie 2 19 28 49 21 F07 Frauenheilkunde, Geburtshilfe 3 18 56 77 21 F08 Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde 2 22 35 59 24 F09 Humangenetik 4 11 28 43 15 F10 Hygiene, Mikrobiologie, Virologie 5 30 56 91 35 F11 Innere Medizin 6 69 126 201 75 F12 Kinderheilkunde 4 31 63 98 35 F13 Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik 5 23 42 70 28 F14 Neurologie 4 34 42 80 38 F15 Orthopädie 2 20 28 50 22 F16 Pathologie 6 36 84 126 42 Praktika insgesamt ohne Vorlesungen
F17 Pharmakologie, Toxikologie 8 31 56 95 39 F18 Psychiatrie und Psychotherapie 3 25 28 56 28 F19 Psychosomatische Medizin und 1 14 28 43 15 Psychotherapie F20 Rechtsmedizin 3 14 35 52 17 F21 Urologie 1 14 14 29 15 Q01 Epidemiologie, medizinische 5 18 35 58 23 Biometrie und medizinische Informatik Q02 Geschichte, Theorie Ethik der 5 9 14 28 14 Medizin Q03 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, 2 8 14 24 10 Öffentliche Gesundheitspflege Q04 Infektiologie, Immunologie 4 4 6 21 35 14 Q05 Klinisch-pathologische Konferenz 4 24 28 56 28 Q06 Klinische Umwelt-medizin 1 8 14 23 9 Q07 Medizin des Alterns und des 3 8 28 39 11 alten Menschen Q08 Notfallmedizin 3 42 28 73 45 Q09 Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie 3 16 28 47 19 Q10 Prävention, Gesundheitsförderung 5 5 28 38 10 Q11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, 6 13 6 35 60 25 Strahlenschutz Q12 Rehabilitation, Physikalische 2 3 6 28 39 11 Medizin, Naturheilverfahren Q 13 Palliativmedizin 11 11 Blockpraktika Unterricht am Krankenbett Unterricht am Krankenbett Allgemeinmedizin 15 Für die Anerkennung müssen Chirurgie 15 Für die Anerkennung müssen Frauenheilkunde, Geburtshilfe 15 Für die Anerkennung müssen Innere Medizin 15 Für die Anerkennung müssen Kinderheilkunde 15 Für die Anerkennung müssen